Wegleitung zum Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Basel

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1 Wegleitung zum Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Basel Vom 19. Oktober 2005 zur Ordnung vom 6. Februar , ergänzt und präzisiert am 19. Oktober 2006 und 12. April Inhalt und Zielsetzung Das Masterstudium baut auf der breiten Wissensgrundlage des Bachelorstudiums auf. Es wird mit einer Masterarbeit abgeschlossen. Es ist stärker theorie-, forschungs- und methodenorientiert und unterstützt die Vertiefung in einem bestimmten ökonomischen Fachbereich. Im Gegensatz zum Bachelorstudium wird hier deutlich mehr Gewicht auf methodisches Wissen und eine noch engere und präzisere Verbindung zwischen Theorie und Praxis gelegt. Das Masterstudium fördert die Kompetenz für die Bewältigung komplexer Aufgaben in der Praxis, die einen stärkeren Rückgriff auf wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden erfordern (Studien und Analysen, Evaluationen, Entscheidungsvorbereitungen in Politik und Wirtschaft). Auch in diesem Studiengang wird das Konzept des integrierten Studiums in VWL und BWL zu einem gewissen Grade weiter verfolgt. Klar strukturierte Vertiefungen - sogenannte Majors - erlauben dennoch eine berufsfeldorientierte Fokussierung. In der folgenden Wegleitung sind die Grundsätze des Studiums beschrieben. In Abschnitt 2 wird die Struktur des Studiums erläutert. Wichtige Informationen zu den Prüfungen sind in Abschnitt 3 zusammengefasst. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in Abschnitt 4 beschrieben. Abschnitt 5 regelt die Anrechnung von Studienleistungen. Den Abschluss bildet Abschnitt 6 mit zusätzlichen Informationen zur Mobilität, zu Übergangsbestimmungen und zum Thema Plagiat. Es ist dabei zu bemerken, dass die Wegleitung nicht sämtliche Bestimmungen der Ordnung für das Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom 6. Februar 2003 hier nochmals wiederholt. Es werden grundsätzlich nur diejenigen Bestimmungen erwähnt, die gemäss der Ordnung zu konkretisieren sind, deren Hintergründe wir genauer erklären wollen oder die uns als so entscheidend erscheinen, dass sie hier nochmals dargestellt werden. Die Studierenden sind aber gebeten, die Ordnung ebenfalls genau zu studieren. 2 Struktur des Studiums Das Masterstudium der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist auf drei Semester ausgelegt, wobei die Studierenden bezüglich der Studiendauer völlige Flexibilität haben. Aufgrund des Kreditpunktsystems kann es auch berufsbegleitend über längere Zeit absolviert werden. Es schliesst mit dem Master of Science (MSc) in Business and Economics ab. Dabei ist es möglich, eine Spezialisierung in einer Vertiefungsrichtungen zu erwerben (siehe Abschnitt 2.2). 1 Diese Wegleitung ersetzt die Wegleitung zum Masterstudium vom 5. Juni Die substanziellen Anpassungen basieren auf einzelnen Bekanntmachungen der Curriculumskommission, die von der Fakultätsversammlung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät jeweils genehmigt wurden.

2 Wegleitung zum Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Basel Seite Studienplan Modul Modulinhalt Minimale KP Kernmodul BWL Kernfächer BWL MSc 12 Kernmodul VWL Kernfächer VWL MSc 12 Vertiefungsmodule Alle WWZ-Masterveranstaltungen sowie ausgewählte 36 2 Masterveranstaltungen an anderen Universitäten Modul Mindestens eine Seminararbeit zu 6 KP, die auch einen 12 Seminararbeiten Vortrag beinhaltet Modul Masterarbeit Verfassen der Masterarbeit 18 Total 90 Der Studienanfang ist sowohl im Winter- wie auch im Sommersemester 3 möglich. Da viele Kernfach-Veranstaltungen jedoch im Wintersemester angeboten werden und der Aufbau des Studiums tendenziell eher von einem Anfang im Wintersemester ausgeht, empfiehlt sich der Studienbeginn im Wintersemester. Die Kernfächer schaffen für viele Veranstaltungen in den Vertiefungsmodulen die methodischen und inhaltlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium und sollten daher nach Möglichkeit zu Beginn des Studiums belegt werden. Im Folgenden werden die einzelnen Modulinhalte kurz beschrieben Kernmodul BWL Das Modul beinhaltet Veranstaltungen zu zentralen Themen der Betriebswirtschaftslehre. Es müssen mindestens 12 Kreditpunkte (KP) erworben werden. Die hier erworbenen Kreditpunkte werden für thematisch mit diesen Veranstaltungen eng verbundenen Vertiefungsmodulen angerechnet. Die zur Auswahl angebotenen Veranstaltungen in diesem Modul sind im mittelfristigen Lehrplan aufgelistet. Mit diesem Kernfachangebot wird sichergestellt, dass alle Absolventen des MSc in Business and Economics über ein Mindestmass an Wissen aus dem Bereich BWL verfügen. Ebenfalls wird die Basis für weiterführende Veranstaltungen in den Vertiefungsmodulen gelegt Kernmodul VWL Das Modul beinhaltet Veranstaltungen zu zentralen Themen und Methoden der Volkswirtschaftslehre. Es müssen mindestens 12 Kreditpunkte erworben werden. Die hier erworbenen