G U T A C H T E N. Nr. L 7144-B

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1 Beteiligungsgesellschaft von: G U T A C H T E N Nr. L 7144-B zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr Wohngebiet In der Güldenen Aue, Gotha West, hinsichtlich der Geräuschbelastung durch Straßenverkehr Messstelle nach 26 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Auftraggeberin: Projektsteuerung Dipl.-Ing. E. G. Lührmann Theodor-Storm-Straße Bad Homburg v.d. Höhe Datum: Unsere Zeichen: UT-F2/Hub Dokument: L7144-B.docx Das Dokument besteht aus 14 Seiten Seite 1 von 14 Ausgestellt am: 06. Februar 2013 Die auszugsweise Wiedergabe des Dokumentes und die Verwendung zu Werbezwecken bedürfen der schriftlichen Genehmigung der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH. Anzahl der Ausfertigungen: 5fach Auftraggeberin 1fach Auftragnehmer Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. VMPA-SPG HE Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ralf Huber Handelsregister Darmstadt HRB 4915 Id.-Nr.: DE Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen Kto BLZ Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Peter Klein Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Reiner Block Dipl.-Betriebswirt Erwin Blumenauer Telefon: Telefax: TÜV TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH Industrie Service Geschäftsfeld Umwelttechnik Am Römerhof 15 D Frankfurt am Main Deutschland

2 Seite 2 von 14 zum Gutachten Nr. L 7144-B Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Lagebeschreibung Verkehrsaufkommen Prognosedaten des Tiefbauamtes der Stadt Gotha Real-Markt Polizeidirektion Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Bestimmung des erforderlichen Schalldämm-Maßes Schalldämmung von Schlafräumen Schalldämmung von Fenstern Maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN Straßenverkehr Geräusche durch Anlagen im Sinne der TA Lärm Lärmpegelbereiche Zusammenfassung und Diskussion Lärmpegelbereiche Vorschlag für die textlichen Festsetzungen im B-Plan... 11

3 Seite 3 von 14 zum Gutachten Nr. L 7144-B 1 Aufgabenstellung Die Stadt Gotha hat im Jahre 1995 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein vormals militärisch genutztes Gelände/Kaserne II Schubertstraße im Westteil der Stadt beschlossen. Der erste Teilbereich des Gebietes wurde mit dem Bebauungsplan Nr städtebaulich erschlossen. Für den im nördlichen Bereich des ehemaligen Kasernenareals liegenden 2. Bauabschnitt wurde im März 1999 eine Planung für ein Sport- und Freizeitbad als Ersatz der alten Bäder vorgelegt, wobei die Bauleitplanung für das Bad nie abgeschlossen wurde. Mit der 1. Änderung des B-Planes Nr soll das Plangebiet den geänderten Bedürfnissen der Bevölkerung angepasst werden (vgl. mit Begründung zur 1. Änderung des B-Planes 52.1 Wohngebiet In der Güldenen Aue und dem Plan in Anhang 1). Die TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH wurde nun beauftragt, im Rahmen der Bauleitplanung die verschiedenen Lärmpegelbereiche für das Plangebiet auf Grundlage des maßgeblichen Außenlärmpegels nach DIN 4109:1989 zu ermitteln. Aus den Lärmpegelbereichen können die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile der Wohnhäuser abgeleitet werden. 2 Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421) Sechzehnte Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) in der Fassung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I, Jahrgang 1990, Seite 1036) Verkehrslärmschutzrichtlinie 1997, veröffentlicht im Verkehrsblatt 12/1997 des Bundesministeriums für Verkehr Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990, herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr - Abteilung Straßenbau DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise vom November 1989 DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau vom Juli 2002 mit Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 vom Mai 1987 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018,

