Ricarda-Huch-Schule / Jesper

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1 Ricarda-Huch-Schule / Jesper Der Ablauf der Präsentationsprüfung gemäß der OAPVO 2010 von der Themenstellung bis zur Durchführung Schulinterne Konkretionen unter Berücksichtigung der Handreichung des MBK Die Zeit bis zur Wahl der Prüfungsfächer 1. Was ist vor der Wahl der Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler über Prüfungsfächer zu beachten? den Ablauf und die Anforderungen, die die Präsentationsprüfungen betreffen, zu informieren. Dies geschieht in allgemeiner Form durch den Oberstufenleiter und in spezieller Form durch die Fachlehrkraft in 13.2, bei der eine Präsentationsprüfung abgelegt werden soll. Betont werden sollte v.a. die Selbstständigkeit bei der Bearbeitung des Themas; dies betrifft sowohl die eigenständige Literatur- und Material-Recherche wie die Eigenständigkeit bei der konkreten Ausarbeitung der Präsentation. Die Zeit bis zur Festlegung des Themas 2. Welche Absprachen gibt es vor der offiziellen Themenfestlegung zwischen Prüferin bzw. Prüfer und Prüfling? 3. Darf das Thema vor dem Start der vierwöchigen Bearbeitungszeit dem Prüfling mitgeteilt werden? 4. Woran muss die Prüferin bzw. der Prüfer bei der Themenfestlegung denken? Der Prüfling nennt der Prüferin bzw. dem Prüfer spätestens eine Woche vor dem Tag der Themenmitteilung drei verschiedene Themenbereiche (s. Formblatt 1). Diese Vorschläge betreffen nur Themenbereiche (Größenordnung: Lehrplanthemen) und stellen keine Themen- oder Aufgabenformulierungen dar. Jeder der drei Themenbereiche muss sich - laut Fachanforderungen - auf mindestens zwei Halbjahresthemen der Qualifikationsphase beziehen; eines der beiden Halbjahresthemen kann dabei den Hauptakzent bilden. Abgesehen von dem Gespräch über die Bereiche erfolgen keine inhaltlichen Absprachen aus Gründen der Gleichbehandlung und Fairness. Zulässig sind höchstens allgemeine Angaben zum Ablauf und den Ansprüchen einer Präsentationsprüfung im Fach. Auf keinen Fall. 1. Das Thema muss innerhalb von vier Wochen bearbeitet werden können. 2. Die Fähigkeit von Schülerinnen und Schülern, ein Thema fachlich / fachdidaktisch sinnvoll reduzieren zu können, muss bedacht sein. 3. Die Aufgabenstellung darf nur aus wenigen Impulsen (Fragen bzw. Operatoren) bestehen. 4. Es ist die Waage zu halten zwischen Präzision und Offenheit; entscheidend sind dabei die präzise Beschreibung des Gegenstandes, die Kennzeichnung des Problemgehaltes und eine klare Zielausrichtung. 5. Naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen sind mögliche Bestandteile der Präsentation. (Eine Verlängerung der Präsentation um bis zu 10 Minuten ist bei der Vorführung eines 1

2 Ricarda-Huch-Schule / Jesper 5. Wie läuft die Bekanntgabe des Themas ab? Welche Rolle spielt dabei das Übergabeprotokoll? naturwissenschaftlichen Experiments auf Antrag des Prüflings möglich.) 6. Die Aufgabe sollte Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen (Reproduktion, Reorganisation / Transfer und Problemlösung / Urteilsbildung) ermöglichen. 7. Es ist darauf zu achten, dass bei der späteren Beurteilung prinzipiell das gesamte Notenspektrum in Frage kommen kann. 8. Die Aufgabe sollte nur dann Material enthalten, wenn dieses ein integraler Bestandteil der Aufgabe ist. 9. Die Verfügbarkeit von benötigten Quellen (z.b. Lehrbüchern, Fachbüchern) und Materialien ist zu gewährleisten. Die Prüferin bzw. der Prüfer trifft sich am Tag der Themenbekanntgabe mit dem Prüfling und teilt ihm das Thema und die Aufgabe schriftlich mit (s. Formblatt 2 / Teil 1). Im Zentrum des anschließenden Gesprächs stehen folgende Hinweise (s. Formblatt 2 / Teil 2): 1. Hinweis auf rechtliche Vorgaben (Abgabetermin der Dokumentation, Pflicht zur Selbstständigkeit [u.a. Verpflichtung von Quellenangaben bei Zitaten], Verpflichtung zum Medieneinsatz) 2. Hinweis auf die Raumausstattung (Tafel, Flipchart, OH-Projektor, Beamer, ggf. Laptop [ein eigener Laptop ist zugelassen]) 3. Sicherheitshinweis im Fall einer Powerpoint-Präsentation: Bereithaltung eines Foliensatzes 4. Hinweis auf die Art der Quellen, die herangezogen werden können, und auf Quellen, auf die in der Prüfung nicht Bezug genommen werden soll (z.b. Wikipedia), sowie darauf, dass die verwendeten Quellen und Materialien der Prüferin bzw. dem Prüfer auf Anfrage zugänglich gemacht werden müssen 5. Hinweis darauf, welche Anforderungen an die Dokumentation gestellt werden: Die Dokumentation umfasst 3 bis 5 ausgedruckte Seiten zuzüglich der konkreten Präsentationsinhalte (wie z.b. Folien, Power-Point-Darstellungen, Tafelbilder, Plakatinhalte etc.). Stichworte sind in Grenzen zulässig. Die Dokumentation bietet Angaben über den Ablauf der Präsentationsprüfung mit allen Präsentationsinhalten, wobei die Ausführungen die konkreten Präsentationsinhalte klar, ausführlich und präzise erkennen lassen müssen. Obligatorisch sind folgende Aspekte: a) gegliederte inhaltliche Darstellung (z.b. Problembeschreibung, Vorgehensweise, strukturierte Aufarbeitung, Lösungen, Bewertung, Abschluss) unter besonderer 2

