1. Feuerwehrfrauen oder
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1 ~, Abschrift der Feuerwehrverordnung v. 30. April 2010 einschließlich der Berichtigung v. 07. Juli 2010 Dienstgrade, Voraussetzungen und Funktionen ==r== =r-----.dien~~~ruppe/di~nstgradbezeichn~ ~==~-uss;tzungen Funk~onen 1. Feuerwehrfrauen oder <, L I Feuerwehrmänner Feuerwehrfrau-Anwärterin oder1 Eintritt in aktiven Dienst bestimmte:unktionen Anlage 2 (zu 8 Abs. 1) -l Feuerwehrmann Oberfeuerwehrfrau Oberfeuerwehrmann oder Feuerwehrmann-Anwärter ~ _.._ / "-"-' Feuerwehrfrau oder Ableistung der einjährigen Probezeit (ausgenommen ehemalige Angehörige der Jugendabteilungen) und erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 1 dreijährige Dienstzeit und erfolgrei- cher Abschluss der Truppmann- ausbildung Teil.'2 +-=--:--:---~ Funktionen in einer Gruppe, einer Staffel oder einem Selbständiqen Trupp (ohne Führungsaufgaben)"" Hau-pt-fe-ü erw-eh-rtrau-o-der rä)--er-fo-ig'r~ic-h-e-t-e-ilnahme-am-~--'" a) -T-ru-p-Pf-~-hr-er'in'ii-eii-o-d-e-r----" a).-'. Gerätewartin oder Gerätewart ~- Hauptfeuerwehrmann I I Truppfuhrerlehrgang und vier- Truppfuhrer, by Atemschutzgerätewartin oder jährige Dienstzeit b) Melderin oder Melder Atemschutzgerätewart I I [ b) erfolgreicher Abschluss der Funktionen in einer Gruppe, einey c) Schriftwartin oder Schriftwart I! / Truppmannausbildung Teil 2, Staffel oder einem Selbständigen I ", r d) Sicherheitsbeauftragte oder Si~ erfolgreiche Teilnahme an zweir(ohne Führungsaufgaben) \.,i/ tec h ' rusc h en l ergangen h " un d ' cherheitsbeauftraqter. lähri D'. e) Stellvertretende Jugendfeuerzehnja nge ienstzeit --'~----' ' _._ ' Seite 16 von 43
2 Abschrift der Feuerwehrverordnung v. 30. April 2010 einschließlich der Berichtigung v. 07. Juli 2010 J?ienstgradgrul?pe/Oienstgradbezeidhnung I Voraussetzungen + Funktionen 1 ---r / -- \ Erste Hauptfeuerwehrfrau oder Err'ter Hauptfeuerwehrmann \ a) erfolgreiche Teilnahme am Truppführerlehrgang und fünfzehnjährige Dienstzeit a) Truppführerinnen oder Truppführer, b) Melderin oder Melder bestimmte Funktionen wehrwartin, stellvertretender Jugendfeuerwehrwart; a) Gerätewartin odergerätewart, b) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart, b) erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2, erfolgreiche Teilnahme an zwei technischen Lehrgängen und zwanzigjährige Dienstzeit f--l \ I 2. t.öschrneisterlnnen oder Löschmeister Funktionen in einer Gruppe, einer I- c) Staffel oder einem Selbständigen Trupp (ohne Führungsaufgaben) e) Schriftwartin oder Schriftwart, Sicherheitsbeauftragte oder Si-. _cherheitsbeauftragter, Stellvertretende Jugendfeuerwehrwartin, stellvertretender Jugendfeuerwehrwart; --.,.Löschm-eisterin- C;ds r er:folgreiche-teiln-ah-me am-grup- Stellvertretende Führerin oder Stellvertretende Jugendfeuerwehr=--- Löschmeister I penführer-lehrgang sowie an zwei stellvertretender Führer der takti- wartin oder Eitellvertretender Jugendtechnischen Lehrgängen schen Einheiten feuerwehrwart I Oberlöschmeist!'rin oder t 'Führerin oder Führer der Lösch- a) Jugendfeuerwehrwartin oder Ju- I~_d) Oberlöschmeister staffel oder des Selbständigen gendfeuerwehrwart, Löschtrupps b) Stellvertmtende Gemeindejugendfeuerwehrwartin Gemeindejugend- I ----L _ Seite 17 von 43