4 Seite 4 von 14 zum Gutachten Nr. L 7144-B Baunutzungsverordnung (BauNVO), neu gefasst durch Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 I 133, Änderung durch Art. 3 G vom 22. April 1993 I 466 VDI 2719 vom August 1987 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.): Parkplatzlärmstudie (6. Auflage), Augsburg Änderung des B-Planes 52.1 Wohngebiet In der Güldenen Aue, Gotha West, Entwurf vom 20. Januar 2013 SAOS-NP, Version , mit LimA Kern, Version 9.0, Kramer Schalltechnik GmbH, Sankt Augustin, in folgender Ausführung: SAOS-NP.exe vom 19. November 2012 Lima_5.exe vom 19. November 2012 Lima_7.exe vom 19. November 2012 Lima_9.exe vom 19. November 2012 Lima_55.exe vom 19. November Lagebeschreibung Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet Gotha-West und zur Wohnbebauung Sundhausen, unterbrochen nur durch einen Einkaufsmarkt im Osten (Real- Markt), durch ein Hotel sowie Verwaltungsgebäude der Agentur für Arbeit und der Polizeidirektion im Südosten (siehe Lageplan im Anhang 1). Richtung Westen und Norden befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. 4 Verkehrsaufkommen Die Erschließung des Gebietes erfolgt durch Anbindung an die vorhandene Schubertstraße. Der Verkehr auf der Schubertstraße wird im Wesentlichen durch die Kunden des Real-Marktes und durch die Mitarbeiter des Polizeipräsidiums und der Agentur für Arbeit bestimmt. 4.1 Prognosedaten des Tiefbauamtes der Stadt Gotha Für die Schubertstraße können in den relevanten Streckenabschnitten nach Informationen des Tiefbauamtes der Stadt Gotha entsprechend der Zählung aus dem Jahr 2002 und der Prognose für das Jahr 2020 folgende durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken (DTV-Werte) zugrunde gelegt werden: Nullfall 2002: DTV = Kfz/24h Prognosefall 2020: DTV = Kfz/24h

5 Seite 5 von 14 zum Gutachten Nr. L 7144-B 4.2 Real-Markt Nördlich der Polizeidirektion befindet sich in der Schubertstraße 20 ein Real-Markt mit einer Verkaufsfläche von rund m². Das Einkaufszentrum ist von Montag bis Samstag in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet. Den Kunden des Einkaufszentrums stehen südlich des Verkaufsgebäudes insgesamt etwa 500 Pkw-Parkplätze zur Verfügung. Die Andienung und die Entsorgung des Marktes werden auf der östlichen Gebäudeseite abgewickelt. Das Einkaufszentrum ist von Montag bis Mittwoch und an Samstagen in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet. An Donnerstagen und an Freitagen bleibt der Markt abends bis Uhr geöffnet. Nach Angaben der Geschäftsführung des Real-Marktes werden hier für die Anlieferung tagsüber zwischen und Uhr durchschnittlich 102 Lkw pro Woche und in der Nachtzeit zwischen und Uhr 6 Lkw pro Woche erwartet. Für die Anzahl der Pkw-Bewegungen durch die Kunden des Real-Marktes wurden keine Angaben gemacht. Die wesentliche Eingangsgröße für die Berechnung der Geräuschemissionen eines Parkplatzes ist die Bewegungshäufigkeit und die Anzahl der Stellplätze. An großen Verbrauchermärkten mit einer Verkaufsfläche von über m² beträgt das Pkw-Verkehrsaufkommen nach der Parkplatzlärmstudie 0,07 Bewegungen pro Stunde und pro m² Netto-Verkaufsfläche. Für den Real- Markt in Gotha mit einer Verkaufsfläche von insgesamt etwa m² erhält man damit ein tägliches Verkehrsaufkommen von Pkw-Parkbewegungen (= Pkw). 4.3 Polizeidirektion Das 4-geschossige Bürogebäude der Polizei in der Schubertstraße 6a weist eine Bruttofläche von ca m² auf. Es steht hier ein Parkplatz mit etwa 160 Stellplätzen zur Verfügung. Bei einer angenommenen Nutzung von 4 Pkw-Bewegungen pro Stellplatz und Tag (= 2 Pkw pro Stellplatz) errechnet sich hierdurch ein Fahrzeugaufkommen für die Polizeidirektion von 320 Pkw pro Tag, das entspricht 640 Pkw-Bewegungen pro Tag. 5 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen 5.1 Bestimmung des erforderlichen Schalldämm-Maßes Zur Bestimmung der notwendigen Schallschutzklassen der Fenster wird in der vorliegenden Untersuchung die DIN Schallschutz im Hochbau - herangezogen, in der die erforderliche Luftschalldämmung von Außenbauteilen in Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel an der Fassade des betrachteten Bauwerkes angegeben wird. In der Norm werden Anforderungen an den Schallschutz von Gebäuden mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung aus dem Freien zu schützen. Für die Festlegung der notwendigen Luftschalldämmung gegenüber Außenlärm werden verschiedene Lärmpegelbereiche aufgrund des vorhandenen oder zu erwartenden maßgeblichen Außenlärmpegels tagsüber zugrunde gelegt. In Tabelle 1 werden die Anforderungen an die resultierende Luftschalldämmung erf. R w,res von Außenbauteilen für Aufenthaltsräume dargestellt. Bei einem maßgeblichen Außenlärmpegel von über 80 db(a) müssen die Anforderungen an die Schalldämmung auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten festgelegt werden.