3 Die Zeit bis zur Abgabe der Dokumentation 6. Dürfen während des Bearbeitungszeitraumes dem Prüfling noch Hilfen gegeben werden? Die Abgabe der Dokumentation 7. Worauf ist am Abgabetag zu achten? Ricarda-Huch-Schule / Jesper Beachtung des methodisches Vorgehens sowie der Kernaussagen / Thesen / Beantwortung der Leitfrage b) ggf. Impulse für das Kolloquium c) Präsentationsinhalte wie z.b. Folien, Power- Point-Darstellungen, Tafelbilder, Plakatinhalte etc. d) eingesetzte Medien e) Quellennachweise f) Selbstständigkeitserklärung g) evtl. formloser Antrag auf Verlängerung der Präsentation um bis zu 10 Minuten zwecks Vorführung eines naturwissenschaftlichen Experimentes. 6. Hinweis darauf, dass der Präsentationsvortrag nicht abgelesen werden darf, sondern in freier Rede auf der Grundlage von Stichworten gehalten werden soll 7. Hinweis darauf, dass der Vortrag 10 Minuten nicht überschreiten darf 8. Hinweise zur Bewertung (v.a. Vorrang der inhaltlichen Durchdringung eines Themas vor medialer Darstellung; dienende Funktion der Medien; Bedeutung der methodischen Reflexion) Das Formular wird von der Prüferin bzw. Prüfer und dem Prüfling unterzeichnet. Eine Kopie erhält die Prüferin bzw. der Prüfer, eine Kopie der Prüfling und das Original der Oberstufenleiter. Es liegt in der Gesprächssituation begründet, dass eine Lehrkraft bei der Darstellung des Prüfungsthemas vielleicht ungewollt eigene Ideen und Realisierungsmöglichkeiten ins Spiel bringt und dabei Hinweise, Vorschläge, Tipps usw. gibt. Hier ist Zurückhaltung angebracht. Keinesfalls dürfen dem Prüfling gut gemeinte Empfehlungen wie Arbeitsaufträge aufgedrängt werden, vielmehr sind die Offenheit und die Gestaltungsfreiheit in der individuellen Themenbearbeitung zu betonen. Nach der Vergabe des konkreten Prüfungsthemas findet keine inhaltliche Beratung durch die Lehrkraft mehr statt. Erlaubt sind allein Hilfen technischer Art (z.b. Kopiermöglichkeiten, Zugang zu Geräten, Ausstattung des Prüfungsraumes usw.). Die Abgabe der Dokumentation muss 1. bis 13 Uhr durchgeführt sein und 2. bei der prüfenden Fachlehrkraft erfolgen, die die Dokumentation auf Vollständigkeit überprüft (s. Frage 5, Nr. 5) und den Eingang beim Oberstufenleiter bestätigt; ist die Lehrkraft nicht anwesend, übernimmt der Oberstufenleiter die Annahme. Erfolgt die Abgabe nach 13 Uhr oder gar nicht, muss die 3

