Die Qualitätssicherung der Abschlussprüfung

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1 PEER REVIEW in Österreich als Teil der QUALITÄTSSICHERUNG der Abschlussprüfung kpmg 1 Die Qualitätssicherung der Abschlussprüfung Maßnahmen des Prüfungsbetriebes Unabhängigkeit Aus- und Weiterbildung Personalaufnahme, Einsatz und Beaufsichtigung Abwicklung der Prüfungsaufträge (Prüfprogramme, Richtlinien) kpmg 2 1

2 Die Qualitätssicherung der Abschlussprüfung Aufsichtsmaßnahmen (des Gesetzgebers, von Ministerien, des Berufsstandes Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KaWT) Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp)) u.a. Externe Qualitätsüberwachung: Peer Review Monitoring kpmg 3 Grundlagen des Peer Review iwp-richtlinie zur Externen Qualitätsüberwachung von Abschlussprüfern , i.d.f. vom iwp-richtlinie zur Durchführung der Externen Qualitätsüberwachung (Durchführungsrichtlinie Oktober 2002, i.d.f. Oktober 2003) kpmg 4 2

3 Grundlagen des Peer Review WT-ARL 2001 Wirtschaftstreuhandberufsausübungsrichtlinie (Verordnung) ISA 220 Quality Control für Audit Work Fachgutachten KFS PG4 Richtlinie zur Gewährleistung der Prüfungsqualität iwp-richtline PG 7 1/2000 Richtlinie zur Qualitätssicherung von Wirtschaftsprüfungsbetrieben kpmg 5 Externe Qualitätsüberwachung Pflichten des Berufsstandes EU-Commission: Empfehlung 2000 Gesetz: Verordnung: Peer Review, in Arbeit WT-ARL 2001, zu überarbeiten kpmg 6 3

4 WT-ARL 2001 Verpflichtung betrifft: Ziel: Intervall: WP s, BP s, WP- und BP-Gesellschaften Qualitätssicherungsmaßnahmen des Prüfungsbetriebes 4 Jahre kpmg 7 WT-ARL 2001 Peer Review kann sein: WP s und BP s mit mindestens 5 Jahren Praxis und spezieller Schulung oder einschlägiger Erfahrung kpmg 8 4

5 WT-ARL 2001 Übergangsbestimmungen: ab 2002 für Prüfer von börsennotierten Unternehmen, Kreditinstituten und Versicherungen (public interest companies) ab 2003 für Prüfer von großen Kapitalgesellschaften kpmg 9 WT-ARL 2001 Derzeit totes Recht; es fehlen die organisatorischen Einrichtungen bei der KaWT: Liste der Peer Reviewer Zuständigkeiten Abläufe, Verfahren etc kpmg 10 5

6 Abschnitt 1 Zum Peer Review berechtigte Personen Peer Review RL: 5 Jahre Praxis (D: 3 Jahre) Schulung oder Erfahrung Verpflichtende Fortbildung alle 2 Jahre kpmg 11 Abschnitt 1 Abs 1 Abs 2 Liste der berechtigten Personen wirksame Bescheinigung gem D-RL WP- und BP-Gesellschaften berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen Abs 3 Streichung von der Liste berufsgerichtliche Maßnahme rechtskräftig verhängt UND iwp-vorstandsbeschluss Verlust (Auslaufen) der Bescheinigung WP- (BP-)Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungennicht mehr kpmg 12 6

7 Abschnitt 5 Beauftragung des Peer-Reviewers Abs 1 WP wählt Peer-Reviewer aus und erteilt Auftrag kpmg 13 Abschnitt 5 Abs 2 Mitteilungspflicht an Vorstand des iwp - zuständige Person bei WP-Gesellschaften - Angabe von Joint Audits - anteiliges Honorar aus Joint Audits in % Behandlung in Kommission, Registrierung, Stellungnahme nur bei Ablehnung kpmg 14 7

