GZ.: BMI-SI1400/0936-SIAK-ZGA/2015 Wien, am 23. Dezember 2015

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1 GZ.: BMI-SI1400/0936-SIAK-ZGA/2015 Wien, am 23. Dezember 2015 An Zentralausschuss für die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens beim BMI Herrengasse Wien Betreff: Sicherheitsakademie; Grundausbildung GAL E2a/2016 AUSSCHREIBUNG und AUSWAHLVERFAHREN ChefInsp Ludwig Horvath BMI - SIAK-ZGA (Grundausbildung) Herrengasse 7, 1010 Wien Tel.: +43 (01) 53126/ +43 (01) Fax: +43 (01) 53126/ Pers. ludwig.horvath@bmi.gv.at Org.- BMI-I-9-Grundausbildung@bmi.gv.at DVR: Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.- -Adresse. 1) ALLGEMEINES/LEHRGANGSABLAUF: Für die Verwendungsgruppe E2a ist im Sinne der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Grundausbildungen für den Exekutivdienst (Grundausbildungsverordnung Exekutivdienst des BMI, BGBl. II Nr. 430/2006 idf BGBl. II Nr. 259/2009) die Durchführung eines Grundausbildungslehrganges GAL E2a/2016 geplant. Folgender Ausbildungsablauf ist vorgesehen: Beginn: 01. September 2016, Dienstantritt Uhr 30. November 2016, Uhr Unterbrechung: (Dienstende/Dienstzuteilungsende) GAL - E2a 27. Februar 2017, (12.00 Uhr Dienstantritt, neuerliche 2016 Fortsetzung: Dienstzuteilung) Dienstprüfung: 29. und 30. Mai 2017 Feierlicher LG-Abschluss: 31. Mai 2017 (Dienstzuteilungsende) Die Schwerpunkte der modular aufgebauten Lehrinhalte liegen in den Bereichen Recht, Einsatz, Führung, Sozialkompetenz und Dienstbetrieb, verbunden mit themenzentriertem Unterricht und aktuellen Themen (Anlage 2 der GAV). Ziel dieser Grundausbildung ist die Vermittlung von vernetzter Führungs- und Problemlösungskompetenz für das mittlere Führungsmanagement im Bereich des Exekutivdienstes.

2 2) AUSSCHREIBUNG/GRUNDSÄTZLICHES: a. Lehrgangsplätze: Die Lehrgangsplätze werden zum gegebenen Zeitpunkt gesondert bekannt gegeben. b. Dienstbehörden: BM.I Zentralstelle via Referat I/1/b (für jene Bediensteten, die versetzt und dauernd mit einer E2a Planstelle betraut sind) einschließlich Sondereinheit Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten.BK.BVT.BAK.BFA.SIAK samt BZT bzw. BZS und alle Landespolizeidirektionen. c. Bewerbung: Die in Frage kommenden Bediensteten haben sich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formblatts (Beilage A) ausschließlich im Wirkungsbereich ihrer Stammdienstbehörde zu bewerben. Die Zwischenvorgesetzten und Dienstbehörden haben die eingelangten Formulare im Rahmen ihrer Dienst- und Fachaufsicht zu prüfen und entsprechend zu ergänzen. Zudem sind die eingelangten Bewerbungen von den Dienstbehörden in der als Beilage B bezeichneten Übersicht zusammenzufassen. d. Lehrgangsunterbrechung: Die Verwendung der Bediensteten während der Lehrgangsunterbrechung hat grundsätzlich im Wirkungsbereich der Stammdienstbehörde zu erfolgen. Die Bediensteten sind nach Möglichkeit bereits ihrer zukünftigen Verwendung entsprechend einzusetzen. e. Dienstverwendung: Die Verwendung der Absolventinnen und Absolventen nach Lehrgangsende wird im Bereich der LPD primär in den urbanen Gebieten erfolgen

