Bildung in der Schweiz - 4 Sekundarstufe II

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1 4 Sekundarstufe II 4.1 Die Maturitätsschulen (Gymnasien) 4.2 Die Diplommittelschulen (DMS) 4.3 Die Lehrerbildungsinstitutionen Statistik Sekundarstufe II 1994/95 Zum postobligatorischen Schulbereich, der Sekundarstufe II, gehören in der Schweiz die allgemeinbildenden Schulen (Maturitätsschulen oder Gymnasien, Diplommittelschulen und Lehrerbildungsinstitutionen) und die berufliche Grundausbildung. Die letztere wird im nächsten Kapitel besprochen. 4.1 Die Maturitätsschulen (Gymnasien) Die Maturitätsschulen, die auf einer langen Tradition beruhen, sind die wichtigsten Schulen, welche eine breite Allgemeinbildung (Maturität) anbieten und den Zugang zur Universität öffnen. Die Grundsätze und Lernziele der heutigen gymnasialen Ausbildung stützen sich noch immer auf das neo-humanistische und wissenschaftliche Ideal des 19. Jahrhunderts, das teilweise an die Anforderungen der modernen Gesellschaft angepasst wurde. Grundsätzlich ist die Gymnasialausbildung in der Schweiz sehr selektiv organisiert. Es handelt sich um eine Schule mit gehobenen Ansprüchen, die praktisch das Monopol für die Zulassung zur Universität innehat und dieses auch weiterhin zu behalten beabsichtigt. Diese Tatsache ist für die Bildungspolitik von einiger Bedeutung, denn es führen zwar alle Kantone Gymnasien, doch nur acht unter ihnen verfügen über eine eigene Universität. Die Kantone, die keine Hochschule führen, haben deshalb ein grosses Interesse daran, dass die Zulassung zur höheren Bildung für ihre Schüler und Schülerinnen über gesamtschweizerische Vorschriften sichergestellt wird. Ein im Jahre 1968 verabschiedeter Bundeserlass - die Verordnung über die Anerkennung von Maturitätsausweisen (MAV) - hat viel zur Koordination auf diesem Gebiet beigetragen. Am 1. August 1995 trat eine neue, durch Bund und Kantone vereinheitlichte Regelung in Kraft; die neuen Vorschriften müssen nun innerhalb einer Übergangsfrist von acht Jahren umgesetzt werden. Gegenwärtig bestehen in der Schweiz fünf Maturitätstypen, die gestützt auf die MAV auf Bundesebene anerkannt werden: Typus A, alte Sprachen (Latein, Griechisch); Typus B mit neusprachlicher Ausrichtung und Latein; Typus C, Mathematik und Naturwissenschaften; Typus D mit neusprachlicher Ausrichtung und Typus E, Wirtschaftswissenschaften. Die verschiedenen Typen sind genau geregelt, und es besteht in der Regel keine Möglichkeit, sie zu kombinieren. Die meisten Kantone bieten zwar alle Maturitätstypen an, doch unter Umständen nicht in allen Bildungsstätten. Neben diesen fünf eidgenössisch anerkannten Typen gibt es ausserdem einige nur kantonal anerkannte Maturitäten (musische Matur, sozialpädagogische Matur), mit denen eine hochstehende Ausbildung erworben werden kann. Die Struktur und Dauer der Maturitätsausbildung variiert von Kanton zu Kanton, die Ausbildung muss jedoch insgesamt "mindestens zwölf Schuljahre dauern" (Art. 10 Abs. 1 MAV). Im Prinzip beginnt die eigentliche Gymnasialausbildung nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit ( Kurzgymnasium), in einigen Kantonen jedoch auch schon früher ( Langgymnasium). Die neue Regelung sieht nur noch einen Maturitätstyp vor; die Zahl der Unterrichts- und Prüfungsfächer wurde von elf auf neun verringert (vgl. unten). Die Ausbildungsdauer beträgt weiterhin "mindestens zwölf Jahre". Seite 1 von 5