Kreditpunkte werden für thematisch mit diesen Veranstaltungen eng verbundenen Vertiefungsmodulen angerechnet. Die zur Auswahl angebotenen Veranstaltungen in diesem Modul sind im mittelfristigen Lehrplan aufgelistet. Mit diesem Kernfachangebot wird sichergestellt, dass alle Absolventen des MSc in Business and Economics über ein Mindestmass an Wissen aus dem Bereich VWL verfügen. Ebenfalls wird die inhaltliche und methodische Basis für weiterführende Veranstaltungen in den Vertiefungsmodulen gelegt Vertiefungsmodule Hier werden alle WWZ-Masterveranstaltungen, die im mittelfristigen Lehrplan unter den einzelnen Vertiefungsmodulen aufgeführt sind, angerechnet. Studierende, die eine Vertiefung anstreben ( Major ), konzentrieren sich hier auf das Angebot aus dem entsprechenden Bereich. 2 Werden in den Kernmodulen BWL und VWL oder im Modul Seminararbeiten mehr als die Mindest-Kreditpunktzahl erworben, so reduziert sich die in den Vertiefungsmodulen verlangte Mindest-Kreditpunktzahl entsprechend. 3 Nach der Umstellung der Semesterdaten: im Frühjahr- bzw. Herbstsemester. Mit Wintersemester ist im Folgenden nach dieser Umstellung das Herbstsemester, mit Sommersemester das Frühjahrssemester gemeint.

3 Wegleitung zum Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Basel Seite 3 Noch freie Kreditpunkte können je nach Studieninteresse aus anderen Vertiefungen bzw. aus dem Kernfach-Angebot belegt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können hier auch Master-Veranstaltungen von anderen wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten belegt werden (siehe Abschnitt 5.2 und Abschnitt 6) Modul Seminararbeiten Es muss mindestens eine Seminararbeit mit Vortrag im Umfang von 6 Kreditpunkten verfasst werden. Für eine Seminararbeit werden grundsätzlich dann 6 Kreditpunkte vergeben, wenn der Inhalt im Rahmen einer durch die betreuenden Dozierenden bestimmten Veranstaltung (Seminar oder Vorlesung) auch vorgetragen wird. Der Erwerb der restlichen 6 Kreditpunkte im Modul Seminararbeiten unterliegt keinen weiteren Beschränkungen. Sie können zum Beispiel in Form von freien Seminararbeiten oder einer tutoriellen Tätigkeit erworben werden. Freie Seminararbeit: In der Regel wird die freie Seminararbeit mit 3 Kreditpunkten bewertet. Als Betreuende kommen nur WWZ-Dozierende in Frage, die auch Masterveranstaltungen anbieten. Bei der Bewertung wird das höhere Niveau der freien Seminararbeit im Masterstudium gegenüber einer Seminararbeit im Bachelorstudium berücksichtigt. Diese Seminararbeiten können zu einem beliebigen Zeitraum während des Studiums stattfinden. Sie können keiner Vertiefungsrichtung zugeordnet werden. Tutorielle Tätigkeit: Für Tutoriatsleistungen können Studierende 1.5 Kreditpunkte pro Semesterwochenstunde im Modul Seminararbeiten angerechnet bekommen. Es können maximal 6 Kreditpunkte auf diese Art und Weise erworben werden. Diese Kreditpunkte können keiner Vertiefungsrichtung zugeordnet werden Modul Masterarbeit Die Masterarbeit dauert in der Regel 15 Wochen. Wird stattdessen eine freie wissenschaftliche Arbeit geschrieben, kann diese bis zu maximal einem halben Jahr lang bearbeitet werden. Einzelheiten zur Zulassung, Anmeldung und dem Ablauf der Masterarbeit sind in der Bekanntmachung Merkblatt zum Verfassen einer Masterarbeit vom 28. Juli 2005 geregelt. Das Merkblatt ist auf der Webseite des Studiendekanats publiziert, kann aber auch im Studiendekanat bezogen werden. Grundsätzlich gilt, dass die Masterarbeit nicht erst am Ende des Masterstudiums geschrieben werden kann. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Studierenden zu Beginn der Masterarbeit über genügend methodische und inhaltliche Kenntnisse verfügen, um die Arbeit erfolgreich abschliessen zu können. Die Betreuung der Masterarbeit wird von hauptamtlichen Professorinnen und Professoren an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie von allen Abteilungs- und Forschungsstellenleitern/innen ausgeübt. Die Betreuung der Masterarbeit durch eine andere lehrbeauftragte Person des WWZ ist nur in Ausnahmefällen möglich Kreditpunkt-Regel Gemäss der Ordnung für das Masterstudium, 6 Abs. 2, müssen von den 48 Kreditpunkten aus den Vertiefungsmodulen und dem Modul Seminararbeiten ( ) mindestens 12 Kreditpunkte aus dem Bereich Volkswirtschaftslehre und mindestens 12 Kreditpunkte aus dem Bereich Betriebswirtschaftslehre stammen. Wenn die Kernfächer auch Teil der Vertiefungsmodule sind, ist diese Restriktion bereits mit dem Belegen der Kernfächer erfüllt. Bei der Erarbeitung und Verabschiedung der Studienordnung herrschte in der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät die Überzeugung, dass Studierende betriebs- und volkswirtschaftliche Veranstaltungen auch in den Vertiefungsmodulen mit Gewinn kombinieren. 4 Für weitere Details vergleiche man das Merkblatt zum Verfassen einer Masterarbeit vom 28. Juli 2005 sowie die Bekanntmachung Betreuung von Masterarbeiten vom 25. Mai 2005.