4 Ricarda-Huch-Schule / Jesper 8. Wie ist mit der Dokumentation umzugehen? 9. Dürfen die konkreten Präsentationsinhalte in Form von Folien, Power-Point-Darstellungen, Tafelbildern, Plakatinhalten etc. nach Abgabe der Dokumentation noch verändert werden? Die Prüfung 10. Soll ein Erwartungshorizont von der Prüferin bzw. vom Prüfer angefertigt werden? 11. Worauf ist vor der Prüfung zu achten? 12. Was ist während des Präsentationsvortrags (10 Minuten) zu beachten? 13. Wie ist das Kolloquium (20 Minuten) zu gestalten? APK tätig werden. Die Dokumentation wird allen Mitgliedern der Prüfungskommission spätestens drei Tage vor der Prüfung zugänglich gemacht und dient der Information über die Präsentationsinhalte. Die Dokumentation ist nicht Grundlage der Beurteilung. Wird jedoch eine Täuschung festgestellt, ist die APK zu benachrichtigen. Ja, die Schülerinnen und Schüler dürfen noch Optimierungen vornehmen. Die Dokumentation dient der Prüfungsvorbereitung und soll in das Wesentliche Einblick geben. Ja, da nur so eine Grundlage für die Bewertung vorliegt. Er hat sich an den Überlegungen der prüfenden Lehrkraft sowie den Vorgaben der EPA bzw. den Fachanforderungen ohne notwendigen Bezug auf das vom Prüfling dokumentierte Vorgehen auszurichten. Der Erwartungshorizont beschreibt inhaltliche und methodische Erwartungen an eine gute und auseichende Leistung. Der Prüfling ist selbst für das Funktionieren der evtl. eingesetzten Hilfsgeräte verantwortlich und sollte diese rechtzeitig (!) vorher, also nicht nur in den 10 Minuten vor der Prüfung, überprüft haben. Lässt sich z.b. eine Datei nicht öffnen und ist nicht für Ersatz gesorgt, muss sich dies negativ auf die Gesamtnote auswirken. Der Prüfling ist grundsätzlich während des Vortrages nicht zu unterbrechen. Der oder die Vorsitzende des Fachausschusses sowie die Schulleiterin können jedoch in Ausnahmefällen eingreifen (OAPVO ,5). Ggf. wahrzunehmen, nicht aber im Moment der Prüfung zu ändern ist Folgendes: Es entspricht nicht dem Charakter einer mündlichen Prüfung, wenn schriftlich vorbereitetes Material eine zentrale Rolle spielt. Aus diesem Grund darf ein vorbereiteter Vortrag nicht vom Blatt abgelesen, sondern muss in freier Rede auf der Grundlage von Stichworten gehalten werden. Auch ist eine Power-Point-Präsentation nicht gelungen, bei der eine Textfolie nach der anderen erscheint, die dann vom Vortragenden vorgelesen wird. Sinnvoll für eine Power-Point-Präsentation dagegen können Gliederungen, Leitfragen oder Thesen sein oder Graphiken und Statistiken, die verbal nicht so gut vermittelt werden können. Kommt es zu einem solchen falschen Vortragsverhalten, sind Punktabzüge vorzunehmen. 1. Der Prüfling kann innerhalb seines Vortrages z.b. durch Thesen Vertiefungsmöglichkeiten für das 4

5 Ricarda-Huch-Schule / Jesper Die Notenfestsetzung 14. Welche Kriterien für die Beurteilung werden angelegt? 15. Werden die einzelnen Prüfungsteile separat bewertet? Wie werden sie gewichtet? Kolloquium anbieten. 2. Ansonsten liegt es in der Hand des Prüfungsausschusses, die Prüfung analog zu den Vorgaben der EPA, den Fachanforderungen und der OAPVO 2010 ( 16) für die mündliche Prüfung zu gestalten. 3. Um den Charakter eines Kolloquiums hervorzuheben, kann von der folgenden Regelung der OAPVO 2010 ( 16,5) Gebrauch gemacht werden: Wenn der Verlauf der Prüfung es nahe legt, kann die oder der Vorsitzende des Fachausschusses zulassen, dass sich auch andere Mitglieder am Prüfungsgespräch beteiligen. 4. Allein die vorliegende Themenstellung stellt den Rahmen für den Inhalt der Prüfung dar. Ein Ausweichen auf andere Themen, die nicht in erkennbarem Zusammenhang mit dem Prüfungsthema stehen, ist nicht zulässig. 5. Möglichkeiten einer Ausgestaltung sind: inhaltliche Vertiefung sachliche Klärung von Zusammenhängen, die in der Präsentation angesprochen wurden Reflexion der verwandten Fachmethoden, des Arbeitsprozesses, der Präsentation bzw. des Medieneinsatzes Die in den Fachanforderungen für schriftliche und mündliche Prüfungen formulierten fachspezifischen Kriterien zur Bewertung von Prüfungsleistungen sind auch für Präsentationsprüfungen maßgeblich. Dabei sind die Besonderheiten der Prüfungsform und Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Kriterien dafür sind:! Qualität und Umfang der vermittelten fachlichen Information, auch Vollständigkeit, exemplarisches Vorgehen, Aktualität, Kreativität; bei Fremdsprachen zusätzlich die Qualität des sprachlichen Könnens! Strukturierung der Präsentation (z.b. Problembeschreibung, Vorgehensweise, gegliederte Aufarbeitung, Lösungen, Bewertung, Abschluss; verwendete Quellen) und Zeitmangagement! sachgerechter, angemessener Einsatz der Medien, Qualität der (audio-)visuellen Unterstützung! Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung! kommunikative und rhetorische Fähigkeiten! Reflexion über die gewählte Präsentationsmethode und die vorgetragenen Lösungen und Argumente Der Fachausschuss gelangt zu einer Note, indem er die einzelnen Anteile der Schülerleistung zusammenfassend bewertet (Vortrag, Medien, Kolloquium). Es gibt keine separate Bewertung einzelner Prüfungsteile. Eine 5