8 Abschnitt 5 Abs 3 Kündigung nur aus wichtigem Grund Abs 4 Mitteilung der Kündigung oder Änderung des Auftrages an den Vorstand des iwp kpmg 15 Abschnitt 6 Unabhängigkeit des Peer-Reviewers Abs 1 Ausschlussgründe Kapitalmäßige Bindungen Finanzielle Bindungen Persönliche Bindungen kpmg 16 8

9 Abschnitt 6 Abs 2 Kapitalmäßige Bindungen Anteile an dem zu überprüfenden Betrieb und verbundenen Unternehmen und umgekehrt Bürogemeinschaften Organe der Peer-Review-Gesellschaft kpmg 17 Abschnitt 6 Abs 3 Finanzielle Bindungen Limit von 10 % der Gesamteinnahmen aus Leistungen für den zu überprüfenden Betrieb gewährte und erhaltene Darlehen und Versorgungszusagen kpmg 18 9

10 Abschnitt 6 Abs 4 Persönliche Bindungen Vertreter, Aufsichtsrat oder Dienstnehmer in den letzten 3 Jahren Einrichter des Qualitätsüberwachungssystems Honorar aus Joint Audits ist wesentlich (10 % des Gesamtumsatzes) kpmg 19 Abschnitt 6 Abs 5 Verbot der wechselseitigen Qualitätsüberwachungen Der Überprüfte darf nicht Abschlussprüfer des Peer-Reviewers sein kpmg 20 10

11 Abschnitt 4 Verschwiegenheitspflicht und Verantwortlichkeit Geltung des 91 WTBG für: Peer Reviewer Gehilfen Mitglieder der Kommission für Externe Qualitätsüberwachung Mitglieder des Vorstandes iwp kpmg 21 Abschnitt 4 Qualitätsüberwachungsbeirat Schriftliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit Lösung nur durch Gesetz möglich (WTBG) kpmg 22 11

12 Beauftragung und Annahme Schriftliche Vereinbarung empfohlen Ziel des Peer Review nur Prüfungsbetrieb Verweis auf iwp-richtlinien Prüfungsurteil und bericht, Adressat(en) vorzubereitende Unterlagen Honorar Verschwiegenheitspflich Reviewzeitraum kpmg 23 Abschnitt 7 Mitwirkungspflichten des zu überprüfenden Betriebes Zutritt zu Betriebsräumlichkeiten Erteilung von Aufklärungen Vorlage von Nachweisen kpmg 24 12

13 Abschnitt 8 Prüfungsbericht und urteil Abs 1 Adressat: überprüfter Betrieb kpmg 25 Abschnitt 8 Bei wesentlichen Mängeln oder Prüfungshemmnissen (analog zum Bestätigungsvermerk gem 274 HGB): Einschränkung Verweigerung Ergänzung Empfehlungen zur Mängel-Beseitigung bei Einschränkung kpmg 26 13

14 Abschnitt 8 Abs 2 Weiterleitung des Berichtes an den iwp- Vorstand durch den Überprüften Abs 3 Auswertung des Berichtes durch den iwp- Vorstand (Kommission) Stellungnahme des Überprüften bei Einschränkung oder Versagung kpmg 27 Abschnitt 8 Abs 4 Rechte des iwp-vorstandes bei Auswertung - Einholung von Auskünften - Anforderungen von Unterlagen kpmg 28 14

15 Abschnitt 8 Abs 5 Aufbewahrungspflicht bis zur Erteilung einer weiteren Bescheinigung kpmg 29 Abschnitt 9 Bescheinigung über die Teilnahme an der Externen Qualitätsüberwachung Abs 1 Keine Bescheinigung bei - Versagung - richtlinienwidriger Durchführung des Peer review kpmg 30 15