4 Wegleitung zum Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Basel Seite Vertiefungsrichtungen Es werden sieben Vertiefungsrichtungen angeboten. Um eine Vertiefung ( Major ) zu erreichen und im Zeugnis ausgewiesen zu erhalten, müssen mindestens 30 Kreditpunkte in Veranstaltungen dieser Vertiefungsrichtung erworben und die Masterarbeit ebenfalls im Themenbereich des gewählten Vertiefungsmoduls verfasst werden. Einige Vertiefungsmodule definieren zusätzlich noch einen Kernbereich von Veranstaltungen, die gewählt werden müssen, damit ein Major ausgewiesen werden kann. Diese Restriktionen sind im mittelfristigen Lehrplan entsprechend gekennzeichnet. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Master auch ohne Major abgeschlossen werden kann. In diesem Fall können Studierende Veranstaltungen aus allen Vertiefungsmodulen nach freier Wahl kombinieren. Die Fakultät ermöglicht den Studierenden auf diese Weise, eine gewisse Spezialisierung nach aussen zu signalisieren ( Major in ), verlangt dies aber nicht. Die Bedeutung dieser Spezialisierung wurde in der Fakultät nicht einheitlich als hoch eingeschätzt. Sie hängt sicher auch vom individuellen Berufsziel ab. Im Zeugnis werden in jedem Fall sämtliche besuchten Einzelveranstaltungen ausgewiesen. Es kann nur eine Vertiefungsrichtung gewählt werden Finance, Controlling und Banking Das Leitthema der Vertiefungsrichtung Finance, Controlling, Banking ist die finanziellquantitative Steuerung unternehmerischer und privater Investitions- und Finanzierungsentscheidungen. Die Studierenden erwerben die Fähigkeiten, die Konzepte der modernen Finance und des Controllings in konkreten Entscheidungssituationen in Unternehmen anzuwenden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Rentabilitäts- und Risiko-Management in Banken. Aufgrund der engen Verbindung mit dem Geschehen an den Finanzmärkten bilden die Portfolio- und Kapitalmarkttheorie einen weiteren zentralen Bestandteil im Veranstaltungsprogramm Märkte und Institutionen Das Angebot vertieft das Verständnis der Funktionsweise von Märkten sowie von privaten und öffentlichen Institutionen. Ziel ist, dass die Studierenden sich mit den Erkenntnissen der neueren Wirtschaftsforschung (z.b. aus der Spieltheorie, Informationsökonomie oder politischen Ökonomie) auseinandersetzen. Die Studierenden lernen, die Theorie auf wirtschaftspolitische Problemstellungen wie z.b. Gesundheit, Bildung, Globalisierung und auf unternehmensstrategische Fragen wie z.b. Schaffung von internationalen Wettbewerbsvorteilen, Corporate Governance oder optimale Lohnstrukturen anzuwenden Marktorientierte Unternehmensführung Unternehmungen müssen permanent an der Entwicklung und Umsetzung ihrer Marktstrategien arbeiten. Im Mittelpunkt steht in dieser Vertiefungsrichtung die Auseinandersetzung mit Rahmenbedingungen, Prinzipien, Konzepten sowie internen und externen Instrumenten des Marketings und der Unternehmenskommunikation, mit denen angesichts der sich ständig verändernden Marktbedingungen und Wettbewerbstrukturen nachhaltig wirksame Marktstrategien entwickelt werden können. In diesem Vertiefungsmodul gibt es weitere Restriktionen, die im mittelfristigen Lehrplan gekennzeichnet sind Monetäre Ökonomie und Finanzmärkte Hier steht die Interaktion zwischen der Preisbildung auf Finanzmärkten (Zinssätze, Bond- und Aktienpreise sowie Preise von Derivaten) und zentralen makroökonomischen Grössen (Inflation, Realwachstum, Geld- und Kreditaggregate) im Zentrum des Interesses. Dabei werden den Studierenden mit fortgeschrittenen Verfahren sowohl die theoretischen und methodischen Kenntnisse für eine eigenständige Analyse von einzelwirtschaftlichen Fragen (z.b. Portfolio-

5 Wegleitung zum Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Basel Seite 5 zusammensetzung) als auch von gesamtwirtschaftlichen Fragen (z.b. Ziele und Instrumente der Geldpolitik und deren makroökonomischen Effekte) vermittelt Organisation, Führung und Human Resources Die Gestaltung von produktiven zwischenmenschlichen Beziehungen in Unternehmungen und anderen zweckgerichteten Organisationen ist das zentrale Thema dieser Vertiefungsrichtung. Neben den ökonomischen Aspekten werden auch die psychologischen, organisatorischen und kulturellen Voraussetzungen menschlichen Leistungsverhalten betont. