Gutachten. Im Auftrag des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016

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1 Gutachten Im Auftrag des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Elektrizitäts-/energiewirtschaftlicher Teil erstellt von Dr. Harald Proidl DI Michael Sorger Energie-Control Austria Wien, 14. September 2015 Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016

2 Auftrag Mit Schreiben vom 2. Juli 2015 hat das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die Autoren des vorliegenden Gutachtens als Sachverständige aus dem Bereich der Energiewirtschaft mit der Erstellung von Befund und Gutachten zum Ökostrom-Preis- Mengengerüst für 2016 beauftragt. Im Detail werden darin folgende Beweisthemen angeführt, Zitat: 1. Prognose über die für das Kalenderjahr 2016 zu erwartenden Ökostrommengen, für die eine Abnahmeverpflichtung der Ökostromabwicklungsstelle besteht; 2. Erstellung eines Preis/Mengengerüstes auf Basis der Prognose gemäß Z 1; 3. Prognose für die benötigte Ausgleichsenergie; 4. Ermittlung der aus der Ökostrompauschale gemäß 45 bis 47 ÖSG 2012 vereinnahmten Mittel auf Basis einer Prognose, wobei diesem Vorgang, sofern keine ausreichenden Daten zur Verfügung stehen, auch Erfahrungswerte zugrunde gelegt werden können. Dabei ist auch die Anzahl der zugrunde gelegten Zählpunkte anzugeben. Auf Basis dieses Preis-Mengengerüstes werden in einem davon getrennten Gutachten, erstellt durch Sachverständige auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft, unter Berücksichtigung der Aufwendungen der Ökostromabwicklungsstelle Vorschläge für die Höhe der Förderbeiträge ausgearbeitet. Wien, am 14. September 2015 Dr. Harald Proidl Energie-Control Austria Leiter Ökoenergie und Energieeffizienz Vereidigter Sachverständiger des Wirtschaftsministeriums Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016

3 Inhaltsverzeichnis 1 Basisdaten für das Preis- und Mengengerüst für die Ökostrommengen Ist-Daten 2008 bis Mitte Weiterer Ökostromausbau mit Wirksamkeit Kleinwasserkraft Prognose 2015 und Wind Prognose 2015 und Photovoltaik Prognose 2015 und Sonstiger Ökostrom (exklusive Wind, Kleinwasserkraft und Photovoltaik) Prognose 2015 und Basisdaten für die Ausgleichsenergie Basisdaten für die Ökostrompauschale OeMAG-Vorschreibungen für Zählpunkt- Ökostrompauschale 2013 und Prognostizierte Einnahmen aus dem Netznutzungs- und Netzverlustentgelt Preis für Herkunftsnachweise laut 10 Abs. 12 ÖSG Gutachten Prognose der Ökostrommengen und Vergütungen 2015 und Kleinwasserkraft Sonstiger Ökostrom (exklusive Kleinwasserkraft) Prognose der Ausgleichsenergiekosten Prognose der Ökostrompauschale-Einnahmen Quellen...28 Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 3 von 30

4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Entwicklung der Engpassleistung in MW jener Ökostromanlagen im Vertragsverhältnis mit OeMAG ( )... 6 Tabelle 2: Ökostrommengen und Durchschnittsvergütung für die in den Jahren 2013 und 2014 von der OeMAG abgenommenen Mengen... 7 Tabelle 3: Ökostrommengen und Durchschnittsvergütung für die von der OeMAG abgenommenen Mengen 2 jeweils im 1. Halbjahr 2015 sowie im 1. Halbjahr Tabelle 4: Wasserkraft-Erzeugungskoeffizient (Laufkraftwerke) Jänner 2008 bis Juni Tabelle 5: Kleinwasserkraftmengen Jahreswerte und Halbjahreswerte sowie Wasserkrafterzeugungskoeffizient 2008 bis Tabelle 6: Kleinwasserkraft - Abnahmemenge und Vergütung bestehender Anlagen Prognose Tabelle 7: Kleinwasserkraft - Abnahmemenge und Vergütung Prognose Tabelle 8: Prognostizierter Ausbau der Windkraft im Jahr Tabelle 9: PV-Prognose 2016 basierend auf dem zusätzlichen Unterstützungsvolumen Tabelle 10: Entwicklung der AE-Mengen, Kosten und Preise 2010 bis 1. Halbjahr Tabelle 11: Entwicklung der AE-Kosten 2010 bis 1. Halbjahr Tabelle 12: OeMAG-Vorschreibung der Zählpunktpauschale für das Jahr Tabelle 13: Zählpunktpauschale für das Jahr Tabelle 14: Prognostizierte Zählpunktpauschale für das Jahr Tabelle 15: Prognostizierte Einnahmen aus dem Netznutzungs- und Netzverlustentgelt Tabelle 16: Arbeit und Leistung des Jahres 2014 als Basis für die Tarifprognose Tabelle 17: Kleinwasserkraft - Abnahmemenge und Vergütung Prognose Tabelle 18: Ökostrommengen und Vergütungen Prognose für Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 4 von 30

5 Tabelle 19: Abgenommene Ökostrommengen und Vergütungen sonstiger Ökostrom Prognose Tabelle 20: Abgenommene Ökostrommengen und Vergütungen Prognose Tabelle 21: Zugeordnete Ausgleichsenergiekosten 1. Halbjahr Tabelle 22: Prognose AE-Kosten Tabelle 23: Prognose der Ökostrompauschale Sofern nichts anderes angegeben ist, beziehen sich die zitierten Gesetzesregelungen auf das Ökostromgesetz idf BGBl I Nr. 75/2011 (ÖSG 2012). Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 5 von 30

