Kinderrechte als eigenes Grundrecht im Grundgesetz

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1 Praktikumsarbeit im Rahmen des Praktikums im Büro Michaela Engelmeier MdB von Hannah Theuer, Studentin der Rechtwissenschaften Marburg Kinderrechte als eigenes Grundrecht im Grundgesetz

2 Vorbemerkung: Die SPD Fraktion fordert eine Aufnahme der Kinderrechte im GG Aufgabe: Kinderrechte als eigenes Grundrecht im Grundgesetz Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob ein ausdrückliches Kinderrecht als eigenes Grundecht in die Deutsche Verfassung eingeführt werden soll. I. Einleitung Bisher sind die Rechte der Kinder (UN Kinderrechtskonvention als Auftrag) nicht ausdrücklich im Grundgesetz geregelt worden. Wichtige Kinderrechte lassen sich aber trotzdem herleiten. Bereits vor 40 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht anerkannt, dass Kinder Träger von Grundrechten in Art. 1 I GG der Unverletzlichkeit der Menschenwürde und Art. 2 I i.v.m. Art. 1 I GG der freien Entfaltung der Persönlichkeit sein können. 1 Dadurch wird die Beziehung zwischen Eltern und Kindern und das Recht des Kindes auf Entwicklung geschützt. 2 Des Weiteren sind Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich natürliche Personen und daher grundrechtsfähig. 3 Das Kindeswohl ist in Art. 6 II GG gewährleistet. 4 Es ist sowohl ein Grundrecht der Eltern, als auch dessen obliegende Pflicht. Sie erhalten eine erzieherische Selbstverantwortung. Dies bedeutet, dass sie einen Schutz vor störenden Eingriffen des Staates haben. Zudem besteht ein Grundsatz, dass die Selbstverantwortlichkeit der Familie zu respektieren und zu fördern ist. 5 Der Richtpunkt ist dabei das Wohl des Kindes. Das bedeutet, dass im Wesentlichen ein Recht im Interesse des Kindes gewährleistet wird. 6 In einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2008 wurde festgestellt, dass das Kind als Rechtssubjekt anzusehen ist, statt lediglich als elterliche Rechtsausübung. 7 1 WD /14, Kinderrechte im GG, s WD /14, Kinderrechte im GG, s WD /14, Kinderrechte im GG, s Alle folgenden nicht ausdrücklich genannten Artikel sind die des Deutschen Grundgesetztes vom 8. Mai WD /14, Kinderrechte im GG, s WD /14, Kinderrechte im GG, s WD /14, Kinderrechte im GG, s. 12.! II

3 Weiter enthalten einige Landesverfassungen der Bundesländer in Deutschland eigene Kindergrundrechte, die die Ausgestaltung der Persönlichkeit gewährleisten. 8 Kritiker weisen auf Konfliktsituationen mit weiteren Grundrechten wie Art. 6 II und Art. 3 GG hin. 9 Zudem meinen sie, dass eine Einführung eines eigenen Kindergrundrechts eine Symbolpolitik darstelle und argumentieren, dass die Privatheit der Familie (Art. 6) geschützt und berücksichtigt werden müsse. Ein Kindergrundrecht würde eine rechtliche Distanz zu den Eltern hervorrufen. Diese Beziehung kann dann zum Leidwesen der Kinder geschwächt werden. 10 Dennoch wird von verschiedenen gesellschaftlichen- und politischen Institutionen eine eigene grundrechtlich geregelte Position des Kindes gefordert, da eine stärkere Rechtsposition längst überfällig sei. 11 Richtlinien der UN-Kinderrecht-Konvention 1989 und der Europäische Grundrechtscharta Aus Art. 12 der UN-Kinderrechte-Konvention (KRK) von 1989 und der Europäische Grundrechtscharta in Art. 24 gehen speziellere Ausgestaltungen von Kinderrechten hervor. 12 Unter anderem geht es um das Recht der eigenen Meinung und der freien Meinungsäußerung von Kindern, sobald diese fähig sind sich eine eigene Meinung zu bilden. Auch das Recht auf Entwicklung in einem angemessenen Lebensstandard, sowie das Recht auf Bildung um eine Chancengleichheit zu garantieren wurden darin festgelegt. 13 Eine besondere Stellung hat Art. 3 I UN-Kinderrechts-Konvention. Darin ist das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die das Kind betreffen, vorrangig zu berücksichtigen. Das Ziel der KRK ist, die Grundsätze und Bestimmungen des Übereinkommens durch geeignete und wirksame Maßnahmen bei Erwachsenen und auch bei Kindern allgemein bekannt zu machen Peschel-Gutzeit, Kinderrechte ins GG, s WD /14, Kinderrechte im GG, s Peschel-Gutzeit, Kinderrechte ins GG, s UN-Kinderrechtskonvention vom 9. November 1989, im Folgenden KRK. Peschel-Gutzeit, Kinderrechte ins GG, s Gerstein, Kinderrechte im Dialog verwirklichen.! III