6 Ricarda-Huch-Schule / Jesper Gewichtung ist nicht vorgegeben, sollte aber ein ausgewogenes Verhältnis von medienunterstütztem Vortrag und Kolloquium anvisieren. 6

7 Formblatt 1 (Präsentationsprüfung) Vorschläge zu Themenbereichen im Rahmen der Präsentationsprüfung Abiturprüfung 20_12 Name des Prüflings: Simon Schüler Bitte nennen Sie der Prüferin bzw. dem Prüfer spätestens eine Woche vor dem Tag der Themenmitteilung (_ _) drei verschiedene Themenbereiche. Diese Vorschläge betreffen nur Themenbereiche (Größenordnung: Lehrplanthemen) und stellen keine Themen- oder Aufgabenformulierungen dar. Jeder der drei Themenbereiche muss sich auf mindestens zwei Halbjahresthemen der Qualifikationsphase beziehen; eines der beiden Halbjahresthemen kann dabei den Hauptakzent bilden. Abgesehen von dem Gespräch über die Bereiche erfolgen keine inhaltlichen Absprachen aus Gründen der Gleichbehandlung und Fairness. Zulässig sind höchstens allgemeine Angaben zum Ablauf und den Ansprüchen einer Präsentationsprüfung im Fach. Die Prüferin bzw. der Prüfer kann, muss aber nicht Ihre Vorschläge berücksichtigen. Themenbereiche 1. Evolution des Menschen Semesterthemen / Schulhalbjahre Evolution / 13.1 Genetik / Informationsverarbeitung im Gehirn Neurophysiologie / 13.2 Zytologie / Verhaltensökologie bei Tieren und Menschen Neurophysiologie / 13.2 Evolution / Simon Schüler Datum Unterschrift des Prüflings

8 Formblatt 1 (Präsentationsprüfung) Vorschläge zu Themenbereichen im Rahmen der Präsentationsprüfung Abiturprüfung 20_12 Name des Prüflings: _Petra Prüfling Bitte nennen Sie der Prüferin bzw. dem Prüfer spätestens eine Woche vor dem Tag der Themenmitteilung (_ _) drei verschiedene Themenbereiche. Diese Vorschläge betreffen nur Themenbereiche (Größenordnung: Lehrplanthemen) und stellen keine Themen- oder Aufgabenformulierungen dar. Jeder der drei Themenbereiche muss sich auf mindestens zwei Halbjahresthemen der Qualifikationsphase beziehen; eines der beiden Halbjahresthemen kann dabei den Hauptakzent bilden. Abgesehen von dem Gespräch über die Bereiche erfolgen keine inhaltlichen Absprachen aus Gründen der Gleichbehandlung und Fairness. Zulässig sind höchstens allgemeine Angaben zum Ablauf und den Ansprüchen einer Präsentationsprüfung im Fach. Die Prüferin bzw. der Prüfer kann, muss aber nicht Ihre Vorschläge berücksichtigen. Themenbereiche 1. Theodizee Semesterthemen / Schulhalbjahre Gotteslehre / 13.2 Religionspsychologie / Tiefenpsychologie Religionspsychologie / 13.1 Theologische Anthropologie / Sündenlehre Theologische Anthropologie / 12.2 Theologische Ethik / Petra Prüfling Datum Unterschrift des Prüflings

