Ärzteblatt. Brandenburgisches Deutscher Ärztetag in Frankfurt am Main.

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1 Brandenburgisches Ärzteblatt Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg 25. Jahrgang Juni Deutscher Ärztetag in Frankfurt am Main Foto: Stadt Frankfurt, Stefan Maurer Eröffnung Deutscher Ärztetag in Frankfurt Seite 5 Sterbehilfediskussion mit Brandenburgs Ärzteschaft Seite 9 Klinisches Krebsregister Seite 6 Hartmannbund: Neuer Vorsitz Seite 15

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3 KAMMERINFORMATIONEN / GESUNDHEITSPOLITIK INHALT Brandenburgisches Ärzteblatt Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg 25. Jahrgang Juni Deutscher Ärztetag: Auftakt in der Frankfurter Paulskirche... 5 Klinisches Krebsregister: Informationen zu Meldeanlässen und Meldevergütung... 6 Weiterbildungsordnung geändert Zugang zur Arbeitsmedizin erleichtert. 7 Die LÄKB informiert: Praktische Prüfung der MFA... 8 Kammerversammlung/Sterbehilfediskussion Seite 7 ARZT UND RECHT Diesmal: Reicht ein hochgezogenes Bettgitter zur Sturz prophylaxe bei delirantem Syndrom aus? Bagatellgrenze für die Abfärbewirkung gewerblicher Einkünfte FORTBILDUNG Fortbildungsangebote für Ärzte und MFA BEKANNTMACHUNGEN Fünfte Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der LÄKB Seite 9 Seite 15 AKTUELL Hartmannbund Brandenburg: Dr. Hanjo Pohle neuer Vorsitzender Heinrich-Heine-Klinik gewinnt Publikumspreis Termin-Servicestellen Fehldiagnosen am Telefon Klinikum Ernst von Bergmann: KTQ -Siegel zum dritten Mal in Folge Computergestütztes Training hilft gegen kognitive Einschränkungen DGS: Mit neuem gaf-geschäftsführer und neuen Projekten Nachruf der Ärzteversorgung Land Brandenburg: Fabian Hendriks Rede zum Tod von Dr. med. Manfred Kalz Krankenhaus Prenzlau: Palliativmedizinisches Angebot erweitert Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen endlich umsetzen.. 22 Brandenburger Netzwerk für junge Allgemeinmediziner gegründet Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie: Stellungnahme zum Absturz von Flug 4U Bundespsychotherapeutenkammer: Psychische Erkrankungen müssen vertraulich bleiben Kinder, Eltern, Krebs: Wie sage ich es meinem Kind? Neue Impulse durch Kooperation mit KV COMM Klinikum Niederlausitz: Weiterbildungen für Mitarbeiter PERSONALIA Geburtstage im Juni HELIOS Klinikum Bad Saarow: Orthopädische Praxis erweitert med. Angebot im MVZ LQS Brandenburg: Wechsel an der Spitze der Qualitätssicherung WEITERE RUBRIKEN Editorial...4 Kurse und Fortbildungsangebote KVBB informiert...31 LUGV, Abteilung Gesundheit Brandenburgisches Ärzteblatt

4 EDITORIAL Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dipl.-Med. Hubertus Kruse Foto: Thomas Kläber Während des Schreibens dieser Zeilen Anfang Mai 2015, also kurz vor dem jährlichen Deutschen Ärztetag, vermisse ich beim Lesen der Presse die in den vergangenen Jahren zu diesem Zeitpunkt üblichen Angriffe gegen die Ärzteschaft (Bestechlichkeit, Ärztepfusch, etc.). Dafür will bzw. wird die Bundesregierung demnächst einige neue Gesetze, von denen die Ärzteschaft deutlich betroffen ist, auf den Weg bringen: Einrichtung nur die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern (also Verdi) die Tarifverhandlungen führt. In der Anhörung zum Gesetzentwurf waren der Marburger Bund bzw. die berufsorientierten Gewerkschaften zur Anhörung gar nicht erst eingeladen. Dies zeigt, dass Dr. Udo Wolter mit seiner Bemerkung, Frau Merkel wünscht wieder die Einheitsgewerkschaft FDGB, wohl recht hat. Anti-Korruptionsgesetz Auch ein Gesetz, inhaltlich gegen die Ärzteschaft gerichtet. Hier wird eine Sonderregelung für Approbierte, also Ärzte geschaffen. Handwerklich ist der Entwurf aber so extrem schlecht erarbeitet, dass wohl noch einige Zeit daran gearbeitet werden wird. ehealth-gesetz Seit langem in der Planung sind hier ebenfalls noch offene Fragen: Welche Daten kommen auf die Gesundheitskarte? Wer trägt diese Daten ein und bekommt dies dann auch finanziert (neue EBM Nummer)? Wer finanziert die Infrastruktur in den Praxen und Einrichtungen??? Der gemeinsame Neubau Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg in Potsdam liegt im Zeit- und Finanzplan und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr bezogen werden. Für Weiterbildungsveranstaltungen, Prüfungen und Sitzungen bestehen dann wesentlich bessere Bedingungen als im Reiterweg in Potsdam. Für die im Norden Brandenburgs wohnenden Ärzte verbessert sich mit den dann zwei Standorten der Landesärztekammer Brandenburg damit auch der Erreichbarkeit einiger Fachbereiche (Rechtsabteilung, Weiterbildung). Das Gros der Abteilungen bzw. Mitarbeiter der Landesärztekammer Brandenburg verbleibt aber wie geplant in der Geschäftsstelle in Cottbus Dipl.-Med. Hubertus Kruse Tarifeinheitsgesetz Präventionsgesetz Die vom Marburger Bund vor einigen Jahren erkämpfte Vertretung der angestellten Ärzte in Tarifverhandlungen mit der Arbeitgeberseite anstelle der Großgewerkschaft Verdi ist noch nicht lange her. Der Marburger Bund verhandelte inzwischen für alle Brandenburger Krankenhäuser bzw. Verbundkrankenhäuser Haustarifverträge. Die Folge waren Verbesserungen im Einkommen der Ärzteschaft und bei den Arbeitsbedingungen. Mittlerweile ist kein Brandenburger Krankenhaus mehr im Arbeitgeberverband überall Haustarifverträge. In dem jetzt geplanten Gesetzentwurf sollen kleinere berufsorientierte Gewerkschaften (Ärzte, Piloten, Lokführer, etc.) de facto ihres Streikrechtes beraubt werden, indem in einer An sich ein guter Ansatz, aber warum wurde die Ärzteschaft (Kammer/ KV) bei der zu bildenden Nationalen Präventionskonferenz zur Erarbeitung von Strategien ausgeschlossen? Es gibt aber auch Positives zu berichten: Die Medizinische Hochschule Brandenburg ist gegründet und die ersten Studenten wurden feierlich immatrikuliert. Das Engagement der Gründungsväter hat sich trotz vieler in den Weg gelegter Steine ausgezahlt. Wünschen wir den Studenten, dem Lehrkörper bzw. den Ausbildungsstellen viel Erfolg, den Studenten einen erfolgreichen Studienabschluss und nicht zuletzt auch einen Berufseinstieg in Brandenburg. 4 Brandenburgisches Ärzteblatt

5 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK 118. DEUTSCHER ÄRZTETAG Auftakt in der Frankfurter Paulskirche Die Eröffnungsveranstaltung des 118. Deutschen Ärztetages fand am 12. Mai in der Paulskirche in Frankfurt am Main statt. Neben zahlreichen Delegierten der einzelnen Landesärztekammern nahmen auch Gäste aus Gesundheitswesen, Wirtschaft und Politik teil. Bereits zum Auftakt richtete der Präsident des Deutschen Ärztetages, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, klare Forderungen an die Politik. Freiberuflichkeit sei die Grundlage des ärztlichen Handelns, die Basis, freie medizinische Entscheidungen zu treffen, äußerte Montgomery und leitete damit über zu dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Versorgungsstärkungsgesetz. Eine Verbesserung der Versorgung in unterversorg- in den meisten Krankenhäusern nicht gegeben. Seinen Unmut äußerte er zudem darüber, dass aus dem bereits bestehenden Recht der Patienten, sich eine Zweitmeinung einzuholen, eine Pflicht werden soll. Ob eine zwingend vorgeschriebene Zehn-Tages-Frist zwischen Aufklärung und Eingriff wirklich sinnhaft ist, bezweifle ich so Montgomery. Er warf der Politik vor, die genannten Fakten zwar zu kennen, Sie allerdings nach wie vor zu ignorieren. Weitere Themen, die einen Ausblick Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hingegen verteidigte die Stand- Eröffnungsfeier des 118. Deutschen Ärztetages Fotos: jardai/modusphoto.de Bild links: Frank Ulrich Montgomery, Präsident des Deutschen Ärztetages, der Bundesärzte kammer und der Ärztekammer Hamburg Bild rechts: Hermann Gröhe (CDU), Bundesgesundheitsminister ten Gebieten könne nicht durch den Zwangsaufkauf von freiwerdenden Praxen in vermeintlich überversorgten Gebieten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen geschehen. In diesem Zusammenhang stellte er auch die geplanten Terminservicestellen in Frage. Er berief sich dabei auf eine internationale Vergleichsstudie, die zu dem Ergebnis kam, dass die Terminvergabe in Deutschland, Frankreich und Neuseeland am schnellsten geht. Die außerdem geplante Regelung, den Patienten nach vier Wochen Wartezeit das Recht einzuräumen, ambulant ins Krankenhaus zu gehen, bezeichnete Montgomery schlichtweg als Humbug. Krankenhäuser seien auf stationäre und schwerkranke Patienten ausgerichtet, die Kapazitäten für ambulante Behandlungen seien auf die Inhalte des Ärztetages gaben, waren unter anderem die Forderung nach sinnvollen Verfahren zur Qualitätssicherung sowie die Investitionsdefizite der Länder innerhalb der Krankenhausfinanzierung. Auf der anschließenden ersten Plenarsitzung des 118. Deutschen Ärztetages wurde Prof. Montgomery mehrfach von der Ärzteschaft für die Treffsicherheit seines Vortrages gelobt. punkte und Planungen innerhalb der Gesundheitspolitik. Verständnis wurde ihm von Seiten er Ärzteschaft dafür nicht entgegengebracht, wenn er sich auch, im Vergleich zum Vorjahr, zu den zuvor angesprochenen Streitthemen teilweise äußerte. Die Frankfurter Paulskirche wurde als Eröffnungsort von den Referierenden mehrfach gewürdigt, ist sie doch tragendes Symbol für Freiheit und Demokratie in Deutschland. Musikalisch umrahmt wurde die Eröffnungsveranstaltung durch Musiker des Medizinorchesters (Goethes KOMMchester) Frankfurt. Anja Zimmermann M.A. Frank Ulrich Montgomery, Hermann Gröhe (CDU) und Martina Wenker, Präsidentin der Landesärztekammer Niedersachsen Die Fertigstellung dieses Artikels sowie die Druckfreigabe des vorliegenden Heftes erfolgten am Tag der Eröffnung des 118. Deutschen Ärztetages. Ausführliches über den Ärztetag lesen Sie in der Sommerausgabe des Brandenburgischen Ärzteblattes. Brandenburgisches Ärzteblatt