3 f. Gültigkeit des Auswahlverfahrens: Für die Einberufung zum Lehrgang ist ausschließlich das Ergebnis des aktuellen Auswahlverfahrens maßgeblich. Früher absolvierte Auswahlverfahren werden nicht berücksichtigt. g. Ausbildungsstandorte: Der Lehrgang wird voraussichtlich in den Bildungszentren Wien (4 Klassen), Traiskirchen (3 Klassen) und Tirol (1 Klasse) durchgeführt. Die Ausbildungsklassen werden je Standort voraussichtlich alphabetisch zusammengesetzt, was eine Durchmischung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den verschiedenen Bundesländern bedeutet. 3) ZULASSUNGSERFORDERNISSE: Exekutivbedienstete, die eine Zulassung zu diesem Grundausbildungslehrgang anstreben, haben gemäß den 4 und 5 der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Grundausbildungen für den Exekutivdienst die allgemeinen Ernennungserfordernisse (fachliche/persönliche Eignung) und die speziellen Zulassungserfordernisse gem. Anlage 1 Z BDG 1979 wie folgt zu erfüllen: den erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung für den Exekutivdienst gem. Anlage 1 Z zum BDG 1979 (BGBl. Nr. 333/1979 idgf); die Zurücklegung einer mindestens 3-jährigen praktischen Verwendung im Exekutivdienst nach Ernennung in die Verwendungsgruppe E2b gem. Anlage 1 Z zum BDG 1979 bis zum STICHTAG: (Lehrgangsbeginn); die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind (gemäß 5 Abs. 2 der Grundausbildungsverordnung hat sich die persönliche Eignung auf die allgemeine, geistige, körperliche und charakterliche Befähigung und die fachliche Eignung auf die ausbildungs- und leistungsmäßige Befähigung zu beziehen. Die fachliche Eignung liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Bediensteten in dem der Zulassung vorangegangen Kalenderjahr den zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufgewiesen haben); - 3 -

4 die positiv absolvierte Auswahlprüfung, wobei die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber nach dem erreichten Punkteergebnis erfolgt. 4) AUSWAHLVERFAHREN/ZEITSCHIENE/TERMINÜBERSICHT: AUSSCHREIBUNG (Information via DB) (Aufschaltung Beilage C Auswahlprüfungsstoff/ Prüfungsschwerpunkte) (Aufschaltung Übungstest) Dezember 2015 STICHTAG / Exekutivdienstzeit: BEWERBUNGSFRIST Bedienstete bis: BEHÖRDENFRIST-Übermittlung/Vorlagen/.SIAK ONLINE ANMELDUNG nach Zulassung Teil AWV: MC ONLINE - TESTUNG Teil AWV: Psychologische Eignungsdiagnostik (Dienstbehörden erhalten zeitgerechte Mitteilung bzgl. der Zulassung 2. Teil / Durchführung und Einteilung) Sport Limits (Grundstufe) des im Dienstsporterlass vorgesehenen Fitness-Checks (siehe Erlass Punkt: 6 a) Absolvierung des Fitness-Checks bis (siehe Erlass-Punkt: 6 b) Hinweis: Infolge des Umfangs des Auswahlverfahrens sind die Termine unbedingt einzuhalten. Fristerstreckungen werden nicht gewährt. 5) AUSWAHLVERFAHREN 1. Teil (fachliche Eignung): a) Ablauf: Die Überprüfung der fachlichen Eignung erfolgt in Form eines automationsunterstützten ONLINE - Multiple - Choice - E - Testing - Verfahrens, wobei aus dem neuen, aktualisierten Fragenpool für jeden Bediensteten jeweils 56 Fragen mittels Zufallsgenerator individuell ausgewählt werden. Die Gesamtausarbeitungszeit beträgt 60 Minuten. Dazu ergeht die Information, dass im Rahmen des bekannt gegebenen Prüfungsstoffs nicht ausschließlich das Kennen oder Wiedererkennen von reinen Gesetzestexten, sondern insbesondere auch ein anwendungsorientiertes, verknüpftes Wissen und damit das Subsumieren von berufsnahen und praktischen Sachverhalten zu den Gesetzesmaterien prüfungsrelevant ist. Für die Online-Testung steht ein Merkblatt (Beilage D) zur Verfügung, dessen Inhalte sich die Bediensteten vor dem Prüfungsantritt in Eigenverantwortung anzueignen haben. Das Merkblatt kann auch via.siak Campus eingesehen werden