3 Dienstgradgruppe/Dienstgradbezeichnung 1 Abschrift der Feuerwehrverordnung v. 30. April 2010 einschließlich der Berichtigung v. 07, Juli 2010 voraus.~~==_= =_E=~=-- Funk~g~ = I------~ Ic) bestimmtefunktionen 4 feuerwehrwart, Gemeindesicherheitsbeauftragte oder Gemeindesicherheitsbeauftragter, Hauptlöschmeisterin oder Hauptlöschmeister Führerin oder Führer der Löschgruppe d) Gemeindepressewartin oder Gemeindepressewart; _._---- a) Gemeindejugendfeuerwehrwartin oder Gemeindejugendfeuerwehrwart, b) Gemeideausbildungsleiterin oder Gemeindeausbildungsleiter, c) Kreispressewartin oder Kreispressewart, d) Kreissicherheitsbeauftragto oder Kreisslcherhettsbeauftraqter, e) Kreisatemschutzbeauftragte oder Kreisatemschutzbeauftragler, I ligen Fachrichtung _._-----_......_-_._ _._-----_._--~ _ _ _._--_.._----_...- Lehrgang Kreisausbilder der jewei- f) Kreisfunkbeauftragte oder Kreisfunkbeauftragter; Kreisausbilderin oder Kreisausbilder; Seite 18 von 43
4 Abschrift der Feuerwehrverordnung v. 30. April 2010 einschließlich der Berichtigung v. 07. Juli 2010 bestimmte Funktionen _._----_._ Erste Hauptlöschmeisterin oder c Dienstg@ilij'rüppeJÖienstradbezeichnun -- _-'L!>!a""e""~ r- F""kllooeo_ i--- Erster Hauptlöschmeister I terin Ortsbrandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr, Lehrgang Kreisausbilder einer Stellvertretende Kreisausbildungslei-- Fachrichtung terin Kreisausbildungsleiter; b) Bezirkspressewartin oder Bezirkspressewart; 3. Brandmeisterinnen oder Brandmeister I Brandmeisterin oder Brandmeister ~~~---~~~-~-~~--+-~~~ Stellvertretende Zugführerin oder a) Ortsbrandmeisterin oder Orts- Stellvertretender Zugführer brandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr, b) Stellvertretende Ortsbrandmetsterin Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr, I c) Stellvertretende Zugführerin oder Stellvertretender Zugführer in einer Kreisfeuerwehrbereitschaft, ---_._._--_._---_._------~---_._ _._._ I J d) Stellvertretende Kreisjugendfeu.. _._ Seite 19 von 43
5 Abschrift der Feuerwehrverordnung v. 30. April 2010 einschließlich der Berichtigung v. 07. Juli 2010 vorauss~tzungen=-e F~nk~onen~-=--_3 _~~!!!'Ell~Jl.~!Q~... I erwehrwartin Kreisjugendfeuerwehrwart; Lehrgang Kreisausbilder einer Kreisausbildungsleiterin oder Kreis- Fachrichtung ausbildungsleiter; I Oberbrandmeisterin oder - -ierfoiq-reiche Teilnahme am Zugfüh- Zugführerin oder Zugführer a) Ortsbrandmeisterin oder Orts- L-.L-._.._....._~....._ ~. _ Oberbrandmeister I rer-lehrgang brandmeister einer Stützpunktfeuerwehr b) Stellvertretende Ortsbrandmeisterin Ortsbrandmeister einer Schwerpunktfeuerwehr, c) Zuqführerin oder Zugführer in einer Kreisfeuerwehrbereitschaft, d) Kreisjugendfeuerwehrwartin oder Kreisjugendfeuerwehrwart, e) Stellvertretende Bezirksjugendfeuerwehrwartin oder stellvertretender Bez:irksjugendfeuerwehrwart, Bezirksjugendfeuerwehrwartin oder Bezirksjugendfeuerwehrwart, Seite 20 von 43
