Lehrveranstaltungsankündigung SoSe 2014
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- Carsten Bretz
- vor 6 Jahren
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1 Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften Lehrveranstaltungsankündigung SoSe 2014 Modul Strahlung und Strahlenschutz 1 Grundkurs (60h) Modul GH und FA (Erwerb der Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten, umschlossene radioaktive Stoffe ) --behördlich anerkannt-- Dozent Prof. Essmann, Dr. Gottschalk, Herr E. Reinhardt Studiengang Semester alle Studiengänge, auch Master ab 2. Semester; max. 24 Studierende Vorlesungsbeginn jeweils samstags, aber nicht am 10.05, 24.05, bis (einschließlich) 9.20 Uhr bis Uhr ab (einschließlich) 9.20 Uhr bis Uhr Übungen während der Vorlesungen Praktikum Sicherheitsunterweisung Einführungsveranstaltung Prüfung Bescheinigung Gruppe 1: ; 9.20 Uhr Uhr Gruppe 2: , 9.20 Uhr Uhr (pro Praktikumsgruppe max. 12 Studierende) beim Praktikum Samstag, , 9.20 Uhr schriftl. Klausur ( multiple choice ) am amtl. Fachkundeschein (Strahlenschutzbeauftragter)
2 Ankündigung und Kursprogramm STRAHLUNG UND STRAHLENSCHUTZ I Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Sommersemester 2014 Vorlesung (60h) mit Übungen, Praktikum, Prüfungsvorbereitung und Prüfung Strahlenschutz I ist der Grundkurs "umschlossene radioaktive Stoffe" (im Folgesemester: Strahlenschutz II als Aufbaumodul "offene radioaktive Stoffe") Ziel: Erwerb der Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten ( nach der Strahlenschutzverordnung) Grundverständnis (ionisierende) Strahlung und Strahlenschutz Sachgerechter Umgang mit radioaktiven Stoffen Bearbeitung einfacher Aufgaben Beitrag zur Erlangung des Fachkundenachweises als Strahlenschutzbeauftragter (behördlich anerkannt) Beitrag zur Fachkunde gemäß einschlägiger Fachkunderichtlinie Technik nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Der Kurs ist gemäß Fachkunderichtlinie erforderlich für den Umgang mit offenen und/oder umschlossenen radioaktiven Stoffen de Tätigkeitsgruppen S2.2, S4.1 und S5. Er beinhaltet die Module GH, OG und FA der Fachkunderichtlinie Technik. Der Kurs ist behördlich anerkannt und Voraussetzung für Tätigkeiten als Strahlenschutzbeauftragter im nicht-medizinischen Bereich im Geltungsbereich der Strahlenschutzverordnung (d.h. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland) bis zum fachen der Freigrenze. Der Kurs ist zweistufig aufgebaut. Das erste Semester Strahlenschutz I beinhaltet die Module GH und FA. Strahlenschutz I ist in sich abgeschlossen und schließt mit einer Fachkundeprüfung für die Tätigkeitsgruppen S2.2 und S5 ab ( Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen bis zum 10 6 fachen der Freigrenze und Tätigkeiten in fremden Kontrollbereichen ). Im Folgesemester Strahlenschutz II wird (bedarfsweise) das Modul OG als in sich abgeschlossener Aufbaukurs behandelt und mit einer separaten Prüfung für die Tätigkeitsgruppe S4.1( Aufbaumodul: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen bis zum 10 5 fachen der Freigrenze ) abgeschlossen. Sofern anderweitig bereits ein Grundkurs für die Module GH und FA besucht wurde, wird dies anerkannt und es reicht der alleinige Besuch des Aufbaumoduls aus, um die weitergehende Qualifikation als Strahlenschutzbeauftragter für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen zu erwerben. Ebenfalls wird anerkannt, wenn bereits früher oder woanders das Aufbaumodul erfolgreich absolviert wurde und lediglich der Grundkurs umschlossene radioaktive Stoffe nachgeholt wird. 1
