Direktversicherung. 4. Direktversicherung der LV Definition. beim Arbeitgeber

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Direktversicherung. 4. Direktversicherung der LV 1871. Definition. beim Arbeitgeber"

Transkript

1 4. Direktversicherung der LV 1871 Definition Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seines Arbeitnehmers abschließt. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber. Versicherte Person und Bezugsberechtigter ist der Arbeitnehmer. Im Versorgungsfall zahlt die LV 1871 alle Leistungen direkt an den Arbeitnehmer aus. Direktversicherung Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeits- vertrag Beiträge Leistungen Abteilung 90, betriebliche Altersversorgung Stand Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber Der Arbeitgeber kann die Beiträge zur Direktversicherung in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen. Wenn der Arbeitnehmer Bezugsberechtigter der Direktversicherung ist, zählt deren Wert nicht zum Betriebsvermögen (gem. 4b EStG). Deshalb: Keine Aktivierung in der Steuerbilanz! Betriebliche Altersversorgung Kapitel 4, Seite 1

2 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge beim Arbeitnehmer Grundsätzlich zählen die Beiträge zur Direktversicherung des Arbeitgebers zum steuerpflichtigen Einkommen des Arbeitnehmers. Dies gilt für arbeitgeberfinanzierte Beiträge wie auch für Beiträge aus Entgeltumwandlung. Eigenbeiträge des Arbeitnehmers gemäß 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG müssen aus individuell versteuertem Einkommen geleistet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer Steuer- und Sozialabgabenvorteile nutzen. Hierzu möchten wir auf die folgenden Abschnitte verweisen. Steuerfreie Beiträge nach 3 Nr. 63 EStG Für Neuzusagen ab dem sind die Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten bav, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei. Das gilt allerdings nur, wenn die Beiträge im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses des Arbeitnehmers gezahlt werden. Zusätzlich können bis zu EUR jährlich steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer keine Vorsorgeaufwendungen nach 40b EStG pauschal versteuert. Bestehen arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte Beiträge, werden bei der Steuerfreiheit gemäß 3 Nr. 63 EStG zuerst die arbeitgeberfinanzierten Beiträge berücksichtigt. Die Beiträge für die Direktversicherung sind bis zur Höhe von 4% der BBG sozialabgabenfrei (bei Entgeltumwandlung nur bis zum ), wenn die Beiträge nach 3 Nr. 63 EStG versteuert werden. Darüber hinausgehende Beiträge sind sozialabgabenpflichtig. Wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seines Anspruches auf Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber verlangt, die Entgeltumwandlung nach 10a EStG förderfähig zugestalten, gilt die Steuerbefreiung des 3 Nr. 63 EStG für den nach 10a EStG geförderten Betrag nicht. Für vor dem bestehende Zusagen kann die Besteuerung nach 3 Nr. 63 EStG erfolgen, wenn die Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten bav, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplans verwendet werden. Zusätzlich können bis zu EUR jährlich steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer keine Vorsorgeaufwendungen nach 40b EStG pauschal versteuert Betriebliche Altersversorgung Kapitel 4, Seite 2

3 Bestehen arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte Beiträge, werden bei der Steuerfreiheit gemäß 3 Nr. 63 EStG zuerst die arbeitgeberfinanzierten Beiträge berücksichtigt. Die Beiträge für die Direktversicherung sind bis zur Höhe von 4% der BBG sozialabgabenfrei (bei Entgeltumwandlung nur bis zum ), wenn die Beiträge nach 3 Nr. 63 EStG versteuert werden. Darüber hinausgehende Beiträge sind sozialabgabenpflichtig. Lohnsteuerpauschalierung nach 40b EStG a.f. Für Versorgungszusagen, die vor dem erteilt wurden, kann der Arbeitgeber die Beiträge bis zu EUR jährlich (bei Durchschnittsbildung bis EUR jährlich) nach 40b EStG a.f. pauschal mit 20% versteuern. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer auf die Anwendung von 3 Nr. 63 S. 1 EStG verzichtet hat. Auf die pauschale Lohnsteuer entfällt zusätzlich der Solidaritätszuschlag von 5,5%. Steuerschuldner der pauschalen Lohnsteuer ist der Arbeitgeber. Die pauschale Lohnsteuer ist, wie die individuelle Lohnsteuer, auch kirchensteuerpflichtig. Auch die Kirchensteuer kann vom Arbeitgeber pauschal abgegolten werden. Die pauschale Kirchensteuer in Höhe von meist 7% der pauschalen Lohnsteuer (je nach Bundesland) ist für alle Arbeitnehmer zu zahlen. Die Höhe der pauschalen Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland: Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland 7,0 % Baden-Württemberg 6,5 % Niedersachsen, Schleswig-Holstein 6,0 % Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen- Anhalt, Sachsen, Thüringen 5,0 % Hamburg 4,0 % Hessen 2,75 % Bei einer arbeitgeberfinanzierten bav sind die Beiträge für die Direktversicherung bis EUR jährlich (bei Durchschnittsbildung bis EUR jährlich) sozialabgabenfrei, wenn die Beiträge nach 40b EStG a.f. versteuert werden. Bei einer Entgeltumwandlung sind die Beiträge für die Direktversicherung bis zum bis EUR jährlich (bei Durchschnittsbildung bis EUR jährlich) sozialabgabenfrei, wenn die Beiträge nach 40b EStG a.f. versteuert werden und die Umwandlung aus einer Sonderzahlung erfolgt Betriebliche Altersversorgung Kapitel 4, Seite 3

4 Riester-Förderung ( 10a EStG) Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass bei der Umsetzung der Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung die Voraussetzungen für die steuerliche Förderung nach 10a EStG erfüllt werden und der Beitrag individuell versteuert wird (gilt nur für Neuzusagen ab dem ). Dem Arbeitnehmer wird auf Antrag eine Zulage gewährt, die vom Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängig ist (siehe 79 ff EStG). Ist der Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen günstiger als der Anspruch auf die Zulage, erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage. In den anderen Fällen scheidet der Sonderausgabenabzug aus. Die Günstigerprüfung wird von Amts wegen vorgenommen. Prinzip der Riester-Förderung (nach 10a EStG i.v.m. 79 ff EStG) Wirkung des Sonderausgabenabzugs abzgl. Zulagen Finanzamt Versorgungswerk Sonderausgaben erhöht Netto Eigenbeitrag Eigenbeitrag Zulage zentrale Stelle (BfA) Bruttoeinkommen Nettoeinkommen Nettoeinkommen Gesamtbeitrag Rente Abteilung 90, betriebliche Altersversorgung Stand Betriebliche Altersversorgung Kapitel 4, Seite 4