6 1 Basisdaten für das Preis- und Mengengerüst für die Ökostrommengen 2015 Der folgende Abschnitt fasst die wesentlichen Daten hinsichtlich Preis- und Mengengerüst für die Ökostrommengen in der Vergangenheit zusammen. Die Daten werden bis zum letztverfügbaren Zeitpunkt angeführt. Auf diesen Werten basierend werden letztendlich die Abschätzungen für 2016 abgeleitet. 1.1 Ist-Daten 2008 bis Mitte 2015 In Tabelle 1 sind die Engpassleistungen jener Ökostromanlagen angeführt, die zum jeweiligen Stichtag mit der OeMAG in einem Vertragsverhältnis gestanden sind. Neben dem Jahr 2014 wurde hier auch das 1. Halbjahr 2015 angeführt: Tabelle 1: Entwicklung der Engpassleistung in MW jener Ökostromanlagen im Vertragsverhältnis 1 mit OeMAG ( ) Energieträger Vertragsverhältnis mit OeMAG per Vertragsverhältnis mit OeMAG per Vertragsverhältnis mit OeMAG per Vertragsverhältnis mit OeMAG per Vertragsverhältnis mit OeMAG per Vertragsverhältnis mit OeMAG per Vertragsverhältnis mit OeMAG per Vertragsverhältnis mit OeMAG per Vertragsverhältnis mit OeMAG per Kleinwasserkraft bis 10 MW (unterstützt) Windkraft Biomasse fest Biogas Biomasse flüssig Photovoltaik Deponie- und Klärgas Geothermie [Quelle: E-Control, OeMAG, Stand August 2015] 1 Anmerkung: Inkl. Anlagen die zum Marktpreis an die OeMAG liefern Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 6 von 30

7 Tabelle 2 zeigt eine Übersicht der Ökostrommengen und ihrer Vergütung für die Jahre 2013 und 2014, für die eine Abnahme durch die OeMAG erfolgte. Tabelle 2: Ökostrommengen und Durchschnittsvergütung für die in den Jahren 2013 und 2014 von der OeMAG abgenommenen Mengen 2 Energieträger Einspeisemenge in GWh 2014 Vergütung netto in Mio Euro 2014 Durchschnittsvergütung in Cent/kWh 2014 Einspeisemenge in GWh 2013 Vergütung netto in Mio Euro 2013 Durchschnittsvergütung in Cent/kWh 2013 Kleinwasserkraft (unterstützt) ,4 4, ,6 4,86 Sonstige Ökostromanlagen ,6 11, ,4 11,79 Windkraft ,5 8, ,6 8,34 Biomasse fest inkl. Abfall mhba ,7 13, ,8 13,55 Biomasse gasförmig* ,1 17, ,8 17,79 Biomasse flüssig 0 0,0 13,21 0 0,0 11,83 Photovoltaik ,3 26, ,7 28,67 Deponie- und Klärgas 20 0,9 4, ,4 5,42 Geothermie 0,4 0,01 3,48 0,3 0,01 3,85 Gesamt Kleinwasserkraft und Sonstige Ökostromanlagen *) allfällige Rohstoff- und Betriebskostenzuschläge wurden berücksichtigt [Quelle: OeMAG, Stand August 2015] ,0 10, ,1 10,46 Ein Vergleich der Halbjahreswerte, welche für das Jahr 2015 die aktuellsten Daten darstellen, ist in Tabelle 3 zu finden. Tabelle 3: Ökostrommengen und Durchschnittsvergütung für die von der OeMAG abgenommenen Mengen 2 jeweils im 1. Halbjahr 2015 sowie im 1. Halbjahr 2014 Energieträger Einspeisemenge in GWh 1. HJ 2015 Vergütung netto in Mio Euro 1. HJ 2015 Durchschnittsvergütung in Cent/kWh 1. HJ 2015 Einspeisemenge in GWh 1. HJ 2014 Vergütung netto in Mio Euro 1. HJ 2014 Durchschnittsvergütung in Cent/kWh 1. HJ 2014 Kleinwasserkraft (unterstützt) ,7 5, ,1 5,05 Sonstige Ökostromanlagen ,9 11, ,9 11,55 Windkraft ,5 8, ,3 8,22 Biomasse fest inkl. Abfall mhba ,4 13, ,2 13,48 Biomasse gasförmig* ,6 17, ,4 17,56 Biomasse flüssig 0 0,0 13,73 0 0,0 11,56 Photovoltaik ,1 24, ,5 26,37 Deponie- und Klärgas 10 0,4 4, ,5 4,71 Geothermie 0,0 0,00 3,25 0,3 0,01 3,52 Gesamt Kleinwasserkraft und Sonstige Ökostromanlagen *) allfällige Betriebskostenzuschläge wurden berücksichtigt [Quelle: OeMAG, Stand August 2015] ,7 10, ,0 10,25 Für die Interpretation der Erzeugungsmengen aus Wasserkraft sind die Erzeugungskoeffizienten für Wasserkraft maßgebend, die die Abweichung der 2 Anmerkung: Inkl. Anlagen die zum Marktpreis an die OeMAG liefern Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 7 von 30

8 Wasserkrafterzeugung von einem langjährigen Durchschnitt darstellen und damit die Witterungseinflüsse (Trockenjahr, Regenjahr) auf die Wasserkrafterzeugung charakterisieren. Dies ist in Tabelle 4 dargestellt. Tabelle 4: Wasserkraft-Erzeugungskoeffizient (Laufkraftwerke) Jänner 2008 bis Juni 2015 Monat Jan 1,05 0,82 0,90 1,21 1,30 1,35 0,96 1,30 Feb 0,91 0,81 0,83 0,98 0,98 1,23 0,95 0,89 Mär 1,15 1,26 1,01 0,81 1,28 1,06 0,92 0,90 Apr 1,03 1,37 0,78 0,76 1,03 1,11 0,93 1,03 Mai 1,05 1,17 0,96 0,68 1,01 1,11 1,02 1,07 Jun 1,01 1,00 1,02 0,86 1,04 0,97 0,87 0,97 Erstes Halbjahr 1,04 1,07 0,92 0,88 1,11 1,14 0,94 1,03 Jul 1,02 1,11 0,93 0,87 1,04 0,92 0,92 Aug 1,03 1,00 1,09 0,92 0,91 0,79 1,10 Sep 0,87 1,07 1,16 0,90 1,19 1,05 1,31 Okt 0,88 1,00 0,96 1,13 1,24 1,15 1,16 Nov 0,95 0,97 1,10 0,78 1,33 1,40 1,32 Dez 1,04 1,02 1,13 0,84 1,24 1,00 1,00 Jahr 1,00 1,06 0,99 0,88 1,11 1,07 1,03 [Quelle: E-Control] nicht mit Strommengen gew ichtet mit Strommengen gew ichtet 1.2 Weiterer Ökostromausbau mit Wirksamkeit 2016 Die Ökostrom-Prognosemengen für 2016 ergeben sich aus den Erfahrungswerten der von der OeMAG abgenommenen Ökostrommengen im Jahr 2014 (mit Berücksichtigung von Abweichungen in den vorangegangenen Jahren sowie der Abnahmemengen im 1. Halbjahr 2015), zuzüglich einem weiteren Ausbau von Ökostromanlagen, soweit diese bereits im Jahr 2016 in Betrieb sind und Ökostrom in das öffentlichen Netz einspeisen. 3 Bei den Mitteln aus dem Resttopf wird davon ausgegangen, dass diese zum Großteil von der Windkraft aufgebraucht werden. Es wird angenommen, dass für die Photovoltaik maximal 1,4 Mio. EUR zur Verfügung stehen werden. Die Prognose, welche Ökostrommengen bis Ende 2016 hinzukommen, wurde für sonstigen Ökostrom anhand der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre durchgeführt. Im Bereich der Photovoltaik wurde davon ausgegangen, dass der Wartelistenabbau abgeschlossen ist und Aufgrund dessen, dass es seit dem ÖSG 2012 in diesem Bereich keine weitere Warteliste 3 Anmerkung: Aufgrund der Vergütung welche Anlagenbetreiber bei der Direktvermarktung (Lieferung an EVUs) erhalten ist davon auszugehen, dass weitere Anlagenbetreiber ihren Strom zum Marktpreis laut 41 Abs. 1 abzüglich der aliquoten Ausgleichsenergiekosten an die OeMAG verkaufen werden Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 8 von 30