6 Seite 6 von 14 zum Gutachten Nr. L 7144-B Tabelle 1: Anforderungen an die Luftschalldämmung erf. R w,res von Außenbauteilen in Aufenthaltsräumen Lärm- erf. R w,res Zeile pegel- maßgeblicher Bettenräume bereich Außenlärmpegel Krankenanstalt Wohnungen Büro 1 I bis 55 db(a) 35 db 30 db - 2 II 56 bis 60 db(a) 35 db 30 db 30 db 3 III 61 bis 65 db(a) 40 db 35 db 30 db 4 IV 66 bis 70 db(a) 45 db 40 db 35 db 5 V 71 bis 75 db(a) 50 db 45 db 40 db 6 VI 76 bis 80 db(a) *) 50 db 45 db 7 VII über 80 db(a) *) *) 50 db *) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen Das erforderliche Schalldämm-Maß der Außenbauteile eines Raumes muss nach DIN 4109 in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Fläche der Außenbauteile S (W+F) zur Grundfläche des Raumes S G korrigiert werden (vgl. mit Tabelle 9 in DIN 4109). Für Wohnräume mit üblichen Raumhöhen von etwa 2,5 m und Raumtiefen von rund 4,5 m oder mehr darf ohne besonderen Nachweis nach DIN 4109 ein Korrekturwert von - 2 db herangezogen werden. Für den kritischsten Fall von Räumen im Dachgeschoss an einer Gebäudeecke kann sich ein Korrekturwert von bis zu + 5 db errechnen. Das resultierende Schalldämm-Maß von Kombinationen aus Außenwänden und Fenstern von Wohngebäuden ist auf Basis des Fensterflächenanteiles für das geplante Objekt aus der Tabelle 10 in DIN 4109 zu ersehen. Für Räume in Wohngebäuden mit einer üblichen Raumhöhe von 2,5 m und einer Raumtiefe von etwa 4,5 m oder mehr gelten die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß erf. R w,res als erfüllt, wenn die in Tabelle 10 angegebenen Schalldämm- Maße R w,r für die Wand und R w,r für das Fenster jeweils einzeln eingehalten werden. Nach Tabelle 10 in DIN 4109 muss das Fenster von Aufenthaltsräumen mit üblichen Abmessungen in Wohnungen bei massiven Außenwänden mit einem Schalldämm-Maß R w von mindestens 50 db bei einem Fensterflächenanteil von bis zu 50 % im Lärmpegelbereich I und II ein Schalldämm-Maß R w,r von mindestens 25 db, im Lärmpegelbereich III ein Schalldämm-Maß R w,r von mindestens 30 db und im Lärmpegelbereich IV ein Schalldämm-Maß R w,r von mindestens 35 db aufweisen. 5.2 Schalldämmung von Schlafräumen Den in DIN 4109 klassierten Lärmpegelbereichen zur Berechnung der erforderlichen Luftschalldämm-Maße von Außenbauteilen liegt der maßgebliche Außenlärmpegel zugrunde, der aus den tagsüber auftretenden Lärmimmissionen berechnet wird. Bei Auslegung und Nachweis von Außenbauteilen mit den Algorithmen der DIN 4109 wird also der Tagesfall untersucht.