4 Deutschland hat die UN-Konvention ratifiziert, demnach ist die Bundesrepublik verpflichtet diese Rechte zu garantieren. Ein Übereinkommen über die Rechte des Kindes ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen. 15 Warum ein eigenes Grundrecht für Kinder wichtig ist Fraglich ist, ob ein Kinderrecht als eigenes Grundrecht in die Deutsche Verfassung eingeführt werden soll oder ob es ausreichend ist, solche Rechte im einfachen Recht zu normieren. Die Reichweite der Bindung der Mitgliedstaaten an die EU-Grundrechte-Charter und die Kinderrechtskonvention ist umstritten. Die vorgegebenen Rechte sollten im Kern oder den Grundaussagen gelten. 16 Grundrechte werden in ein einfaches Recht umgesetzt und stellen damit Säulen der demokratischen Verfassung dar. 17 In mehreren Verfassungen und Konventionen sind Grundrechte für Kinder bereits ausdrücklich aufgenommen worden. Dennoch hat das Institut für Menschenrechte e.v. hat festgestellt, dass die weitreichende Bedeutung der Kinderrechtskonvention bis heute von der deutschen Politik, den Behörden und Gerichten nicht ausreichend erkannt wird. 18 Durch eine Einführung von Kinderrechten in das Grundgesetz würde eine Subjektstellung der Kinder im Grundgesetz entstehen. 19 Dies würde positive Effekte mit sich bringen. 20 Die staatliche Verpflichtung gegenüber des Kindes wird untermauert. Das Kind als Rechtsträger eines eigenen Grundrechts würde dem staatlichen Handeln eine notwendige Richtschnur setzen. 21 Kinder haben wie Erwachsene auch Bedürfnisse und Anliegen, die in unserem Rechtsstaat berücksichtigt werden müssen. Durch ein geregeltes Grundrecht wird die Position des Kindes in der Gesellschaft gestärkt. Eine Neukonzeption führt zu einer längst notwendigen veränderten Werteordnung. 22 Die Kinderrechte müssten da festgeschrieben 15 Vgl. BT-Drucksache 17/ , s WD /14, Kinderrechte im GG, s Peschel-Gutzeit, Kinderrechte ins GG, s. 3. BT-Drucksache 17/ , s WD /14, Kinderrechte im GG, s Peschel-Gutzeit, Kinderrechte ins GG, s. 3. Peschel-Gutzeit, Kinderrechte ins GG, s Peschel-Gutzeit, Kinderrechte ins GG, s. 1.! IV