6 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK KLINISCHES KREBSREGISTER DES LANDES BRANDENBURG Informationen zu Meldeanlässen und Meldevergütung 1. Krebsregistrierung im Land Brandenburg 2015 Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG, 65c SGB V) verpflichtet die Länder zur Errichtung flächendeckender klinischer Krebsregister. Berlin und Brandenburg wollen hierzu die notwendigen rechtlichen Grundlagen für ein länderübergreifendes klinisches Krebsregister in Trägerschaft der Landesärztekammer Brandenburg schaffen. Dies soll bis Anfang 2016 erfolgt sein. Deshalb haben das Land Brandenburg und die gesetzlichen Krankenkassen vereinbart, die in Brandenburg auf freiwilliger vertraglicher Basis bereits seit 1995 etablierte klinische Krebsregistrierung unter Zuhilfenahme der hierin erfahrenen Nachsorgeleitstellen und ihrer Träger bis Ende 2015 fortzuführen. Mit Einverständnis der Träger wurden die folgenden Stellen für das Jahr 2015 vom Land Brandenburg mit der Durchführung der Aufgaben eines Klinischen Krebsregisters betraut: die Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Brandenburg/Nordwest e. V. an der HOS- PA GmbH, die Tumornachsorgeleitstelle des Brandenburgischen Tumorzentrums Onkologischen Schwerpunktes Cottbus e. V. an der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus ggmbh, die Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Frankfurt (Oder) an der Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, die Tumornachsorgeleitstelle des Tumorzentrums Potsdam e. V. an der Klinikum Ernst von Bergmann ggmbh, die Tumornachsorgeleitstelle des Nordbrandenburgischen Onkologischen Schwerpunktes e. V. an der ASKLEPIOS Klinikum Uckermark GmbH. Eine ähnliche Vereinbarung zwischen Brandenburg und dem Verband der privaten Krankenversicherungsunternehmen rückwirkend zum 1. Januar 2015 befindet sich in Vorbereitung. 2. Meldeanlässe Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich verpflichtet, von Krebsregistern ausgezahlte Meldevergütungen für die vom Land vorgegebenen Meldeanlässe nach Maßgabe des 65c Absatz 6 SGB V zu erstatten. Folgende Meldeanlässe wurden für das Jahr 2015 zwischen Land und gesetzlichen Krankenkassen vereinbart: die Stellung der Diagnose nach hinreichender klinischer Sicherung die histologische, zytologische oder labortechnische Sicherung der Diagnose der Beginn einer Behandlung (therapeutische Maßnahme) der Abschluss einer Behandlung (therapeutische Maßnahme) die Feststellung der therapierelevanten Änderung des Erkrankungsstatus der Sterbefall 3. Meldevergütung: Die Höhe der Meldevergütungen wurde am 24. Februar 2015 im Auftrag der Partner der Selbstverwaltung auf Bundesebene gemäß 65c Absatz 6 Satz 8 SGB V durch eine Schiedsperson wie folgt festgelegt: Meldung einer Diagnosestellung nach hinreichender Sicherung 18 Meldung von Verlaufsdaten 8 Meldung von Therapie- und Abschlussdaten 5 Meldung eines histologischen labortechnischen oder zytologischen Befundes 4 Vergütungsabschlag für zahnärztliche Diagnosemeldung ohne Angabe des ICD-Codes 3 Gemäß 65c Absatz 6 Satz 1 SGB V sind allerdings nur vollständige Meldungen erstattungsfähig. GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben deshalb am 15. Dezember 2014 in einer ergänzenden Vereinbarung festgelegt, wann eine Meldung als vollständig gilt. Diese Meldevergütungen für die Übermittlung klinischer Daten an klinische Krebsregister nach 65c Absatz 6 Satz 5 SGB V (Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung) ist auf der Internetseite der Landesärztekammer Brandenburg sowie des Onkologischen Schwerpunktes Brandenburg/ Nordwest e. V. einsehbar. Die Meldung der Daten orientiert sich dabei gemäß 65c Absatz 1 Satz 3 SGB V am aktuellen bundesweit einheitlichen Datensatz der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland zur Basisdokumentation für Tumorkranke und seinen ergänzenden Modulen (ADT/GE- KID-Basisdatensatz). Es wird davon ausgegangen, dass sich die an der Behandlung beteiligten Ärzte und Krankenhäuser in den jeweiligen Arzt- bzw. Entlassbriefen über die erfolgten Meldungen an das zuständige Krebsregister gegenseitig informieren. Der Arzt, der dann ohne weitergehenden Sachgehalt eine zusätzliche Meldung abgibt, hat keinen Vergütungsanspruch. 4. Einwilligungserklärung Da sich die Rechtsgrundlage der klinischen Krebsregistrierung in Brandenburg geändert hat, bitten wir alle meldenden Ärzte außerdem ab sofort die neugefasste Einwilligungserklärung zu verwenden und in Vorbereitung der Übernahme der bereits erfassten Daten auch vorsorglich noch einmal von den Patientinnen und Patienten unterschreiben zu lassen, die bereits gemeldet wurden (Formular ebenfalls auf der Internetseite der Landesärztekammer Brandenburg). Kurze Zusammenfassung: Die Krebsregistrierung erfolgt auch 2015 über die bekannten Nachsorgeleitstellen. Für das Jahr 2015 gelten in Brandenburg insgesamt sechs Meldeanlässe. Die Vergütung erfolgt bundeseinheitlich zu neuen Vergütungssätzen. In Brandenburg ist für das Jahr 2015 eine neue Einverständniserklärung zu verwenden. Neue Meldebögen zur Dokumentation der Tumorstatusänderung wurden entwickelt. Dr. A. Tillack, Projektmanagerin klinisches Krebsregister Landesärztekammer Brandenburg 6 Brandenburgisches Ärzteblatt

7 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK WEITERBILDUNGSORDNUNG GEÄNDERT Zugang zur Arbeitsmedizin erleichtert Bestandteil der fünfjährigen Weiterbildung zum Arbeitsmediziner ist neben dem fachspezifischen Teil ein mindestens zweijähriger klinischer Abschnitt. Die klinische Praxis soll dem zukünftigen Arbeitsmediziner vor allem Erfahrungen beim Umgang mit kranken Menschen und Einblick in die medizinischen Versorgungsstrukturen ermöglichen. Dies sind wichtige Grundlagen für die spätere Tätigkeit als Betriebsarzt. Die Kammerversammlung hat am 25. April einen für die Weiterbildung im Fachgebiet Arbeitsmedizin wichtigen Beschluss gefasst. Wurde bislang ein Weiterbildungsteil in stationärer Innere Medizin gefordert, können ab sofort Weiterbildungsabschnitte in allen Fachgebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden. Mit der Öffnung können nun Fachund Assistenzärzte aus der Klinik direkt und ohne Umweg in die Arbeitsmedizin wechseln. Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als Querschnittsfach weitaus mehr als die internistische Diagnostik. Es geht ebenso um Kenntnisse und Erfahrungen in Sinnesphysiologie, Psychologie, Ergonomie, Berufskunde, Sozialmedizin, Epidemiologie und vielem mehr, welche in dem dreijährigen gebietsspezifischen Teil der Weiterbildung vermittelt werden. Schon seit einigen Jahren besteht in Brandenburg ein erhebliches Angebotsdefizit an betriebsärztlichen Leistungen. Die ungünstige Altersstruktur bei den Arbeitsmedizinern hat dazu geführt, dass der Nachwuchs die in großer Zahl in den Ruhestand ausscheidenden Kollegen nicht ersetzen konnte. In den vielfältigen Bereichen der Wirtschaft und der Verwaltung gibt es für Ärzte deshalb mehr denn je interessante und lukrative Möglichkeiten, sich zu verwirklichen. Dr. med. Frank Eberth v.l.n.r. Dr. med. Frank Eberth, Dipl.-Med. Leonore Stieber, Dr. med. Dietmar Gr0ß Foto: privat Hilfsprogramm für Kammerangehörige mit einem Suchtmi elproblem Vertrauenspersonen der Landesärztekammer Brandenburg Gisela Damaschke, Lübben, Tel.: , luebben.de Dr. med. Jürgen Hein, Prenzlau, Tel.: , PD Dr. rer. nat. Dipl. Psych. Johannes Lindenmeyer, Lindow, Tel.: , lindow.de MR Dr. med. Wolfgang Loesch, Potsdam, Tel.: , PD Dr. med. Gudrun Richter, Schwedt, Tel.: , weitere Informa onen und Merkbla auf Dipl. Med. Manfred Schimann, Co bus, Tel.: , Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes, Kremmen, Tel.: , schwante.de Brandenburgisches Ärzteblatt