9 Formblatt 1 (Präsentationsprüfung) Vorschläge zu Themenbereichen im Rahmen der Präsentationsprüfung Abiturprüfung 20 Name des Prüflings: Bitte nennen Sie der Prüferin bzw. dem Prüfer spätestens eine Woche vor dem Tag der Themenmitteilung ( ) drei verschiedene Themenbereiche. Diese Vorschläge betreffen nur Themenbereiche (Größenordnung: Lehrplanthemen) und stellen keine Themen- oder Aufgabenformulierungen dar. Jeder der drei Themenbereiche muss sich auf mindestens zwei Halbjahresthemen der Qualifikationsphase beziehen; eines der beiden Halbjahresthemen kann dabei den Hauptakzent bilden. Abgesehen von dem Gespräch über die Bereiche erfolgen keine inhaltlichen Absprachen aus Gründen der Gleichbehandlung und Fairness. Zulässig sind höchstens allgemeine Angaben zum Ablauf und den Ansprüchen einer Präsentationsprüfung im Fach. Die Prüferin bzw. der Prüfer kann, muss aber nicht Ihre Vorschläge berücksichtigen. 1. Themenbereiche Semesterthemen / Schulhalbjahre Datum Unterschrift des Prüflings

10 Übergabeprotokoll zur Präsentationsprüfung Formblatt 2 (Präsentationsprüfung) Abiturprüfung 20_12_ Prüfling: Simon Schüler Prüferin / Prüfer: Ludwig Lehrer Fach / Fächer: Biologie Teil I: Themen- und Aufgabenstellung Das Thema / Die Aufgabe für die Präsentationsprüfung lautet: Ist der Hobbit nur ein kranker Homo sapiens? Diskutieren Sie die Einordnung des Flores-Menschen in den Stammbaum der Homininen! Das Thema / Die Aufgabe bezieht sich auf die Halbjahre: 12.1 x 12.2 x Dem Thema / Der Aufgabe ist Material beigefügt: x nein ja (s. Anlage) Teil II: Verbindliche Hinweise 1. Abgabetermin Die Dokumentation muss spätestens am um 13 Uhr bei der Prüferin bzw. beim Prüfer persönlich abgegeben werden. Ist sie bzw. er nicht anwesend, erfolgt die Abgabe beim Oberstufenleiter. Wird die Dokumentation zu spät oder gar nicht abgeliefert, wird die Präsentationsprüfung mit 0 Punkten bewertet. 2. Selbstständigkeit Der Prüfling ist bei der Bearbeitung der Aufgabe zur Selbstständigkeit verpflichtet. Das Thema muss selbstständig erarbeitet werden und es dürfen keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt worden sein; außerdem müssen alle Zitate kenntlich gemacht sein. Wird eine Täuschung festgestellt, ist die Abiturprüfung nicht bestanden. 3. Medieneinsatz Der Prüfling ist zu einem Einsatz von Medien verpflichtet. Im Prüfraum stehen eine Tafel, ein Flipchart, ein OH-Projektor, ein Beamer und ein Laptop zur Verfügung; der Prüfling kann aber auch seinen eigenen Laptop mitbringen. Falls ein Computer oder andere technische Geräte benutzt werden, ist der Prüfling selbst für das Funktionieren dieser Hilfsmittel verantwortlich. Stellt sich z.b. heraus, dass sich eine Datei nicht öffnen lässt, so trägt der Prüfling die Verantwortung dafür und muss eine negative Bewertung in Kauf nehmen. Es sollten also alle benötigten Hilfsmittel vor der Prüfung sorgfältig ausprobiert werden. Für den Notfall sollte der Prüfling z.b. OH-Folien oder Kopien vorbereitet haben. 4. Quellen Es können alle Quellen (Literatur, Internet-Quellen, CDs, DVDs etc.) zur Bearbeitung der Aufgabe herangezogen werden. Auf ihren seriösen und wissenschaftlichen Charakter ist zu achten. In der Dokumentation und der Präsentation darf auf folgende Quellen nicht Bezug genommen werden: Wikipedia 1