5 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen beim Arbeitnehmer Soweit die Beiträge nach 3 Nr. 63 EStG steuerfrei geleistet werden, sind die Leistungen hieraus in voller Höhe gemäß 22 Nr. 5 S. 1 EStG einkommensteuerpflichtig. Gleiches gilt für Arbeitnehmerbeiträge aus dem Nettoeinkommen soweit sie nach 10a EStG gefördert werden. Soweit die Beiträge nach 40b EStG pauschal versteuert wurden, sind die Rentenleistungen hieraus gemäß 22 Nr. 1 EStG mit dem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig. Die entsprechenden Kapitalleistungen sind steuerfrei, wenn die Voraussetzungen des 10 Abs. 1 EStG erfüllt werden, ansonsten erfolgt eine Besteuerung der rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen gemäß 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Sowohl bei der Renten- als auch bei der Kapitalleistung besteht eine volle Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung Betriebliche Altersversorgung Kapitel 4, Seite 5

6 Vervielfältigungsregelung Die Vervielfältigungsregelung steht im Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses. Für Neuzusagen ab dem kann die Vervielfältigung nach 3 Nr. 63 S. 4 EStG bei Beendigung des Dienstverhältnisses angewendet werden. Bei der Vervielfältigungsregelung nach 3 Nr. 63 EStG multipliziert sich der Betrag von EUR mit der Anzahl der Kalenderjahre, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zu dem Arbeitgeber bestanden hat. Dieser Betrag vermindert sich um die nach 3 Nr. 63 S.1 und 3 EStG steuerfreien Beiträge, die der Arbeitgeber in dem Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis beendet wird, und in den sechs vorangegangenen Kalenderjahren erbracht hat. Dabei werden bei der gesamten Berechnung nur Kalenderjahre ab 2005 berücksichtigt. Der vervielfältigte Beiträge für eine Direktversicherung, an einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse ist steuerfrei, wenn der Beitrag zum Aufbau einer kapitalgedeckten bav, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist. Beispiel: Ein Arbeitnehmer tritt am in das Unternehmen ein. Der Arbeitnehmer besitzt seit eine Direktversicherung, in welche er steuerfrei 300 EUR jährlich (nach 3 Nr. 63 EStG) zahlt. Zum scheidet der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus und erhält eine Abfindung. In diesem Fall kann die Vervielfältigungsregelung nach 3 Nr. 63 EStG anwendet werden. Dabei ergibt sich folgender steuerfreier Betrag: Anzahl Kalenderjahre, in denen Dienstverhältnis bestand: 21 Anzahl Kalenderjahre, in denen Dienstverhältnis ab bestand: 7 Steuerfreie Beiträge für bestehenden DV: jährlich 300 EUR 7 * = EUR 6 * 300 = EUR für die 6 vorangegangenen Kalenderjahre 1 * 300 = 300 EUR für das letzte Kalenderjahr = EUR steuerfreier Betrag Die Leistungsfall ist die Rentenleistung in voller Höhe gemäß 22 Nr. 5 S. 1 EStG einkommensteuerpflichtig Betriebliche Altersversorgung Kapitel 4, Seite 6

7 Für Versorgungszusagen, die vor dem erteilt wurden, kann die Vervielfältigungsregelung nach 40b EStG i.v.m. R 129 LStR angewendet werden, wenn der Arbeitnehmer auf die Anwendung von 3 Nr. 63 EStG verzichtet hat. Steht der Zeitpunkt der Auflösung des Dienstverhältnisses fest, so ist die Vervielfältigungsregelung frühestens 3 Monate vor diesem Zeitpunkt anwendbar. Nach Auflösung des Dienstverhältnisses kann die Vervielfältigungsregelung ohne zeitliche Beschränkung angewendet werden, wenn der Direktversicherungsbeitrag spätestens bis zum Zeitpunkt der Auflösung des Dienstverhältnisses vereinbart wird. Bei der Vervielfältigungsregelung nach 40b EStG multipliziert sich der Betrag von EUR mit der Anzahl der Kalenderjahre, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zu dem Arbeitgeber bestanden hat. Der vervielfältigte Betrag vermindert sich um die pauschal besteuerten Beiträge und Zuwendungen, die der Arbeitgeber in dem Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis beendet wird, und in den sechs vorangegangenen Kalenderjahren erbracht hat. Beispiel: Ein Arbeitnehmer tritt am in das Unternehmen ein. Der Arbeitnehmer besitzt seit eine Direktversicherung, in welche er jährlich 300 EUR pauschal besteuert (nach 40b EStG a.f.) einzahlt. Zum scheidet der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus und erhält eine Abfindung. In diesem Fall kann die Vervielfältigungsregelung nach 40b EStG a.f. angewendet werden. Dabei ergibt sich folgender steuerfreier Betrag: Anzahl Kalenderjahre, in denen Dienstverhältnis bestand: 21 pauschal besteuerte Beiträge der bestehenden DV: jährlich 300 EUR 21 * = EUR 6 * 300 = EUR für die 6 vorangegangenen Kalenderjahre 1 * 300 = 300 EUR für das letzte Kalenderjahr = EUR pauschalbesteuerungsfähiger Betrag pauschale Lohnsteuer: EUR * 20% = EUR pauschale Kirchensteuer + Solidaritätszuschlag: * 12,5% = 867 EUR (zum Vergleich: müsste der Arbeitnehmer einen Abfindungsbetrag von EUR individuell versteuern, würden bei einem persönlichen Steuersatz von 35% EUR an Steuern anfallen) Die Leistungsfall ist die Rentenleistung gemäß 22 Nr. 1 EStG mit dem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig Betriebliche Altersversorgung Kapitel 4, Seite 7