8 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK DIE LÄKB INFORMIERT Praktische Prüfung der Medizinischen Fachangestellten Ärztinnen und Ärzte, die Medizinische Fachangestellte ausbilden, finden zur Vorbereitung der Prüfung nachfolgend eine Übersicht der praktischen Tätigkeiten in der Praktischen Prüfung der MFA im Land Brandenburg. Sie finden diese Informationen außerdem im Internet unter > MFA/ Ausbildung-Umschulung/ Prüfungen Medizin Anamnese erfragen Kreislaufkontrolle: Blutdruck und Puls messen Temperatur messen Gewicht ermitteln Größe ermitteln Blutentnahme: kapillar und venös Vor- und Nachbereitung Durchführung simulieren Injektion: s.c. und i.m. Vor- und Nachbereitung Durchführung simulieren i. v.-injektion: Vor- und Nachbe reitung Impfung/Impfausweis Infusion per Venenverweilkanüle Vor- und Nachbereitung, ggf. Zugabe von Medikamenten zur Infusionslösung Durchführung simulieren Entfernen der Venenverweilkanüle Spritzentablett vor- und nachbereiten Urin: Mittelstrahlurin/Spontanurin Abgabe erklären Rachenabstrich Röntgenuntersuchung bei Verdacht auf Fraktur Patienten vorbereiten Ultraschall Patienten vorbereiten Materialien bereitlegen BMI berechnen Notfall (situationsgerecht reagieren) Ansprechen, Lagerung, Information an Arzt, Luftzufuhr, ggf. Asthmaspray, Kreislaufkontrolle, Sauerstoffmaske, Notruf absetzen Wundversorgung Schürf- und Schnittwunde Vorbereitung Patient, Materialien/Instrumententablett Verbände anlegen/entfernen EKG Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung Desinfektion und Sterilisation: Instrumente, Geräte, Flächen, Räume Haut des Patienten Händedesinfektion (hygienische, chirurgische) Desinfektionsmittel-Lösung herstellen Arzneimittel: Haltbarkeit überprüfen, Lagerung, Kühlkette, Dosierung, Verabreichung, Einnahmevorschriften (auch Nitrolingualspray, Suppo sitorien) Labor: Blut kleines und großes Blutbild Blutzuckerbestimmung BSG HbA1c, HDL, LDL, Triglyceride, Creatinin Harnsäure, Cholesterin ALAT, ASAT, AP, GGT, Bilirubin (gesamt) Amylase, CRP TSH, Schilddrüsenantikörper Messwerte einschätzen Urinstreifentest korrekte Handhabung, Fehlerquellen erklären, Parameter erklären, Messwerte einschätzen bakteriologische Harnuntersuch ung vorbereiten Hausbesuch vorbereiten Entsorgung von Materialien Arbeitsschutz und Praxishygiene beachten Selbstschutz und Patientenschutz Kommunikation verbal und nonverbal situationsgerecht durchführen mit unterschiedlichen Patientengruppen, mit Kollegen, mit Vorgesetzten, am Telefon Verwaltung Patienten situationsgerecht empfangen egk Einlesen Ersatzverfahren Patientenkartei anlegen, heraussuchen, sortieren Sprechstundenbedarf bestellen Impfstoff bestellen Unfall aufnehmen Notfall: Transport ins Krankenhaus organisieren Rechnung privatärztlich erstellen Laborröhrchen: kennzeichnen, versandfertig machen Umgang mit dem EBM, UV-GOÄ, GOÄ Formulare korrekt ausfüllen: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (M: 1) ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (M: 21) Verordnung von Krankenhausbehandlung (M: 2) Verordnung einer Krankenbeförderung (M: 4) Abrechnungsschein (M: 5) Überweisungsschein (M: 6) Laborschein (M: 10) Verordnung häuslicher Krankenpflege (M: 12) Arzneiverordnungsblatt (M: 16) Privatrezept, grünes Rezept Notfall-/Vertretungsschein (M: 19) Berichtsvordruck Gesundheitsuntersuchung (M 30) Berichtsvordruck Jugendgesundheitsuntersuchung Untersuchungsheft für Kinder Durchgangsarztbericht (F 1000) Ärztliche Unfallmeldung UV-Träger (F1050) Überweisungs-Vordruck nach Arbeitsunfall (F2900) Terminvergabe/Terminkärtchen Quittung Attest Dokumentieren Laborbuch, Impfausweis, Patientenkartei, Abrechnungspositionen, BG-Unfallbuch Waren beschaffen und verwalten Angebote berechnen und vergleichen, Wareneingang prüfen und dokumentieren, Rechnungen prüfen, Überweisungsträger korrekt ausfüllen 8 Brandenburgisches Ärzteblatt

9 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK 8. KAMMERVERSAMMLUNG Diskussion zum Thema ärztlich assistierter Suizid Bild links: Das Thema ärztlich assistierter Suizid regte zu einer kontroversen Diskussion an Fotos: Dr. Udo Wolter Bild rechts: Referenten waren Dr. Ullrich Fleck (li.) und Dr. Michael de Ridder (re.) Bereits auf der letzten Kammerversammlung des Jahres 2014 war das Thema ärztlich assistierter Suizid ein viel diskutiertes. Dem damaligen Vorschlag, eine Podiumsdiskussion zu diesem Sachverhalt ins Leben zu rufen, wurde am 25. April in Dahlewitz nachgekommen. unterschiedlichen Sichtweisen in ihren Vorträgen und in der anschließenden Diskussion präsentierten. Die Seite Pro ärztlich assistierter Suizid wurde von Herrn Dr. Michael de Ridder vertreten. Herr Dr. de Ridder ist Internist und Intensivmediziner sowie ehemaliger Chefarzt der Rettungsstelle des Vivantes Klinikum Am Urban in Berlin. Außerdem ist er Vorsitzender einer Stiftung für Palliativmedizin und Mitgründer des 2012 eröffneten Vivantes Hospizes in Berlin-Tempelhof. Seit über 20 Jahren beschäftigt sich Dr. Michael de Ridder mit Fragen der Gesundheitspolitik, den Schwerpunkt legt er dabei auf die Medizin am Lebensende. eigene Erfahrungswerte zurückgreifen. Den Arzt bei aller Diskussion um eine eventuelle Gesetzesänderung, bzw. lockerung nicht aus dem Blick zu verlieren, war eine der Kernaussagen Dr. Michael de Ridders. Die Selbstbestimmtheit des Patienten und damit die eigene Entscheidungsfreiheit steht zwar im Mittelpunkt der Überlegungen de Ridders, jeder Arzt müsse aber mit seinem eigenen Gewissen entscheiden dürfen, ob er einem Suizid ärztlich assistieren möchte oder nicht. An erster Stelle stehe außerdem, einen suizidwilligen Patienten vom Leben zu überzeugen. Mit dem Patienten zu reden, ihm zuzuhören sei dabei wesentlich. Die Kommunikation komme in zahlreichen Kliniken zu kurz. Um sich einem Thema dieser Tragweite zu nähern und sich eine eigene Meinung dazu zu bilden, ist es unabdingbar, verschiedene Seiten zu hören. Die Landesärztekammer Brandenburg hatte aus diesem Grund zwei Referenten eingeladen, die den Delegierten der Kammerversammlung ihre zum Teil Die Gegenseite Contra ärztlich assistierter Suizid wurde von Dr. Ullrich Fleck vertreten. Er ist Chefarzt der Allgemein-, Viszeralchirurgie und Speziellen Viszeralchirurgie mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin am Krankenhaus Luckenwalde. Im Jahr 2002 gründete er einen Palliativ- und Hospizverein in Luckenwalde, er ist seit dieser Zeit dessen Vorstandsvorsitzender war Dr. Fleck Gründungsmitglied der Palliativ-Care-Akademie Land Brandenburg und ist seither im Vorstand und Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirates. Er ist außerdem Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Beide Referenten konnten aufgrund ihrer ärztlichen Tätigkeiten, nicht nur im palliativmedizinischen Bereich, auf Dass das Thema ärztlich assistierter Suizid ein ausgesprochen emotionales ist, zeigte die anschließende Diskussion mit den Delegierten der Kammerversammlung. Auch hier gingen die Meinungen auseinander, wenn auch ein überwiegendes contra ärztlich assistierter Suizid zu vernehmen war. Ob es nötig ist, die in Brandenburg bestehende Berufsordnung zu ändern oder nicht, konnte bei der Diskussion am 25. April nicht geklärt werden. Einig war man sich jedoch darüber, dass die Diskussion weitergeführt werden muss. Die Landesärztekammer Brandenburg denkt über eine weitere Veranstaltung zu dieser Thematik nach. Anja Zimmermann M.A. Dipl.-Med. Reiner Hanisch Brandenburgisches Ärzteblatt