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, organisatorische und personelle Phänomene zu analysieren und soziale Systeme von der Zweierbeziehung und der Gruppe bis zur Gesamtorganisation leistungsförderlich zu gestalten. Die Ausbildung von Sensibilität und Verständnis für soziale Prozesse trägt zu einer erweiterten sozialen Kompetenz bei Quantitative-empirische Methoden Diese Vertiefungsrichtung vermittelt die Kenntnisse, die zur Analyse von und dem Umgang mit empirischen Daten befähigen. Die methodischen Grundlagen der statistischen Analyseverfahren und anwendungsorientierte Beispiele stehen im Zentrum dieses Angebots. Der Erwerb der hierfür relevanten praxisnahen Software- und Programmierkenntnisse geben dieser Vertiefungsrichtung zusätzliche Attraktivität Wirtschaftsinformatik Oft schaffen es technisch orientierte Entwickler und Anbieter von Informatikanwendungen nicht, Brücken zwischen der Technologie, dem Management und den Sachberarbeitern zu schlagen. Die Vertiefungsrichtung Wirtschaftsinformatik will die Studierenden befähigen, die Schnittstelle zwischen den Entwicklern und den betrieblichen Anwendern der Informationstechnologie aktiv mitzugestalten. Die Vertiefungsrichtung hat einige Kernveranstaltungen definiert, die belegt werden müssen, damit ein Major ausgewiesen werden kann. Diese sind im mittelfristigen Lehrplan aufgeführt. 3 Prüfungen 3.1 Registrierung der Studentendaten Zu Beginn des Studiums (bis spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn) müssen sich alle (neuen) Studentinnen und Studenten im Studiendekanat (Raum 01) registrieren. Dazu sind folgende Dokumente nötig: Für Studierende im Hauptfach Wirtschaftswissenschaften genügt ein Studentenausweis (Legi). Von allen anderen Studierenden ist ein Anmeldeformular mit Passfoto abzugeben und die Legi vorzuweisen. Sie erhalten ein Login und Passwort, mit denen Sie die elektronische Evaluation von Veranstaltungen durchführen können. Die Termine für diese Evaluationen werden separat bekannt gegeben. Studierende, die bereits zuvor am WWZ studiert haben, müssen ebenfalls ein neues Passwort beantragen. 3.2 Prüfungsanmeldung und -abmeldung Prüfungsanmeldungen sind obligatorisch. Diese erfolgen ab WS 06/07 neu durch das Belegen der einzelnen Veranstaltungen. Die Belegfristen werden durch das Studiensekretariat der Universität Basel festgelegt und publiziert. Werden die Belegfristen verpasst, können sich Studierende nur noch in Ausnahmefällen bis zu einem vom Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät publizierten Termin für eine Prüfung nachmelden. Die

6 Wegleitung zum Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Basel Seite 6 Gründe dafür sind zu belegen. Dasselbe gilt für die Abmeldung von Prüfungen. Auch hier ist eine Abmeldung nur in begründeten Fällen bis zu dem vom Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät publizierten Termin möglich. Die Fristen, das Prozedere sowie die Handhabung der Einführungsphase (WS 06/07, SS 07) werden separat bekannt gegeben. Die Restriktionen bezüglich An- und Abmeldung müssen aus organisatorischen Gründen, wie z.b. Zeiten und Anzahl der zur Verfügung stehenden Prüfungsräume, Aufsichten etc., Aufrecht erhalten werden. Eine grössere Zahl von nachträglichen Anmeldungen von Studierenden kann unannehmbare Zustände für alle zu prüfenden Studierenden zur Folge haben. Während der Belegfrist ist es ohne weiteres möglich, sich von einer Veranstaltung grundlos zurückzuziehen oder eine neue Veranstaltung zu besuchen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein begründeter Antrag nötig. Dies erhöht das Committment der Studierenden und Dozierenden, was sich positiv auf die Qualität des Unterrichtes auswirken wird. Unentschuldigte Absenzen von Prüfungen werden mit 1.0 bewertet. Dies gilt auch für die Wiederholungsprüfungen. Bei Krankheit am Prüfungstermin ist das Studiendekanat sofort zu informieren, und ein Arztzeugnis ist innerhalb von 14 Tagen nachzureichen. 