5 b) MC Fragenpool/Prüfungsschwerpunkte - Vorbereitung/Übung: Der neue MC - Fragenpool wird am.siak Campus nicht mehr online gestellt. Zur gezielten und intensiven Vorbereitung ist ab der Ausschreibung der Auswahlprüfungsstoff Prüfungsschwerpunkte (BEILAGE C - Rechtsmaterien mit Paragrafen aus: Dienstrecht, Sicherheitspolizeiliche Handlungslehre, Strafrecht und Strafprozessrecht, Verfassungsrecht und Europäische Union, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Handlungs- und Einsatztraining, Kriminalistik) ganzjährig am.siak-campus verfügbar. Zusätzlich wird via.siak Campus ein Beispiel online gestellt, damit sich die Bediensteten mit der Systematik der MC Testung vertraut machen können. Nähere Informationen sind am.siak CAMPUS einzusehen. Es besteht die Möglichkeit, in den.siak Campus wie folgt Einsicht zu nehmen: dienstlich: BMI-Startseite/Direktlinks/BMI-Webanwendungen privat: beides weiter: unter Mein Campus / GAL E2a/2016 / Übungstest c) Online-Anmeldung: Die zum Auswahlverfahren zugelassenen Bediensteten haben sich via. SIAK Campus termingerecht und online zur Prüfung beim Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive des jeweils eigenen Bundeslandes anzumelden. Für Bewerbungen im Bereich der LPD Niederösterreich stehen sowohl das BZ Traiskirchen als auch das BZS NÖ in Ybbs/Donau zur Auswahl. Da der Antritt ausschließlich im eigenen Bundesland zu erfolgen hat, ist grundsätzlich kein Wechsel der BZS vorgesehen. Aus den angebotenen Terminen ist ein persönlich günstiger auszuwählen. Diese Anmeldung hat zwischen via.siak Campus zu erfolgen. Die termingerechte, korrekte und erfolgreiche Online - Anmeldung ist Voraussetzung für die Zulassung und liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der Bewerberinnen und Bewerber. Eine erfolgreiche Anmeldung wird im System nachvollziehbar und dauerhaft angezeigt. Details sind dem Merkblatt (Beilage D) zu entnehmen. Sämtliche spezielle Informationen und Anmeldevorgänge für die Auswahlprüfung sind nur durch zur Prüfung zugelassene Bedienstete einzusehen. d) Online-Testung: Diese findet zwischen für die zugelassenen Bediensteten ausschließlich im Bildungszentrum des jeweiligen Bundeslandes statt. Jede/r Bedienstete hat den Dienstausweis und einen amtlichen Lichtbildausweis zwecks Legitimierung mitzunehmen, der Prüfungsaufsicht auszuhändigen und während der Prüfungsarbeit mit sichtbarem Lichtbild auf seinen Arbeitsplatz zu legen. Für das Login über die BMI-Webanwendungen (BMI-Portal) sind die BAKS-UserID und das individuell vergebene Passwort für das BMI