9 mehr gibt, der weitere Zubau rein über das zusätzliche Unterstützungsvolumen des jeweiligen Jahres gesteuert wird. Für Windkraftanlagen wurde unter anderem auf die Prognose der IG Windkraft zurückgegriffen Kleinwasserkraft Prognose 2015 und 2016 Bei der Kleinwasserkraft hat es in der Vergangenheit eine große Fluktuation bei jenen Anlagen gegeben, die sich im Förderregime befinden bzw. zeitweise am Markt ihren Strom anbieten. In den letzten Jahren kam es tendenziell jedoch zu einem stetigen Anstieg jener Anlagen, die von der OeMAG vergütet werden. Die Prognose für die Abnahmemengen an Kleinwasserkraft im Jahr 2016 wird, wie in den vergangenen Jahren, auf Grundlage der im 1. Halbjahr 2015 abgenommenen Mengen als letztverfügbare Ist-Werte erstellt. Die in Tabelle 5 dargestellten Auswertungen der abgenommenen Kleinwasserkraftmengen zeigen keine erkennbare Abhängigkeit der Mengen vom Wasserkrafterzeugungskoeffizient. Der Anteils des 1. Halbjahr an der Gesamtjahresmengen beträgt dabei zwischen 41 % bis 64 %. Tabelle 5: Kleinwasserkraftmengen Jahreswerte und Halbjahreswerte sowie Wasserkrafterzeugungskoeffizient 2008 bis in GWh 2009 in GWh 2010 in GWh 2011 in GWh 2012 in GWh 2013 in GWh 2014 in GWh Abnahmemenge erstes Halbjahr Abnahmemenge Gesamtjahr Anteil des ersten Halbjahres 64% 41% 46% 55% 44% 51% 47% Wasserkraft-Erzeugungskoeffizient (1 HJ. nicht gewichtet) [Quelle: E-Control, OeMAG] 2015 in GWh 1,04 1,07 0,92 0,88 1,11 1,14 1,03 1,03 Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 9 von 30

10 Im Jahr 2014 wurden GWh Strom aus Kleinwasserkraft von der OeMAG abgenommen. Basierend auf Auswertungen zur Warteliste der OeMAG sollen im Jahr 2015 ungefähr 11,2 MW, finanziert aus den Mitteln laut 23 Abs. 3 Ziffer 4 und dem Resttopf, hinzukommen. Im Bereich der Investitionsförderungen sollen insgesamt 24 MW finanziert werden. Die Gutachter gehen davon aus, dass 70% der investitionsgeförderten Anlagen (16,8 MW) ihren Strom in der Folge an die OeMAG zum Marktpreis verkaufen. Setzt man für diese Anlagen Volllaststunden an, so ergeben sich daraus 104 GWh mit einem Vergütungsvolumen von 4,1 Mio. EUR. In Tabelle 6 ist eine Prognose für das Ende 2015, basierend auf den oben genannten Werten angeführt. Tabelle 6: Kleinwasserkraft - Abnahmemenge und Vergütung bestehender Anlagen Prognose 2015 Einspeisemenge 2015 in Vergütung 2015 Durchschnittsvergütung 2015 Energieträger GWh in Mio. Euro in Cent/kWh Kleinwasserkraft ,5 4,73 Geht man davon aus, dass sich der Zuwachs für Kleinwasserkraft aus dem Bereich gesetzlich garantierter Einspeisetarife und der Investitionsförderung ebenfalls auf 27,3 MW beläuft, so kommt man bei einer Annahme von Volllaststunden auf rund 75 GWh. In Summe wären dafür ungefähr 3 Mio. EUR im Jahr 2016 notwendig. In Tabelle 7 ist die Prognose für die gesamte eingespeiste Menge 2016 (Menge aus bestehenden Anlagen und neuen Anlagen) dargestellt. Tabelle 7: Kleinwasserkraft - Abnahmemenge und Vergütung Prognose 2016 Einspeisemenge Prognose Vergütung 2016 Durchschnittsvergütung 2016 Energieträger 2016 in GWh in Mio. Euro in Cent/kWh Kleinwasserkraft ,5 4, Wind Prognose 2015 und 2016 Bei der Windkraft ist weiterhin mit einem deutlichen Ausbau von Anlagen zu rechnen. Für die Abschätzungen zum Ausbau der Windkraft war, wie in den vergangenen Jahren, die Expertise der Interessensgemeinschaft Windkraft Österreich (IG-Windkraft) mit ausschlaggebend. Die aktuellsten Prognosen dafür stammen aus August Diese besagen, dass im Jahr 2015 ein Ausbau der Windkraft von insgesamt 329,6 MW zu erwarten 4 Anmerkung: wieder unter der Annahme, dass 70% der geförderten Anlagen ihren Strom zum Marktpreis an die OeMAG abgeben Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 10 von 30