3.3 Universitäres Account Gemäss Studierenden-Ordnung 5 der Universität Basel sind alle Studierenden verpflichtet, ihr universitäres Account regelmässig einzusehen. Alle Informationen per Mail werden ausschliesslich an die Studierenden-Mailadressen des URZ gesendet. Dazu gehört auch der Versand von Mails, in denen die Prüfungsanmeldung bestätigt wird. 3.4 Prüfungseinsicht Studierende haben Anrecht auf eine Prüfungseinsicht bei schriftlichen Prüfungen. Wenn auf dem Notenaushang (Eingangshalle WWZ bzw. WWZ-Internetseite) nichts anderes vermerkt ist, melden sich die Studierenden umgehend bei den verantwortlichen Dozierenden per . Diese/r gibt einen Termin bekannt, der in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Prüfungsresultate liegt. Dozierende können aber auch einen allgemein verbindlichen Einsichtstermin unter Angabe des Ortes und der verantwortlichen Person festlegen. Dies wird mit dem Aushang der Prüfungsresultate bekannt gegeben. Falls Studierende diesen Termin nicht wahrnehmen können, sollen sie sich unmittelbar nach dem Aushang der Prüfungsresultate bei der/dem verantwortlichen Dozierenden melden. Ist ein verbindlicher Einsichtstermin bekannt gegeben worden, wird ein individueller alternativer Termin nur in Ausnahmefällen angeboten. 3.5 Wiederholungsprüfung Unter einer Wiederholungsprüfung versteht man den zweiten Prüfungsversuch einer nicht bestandenen Prüfung. Wiederholungsprüfungen sind im Kreditpunktesystem grundsätzlich nicht vorgesehen. 3.6 Nachholprüfung Unter einer Nachholprüfung versteht man eine Prüfung, die am regulären Prüfungstermin aus unverschuldeten Gründen nicht angetreten werden konnte und somit nachgeholt werden darf. Die Möglichkeit des Nachholens beschränkt sich dabei auf den offiziellen Termin der entsprechenden Nachholprüfung. Besteht an diesem Termin ebenfalls oder immer noch eine Verhinderung des oder der Studierenden, erlischt die Möglichkeit, eine Nachholprüfung zu absolvieren auch dann, wenn die (zweite) Absenz unverschuldet ist lit c) Studierenden-Ordnung vom 18. Mai 2005

7 Wegleitung zum Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Basel Seite 7 Grundsätzlich gilt, dass Studierende, die am regulären Prüfungstermin erkrankt sind und dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen können, für die Prüfung entschuldigt sind. Dies muss dem Studiendekanat sofort mitgeteilt werden. Das ärztliche Attest ist innerhalb von 14 Tagen nachzureichen. Besteht bereits vor Prüfungsantritt eine Erkrankung und wird die Prüfung dennoch angetreten, so wird das Ergebnis auch dann gewertet, wenn ein ärztliches Attest nachgereicht wird. Bitte bedenken Sie dies unbedingt bei Ihrer Planung. Sind die Voraussetzungen für die Durchführung einer Nachholprüfung erfüllt, so muss diese spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen des folgenden Semesters durchgeführt werden. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen. 3.7 Erlaubte Hilfsmittel bei Prüfungen 6 Jede/r Dozierende bestimmt welche Hilfsmittel bei einer Prüfung zugelassen sind. Diese werden in den Veranstaltungen während des Semesters angekündigt und sind auf den Prüfungen auf dem Deckblatt explizit vermerkt. Falls während der Prüfung nicht zugelassene Hilfsmittel verwendet werden, gilt dies gemäss 17 der Studienordnung vom 6. Februar 2003 als unlauteres Prüfungsverhalten. Die Leistungsüberprüfung wird mit der Note 1.0 bewertet. Falls in einer Prüfung einfache Taschenrechner (d.h. nicht programmierbare, nicht graphikfähige und nicht kommunikationsfähige Taschenrechner) zugelassen sind, werden die verwendeten Taschenrechner durch die Prüfungsaufsicht überprüft. Besteht ein Verdacht, dass im konkreten Fall ein nicht erlaubter Taschenrechner vorliegt, werden Name des oder der Studierenden sowie Hersteller und Modell des Taschenrechners notiert. Falls die nachträgliche Abklärung durch das Studiendekanat ergibt, dass der Taschenrechner nicht unter die Kategorie einfache Taschenrechner fällt, stellt das Benutzen des Rechners ein unlauteres Prüfungsverhalten dar. Die Leistung wird in diesem Fall mit der Note 1.0 bewertet. Ein Merkblatt zu den Hilfsmitteln der Prüfungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gibt weitere Hinweise und konkretisiert die Ausführungen zu den einfachen Taschenrechnern. Insbesondere enthält das Merkblatt eine Liste von zugelassenen Modellen verschiedener Hersteller. Wir empfehlen, ausschliesslich solche Rechner in Prüfungen zu verwenden, bei denen einfache Taschenrechner zugelassen sind. In diesem Fall sind Sie sicher, dass ein Taschenrechner im Nachhinein nicht als unerlaubtes Hilfsmittel bezeichnet wird. 6 Diese Ergänzung zur Wegleitung wurde in der Sitzung der Fakultätsversammlung vom 12. April 2007 genehmigt