10 ARZT & RECHT ARZT UND ARZTHAFTUNG VON FALL ZU FALL Diesmal: Reicht ein hochgezogenes Bettgitter zur Sturzprophylaxe bei delirantem Syndrom aus? Kontakt: Schlichtungs stelle für Arzthaftpflichtfragen der nord deutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3, Hannover Tel.: oder 2420 Fax: Kasuistik Eine Patientin wurde unter dem Verdacht auf einen erneuten Schlaganfall vom 14. bis 27. Dezember in einem Krankenhaus stationär behandelt. Sie wurde ärztlicherseits als delirant, desorientiert, aggressiv, halluzinierend, unruhig und agitiert beschrieben und der besseren Überwachung halber auf die, im Vergleich zur Intensivstation ruhigere, sogenannte Comprehensive Stroke Unit verlegt. Wegen Sturzrisiko wurde ein Bettgitter angeordnet. Zudem erfolgte eine Aufklärung über den Gebrauch der Bettklingel und dass eine Mobilisierung nur in Begleitung erfolgen dürfe. Dennoch kletterte die Patientin am 15. Dezember gegen Uhr über ihr hochgezogenes Bettgitter selbständig und ohne Hilfe zu rufen. Bei dem Versuch stürzte sie zu Boden, erlitt Hämatome im Gesicht sowie eine Platzwunde am linken Auge und gab nachfolgend Schmerzen in der linken Hüfte und der Steißregion an. Sie wurde chirur gisch untersucht und behandelt, laut CCT-Befund lag keine Fraktur vor. Wegen Schmerzen am 17. Dezember erfolgte eine Röntgenuntersuchung mit Normalbefund. Ein erneutes CCT zeigte keine Traumafolge. Im EEG Verdacht auf nonkonvulsiven Status epilepticus, der mit Levetiracetam behandelt wurde. Eine nachträgliche erneute Röntgen-Befundung ergab eine Beckenringringfraktur sowie eine Impressionsfraktur im Trochanter major, die keiner operativen Therapie bedurfte. Beanstandung der ärztlichen Maßnahmen Die Patientin sei durch den Sturz zu einer Dauerbewohnerin des Pflegeheims geworden. Sie habe vor dem Sturz allein mit Pflegestufe 2 in ihrer Wohnung gelebt. Im Krankenhaus sei sie ohne Überwachung abgestellt worden. Das passe im Übrigen nicht zu den im Qualitätsbericht des Hauses angegebenen Zielen. Stellungnahme des Krankenhauses Unter dem Verdacht eines erneuten Hirninfarktes sei die Patientin zunächst auf die Stroke Unit in ein Sechsbettzimmer aufgenommen worden. Wegen des Verdachts auf ein delirantes Syndrom erfolgte dann die Verlegung auf die ruhigere, sogenannte Comprehensive Stroke Unit. Die Patientin sei mit Begleitung ins Bett gebracht worden, es sei das Bettgitter zugemacht und die Klingel griffbereit hingehängt worden. Zudem sei sie über die Betätigung der Klingel informiert worden und dass sie nur in Begleitung das Bett verlassen dürfe. Trotz allem sei die Patientin am Nachmittag des 15. Dezember selbständig über das Bettgitter aufgestanden und infolgedessen gestürzt. Gutachten Der Gutachter hat keine verbindlichen und einheitlichen Vorgaben für den Umgang mit sturzgefährdeten und verwirrten Menschen gefunden. Gemessen an den Angaben im Qualitätsbericht des Krankenhauses, wonach alles daran gesetzt werde Stürze zu verhindern und Sturzrisiken bestmöglich abzubauen, lasse sich deren ausreichende Einhaltung in der Versorgung von der Patientin anhand der Akten nicht nachzuvollziehen. Daher sei der Sturz Folge eines fehlerhaften Handelns der Mitarbeiter des Krankenhauses. Die Diagnose der Frakturen sei verzögert erfolgt und nicht offensiv kommuniziert worden. Stellungnahmen zum Gutachten Ärztlicherseits sei es völlig überraschend zu einem Sturz gekommen. Die Patientin sei selbstständig über die Bettgitter geklettert, weil sie wohl aufstehen wollte. Die Bettgitter seien zu ihrem Schutz auf beiden Seiten entsprechend dem aktuellen Standard angebracht worden. Eine Erweiterung mit zusätzlichen Brettern, Plexiglasscheiben oder Netzen, die teilweise vom Sohn der Patientin gefordert worden seien, seien nicht sinnvoll und auch nicht erlaubt. Laut Akte sei der letzte Patientenkontakt um Uhr gewesen; um Uhr sei der Sturz erfolgt. Der Pfleger sei um Uhr vor Ort gewesen. Selbst mit einer Videoüberwachung, die nicht vorgelegen habe, seien Stürze nicht mit hundertprozentiger Sicherheit zu verhindern. Man habe wegen der erkannten Sturzgefährdung die nach Klinikstandard entsprechenden Maßnahmen eingeleitet. Die nachträgliche Neuevaluierung des radiologischen Befundes habe zu keiner Veränderung des therapeutischen Schemas geführt. Die vom Sohn angegebene Behauptung, dass alleine durch den Sturz die Pflegebedürftigkeit der Mutter bedingt sei, müsse widersprochen werden. Die Pflegebedürftigkeit habe bereits vorher bestanden. Entscheidung der Schlichtungsstelle Die Schlichtungsstelle hat sich dem Gutachten im Ergebnis angeschlossen. Die behandelnden Ärzte und das beteiligte Pflegepersonal haben nach dem Standard die Patienten zu überwachen und vor krankheitsbedingten Selbstgefährdungen und Selbstschädigungen zu schützen. Hierzu reicht die alleinige Sicherung durch hochgestellte Bettgitter ohne Fixierung und ohne Aufsicht nicht aus. Bei den Verwirrtheitszuständen der deliranten Patientin mit optischen Halluzinationen und bei der dokumentierten Bettflüchtigkeit und der bekannten Sturzgefahr hätte eine Rücküberführung auf die Comprehensive Stroke 10 Brandenburgisches Ärzteblatt

11 ARZT & RECHT Unit oder eine andere Intensivstation oder Wachstation bei kontinuierlicher Möglichkeit der Beobachtung durch Fachpersonal und gegebenenfalls Fixierung erfolgen müssen zunächst ohne, dann schnellstmöglich mit richter licher Genehmigung. Aus den Akten geht nicht hervor, ob die Patientin in der sogenannten Comprehensive Stroke Unit alleine in einem Zimmer untergebracht war und welche Überwachungsmöglichkeiten dort bestanden. Bei einer Unterbringung ohne Überwachung und ohne Fixierung droht bei hochgezogenen Bettgittern ex ante infolge der erhöhten Fallhöhe eine schwerwiegende Selbstgefährdung bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen. Das nach Aktenlage alleinige Anbringen von hochgeschobenen Bettgittern zum Selbstschutz und zur Sturzprophylaxe reicht bei einer verwirrten Patientin nicht aus und ist somit fehlerhaft. Bei fachgerechter Überwachung und Kontrolle beziehungsweise Sicherung der Patientin auf der Intensivstation hätte der Sturz mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vermieden werden können. Die Schlichtungsstelle wie auch der Gutachter halten das Fehlen einer Fixierung und die mangelhafte Überwachung im vorliegenden Fall für fehlerhaft. Gesundheitsschaden Die Beckenringfraktur und die damit verbundenen Schmerzen waren als fehlerbedingt zu bewerten. Es konnte allerdings nicht festgestellt werden, dass die Verschlechterung des Gesundheitszustands, die zur Übersiedlung in ein Pflegeheim führte, überwiegend wahrscheinlich auf diese Fraktur zurückzuführen waren, so dass dies nicht als fehlerbedingt bewertet werden konnte. Fazit Das Anbringen von hochgeschobenen Bettgittern zum Selbstschutz und zur Sturzprophylaxe reicht alleine bei einer verwirrten Patientin nicht aus. Vor dem Sturz zu bewahren ist besser, als nach dem Sturz auf die Beine zu helfen. Professor Dr. med. Dieter Schmidt, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie Ärztliches Mitglied Kerstin Kols, Geschäftsführerin Hinweis: Weitere Fälle aus der norddeutschen Schlichtungsstelle finden Interessierte im Internet unter Rubrik Arzt Kasuistiken Alle Fälle entstammen der gemeinsamen Fallsammlung der neun Mitgliedskammern der norddeutschen Schlichtungsstelle. FREIBERUFLICHKEIT Bagatellgrenze für die Abfärbewirkung gewerblicher Einkünfte Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Einkünfte einer GbR, die hauptsächlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt und daneben in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, dann nicht insgesamt zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert werden, wenn die gewerblichen Umsätze eine Bagatellgrenze in Höhe von 3 Prozent der Gesamtnettoumsätze und zusätzlich den Betrag von Euro im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen. Hintergrund Erbringt eine Personengesellschaft ihre Leistungen teilweise freiberuflich und zum Teil gewerblich, so ist ihre Tätigkeit nach 15 Abs. 3 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) insgesamt als gewerblich zu qualifizieren. Dies gilt grundsätzlich für alle Einkünfte, auch wenn die gewerbliche Tätigkeit nur einen geringfügigen Anteil darstellt. Nach der bisherigen Rechtsprechung trat die abfärbende Wirkung nicht ein, sofern der gewerbliche Umsatz maximal 1,25 % der Gesamteinnahmen betrug. Eine Entscheidung, dass höhere gewerbliche Umsätze immer zum Eintritt der Abfärbewirkung führen, war damit aber nicht getroffen. Von dem aktuellen Urteil sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und Partnerschaftsgesellschaften betroffen. Die Entscheidung ist damit vor allem für Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) relevant, da insoweit die Gefahr besteht, dass sämtliche Gewinne durch eine auch nur geringfügige gewerbliche Tätigkeit infiziert werden und somit der Gewerbesteuer unterliegen. Gewerbliche Einkünfte werden z.b. durch den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln, Hilfsmitteln oder Fachbüchern erzielt. Gewerbliche Einkünfte können jedoch auch bei der Anstellung von Ärzten entstehen. In einer ebenfalls kürzlich veröffentlichten Entscheidung definierte der BFH auch Kriterien zur Aufsichtspflicht von Praxisinhabern gegenüber angestellten Kollegen, bei deren Erfüllung das Merkmal der Freiberuflichkeit nicht gefährdet ist und somit auch keine Gewerbesteuer anfällt. Danach ist die Erbringung der ärztlichen Leistung durch angestellte Ärzte regelmäßig als Ausübung leitender eigenverantwortlicher freiberuflicher Tätigkeit anzusehen, wenn der selbständige Arzt die jeweils anstehenden Voruntersuchungen bei den Patienten durchführt, die Behandlungsmethode für den Einzelfall festlegt und sich die Behandlung problematischer Fälle vorbehält. Anmerkung Bezüglich der Höhe der Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung schafft der BFH endlich Rechtssicherheit. Die bisherigen Urteile zur Geringfügigkeitsgrenze waren dazu nicht geeignet. Klare Aussagen zur Höhe einer Bagatellgrenze blieben bislang aus, indem die Richter lediglich feststellten, dass im aktuellen Streitfall der Anteil der schädlichen Betätigung jedenfalls noch als geringfügig oder jedenfalls nicht mehr als geringfügig anzusehen sei. Betroffene können sich nun mit Hilfe ihres persönlichen Beraters darauf einstellen, wann die Abfärbung ihrer gewerblichen Einkünfte auf die freiberuflichen Einkünfte droht und dem durch steuerliche Gestaltung entgegen treten. Stb Torsten Feiertag Kontakt: Treuhand Hannover GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Stb Torsten Feiertag Niederlassungen Berlin, Bernau, Potsdam, Tel.: kanzlei.berlin@ treuhand-hannover.de Brandenburgisches Ärzteblatt