6 Portal notwendig. Die Bewerberinnen und Bewerber haben dieses eigenverantwortlich evident und gültig zu halten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Eintreffen nach Beendigung der Einlasskontrolle eine Teilnahme am Auswahlverfahren grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Die Auswertung erfolgt unmittelbar nach Testende via E Testing Modul am.siak Campus, wobei das Prüfungsergebnis am Bildschirm angezeigt wird. e) Verlautbarung des Testergebnisses: Die Verlautbarung des vorläufigen Teilergebnisses (Punkte/Rangreihung) Auswahlverfahren 1. Teil erfolgt mittels Erlass an die jeweiligen Dienstbehörden. Diese haben die betroffenen Bediensteten aus Datenschutzgründen ausschließlich über deren jeweilige persönliche Detailergebnisse (Punkte/Rangreihung) und die Möglichkeit der Einsichtnahme via.siak Campus auf geeignete Weise zu informieren. f) Einsichtnahme in das Prüfungsergebnis: Das automatisierte Korrektur- und Bewertungssystem beim E-Testing gewährleistet eine Gleichbehandlung aller teilnehmenden Bediensteten. Die einmalige Einsichtnahme in die eigene Auswahlprüfungsarbeit (Prüfungsprotokoll) ist nur nach Anfrage via Mail und ausschließlich beim zuständigen Prüfer (jeweilige Aufsicht am AWP-Prüfungstag) des BZS innerhalb der Einsichtnahmefrist von zwei Wochen nach dem letzten Prüfungstermin ( ) möglich. Das erforderliche Dokument (Prüfungsprotokoll) für die Einsichtnahme wird automatisch beim jeweiligen Prüfer des BZS im.siak-campus hinterlegt. Nach der Einsichtnahme und nach der Einsichtnahmefrist wird das Prüfungsprotokoll deaktiviert und es ist keine Einsichtnahme mehr möglich. Anfragen haben daher zeitgerecht zu erfolgen. Terminerstreckungen werden nicht gewährt. Die Mitnahme von Abschriften, Kopien od. Ähnliches ist nicht vorgesehen. 6) AUSWAHLVERFAHREN - 2. TEIL: Die Einberufung zum 2. Teil des Auswahlverfahrens erfolgt unter Berücksichtigung der Rangreihung nach dem 1. Teil. Bei Punktegleichheit zählt die schnellere Bearbeitungszeit. a) psychologische Eignungsdiagnostik: Die psychologische Eignungsdiagnostik wird durch den Psychologischen Dienst des BM.I durchgeführt

7 Es sollen spezifische Aspekte ausgewählter kognitiver Fähigkeiten und persönlicher Kompetenzen, die dem Anforderungsprofil der angestrebten Tätigkeit als dienstführender Exekutivbeamter bzw. dienstführende Exekutivbeamtin (Verwendungsgruppe E2a) entsprechen, festgestellt werden. Dazu erfolgt die Anwendung von computerunterstützten psychologisch-diagnostischen Testverfahren. Die Bearbeitungszeit der computerunterstützten psychologisch-diagnostischen Testverfahren beträgt ca. 120 Minuten. Die psychologische Eignungsdiagnostik wird bundesweit an drei Standorten (Wien Salzburg Tirol) in den BAKS-Lehrsälen der jeweiligen Bildungszentren stattfinden. Die Testung an diesen Standorten wird jeweils an mehreren Tagen durchgeführt, wobei die exakte terminliche und auf den Teststandort bezogene Einteilung (Wien Salzburg Tirol) der Bewerberinnen und Bewerber nach der Zulassungsentscheidung zur Einberufung zum Auswahlverfahren 2. Teil gesondert bekannt gegeben wird. b) Sporttest: Die Dienstbehörden werden mit der Umsetzung folgender Neuregelung beauftragt: Die körperliche Leistungsfähigkeit wird nicht mehr nach Punkten beurteilt, sondern im Rahmen des im Erlass Zl BMI-EE1950/0015-II/1/b/2015 vorgesehenen Fitness-Checks festgestellt. Die im Dienstsporterlass diesbezüglich festgelegten Limits (Grundstufe) sind von den Bewerberinnen und Bewerbern bis nachweislich zu erbringen. Bei Nichterfüllung der Limits bzw. im Falle keiner rechtzeitigen Absolvierung des Fitness-Checks erfolgt ein Ausschluss vom Auswahlverfahren. Die Bestätigung über die Erfüllung oder auch Nichterfüllung des Fitness-Checks ist bis der.siak unter und CC zu melden. 7) AUSWAHLVERFAHREN - Punktewertung: TEIL Art PUNKTE GEWICHTUNG 1. TEIL - Fachteil MC-Test ,31 % 2. TEIL psychologische Eignungsdiagnostik Psychologischdiagnostische Testverfahren ,69 % GESAMT % - 7 -