8 Wegleitung zum Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Basel Seite Plagiat Gemäss der Ordnung für das Masterstudium vom 6. Februar 2003, 15 Abs. 2 führt das Einreichen eines Plagiats zum Ausschluss vom Studium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Basel. Diese harte Handhabung eines solchen Vergehens, das die unbefugte Verwertung unter Anmassung der Autorenschaft beinhaltet, widerspiegelt die Überzeugung der Fakultät, dass die korrekte Verwendung von Gedankengut Dritter ein elementares und zentrales Gebot des akademischen Arbeitens darstellt. Da diese Form des unlauteren Prüfungsverhalten beim Verfassen von Seminararbeiten und der Masterarbeit drastische Konsequenzen hat, sind die Studierenden gut beraten, sich konsequent an die Prinzipien des Quellennachweises zu halten und übernommenes Gedankengut immer sorgfältig als solches zu deklarieren (genaue Quellenangabe). Wortwörtlich übernommene Sätze oder Abschnitte sind als Zitat zu kennzeichnen und mit dem Quellennachweis zu versehen (dies gilt auch für selber übersetzte Texte). Beim Studiendekanat ist zudem ein Merkblatt zum Plagiat zu beziehen. 4 Zulassung zum Masterstudium Der Antrag auf Zulassung zum Masterstudium ist an das Studiensekretariat der Universität Basel zu richten. Das Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät übernimmt lediglich die fachliche Einstufung der bisherigen Studienleistungen. 7 Es ist zu unterscheiden zwischen der - Zulassung zum Studium ohne Auflagen. - Zulassung zum Studium mit Auflagen, d. h. es müssen bis zu 30 Kreditpunkte aus dem Bachelorstudium, parallel zum Masterstudium nachgeholt werden. Die Leistungen werden nicht im Masterstudium angerechnet. - Zulassung mit Status Vorbereitung auf das Masterstudium, um die noch fehlenden Leistungen aus dem Bachelorstudium im Umfang von in der Regel bis zu 60 Kreditpunkten zu erwerben. Bei erfolgreichem Abschluss dieser Studien kann im Anschluss daran das Masterstudium aufgenommen werden. 4.1 Bachelorabschluss in Wirtschaftswissenschaften von einer anerkannten Universität Studierende mit einem Hochschulabschluss, der quantitativ und qualitativ dem Bachelor of Arts in Business and Economics der Universität Basel entspricht, werden ohne Auflagen zum Masterstudium zugelassen. Sollten die Studienanwärter nicht über adäquate Kenntnisse in den Bereichen BWL, VWL und Methodik verfügen, behält sich die Prüfungskommission vor, die Zulassung unter Auflagen zu genehmigen. Das Masterstudium kann dabei erst angetreten werden, wenn ein Bachelorabschluss vorliegt. Ausnahmeregelungen für Studierende im Bachelorstudium, das Masterstudium vor dem Abschluss des Bachelors zu beginnen, sind ausgeschlossen. Fehlende Kreditpunkte eines Bachelorstudiums müssen in jedem Fall vor Antritt der ersten Prüfungen im Masterstudium vorliegen. 7 Siehe auch 16 der Studierenden-Ordnung der Universität Basel vom 18. Mai 2005 und 3 der Ordnung für das Masterstudium Wirtschaftswissenschaften vom 6. Februar 2003.

9 Wegleitung zum Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Basel Seite Bachelorabschluss mit Studienfach Wirtschaftswissenschaften Absolventen, die Wirtschaftswissenschaften als eines von mehreren Studienfächern absolviert haben, das qualitativ und quantitativ eine ausreichende Leistung von Veranstaltungen in diesem Bereich auf Bachelorstufe garantiert, können zum Masterstudium zugelassen werden, wenn sie - im Studienfach Wirtschaftswissenschaften einen Notendurchschnitt von 5.0 oder besser erzielt haben oder - wenn sie die Anforderungen analog zu den Bestimmungen im Abschnitt 4.4 erfüllen. Die Zulassung erfolgt mit Auflagen von maximal 30 Kreditpunkten. Die Struktur der Auflagen erfolgt im Hinblick auf das Masterstudium und aufgrund der ausgewiesenen Kompetenzen. Liegt der Notendurchschnitt unter 5.0, kommt die direkte Zulassung zum Master nicht in Frage. Es besteht allerdings die Möglichkeit, im Status Vorbereitung auf das Masterstudium 60 Kreditpunkte nach der vom Studiendekanat vorgegebenen Struktur aus dem Bachelorstudium zu erwerben. Diese Grundsätze erfolgen nach den Prinzipien der Zulassung von Phil I- Studierenden mit Studienfach Wirtschaftswissenschaften an der Universität Basel. 4.3 Bachelorabschluss in Wirtschaftswissenschaften von einer Fachhochschule Fachhochschul-Absolvierende mit einem Abschluss im Bereich Wirtschaft (mit ca. 130 Kreditpunkten im Bereich BWL, Methodik und VWL) können mit Auflagen zum Masterstudium zugelassen werden. Fehlende Kenntnisse müssen durch Auflagen im Umfang von in der Regel 30 Kreditpunkten nachgeholt werden. Diese umfassen gewöhnlich Fächer im Bereich VWL und Methodik des Bachelorstudiums. 