11 Formblatt 2 (Präsentationsprüfung) Alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel sind auf Anfrage der Prüferin bzw. dem Prüfer zugänglich zu machen. 5. Inhalt der Dokumentation Folgende Anforderungen werden an die Dokumentation gestellt: Die Dokumentation umfasst 3 bis 5 ausgedruckte Seiten zuzüglich der konkreten Präsentationsinhalte (wie z.b. Folien, Power-Point-Darstellungen, Tafelbilder, Plakatinhalte etc.). Stichworte sind in Grenzen zulässig. Die Dokumentation bietet Angaben über den Ablauf der Präsentationsprüfung mit allen Präsentationsinhalten, wobei die Ausführungen die konkreten Präsentationsinhalte klar, ausführlich und präzise erkennen lassen müssen. Obligatorisch sind folgende Aspekte: a) gegliederte inhaltliche Darstellung (z.b. Problembeschreibung, Vorgehensweise, strukturierte Aufarbeitung, Lösungen, Bewertung, Abschluss) unter besonderer Beachtung des methodisches Vorgehens sowie der Kernaussagen / Thesen / Beantwortung der Leitfrage b) ggf. Impulse für das Kolloquium c) Präsentationsinhalte wie z.b. Folien, Power-Point-Darstellungen, Tafelbilder, Plakatinhalte etc. d) eingesetzte Medien e) Quellennachweise f) Selbstständigkeitserklärung ( Hiermit versichere ich,... (Name, Vorname), dass ich diese Präsentation mit dem Thema selbstständig erarbeitet und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe sowie alle Zitate kenntlich gemacht habe. ) g) evtl. formloser Antrag auf Verlängerung der Präsentation um bis zu 10 Minuten zwecks Vorführung eines naturwissenschaftlichen Experimentes. 6. Vortrag Der Präsentationsvortrag darf 10 Minuten nicht überschreiten und darf nicht abgelesen werden, sondern soll in freier Rede auf der Grundlage von Stichworten gehalten werden. 7. Bewertungskriterien Für die Bewertung der Leistung hat die inhaltliche Durchdringung des Themas deutlich Vorrang vor der medialen Darstellung; die Medien haben rein dienende Funktion. Konkret gibt es folgende Kriterien für die Bewertung der Präsentationsprüfung: Qualität und Umfang der vermittelten fachlichen Information, auch Vollständigkeit, exemplarisches Vorgehen, Aktualität, Kreativität; bei Fremdsprachen zusätzlich die Qualität des sprachlichen Könnens Strukturierung der Präsentation (z.b. Problembeschreibung, Vorgehensweise, Darstellung, Lösungen, Bewertung, Abschluss; verwendete Quellen) und Zeitmangagement sachgerechter, angemessener Einsatz der Medien, Qualität der (audio-)visuellen Unterstützung Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung kommunikative, auch rhetorische Fähigkeiten Reflexion über die gewählte Präsentationsmethode und die vorgetragenen Lösungen und Argumente Ich habe das Thema / die Aufgabe sowie die Hinweise zur Präsentationsprüfung zur Kenntnis genommen. Simon Schüler Unterschrift des Prüflings Datum Ludwig Lehrer Unterschrift der Prüferin / des Prüfers 2 Eine Kopie dieses Formulars erhält die Prüferin bzw. der Prüfer, eine Kopie der Prüfling und das Original der Oberstufenleiter.

12 Übergabeprotokoll zur Präsentationsprüfung Abiturprüfung 20_12_ Formblatt 2 (Präsentationsprüfung) Prüfling: Petra Prüfling Prüferin / Prüfer: Paul Prüfer Fach / Fächer: Ev. Religion Teil I: Themen- und Aufgabenstellung Das Thema / Die Aufgabe für die Präsentationsprüfung lautet: Die sieben Todsünden mehr als nur Moral? Erörtern Sie die Bedeutung der theologischen Lehre von den sieben Todsünden in Geschichte und Gegenwart! Das Thema / Die Aufgabe bezieht sich auf die Halbjahre: x 12.1 x Dem Thema / Der Aufgabe ist Material beigefügt: x nein ja (s. Anlage) Teil II: Verbindliche Hinweise 1. Abgabetermin Die Dokumentation muss spätestens am um 13 Uhr bei der Prüferin bzw. beim Prüfer persönlich abgegeben werden. Ist sie bzw. er nicht anwesend, erfolgt die Abgabe beim Oberstufenleiter. Wird die Dokumentation zu spät oder gar nicht abgeliefert, wird die Präsentationsprüfung mit 0 Punkten bewertet. 2. Selbstständigkeit Der Prüfling ist bei der Bearbeitung der Aufgabe zur Selbstständigkeit verpflichtet. Das Thema muss selbstständig erarbeitet werden und es dürfen keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt worden sein; außerdem müssen alle Zitate kenntlich gemacht sein. Wird eine Täuschung festgestellt, ist die Abiturprüfung nicht bestanden. 3. Medieneinsatz Der Prüfling ist zu einem Einsatz von Medien verpflichtet. Im Prüfraum stehen eine Tafel, ein Flipchart, ein OH-Projektor, ein Beamer und ein Laptop zur Verfügung; der Prüfling kann aber auch seinen eigenen Laptop mitbringen. Falls ein Computer oder andere technische Geräte benutzt werden, ist der Prüfling selbst für das Funktionieren dieser Hilfsmittel verantwortlich. Stellt sich z.b. heraus, dass sich eine Datei nicht öffnen lässt, so trägt der Prüfling die Verantwortung dafür und muss eine negative Bewertung in Kauf nehmen. Es sollten also alle benötigten Hilfsmittel vor der Prüfung sorgfältig ausprobiert werden. Für den Notfall sollte der Prüfling z.b. OH-Folien oder Kopien vorbereitet haben. 4. Quellen Es können alle Quellen (Literatur, Internet-Quellen, CDs, DVDs etc.) zur Bearbeitung der Aufgabe herangezogen werden. Auf ihren seriösen und wissenschaftlichen Charakter ist zu achten. In der Dokumentation und der Präsentation darf auf folgende Quellen nicht Bezug genommen werden: Wikipedia Alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel sind auf Anfrage der Prüferin bzw. dem Prüfer zugänglich zu machen. 1