2 Nach der bisherigen Regelung sind die Lehrpläne Sache der Kantone, doch Art. 10 Abs. 3 der MAV verlangt, dass mindestens vier Schuljahre nach einem eigens für die Vorbereitung auf die Maturität ausgerichteten Lehrgang zu gestalten sind. Die Maturitätsprogramme im Anhang zur MAV gelten für die eidgenössisch anerkannten Maturitätsprüfungen und stellen formell nur eine "Empfehlung" an die Kantone dar. In Wirklichkeit sind jedoch die elf Pflichtfächer sehr genau geregelt, und die, Dauer usw. sind detailliert beschrieben. Der Lehrplan der Maturitätsschulen umfasst drei Hauptfächer (Muttersprache, zweite Landessprache, Mathematik), sechs Pflichtfächer (Geschichte, Geographie, Physik, Chemie, Biologie, Musik/Zeichnen) und zwei weitere, auf den Typus abgestimmte Fächer (A: Latein und Griechisch; B: Latein und 3. Landessprache oder Englisch; C: Angewandte Mathematik und 3. Landessprache oder Englisch; D: Englisch und wahlweise 3. Landessprache, Spanisch oder Russisch; E: Wirtschaftswissenschaften und 3. Landessprache oder Englisch). Gemäss dem Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport ist auch der Sport als zwölftes Fach obligatorisch. Die durchschnittliche Zahl der Unterrichtslektionen (60 Min.) in den Pflichtfächern liegt in den letzten vier Jahren vor der Maturität je nach Typus und Kanton zwischen 3'000 und 4'000 Lektionen. Die wöchentliche Lektionenzahl liegt bei ungefähr 36 Lektionen, das Schuljahr dauert mindestens 38 Wochen. Grundsätzlich sind die Lehrmittel nicht vorgeschrieben, die Wahl wird innerhalb der einzelnen Ausbildungsstätten getroffen. Aus diesem Grund besteht keine gesamtschweizerische Institution für die Erarbeitung von Lehrmitteln, und das Angebot ist aus sprachlichen Gründen in einigen Fächern stark durch ausländische Lehrmittel geprägt. Nach der neuen Regelung müssen die vom Kanton herausgegebenen oder genehmigten Lehrpläne den Rahmenlehrplan berücksichtigen, der 1994 von der Erziehungsdirektorenkonferenz für die ganze Schweiz erlassen wurde. Darin sind die allgemeinen Lernziele sowie der erzieherische und intellektuelle Auftrag des Gymnasiums aus ganzheitlicher Sicht festgelegt. Der Rahmenlehrplan ist nach vier Lernbereichen unterteilt: Sprachen (Erstsprache, Zweitsprachen, alte Sprachen), Geistes- und Sozialwissenschaften, Mathematik und Naturwissenschaften, musische Fächer und Sport. Er enthält ausserdem die allgemeinen fächerübergreifenden Ausrichtungen. Die Gesamtheit der Maturitätsfächer umfasst neu sieben Grundlagenfächer, ein Schwerpunkt- und ein Ergänzungsfach. Grundlagenfächer sind die Erstsprache; eine zweite Landessprache; eine dritte Sprache - entweder eine dritte Landessprache oder Englisch oder eine alte Sprache; Mathematik; Naturwissenschaften mit obligatorischem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik; Geistes- und Sozialwissenschaften mit obligatorischem Unterricht in Geschichte und Geographie sowie einer Einführung in Wirtschaft und Recht; bildnerisches Gestalten und/oder Musik. Das Schwerpunktfach kann aus acht und das Ergänzungsfach aus dreizehn Fächern ausgewählt werden. Ausserdem muss jeder Maturand bzw. jede Maturandin allein oder in einer Gruppe eine grössere selbständige Arbeit erstellen. Der Unterrichtsanteil der Grundlagenfächer wurde folgendermassen festgelegt: Bereich Sprachen 30 bis 40%; Bereich Mathematik und Naturwissenschaften 20 bis 30%; Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften 10 bis 20%; Bereich Kunst 5 bis 10%; 10 bis 15% müssen für den Wahlbereich (Schwerpunkt- und Ergänzungsfach sowie die Maturaarbeit) aufgewendet werden. Während der gesamten Gymnasialausbildung wird von den n laufend eine