4.4 Bachelorabschluss in fachverwandten Studiengängen Studierende, die über einen Bachelorabschluss in fachverwandten Studiengängen verfügen (z.b. Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsinformatik), und über mindestens 70 Kreditpunkte im Bereich Wirtschaftswissenschaften (Kernbereich) verfügen, werden in Analogie zu den in Abschnitt 4.2 und 4.3. erwähnten Absolvierenden behandelt. Zum Kernbereich des Bachelorstudiums zählen grundsätzlich die Inhalte der Module BWL I und II, Methodik I bis IV sowie VWL I bis III. 8 Das heisst, Studierende mit einem Universitätsabschluss (z.b. Wirtschaftsrecht) werden nach den Prinzipien der Zulassung von Phil I-Studierenden mit Studienfach Wirtschaftswissenschaften im Umfang von 75 Kreditpunkten entweder unter Auflagen (30 KP) zugelassen oder in den Status Vorbereitung zum Masterstudium (60 KP) aufgenommen. Studierende mit einem Fachhochschulabschluss werden in den Status Vorbereitung zum Masterstudium (60 KP) aufgenommen. Die in diesen Fällen vom Studiendekanat definierte Struktur, nach der die 30 bzw. 60 Kreditpunkte erworben werden müssen, richtet sich nach den Anforderungen des Masterstudiums relativ zu den vorhandenen Kompetenzen der individuellen Studierenden. 8 Vgl. Abschnitt der Wegleitung zum Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften.

10 Wegleitung zum Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Basel Seite Bachelorabschluss in einem nicht wirtschaftswissenschaftlichen Gebiet Studienanwärter mit einem nicht wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorabschluss, die über die für das Masterstudium erforderlichen Kenntnisse verfügen, werden zum Masterstudium zugelassen, falls sie den GMAT-Test im obersten Leistungsbereich bestanden haben. In der Regel erfolgt die Zulassung mit der Auflage, 30 Kreditpunkte aus den Kerngebieten des Bachelorstudiums nachzuholen. Als Richtgrösse für den obersten Leistungsbereich dient eine Punktzahl von mindestens 640 Punkten. Dies entspricht heute einem Resultat, das die 20% besten KandidatInnen erreichen. Bei einem Testergebnis von 640 oder mehr Punkten empfiehlt die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät die Zulassung zum Masterstudium. Falls die Punktzahl zwischen 600 und 640 liegt, ist eine genaue Prüfung im Einzelfall durch die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät nötig (Betrachtung der Resultate in den Einzeltests, Evaluation der bisherigen Leistungen und Noten). Kandidaten und Kandidatinnen mit einer Punktzahl unter 600 Punkten werden in der Regel nicht berücksichtigt. 4.6 Nicht zugelassen zum Studium Studierende oder Absolvierende, die lediglich ein Vorlizenziat in Wirtschaftswissenschaften oder einem ähnlichen Zwischenabschluss erlangt haben, können nicht zum Masterstudium zugelassen werden. 5 Anrechnung von Studienleistungen 5.1 An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erbrachte Leistungen Die Fakultät setzt vor dem Semester für die im Semester stattfindenden Vorlesungen Kreditpunkte fest und veröffentlicht diese im Vorlesungsverzeichnis. Auskunft erteilt auch der mittelfristige Lehrplan. Sämtliche Kreditpunkte werden vorgängig von der fakultären Curriculumskommission verabschiedet. Alle ordentlichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren, Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren, alle Titularprofessorinnen und Titularprofessoren sowie alle Lehrbeauftragten sind berechtigt, Kreditpunkte für Vorlesungen und Seminare zu vergeben. Die Kreditpunkte können aber nicht von den publizierten Kreditpunkten abweichen. Im Zweifelsfall ist das Studiendekanat zu kontaktieren. Der Umfang einer Seminararbeit und die dafür vergebene Anzahl von Seminarkreditpunkten werden vom Dozenten oder der Dozentin der jeweiligen Veranstaltung festgelegt. Es gilt grundsätzlich, dass eine Seminararbeit 6 Kreditpunkte umfasst, wenn sie einen Vortrag beinhaltet. Seminararbeiten ohne Vortrag umfassen lediglich 3 Kreditpunkte. Kreditpunkte werden durch Leistungsüberprüfungen erworben, die mindestens als genügend (Note 4.0) bewertet wurden. Nicht bestandene Leistungsüberprüfungen können beliebig oft durch eine Neubelegung der entsprechenden Veranstaltung in einem späteren Semester (siehe Abschnitte 3.4 und 3.5) wiederholt werden. Werden in der gleichen Lehrveranstaltung in verschiedenen Semestern Leistungen erbracht, so werden diese nur einmal angerechnet.