8 Liquidationsdirektversicherung Die Liquidationsdirektversicherung ist in 4 Abs. 4 BetrAVG geregelt. 4 Abs. 4 BetrAVG hat zum Ziel, die vollständige Liquidation eines Unternehmens zu ermöglichen. Die Vorschrift soll verhindern, dass Unternehmen nur deshalb weitergeführt werden müssen, weil noch Versorgungsleistungen zu erbringen sind. Deshalb erlaubt 4 Abs. 4 BetrAVG die Übernahme der Versorgungsanwartschaft oder der Versorgungsleistung durch einen anderen Versorgungsträger auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers oder des Versorgungsempfängers. Dabei muss sichergestellt sein, dass ab Rentenbeginn sämtliche Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden. Als Versorgungsträger sind Lebensversicherungsunternehmen oder Pensionskassen möglich. Die Übernahme der Versorgungsanwartschaft oder der Versorgungsleistung durch ein Lebensversicherungsunternehmen erfolgt durch den Abschluss von sogenannten Liquidationsdirektversicherungen. Gemäß 3 Nr. 65 EStG bleiben bei der Liquidation eines Unternehmens die Zahlungen des Unternehmens oder einer Unterstützungskasse an eine Pensionskasse oder ein Lebensversicherungsunternehmen zur Übernahme von Versorgungsleistungen oder unverfallbaren Versorgungsanwartschaften beim Versorgungsberechtigten steuerfrei. Im Schreiben vom teilt das Finanzministeriums Nordrhein- Westfalen mit, dass nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gegen eine Einbeziehung von Gesellschafter- Geschäftsführern in die Steuerbefreiungsvorschrift des 3 Nr. 65 EStG keine Bedenken mehr bestehen Betriebliche Altersversorgung Kapitel 4, Seite 8

9 Dauer der Verpflichtung Unverfallbarkeit dem Grunde nach Die Zusage auf den Abschluss einer Direktversicherung stellt ein Versprechen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer dar. Der Arbeitgeber kann deshalb die Beitragszahlung später nicht einfach einstellen oder die Versicherung kündigen. Bei der Änderung einer bestehenden Versorgungszusage sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen. Allerdings hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, von vornherein nur eine abgekürzte Beitragszahlung (z.b. 5 Jahre) zu vereinbaren. Scheidet der Arbeitnehmer ohne unverfallbare Anwartschaft (gesetzlich oder vertraglich) nach Abschluss der Direktversicherung aus dem Unternehmen aus, kann ihm der Arbeitgeber den Direktversicherungsanspruch wieder entziehen. Das gilt nicht, wenn der Mitarbeiter ausscheidet, weil ein Versorgungsfall (z.b. Berufsunfähigkeit oder Tod) eingetreten ist. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen auf jeden Fall Anspruch auf die versprochenen Leistungen. Ein ausscheidender Arbeitnehmer hält seinen Anspruch auf die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung gemäß 1b Abs. 1 BetrAVG nur aufrecht, wenn er im Zeitpunkt des Ausscheidens mindestens 30 Jahre alt ist und die Versicherung mindestens 5 Jahre bestand Diese Bedingungen gelten auch für bestehende Direktversicherungen, die ab dem mindestens 5 Jahre bestanden haben ( 30f BetrAVG), falls nicht die herkömmlichen Unverfallbarkeitsfristen in diesem Zeitraum schon früher eine Unverfallbarkeit auslösen. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall einen sogenannten unverfallbaren Anspruch. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Betriebliche Altersversorgung Kapitel 4, Seite 9

10 Unverfallbarkeit der Höhe nach Einem unverfallbar ausgeschiedenen Arbeitnehmer steht natürlich nicht die gesamte Versorgung zu. Er bekommt nur einen sogenannten ratierlichen Teil, der nach dem Verhältnis der erbrachten Betriebstreue zur insgesamt erwarteten Betriebszugehörigkeit ermittelt wird (siehe Kapitel 3). Bei der Direktversicherung tritt auf Verlangen des Arbeitgebers an die Stelle dieses ratierlichen Verfahrens in der Regel das versicherungsvertragliche Verfahren. Hierbei wird die Versicherung vom Arbeitgeber beitragsfrei gestellt und dem ausscheidenden Mitarbeiter die Versicherungsnehmereigenschaft übertragen. Der Anspruch wird also auf den Wert der Versicherung zum Zeitpunkt des Ausscheidens begrenzt. Um den Arbeitnehmer vor Mißbräuchen zu schützen, erlaubt 2 Abs. 2 BetrAVG das versicherungsvertragliche Verfahren nur unter folgenden Voraussetzungen: Dem Arbeitnehmer muß ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt werden. Abtretungen, Beleihungen oder Beitragsrückstände des Arbeitgebers müssen vor der Mitgabe beseitigt werden. Alle Überschußanteile müssen seit Versicherungsbeginn nur zur Verbesserung der Versicherungsleistung verwendet worden sein. Der Arbeitnehmer muß das Recht haben, die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen. Eine Abtretung, Beleihung oder Kündigung durch den Arbeitnehmer muß vor dem 60. Lebensjahr ausgeschlossen sein. Der Arbeitgeber muß sich innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden entscheiden. Versicherungsvertragliche Lösung Verlangen des Arbeitgebers Bezugsrecht unwiderruflich die Abtretung oder Beleihung rückgängig gemacht wird keine Beitragsrückstände vorhanden sind die Überschüsse zur Leistungsverbesserung von Beginn an verwendet worden sind der AN das Recht hat, mit eigenen Beiträgen den Vertrag weiterzuführen 3 Monatsfrist die Kündigung 176 Abs. 1 VVG ausgeschlossen ist Abteilung 90, betriebliche Altersversorgung Stand Betriebliche Altersversorgung Kapitel 4, Seite 10