11 ist. Für das Jahr 2016 wird von Seiten der IG Windkraft mit einem Zuwachs von 195,4 MW gerechnet. Der Zuwachs des Jahres 2016 wurde über die Quartale aufgeteilt, um so auch die mengenmäßige Wirksamkeit für das Einspeisesystem abschätzen zu können. 5 Der Ausbau im Jahr 2015 wird für das Jahr 2016 voll wirksam und die Ausbauprognosen für das Jahr 2016 werden entsprechend der Quartalsabschätzungen in die Berechnungen integriert. In Tabelle 8 ist die Verteilung des Zubaus über das Jahr 2016 dargestellt. Tabelle 8: Prognostizierter Ausbau der Windkraft im Jahr 2016 Inbetriebnahme Anzahl MW gesamt Q ,9 Q ,3 Q3 6 17,9 Q ,4 Summe ,4 [Quelle: IGWindkraft, August 2015] Im Sinne von eingespeisten GWh wird der Ausbau 2015 im Jahr 2016 mit 725 GWh (330 MW hochgerechnet mit Volllaststunden) und der Ausbau im Jahr 2016 mit 148 GWh wirksam. Dabei wurden aufgrund der quartalsweisen Verteilung 755 Volllaststunden für die Neuanlagen des Jahres 2016 herangezogen. Aufgrund des Ausbaus der vergangen Jahre wird als Basiswert für das Jahr 2015 mit einer Windkrafteinspeisung von GWh und einem Vergütungsvolumen von 452 Mio. EUR gerechnet. Nachdem dieser Wert als Basiswert für 2016 herangezogen wird, wurde dieser so berechnet, dass jene Windkraftanlagen, die bis Ende 2015 an das öffentliche Netz gehen, bereits mit Volllaststunden von h hochgerechnet werden. Dies basiert darauf, dass sie für das Jahr 2016 bereits das ganze Jahr über einspeisen werden. 5 Anmerkung: Der Windkraftausbau wird oft von verschiedenen bürokratischen und administrativen Umständen beeinflusst und die IG-Windkraft kann natürlich keine Garantie dafür abgeben, dass dieser prognostizierte Ausbau auch zu 100 % eintrifft. Fakt ist, dass die Windanlagenbetreiber höchstes Interesse haben ihre Baupläne entsprechend den gesetzten Fristen einzuhalten. 6 Anmerkung: Als Ausgangswert wurde die Leistung von Ende GWh mit Volllasttunden hochgerechnet, wodurch sich eine Menge von GWh mit einem Vergütungsvolumen von 384 Mio. EUR ergibt. Der 2016 mengenwirksame Zubau sind die eingangs angeführten 725 GWh. Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 11 von 30

12 Die zusätzliche installierte Leistung von 195,4 MW im Jahr 2016 sollte im Jahr 2016 zusätzlich 148 GWh mit einem Vergütungsvolumen von 14 Mio. EUR ergeben. In Summe würden sich für Wind GWh mit einem Vergütungsvolumen von 466,1 Mio. EUR für Ende 2016 ergeben Photovoltaik Prognose 2015 und 2016 Für den weiteren Ausbau an Photovoltaik stehen für Neuanlagen jährlich 8 Mio. EUR zur Verfügung sowie ein gewisser Anteil zum Netzparitätstarif (18 Cent/kWh) aus dem Resttopf. Für die Umrechnung von GWh in MWp wurden wie in den vorangegangenen Gutachten 950 Volllaststunden (siehe 23 Abs. 5 ÖSG 2012) herangezogen. In diesem Fall wurden die Werte des 1. Halbjahrs 2015 hochgerechnet, womit sich mit Ende GWh mit einem Vergütungsvolumen von 106 Mio. EUR ergeben. Dies würde einem durchschnittlichen Einspeisetarif von 24,35 Cent/kWh entsprechen, welches dem Verlauf der vergangenen Jahre entspricht. Der Zubau für 2016 mit einer Drittelung der zusätzlichen installierten Leistung und einer Hochrechnung der eingespeisten Menge mit 800, 470 und 160 Volllaststunden ergibt zusätzlich 53 GWh mit einem Vergütungsvolumen von 5,7 Mio. EUR und einer Investitionsförderung von 1,6 Mio. EUR (siehe Tabelle 9). In Summe würden sich für die Photovoltaik 488,4 GWh mit einem Vergütungsvolumen (Investitionsförderung inkl.) von 113,3 Mio. EUR für Ende 2016 ergeben. Tabelle 9: PV-Prognose 2016 basierend auf dem zusätzlichen Unterstützungsvolumen 2015 gebäudeint. Resttopf Summe Unterstützungsvolumen [Mio. EUR] 8 1,4 9,4 Tarif [Cent/kWh] 10,00 18,00 Investitionsf. [EUR/kWp] Marktpreis [Cent/kWh] 3,32 3,32 Volllaststunden I [h/a] Volllaststunden II [h/a] Volllaststunden III [h/a] GWh 48,4 4,8 53,1 MWp 101,4 10,0 111,5 Vergütung [Mio. EUR] 4,8 0,9 5,7 Investitionsf. [Mio. EUR] 1,6 0,0 1,6 Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 12 von 30

13 1.2.4 Sonstiger Ökostrom (exklusive Wind, Kleinwasserkraft und Photovoltaik) Prognose 2015 und 2016 Aufgrund der Erfahrung aus den vergangenen Jahren wird in der Folge eine eigene Prognose für den sonstigen Ökostrom (exklusive Wind, Kleinwasserkraft und Photovoltaik) erstellt. In Abbildung 1 ist die Entwicklung von Biomasse flüssig, Biogas, Biomasse fest und Deponie- und Klärgas sowie Geothermie dargestellt. Für das Jahr 2015 wurde das 1. Halbjahr 2015 mit dem Anteil des 1. Halbjahres 2014 an der gesamten Erzeugung 2014 hochgerechnet. Mit einer derartigen Hochrechnung für 2015 würde sich, nach GWh im Jahr 2014, einen Anstieg der Menge auf GWh ergeben. Die Gutachter gehen davon aus, dass dieser Wert auch für das Jahr 2016 angesetzt werden kann. Das zusätzliche Unterstützungsvolumen ist aktuell aufgrund einer größeren Anlage auf absehbare Zeit ausgeschöpft. Es wird angenommen, dass ein weiterer mengenwirksamer Zubau bis Ende 2016 das Ausscheiden alter Anlagen kompensiert wodurch sich keine signifikanten Änderungen ergeben sollten. Abbildung 1: Entwicklung des sonstigen Ökostroms (exklusive Wind, Kleinwasserkraft und Photovoltaik) Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 13 von 30