12 FORTBILDUNG AKADEMIE FÜR ÄRZTLICHE FORTBILDUNG Fortbildungsangebote für Ärzte und MFA Fortbildung für Ärzte Grundkurs Palliativmedizin (40 Stunden) 40 P 15. bis 19. Juni 2015 Ort: Potsdam Kursleitung: PD Dr. med. M. P. Deckert, Brandenburg/Havel; Dipl.-Med. K. Wendt, Beeskow Teilnehmergebühr: 560 ausgebucht! Wie kann Kinderschutz gelingen? 3 P 8. Juli 2015,17:30 bis 20:00 Uhr Ort: Landesärztekammer Brandenburg, Cottbus Leitung: Dipl.-Med. H. Karpinski, Senftenberg Teilnehmergebühr: 40 Kurse im Strahlenschutz gemäß Röntgenverordnung Einführungskurs zur Unterweisung nach RöV 8 P 4. Sept Nov Teilnehmergebühr: je 60 Grundkurs im Strahlenschutz 25 P 7./8. Okt /26. Nov Teilnehmergebühr: je 300 Spezialkurs im Strahlenschutz 21 P 9./10. Okt /28. Nov Teilnehmergebühr: je 280 Ort: Cottbus Kursleiter: Prof. Dr. med. habil. C.-P. Muth, Cottbus Impfaufbau-/Refresherkurs 5 P (fachübergreifend für Ärzte und Praxismitarbeiter) 9. Sept. 2015, 14:00 bis 18:00 Uhr Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: 55 Suchtmedizinische Grundversorgung 50 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB Motivational Interviewing (Trainer MI: Dr.phil. Dipl.-Psych. C. Veltrup, Lübeck) 11./12. Sept Alkohol, Nikotin und Versorgungssystem 9./10. Okt Drogen- und Medikamentenabhängigkeit, Substitutionstherapie, Notfälle, Toxikologie, Gesetzliche Grundlagen 20./ Ort: Potsdam Kursleiter: Dr. med. J. Hein, Prenzlau; Frau G. Damaschke, Lübben Teilnehmergebühr: 230 /Block Refresher-Kurs zur fakultativen Vorbereitung auf die Wissenskontrolle zum Nachweis der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung ( 7 Abs.3 GenDG) 6 P 16. Sept März Juni 2016 jeweils 15:00 bis 20:00 Uhr Ort: Potsdam Kursleiter: Herr Dr. L. Pfeiffer, Berlin Teilnehmergebühr: je 80 (anschließende Wissenskontrolle möglich Gebühr 30 ) ausgebucht! Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden) 80 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB 19./20. Sept /18. Okt /8. Nov /29. Nov /28. Febr Neuer Kurs: 6./7. Febr /20. März /8. Mai /26. Juni /28. Aug Ort: Potsdam Gruppenleitung: R. Suske, Werneuchen Teilnehmergebühr: ausgebucht! Intensivvorbereitung auf die Facharztprüfung Allgemeinmedizin 10 P 19. Sept Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: 100 Kompetenzsicherung Geriatrie 6 P 23. Sept Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: 80 Strukturierte curriculare Fortbildung Medizinische Begutachtung (64 Std., Modul I-III) Modul I (40 Std.): Allgemeine Grundlagen, Zustandsbegutachtung, Kausalitätsbezogene Begutachtung 40 P Termine: 26. Sept. 2015, 7. Nov. 2015, 12. Dez. 2015, 9. Jan Ort: Potsdam Kursleiter: Dr. med. J.-M. Engel, Bad Liebenwerda; Prof. Dr. med. E. Frantz, Potsdam Teilnehmergebühr: 560 Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal 8 P 10. Okt in Neuruppin Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: 80 für Ärzte, 45 für Praxispersonal Weiterbildungstage Allgemeinmedizin Modul 3: Nov P Teilnehmergebühr: 250 Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide 12 Brandenburgisches Ärzteblatt

13 FORTBILDUNG Sonographie-Kurse Abdomen und Retroperitoneum Grundkurs: 20. bis 22. Nov Ort: St. Josefs-Krankenhaus Potsdam Kursleiter: Dr. med. B. Kissig, Potsdam Teilnehmergebühr: 420 ausgebucht! Aktualisierung der Fach kunde im Strahlenschutz (8 Stunden) für Ärzte 9 P gemäß Röntgenverordnung 21. Nov Ort: Blankenfelde/Mahlow Kursleiter: Prof. Dr. med. habil. C.-P. Muth, Cottbus Teilnehmergebühr: 120 Seminar Leitender Notarzt 40 P gemäß Richtlinie der LÄKB zur Qualifikation des Leitenden Notarztes 30. Nov. bis 4. Dez Ort: Cottbus Kursleiter: T. Reinhold, Oranienburg; Dr. med. F. Mieck, Königs Wusterhausen Teilnehmergebühr: 700 Ihre Anmeldung richten Sie bitte an die LÄKB, Referat Fortbildung, Postfach , Cottbus, Fax: , akademie@laekb.de, Internet: Fortbildung für MFA Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung (laufender Kurs) Modul 2 Patientenbetreuung und Teamführung (1-4): 12. Juni, 3. Juli, 11. Sept. 9. Okt Modul 3 Qualitätsmanagement (1-4): 13. Juni, 4. Juli, 12. Sept., 10. Okt Modul 7 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (1-4): 13./14. Nov. und 4./12. Dez Ort: Potsdam Teilnehmergebühr: 360 /Modul (40 Stunden) Nichtärztliche Praxisassistentin (Terminänderungen möglich) ausgebucht 11. bis 13. Juni bis 11. Juli bis 5. Sept bis 26. Sept Okt /5. Nov Ort: Potsdam 4. bis 6. Juni bis 4. Juli bis 12. Sept bis 10. Okt Nov /11. Dez Ort. Cottbus Es gelten die Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landesärztekammer Brandenburg. Diese sind unter (Arzt/Fortbildung/ Bestimmungen) einsehbar oder telefonisch unter anzufordern. SPEZIALISTEN FÜR HEILBERUFE * Schumannstraße Berlin Telefon Fax Anwaltstradition seit 1906 Dr. Reiner Schäfer-Gölz Wolf Constantin Bartha Torsten von der Embse Fachanwälte für Medizinrecht Dr. Christopher Liebscher, LL.M. Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Jörg Robbers Rechtsanwälte * Ärztliche Kooperationen * Vertragsarztrecht * Krankenhausrecht * Ärztliches Haftungsrecht * Ärztliches Wettbewerbsrecht * Praxismietvertrag * Arbeitsrecht in der Medizin Impfaufbau-/Refresherkurs (fachübergreifend für Ärzte und Praxismitarbeiter) 9. Sept. 2015, 14:00 bis 18:00 Uhr Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: 55 Zentrale Weiterbildung für Medizinische Fachangestellte Nord/West Brandenburg Aus der Praxis für die Praxis 7. Okt Ort: Neuruppin Leitung: Dr. med. H. Wiegank Teilnehmergebühr: 30 Anzeige Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal 10. Okt in Neuruppin Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: 45 Anzeige Brandenburgisches Ärzteblatt