11 Abfindung Nach 3 BetrAVG kann eine unverfallbare Anwartschaft im Falle der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses unter bestimmten Bedingungen abgefunden werden. Nähere Informationen finden Sie im Kapitel 3. Portabilität Vorzeitiger Ruhestand Nach 4 BetrAVG dürfen gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen übertragen werden. Genaue Informationen zum Thema Portabilität erhalten Sie in Kapitel 3. Bezieht ein Mitarbeiter vor Vollendung des 65. Lebensjahres Altersruhegeld als Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, so kann er auch die Auszahlung der Direktversicherung vorzeitig verlangen. Das gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter beim Ausscheiden noch keinen unverfallbaren Anspruch hat. So kann der Mitarbeiter, sofern er das 60. Lebensjahr bereits vollendet hat und die restliche Vertragslaufzeit nicht mehr als 5 Jahre beträgt, die Direktversicherung im Rahmen der flexiblen Altersgrenze abrufen. Anpassung laufender Renten Gemäß 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. (siehe Kapitel 3) Sonderregelung für Direktversicherung Gemäß 16 Abs. 3 Ziff. 2 BetrAVG entfällt die Anpassungsverpflichtung, wenn ab Rentenbeginn sämtliche Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden Betriebliche Altersversorgung Kapitel 4, Seite 11

12 Insolvenz des Unternehmens Bei Insolvenz des Arbeitgebers kann der Insolvenzverwalter das Bezugsrecht des Arbeitnehmers evtl. widerrufen und die Versicherung kündigen. Dies ist aber nur bei einem widerruflichen Bezugsrecht möglich. Für laufende Renten und gesetzlich unverfallbare Ansprüche von Arbeitnehmern kommt dann der Pensions-Sicherungs-Verein a.g., Köln (PSVaG), auf. Hierfür muß der Arbeitgeber regelmäßig Beiträge an den PSVaG zahlen (siehe Kapitel 3) Die Beitragspflicht ist allerdings vermeidbar. Dem Arbeitnehmer muß hierzu ab Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Versicherungsleistung eingeräumt werden. Etwaige Beleihungen oder Abtretungen müssen rückgängig gemacht werden. Ist dies der Fall, so besteht für den PSVaG kein Haftungsrisiko, da der Versicherungswert auch im Insolvenzfall dem Arbeitnehmer unwiderruflich zusteht. Der Arbeitgeber ist deshalb auch nicht verpflichtet, Beiträge an den PSVaG zu zahlen. Insolvenz d es Unternehmens Insolvenz Arbeitgeber Zusage Arbeitnehmer Versorgung Versorgung oder PSVaG Abteilung 90, betriebliche Altersversorgung Stand Betriebliche Altersversorgung Kapitel 4, Seite 12

13 Argumente für die Direktversicherung Geringer Aufwand Attraktive Versorgungsleistungen schon mit geringen Beiträgen. Langfristige Motivation Der Wert der Direktversicherung steigt von Jahr zu Jahr immer schneller an - trotz gleichem Aufwand des Arbeitgebers. Kurzfristige Liquidität Bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen kann der Arbeitgeber die Direktversicherung jederzeit beleihen, sofern die Direktversicherung nicht auf Entgeltumwandlung basiert und der Arbeitgeber sich schriftlich verpflichtet, den Arbeitnehmer im Leistungsfall so zu stellen, als ob die Beleihung oder Abtretung nicht erfolgt wäre. Kein Verwaltungsaufwand Die einfache Abwicklung und Verwaltung belasten den Arbeitgeber nicht mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Keine langfristige Verpflichtung Z.B. durch Vereinbarung abgekürzter Beitragszahlungsdauer. Kein betriebsfremdes Risiko Das gesamte Risiko trägt die LV Keine PSVaG-Beiträge Bei unwiderruflichem Bezugsrecht ab gesetzlicher Unverfallbarkeit. Keine Anpassungspflicht Wenn alle Überschussanteile zur Verbesserung der Leistungen verwendet werden. Geringe Nebenkosten Für Neuzusagen ab dem entstehen bei arbeitgeberfinanzierter bav keinerlei Nebenkosten. Bei Versorgungszusagen, die vor dem erteilt wurden und die Beiträge nach 40b EStG besteuert werden, entstehen außer der Pauschalsteuer bei arbeitgeberfinanzierter bav keinerlei Nebenkosten, insbesondere keine Sozialversicherungsbeiträge. Keine Aktivierung Der Wert der Versicherung gehört nicht zum Betriebsvermögen. Er muß deshalb nicht aktiviert werden. Ausnahmefall: Eine beliehene oder angetretene Direktversicherung muss aktiviert werden, wenn der Arbeitgeber sich nicht verpflichtet hat, den Arbeitnehmer im Leistungsfall so zu stellen, als ob die Beleihung oder Abtretung nicht erfolgt wäre. Finanzielle Sicherheit Die Direktversicherung bietet dem Arbeitnehmer finanzielle Sicherheit im Alter und sofortigen Schutz für die Familie. Ein Zeichen der sozialen Verantwortung des Arbeitgebers Betriebliche Altersversorgung Kapitel 4, Seite 13

14 Argumente für die Direktversicherung geringer Aufwand langfristige Motivation kurzfristige Liquidität kein Verwaltungsaufwand keine langfristige Verpflichtung kein betriebsfremdes Risiko keine PSV-Beiträge keine bzw. geringe Nebenkosten keine Aktivierung finanzielle Sicherheit Abteilung 90, betriebliche Altersversorgung Stand Betriebliche Altersversorgung Kapitel 4, Seite 14

15 Verkaufshilfen, Versorgungsvorschläge Verkaufshilfen Folgende Verkaufshilfen stehen zur Verfügung: Fo.-Nr. L-P5035 Prospekt arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Fo.-Nr. L-P5031 Prospekt arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung Fo.-Nr. L-Z6003 Zusatzerklärung zur Firmenversicherung mit Mustervereinbarung zur Gehaltsumwandlung Versorgungsvorschläge Die Erstellung von Versorgungsvorschlägen erfolgt über die LV1871- Tarifsoftware unter dem Menüpunkt bav. Abwicklung Für die Abwicklung einer Direktversicherung sind nur zwei Formulare notwendig: 1. Versicherungsantrag 2. Zusatzerklärung zur Firmenversicherung Antrag und Zusatzerklärung sind über den normalen Antragslauf an die Hauptverwaltung einzureichen. Werden mindestens 10 Arbeitnehmer versichert, empfiehlt sich der Abschluss eines Kollektiv- oder Kollektivrahmenvertrages. Hinweise zum Ausfüllen Versicherungsantrag 1) Bei Firmenversicherung ist immer die Zusatzerklärung notwendig (Ausnahme: Kollektivvertrag) 2) Antragsteller ist der Arbeitgeber. 3) Bezugsrecht wird in der Zusatzerklärung geregelt. 4) Unterschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Firmenstempel sind erforderlich. Zusatzerklärung zur Firmenversicherung 1) Versicherungsart, Versicherungsform und Rechtsform unbedingt notwendig zur EDV-Erfassung. 2) Diensteintritt und Zusagedatum sind zur Berechnung unverfallbarer Ansprüche wichtig. 3) Bei der klassischen Direktversicherung ist das Bezugsrecht in der Regel nur widerruflich, ab Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit wird es unwiderruflich. 4) Unterschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist erforderlich Betriebliche Altersversorgung Kapitel 4, Seite 15