3 Es werden die Themenbereiche Naturwissenschaftliche Grundlagen (Strahlenphysik, Strahlenbiologie) Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten Grundlagen der Strahlenschutzmesstechnik Grundlagen des praktischen Strahlenschutzes (Strahlenschutztechnik, Strahlenschutzsicherheit) Typische Anwendungen radioaktiver Stoffe in Industrie und Technik Strahlenschutz und Umwelt mit insbesondere den nach der Anlage A der einschlägigen behördlichen Fachkunderichtlinie (Modul GH, OG, FA) vorgesehenen Lehrinhalten nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) behandelt. Bei regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme wird eine behördlich anerkannte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundekurs (Strahlenschutzbeauftragte) ausgestellt. Voraussetzungen: Fehlzeiten: Höchstens 10% Praktikum: Teilnahme Klausur (Multiple Choice): mindestens 70% der erreichbaren Punktzahl; bei 50 % - 70% der erreichbaren Punktzahl: erfolgreiche mündliche Nachprüfung. Zwecks Erreichung der nötigen Anwesenheitszeiten wird für begründete Ausnahmefälle ein (freiwilliger) Nachholtermin angeboten. 2
4 Kursplan SS2014 Strahlenschutz I Entwurf Stand: 06. Februar 2014 Samstags, 9.20 Uhr bis Uhr (bis einschließlich 03.05) Raum: NN 9.20 Uhr bis Uhr (ab 17.05) jeweils 8 Unterrichtseinheiten (a 45 min) bis 03.05; davon jeweils eine Übungseinheit, jeweils 7 Unterrichtseinheiten (a 45 min) ab 17.05; davon jeweils eine Übungseinheit, 15 Minuten Pause nach jeweils 2 Unterrichtseinheiten, 30 Minuten Mittagspause Grundkurs Modul GH und FA (Erwerb der Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten, umschlossene radioaktive Stoffe ) 1. Tag: Begrüßung, Organisation und Einführung, Strahlenschutz in Industrie und Technik (Gottschalk) (05.04.) Naturwissenschaftliche Grundlagen I (Eßmann) (Atomarer Aufbau der Materie: Atome als kleinste Teilchen der Chemie, molare Stoffmengen, Struktur und Aufbau von Atomen, Atomhülle, Atomkern; Kern- und Strahlenphysik: Stabilität der Atomkerne, Nuklidkarte, Kernzerfälle, Kernreaktionen, Termschemata, Radioaktivität, natürliche und künstliche Radioaktivität, Zerfallsgesetze, Strahlungsarten und -eigenschaften; Übungen und Rechenbeispiele) 2. Tag: Naturwissenschaftliche Grundlagen II (Gottschalk) (12.04.) (Strahlenphysik: Ionisierende Strahlung, Wechselwirkung von Strahlung mit Materie, Reichweiten, Schwächungsgesetze, Abschirmung; Übungen und Rechenbeispiele) Naturwissenschaftliche Grundlagen III (Gottschalk) (Strahlenbiologie: Strahlungsdosis, Strahlungsdosisleistung, operative Größen im Strahlenschutz; Biologische Wirkung ionisierender Strahlung, Strahlenschäden, Strahlenrisiko, Expositionspfade) 3. Tag noch: Naturwissenschaftliche Grundlagen III (Gottschalk) (26.04) (26.04.) Ermittlung der Dosis bei äußerer Bestrahlung; Übungen und Rechenbeispiele) Messtechnik I (Gottschalk) (Strahlenschutzmesstechnik: Einführung und Überblick; Ziel, Zweck und Aufgaben der Strahlenschutzmessungen, Funktionsweisen und Aufbau von Detektoren und Messgeräten; typische Einsatz- und Fehlermöglichkeiten von Strahlungsmessgeräten, Funktionskontrollen, Eichung; Demonstrationen und Übungen ) 4. Tag: Rechtsgrundlagen I (Gottschalk) (03.05.) (Atomgesetz und nachgeordnete Verordnungen, Empfehlungen, Richtlinien