11 Wegleitung zum Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Basel Seite 11 Im Masterzeugnis erscheinen benotete und unbenotete, bestandene wie auch nicht bestandene Leistungsüberprüfungen des Studiums. Kreditpunkte aus Veranstaltungen des Bachelorstudiums können nicht angerechnet werden. Diese können jedoch belegt und bei bestandener Leistung separat ausgewiesen werden. 5.2 Nicht an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erbrachte Leistungen Grundsätze der Anrechnung Anträge auf Anrechnung externer Leistungen, die vor dem Studium am WWZ erbracht wurden, müssen innerhalb des erstens Semesters am WWZ gestellt werden. Das Studiendekanat bzw. die Prüfungskommission entscheidet über die Anrechnung, die anzurechnende Anzahl der Kreditpunkte, die Note der anzurechnenden Leistung und das zugeordnete Modul mittels Verfügung Anrechnung von externen Leistungen Es können in der Regel nicht mehr als 30 nicht am WWZ erworbene Kreditpunkte für wirtschaftswissenschaftliche Veranstaltungen an das Masterstudium angerechnet werden. Die Prüfungskommission entscheidet im Einzelfall, ob und in welchem Modul diese Kreditpunkte anzurechnen sind. Die Kreditpunkte und Noten externer, individuell zurechenbarer Leistungen an Schweizer Universitäten werden übernommen. Bei Leistungen, die ausserhalb der Schweiz erbracht werden, entscheidet die Prüfungskommission im Einzelfall und normalerweise schon vorgängig auf Vorlage einer Kursbeschreibung, ob und wie viele Kreditpunkte in welchem Modul angerechnet werden. Ab dem Wintersemester 05/06 werden auch im Ausland erbrachte und angerechnete Leistungen benotet. Studierende, deren Leistungsausweis bereits unbenotete auswärtige Leistungen enthält und die ab dem Wintersemester 05/06 neue an auswärtigen Universitäten erbrachte Leistungen anrechnen lassen möchten, können selbst entscheiden, ob die Gesamtheit der auswärtigen Leistungen benotet oder unbenotet im Zeugnis stehen soll. Eine Mischform von benoteten und unbenoteten extern erbrachten Leistungen ist ausgeschlossen. Falls Kreditpunkte von auswärtigen Veranstaltungen angerechnet werden, dürfen für diese oder ähnliche Veranstaltungen keine Kreditpunkte mehr erworben werden Nicht anrechenbare Leistungen Folgende Leistungen können grundsätzlich nicht angerechnet werden: - Veranstaltungen, deren Inhalt weitgehend dem Inhalt von Veranstaltungen entspricht, die an der Universität Basel bereits mit Kreditpunkten abgegolten wurden - mehr als 20 Kreditpunkte pro Trimester oder 30 Kreditpunkte pro Semester - Veranstaltungen auf Bachelorniveau - Kreditpunkte im Modul Masterarbeit - Nicht-wirtschaftswissenschaftliche Leistungen

12 Wegleitung zum Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Basel Seite 12 6 Zusätzliche Informationen 6.1 Mobilität Es ist der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ein wichtiges Anliegen, dass die Studierenden die Möglichkeit haben, ihr Studium an ihrer Heimuniversität mit Erfahrungen an anderen Universitäten zu bereichern. Im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen wir die Studierenden gerne, solche Pläne in die Realität umzusetzen. Dazu gehören Abkommen mit anderen Universitäten, eine transparente Kreditpunktstruktur in unserem Studium sowie eine persönliche Beratung durch das Studiendekanat. Zu den Austauschmöglichkeiten für Studierende der Wirtschaftswissenschaften der Universität Basel ist auch ein Merkblatt publiziert. Es kann im Studiendekanat bezogen oder unter folgendem Link vom Internet heruntergeladen werden. Studierende, die einen Auslandaufenthalt planen, wird dringend empfohlen, die Frage der Anrechenbarkeit von einzelnen Veranstaltungen im Ausland frühzeitig, wenn möglich vor der Abreise, zu klären. Anträge sind an das Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zusammen mit einer Inhaltsbeschreibung auf Deutsch oder Englisch und detaillierten Literaturhinweisen der geplanten Veranstaltung im Ausland zu richten. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von 3 Wochen ab Erhalt des Antrages zu rechnen. 6.2 Übergangsbestimmungen für Studierende mit Lizentiat Studierende mit Lizentiatsabschluss, die unter die Übergangsbestimmungen (Up-Grading) der neuen Prüfungsordnung fallen, können mit weiteren 30 Kreditpunkten des Masterstudiums den Masterabschluss erlangen. Kreditpunkte aus Tutoriaten werden nicht angerechnet. Die Kreditpunkte können erst nach Abgabe der Lizenziatsarbeit und nur in Lehrveranstaltungen erworben werden, die seit dem Wintersemester 2003/04 im Masterstudium angeboten werden. Die Masternote errechnet sich zu 2/3 aus der Lizenziatsnote und zu 1/3 aus den Leistungen im Masterstudium. Im Namen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät: 19. Oktober 2005, regänzt und präzisiert am 19. Oktober 2006 und 12. April 2007 Prof. Dr. Rolf Weder Studiendekan und Vorsitzender der Prüfungskommission

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