16 Übersicht über die steuer- und beitragsrechtliche Behandlung der Direktversicherung Steuerrecht Sozialversicherungsrecht arbeitgeberfinanzierte bav Gehaltsumwandlung Beitrag: - ab 2005: steuerfrei bis zur Höhe von 4% der BBG - wenn Zusage nach dem erteilt wurde und AN keine Vorsorgeaufwendungen nach 40b EStG pauschal versteuert, sind zusätzlich bis EUR p.a. steuerfrei - im übrigen steuerpflichtiger Arbeitslohn - wenn Zusage vor dem erteilt wurde und AN auf Anwendung von 3 Nr.63 S.1 EStG verzichtet hat, besteht Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung (20%) bis EUR p.a. (bei Durchschnittsbildung bis EUR p.a.) oder: - individuelle Lohnversteuerung mit Möglichkeit der steuerliche Förderung in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzug nach 10 a, EStG (volle Zulage nur bei Zahlung des Mindesteigenbeitrages; im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bis 2008 steigende Beitragsgrenzen (in 2008: EUR)) SV-beitragsfrei bis 4% der BBG SV-beitragspflichtig SV-beitragspflichtig SV-beitragsfrei bis EUR p.a. bzw. bis EUR p.a. (bei Durchschnittsbildung) SV-beitragspflichtig ab 2009 SV-beitragspflichtig; vorher bis Ende 2008 bis zu 4% der BBG beitragsfrei SV-beitragspflichtig SV-beitragspflichtig SV-beitragspflichtig bzw. bei Sonderzahlungen noch bis Ende 2008 SVbeitragsfrei SV-beitragspflichtig Betriebliche Altersversorgung Kapitel 4, Seite 16

17 Leistung: - soweit Beitrag nach 3 Nr.63 EStG steuerfrei war, ist die gesamte Leistung steuerpflichtig gleiches gilt für Beitrag, für die Förderung nach 10a, EStG in Anspruch genommen wurde Ausnahme - soweit Beitrag pauschaloder individuell versteuert war, ist die Rentenleistung gemäß 22 Nr. 1 EStG mit Ertragsanteil zu besteuern; Kapitalleistung steuerfrei, sofern die Voraussetzungen des 10 Abs. 1 EStG a.f. erfüllt werden, ansonsten erfolgt eine Besteuerung der Zinsen gemäß 20 Abs.1 Nr. 6 EStG a.f. bei Rentenleistung besteht volle Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung bei Rentenleistung besteht volle Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung bei Kapitalleistung besteht volle Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung bei Rentenleistung besteht volle Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung bei Rentenleistung besteht volle Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung bei Kapitalleistung besteht volle Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung Betriebliche Altersversorgung Kapitel 4, Seite 17

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Vergleich der fünf e im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Zusageart Unverfallbarkeit dem Grunde nach - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - beitragsorientierte

Mehr

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung A) Direktversicherung (der Klassiker ) l - Arbeitgeberfinanziert - Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Form von Anwartschaft wird gesetzlich unverfallbar

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Konzept Direktversicherung 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Versicherung 2 Vertragsgestaltung

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

Wird die Abfindung ganz oder teilweise in die eigene betriebliche Altersversorgung investiert, kann die Steuerbelastung sinken.

Wird die Abfindung ganz oder teilweise in die eigene betriebliche Altersversorgung investiert, kann die Steuerbelastung sinken. Personen, die aus einem Unternehmen ausscheiden und mit einer Abfindungszahlung verabschiedet werden, stellen schnell fest, dass die steuerliche Belastung enorm ist. Da sämtliche Freibeträge abgeschafft

Mehr

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung Steuerfreiheit + nachgelagerte Besteuerung Sozialversicherung Ausscheiden

Mehr

PensionLine Direktversicherung.

PensionLine Direktversicherung. PensionLine. Betriebliche Altersversorgung. Für Ihr Unternehmen. Für Ihre Mitarbeiter. www.continentale.de Wegweiser Die richtige Richtung. betriebliche Altersversorgung mit der Continentale. Wege zur

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse ZVK Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse INFORMATION ÜBER DIE INDIVIDUELLE ALTERSVORSORGE IN DER ZIEGELINDUSTRIE Stand Januar

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

Direktversicherung. arbeitgeberfinanziert

Direktversicherung. arbeitgeberfinanziert Direktversicherung arbeitgeberfinanziert Stark im Kommen Die betriebliche Altersversorgung Mit der Direktversicherung hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, das auch mittleren und kleineren Unternehmen

Mehr

Kennen Sie schon die "Vervielfältigungsregelungen"?