durchgeführt. Normalerweise geht man von einer Notenskala von 1 bis 6 (sehr gut) aus, und die Promotion in die nächste Klasse erfolgt auf der Grundlage der während des Schuljahres erreichten Resultate, die mindestens der Note 4 entsprechen müssen. Auch während der Gymnasialausbildung bieten die kantonalen Schulwahl- und Berufsberatungsstellen ihre Dienste an (Informationsveranstaltungen, Betriebsbesuche, Praktika usw.). Nach der bisherigen Regelung beinhaltet das Maturitätszeugnis die Resultate in den elf Fächern, die in der MAV aufgelistet sind. Die Maturitätsprüfung (mündlich und schriftlich) muss sich auf mindestens fünf Fächer erstrecken (die drei Hauptfächer und die typusspezifischen Fächer). Die Prüfungen werden auf kantonaler Ebene organisiert; aufgrund des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Kantonen werden die Ausweise untereinander wie auch auf Bundesebene anerkannt. Die allgemeine Überwachung der Prüfungen obliegt der Eidgenössischen Maturitätskommission. Für Jugendliche oder Erwachsene, welche keine offizielle Schule besuchen (Privatschule, Abendgymnasium, Fernkurse usw.), werden ausserdem auf Bundesebene spezielle Prüfungen Seite 2 von 5

3 veranstaltet. Nach der neuen Regelung findet in mindestens fünf Maturitätsfächern eine schriftliche Maturitätsprüfung statt, die ausserdem durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden kann. Prüfungsfächer sind die Erstsprache, eine zweite Landessprache, Mathematik, das Schwerpunktfach und ein weiteres Fach, für dessen Wahl die Bedingungen des Kantons massgebend sind. In jenen Fächern, in denen eine Maturitätsprüfung stattfindet, werden die Noten je zur Hälfte aufgrund der Leistungen im letzten Ausbildungsjahr und aufgrund der Leistungen an der Maturitätsprüfung erteilt. In den übrigen Fächern gelten die Leistungen des letzten Ausbildungsjahres, in dem das Fach unterrichtet wurde. Bei der Bewertung der Maturaarbeit werden die erbrachten schriftlichen und mündlichen Leistungen berücksichtigt. Die neue Regelung sieht ausserdem vor, dass alle Maturanden und Maturandinnen einen Grundkurs in Englisch besucht haben müssen. Neu kann ein Kanton auch eine zweisprachige Maturität nach eigenen Vorschriften vorsehen erwarben in der ganzen Schweiz 17% der Schüler und Schülerinnen eines Jahrgangs einen Maturitätsausweis. Dieser Anteil kann aus verschiedenen Gründen von Kanton zu Kanton sehr stark variieren: Universitätskantone, Deutschschweiz/Westschweiz/italienischsprachige Schweiz, städtische/ländliche Gebiete, Primarlehrerausbildung am Seminar oder an der Universität usw. Zwei Feststellungen gelten sowohl für das ganze Land als auch für die einzelnen Regionen: erstens lässt sich eine ständige Zunahme der pro Jahr abgegebenen Maturitätsausweise beobachten - von 6'440 im Jahre 1970 auf 13'691 im Jahre Zweitens steigt der Anteil der Mädchen mit Maturaabschluss stetig an (30% im Jahre 1970, 50,3% im Jahre 1994). Die der Sekundarstufe II sind Spezialisten und Spezialistinnen, die nur eine begrenzte Zahl von Fächern unterrichten; oft betreuen sie die Schüler und Schülerinnen während mehreren Jahren. Die bisherige Regelung stellt keine besonderen Anforderungen an ihre Ausbildung, ausser dass die "durch ein entsprechendes Hochschulstudium ausgebildet sein" müssen (Art. 10 Abs. 3 MAV). Für die Lehrerausbildung ist der Kanton zuständig. Sie erfolgt grundsätzlich an der Universität (fachliche und berufsbezogene Ausbildung), abgesehen von einigen Kantonen, in denen die berufsbezogene (pädagogische und didaktische) Ausbildung an