8 8) AUSWAHLPRÜFUNGSKOMMISSION: Mit der Durchführung der Auswahlprüfung wird eine Auswahlprüfungskommission betraut. In den Bildungszentren der Sicherheitsexekutive erfolgt die jeweils erforderliche, dezentrale Senatsbildung. 9).SIAK CAMPUS: Die Ausschreibung mit den Beilagen A E stehen zusätzlich zur Übermittlung an die Dienstbehörden auch am.siak Campus/Downloadbereich zur Verfügung. Zu finden sind diese Informationen auf der Startseite unter "Aktuelle Nachrichten" mit einem Direktlink in den Downloadbereich: unter Downloads / Sicherheitsakademie (.SIAK) / Auswahlprüfungen / E2a - Auswahlprüfung oder mit der "Suchfunktion" und dem Suchbegriff "E2a Auswahl" 10) ANTRÄGE auf Zulassung zum Auswahlverfahren: Bedienstete, die eine Zulassung zum Auswahlverfahren anstreben, haben bis ein entsprechend ausgefülltes, unterschriebenes Ansuchen/Bewerbungsblatt/Formblatt - Beilage A - unter Einhaltung des Dienstweges und der Ausschreibungsvorgaben ausschließlich bei ihrer Stammdienstbehörde einzubringen. 11) DIENSTBEHÖRDEN: Die Dienstbehörden haben sämtliche Inhalte des gegenständlichen Erlasses interessierten Bediensteten unverzüglich und in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. a) BM.I Referat I/1/b und BM.I - Organisationseinheiten: Zur friktionsfreien Abwicklung des gesamten Auswahlverfahrens wird das Referat I/1/b unter Akkordierung mit den BM.I-Organisationseinheiten (EKO-Cobra/DSE, Abt. II/2, BZT,.BVT,.BK,.BAK,.SIAK,.BFA) zur dienstbehördlichen Verständigung sowie zur Sichtung/Zuordnung/Vorlage der Bewerbungen für die Liste: BMI - Zentralstelle unter Abstimmung mit den jeweiligen Stammdienstbehörden (Vermeidung von Doppelmeldungen, terminliche Administration), ersucht. Dienstzugeteilte Bedienstete sind jedenfalls auf den Bewerbungslisten ihrer Stammdienstbehörde (LPD) in Reihung zu nehmen und in der Spalte Dienststelle mit dem Hinweis BMI-dienstzugeteilt, einschließlich der Bezeichnung der jeweiligen o.a. Organisationseinheit zu versehen

9 Zu anderen LPD dienstzugeteilte Bedienstete sind von ihren Stammdienstbehörden mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen. b) VORLAGEN und TERMIN: Die einlangenden Bewerbungen/Ansuchen (Beilagen/Formblätter A und B) sind durch die Dienstbehörden nach sorgfältiger Prüfung der Zulassungserfordernisse (siehe Punkte 3 und Punkt 11c) sowie auf deren gesamte Vollständigkeit und Richtigkeit, mit Anschreiben und allen Beilagen zur Unterstützung der kommissionellen Zulassungsverhandlung bis TERMIN wie folgt vorzulegen: Beilage A (Ansuchen/Bewerbungsblätter): alphabetisch in Ringordner geordnet, vollständig ausgefüllt und mit allen Unterschriften und Beilagen versehen an: Bundesministerium für Inneres.SIAK / Zentrum für Grundausbildung Marokkanergasse Wien Beilage B: (Datenliste/Excel Tabelle) mit allen Eintragungen in alphabetischer Reihenfolge unter Verwendung der angeführten Abkürzungen im Sinne der Mustervorgaben) zusätzlich per E- Mail zu übermitteln: BMI-I-9Grundausbildung@bmi.gv.at und CC an ludwig.horvath@bmi.gv.at HINWEIS: Die Dienstbehörden werden aufgrund des hohen Datenvolumens um entsprechend erforderliche Datengenauigkeit (Überprüfung!) in den Listen - Beilage A und B ersucht, um Zuordnungs- und Verfahrensfehler hintanzuhalten, damit ein friktionsloser Ablauf gewährleistet werden kann. Durch die LPD sind daher auch die eingebundenen Dienststellen entsprechend zu informieren. Sollten die Beilagen A und B nach der Übermittlung des Erlasses nur im pdf - Format verfügbar sein, wird via Mail Anfrage direkt unter ludwig.horvath@bmi.gv.at ein geeignetes Formular für die weitere elektronische Bearbeitung übermittelt. Im Sinne der Vereinfachung der Abläufe sowie einer gemeinsamen und zentralen Verwendung dieser standardisierten Formulare ist kein gesondertes Formular aus Eigenem anzufertigen