5 werden, wo alle Werte des Zusammenlebens niedergeschrieben sind: im Grundgesetz. 23 Die Einsicht der Notwendigkeit einer Stärkung von Kinderrechten ist in vielen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vorgezeichnet worden. 24 Der Gesetzgeber sollte sich nicht mehr länger nur auf die Auslegung der Verfassung verlassen, sondern eigeninitiativ eine Formulierung im Grundgesetz schaffen, welches dem Wohl des Kindes dient. 25 II. Konkreter Handlungsansatz Es stellt sich die Frage, was genau verändert werden muss, um die Kinderrechte in das Grundgesetz einzuführen. Klar ist, dass dies für das deutsche Grundgesetz und weitere politische Ebenen eine Neukonzeption der Rechtsordnung bedeutet. Die Einbeziehung von Kinderinteressen betrifft nahezu alle Politikbereiche. 26 Überfällige Ergänzungen der Bundesverfassung Mehrere Institutionen, die sich mit einem spezifischen Kinderrecht im Grundgesetz auseinandergesetzt haben, haben bereits Vorschläge entwickelt. Zum Beispiel wurde Art. 2a GG, sowie eine Neufassung des Art. 6 vorgeschlagen. 27 Aus der Missbrauchsdebatte konnte beispielsweise festgestellt werden, dass Kinder meist nicht wüssten, an wen sie sich wenden können, wenn ihre Rechte verletzt würden. 28 Dabei ist es wichtig, dass Kinder wissen, wo sie sich beschweren können und Anlaufstellen zu entsprechenden Hilfen haben. Es kommen Fragen auf, wie die Übernahme der anwaltlichen Funktion speziell für Kinder. Denn bisher gibt es lediglich die eindeutige Reglung der BT-Drucksache 17/ , s. 3. BT-Drucksache 17/ , s.4. Gerstein, Kinderrechte im Dialog verwirklichen. 27 WD /14, Kinderrechte im GG, s ; ZEIT ONLINE, 2017, Maas macht sich für Kinderrechte stark. 28 BT-Dokument, Opposition-Stärkung Rechte v. Kindern, 2011.! V

6 obliegenden Pflicht der Eltern (Art. 6 II). 29 Es fehlt an rechtlichen Verbindlichkeiten und Aufklärungsarbeiten in Deutschland. 30 Das Wohl des Kindes plädiert auf besonderen Schutz, da es anderen Gefahren wie Vernachlässigung, Gewalt, Ausbeutung und Kinderarmut ausgesetzt ist. 31 Bei den Kinderrechten darf nicht mit einem Ideologiedenken herangegangen werden. 32 Es ist bestätigt worden, dass die Kinder im Missbrauchsfällen die Täter meistens kennen, diese also aus dem näheren Umfeld stammen in denen das Kind lebt. Durch zu wenig Aufklärungsarbeit hat das Kind weder eine Vertrauensperson noch Anlaufstelle, an die es sich wenden kann. 33 Sie sollten ermutigt werden über Ihre Gefühle und Probleme zu sprechen, dafür bedarf es einer Aufklärung von Grenzen und ihnen bekannte Anlaufstellen zu Hilfen bei Gefahren. Die KRK sieht den Schutz des Kindeswohles vor. 34 Doch auch weitere Rechte, die das Kind bestmöglich fördern und ihnen Teilhabe an Entscheidungen gewähren, müssen von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. 35 Art. 2 I KRK fordert eine gleichberechtigte Behandlung allen Kindern gegenüber. Demnach ist es irrelevant, ob sie aus einer Armutssituation stammen oder Flüchtlingskinder sind. Jedes Kind sollte ein Recht auf kostenlose Bildung haben, schließlich sollte die Elternarmut nicht vererbt werden. Zudem hat jedes Kind bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte betreffen, einen Anspruch auf Gehör und Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend des Alters und der Reife. 36 III. Resümee Das deutsche Recht ist ein sich stets wandelnder Prozess, da sich auch unsere Gesellschaft stets weiterentwickelt. Das Aufwachsen von Kindern ist inzwischen viel komplexer BT-Aktuelle Meldungen, Experten fordern,2014/ WD /14, Kinderrechte im GG, s BT-Drucksache, 17/ , s. 1. Peschel-Gutzeit, Kinderrechte ins GG, s. 2; Vgl. KRK. 35 Vgl. BT-Drucksache 17/ , s ! VI