Kennen Sie schon die Vervielfältigungsregelungen? Kennen Sie schon die "Vervielfältigungsregelungen"? Wer aus einem Unternehmen ausscheidet und sich abfinden lässt, bekommt leicht den Eindruck, dass auch das Finanzamt abgefunden sein will. Arbeitnehmer

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe

Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Gemeinsame Information der Vorsorgepartner der TÜV SÜD Gruppe Hannoversche Lebensversicherung AG Übersicht 1. Die Probleme der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Betriebliche Altersversorgung: Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung

Betriebliche Altersversorgung: Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Betriebliche Altersversorgung: Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Eine Entscheidung für die Zukunft Ihres Unternehmens VERSICHERUNGEN Die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung bietet

Mehr

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz 2 Änderungen im Einkommensteuergesetz Neuer 3 Nr. 55 a EStG Die interne Teilung ist sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral. Die ausgleichsberechtigte

Mehr

Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung:

Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung: Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus

Mehr

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente 2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell

Mehr

Informationsdienst. Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009

Informationsdienst. Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009 Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Die betriebliche Altersversorgung 3 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 3.1 Direktzusage

Mehr

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG) Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz

Mehr

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse 2 Zusagearten Die Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge ist stets eine Zusage von bestimmten Versorgungsleistungen über Alters-, Invaliditäts-, und/oder Hinterbliebenenversorgung (die so genannte

Mehr

vvw Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng Andreas Buttler mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz

vvw Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng Andreas Buttler mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz Andreas Buttler Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz 4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage vvw T KARLSRUHE Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Tarifvertrag zu Grundsätzen. der Entgeltumwandlung. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns (KEUTV)

Tarifvertrag zu Grundsätzen. der Entgeltumwandlung. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns (KEUTV) 1 Tarifpolitik Tarifvertrag zu Grundsätzen der Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (KEUTV) Stand nach 1. ÄTV KonzernTVe 2011 2 Inhalt 1 Grundsatz 2 Geltungsbereich

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen)

Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen) Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen) Volksfürsorge Betriebliche Altersversorgung Keine Sorge vf 1105 01/2005 que Unser Name ist unser Auftrag. Wesentliche Reformen der

Mehr

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung 1 Exemplar für den Arbeitgeber Stand 14.03.2003 Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung Was ist Entgeltumwandlung? Entgeltumwandlung

Mehr

Die betriebliche Altersversorgung (bav)

Die betriebliche Altersversorgung (bav) Pferdemarkt 4 45127 Essen T 0201 810 999-0 F 0201 810 999-90 email info@fairrat.de Die betriebliche Altersversorgung (bav) Jeder Arbeitnehmer hat nun einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung

Mehr

Das Alterseinkünftegesetz

Das Alterseinkünftegesetz Ausgangssituation: Gleichbehandlung von Renten und Pensionen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002: unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Mehr

Vorsorge frei von Risiken und Nebenwirkungen für Ihre Bilanz. Betriebliche Altersversorgung PENSIONSKASSE

Vorsorge frei von Risiken und Nebenwirkungen für Ihre Bilanz. Betriebliche Altersversorgung PENSIONSKASSE Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber PENSIONSKASSE Vorsorge frei von Risiken und Nebenwirkungen für Ihre Bilanz. Mit der Pensionskasse bewahren Sie Ihren unternehmerischen Spielraum.

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

2.2. Wieder im Trend Die Pensionskasse

2.2. Wieder im Trend Die Pensionskasse 2.2. Wieder im Trend Die Pensionskasse Pensionskassen sind rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, die den Arbeitnehmern gegen Beitragszahlung einen Rechtsanspruch

Mehr

Kurzbeschreibung zur Pensionskasse

Kurzbeschreibung zur Pensionskasse Kurzbeschreibung zur Pensinskasse Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte Pensinskasse 1. Wie funktiniert eine arbeitgeberfinanzierte Pensinskasse? 2. Auswirkungen beim Arbeitnehmer a) in der Anwartschaft -Beiträge

Mehr

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds) Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und

Mehr

Wir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit.

Wir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit. Mein Chef denkt auch an meine Vorsorge! Die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer: Ihre FirmenRente durch Entgeltumwandlung Wir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit. Ihre Versorgung ist

Mehr

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Zwischen dem Bayerischen Ziegelindustrie-Verband e.v., Bavariaring 35, 80336 München, und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,

Mehr

Starke Partner. Starke Vorsorge.

Starke Partner. Starke Vorsorge. Starke Partner. Starke Vorsorge. Pressegespräch Pensionsfonds am 28. Juni 2002 in Frankfurt Björn Schütt-Alpen Geschäftsführer MetallRente GbR, Berlin Angebot MetallRente MetallDirektversicherung MetallPensionskasse

Mehr

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden

Mehr

Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel 2

Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel 2 Inhalt Seite Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel 2 Antrag auf Übertragung einer Direktversicherung oder einer Versicherung

Mehr

Starke Partner. Starke Vorsorge. MetallRente Eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall

Starke Partner. Starke Vorsorge. MetallRente Eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall Starke Partner. Starke Vorsorge. MetallRente Eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall 21. März 02 Sicherheit. Vorsorge. Zukunft. Unsere Produktphilosophie MetallRente bietet alle Durchführungswege

Mehr

Kurzbeschreibung zur (rückgedeckten) Unterstützungskasse

Kurzbeschreibung zur (rückgedeckten) Unterstützungskasse Kurzbeschreibung zur (rückgedeckten) Unterstützungskasse Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte (rückgedeckte) Unterstützungskasse 1. Wie funktioniert eine arbeitgeberfinanzierte (rückgedeckten) Unterstützungskasse?

Mehr

Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse

Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Fachinformation Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Stand: April 2010 BA823_201004 O201 txt Inhalt Rechtsform des Anbieters

Mehr

Doppelte Vorsorge für Ihre Mitarbeiter die Direktversicherung! Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG

Doppelte Vorsorge für Ihre Mitarbeiter die Direktversicherung! Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber DIREKTVERSICHERUNG Doppelte Vorsorge für Ihre Mitarbeiter die Direktversicherung! So einfach motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Keine Zauberei:

Mehr

NÜRNBERGER Grenzgängerrente Steuerbegünstigte Versorgung von Grenzgängern Deutschland - Schweiz

NÜRNBERGER Grenzgängerrente Steuerbegünstigte Versorgung von Grenzgängern Deutschland - Schweiz NÜRNBERGER Grenzgängerrente Steuerbegünstigte Versorgung von Grenzgängern Deutschland - Schweiz Grenzgänger: Tendenz steigend Arbeitsverhältnisse über Ländergrenzen hinweg sind heute keine Seltenheit mehr.

Mehr

über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ( 22 Nr.