14 2 Basisdaten für die Ausgleichsenergie In Abbildung 2 ist die Entwicklung der Ausgleichsenergiekosten der OeMAG seit 2007 dargestellt. Deutlich erkennbar ist der Anstieg ab 2011 (14,2 Mio. EUR), wobei sich die Kosten bis Ende 2014 (69,6 Mio. EUR) verfünffacht haben. Vergleicht man dies mit dem abgenommenen Ökostrom so gab es dort eine Steigerung um ungefähr 50% von GWh (2011) auf GWh (2014). In Abbildung 3 wurden die Kosten den abgenommenen Ökostrommengen gegenübergestellt. Abbildung 2: Entwicklung der OeMAG AE-Kosten 2007 bis 2014 Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 14 von 30

15 Abbildung 3: Entwicklung AE-Kosten und abgenommenen Mengen Im Bereich der Windkraft, welche aufgrund ihrer Abweichungen ungefähr 90% der Ausgleichsenergiekosten ausmacht, kam es in diesem Zeitraum zu einer Verdoppelung der abgenommenen Mengen. Diese Entwicklung war nicht nur von größeren Mengen, welche von der OeMAG abgenommen werden getrieben, sondern auch von einem Anstieg der spezifischen Ausgleichsenergiekosten. Betrachtet man die vorzeichenneutralen Prognoseabweichungen so haben sich diese zwischen 2011 (657 GWh) und 2014 (1.131 GWh) beinahe verdoppelt. Legt man die OeMAG Kosten auf diese Mengen um so kam es bei den spezifischen Ausgleichsenergiekosten (rote Linie in Abbildung 2) beinahe zu einer Verdreifachung. Zwischen dem 2. Halbjahr 2012 und 2014 war das Verhältnis aus abgenommener Windmenge und Ausgleichsenergie bezogen bzw. geliefert relativ konstant. Im 1. Halbjahr 2015 kam es zu einem Anstieg dieses Faktors. Wäre er ähnlich dem 1. HJ 2014 (3,39) gewesen, hätte sich die gesamte gelieferte und bezogene Ausgleichsenergie auf ungefähr 750 GWh (so 698 GWh) belaufen. Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 15 von 30

16 Abbildung 4: Verhältnis abgenommene Windmengen zu AE-Mengen (Summe geliefert und bezogen) In Tabelle 10 ist die Entwicklung der Ausgleichsenergiemenge, Kosten und Preise dargestellt. Auffallend ist der negative Preis für von der OeMAG gelieferte Ausgleichsenergie, welcher im 1. Halbjahr 2015 sogar auf durchschnittlich -69 EUR/MWh gefallen ist. Gleichzeitig kam es im 1. Halbjahr 2015 zu einem deutlichen Anstieg der gelieferten Ausgleichsenergie der OeMAG. Diese stieg von 263 GWh im 1. Halbjahr 2014 auf 366 GWh im 1. Halbjahr Tabelle 10: Entwicklung der AE-Mengen, Kosten und Preise 2010 bis 1. Halbjahr HJ 2 HJ 1 HJ 2 HJ AE-Preis AE-Preis AE-Preis MWh EUR MWh EUR MWh EUR /MWh /MWh /MWh AE-Bezug durch Öko-BGV MWh ,54 /MWh MWh ,10 /MWh MWh ,87 /MWh AE-Lieferung durch Öko-BGV (negatives Vorzeichen) MWh ,96 /MWh MWh ,17 /MWh MWh ,25 /MWh AE-Bezug durch Öko-BGV MWh ,90 /MWh MWh ,51 /MWh MWh ,49 /MWh AE-Lieferung durch Öko-BGV (negatives Vorzeichen) MWh ,06 /MWh MWh ,58 /MWh MWh ,72 /MWh MWh EUR AE-Preis AE-Preis AE-Preis MWh EUR MWh EUR /MWh /MWh /MWh AE-Bezug durch Öko-BGV MWh ,25 /MWh MWh ,49 /MWh MWh ,24 /MWh AE-Lieferung durch Öko-BGV (negatives Vorzeichen) MWh ,58 /MWh MWh ,73 /MWh MWh ,64 /MWh AE-Bezug durch Öko-BGV MWh ,49 /MWh MWh ,05 /MWh AE-Lieferung durch Öko-BGV (negatives Vorzeichen) MWh ,20 /MWh MWh ,42 /MWh In Abbildung 5 ist die Entwicklung der durchschnittlichen AE-Preise der OeMAG für den Bezug bzw. die Lieferung. Wie bereits oben angeführt, ist vor allem der stark negative Preis für gelieferte AE-Energie mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden. Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 16 von 30

17 Abbildung 5: Entwicklung des AE-Preises der OeMAG In Tabelle 11 ist nochmals die Entwicklung der AE-Kosten aufgeteilt und nach 1. und 2. Halbjahr dargestellt. Ausgenommen vom Jahr 2011 fielen jeweils im 2. Halbjahr höhere Kosten als im 1. Halbjahr an, was aller Wahrscheinlichkeit mit dem zusätzlichen Ausbau in den laufenden Jahren und einer erhöhten Windproduktion zusammenhängt. Geht man davon aus, dass das 1. Halbjahr % 7 der gesamten AE-Kosten für das Jahr 2015 ausmacht, so würden sich die gesamten Kosten 2015 auf 102 Mio. EUR belaufen. Tabelle 11: Entwicklung der AE-Kosten 2010 bis 1. Halbjahr HJ HJ Anteil 1 HJ 38% 55% 35% 35% 45% 7 Anmerkung: Die Regelreservekosten 2015 waren stark schwankend eine Hochrechnung der Gesamtkosten aufgrund der bisher vorliegenden Kosten hat hohe Unsicherheiten. Die AE-Menge der OeMAG wird wegen des Windzubaues steigen. Aufgrund dieser Effekte erscheint die Annahme gleichbleibender Kosten für das 2. Halbjahr zulässig. Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 17 von 30