ausseruniversitären Institutionen (pädagogische Institute) erteilt wird, deren Diplome von den anderen Kantonen faktisch anerkannt werden. Die Studiendauer, einschliesslich der fachlichen Ausbildung (Lizentiat oder Doktorat), beträgt mindestens 10 Semester. Die neue Regelung stellt folgende Anforderungen: "Im Maturitätslehrgang ist der Unterricht von n zu erteilen, die das Diplom für das Höhere Lehramt erworben oder eine andere fachliche und pädagogische Ausbildung mit gleichem Niveau abgeschlossen haben. In den wissenschaftlichen Fächern ist zudem ein akademischer Abschluss erforderlich." Die Besoldung der kann von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich sein. Für die obligatorische oder freiwillige Fortbildung besteht keine einheitliche, gesamtschweizerische Regelung; sie kann sowohl auf kantonaler als auch auf regionaler Ebene organisiert werden, wird aber hauptsächlich durch die Schweizerische Weiterbildungszentrale für Mittelschullehrpersonen (WBZ, Luzern) sichergestellt, die von den Kantonen und vom Bund gemeinsam getragen wird. 4.2 Die Diplommittelschulen (DMS) Vor und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg schufen einige Kantone allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe II, in denen weniger hohe Anforderungen gestellt wurden als in den Maturitätsschulen. Diese Schulen wurden als Diplomschulen, allgemeinbildende Schulen, paramedizinische Schulen, Tourismusschulen, Verwaltungsschulen usw. bezeichnet. Die Absolventen und Absolventinnen fanden meist in den Sozial- und Gesundheitsberufen, in der Kleinkinderbetreuung, im Tourismus oder im Transportgewerbe eine Anstellung. Allerdings waren die Struktur, die Programminhalte und die Ausbildungsdauer (ein bis drei Jahre nach der obligatorischen Schulzeit) dieser verschiedenen Schulen äusserst uneinheitlich konnte nach über 15jährigen Diskussionen ein Konsens zwischen den Kantonen erzielt werden: Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verabschiedete die Seite 3 von 5

4 "Richtlinien für die Anerkennung der Diplome" und die "Rahmenlehrpläne für die DMS". Erfüllt eine Schule (Ausbildungsdauer: zwei bis drei Jahre) die in den Richtlinien enthaltenen Kriterien und hält sie sich an den Rahmenlehrplan, kann sie auf Antrag der DMS-Kommission vom EDK-Vorstand anerkannt werden. Mit den DMS konnte in der Palette der Ausbildungsmöglichkeiten der Sekundarstufe II eine Lücke geschlossen werden. Sie richten sich an eine Kategorie von Schülern und Schülerinnen, deren Anteil in den letzten 10 bis 15 Jahren ständig zugenommen hat, und decken die folgenden Bedürfnisse ab: Möglichkeit des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule auf postobligatorischer Stufe für breitere Bevölkerungsschichten; Möglichkeit, sich mit allen Aspekten der künftigen Berufstätigkeit vertraut zu machen (keine eigentliche Berufsausbildung); Ausbildungsangebot für all jene Schüler und Schülerinnen, die nicht unbedingt ein Gymnasium besuchen möchten oder können, die aber eine ausreichende Ausbildung und Allgemeinbildung erwerben möchten, um eine höhere, nichtuniversitäre Ausbildung zu besuchen (im allgemeinen in den Bereichen der Pädagogik, des Gesundheits- oder Sozialwesens, der Verwaltung und der Kunst). Das Grundmodell, an das sich jede Schule halten muss, ist in zwei Gruppen von Aktivitäten unterteilt: eine allen Schulen gemeinsame Gruppe im Hinblick auf die Allgemeinbildung und eine Gruppe von berufsvorbereitenden Fächern. Die gemeinsame Gruppe erstreckt sich über die folgenden sechs Lernbereiche, die