Gemeinderatsvorlage Nr. 79/2012
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- Heidi Stein
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1 Fachbereich: 3 Kultur und Soziales Gemeinderatsvorlage Nr. 79/2012 Beschluss Vorlage an GR VA AUT öffentlich nichtöffentlich Sitzung am Vorberatung ja nein OR Beirat VA AUT öffentlich nichtöffentlich Sperrvermerk für Presse ja nein Ordnungsnr Beteiligte Ämter: Niederschriften an: Stichwort: Sozialhilfe Beteiligung des Umweltschutzbeauftragten ja nein Folgekostenberechnung ja nein Bericht über soziale Hilfen 2011 Bericht Der vorliegende Bericht über die sozialen Leistungen gibt, wie gewohnt, einen Überblick über die Fallzahlen und Aufwendungen in den einzelnen Arbeitsbereichen der Abteilung Soziales im Jahr Tätigkeitsfelder der Abteilung Soziales Die Stadt Schramberg, Abteilung Soziales erfüllte im Jahr 2011 folgende Aufgaben im Rahmen der Delegationssatzung des Landkreises Rottweil: Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII), darunter fallen: o Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) o Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) o Hilfe bei Krankheit (5. Kapitel) o Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel) o Hilfe zur Pflege (7. Kapitel) o Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel) o Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel) Leistungen nach dem Landesblindenhilfegesetz Folgende Aufgaben erfüllte die Stadt Schramberg im vergangenen Jahr in eigener Zuständigkeit: Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz Rentenstelle Ausgabe von Ausweisen für die Schramberger Tafel Befreiung von Rundfunkgebühren Ausgabe von Anträgen auf Elterngeld
2 2. Fallzahlen im Jahr Fallzahlen im Rahmen der Delegationssatzung SGB II lfd lfd Anzahl Bedarfsgemeinschaften Personen SGB XII Fälle Fälle Personen Personen lfd lfd lfd lfd Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung Hilfe bei Krankheit Eingliederungshilfe vollstationär teilstationär/ambulant gesamt Hilfe zur Pflege Hilfe z. Überwindung b. s. Schwierigkeiten Hilfe in anderen Lebenslagen Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Bestattungskosten Blindenhilfe Landesblindenhilfe lfd lfd Fälle Personen
3 2.2 Fallzahlen in eigener Zuständigkeit Wohngeld Mietzuschuss Lastenzuschuss gesamt Rentenstelle DRV Bund DRV BaWü Rentenanträge gesamt Tafelausweise Befreiung Rundfunkgebühren Die Fallzahlen im Bereich Wohngeld sind wieder deutlich gesunken. Sog. Mischhaushalte mussten bisher zwingend einen Antrag auf Wohngeld stellen. Im vergangenen Jahr wurde diese Regelung durch den Gesetzgeber etwas entschärft. Dadurch haben sich die Fallzahlen reduziert. Die zum eingeführte Heizkostenpauschale wurde ab wieder abgeschafft. Dadurch verringert sich die Höhe des Wohngeldes entsprechend. Neben den eigentlichen Rentenanträgen werden bei der Abteilung Soziales auch Kontenklärungen, Anträge auf Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten aufgenommen. Im vergangenen Jahr waren dies 92 Anträge. Außerdem bieten wir Beratungen sowie Hilfestellung für das Ausfüllen von Formularen an. Tafelausweise können an Personen ausgehändigt werden, die laufende Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB II oder dem SGB XII erhalten. Der berechtigte Personenkreis hat dann die Möglichkeit, Lebensmittel im Tafelladen kostengünstig einzukaufen. Inzwischen können auch Personen aus Aichhalden, Eschbronn, Dunningen und Hardt im Tafelladen in Schramberg einkaufen. Für die Bürger aus Lauterbach war dies früher schon möglich. Die Anträge auf Befreiung von den Rundfunkgebühren werden von uns ausgegeben bzw. weitergeleitet. Die Entscheidung über eine Befreiung von den Rundfunkgebühren liegt bei der Gebühreneinzugszentrale. 3. Aufwendungen im Jahr Wohngeld Mietzuschuss , ,45 Lastenzuschuss , ,00 Gesamtaufwendungen , ,45 3
4 3.2 Aufwendungen nach der Delegationssatzung Ausgaben Einnahmen Aufwand Ausgaben Einnahmen Aufwand SGB II , , , , , ,77 SGB XII 3. Kapitel , , , , , ,47 4. Kapitel , , , , , ,51 5. Kapitel 3.502,33 108, , ,67 329, ,50 6. Kapitel , , , , , ,01 7. Kapitel , , , , , ,25 8. Kapitel 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9. Kapitel , , , , , ,92 gesamt , , , , , ,66 LBHG , , , , , ,58 Gesamt , , , , , ,01 4
5 4. Neuorganisation SGB II Im Jahr 2011 wurde die Organisationsstruktur für das Arbeitslosengeld II geändert. Die bisherige getrennte Trägerschaft wurde aufgelöst und das Jobcenter Landkreis Rottweil eingerichtet. Es bestehen Geschäftsstellen in Rottweil, Oberndorf und Schramberg. Im November 2011 nahm das Jobcenter in Schramberg als erste Geschäftsstelle seinen Betrieb auf. Nun ist die Bearbeitung der Leistungen aus einer Hand möglich. Die Delegationssatzung für den Bereich SGB II wurde inzwischen aufgehoben. Gleichzeitig wurde mit dem Landkreis Rottweil eine Vereinbarung zum Kostenersatz für die im Jobcenter eingesetzten städtischen Mitarbeiter geschlossen. Die Delegationssatzung für den Bereich SGB XII bleibt unverändert bestehen. Schramberg, 22. Juni 2012 Michaela Haag Abteilungsleiterin Soziales Berthold Kammerer Fachbereichsleiter Moser FB 1 Aufnahme in die Tagesordnung des VA am Thomas Herzog Oberbürgermeister Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig. 5
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