18 3 Basisdaten für die Ökostrompauschale Die Höhe der Ökostrompauschale pro Zählpunkt ist nach Netzebene differenziert festgelegt. Mit 1. Jänner 2015 trat eine die Ökostrompauschale-Verordnung 2015 in Kraft. In dieser wurde die Ökostrompauschale pro Netzebene neu festgelegt. 1. Die von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern gemäß 45 Abs. 1 ÖSG 2012 zu entrichtende Ökostrompauschale beträgt für die Kalenderjahre 2015 bis einschließlich 2017: 1. für die an den Netzebenen 1 bis 3 angeschlossenen Netznutzer Euro 2. für die an den Netzebenen 4 angeschlossenen Netznutzer Euro 3. für die an den Netzebenen 5 angeschlossenen Netznutzer Euro 4. für die an den Netzebenen 6 angeschlossenen Netznutzer. 955 Euro 5. für die an den Netzebenen 7 angeschlossenen Netznutzer Euro 3.1 OeMAG-Vorschreibungen für Zählpunkt- Ökostrompauschale 2013 und 2014 Nach Angaben der OeMAG (siehe Tabelle 12) wurden im Jahr 2013 für die gemeldeten Zählpunkte EUR an Ökostrompauschale in Rechnung gestellt. Darin sind jene Zählpunkte nicht enthalten, welche gemäß 46 Abs. 1 ÖSG 2012 befreit sind. Tabelle 12: OeMAG-Vorschreibung der Zählpunktpauschale für das Jahr 2013 Ökostrompauschale Anzahl der Ökostrompauschale in Euro pro Zählpunkt gemeldeten Zählpunkte in Euro pro Netzebene Netzebene Netzebene Netzebene Netzebene Netzebene Summe Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 18 von 30

19 Die höhere Anzahl an Befreiten im Jahr 2014 wurde durch zusätzliche Zählpunkte auf NE7 überkompensiert, woraus sich in Summe Einnahmen von EUR (siehe Tabelle 13) ergeben haben. Tabelle 13: Zählpunktpauschale für das Jahr 2014 Ökostrompauschale Anzahl der Ökostrompauschale in Euro pro Zählpunkt gemeldeten Zählpunkte in Euro pro Netzebene Netzebene Netzebene Netzebene Netzebene Netzebene Summe Geht man unter der Voraussetzung der neuen Ökostrompauschale von derselben Anzahl an Zählpunkte für das Jahr 2015 aus, so ergeben sich daraus prognostizierte Einnahmen von EUR (siehe Tabelle 14). Tabelle 14: Prognostizierte Zählpunktpauschale für das Jahr 2015 Ökostrompauschale Anzahl der Ökostrompauschale in Euro pro Zählpunkt gemeldeten Zählpunkte in Euro pro Netzebene Netzebene Netzebene Netzebene Netzebene Netzebene Summe Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 19 von 30

20 4 Prognostizierte Einnahmen aus dem Netznutzungs- und Netzverlustentgelt Der Ökostromförderbeitrag wird als prozentualer Aufschlag auf das Netznutzungs- und Netzverlustentgelt festgelegt. In Tabelle 15 findet sich eine Prognose der Einnahmen für 2016 bzw. in Tabelle 16 die zugrunde gelegten Arbeits- und Leistungskomponenten pro Netzebene. In Summe ergeben sich Einnahmen von 1,62 Mrd. EUR durch das Netznutzungsentgelt und 102 Mio. EUR im Bereich des Netzverlustentgeltes (exkl. Erzeuger größer 5 MW). Bei der Anzahl der Zählpunkte ohne Leistungsmessung kann von ausgegangen werden. Für die Arbeit ergeben sich in Summe ca. 55 TWh und die Leistung macht in Summe 9 GW aus. Zur Erhöhung des NNE auf NE7 nicht gemessen ein Auszug aus den Erläuterungen zur SNE-VO Novelle 2015: Im Bereich der nicht leistungsgemessenen Kunden kommt es in allen Netzbereichen zu einer Erhöhung der pauschalierten leistungsbezogenen Netznutzungsentgelte. Bei der Festsetzung des pauschalierten Anteils des leistungsbezogenen Netznutzungsentgelts ist einerseits dem Grundsatz der Verursachungsgerechtigkeit ( 51 Abs. 1 ElWOG 2010), den verschiedene Netzbetreiber im Ermittlungsverfahren gem. 48 ElWOG 2010 ins Treffen geführt haben, sowie dem Grundsatz der Energieeffizienz Rechnung zu tragen. Während der Grundsatz der Verursachungsgerechtigkeit für eine Erhöhung des pauschalierten Anteils des leistungsbezogenen Netznutzungsentgelts spricht, legt der Grundsatz der Energieeffizienz eine Kostentragung durch verbrauchsabhängige Komponenten nahe und lässt eine reine Pauschalabgeltung der Netznutzung nicht zu. Auch mit dieser Erhöhung des pauschalierten Anteils des leistungsbezogenen Entgelts, die ein Beitrag zu einer österreichweiten Vereinheitlichung dieses Entgeltbestandteils ist, sieht die Verordnung nach wie vor einen maßgeblichen arbeitsbezogenen Anteil vor, sodass den Zielsetzungen einer effizienten Nutzung elektrischer Energie entsprochen wird. Es werden durch die Systemnutzungsentgelte keinerlei Anreize gesetzt, mehr Strom zu verbrauchen. Die Netzbetreiber generieren durch diese Anpassung keine zusätzlichen Einnahmen. Überdies wurde bei der Entgeltfestsetzung darauf geachtet, dass keine signifikante Mehrbelastung für Kleinkunden entsteht. Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 20 von 30

21 Tabelle 15: Prognostizierte Einnahmen aus dem Netznutzungs- und Netzverlustentgelt 2016 in TEUR NNE NNE Arbeit NNE Leistung NVE Ebene 1 und 2 705,70 274,54 431,16 156,88 Ebene , , , ,10 Ebene , , , ,55 Ebene , , , ,06 Ebene , , , ,78 Ebene , , , ,92 gemessen Ebene , ,14 nicht gemessen Ebene , ,55 unterbrechbar Ebene ,92 [Quelle: E-Control vorläufige Werte August 2015] Tabelle 16: Arbeit und Leistung des Jahres 2014 als Basis für die Tarifprognose 2016 Arbeit [MWh] Leistung [MW] Ebene 1 und ,64 107,79 Ebene , ,58 Ebene ,16 780,03 Ebene , ,34 Ebene , ,56 Ebene , ,31 gemessen Ebene , ,31 nicht gemessen Ebene ,04 unterbrechbar Ebene ,89 [Quelle: E-Control vorläufige Werte August 2015] Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 21 von 30