10 c) PRÜFUNG ZULASSUNGSERFORDERNISSE: Im Sinne der Akkordierung mit dem Referat I/1/c und Vertretern des Zentralausschusses für die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens beim BM.I, haben die Dienstbehörden bei fehlenden ZULASSUNGSERFORDERNISSEN, welche die Eignung im Hinblick auf eine zukünftige Verwendung als dienstführende Exekutivbeamtin bzw. dienstführender Exekutivbeamter in Zweifel ziehen lassen, einheitlich folgende AKTENVORLAGEN (Kopien) vorzunehmen: a) GERICHTS bzw. DISZIPLINARVERFAHREN: alle offenen Verfahren; b) GERICHTS bzw. DISZIPLINARVERFAHREN: alle beendeten Verfahren innerhalb des Zeitraumes von 3 Jahren ab Rechtskraft bis Stichtag/Lehrgangsbeginn; c) SONSTIGE begründete schwerwiegende FÄLLE (auch über 3 Jahre zurückliegend), wo die Zulassungsvoraussetzungen aufgrund fehlender, persönlicher und fachlicher Eignung seitens der Dienstbehörde unter ausreichender, nachvollziehbarer Begründung NICHT gegeben sind und die Bewerbung daher nicht befürwortet wird; d) NICHTERFÜLLEN der ZULASSUNGSERFORDERNISSE: fehlender Abschluss der Grundausbildung; fehlende erforderliche Exekutivdienstzeit. Diese Fälle sind durch die Dienstbehörden in den Anmerkungsrubriken der Beilagen/Formblätter, Beilage A (Ansuchen/Bewerbungsblatt) und Beilage B (Datenliste/Excel Tabelle) genau anzuführen. Die Dienstbehörden haben alle Fälle unter Vorlage sämtlicher relevanter Akten/Verfahren - u. Schriftstücke (Kopien) ausreichend zu dokumentieren und mit einem entsprechend ausgeführtem Begleitschreiben der Abt. I/9 -.SIAK/ Zentrum für Grundausbildung vorzulegen. Die jeweilige Entscheidung ergeht nach der kommissionellen Zulassungsverhandlung per Erlass. 12) RÜCKTRITTE: Rücktritte von der Bewerbung bzw. vom Auswahlverfahren sind von den Bewerberinnen/Bewerbern den Dienstbehörden unverzüglich schriftlich mit einer kurzen Begründung zu melden. Die Dienstbehörden haben Rücktritte lediglich mittels Liste/Rücktritte (Beilage E) laufend zu erfassen und unverzüglich nach Einlangen per E - Mail an: ludwig.horvath@bmi.gv.at elearning.office@bmi.gv.at BMI-I-9-GAL-E2a-Kursbuero@bmi.gv.at

