Senatsverwaltung für Kultur und Europa Berlin, den 8. September 2017 K A 2 Pü Telefon: 9(0)

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1 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Berlin, den 8. September 2017 K A 2 Pü Telefon: 9(0) pauline.pueschel@kultur.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Kapitel ohne Titel ohne Drucksache Nr. 18/0500 Rote Nummer: 0500 Kult: 0060 Vorgang: 9. Sitzung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das abgelaufene Haushaltsjahr: laufende Haushaltsjahr: kommende Haushaltsjahr (geplant): Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Verfügungsbeschränkungen: aktuelles Ist: Gesamtkosten: Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Bericht über Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Kulturbereich, baulich sowie zur Sicherung von Teilhabe (z.b. Audiodeskription; einfache Sprache) über den Zeitraum von 2016 und 2017 Aufschlüsselung und titelgenaue Darstellung der Mittel aus dem Masterplan Integration und Sicherheit bzw. Vorhaben mit und für Geflüchtete/n Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Seite 1 von 5

2 Hierzu wird berichtet: Inklusion zählt zu den kulturpolitischen Kernthemen, die sich der Gewährleistung von Teilhabe widmen. So heißt es im Koalitionsvertrag: Kulturelle Teilhabe ist die Voraussetzung für soziale Teilhabe an der Gesellschaft. Der Zugang zum Angebot muss daher auf Chancengleichheit aller basieren [ ] und soll dem Inklusionsauftrag gerecht werden. Zugleich ist Inklusion Bestandteil der Diversitätsorientierung, die nach den Richtlinien der Regierungspolitik ein kulturpolitischer Schwerpunkt für die 18. Wahlperiode ist. Der umfassende Abbau von Barrieren und Benachteiligungen für Menschen mit Behinderung ist dabei ein Prozess, der wesentlich davon abhängt, dass die gesamtgesellschaftliche Relevanz des Themas erkannt wird. Die Erfahrungen zeigen, dass es keine allgemeingültigen Lösungen gibt, sondern oft Einzelfalllösungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit gefunden werden müssen. Da bauliche Maßnahmen wie auch technische Lösungen in der Regel mit beträchtlichem finanziellem Aufwand verbunden sind, sind Verbesserungen der Bedingungen hier nur schrittweise zu erreichen. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) berichtet regelmäßig im Zuge des Behindertenberichts unter Federführung der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gemäß 11 Landesgleichberechtigungsgesetz (zuletzt Drucksache 17/3168). Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat der Senat die 10 Behindertenpolitischen Leitlinien (BPL) beschlossen und 2015 konkretisiert. SenKult- Europa verfolgt vor diesem Hintergrund folgende strategische Ziele: Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei der Produktion von Kunst und Kultur. Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als Konsumentinnen und Konsumenten von Kultur. Umsetzung von Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal von Kultureinrichtungen im Rahmen des berlinweiten Anspruches eines Design for all. Maßnahmen Im Einzelnen verfolgt die Senatsverwaltung für Kultur und Europa in den Jahren 2016 und 2017 folgende Maßnahmen: Halbjährliche Beratungen der Arbeitsgruppe (AG) Kultur barrierefrei als maßgebliche Maßnahme zur aktiven Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen. So wurde mit der Arbeitsgruppe jüngst diskutiert, wie die behindertenpolitischen Leitlinien des Senats im Kulturbereich konkretisiert werden sollen. Sensibilisierung der geförderten Berliner Kultureinrichtungen für das Thema Inklusion - im Rahmen von Informationsangeboten und Maßnahmen wie den Begehungen der AG Kultur barrierefrei sowie über - Zielvereinbarungen, Quartalsgespräche, Gremienarbeit, Evaluation sowie Zuwendungs- bzw. Zuschussbescheide. Seite 2 von 5