über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ( 22 Nr. Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) (Bekanntgabeadressat) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag

Mehr

Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG

Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. ALfondsbAV die intelligente Lösung für

Mehr

Sachsen. Kfz-Handwerk. Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG

Sachsen. Kfz-Handwerk. Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 006 47 504 537 223 00 Sachsen Handwerk: Arbeiter Angestellte Auszubildende Kfz-Handwerk Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG

Mehr

So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG

So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitnehmer DIREKTVERSICHERUNG So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Ganz einfach Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen

Mehr

Die betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung Die betriebliche Altersversorgung T. Schwabhäuser schwabts@googlemail.com Rauser Towers Perrin GmbH Pensions Sevice Center 8.11.2006 TSW (Rauser Towers) bav Eine Einführung 1 / 12 Einleitung Grundbegriffe

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge. Für alle eine gute Wahl.

Betriebliche Altersvorsorge. Für alle eine gute Wahl. ds:bav INFoRMATIoN FÜR ARBEITGEBER Die lukrative Pensionskasse für angestellte Berufsangehörige und Mitarbeiter Betriebliche Altersvorsorge. Für alle eine gute Wahl. Unkomplizierte Abwicklung Einsparung

Mehr

Eine Information für Arbeitgeber. Die LVM-Direktversicherung

Eine Information für Arbeitgeber. Die LVM-Direktversicherung Eine Information für Arbeitgeber Die LVM-Direktversicherung Betriebliche Altersversorgung in meinem Unternehmen? Die betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen ist bei der LVM in guten Händen.

Mehr

Neujahrsempfang 2014. Betriebliche. Betriebliche Altersversorgung - Ausgewählte Aspekte. Matthias Berndt Firmenkundenberater. Altersversorgung (bav)

Neujahrsempfang 2014. Betriebliche. Betriebliche Altersversorgung - Ausgewählte Aspekte. Matthias Berndt Firmenkundenberater. Altersversorgung (bav) Betriebliche Altersversorgung - Ausgewählte Aspekte Neujahrsempfang 2014 Matthias Berndt Firmenkundenberater Betriebliche Altersversorgung (bav) Inhalte Schwerpunkte (1) Überblick zu den Durchführungswegen

Mehr

Umwandlung einer bestehenden Lebensversicherung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes ( 167 VVG, 851 c ZPO)

Umwandlung einer bestehenden Lebensversicherung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes ( 167 VVG, 851 c ZPO) Verfügungsverzicht Umwandlung einer bestehenden Lebensversicherung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes ( 167 VVG, 851 c ZPO) Versicherungs-Nummer Versicherungsnehmer (Vor- und Nachname) Original an die

Mehr

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben! Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.

Mehr

Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln!

Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln! Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln! BAV statt Vermögenswirksamer Leistungen VL-Sparform Nettoaufwand Ergebnis Rendite pro Jahr Beispiel: 35 jähriger Mann 30 Jahre Laufzeit Bausparvertrag 14.400

Mehr

Wertkonten was geschieht bei vorzeitigem Ausscheiden und Rentenbeginn?

Wertkonten was geschieht bei vorzeitigem Ausscheiden und Rentenbeginn? Wertkonten was geschieht bei vorzeitigem Ausscheiden und Rentenbeginn? Autorin: Katrin Kümmerle, Rechtsanwältin und Senior Consultant bei der febs Consulting GmbH in München Wertkontenmodelle erfreuen

Mehr

Für die Unverfallbarkeit von Ansprüchen aus einer Direktversicherung und die Durchführung dieses Versorgungswegs sagt 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG :

Für die Unverfallbarkeit von Ansprüchen aus einer Direktversicherung und die Durchführung dieses Versorgungswegs sagt 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG : Direktversicherung Inhaltsübersicht 1. Gesetzliche Grundlage 2. Versicherungsrechtliche Möglichkeiten 3. Besonders vorteilhaft: Gruppenversicherungen 4. Verhältnis zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und

Mehr

Anmerkungen zur Riester-Rente Für Fehler oder Irrtümer übernehmen wir keine Haftung.

Anmerkungen zur Riester-Rente Für Fehler oder Irrtümer übernehmen wir keine Haftung. Aktion Demokratische Gemeinschaft e.v. Februar 2002 Anmerkungen zur Riester-Rente Für Fehler oder Irrtümer übernehmen wir keine Haftung. Auf den folgenden Seiten sind Folien abgedruckt, die die wesentliche

Mehr

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag Anlage 1-5 zur Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein Vom 9.7.2003 Leistungstabelle Nummer 1 (gültig für Beiträge ab 01. 01. 2009) für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige

Mehr

Stufenmodell für Herrn Mustermann

Stufenmodell für Herrn Mustermann Stufenmodell für Herrn Mustermann Ihre Situation auf einen Blick Die gesetzliche Rentenversicherung reicht heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.

Mehr

Kurzbeschreibung zur Direktversicherung. Inhalt. I. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung

Kurzbeschreibung zur Direktversicherung. Inhalt. I. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Kurzbeschreibung zur Direktversicherung Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung 1. Wie funktioniert eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung 2. Auswirkung beim Arbeitnehmer a) in der

Mehr

bereitgestellt von Allianz Maasch Berlin www.heilberufe-berlin.de

bereitgestellt von Allianz Maasch Berlin www.heilberufe-berlin.de Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter und Auszubildende zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in Apotheken zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), Münster

Mehr

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge (bav)

Betriebliche Altersvorsorge (bav) Betriebliche Altersvorsorge (bav) Düsseldorf, Januar 2004 Betriebliche Altersvorsorge 1 Betriebliche Altersvorsorge (bav) Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland hat Tradition. Seit Mitte des

Mehr

Betriebliche Altersversorgung. für Einsteiger Teil 1. München, 14.04.2011

Betriebliche Altersversorgung. für Einsteiger Teil 1. München, 14.04.2011 Betriebliche Altersversorgung für Einsteiger Teil 1 München, 14.04.2011 1 Der Demographische Wandel (Verhältnis Beschäftigte/ Rentner) 120 100 80 60 40 20 0 100 100 100 100 104 89 43 36 1992 2000 2030

Mehr

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG

Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Das am 01.01.2005 in Kraft tretende Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat einschneidende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge. Mit ihm

Mehr

1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses unterscheiden Sie, ob der neue Arbeitnehmer bereits eine betriebliche Altersversorgung hat oder nicht. 1.1 Neuer Arbeitnehmer ohne Betriebsrentenzusage Wird