13 5. Inhalt der Dokumentation Folgende Anforderungen werden an die Dokumentation gestellt: Formblatt 2 (Präsentationsprüfung) Die Dokumentation umfasst 3 bis 5 ausgedruckte Seiten zuzüglich der konkreten Präsentationsinhalte (wie z.b. Folien, Power-Point-Darstellungen, Tafelbilder, Plakatinhalte etc.). Stichworte sind in Grenzen zulässig. Die Dokumentation bietet Angaben über den Ablauf der Präsentationsprüfung mit allen Präsentationsinhalten, wobei die Ausführungen die konkreten Präsentationsinhalte klar, ausführlich und präzise erkennen lassen müssen. Obligatorisch sind folgende Aspekte: a) gegliederte inhaltliche Darstellung (z.b. Problembeschreibung, Vorgehensweise, strukturierte Aufarbeitung, Lösungen, Bewertung, Abschluss) unter besonderer Beachtung des methodisches Vorgehens sowie der Kernaussagen / Thesen / Beantwortung der Leitfrage b) ggf. Impulse für das Kolloquium c) Präsentationsinhalte wie z.b. Folien, Power-Point-Darstellungen, Tafelbilder, Plakatinhalte etc. d) eingesetzte Medien e) Quellennachweise f) Selbstständigkeitserklärung ( Hiermit versichere ich,... (Name, Vorname), dass ich diese Präsentation mit dem Thema selbstständig erarbeitet und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe sowie alle Zitate kenntlich gemacht habe. ) g) evtl. formloser Antrag auf Verlängerung der Präsentation um bis zu 10 Minuten zwecks Vorführung eines naturwissenschaftlichen Experimentes. 6. Vortrag Der Präsentationsvortrag darf 10 Minuten nicht überschreiten und darf nicht abgelesen werden, sondern soll in freier Rede auf der Grundlage von Stichworten gehalten werden. 7. Bewertungskriterien Für die Bewertung der Leistung hat die inhaltliche Durchdringung des Themas deutlich Vorrang vor der medialen Darstellung; die Medien haben rein dienende Funktion. Konkret gibt es folgende Kriterien für die Bewertung der Präsentationsprüfung: Qualität und Umfang der vermittelten fachlichen Information, auch Vollständigkeit, exemplarisches Vorgehen, Aktualität, Kreativität; bei Fremdsprachen zusätzlich die Qualität des sprachlichen Könnens Strukturierung der Präsentation (z.b. Problembeschreibung, Vorgehensweise, Darstellung, Lösungen, Bewertung, Abschluss; verwendete Quellen) und Zeitmangagement sachgerechter, angemessener Einsatz der Medien, Qualität der (audio-)visuellen Unterstützung Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung kommunikative, auch rhetorische Fähigkeiten Reflexion über die gewählte Präsentationsmethode und die vorgetragenen Lösungen und Argumente Ich habe das Thema / die Aufgabe sowie die Hinweise zur Präsentationsprüfung zur Kenntnis genommen. Petra Prüfling Unterschrift des Prüflings Datum Paul Prüfer Unterschrift der Prüferin / des Prüfers Eine Kopie dieses Formulars erhält die Prüferin bzw. der Prüfer, eine Kopie der Prüfling und das Original der Oberstufenleiter. 2