14 BEKANNTMACHUNGEN Fünfte Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom 25. April 2015 Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 6. September 2014 aufgrund des 21 Absatz 1 Nummer 6 des Heilberufsgesetzes vom 28. April 2003 (GVBl. I S. 126), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I S. 1, 10) geändert worden ist, folgende Fünfte Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg beschlossen. Sie ist durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (Az.: /14+3 ) vom 15. April 2015 genehmigt worden. Artikel 1 Die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom 26. Oktober 2005 (Brandenburgisches Ärzteblatt 12/B/2005), zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom 14. Dezember 2013 (Brandenburgisches Ärzteblatt 2/2014) wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: In Nummer 19 werden die Wörter Gebiet Nervenheilkunde gestrichen. 2. Abschnitt B Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen (Tabellarische Übersicht) wird wie folgt geändert: a) In der Spalte Gebiete wird in Nummer 19 das Wort Nervenheilkunde gestrichen. b) In der Spalte Facharzt- und Schwerpunktkompetenz (FA, SP) werden die Wörter FA Nervenheilkunde gestrichen. 3. Abschnitt B Nummer 19 Gebiet Nervenheilkunde wird gestrichen. Artikel 2 Diese Fünfte Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im gesetzlich bestimmten Mitteilungsblatt in Kraft. Genehmigt: Potsdam, den 15. April 2015 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg i.a. Kathrin Küster Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit ausgefertigt und ist im gesetzlich bestimmten Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Cottbus, den 25. April 2015 Der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg Dr. med. Udo Wolter 14 Brandenburgisches Ärzteblatt

15 AKTUELL HARTMANNBUND BRANDENBURG Dr. Hanjo Pohle neuer Vorsitzender Nachdem die langjährige Vorsitzende, Frau Dipl.-Med. Elke Köhler am 22. April dieses Jahres vom Amt der Vorsitzenden des Hartmannbundes Brandenburg zurückgetreten ist, hat nun Dr. Hanjo Pohle die Leitung des über 700 Mitglieder starken einzigen freien Ärzteverbandes übernommen und wird ihn mit Hilfe seiner Vorstandsmitglieder im Interesse seiner Mitglieder führen. Es ist mir natürlich eine große Ehre, den Hartmannbund Brandenburg, der in diesem Jahr sein 25-jähriges Gründungsjubiläum feiert, in den zunehmend schwieriger werdenden berufspolitischen Zeiten zu begleiten und ihm neue Impulse verleihen zu dürfen! Zuallererst gilt unser Dank als Vorstand des Hartmannbundes Frau Dipl.-Med. Köhler, die gerade in den Aufbaujahren Erhebliches für unseren Verband geleistet hat und nun in den berufspolitischen Ruhestand tritt. Wir wünschen ihr alles erdenklich Gute und natürlich viel Gesundheit. Das System unserer Berufsausübung ist durch die Übertragung von gesetzlichen Aufgaben auf öffentlich rechtliche Körperschaften wie Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen gekennzeichnet. Diese müssen einerseits eben gesetzestreu handeln, andererseits ihre Pflichtmitglieder vertreten. Dieses sich daraus ergebende ambivalente Verhältnis ist im Interesse der Ärztinnen und Ärzte nur durch stark agierende Ärzteverbände zu mildern. Und genau da setzt der Hartmannbund als einziger freier Ärzteverband an und wird nun auch in Zukunft noch konzentrierter und punktgenauer seine Positionen im Interesse seiner Mitglieder vertreten. Als freier Ärzteverband sind wir seit zweieinhalb Jahrzehnten der Anlaufpunkt von Ärztinnen und Ärzten jeglicher Berufsausübung. Unser Vorstand steht dafür beispielgebend mit einem leitenden Krankenhausarzt, einem Rettungsmediziner, einem Orthopäden in privatärztlicher Tätigkeit und einem Allgemeinmediziner in freier Niederlassung und repräsentiert eine Vielzahl von Meinungen und Interessen in unserer Berufsausübung. Bei aller Meinungsvielfalt ist allen der Glaube an die zunehmend wichtiger werdende Einheit aller Ärzte gegenüber Politik und Gesellschaft nicht abhandengekommen, sodass sich immer wieder gemeinsame Positionen in unserem Verband entwickeln und wir es als unsere vordringliche Aufgabe ansehen, die Finger in die Wunden zu legen, die häufig von der Politik aufgerissen und dann im Nachhinein verharmlost werden! Größtmögliche Freiheit der Berufsausübung, die Aufrechterhaltung der Therapiefreiheit, der freien Niederlassung, der freien Arztwahl und der gerechten und angemessenen Vergütung und damit der materiellen Unabhängigkeit des Arztes sind mit der Bekenntnis zur qualifizierten Weiter- und Fortbildung und damit der Erhaltung ärztlicher Kompetenzen, die Kernziele des Hartmannbundes. Gegen die politische Tendenz der Erhöhung des staatlichen Einflusses auf die Gesundheitsversorgung der Gesellschaft, wie wir sie stellvertretend im neuen GKV Stärkungsgesetz, in dem Substituierungsbestreben ärztlicher Leistungen, in der Beschränkung der Freien Niederlassung und den immer größer werdenden Einfluss der Ökonomie auf die Tätigkeit der Krankenhauskollegen wiederfinden; werden wir konsequentere Antworten geben müssen als unsere Standesorganisationen zur Zeit dazu in der Lage sind. Ein freier Ärzteverband wie der Hartmannbund, ohne fokussierende Einzelinteressen seiner Mitglieder, muss sich auf die gemeinsamen Grundwerte der meisten Ärztinnen und Ärzte berufen und für eine einigende Haltung unserer Kolleginnen und Kollegen gegenüber Politik und Kassen werben und kämpfen. In diesem Sinne verstehen wir als Vorstand die an uns herangetragene Verantwortung. Dr. Hanjo Pohle Vorsitzender Hartmannbund Brandenburg Landesärztekammer Brandenburg Akademie für ärztliche Fortbildung Medizinische Begutachtung Modul I der Strukturierten curricularen Fortbildung Medizinische Begutachtung 26. September Januar 2016 Veranstaltungsort: Geschäftsstelle der Landesärztekammer Brandenburg Reiterweg 3, Potsdam Tel Kursleitung: Dr. med. Joachim-Michael Engel Prof. Dr. med. Eckart Frantz Dr. Hanjo Pohle Foto: Thomas Kläber Brandenburgisches Ärzteblatt

16 AKTUELL MEDIZIN-MANAGEMENT-PREIS 2015 Heinrich-Heine-Klinik gewinnt Publikumspreis Bei der Preisverleihung des Medizin-Management-Preises 2015 am 15. April in Berlin erhielt die Potsdamer Dr. Ebel Fachklinik den begehrten Publikumspreis für ihr Versorgungsmodell Doc.Verena. Der Publikumspreis wird auf dem Innovations-Konvent an das Projekt verliehen, das die meisten Stimmen aus dem Publikum erhält. Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung, die uns bestätigt, dass unser innovatives Pilotprojekt genau bei der richtigen Zielgruppe ankommt. Es bestätigt auch den Bedarf an modernen Lösungen zur Schließung von Kommunikationslücken im Gesundheitswesen, sagt Carola Scheidling, Klinikleiterin der Heinrich-Heine-Klinik Potsdam und Initiatorin des innovativen medizinischen Versorgungsmodells Doc.Verena. Carola Scheidling, Klinikleiterin der Heinrich-Heine-Klinik Potsdam und Dr. Torsten Schmale, Geschäftsführer DocCirrus GmbH Foto: Heinrich-Heine-Klinik Doc.Verena ist die Vernetzung der Zukunft zum virtuellen Austausch im medizinischen Sektor. Menschen mit psychosomatischen Erkrankungen benötigen in der Regel Hilfe von vielen verschiedenen Stellen. Doc.Verena will zu diesem Zweck niedergelassene Haus- und Fachärzte, Rehabilitationskliniken, Patienten und vor allem auch Kostenträger miteinander vernetzen. Die Beteiligten können sich über verschlüsselte Kommunikationsmedien austauschen, gesicherte Videokonferenzen abhalten und Daten im Netz gleichzeitig abrufen. Patienten sollen über ein spezielles Portal auf freigegebene Akteneinträge zugreifen, Formulare ausfüllen und diese an die Ärzte übertragen können. Das Vernetzungsmodell soll Abläufe effizienter machen, Redundanzen vermeiden und Behandlungsergebnisse verbessern, sodass langfristige Arbeitsunfähigkeiten verhindert werden können. Carola Scheidling erklärt das so: Das Kommunikationssystem ist für den Laien vergleichbar mit einem bekannten Telefonie- und Chatdienstleister, mit dem Unterschied, dass es absolut datensicher, technisch weiterentwickelt und zugeschnitten ist auf die medizinischen Bedürfnisse aller Beteiligten der Behandlungskette eines Patienten. Durch die einzigartige Verschlüsselungstechnologie ist ein hochsicherer Datenschutz gewährleistet. Die Heinrich-Heine-Klinik in Potsdam ist Vorreiter bei der Anwendung dieser auf dem Markt innovativen Technologie. Gemeinsam mit den Projektpartnern DocCirrus GmbH und DoctorCom GmbH haben sie das Versorgungsmodell entwickelt. Es freut mich sehr, dass das Projekt Doc.Verena der Heinrich-Heine-Klinik in dieser prominenten Form ausgezeichnet wurde. Die Geschäftsführung der Klinik und der Klinikgruppe hatte die Weitsicht, einen innovativen Ansatz zu verfolgen, der großen Nutzen gleichermaßen für Patienten, Zuweiser, Kostenträger und Klinik mit sich bringt, so Dr. Torsten Schmale, Geschäftsführer DocCirrus GmbH. Der Innovations-Konvent mit Verleihung des Medizin-Management-Preises 2015, der am 14. und 15. April in Berlin stattfand, ist Teil der conhit Connecting Healthcare IT. Der jährlich ausgeschriebene Medizin-Management-Preis zeichnet Innovationen in der Gesundheitsbranche aus, die durch neue Wege des Steuerns, Führens und Leitens, Ergebnisse verbessern. Schirmherr des Preises ist Prof. Dr. Heinz Riesenhuber, MdB, Bundesforschungsminister a. D. und 16 Brandenburgisches Ärzteblatt