7 Seite 7 von 14 zum Gutachten Nr. L 7144-B Dabei wird vorausgesetzt, dass die Schalldämmung der Außenbauteile auch den nächtlichen Immissionen genügt. Entsprechend den Orientierungswerten in Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 kann davon ausgegangen werden, dass durch den Verkehr nachts ein um ca. 10 db niedrigere Belastung anzunehmen ist. Die gleiche Differenz resultiert auch aus den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV. Es wird mit den Immissionswerten also immer impliziert, dass ein Bewohner - bezogen auf den Beurteilungspegel bzw. den maßgeblichen Außenlärmpegel außen - zumindest in Wohnräumen in der Nachtzeit einen um 10 db niedrigeren Pegel als am Tage erwarten kann. Im vorliegenden Fall liegen die Immissionswerte für die Verkehrsgeräusche nachts um rund 9-10 db(a) unterhalb der Tageswerte, so dass die Vorgehensweise nach DIN 4109 zur Bestimmung der erforderlichen Schalldämmung der Außenbauteile als ausreichend erachtet wird und damit die Bewohner in der Nachtzeit nicht benachteiligt werden. 5.3 Schalldämmung von Fenstern Die Schalldämmung von Fenstern ist nur dann voll wirksam, wenn die Fenster geschlossen sind. Da Fenster in Spaltlüftungsstellung nur ein Schalldämm-Maß von nicht mehr als 15 db erreichen, ist diese Lüftungsart nur bei einem A-bewerteten Außengeräuschpegel in der Nachtzeit kleiner 50 db(a) für schutzbedürftige Räume zu verwenden. Bei höheren Außengeräuschpegeln ist eine schalldämmende, eventuell fensterunabhängige Lüftungseinrichtung für sämtliche Schlafräume empfehlenswert. Diese Lüftungsöffnungen müssen hierzu mit Dämpferstrecken versehen sein, die so zu bemessen sind, dass die geforderte Schalldämmung an die Fensterkonstruktion den Vorgaben entspricht. Zur Lüftung von Räumen, die nicht zum Schlafen genutzt werden, kann die Stoßlüftung verwendet werden. In der VDI-Richtlinie 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Nebeneinrichtungen wird eine Einstufung von Schallschutzklassen nach der erreichten Schalldämmung von Fensterkonstruktionen vorgenommen. Ein Fenster der Schallschutzklasse 1 weist danach ein bewertetes Bau-Schalldämm-Maß R w im funktionsfähig eingebauten Zustand zwischen 25 und 29 db und ein Fenster der Schallschutzklasse 2 zwischen 30 db und 34 db auf. Ein Fenster mit einem Dämm-Maß R w zwischen 35 db und 39 db entspricht der Schallschutzklasse 3: Schallschutzklasse 1: R w 27 db Schallschutzklasse 2: R w 32 db Schallschutzklasse 3: R w 37 db 6 Maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109 Bei der Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels werden gemäß DIN 4109 alle vorhandenen Lärmarten, wie Verkehrslärm (Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr) sowie Gewerbelärm, in der Tageszeit zwischen Uhr und Uhr durch energetische Addition berücksichtigt Dabei wird in die Lärmbelastung durch die verschiedenen Lärmarten in der Regel berechnet.

