Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:
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- Matthias Kohl
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1 Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 24. Oktober 2013 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) II C maik.zinn@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen A Vorlage zur Beschlussfassung über Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Haushaltsgesetz 2014/ HG 14/15) Kapitel 0940 Titel Modellprojekte für Musterjobcenter 41. Sitzung des Hauptausschusses vom 25. September 2013 Rote Nr Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres: Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Verfügungsbeschränkungen: Aktuelles Ist: Gesamtkosten: Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Piratenfraktion weitere Fragen zu Protokoll gegeben hat (s. Anlage 2), um deren schriftliche Beantwortung rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 9 am 6. November 2013 gebeten wird. Fragenkatalog der Piratenfraktion zur 1. Lesung des Einzelplans 09 Arbeit, Integration und Frauen im Hauptausschuss am 25. September 2013 Bericht SenArbIntFrau II C 7 vom Modellprojekte für Musterjobcenter Haushaltsberatung 2014/2015 Ausschuss ArbIntFrau Kapitel 0940 Rote Nr. 1139: v.pdf Berichtsauftrag lfd. Nr. 9 bitte einen schriftlichen Bericht - 1 -
2 Fragen: Wie erfolgreich war die Berliner Joboffensive im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Integrationen sowie in wirtschaftlicher Hinsicht für das Land Berlin? Aufgrund welcher Erkenntnisse hat der Senat die Dauer der Integrationen in der Modellberechnung zum Projekt Berliner Joboffensive zunächst mit 4,115 und später mit 11 Monaten je Projektjahr kalkuliert (vgl. Kleine Anfrage Nr. 17/12433)? Wie lang war im Nachhinein die tatsächliche durchschnittliche Dauer der Integrationen im Rahmen des Projekts Berliner Joboffensive? Wie berechnet sich die Einsparung je Integration je Monat in Euro in der Modellberechnung in der Antwort des Senats auf die Fragen 1.bis 3. der Kleinen Anfrage Nr. 17/12433 (dort werden insgesamt drei unterschiedliche Zahlen angegeben)? Wie hoch waren die zusätzlichen Ausgaben für Qualifizierung und Büro- bzw. Gebäudemiete sowie deren Herrichtung für die teilweise neu eingestellten Mitarbeiter_innen der Berliner Joboffensive über den gesamten Projektzeitraum und welcher Träger der Grundsicherung (Bund/Kommune) hat diese in welcher Höhe jeweils getragen? Welche konkrete empirische Berechnung liegt dem ermittelten Einsparbetrag von rund 65 Millionen Euro für das Gesamtprojekt Berliner Joboffensive zugrunde (vgl. Kleine Anfrage Nr. 17/12433)? Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen. Der Berichtsauftrag betrifft in erster Linie Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Sie hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD) um Stellungnahme gebeten, welche der Beantwortung der Fragen zugrunde liegt. Wie erfolgreich war die BJO im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Integrationen sowie wirtschaftlicher Hinsicht für das Land Berlin? In Analogie der Antworten zur KA 17/10023 ist festzustellen, dass eine Evaluation in puncto Nachhaltigkeit der Integrationen nicht möglich ist. Es kann systemseitig nicht erfasst werden, wie lange explizit die Personen in Beschäftigung verbleiben, die im Rahmen der Berliner Joboffensive betreut wurden. Entsprechend der Antwort zu der Frage 5 aus der KA 17/12433 ergaben sich für das Land Berlin Einsparungen in Höhe von Die Einsparungen der Kommune enthalten auch den Refinanzierungsanteil des Bundes gemäß 46 Abs. 5 SGB II in Höhe von ca. 7,3 Mio (Teil des Bundes an den Kosten der Unterkunft). Das heißt, tatsächlich wird für das Land Berlin von einer rechnerischen Einsparung für das Gesamtprojekt nach der oben beschriebenen Kohortenbetrachtung von ca. 10 Mio ausgegangen