11 sowie dem entsprechenden Prüfungsstandort / Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive schriftlich zu melden. Die schriftlichen Rücktrittsersuchen der Bediensteten verbleiben bei den Dienstbehörden. Die Rücktritte während der Auswahlprüfung oder das Nichterscheinen zur Auswahlprüfung sind durch die Vorsitzenden der Auswahlprüfungskommissionen direkt an die jeweils zuständige Dienstbehörde sowie an die.siak wie oben ersichtlich zu melden. 13) DIENSTEINTEILUNGEN bzw. TERMINWAHL für AWP 1. Teil: Die Bewerberinnen und Bewerber des Auswahlverfahrens können den Online - Prüfungstermin auf ihre persönlichen Bedürfnisse abstimmen. Durch die Dienstbehörden sind die Bediensteten zumindest 12 Stunden vor dem jeweiligen persönlichen Auswahlverfahrenstermin zu keiner dienstplanmäßigen Dienstverrichtung heranzuziehen. 14) UNIFORMIERUNG - BEKLEIDUNG: Die Teilnahme am Auswahlverfahren kann entweder in Uniform oder in angemessener Zivilkleidung erfolgen. 15) REISEBEWEGUNGEN/UNTERKÜNFTE/RGV ABRECHNUNGEN: Alle im Zusammenhang mit dem gesamten Auswahlverfahren erforderlichen Reisebewegungen gelten grundsätzlich als genehmigt. Die Dienstbehörden werden zugleich ersucht, die jeweils erforderlichen Veranlassungen zur Entsendung der zugelassenen Bediensteten inkl. deren Reisebewegungen durchzuführen. Erforderliche Absprachen sind direkt mit dem bzw. der Vorsitzenden der Auswahlprüfungskommission des entsprechenden Prüfungsstandortes (jeweiliges Bildungszentrum) zu führen. Die Prüfungszeiträume innerhalb des Zeitfensters für den 1. Teil des Auswahlverfahrens werden so gewählt, dass in der Regel eine An- und Rückreise am Prüfungstag möglich ist. Sollten dennoch Unterkünfte benötigt werden, sind diese durch die Bediensteten direkt und aus Eigenem mit dem jeweiligen Bildungszentrum abzuklären. Die RGV - Abrechnungen haben im Wege der eigenen Dienstbehörden zu erfolgen. 16) EINBERUFUNG in den GAL E2a: Die Einberufung zum GAL E2a erfolgt entsprechend der Punktereihung nach Maßgabe freier Planstellen und verfügbarer Kursplätze mit gesondertem Erlass. In diesem Zusammenhang sind die Bediensteten zu informieren, dass

12 das Ergebnis eines bestandenen Auswahlverfahrens nur für den unmittelbar folgenden Grundausbildungslehrgang gilt ( 6 Abs. 3 GAV idg Fassung) bzw. der erfolgreiche Abschluss eines Grundausbildungslehrgangs keinen Rechtsanspruch auf Ernennung auf eine entsprechende Planstelle begründet. 17) EXTERNE Teilnehmerinnen und Teilnehmer Stadtgemeinde/Stadtpolizei: Nach Maßgabe der Voraussetzungen des 4 Abs. 6 der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Grundausbildungen für den Exekutivdienst und entsprechend vorhandener, freier Lehrgangsplätze können Bedienstete anderer Gebietskörperschaften am GAL E2a gegen Kostenersatz teilnehmen. Derartige Anträge oder Anfragen durch die ersuchenden Gebietskörperschaften sind direkt an die -Adressen: BMI-I-9-Grundausbildung@bmi.gv.at und CC ludwig.horvath@bmi.gv.at weiterzuleiten. Telefonische Anfragen sind überdies auch unter der Nummer 01/53126/4881 möglich. Zugleich ergeht auch die Einladung an die Leiterinnen und Leiter der Bildungszentren, die Stadtgemeinden über die vorliegende Ausschreibung direkt zu informieren und an die.siak / Zentrum für Grundausbildung zu verweisen. 18) PRÜFUNGSSTANDORTE AWP 1. Teil: (Die konkrete Zuordnung erfolgt jeweils mit der persönlichen Anmeldung zum 1. Teil bzw. der Einteilung zum computerunterstützten psychologisch-diagnostischen Testverfahren via Dienstbehörden isd Einberufungserlasses 2. Teil) BZS LEITER / StV B Obst WUKITSCH Christian, B.A. K Obst KRAUS-SCHLINTL Edith, B.A. NÖ GenMjr Mag. REIS Arthur Obst TSCHERNE Rudolf, B.A. Obst LIEBMANN Gerhard GAL E2a Prüfungs- Standorte 1.TEIL Fachteil B K N Adresse Telefon Leitung/Admin: Neusiedler Straße Eisenstadt /92/ /92/7160 Hauptstraße Krumpendorf /92/ /92/7260 Akademiestraße Traiskirchen /92/ /92/3200 Kirchengasse BMI-I-9-BZS-B@bmi.gv.at BMI-I-9-BZS-K@bmi.gv.at BMI-I-9-BZT- Kursbuero@bmi.gv.at BMI-I-9-BZS-N@bmi.gv.at