8 Seite 8 von 14 zum Gutachten Nr. L 7144-B 6.1 Straßenverkehr Die Verkehrsgeräusche in dem Plangebiet gehen überwiegend von der Schubertstraße aus, während die Geräusche von den sonstigen Erschließungsstraßen innerhalb des Wohngebietes im Hinblick auf die Schubertstraße und die mögliche Belastung durch Gewerbe (vgl. mit Abschnitt 5.2) vernachlässigt werden können. Bei der Berechnung der Verkehrsgeräusche nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) wurde im Sinne einer Maximalbetrachtung nicht von den Prognosedaten für die Schubertstraße in Kapitel 4.1 ausgegangen, sondern die Abschätzdaten für den Real-Markt nach der Parkplatzlärmstudie nach Kapitel 4.2 und für das Polizeipräsidium nach Kapitel 4.3 zugrunde gelegt. südlicher Abschnitt 1 der Schubertstraße: Kfz / 24 h durch Polizeipräsidium Kfz / 24 h durch Real-Markt - zzgl. 17 Lkw pro Tag in der Tageszeit - zzgl. 1 Lkw pro Tag in der Nachtzeit DTV= Kfz / 24 h - tags: M = 388,4 Kfz/h p = 4,6 % - nachts: M = 71,2 Kfz/h p = 1,4 % Abschnitt 2 nördlicher Abschnitt 2 der Schubertstraße: (ohne Kfz des Polizeipräsidiums): Kfz/ 24 h durch Real-Markt - zzgl. 17 Lkw pro Tag in der Tageszeit - zzgl. 1 Lkw pro Tag in der Nachtzeit DTV= 5954 Kfz / 24 h - tags: M= 357,2 Kfz/h p= 5,0 % - nachts: M= 65,5 Kfz/h p= 1,5 % Abschnitt 1 Nördlich des Abschnitts 2 der Schubertstraße ist kein relevanter Kfz-Verkehr mehr vorhanden, da die Straße derzeit in Richtung Norden endet bzw. in einen Feldweg mündet. Nach DIN 4109 ist zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels zu den errechneten und zu den gemessenen Werten für den Verkehrslärm, mit Ausnahme bei Berechnung des Fluglärms, in der Tageszeit zwischen und Uhr noch 3 db(a) zu addieren. 6.2 Geräusche durch Anlagen im Sinne der TA Lärm Zur Berücksichtigung von eventuellen Geräuschen durch Anlagen im Sinne der TA Lärm wird nach DIN 4109 der für die jeweilige Gebietskategorie angegebene Tages-Richtwert nach TA Lärm addiert. Das Plangebiet soll in der 1. Änderung des B-Planes Nr als allgemeines Wohngebiet (WA) mit einem Tages-Richtwert nach TA Lärm von 55 db(a) ausgewiesen werden.

9 Seite 9 von 14 zum Gutachten Nr. L 7144-B 6.3 Lärmpegelbereiche Unter Berücksichtigung der Verkehrsgeräusche inklusive eines Zuschlages von 3 db und der Anlagengeräusche nach TA Lärm erhält man für die untersuchte Fläche im Geltungsbereich des B-Planes die in Abbildung 1 angegebenen Lärmpegelbereiche nach DIN Abb. 1: Lärmpegelbereiche I bis III nach DIN 4109 für das Plangebiet WA 1.4 WA 1.5 WA 3.2 WA 3.1 WA 1.3 WA 3.3 WA 2 WA 1.1 WA 1.2 In der Tabelle 2 werden für die einzelnen Wohngebietsbereiche WA 1.1 bis WA 3.3 die zugehörigen Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 in tabellarischer Form dargestellt. Dabei wurde der im jeweiligen Wohngebiet aufgetretene höchste Lärmpegelbereich für dieses Gebiet herangezogen. Tabelle 2: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 im Bereich des B-Plans Nr Wohngebiete Lärmpegelbereich WA 1.1 bis WA 1.5 WA 2 WA 3.1 bis WA 3.3 I III I