3 Aufgrund welcher Erkenntnisse wurde die Dauer der Integrationen von 4,115 auf später 11 Monate je Projektjahr geändert (siehe Antwort zu Frage 1 3 der ka 17/12433)? Wie lange war im Nachhinein die tatsächliche Dauer der Integrationen im Rahmen der BJO? Wie bereits in der Antwort zu Frage 1-3 der kleinen Anfrage 17/12433 ausgeführt, lagen der ursprünglichen Berechnung verschiedene methodische Annahmen zu Grunde. Unter anderem auch die Annahme, dass eine Integration im Durchschnitt nur 4,115 Monate wirkt. Im Rahmen der Arbeit des Projektlenkungsausschusses, dem auch Mitarbeitende der Senatsverwaltung angehören, wurde darum gebeten, die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung weiter zu entwickeln, um insbesondere dem Anspruch gerecht zu werden, mit so wenigen Annahmen wie möglich zu arbeiten. Die seit dem Berichtsmonat Januar 2011 verfügbaren Daten zu den Kennzahlen nach 48a SGB II des Bereiches Statistik bieten hierfür eine gute Grundlage. So ist es nunmehr möglich, gezahlte Leistungen speziell für Gruppen (Kohorten) von Bedarfsgemeinschaften auszuweisen, in denen eine Integration stattgefunden hat, und diese mit den Leistungen zu vergleichen, die an Bedarfsgemeinschaften gezahlt wurden, bei denen keine Integration zu verzeichnen ist. Aus diesem Vergleich wurden die Einsparungen (Differenz der Zahlbeträge), die durchschnittlich über alle Integrationen belegbar sind, ermittelt. Mit Hilfe dieser Methode konnten Auswirkungen von deutlich über 12 Monaten sichtbar gemacht werden. In Analogie dieser Erkenntnis wurde geschlussfolgert, dass auch Integrationen durch die BJO die gleichen Auswirkungen aufweisen. Die tatsächliche Dauer der Integrationen im Rahmen der BJO kann nicht dargestellt werden, da diese systemseitig nicht erfasst werden. Wie berechnet sich die Einsparung je Integration je Monat in Euro in der Modellrechnung in der Antwort des Senats auf die Fragen 1 3 der KA 17/12433 (dort werden insgesamt drei unterschiedliche Zahlen angegeben)? Zum Ende der Projektphase der BJO betrug die durchschnittliche gewichtete Einsparung je Integration und Monat rund 251 (ohne Refinanzierungsanteil). Davon entfielen 159 auf den Bund und 92 auf die Kommune. Es werden die gezahlten Leistungen der einzelnen Kohorten von Bedarfsgemeinschaften miteinander verglichen. Für jeden Integrationsmonat werden eine Integrationskohorte und eine Nichtintegrationskohorte gebildet und die gezahlten Leistungen in den einzelnen nun folgenden Monaten seit der Integration miteinander verglichen. Beispiel: Integration im Januar 2011 es werden die Leistungen der Bedarfsgemeinschaften mit einer Integration im Monat Januar 2011 mit denen verglichen, die nicht in diesem Monat integriert wurden und zwar für den Zeitraum Januar 2011 bis Februar 2013 jeden Monat getrennt. Zum Schluss wird die Differenz aus den Gesamtzahlungen der Nichtintegrationskohorte und der Integrationskohorte durch die Anzahl der Integrationen im Januar 2011 und durch die Anzahl der betrachteten Berichtsmonate (26 Monate) geteilt und man erhält die Einsparung je Monat und Integration
4 Wie hoch waren die zusätzlichen Ausgaben für Qualifizierung und Büro- bzw. Gebäudemiete sowie deren Herrichtung für die teilweise neu eingestellten Vermittler über die gesamte Projektlaufzeit und welcher Träger hat diese in welcher Höhe jeweils getragen? In den Gesamtkosten sind Qualifizierungskosten und für die Sachkostenpauschale (Büroausstattung, Kommunikationskosten, Bewirtschaftung der Gebäude und Grundstücke, Mietkosten, Kosten für die IT-Unterstützung, Investitionskosten) berücksichtigt. Von den Qualifizierungskosten und den Sachkosten entfallen ebenfalls 15,2% ( ) auf die Kommune und 84,8% ( ) auf den Bund. Welche konkrete empirische Berechnung liegt dem ermittelten Einsparbetrag von rund 65 Mio. für das Gesamtprojekt BJO zugrunde (siehe ka 17/12433)? Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Projekt Berliner Joboffensive : Vorbemerkungen des Bereiches Statistik zur Ermittlung des Einsparpotentials (Stand: ) Ausgewertet werden statistische Daten zu Beschäftigungsaufnahmen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) entsprechend 48a SGB II. Betrachtet werden dabei 2 Kohorten (Integrations- und Nichtintegrationskohorte), deren Leistungshöhen miteinander verglichen werden. Als Integrationskohorte werden diejenigen Bedarfsgemeinschaften verstanden, bei denen im betrachteten Integrationsmonat für mindestens einen elb eine Beschäftigungsaufnahme verzeichnet wurde. Bei der Nichtintegrationskohorte findet demgegenüber im betreffenden Monat in der Bedarfsgemeinschaft keine Beschäftigungsaufnahme statt. Voraussetzung ist, dass die elb im Vormonat im Bestand sind, um für eine Beschäftigungsaufnahme infrage zu kommen. Durch eine Beschäftigungsaufnahme soll ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit generiert werden, welches den Leistungsbezug im SGB II ganz oder teilweise mindert. Bei der Verminderung des Leistungsbezuges kann es sich dabei um einen dauerhaften oder auch nur um einen temporären Effekt handeln. Ein Vergleich der Leistungshöhen von Integrationsund Nichtintegrationskohorte liefert Anhaltspunkte für die finanzielle Wirksamkeit von Beschäftigungsaufnahmen. Die Leistungshöhen der Integrationskohorte und der Nichtintegrationskohorte können aber nicht unmittelbar miteinander verglichen werden, da die Nichtintegrationskohorte deutlich mehr Fälle umfasst. Daher wird die Nichtintegrationskohorte anhand der Leistungshöhen des Ausgangsmonats auf die Integrationskohorte normiert, so dass eine gleiche prozentuale Verminderung der Leistungshöhen in allen Monaten gewährt ist. Berechnung der Einsparung je Projektjahr: 1. Für jede Integrationskohorte (Integrationskohorte Januar 2011, Integrationskohorte Februar 2011, Integrationskohorte März 2011 ) wird die durchschnittliche monatliche Einsparung je Integration monatlich neu errechnet bis die Daten für 1 Jahr vorliegen. Die Wartezeit bezogen auf die Integrationskohorten beträgt 6 Monate. Daher liegen die Daten für Dezember 2011 erst im Juni 2012 vor
5 2. Aus den durchschnittlichen monatlichen Einsparungen je Integration der einzelnen Integrationsmonate wird ein gewichteter Durchschnitt gebildet, indem die durchschnittliche monatliche Einsparung für die Integrationskohorte Januar 2011 mit der Gesamtanzahl der Monate im Jahr multipliziert, für die Integrationskohorte Februar 2011 mit 11 Monaten im Jahr, die durchschnittliche monatliche Einsparung für die Integrationskohorte Dezember 2011 mit einem Monat im Jahr multipliziert und addiert werden. Die Summe wird anschließend durch die Anzahl aller Integrationen in 2011 dividiert. 3. Diese gewichtete durchschnittliche monatliche Einsparung je Integration wird für einen Wirkungszeitraum von 11 Monaten je Integration berücksichtigt. Um zeitnah eine Abbildung der Einsparung vornehmen zu können, wird zunächst die Einsparung eines Kalenderjahres betrachtet, wenn für jeden Kalendermonat zumindest einmal ein Vergleich der beiden Kohorten möglich war (siehe 1. Juni 2012). Um eine möglichst genaue Abweichung der Leistungen zwischen der Integrationskohorte und Nichtintegrationskohorte berechnen zu können, sollten mindestens 12 Monatsdaten für jede Integrationskohorte vorliegen. Aufgrund der Wartezeit werden 12 Monatsdaten für die Integrationskohorte Dezember 2011 erst im Juni 2013 vorliegen. Da die Daten monatlich geliefert werden, wird die Einsparung monatlich neu berechnet und verifiziert sich im Laufe der Zeit. Dilek Kolat Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen - 5 -
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