17 AKTUELL Alterspräsident des Deutschen Bundestags. Die Ausschreibung umfasst die Sektoren Forschung, medizinische Verfahren, Versorgungs- und Kooperationsformen, Qualitätssicherung und Produktion, IT, Kommunikation und Human Resources. Die Heinrich-Heine-Klinik in Potsdam ist in der Region Berlin-Brandenburg das größte Zentrum für Psychosomatik und Psychotherapie. Sie gehört zur Unternehmensgruppe Dr. Ebel Fachkliniken einem Familienunternehmen, das acht Rehabilitationskliniken in sechs Bundesländern mit mehr als Betten und Mitarbeiter umfasst. Das Behandlungsspektrum der qualitätsausgezeichneten Rehaklinik reicht von Depressionen, Burnout, posttraumatischen Belastungsund Angststörungen über chronische Terminhinweis Ärztliche Weiterbildung/Infoveranstaltung Die Vernetzung der Zukunft Vorstellung des Versorgungsmodells Doc.Verena zur Vernetzung von niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Rehabilitationskliniken, Patienten und Kostenträger Wann: , ab Uhr Wo: Heinrich-Heine-Klinik, Am Stinthorn 42, Potsdam Programm Uhr Gästeempfang und Austausch Uhr Vorstellung Vernetzungsmodell Doc.Verena Uhr Vortrag Was uns gesund hält Resilienz und Weisheit (Punkte bei der LÄK beantragt) Uhr Ausklang mit praktischer Übung Qi Gong Bitte melden Sie sich bis zum unter per Tel / oder per Fax: / an! Schmerzen, Tinnitus und Persönlichkeitsstörungen. Jährlich werden etwa Patienten behandelt. Die auf einer Halbinsel zwischen Lehnitz- und Krampnitzsee gelegene Klinik feierte 2014 ihr 20-jähriges Bestehen. Ulrike Spaak, Dr. Ebel Fachkliniken GmbH & Co. BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE (BVF) E. V.: Termin-Servicestellen Fehldiagnosen am Telefon Fast 15 fest vereinbarte Termine pro Woche fallen im Durchschnitt in jeder Frauenarztpraxis in Deutschland aus, weil Patientinnen entweder gar nicht oder nicht rechtzeitig absagen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage, die unter den Mitgliedern des Berufsverbandes der Frauenärzte durchgeführt wurde. Am besten wäre es, wenn alle Patientinnen ihre Arzttermine zuverlässig ernstnehmen würden. Dann hätten wir Sicherheit in der Planung und könnten auch Termine schneller vergeben, so Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. Die Terminservicestellen für Facharztbesuche jedenfalls, die das Bundesgesundheitsministerium plant, und die auch in der Bundestagslesung im März nicht in Frage gestellt wurden, werden keine Lösungen bringen, im Gegenteil. Es ist geplant, dass in diesen Stellen medizinische Laien am Telefon sitzen, die allein aus dem Telefonat bei sämtlichen Beschwerden gleich ob Magen, Ohr, Unterleib, Kniegelenk entscheiden müssen, ob ein echter Notfall vorliegt und dann dem Patienten eine Praxis zuweisen werden. Fehlentscheidungen werden bei einer solchen Form der telefonischen Schnelldiagnose an der Tagesordnung sein. Sollten tatsächlich entsprechend den Vorstellungen des Ministeriums Terminservicestellen eingerichtet werden, die aus dem Budget der niedergelassenen Ärzte finanziert werden sollen, so schlagen einige Ärzte inzwischen vor, dass Patienten und Patientinnen für nicht wahrgenommene und nicht rechtzeitig abgesagte Termine eine Ausfallentschädigung zahlen sollten. Es wäre eine Überlegung wert, ob man mit einem solchen Instrument nicht eine bessere Sicherheit in die Terminplanung bekommt und damit auch lange Wartezeiten verhindern kann. An der Umfrage, auf die sich der Präsident des Berufsverbandes der Frauen ärzte bezog, hatten 622 niedergelassene Frauenärztinnen und ärzte aus ganz Deutschland teilgenommen. Sie führten im September und Oktober 2014 eine Strichliste über vereinbarte, aber ausgefallene Praxistermine ihrer Patientinnen. Insgesamt wurden in den befragten Praxen über einem Zeitraum von vier Wochen Termine nicht eingehalten bzw. nicht rechtzeitig abgesagt. Das entspricht im Durchschnitt 58 Terminen pro Praxis innerhalb von vier Kalenderwochen oder pro Woche einem Durchschnitt von fast 15 Terminen, für die die Praxis Zeit reserviert hatte, erläutert Dr. med. Jens Schweizer, Georgsmarienhütte, der Initiator der Umfrage. Um nicht mitten in der Praxiszeit Pausen einlegen zu müssen, müssen wir so planen, dass wir diese ausgefallenen Termine ausgleichen, das heisst, wir müssen eigentlich täglich im Durchschnitt drei Patientinnen mehr bestellen, als eigentlich in den Plan passen. Und wenn dann doch alle kommen, oder wir haben einen oder zwei Notfälle, dann kann es zu Wartezeiten kommen." Quelle: FRAUENARZT 46 (2015), S. 202 f. Schweizer J., Termin-Servicestellen überflüssig, teuer, ärgerlich. Dr. med. Susanna Kramarz, BVF 2015 Brandenburgisches Ärzteblatt

18 AKTUELL KLINIKUM ERNST VON BERGMANN KTQ -Siegel zum dritten Mal in Folge an Klinikum und Poliklinik verliehen Foto: Klinikum Ernst von Bergmann Das Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann wurde zum dritten Mal in Folge für seine Qualität ausgezeichnet: seit 2009 führt die Klinik durchgehend das KTQ Siegel. Die Poliklinik Ernst von Bergmann wurde gemeinsam mit dem Klinikum in einer sogenannten vernetzten Zertifizierung ebenfalls zum dritten Mal ausgezeichnet. Die Poliklinik trägt somit seit 2010 durchgehend die KTQ Auszeichnung. Die Krankenhäuser werden im KTQ - Prozess nach klaren Kriterien bewertet. In diesem Vergleich gehört das Klinikum Ernst von Bergmann zu den besten 25 Kliniken Deutschlands. Aktuell sind deutschlandweit 432 Krankenhäuser aller Größen nach KTQ zertifiziert. Ende Januar 2015 wurden Klinikum und Poliklinik eine ganze Woche durch externe Visitoren begutachtet. Das Zertifizierungsverfahren von KTQ, der Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen, wurde von Krankenkassen und Gesundheitsverbänden geschaffen. Das ist eine hohe Anerkennung für das Engagement unserer Mitarbeiter, so der Vorsitzende der Geschäftsführung Steffen Grebner, denn nur über deren Engagement ist das Qualitätsmanagement so erfolgreich gestaltbar. Die Mitarbeiter einbinden und gemeinsame Wege beschreiten, nur so können gemeinsame Qualitätsziele erreicht werden. Am 24. März wurden der Geschäftsführung des Klinikums Ernst von Bergmann durch Dr. Ralph Wiedensohler die begehrten KTQ -Siegel offiziell überreicht. Dr. Wiedensohler, Geschäftsführer der Zertifizierungsstelle für das Gesundheitswesen WIE- SO CERT, Köln, betonte: Das Gutachterteam sprach dem Klinikum und der Poliklinik seine Anerkennung aus und vergab ein überdurchschnittlich hohes Ergebnis. Wir sind stolz auf die erfolgreiche Rezertifizierung, und auch auf die messbare Steigerung unseres internen Qualitätsmanagementsystems. Dr. rer. pol. Marion Bretag, Leiterin des Projekt-, Prozess- und Qualitätsmanagements des Klinikums und maßgeblich für die interne Vorbereitung der KTQ -Zertifizierung verantwortlich, führt weiter aus: Nach den KTQ Prüfmerkmalen konnten wir uns erneut deutlich steigern und bewegen uns mit dem erzielten Ergebnis unter den besten sechs Prozent der nach dem Verfahren der KTQ zertifizierten Krankenhäuser. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Prozesse des Klinikums und der Poliklinik im Hinblick auf Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung, Sicherheit, Führung, Information und Kommunikation sowie Qualitätsmanagement überprüft und auf Basis einer definierten Bewertungsskala eingestuft. Im Ergebnis erhalten das Klinikum und die Poliklinik eine Einschätzung ihrer Stärken und Anregungen zu Verbesserungen durch die externen Visitoren. In den nächsten Wochen werden die Beurteilungen der Visitoren intern gesichtet und in einen Plan für weitere Verbesserungsmaßnahmen überführt. Gerade dieser Teil am Zertifizierungsverfahren ist für uns nachhaltig sinnvoll, so Steffen Grebner. Wir erfahren hier von externen Fachleuten Anregungen, die wir für die Weiterentwicklung unseres Hauses aktiv nutzen können. So waren auch die Verbesserungspotenziale der Rezertifizierung aus 2012 integraler Bestandteil der Unternehmensentwicklung. Das Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam zählt als zukunftsorientiertes Krankenhaus der Schwerpunktversorgung zu den größten Gesundheitsversorgern in der Metropolenregion Berlin/Brandenburg. Das Klinikum betreibt in Potsdam mehr als Betten und bietet ein umfassendes medizinisches Leistungsspektrum in 29 Kliniken und Fachbereichen an. Im Jahr 2014 wurden im Klinikum Kinder geboren, Menschen in der Notaufnahme erstversorgt und Menschen fanden stationäre Hilfe durch innovative Spitzenmedizin. Das Klinikum, ein akademisches Lehrkrankenhaus der Humboldt-Universität zu Berlin (Charité), gehört zu den größten Arbeitgebern der Region. Über Mitarbeiter, davon 388 Ärzte und 867 Pflegekräfte, arbeiten hier. Das Klinikum ist seit 2009 nach KTQ zertifiziert. Überregionaler Gesundheitsanbieter Das Klinikum Ernst von Bergmann betreibt in Potsdam neben der Poliklinik Ernst von Bergmann mit mehr als 20 Vertragsarztsitzen zusätzlich ein Medizinisches Versorgungszentrum, eine Senioreneinrichtung, eine Servicegesellschaft sowie eine Cateringtochter. Überregional ist das Klinikum an den Standorten Bad Belzig und Forst (Lausitz) aktiv und betreibt hier sowohl Kliniken der Grund- und Regelversorgung als auch Medizinische Versorgungseinrichtungen. Damaris Hunsmann, Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH 18 Brandenburgisches Ärzteblatt