14 Übergabeprotokoll zur Präsentationsprüfung Formblatt 2 (Präsentationsprüfung) Abiturprüfung 20 Prüfling: Prüferin / Prüfer: Fach / Fächer: Teil I: Themen- und Aufgabenstellung Das Thema / Die Aufgabe für die Präsentationsprüfung lautet: Das Thema / Die Aufgabe bezieht sich auf die Halbjahre: Dem Thema / Der Aufgabe ist Material beigefügt: nein ja (s. Anlage) Teil II: Verbindliche Hinweise 1. Abgabetermin Die Dokumentation muss spätestens am um 13 Uhr bei der Prüferin bzw. beim Prüfer persönlich abgegeben werden. Ist sie bzw. er nicht anwesend, erfolgt die Abgabe beim Oberstufenleiter. Wird die Dokumentation zu spät oder gar nicht abgeliefert, wird die Präsentationsprüfung mit 0 Punkten bewertet. 2. Selbstständigkeit Der Prüfling ist bei der Bearbeitung der Aufgabe zur Selbstständigkeit verpflichtet. Das Thema muss selbstständig erarbeitet werden und es dürfen keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt worden sein; außerdem müssen alle Zitate kenntlich gemacht sein. Wird eine Täuschung festgestellt, ist die Abiturprüfung nicht bestanden. 3. Medieneinsatz Der Prüfling ist zu einem Einsatz von Medien verpflichtet. Im Prüfraum stehen eine Tafel, ein Flipchart, ein OH-Projektor, ein Beamer und ein Laptop zur Verfügung; der Prüfling kann aber auch seinen eigenen Laptop mitbringen. Falls ein Computer oder andere technische Geräte benutzt werden, ist der Prüfling selbst für das Funktionieren dieser Hilfsmittel verantwortlich. Stellt sich z.b. heraus, dass sich eine Datei nicht öffnen lässt, so trägt der Prüfling die Verantwortung dafür und muss eine negative Bewertung in Kauf nehmen. Es sollten also alle benötigten Hilfsmittel vor der Prüfung sorgfältig ausprobiert werden. Für den Notfall sollte der Prüfling z.b. OH-Folien oder Kopien vorbereitet haben. 4. Quellen Es können alle Quellen (Literatur, Internet-Quellen, CDs, DVDs etc.) zur Bearbeitung der Aufgabe herangezogen werden. Auf ihren seriösen und wissenschaftlichen Charakter ist zu achten. In der Dokumentation und der Präsentation darf auf folgende Quellen nicht Bezug genommen werden: 1

15 Formblatt 2 (Präsentationsprüfung) Alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel sind auf Anfrage der Prüferin bzw. dem Prüfer zugänglich zu machen. 5. Inhalt der Dokumentation Folgende Anforderungen werden an die Dokumentation gestellt: Die Dokumentation umfasst 3 bis 5 ausgedruckte Seiten zuzüglich der konkreten Präsentationsinhalte (wie z.b. Folien, Power-Point-Darstellungen, Tafelbilder, Plakatinhalte etc.). Stichworte sind in Grenzen zulässig. Die Dokumentation bietet Angaben über den Ablauf der Präsentationsprüfung mit allen Präsentationsinhalten, wobei die Ausführungen die konkreten Präsentationsinhalte klar, ausführlich und präzise erkennen lassen müssen. Obligatorisch sind folgende Aspekte: a) gegliederte inhaltliche Darstellung (z.b. Problembeschreibung, Vorgehensweise, strukturierte Aufarbeitung, Lösungen, Bewertung, Abschluss) unter besonderer Beachtung des methodisches Vorgehens sowie der Kernaussagen / Thesen / Beantwortung der Leitfrage b) ggf. Impulse für das Kolloquium c) Präsentationsinhalte wie z.b. Folien, Power-Point-Darstellungen, Tafelbilder, Plakatinhalte etc. d) eingesetzte Medien e) Quellennachweise f) Selbstständigkeitserklärung ( Hiermit versichere ich,... (Name, Vorname), dass ich diese Präsentation mit dem Thema selbstständig erarbeitet und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe sowie alle Zitate kenntlich gemacht habe. ) g) evtl. formloser Antrag auf Verlängerung der Präsentation um bis zu 10 Minuten zwecks Vorführung eines naturwissenschaftlichen Experimentes. 6. Vortrag Der Präsentationsvortrag darf 10 Minuten nicht überschreiten und darf nicht abgelesen werden, sondern soll in freier Rede auf der Grundlage von Stichworten gehalten werden. 7. Bewertungskriterien Für die Bewertung der Leistung hat die inhaltliche Durchdringung des Themas deutlich Vorrang vor der medialen Darstellung; die Medien haben rein dienende Funktion. Konkret gibt es folgende Kriterien für die Bewertung der Präsentationsprüfung: Qualität und Umfang der vermittelten fachlichen Information, auch Vollständigkeit, exemplarisches Vorgehen, Aktualität, Kreativität; bei Fremdsprachen zusätzlich die Qualität des sprachlichen Könnens Strukturierung der Präsentation (z.b. Problembeschreibung, Vorgehensweise, Darstellung, Lösungen, Bewertung, Abschluss; verwendete Quellen) und Zeitmangagement sachgerechter, angemessener Einsatz der Medien, Qualität der (audio-)visuellen Unterstützung Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung kommunikative, auch rhetorische Fähigkeiten Reflexion über die gewählte Präsentationsmethode und die vorgetragenen Lösungen und Argumente Ich habe das Thema / die Aufgabe sowie die Hinweise zur Präsentationsprüfung zur Kenntnis genommen. Unterschrift des Prüflings Datum Unterschrift der Prüferin / des Prüfers 2 Eine Kopie dieses Formulars erhält die Prüferin bzw. der Prüfer, eine Kopie der Prüfling und das Original der Oberstufenleiter.

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