mehrere Fächer enthalten können: Muttersprache; weitere Sprachen, darunter mindestens eine zweite Landessprache; Mathematik; Naturwissenschaften; Geistes- und Sozialwissenschaften; musischer Bereich und körperlicher Ausdruck. Aufgrund der Wahl der berufsvorbereitenden Fächer können verschiedene Ausrichtungen, beispielsweise eine paramedizinische, eine sozialpädagogische oder eine administrative Ausrichtung, unterschieden werden. Die DMS unterrichten nach von den Kantonen vorgeschriebenen oder anerkannten Lehrplänen, bei deren Festlegung die Rahmenlehrpläne berücksichtigt werden müssen, die von der EDK für die ganze Schweiz erlassen wurden. Die geltenden kantonalen Vorschriften für die der Leistungen der Schüler und Schülerinnen an den Maturitätsschulen sind auch auf die DMS anwendbar. Für den Erwerb des Diploms werden fünf der sechs Lernbereiche in einer Diplomprüfung geprüft, zudem zählen die während des letzten Ausbildungsjahres erbrachten Leistungen gleichwertig. Ausserdem wird eine Prüfung in den berufsvorbereitenden Fächern abgelegt. Die Diplome jener DMS, welche die Richtlinien und die Rahmenlehrpläne berücksichtigen, sind interkantonal anerkannt. (vgl. 4.1) 4.3 Die Lehrerbildungsinstitutionen Teilweise wird die Ausbildung der in der Schweiz der Sekundarstufe II zugerechnet. In den meisten Kantonen ist dies bei der Ausbildung der Vorschul- und Primarlehrkräfte der Fall, die an den Lehrerseminaren ( écoles normales) stattfindet. Mit Ausnahme der kleinsten Kantone verfügt jeder Kanton über eine oder mehrere Lehrerbildungsinstitutionen. In den meisten Kantonen wird das von einem Seminar abgegebene Primarlehrerpatent - neben seinem Status als Berufsausweis - als einem Maturitätsausweis gleichwertig betrachtet und öffnet damit den Zugang zur Universität. Da jedoch Primarlehrerpatente kantonal geregelt sind, ermöglichen sie den n nicht ohne weiteres, auch ausserkantonal zu unterrichten. Eine 1993 abgeschlossene interkantonale Vereinbarung, in Kraft seit 1995, hat die Rechtsgrundlage für die gegenseitige Anerkennung der Ausbildungsabschlüsse geschaffen. Seite 4 von 5

5 Zurzeit wird die Primarlehrerausbildung in beinahe allen Kantonen der Schweiz in Frage gestellt und eingehend diskutiert. Zweifellos steht fast überall eine Reform bevor; die wahrscheinlichste Tendenz geht in die Richtung einer Berufsausbildung auf Tertiärstufe im Rahmen einer spezialisierten Institution (Pädagogisches Institut oder Pädagogische Hochschule oder an einer Universität), was wahrscheinlich dazu führen wird, dass die Lehrerseminare, zumindest in ihrer derzeitigen Form, nicht mehr weiterbestehen werden. Statistik Sekundarstufe II 1994/95 Schülerinnen und Schüler Personal (in Vollzeitbeschäftigten) Einrichtungen (Arbeitsstätten) Maturitätsschulen 60'700 8' Schulen für Unterrichtsberufe 1, Diplommittelschulen und andere 25'200 2' allgemeinbildende Schulen 2 Berufsschulen 3 188'900 20' Total 274'800 31' Die Ausbildung der geschieht in einem "Lehrerseminar", einer "école normale" oder einer andern Institution der Sekundarstufe II oder der Tertiärstufe. 2 Dies sind Schulen, welche die Anforderungen nicht erfüllen, um als Diplommittelschule anerkannt zu werden (siehe 4.2) 3 In der Schweiz ist die berufliche Grundausbildung Teil der Sekundarstufe II (siehe Kapitel 5) Quelle: Bundesamt für Statistik, Bildungsstatistik zurück weiter Eine Webseite der EDK / CDIP Copyright 2000, Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Bern erstellt: Seite 5 von 5

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