Porschekauf (Fall 4)

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1 Porschekauf (Fall 4) Rentner K möchte sich einen Porsche kaufen. Er erklärt gegenüber dem Autohändler V schriftlich, das kürzlich zusammen mit ihm besichtigte Porsche-Carrera-Modell wie gesehen zum Preis von ,00 kaufen zu wollen. Den Brief mit diesem Inhalt übergibt K am Nachmittag seiner volljährigen Tochter T mit der Bitte, den Brief zur Beförderung durch die Post in den nächsten Briefkasten zu werfen, was T auch tut. Der Brief wird am nächsten Morgen von dem Briefträger P in den Briefkasten des Autogeschäfts des V, das regelmäßig um 10:00 Uhr öffnet, vor der Geschäftsöffnung eingeworfen. Nachdem T das Haus des K mit dem Brief für V verlassen hatte, hat sich K überlegt, dass es für sein Image in seiner Nachbarschaft nicht gut ist, einen Porsche zu fahren. Deshalb faxt K dem V am nächstentag, also am Tag der Zustellung seines Briefes bei V um 13:00 Uhr die Nachricht, dass sein Angebot zum Kauf des Porsche keine Gültigkeit mehr hat. Zu dem Zeitpunkt als das Fax des K in der Firma des V eingeht, hat V den auf dem Postweg eingegangenen Brief des K mit dem Kaufangebot noch nicht gelesen, weil er bis mittags geschäftlich außerhalb seiner Firma unterwegs war. V lässt sich als ihm das Fax vorgelegt wird auch den Brief des K zeigen und erklärt gegenüber K die Annahme des in dem Brief beschriebenen Angebots und verlangt nun von K die Zahlung des Kaufpreises in Höhe von ,00. Zu Recht? Abwandlung 1 K übergibt sein versandfertiges Angebotsschreiben an V nicht seiner volljährigen Tochter T, sondern legt es auf seinen häuslichen Schreibtisch, weil er über den Kauf des Porsche noch einmal nachdenken möchte. Da T, die von dieser Überlegung nichts weiß, angesichts des auf dem Schreibtisch des K liegenden versandfertigen Schreibens glaubt, dass K vergessen hat, den Brief abzusenden, wirft sie ihn um K gefällig zu sein - in den nächsten Briefkasten ein. V erklärt nach Zugang dieses Briefes die Annahme des Kaufangebots. Kann V von K die Zahlung des Kaufpreises für den Porsche verlangen? (Schadensersatzansprüche des V gegen K sind nicht zu prüfen). 1

2 Abwandlung 2 K schickt V sein Angebotsschreiben. V seinerseits kommt nach dessen Zugang persönlich zu K, um ihm seine Annahme des Angebots zum Kauf des Porsche zu erklären. K ist jedoch nicht zu Hause. Daher sagt V dem vor dem Haus spielenden 6-jährigen Sohn des K: "Sag bitte deinem Vater, dass ich sein Angebot annehme". Der Sohn vergisst dies. Kann V von K die Zahlung des Kaufpreises für den Porsche fordern? Abwandlung 3 V ist bei Abfassung der Annahmeerklärung zum Kaufangebot des K ein Schreibfehler unterlaufen, der ihn zur Anfechtung berechtigt. Daher schickt er dem K als er diesen Fehler bemerkt sofort auf dem Postweg eine schriftliche Anfechtungserklärung, in der er seine Vertragsannahme anficht. K befürchtete schon seit einigen Tagen, dass V die Anfechtung erklären wird und hat deshalb vorsichtshalber seinen Briefkasten zugeklebt. V erhält seinen die Anfechtung enthaltenden Brief an K von der Post zwei Tage später ungeöffnet mit dem Hinweis der Unzustellbarkeit zurück. Kurz darauf fordert K von V die Übereignung des Porsche gem. 433 Abs. 1 Satz 1 BGB. Zu Recht? 2

3 Günstiger Wein (Fall 5) K wählt im Laden des V eine Flasche Wein aus. Er geht zur Kasse, stellt die Flasche wortlos auf das Band und V tippt den Preis in die Kasse ein. Dabei vertippt er sich: statt des Preises von 8,00, mit dem der Wein im Laden ausgezeichnet ist, tippt er 3,00 ein. K bezahlt die 3,00, packt die Flasche ein und will gerade losgehen und den Laden verlassen, als V den Irrtum bemerkt. Kann V von K die restlichen 5,00 verlangen? 3

4 Coupe statt Cabrio (Fall 6) Die A möchte sich für das sonnige kommende Wochenende ein Cabrio mieten. Da sie selbst keine Zeit hat den Mietvertrag abzuschließen, bevollmächtigt sie ihren Mitarbeiter K. Bei der Abfassung der Vollmachtsurkunde verschreibt sich A versehentlich und bevollmächtigt den K für sie beim Autovermieter S "ein Coupe zu mieten". K schließt mit dem Autovermieter S im Namen der A einen Mietvertrag für ein Coupe (= 2-Türer mit nicht abnehmbarem Dach) anstelle eines Mietvertrages für ein Cabrio. Seine schriftliche Bevollmächtigung legt er dem S dabei nicht vor. Als A ihren Schreibfehler in der Vollmachtsurkunde bemerkt, erklärt sie die Anfechtung der Bevollmächtigung des K gegenüber dem K und gegenüber S. Hat S gegen A einen Anspruch auf Zahlung der Miete gem. 535 Abs. 2 BGB? 4

5 Mietvertragskündigung (Fall 7) M ist Wohnungsmieter bei V. Er will den Mietvertrag kündigen. M schreibt daher dem V, dass er zum den Mietvertrag für die Wohnung kündige. Der Brief geht jedoch auf dem Postweg verloren und trifft daher nicht bei V ein. V verlangt von M die Mietzahlung für den Monat März. Zu Recht? 5

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