7 geworden, die Kinder benötigen daher eine eigene Persönlichkeit, Schutz und Förderung. 37 In Anbetracht einer kindlichen Wahrnehmung, sollte deren Recht unter Berücksichtigung des Alters und der Reife interpretiert werden. Das sollte allerdings nicht abschrecken, ein eigenes Grundrecht zu gestalten. Im Gegenteil der Einfluss von Kindern ist wichtig, weil auch sie ein Teil unserer Gesellschaft sind und demnach berücksichtigt werden müssen. Den Kindern sollte eine gerechte Grundlage geboten werden, auf der sie sich individuell nach ihren Fähigkeiten selbst entwickeln können. Kinder sind die Zukunft des Staates und müssen demnach einen besonderen Schutz und eine gleichberechtigte Möglichkeit der Teilhabe genießen, um sich bestmöglich entwickeln zu können, so wie es die Kinderrechts-Konvention vorsieht. Aus eigener Erfahrung wusste ich als Kind nicht, was es überhaupt bedeutet, ein Grundrecht zu haben, geschweige denn, dass ich mich an jemanden hätte wenden können. Unwissenden Kindern muss unbedingt begegnet werden. Mit Kinderrechten sollte im täglichen Umgang gelebt werden. Sie sollten in der sozialen Wirklichkeit zur Geltung kommen. 38 Letztlich geht es darum, das Verständnis von Ehe und Familie weiterzuentwickeln, anstatt sich durch den Grundsatz Privatheit der Familie von einer sozialen Gemeinschaft zu zementieren. 39 Der fundamentale Unterschied liegt darin, dass die Elternrechte nicht geschwächt werden sollen, sondern, dass die Kinderrechte gestärkt werden sollen. 40 Erst wenn das Kind ein eigenes Grundrecht hat, kann es als gleichberechtigtes Mitglied in der Gesellschaft agieren, angesehen und geschätzt werden. Ziel sollte es sein, Kinder nicht nur als Träger des zukünftigen Staates anzusehen, sondern das Wertesystem so weiter zu entwickeln, dass Kinder als jetzige gleichberechtigte Mitglieder des Staates anerkannt werden. Literaturverzeichnis BT-Drucksache 17/ , s. 4. Gerstein, Kinderrechte im Dialog verwirklichen. Borsche, Kindeswohl braucht mehr Staat. 40! VII

8 Borsche, Sven Gerstein, Hartmut BT-Drucksache Das Kindeswohl braucht mehr Staat Unter: < (abgerufen am ) (zit.: Borsche, Kindeswohl braucht mehr Staat.) Kinderrechte im Dialog vewirklichen Unter: < Kinderrechtskonvention-1995.htm> (abgerufen am ) (zit.: Gerstein, Kinderrechte im Dialog verwirklichen.) 17/6920 vom : Antrag: Kinderrechte in Deutschland umfassend stärken. unter: 17/069/ pdf (abgerufen am ) (zit.: BT-Drucksache 17/ , s..) 17/7807 vom : Antrag: Sexuelle Gewalt gegen Kinder umfassend bekämpfen- Kampagne des Europarats unterstützen. unter: 17/078/ pdf (abgerufen am ) (zit.: BT-Drucksache 17/ , s..) 17/7187 vom : Antrag: Kinderrechte stärken unter: 17/071/ pdf (abgerufen am ) (zit.: BT-Drucksache 17/ , s..) BT-Dokument Opposition fordert Stärkung von Kinderrechten Textarchiv, Dokument, 2011 unter: < 2011/ _kw47_de_hh_kinderrechte/ > (aufgerufen am ) (zit.: BT-Dokument, Opposition Stärkung von Kinderrechten, 2011.)! VIII

9 BT-aktuelle Meldung Peschel-Gutzeit, Lore Maria Menkens, Sabine GG?, Experten fordern Kinderrechte im Grundgesetz Presse, Aktuelle Meldungen, 2014/11 unter: (zit.: BT-Aktuelle Meldungen, Experten fordern,2014/11.) Warum müssen die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden?, unter: < kinderrechte-ins-grundgesetz/21-kinderrechte/ kinderrechte-ins-grundgesetz/65-dr-lore-mariapeschel-gutzeit> (abgerufen am ) (zit.: Peschel-Gutzeit, Kinderrechte ins GG, s..) Gehören Kinderrechte wirklich ins Grundgesetz? aus: WELT, N24 April, 2017 unter: article /gehoeren-kinderrechtewirklich-ins-grundgesetz.html (zit.: Menkens, Kinderrechte wirklich ins WELT online, 2017.) Wissenschaftliche Dienste /14 vom 29.Januar 2015: Ausfertigung-Kinderrechte Im Grundgesetz WD 3: Verfassung und Verwaltung unter: /986bc9f451d6c7fde95c9e1e721e6297/ wd pdf-data.pdf (abgerufen am (zit.: WD /14, Kinderrechte im GG, s. 5-6.) Zeit Online Maas macht sich für Kinderrechte stark April 2017 unter: < bundesjustizminister-heiko-maas-spdkinderrechte-grundgesetz> (abgerufen ) (zit.: ZEIT ONLINE, 2017, Maas macht sich für Kinderrechte stark.)! IX

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