13 OÖ Obstlt KLETZL Erwin Obst SPENLINGWIMMER Erwin, B.A Obstlt LANDERL Franz S Obst BRUNNER Peter, MSc ST Obst Rupert GRUBER, B.A., M.A. T Obst KERN Peter, B.A.,M.A. V Obst HOPFNER Thomas W Obst Manuela TÜRK, B.A. Mjr Thomas LOSKO, B.A. OÖ S ST T (+Externe) V (+Externe) W (+BMI) 3370 Ybbs/Donau /92/ /92/7360 Liebigstraße Linz /92/ /92/7460 Kneippstraße Großgmain /92/ /92/7560 Straßganger Straße Graz /92/ /92/7660 Walder Straße Absam Wiesenhof /92/ /92/7760 Hämmerle Straße Feldkirch- Gisingen /92/ /92/7860 Marokkanergasse Wien 01/71722/99/51000 ChefInsp BERANEK: 01/71722/99/51260 BMI-I-9-BZS-O@bmi.gv.at BMI-I-9-BZS-S@bmi.gv.at BMI-I-9-BZS-ST@bmi.gv.at BMI-I-9-BZS-T@bmi.gv.at BMI-I-9-BZS-V@bmi.gv.at BMI-I-9-BZS-W@bmi.gv.at 19) BEILAGEN: (siehe auch.siak. Campus) A) ANSUCHEN/Bewerbungsblatt B) BEWERBERLISTE C) AUSWAHLPRÜFUNGSSTOFF Prüfungsschwerpunkte D) MERKBLATT AWV E) FORMBLATT - RÜCKTRITTE Sollten die Beilagen im pdf-format übermittelt werden, sind die zur Befüllung vorgesehenen Originale der Formblätter/Beilagen: A, B, E, direkt über die -Adresse: ludwig.horvath@bmi.gv.at anzufordern. Für die Bundesministerin: Direktor Mag. Dr. Norbert Leitner elektronisch gefertigt

14 Signaturwert kfmxhgsxtfog1swv0yxds1kpozxkedsiyh1bzligjezwsrxxzeejv60txvqzjkux9mzibhsmogdzml6hpiio /do+li1+adfukw3date6hb8v8wcxvesuij03fffrnext2ulz0sqxoabbqrlyziktsh/8ymvgiwz/d0dqfzd/ gaxqyw2ggh4epzcr6edvtflucgfbv9yu0jd8s33beibpexgjkm8ym1+zerpglrbmyf+lrv2ncjqqts75si9l tdeqamrgzorve6jgloadivx527ypnmus4rjxaxkxynu17fgk8yfcovu/ktu0zxktntuw2oqvs5eewjuldiyi 1a07aA== Datum/Zeit T08:48:17+01:00 CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A- Aussteller-Zertifikat Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT Serien-Nr Parameter etsi-bka-moa-1.0 Prüfinformation Hinweis Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: Eine Verifizierung des Ausdruckes kann bei der ausstellenden Behörde/Dienststelle erfolgen. Dieses Dokument wurde amtssigniert.

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