10 Seite 10 von 14 zum Gutachten Nr. L 7144-B Somit befindet sich der westliche Bereich des Plangebietes mit der Wohngebietsfläche WA 2 im Lärmpegelbereich III mit einem maßgeblichen Außenlärmpegel zwischen 61 db(a) und 65 db(a), während der restliche Bereich des Plangebietes im Lärmpegelbereich I mit einem maßgeblichen Außenlärmpegel zwischen 51 db(a) und 55 db(a) liegt. Im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung des Wohngebietes und somit auch eine stärkere Nutzung der Gustav-Berlet-Straße sowie einer geplanten nördlichen Verlängerung der Schubertstraße empfiehlt sich jedoch, neben dem Bereich WA 2 für den Wohnbereich WA 1.5 ein Lärmpegelbereich III und für die übrigen Wohnbereiche ein Lärmpegelbereich II festzulegen. 7 Zusammenfassung und Diskussion 7.1 Lärmpegelbereiche Für das Plangebiet der 1. Änderung des B-Plans 52.1 In der Güldenen Aue in Gotha wurden die in Tabelle 3 dargestellten Lärmpegelbereiche nach DIN 4109: festgestellt. Darüber hinaus werden in dieser Tabelle die Anforderungen erf. R w,res an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen in Aufenthaltsräumen von Wohnungen dargestellt. Tabelle 3: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 und Anforderungen an die Luftschalldämmung erf. R w,res von Außenbauteilen in Aufenthaltsräumen von Wohnungen Wohngebiete Lärmpegelbereich nach DIN 4109: erf. R w,res von Wohnungen WA 1.1 bis WA 1.4 II 30 db WA 1.5 III 35 db WA 2 III 35 db WA 3.1 bis WA 3.3 II 30 db In der Regel werden die Schlafräume direkt unter dem Dach angeordnet. Daher ist bei der Planung des Daches besonders auf eine ausreichende Schalldämmung des Dachaufbaus zu achten.

11 Seite 11 von 14 zum Gutachten Nr. L 7144-B 7.2 Vorschlag für die textlichen Festsetzungen im B-Plan Im Rahmen des B-Planes Nr In der Güldenen Aue kann das erforderliche Schalldämm- Maß erf. R w,res für die Außenbauteile der Gebäude mit Aufenthaltsräumen von Wohnungen nach DIN 4109: wie folgt festgelegt werden: Auf Grundlage des 9 Abs. 1 Nr. 24 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) werden folgende passive Schallschutzmaßnahmen getroffen: Wohngebiete Lärmpegelbereich nach DIN 4109: erf. R w,res von Wohnungen WA 1.1 bis WA 1.4 II 30 db WA 1.5 III 35 db WA 2 III 35 db WA 3.1 bis WA 3.3 II 30 db Industrie Service, Geschäftsbereich Umwelttechnik Lärm- und Erschütterungsschutz Markus Gooßens Ralf Huber

12 Seite 12 von 14 zum Gutachten Nr. L 7144-B Verzeichnis der Anhänge Pläne Seite Anhang 1: 1. Änderung des B-Planes Nr Bestimmung der Straßenverkehrsgeräusche nach RLS-90 Anhang 2: Rechenparameter nach RLS 90 14

13 Seite 13 von 14 zum Gutachten Nr. L 7144-B Anhang 1 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr WA.1.5 WA.2

14 Seite 14 von 14 zum Gutachten Nr. L 7144-B Anhang 2 Verkehrsgeräusche, ausgehend von der Schuberstraße tagsüber ( Uhr) Datei-Nr.: L7144-A Datenbank für die Berechnung nach RLS-90 Kommentar Abst. äuß. Achs. LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) Gattung Belag % Steigung DTV M Tag % Lkw Tag v km/h Lkw Tag v km/h Pkw Tag M % Lkw Nacht Nacht v km/h Lkw Nacht v km/h Pkw Nacht 1 1 0,00 59,6 50, ,0 388,40 4,6 50,0 50,0 71,20 1,4 50,0 50, ,00 59,5 50, ,0 357,20 5,0 50,0 50,0 65,50 1,5 50,0 50,0 Drefl db

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