3 Instandsetzung bzw. Instandhaltung von Kulturbauten (Bauen im Bestand): - Der Leitfaden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Sen- StadtWohn) Barrierefreies Berlin findet für sämtliche öffentliche Hochbaumaßnahmen und auch bei Kulturbauten Anwendung. - Bei der Festlegung der Bauunterhaltungsmaßnahmen achtet die SenKultEuropa im Rahmen ihrer politischen Prioritätensetzung auf die Berücksichtigung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit. Für die Herstellung von Barrierefreiheit in den Kulturliegenschaften des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) zeichnet die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) verantwortlich. Institutionelle Förderung und Projektförderung für - das Theater RambaZamba als Compagnie für Menschen mit kognitiver, psychischer oder physischer Beeinträchtigung, - die Blindenhörbücherei als Träger der Literatur- und Hörfilmversorgung der Blinden und Sehbehinderten in Berlin und - des Theater Thikwa als Theater mit Schauspielerinnen und Schauspielern mit und ohne Behinderungen. Stärkere Verankerung des Themas Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Richtlinien folgender Förderprogramme: - Hauptstadtkulturfonds (die Förderung umfasst insbesondere Ausstellungen mit Angeboten für Menschen mit Behinderungen), - Förderung der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (geförderte Projekte mit Bezug zur Barrierefreiheit betreffen u.a. die Weiterentwicklung von Websites, Ausstellungen sowie bauliche Maßnahmen), - Spartenoffene Förderung (Pilotprojekt zur Sensibilisierung der Antragstellenden, der Jury und der Verwaltung, um die Barrierefreiheit zur grundlegenden Anforderung an alle Kulturangebote der Institutionen und der Freien Szene zu machen), - Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung (geförderte Projekte umfassen unter anderem inklusive Theater- und Zirkusprojekte wie RambaZamba Celebrates Diversity ). Audiodeskription Eine Abfrage zum Thema Autodeskription bei den Opernhäusern und Theatern hatte zum Ergebnis, dass hier bisher keine Angebote bestehen. Umso mehr unterstützt SenKultEuropa daher ein Kooperationsvorhaben der Komischen Oper mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV) und die geplante Schulung und Erarbeitung einer audiodeskribierten Inszenierung mit zwei Aufführungen. Das Vorhaben wird durch die Qualifizierungsmaßnahmen einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Sehbehinderungen leisten und soll darüber hinaus Modellcharakter für andere Häuser entfalten. Einfache Sprache Mehrere landesgeförderte Kultureinrichtungen bieten auf ihren Websites Übersetzungen in einfache Sprache (sowie in Gebärdensprache) an. Ein Vorhaben zur Umset- Seite 3 von 5

4 zung barrierefreier Internetauftritte der Senatsverwaltungen (durch einfache Sprache und Videos in Gebärdensprache) wird derzeit von der Senatskanzlei federführend verantwortet. Masterplan Integration und Sicherheit Die in der Anlage beigefügte Übersicht schlüsselt die aus dem Masterplan Integration und Sicherheit finanzierten Maßnahmen titelgenau auf. Siehe hierzu auch den Bericht zu Berichtsauftrag Nr. 2. In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa Seite 4 von 5

5 Anlage Masterplan Integration und Sicherheit: Verstärkung aus dem Masterplan Im Ansatz enthalten Maßnahme Einzelplan* Kapitel* Titel 2016 in 2017 in 2018 in 2019 in Zuwendung an den Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung für die Förderung und Begleitung der "Berlin Mondiale" für die Ausweitung in alle Bezirke Zuschuss Kulturprojekte Berlin GmbH; hier: Begleitung Berlin Mondiale Aufstockung des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung 08 und und Begleitung Servicestelle Diversity Servicestelle Diversity Zuschuss Maxim-Gorki-Theater; hier: Exil Ensemble Zuschuss Topografie des Terrors; hier: Politische Bildungsarbeit Zuschuss Stiftung Berliner Mauer; hier Politische Bildungsarbeit Zuschuss Haus d. Wannseekonferenz; hier: Politische Bildungsarbeit Zuschuss an die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin * Der Einzelplan 08 war bis einschließlich 2016 Einzelplan 03 und das Kapitel 0810 war bis einschließlich 2016 Kapitel Masterplan-Mittel in Höhe von von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) und Restmittel von SenKultEuropa 2 Zzgl. Masterplan-Mittel in Höhe von von SenBildJugFam. Seite 5 von 5

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