6 Abschrift der Feuerwehrverordnung v. 30. April 2010 einschließlich der Berichtigung v. 07. f~-~~;':'=:d:~:~~:~ge Juli 2010 P;.",-~.ID;~Ostgc""b.'.iChnuo~ v&.,";'" 09.0 r-=-f""~-.. Hauptbrandmeisterin Hauptbrandmeister oder feuerwehrwartin oder stellvertretender Landesjugendfeuerwehrwart; I a) Ortsbrandmeisterin oder Orts- --I brandmeister einer Schwerpunktfeuerwehr, b) Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin Gemeindebrandmeister, c) Stellvertretende Führerin oder Stellvertretender Führer einer Kreisfeuerwehrbereitschaft. Erste Hauptbrandmeisterin Erster Hauptbrandmeister oder d) Landesjugendfeuerwehrwartin oder Landesjugendfeuerwehrwart; a) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister, b) Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin Gemeindebrandmeister kreisfreien Städten mit Berufs- I...1_ _ in Seite 21 von 43
7 Abschrift der Feuerwehrverordnung v. 30. April einschließlich der Berichtigung v. 07. Juli 2010 Oienstgra~ /0,--r-- )e ienstgradbezelchn~ VoraussetzungeIl Funktionen bestimmte Funktionen feuerwehr; erfolgreiche Teilnahme am Ver- f _--- Führerin oder Führer einer Kreisfeubandsführer-Lehrgang erwehrbereitschaft;._._ f-._-- a) erfolgreiche Teilnahme am Stellvertretende Abschnittsleiterin 0- Verbandsführer -Lehrgang, der Stellvertretender Abschnittsleiter; b) mindestens zweijährige Dienstzeit in einer Funktion als Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister, Stellvertretende Ortsbrandmeisterin Ortsbrandmeister einer StützpunkHeuerwehr o- der Schwerpunktfeuerwehr, Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin Gemeindebrandmeister, Gemeindebrancfmeisterin oder Gemeindebranclmeister und c) eine Gesamtdienstzeit von mindestens zehn Jahren....._..._ ~-_.. -- _._-----_._. -_.._ Seite 22 von 43
8 Abschrift der Feuerwehrverordnung v. 30. April 2010 einschließlich der Berichtigung v, 07. Juli 2010 Dienstgradgruppe/Dienstgradbezeichnung Voraussetzungen Funktionen bestimmte Funktionen Brandschutzleiterinnen oder Brandschutzleiter Abschnittsbrandmeisterin oder a) erfolgreiche Teilnahme am a) Abschnittsleiterin oder Ab- Abschnittsbrandmeister Verbandsführer-Lehrgang, schnittsleiter, b) mindestens zweijährige b) Stellvertretende Kreisbrandmeis- Dienstzeit in einer Funktion als Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister, SteIlvertretende Orts brandmeisterin oder Stellvertreten- der Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr oder Schwerpunktfeuerwehr, Stellvertretende Gemeindebrand- meisterin Gemeindebrandmeister, Gemeindebrandmeisterin oder terin Kreisbrandmeister, c) Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin oder Stellveriretender Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehrd) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister in kreis- freien Städten mit Berufsfeuerwehr; Gemeindebrandmeister sowie Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister c) eine Gesamtdienstzeit von mindestens zehn Jahren --~ ar--kreisbrandmeisterin oder Kreis- -- brandmeister, Seite 23 von 43
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