22 5 Preis für Herkunftsnachweise laut 10 Abs. 12 ÖSG 2012 Laut 10 Abs. 12 ÖSG 2012 hat die E-Control den Preis für die von der OeMAG zugewiesenen Herkunftsnachweise jährlich per Verordnung festzulegen. Für das Jahr 2015 belief sich dieser Wert auf 1 EUR/MWh. Für das Jahr 2016 ist mit einem Betrag von 0,5 EUR/MWh zu rechnen. Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 22 von 30

23 6 Gutachten 6.1 Prognose der Ökostrommengen und Vergütungen 2015 und Kleinwasserkraft Für das Jahr 2016 wird basierend auf der Prognose von Abschnitt ein Zuwachs von 283 GWh (verglichen mit 2014) angenommen. In Tabelle 17 ist die Prognose für das Jahr 2016 nochmals dargestellt. Dabei wurde angenommen, dass ein Großteil jener Anlagen, die in den kommenden Jahren mittels Investitionszuschüssen geförderter werden, den produzierten Strom zum Marktpreis an die OeMAG verkaufen. Tabelle 17: Kleinwasserkraft - Abnahmemenge und Vergütung Prognose 2016 Einspeisemenge Prognose Vergütung 2016 Durchschnittsvergütung 2016 Energieträger 2016 in GWh in Mio. Euro in Cent/kWh Kleinwasserkraft ,5 4,70 Für die mit GWh für 2016 prognostizierte Kleinwasserkraftmenge ist ein Vergütungsvolumen von 88,5 Mio. EUR erforderlich Sonstiger Ökostrom (exklusive Kleinwasserkraft) Als Ausgangswert für die Prognose 2016 wird eine Hochrechnung für Ende 2015 herangezogen (siehe Tabelle 18). Dabei wurden für die Photovoltaik jene Berechnungen aus Abschnitt herangezogen. In einem ersten Schritt wurden dabei, wie bei den übrigen Technologien (exkl. Wind und Kleinwasserkraft) die Mengen des 1. Quartals 2015 hochgerechnet. Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 23 von 30

24 Tabelle 18: Ökostrommengen und Vergütungen Prognose für 2015 Energieträger Einspeisemenge in GWh 2015 Vergütung netto in Mio Euro 2015 Durchschnittsvergütung in Cent/kWh 2015 Windkraft ,2 8,90 Biomasse fest inkl. Abfall mhba ,2 13,40 Biomasse gasförmig* ,6 17,60 Biomasse flüssig 0 0,0 13,21 Photovoltaik ,0 24,35 Deponie- und Klärgas 19 1,0 5,42 Geothermie 0,3 0,01 3,85 Summe Sonstige Ökostromanlagen *) allfällige Betriebskostenzuschläge wurden berücksichtigt ,1 11,47 Als Ausgangswert für das Jahr 2015 werden somit in Summe GWh mit einem Vergütungsvolumen von 945 Mio. EUR angenommen. Der Zuwachs der Ökostrommengen und Vergütungen für 2016 wird anhand bekannter Projektrealisierungspläne (Windkraft siehe Abschnitt 1.2.2) bzw. anhand von Erfahrungswerten errechnet. Dabei wurde in Abschnitt darauf verwiesen, dass im Bereich von Biomasse flüssig und Deponie- und Klärgas sowie Geothermie im Jahr 2016 mit keinem mengenwirksamen Zuwachs gerechnet wird. Es ergibt sich im Bereich der Windkraft für das Jahr 2016 ein Zuwachs, der mit 148 GWh und einem Vergütungsvolumen von 14 Mio. EUR prognostiziert wurde. Im Bereich der Photovoltaik wird im Jahr 2016 mit einem Anstieg um 53 GWh verbunden mit einem Anstieg des Vergütungsvolumens um 7,3 Mio. EUR gerechnet. In Tabelle 19 ist die Prognose für die abgenommenen Ökostrommengen und die dafür notwendige Vergütung für das Jahr 2016 zu sehen. Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 24 von 30

25 Tabelle 19: Abgenommene Ökostrommengen und Vergütungen sonstiger Ökostrom Prognose 2016 Energieträger Einspeisemenge in GWh Vergütung netto in Mio Durchschnittsvergütung in Prognose 2016 Euro Prognose 2016 Cent/kWh Prognose 2016 Windkraft ,1 8,9 Biomasse fest inkl. Abfall mhba ,2 13,4 Biomasse gasförmig* ,6 17,6 Biomasse flüssig 0 0,0 13,2 Photovoltaik ,3 23,2 Deponie- und Klärgas 19 1,0 5,4 Geothermie 0 0,01 3,85 Summe Sonstige Ökostromanlagen 8.438,8 966,3 11,5 *) allfällige Betriebskostenzuschläge wurden berücksichtigt Für das Jahr 2016 wird somit eine sonstige Ökostrommenge von GWh mit einem Vergütungsvolumen von 966 Mio. EUR prognostiziert. Abschließend sind in Tabelle 20 nochmals die Prognosen für die einzelnen Technologien zusammengefasst, woraus sich in Summe GWh mit einem Vergütungsvolumen von Mio. EUR für 2016 ergeben. Tabelle 20: Abgenommene Ökostrommengen und Vergütungen Prognose 2016 Energieträger Einspeisemenge in GWh Vergütung netto in Mio Durchschnittsvergütung in Prognose 2016 Euro Prognose 2016 Cent/kWh Prognose 2016 Kleinwasserkraft (unterstützt) 1.882,2 88,5 4,7 Sonstige Ökostromanlagen 8.438,8 966,3 11,5 Windkraft 5.229,0 466,1 8,9 Biomasse fest inkl. Abfall mhba 2.136,1 286,2 13,4 Biomasse gasförmig* 565,9 99,6 17,6 Biomasse flüssig 0,1 0,0 13,2 Photovoltaik 488,4 113,3 23,2 Deponie- und Klärgas 19,0 1,0 5,4 Geothermie 0,31 0,01 3,85 Gesamt Kleinwasserkraft und Sonstige Ökostromanlagen , ,8 10,2 *) allfällige Betriebskostenzuschläge wurden berücksichtigt Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 25 von 30