16 Einschränkung: Abschnitt 9 Entscheidung des iwp-vorstandes Maßnahmen gemäß Abschnitt 10 Abs 3 - Auflagen erteilen zur Mängelbeseitigung - Sonderprüfung Befristung der Bescheinigung auf kürzeren Zeitraum (Normalfall: 4 Jahre) kpmg 31 Abschnitt 9 Abs 2 Bericht bei Kündigung aus wichtigem Grund - Kündigungsgrund kpmg 32 16

17 Abschnitt 2 Kommission für Externe Qualitätsüberwachung Mitglieder: ordentliche Mitglieder des iwp Vorschlagsrecht:Vorstand des iwp Wahl: durch Qualitätsüberwachungsbeirat kpmg 33 Abschnitt 2 zuständig für alle Angelegenheiten des Peer Review an die Weisungen des iwp-vorstandes gebunden Wahl auf 1 Jahr (entspr. iwp-vorstand) kpmg 34 17

18 Abschnitt 2 Aufgaben: Verwaltung der Liste der Peer-Reviewer Entgegennahme von Mitteilungen über Auftragserteilungen Entgegennahme von Prüfungsberichten Ausgabe von Bescheinigungen und Übermittlung von Widerrufen kpmg 35 Aufgaben (Fortsetzung): Abschnitt 2 Mitteilung von Maßnahmen gemäß Abschnitt 10 Jährlicher Tätigkeitsbericht Beaufsichtigung von Peer Reviews im Auftrag des Qualitätsüberwachungsbeirates kpmg 36 18

19 Abschnitt 10 Maßnahmen auf Grund eines Peer-Reviews Abs 1 Widerspruch des iwp-vorstandes gegen die Wahl des Peer-Reviewers bei Verstoß gegen die iwp-richtlinien kpmg 37 Abschnitt 10 Abs 2 Verstoß gegen die iwp-richtlinien - Nicht-Erteilung der Bescheinigung bzw Widerruf Abs 3 - Auftrag zur Mängel-Beseitigung bei überprüftem Betrieb - Anordnung einer Sonderprüfung kpmg 38 19

20 Abschnitt 10 Abs 4 Unverzüglicher Widerruf der Bescheinigung (Bescheinigung wurde zu Unrecht erteilt) Nachträgliche Erteilung Abs 5 Anhörungsrecht des überprüften Betriebes vor Erlass von Maßnahmen kpmg 39 Abschnitt 10 Abs 6 Adressat der Maßnahmen ist der überprüfte Betrieb Abs 7 Nicht-Befolgung von Maßnahmen ist Verstoß gegen die Pflichten als iwp- Mitglied kpmg 40 20

21 Abschnitt 3 Qualitätsüberwachungsbeirat Abs 1-5 Mitglieder - keine Mitglieder des iwp oder der KaWT kpmg 41 Abschnitt 3 Abs 2 - vom iwp-vorstand für 4 Jahre gewählt - unabhängig, nicht weisungsgebunden kpmg 42 21

22 Abschnitt 3 Abs 3 Aufgaben: - Überwachung der Angemessenheit und Funktionsfähigkeit des Peer Review Systems - Empfehlungen zur Verbesserung des Peer Review Systems - Erstellung eines jährlichen öffentlichen Berichtes kpmg 43 Abschnitt 3 Abs 4 - Recht der Teilnahme an den Sitzungen der Kommission - Recht der Teilnahme an iwp-vorstandssitzungen bei Tagesordnung Qualitätsüberwachung kpmg 44 22

23 Abschnitt 3 Abs 4 - Recht auf Aufklärung und Nachweise vom iwp-vorstand und von Peer Reviewern - Auftrag zur Überwachung von bestimmten Peer Reviews kpmg 45 Abschnitt 11 Tätigkeitsbericht des iwp-vorstandes anonymisierte Darstellung der statistischen Auswertung der Ergebnisse häufige Mängel, Auflagen, Sonderprüfungen Details über Sitzungen der Kommission Veröffentlichung an die Mitglieder des iwp nach Billigung durch Qualitätsüberwachungsbeirat kpmg 46 23

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