Mehr

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang Sofort-Rente Mit Sicherheit ein Leben lang Warum ist die lebenslange Absicherung so wichtig? Wir werden immer älter. Das heißt aber auch, der Ruhestand wird immer teuerer. Wer das Ziel kennt kann entscheiden,

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische V ersorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Betriebliche Altersversorgung nach 3.63 EStG

Betriebliche Altersversorgung nach 3.63 EStG nach 3.63 EStG präsentiert von Gerhard Schneider geprüfter Fachberater für betriebliche Altersversorgung Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche

Mehr

Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen

Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen PensionLine Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung www.continentale.de So funktioniert die Pensionszusage Bei einer Pensionszusage verspricht der

Mehr

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen 01 Versorgungswerk 01 Versorgungswerk Auch für Ingenieure offen: das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW bietet

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN

PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN 1 des PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs für Versorgungsverpflichtungen, die im Rahmen des Betriebsrentengesetzes

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge optimal gestalten Pensionskasse Informationen für Arbeitgeber

Betriebliche Altersvorsorge optimal gestalten Pensionskasse Informationen für Arbeitgeber Betriebliche Altersvorsorge optimal gestalten Pensionskasse Informationen für Arbeitgeber Mit der Pensionskasse die Altersversorgung individuell gestalten Mit der staatlich geförderten Pensionskasse als

Mehr

Erläuterung zum Formular. Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Erläuterung zum Formular. Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Erläuterung zum Formular Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung In dem nachfolgenden Formular Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Mehr

Nachtrag Nr. 1. Kollektiv(rahmen)vertrag

Nachtrag Nr. 1. Kollektiv(rahmen)vertrag Ihr Ansprechpartner in Sachsen-Anhalt ist Frau Jana Weinreis, Ärztebeauftragte, Tel.: 09268/32944 oder Handy: 0151/57767765 Weitergehende Informationen finden Sie unter www.inter.de oder Sie mailen uns

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Mut? »Zusammen mit dem Chef tief Luft holen.« Helvetia bav-kombi Mehr Volumen für Ihre betriebliche Altersversorgung. Ihre Schweizer Versicherung.

Mut? »Zusammen mit dem Chef tief Luft holen.« Helvetia bav-kombi Mehr Volumen für Ihre betriebliche Altersversorgung. Ihre Schweizer Versicherung. Mut?»Zusammen mit dem Chef tief Luft holen.«helvetia bav-kombi Mehr Volumen für Ihre betriebliche Altersversorgung. Ihre Schweizer Versicherung. Entgeltumwandlung ist attraktiv für Ihr Unternehmen. Steuern

Mehr

Auszüge Alterseinkünftegesetz; Gesetzestext ab 1.1.2005

Auszüge Alterseinkünftegesetz; Gesetzestext ab 1.1.2005 1 ANLAGE 2 Auszüge Alterseinkünftegesetz; Gesetzestext ab 1.1.2005 EStG 3 Nr. 63, Fassung ab 1.1.2005 63. Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse

Mehr

Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München

Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München Agenda Definition der betrieblichen Alterversorgung Zusagearten und Finanzierungsformen Durchführungswege Unverfallbarkeit

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an.

Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Altersvorsorge und Vermögensaufbau in einem! Wieso zwischen

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Das rechnet sich für Arbeitnehmer. Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen

Das rechnet sich für Arbeitnehmer. Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen Das rechnet sich für Arbeitnehmer Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen So sparen Sie Steuern und Abgaben zugunsten Ihrer Altersvorsorge VL belasten Ihr Nettogehalt Für Vermögenswirksame Leistungen

Mehr

Betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskasse

Betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskasse Betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskasse Einleitung Der Arbeitgeber kann die Betriebsrente entweder im Rahmen einer Direktzusage selbst organisieren oder sich einer Unterstützungskasse bedienen

Mehr

Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG ENTGELTUMWANDLUNG

Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG ENTGELTUMWANDLUNG BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Informationen für Arbeitnehmer ENTGELTUMWANDLUNG Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! Entgeltumwandlung optimal fürs Alter vorsorgen

Mehr

Information zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel Version 1.04 vom 01.01.2013. Inhaltsverzeichnis

Information zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel Version 1.04 vom 01.01.2013. Inhaltsverzeichnis Information zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel Version 1.04 vom Inhaltsverzeichnis 1. Definition 2 2. Inhalt des 4 BetrAVG 2 3. Das Recht eines Arbeitnehmers auf

Mehr

Wenn der Chef sich engagiert ein gutes Gefühl.

Wenn der Chef sich engagiert ein gutes Gefühl. Betriebliche Altersversorgung Wenn der Chef sich engagiert ein gutes Gefühl. Arbeitnehmerinformation Nutzen Sie Ihr gutes Recht. Lassen Sie sich Ihren gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung nicht

Mehr

Steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen in der Betrieblichen Unfallversicherung

Steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen in der Betrieblichen Unfallversicherung Steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen in der Betrieblichen Unfallversicherung Stand: Februar 2015 Autor: GI Underwriting Special Risks Bezug: BMF-Schreiben IV C 5 S 2332/9/100/4 vom 28.10.2009

Mehr

Beitrittsvereinbarung

Beitrittsvereinbarung Zwischen der Firma und der wird folgende geschlossen: nachfolgend Mitgliedsunternehmen genannt Dresdener Pensionskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Überbetriebliche Pensionskasse Ludwig-Crößmann-Str.

Mehr

Sicherheit für Menschen. Anlage vermögenswirksamer Leistungen über. BAV statt VL

Sicherheit für Menschen. Anlage vermögenswirksamer Leistungen über. BAV statt VL Anlage vermögenswirksamer Leistungen über BAV statt VL Altersversorgung durch BAV statt VL - keine Steuerabzüge auf VL-Leistung - keine Sozialabgaben auf VL-Leistung* (schon heute bis 31.12.2008 festgeschrieben)

Mehr

Ich will weniger Steuern. Die arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung der Bayerischen.

Ich will weniger Steuern. Die arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung der Bayerischen. Ich will weniger Steuern. Die arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung der Bayerischen. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Nina Langscheid Bremen Im Alter eine ansprechende Rente erhalten. Arbeitnehmerfinanzierte

Mehr