26 6.2 Prognose der Ausgleichsenergiekosten 2016 In Abschnitt 2 wurde damit gerechnet, dass sich die Ausgleichsenergiekosten der OeMAG für das Jahr 2015 auf 102 Mio. EUR belaufen werden. Die hohe Angebotsmenge führte Mitte des Jahres zu niedrigen wöchentlichen Kosten. Derzeit sind weitere Maßnahmen zur Optimierung der Regelreservebeschaffung in Umsetzung (z.b. internationale Marktintegration), aufgrund deren Auswirkungen und der Verwendung von kurzfristigen Erzeugungsprognosen sollte sich ein gewisses Einsparungspotential ergeben. Aus den Gutachten zu den aliquoten Ausgleichsenergiekosten kann abgeleitet werden, dass in etwa 90% der Ausgleichsenergiekosten bei der OeMAG auf die Windkraft entfallen. Die Aufteilung und die sich daraus ergebenden Kosten pro kwh sind in Tabelle 21 dargestellt. Tabelle 21: Zugeordnete Ausgleichsenergiekosten 1. Halbjahr HJ 2015 EUR GWh Cent/kWh ,147 90% Wind ,398 10% sonstiger Ökostrom Zieht man die 2,147 Cent/kWh für Windkraft und die 0,398 Cent/kWh für die sonstigen Ökostromtechnologien heran und nutzt die Hochrechnungen für 2016 so kommt man in Summe auf Ausgleichsenergiekosten von 133 Mio. EUR für das Jahr 2016 (siehe Tabelle 22). Tabelle 22: Prognose AE-Kosten 2016 EUR GWh Cent/kWh ,147 90% Wind ,398 10% sonstiger Ökostrom Die Gutachter gehen davon aus, dass die Einsparungen aus der Windvermarktung bis zum Jahr 2016 auf 20 Mio. EUR steigen, wodurch sich effektive Ausgleichsenergiekosten von 113 Mio. EUR ergeben. Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 26 von 30

27 6.3 Prognose der Ökostrompauschale-Einnahmen 2016 Für die Prognose in Tabelle 23 wurde grundsätzlich die Anzahl der Zählpunkte pro Netzebene aus dem Jahr 2014 übernommen, wobei für das Jahr 2016 von einem Anstieg der befreiten Zählpunkten um ausgegangen wurde. Tabelle 23: Prognose der Ökostrompauschale Ökostrompauschale Anzahl der Ökostrompauschale in Euro pro Zählpunkt gemeldeten Zählpunkte in Euro pro Netzebene Netzebene Netzebene Netzebene Netzebene Netzebene Summe Unter Berücksichtigung dass die Zahl der Befreiten unter den potentiell zu Befreienden liegt, werden für das Jahr 2016 Ökostrompauschale-Einnahmen in Höhe von EUR prognostiziert. 8 Hinweis: Bei der Anzahl der Zählpunkte handelt es sich nicht um eine Stückzahl zu einem gewissen Zeitpunkt, sondern dieser Wert umfasst einen gewichteten Durchschnittswert am Ende des Geschäftsjahres der Netzbetreiber. Aufgrund dieser Sichtweise entstehen bei der Anzahl der Zählpunkte Nachkommawerte, wodurch es zu geringfügigen Abweichungen beim Produkt aus Ökostrompauschale und Anzahl der Zählpunkte kommt. Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 27 von 30

28 7 Quellen Folgende Grundlagen wurden für die Erstellung des Gutachtens herangezogen: BGBl I Nr. 75/2011: Bundesgesetz über die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostromgesetz 2012 ÖSG 2012). Ausgegeben am 29. Juli 2012 BGBl II Nr. 508/2002 idf BGBl II Nr. 254/2005: Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen für bis Ende 2004 genehmigte (Kleinwasserkraft bis Ende 2007 errichtete) Anlagen festgesetzt werden (Ökostromverordnung 2002) BGBl II Nr. 401/2006: Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle in den Kalenderjahren 2006 und 2007 verpflichtet ist (Ökostromverordnung 2006) BGBl II Nr. 59/2008: Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle im Kalenderjahr 2008 verpflichtet ist (Ökostromverordnung 2008) BGBl II Nr. 53/2009: Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle im Kalenderjahr 2009 verpflichtet ist (Ökostromverordnung 2009) BGBl II Nr. 42/2010: Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle im Jahr 2010 verpflichtet ist (Ökostromverordnung ÖSVO 2010) BGBl II Nr. 25/2011: Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 28 von 30

29 auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle im Jahr 2011 verpflichtet ist (Ökostromverordnung ÖSVO 2011) BGBl. II Nr. 307/2012: Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Einspeisetarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle ab 1. Juli 2012 bis Ende des Jahres 2013 verpflichtet ist (Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 ÖSET-VO 2012) BGBl. II Nr. 503/2013 Verordnung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 (ÖSET-VO 2012) geändert wird (Änderung der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 ÖSET-VO 2012) BGBl. II Nr. 483/2013: Verordnung des Vorstands der E-Control über den Preis von durch die Ökostromabwicklungsstelle zuzuweisenden Herkunftsnachweise 2014 (HKN-VO 2014) BGBl. II Nr. 285/2014 Verordnung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft mit der die Ökostrom- Einspeisetarifverordnung 2012 (ÖSET-VO 2012) geändert wird (Änderung der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 ÖSET-VO 2012) BGBl. II Nr. 359/2014 Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Ökostromförderbeitragsverordnung 2015 und die Ökostrompauschale-Verordnung 2015 erlassen werden Energie-Control Austria, August 2015: Erzeugungskoeffizienten von Wasserkraft Jänner 2008 bis Juli 2015 Energie-Control Austria, August 2015: Veröffentlichung der Marktpreise gemäß 41 Ökostromgesetz Energie-Control Austria, August 2015: Ökostrommengen und Vergütungen bis inklusive 1. Halbjahr 2015, Auswertungen auf Basis der Quartalsmeldungen der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG IG-Windkraft, August 2015: Einschätzungen zu Windkraft-Projektrealisierungen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 29 von 30

30 OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, September 2015: Zählpunkt- Ökostrompauschale-Einnahmen 2013 und 2014 Gutachten zur Förderbeitragsverordnung 2016 Seite 30 von 30

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