19 AKTUELL KRANKENHAUS ANGERMÜNDE Computergestütztes Training hilft gegen kognitive Einschränkungen Gedächtnisstörungen, Konzentrationsschwäche, mangelnde Reaktionsfähigkeit sie können Zeichen einer Erkrankung oder auch Folgen einer Operation, eines Unfalls oder Schlaganfalls sein. Das Ergotherapeutenteam im Krankenhaus Angermünde bietet Hilfe auf modernster Basis: mit einem speziellen computergestützten Trainingsprogramm. Viele unserer Patienten leiden in Folge eines Unfalls unter Einschränkungen ihrer kognitiven Leistungen, wie zum Beispiel der Aufmerksamkeit und Wahrnehmungsfähigkeit, des Gedächtnisses oder des abstrakten Denkvermögens, sagt die Leitende Ergotherapeutin des Hauses, Christine Rescher. Dies bereitet den Betroffenen im Alltag und Berufsleben oft große Schwierigkeiten. Um die Einschränkungen zu analysieren und sie durch gezieltes Training zu beheben oder zu kompensieren, setzen die Ergotherapeuten unter anderem ein neues Computerprogramm mit dem Namen RehaCom ein. Neu daran ist, dass durch das Programm nicht nur verschiedene Regionen des Gehirns im Sinne eines Gehirnjoggings trainiert werden können, sondern dass jetzt auch auf wissenschaftlich fundierter Basis unabhängige Messungen über den Ist-Zustand vorliegen, erklärt Christine Rescher. Durch das Screening werden verschiedene Bereiche des Gehirns auf ihre Leistungsfähigkeit hin untersucht und in einem Protokoll aufgelistet. Darauf aufbauend wird ein individuelles Trainingsprogramm erstellt, dessen Ergebnisse wiederum mit Hilfe des Computers genau überprüft werden können. Von der selektiven Aufmerksamkeit und der Gesichtsfeldmessung über die Reaktionsfähigkeit, das Wortgedächtnis und das Erfassen von Bildern bis hin zum logischen Denken und der Verbindung von Raum und Zeit reichen die unterschiedlichen Messbereiche. Der Vorteil liegt darin, dass nach dem einstündigen Test ein nachvollziehbares und überprüfbares Ergebnis vorliegt. Dabei zeigt sich, dass dieses nicht mit der subjektiven Selbsteinschätzung übereinstimmen muss, so Christine Rescher. Patienten ziehen Selbstvertrauen und Motivation daraus, wenn die Screening-Resultate besser ausfallen, als sie es selbst für sich vermutet haben. Wir können dem Patienten dadurch genau vor Augen führen, was er noch kann und nicht, was er nicht kann. Unbemerkt vom Benutzer richtet sich das Programm zudem individuell an den Leistungen des Patienten aus, so dass Überforderungen und daraus resultierende mögliche Frustrationen beim Training gar nicht erst auftreten. Ein weiteres Plus liegt nach Meinung von Christine Rescher in den erkennbaren Fortschritten, die mit Hilfe des Programms erzielt werden können, sowie in der einfachen Handhabung. Für manche Benutzer wirkt der Computer vielleicht erst einmal abschreckend, aber die Bedienung ist ganz einfach, versichert die erfahrene Ergotherapeutin. Ein Trainingsplatz an den RehaCom- Geräten ist in allen Psychiatrisch-psychotherapeutischen Tageskliniken in Angermünde, Prenzlau, Templin und Schwedt zu finden. Das Trainingsangebot richtet sich an Patienten, die mit dem Ziel der Steigerung ihrer Hirnleistung an die Ergotherapie überwiesen werden, sowie an gesunde Personen, die ihre Leistungsfähigkeit steigern wollen. Weitere Informationen erhält man direkt in der Ergotherapieabteilung des Krankenhauses Angermünde unter der Telefonnummer Andreas Gericke, GLG Leuchten für Praxis, Büro, Wohnräume. Cottbus An der Oberkirche Sandowerstr In der Fachabteilung für Ergotherapie des Krankenhauses Angermünde werden moderne Computerprogramme für die Therapie bei kognitiven Störungen genutzt. Foto: Krankenhaus Angermünde Anzeigen Brandenburgisches Ärzteblatt

20 AKTUELL DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SCHMERZMEDIZIN (DGS) Mit neuem gaf-geschäftsführer und neuen Projekten Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS) will sich noch stärker für Menschen mit chronischen Schmerzen engagieren. Dazu hat die Gesellschaft zahlreiche neue Projekte ins Leben gerufen. Personell verstärkt seit Anfang April Dr. Heinz Beitinger als neuer Geschäftsführer der Gesellschaft für algesiologische Fortbildung (gaf mbh) die Schmerzoffensive der Fachgesellschaft. Die gaf mbh ist die Schaltstelle, über die die DGS Fort- und Weiterbildungen anbietet, Patientenveranstaltungen organisiert und Verhandlungen mit Krankenkassen und Politikern führt. In Zukunft soll kein Mensch in Deutschland unnötig unter Schmerzen leiden, sagt Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die DGS zahlreiche Projekte ins Leben gerufen, die unmittelbar die Versorgung von Schmerzpatienten verbessern, z. B.: Landesärztekammer Brandenburg Akademie für ärztliche Fortbildung Grundkurs im Strahlenschutz als Bestandteil der Fachkunde im Strahlenschutz 7./8. Okt /26. Nov Veranstaltungsort: Cottbus Kursleitung: Prof. Dr. med. habil. Claus-Peter Muth, Cottbus 1. Aufbau des bundesweiten Versorgungsforschungsprojekts DGS PraxisRegister Schmerz, das weltweit umfangreichste Schmerzregister. 2. Entwicklung der DGS PraxisLeitlinien, die neue Standards für eine patientenorientierte schmerzmedizinische Versorgung auf höchstem Niveau setzen. 3. Integration nichtärztlicher Berufsgruppen wie Physiotherapeuten und Apotheker in schmerzmedizinische Aus- und Weiterbildungen mit dem Ziel, Apotheken zur KompetenzApotheke Schmerz und Physiotherapeuten im Fortbildungskurs Schmerzkompetenz-Physiotherapie ein besseres Verständnis für die Hintergründe ärztlicher schmerztherapeutischer Entscheidungen zu vermitteln. Ab sofort unterstützt Dr. Heinz Beitinger dieses Engagement als Geschäftsführer der Gesellschaft für algesiologische Fortbildung (gaf mbh). Der promovierte Biologe verfügt über langjährige Managementerfahrung und ist seit den 80er Jahren mit den vielfältigen Landesärztekammer Brandenburg Akademie für ärztliche Fortbildung Spezialkurs im Strahlenschutz als Bestandteil der Fachkunde im Strahlenschutz 9./10. Oktober /27. November 2015 Veranstaltungsort:# Cottbus Kursleitung: Prof. Dr. med. habil. Claus-Peter Muth, Cottbus Fragestellungen der Schmerzmedizin vertraut. Ich freue mich darauf, so Dr. Heinz Beitinger, gemeinsam mit der DGS, der europaweit größten Schmerzfachgesellschaft, für das Recht der Menschen auf eine adäquate Schmerzmedizin zu kämpfen. Beitinger übernimmt die Geschäftsführung von Harry Kletzko, der sich in den Ruhestand verabschiedet. Er hatte sich seit 2002 für die Belange von Patienten mit Schmerzen eingesetzt und zahlreiche Projekte der DGS ermöglicht und unterstützt. Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.v. (DGS) Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.v. (DGS) ist mit mehr als Mitgliedern die größte europäische ärztliche Fachgesellschaft, die sich für eine bessere Versorgung von Schmerzpatienten und für ein besseres Verständnis und für bessere Diagnostik und Therapie des chronischen Schmerzes einsetzt. Sie ist bundesweit in mehr als 120 regionalen Schmerzzentren organisiert, in denen interdisziplinäre Schmerzkonferenzen veranstaltet werden. Oberstes Ziel der DGS ist die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit chronischen Schmerzen. Dies kann nur durch die Etablierung der Algesiologie in der Medizin erreicht werden. Dazu gehört die Qualitätssicherung in der Schmerzmedizin durch die Etablierung von Therapiestandards sowie die Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbildung auf den Gebieten der Schmerzdiagnostik und Schmerztherapie für Ärzte aller Fachrichtungen. Die DGS gibt den Schmerztherapieführer heraus, in dem alle Mitglieder aufgelistet sind. Gemeinsam mit der Deutschen Schmerzliga e. V. organisiert die DGS den jährlich stattfindenden Deutschen Schmerz- und Palliativtag in Frankfurt/ Main. Weitere Informationen online Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS) 20 Brandenburgisches Ärzteblatt

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-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"

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