Umweltkriminalität und strafrechtliche Kontrolle in China
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- Friedrich Becker
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1 Umweltkriminalität und strafrechtliche Kontrolle in China Dr. iur. HUANG He Chinesisch-Deutsches Institut für Rechtswissenschaft an der Uni. CUPL / Peking Vortrag am Symposium der Deutschland-Alumni des ostasiatischen Fachnetzwerks für Rechtswissenschaft in Peking ( )
2 Umwelt und Umweltschutz
3 Datenquelle: Weltbank, zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2015 BIP-Wachstumsrate
4 Umweltverschmutzung in China
5 Inhalt des Vortrags Rechtliche Gewährleistung des Umweltschutzes in China Vollzug des Umweltrechts Umweltschutz in China durch Umweltstrafrecht? Fazit
6 Rechtliche Gewährleistung des Umweltschutzes Umweltbegriffe Menschen als Zentrum Umweltschutz Naturschutz
7 Verfassung der Volksrepublik China Art. 9. Bodenschätze, Gewässer, Wälder, Berge, Grassteppen, Ödland, Strände und andere Naturressourcen gehören dem Staat, das heißt, sie sind Volkseigentum, mit der Ausnahme von Wäldern, Bergen, Grassteppen, Ödland und Stränden, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Kollektiveigentum gehören. Der Staat gewährleistet die rationelle Nutzung der Naturressourcen und schützt seltene Tiere und Pflanzen. Jeder Organisation oder jedem Individuum ist verboten, sich Naturressourcen mit gleich welchen Mitteln anzueignen oder sie zu zerstören. Art. 26. Der Staat schützt und verbessert die Umgebung des Lebens und die ökologische Umwelt, verhütet und beseitigt die Umweltverschmutzung und andere öffentliche Gefahrenquellen. Der Staat organisiert und fördert die Aufforstung und schützt die Wälder und Bäume. Verfassung der Volksrepublik China vom in der Fassung vom
8 Das chinesische Umweltschutzgesetz 1979: Erlassen, probeweise Durchführung 1989: Das formelle Umweltschutzgesetz Rechtliche Folgen für die Verstöße Verwarnung ( 35 Umweltschutzgesetz a.f.) Geldbuße ( 35, 37 Umweltschutzgesetz a.f.) Schließung des Geschäftsbetrieb ( 39 Umweltschutzgesetz a.f.) Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche ( 39 Umweltschutzgesetz a.f.) Strafrechtliche Verantwortung ( 43, 45 Umweltschutzgesetz a.f.)
9 Umweltstrafrecht in China 1949: bewusster Bruch mit der Rechtslage in der Republik China 1979 chn.stgb: kein abhängig Abschnitt für Umweltstrafrecht Umweltstrafrecht als Nebenstrafrecht 1997 chn.stgb: Straftaten, die die Ordnung der gesellschaftlichen Verwaltung stören (6. Titel des chn. StGB) Straftaten, die den Schutz von Umwelt und der [natürlichen] Ressourcen ( , 6. Abschnitt im 6 Titel des chn. StGB)
10 338 chn. StGB a.f. (1997) Erheblicher umweltverschmutzender Unfall: Wer unter Verletzung staatlicher Vorschriften radioaktive, Erreger von Infektionskrankheiten enthaltende, giftige oder anderweitig gefährliche Abfalle in den Boden, in Gewässer oder in die Atmosphäre emittiert, ausschüttet oder diese Abfalle sonst behandelt und dadurch einen erheblichen umweltverschmutzenden Unfall verursacht, so dass öffentliches oder privates Vermögen erhebliche Verluste erleidet oder schwere Folgen für Leib oder Leben eintreten, wird mit Freiheitsstrafe unter drei Jahren oder Haftstrafe bestraft; zusätzlich oder isoliert kann eine Geldstrafe verhängt werden. Bei besonders schweren Folgen wird neben Geldstrafe eine Freiheitsstrafe von drei Jahren bis zu sieben Jahren ausgesprochen.
11 338 chn. StGB a.f. (1997) Verwaltungsakzessorietät Das Umweltstrafrecht kann nicht strafen, was nach Umweltverwaltungsrecht erlaubt ist. Bestraft wurden nur die Verletzungsdelikte
12 Reform des Umweltstrafrechts in 2014 Verletzungsdelikte Gefährdungsdelikte Nachweisung der Gefahr für das Leben und Gesundheit der Menschen ist nicht notwendig.
13 Erledigung durch die Verwaltungshörde oder das Gericht in China (1997 bis 2013) Quelle: Statistisches Bulletin des Umweltschutzes in China (Jahrgänge 1998 bis 2014)
14 Erledigung durch das Gericht in China (2001bis 2013) Quelle: Statistisches Bulletin des Umweltschutzes in China (Jahrgänge 2002 bis 2014)
15 Petitionen beim Ministerium für Umweltschutz der Volksrepublik China (2001 bis 2013) Fälle Personen Quelle: Statistisches Bulletin des Umweltschutzes in China (Jahrgänge 2002 bis 2014)
16 Umweltschutz in China durch Strafrecht? Umweltschutz: Tätigkeit von Staat und Privaten Ruf nach harten Strafen? Umweltverantwortung und Umweltbewusstsein durch das Umweltstrafrecht?
17 Bewusstseinsbildung Fazit Umweltpolitik: der alte Weg Die Umwelt erst verschmutzen und dann reinigen führe in die Irre! Ultima ratio der strafrechtlichen Kontrolle
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Umweltrecht. Axel Weisbach. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg
Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E-Mail: kanzlei@meidert-kollegen.de www.meidert-kollegen.de
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