und Normen; Hierarchie rechtlicher Anforderungen, internationales Strahlenschutzrecht; Die Strahlenschutzverordnung: Anwendungsbereich, Zweckbestimmung, Aufbau, ausgewählte Paragraphen und Schutzbestimmungen; Ordnungswidrigkeiten, Strafrechtliche Bestimmungen; atomrechtliches Anzeige- und Genehmigungsverfahren, Antragstellung, Genehmigungsbescheide, Widerspruchsverfahren; Freigaben und Freigrenzen, Beispiele, Übung) Rechtsgrundlagen II (Gottschalk) ( Strahlenschutzverordnung: Grenzwerte, Strahlenschutzbereiche, Kategorien des beruflich strahlenexponierten Personals, ausgewählte Paragraphen; Lernaufgabe, Diskussion) 5.Tag: (17.05) Praktikum Gruppe 1 (Eßmann, Gottschalk); Labor 167 (9.20 Uhr bis Uhr) 6. Tag: Rechtsgrundlage III (Gottschalk) (31.05.) Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes I (Gottschalk) Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten I (Verantwortlichkeit und Rechtsstellung des Strahlenschutzverantwortlichen, Strahlenschutzbevollmächtigten und Strahlenschutzbeauftragten, betriebliche Organisation des Strahlenschutzes, Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten, Entscheidungsbereiche, Befugnisse, allgemeine Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen, Strahlenschutzbevollmächtigten und Strahlenschutzbeauftragten; Diskussionen, Fallbeispiele) Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes II (Gottschalk) Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten II (Unterweisungen, Aufzeichnungen, Buchführungen, Kennzeichnungspflichten, Überwachungen und Kontrollen, Prüfungen und Wartungen, Anzeige- und Meldewesen, Beschäftigungsverbote und einschränkungen, Zutrittsregularien, ärztliche Überwachung, physikalische Strahlenschutzkontrolle) 5.Tag: (07.06) Praktikum Gruppe 2 (Eßmann, Gottschalk); Labor 167 (9.20 Uhr bis Uhr) 3
5 7. Tag Rechtsgrundlagen IV (Reinhardt, Gastdozent, Behördenvertreter, Bezirksregierung Köln, Dezernat 55) (21.06) Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden im Strahlenschutz Rad. Stoffe: Beförderung auf öffentl. Wegen, Absenderpflichten Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes III (Gottschalk) Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten III (radioaktive Stoffe: Lagerung und Aufbewahrung, Erwerb und Abgabe, Ablieferung, Entsorgung, Abfälle, Freigaben; Fallbeispiele, Übung) Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes IV (Gottschalk) Tätigkeiten in fremden Kontrollbereichen (Rechtsgrundlagen, Abgrenzungsvertrag, Strahlenpass; Demonstration) 8. Tag: Strahlenschutztechnik und Strahlenschutzsicherheit (Gottschalk) (28.06) (Grundprinzipien des Strahlenschutzes, gerätetechnischer und baulicher Strahlenschutz, persönliche Schutzausrüstung, organisatorische Schutzmaßnahmen, Strahlenschutzanweisungen, Arbeitsplanung, Fallbeispiele und Übung) Alarmplanung, Maßnahmen und Verhalten bei Stör- und Unfällen Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition des Menschen Testklausur, Besprechung Testklausur, Diskussion Besprechung Praktikumsprotokolle (freiwillig: ab Uhr ) 9. Tag: vormittags: Ausweich-/Sondertermin (freiwilliger Nachholtermin) (05.07.) nachmittags: Evaluation, Prüfungsvor- und -nachbereitung, Prüfung Fachkundegruppe GH und FA Unbeschadet der gesamten Kursdauer bleibt eine Fortschreibung mit ggf. geänderter zeitlicher Aufteilung des Kurses vorbehalten. 4
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