Vorlage zur Kenntnisnahme

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1 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am Gegenstand der Vorlage: Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV, Festlegung eines Arbeitgeberlogos und Claims für das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 1254/IV der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorlage ist als Anlage beigefügt. Komoß Bezirksbürgermeister Anlagen

2 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abteilung Schule, Sport, Finanzen und Personal Pers L T At Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung Nr. 1254/IV A. Gegenstand der Vorlage: Festlegung eines Arbeitgeberlogos und Claims für das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin B. Berichterstatter/in: Bezirksbürgermeister Herr Komoß C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt: 1. In Ergänzung des BA-Beschlusses Nr. 0520/IV vom die Verwendung des Logos und Claims Marzahn-Hellersdorf - beste berufliche Aussichten für die Personalrekrutierung ab dem gemäß der Anlage 2. Die Abwandlungen des Claims "Beste berufliche Aussichten im Bezirksamt" sowie "Deine/Ihre besten beruflichen Aussichten" sind zulässig. 2. Die Verwendung des Logos und des Claims für Publikationen, deren Ziel die Rekrutierung von Personal ist (z.b. Broschüren, Kopfbögen, Visitenkarten, Videos, Webseite usw.). C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: siehe Anlage E. Rechtsgrundlage: 15, 36 Abs.2 Buchstabe b, f und Abs.3 BezVG, Senatsbeschluss Nr vom "Einführung des Berlin-Designs für Drucksachen " F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine keine keine I. Migrantenrelevante

3 Auswirkungen: keine Komoß Bezirksbürgermeister Anlagen

4 Anlage 1 Begründung: Im Konzept Grundzüge einer modernen Personalarbeit (BA-Beschluss Nr. 975/IV vom ) wurde festgelegt, dass zur Sicherstellung der Ressource Personal im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf eine Imagekampagne Bezirksamt als Arbeitgeber durchgeführt werden soll. Im Zuge der Umsetzung dieser Maßgabe ist die Implementierung eines bezirklichen Arbeitgeberlogos inkl. Arbeitgeberslogan/-claim notwendig. Mit der Informationsvorlage 1208/IV wurde dem Bezirksamt der Vorschlag, den Slogan beste berufliche Aussichten als Arbeitgeberslogan für das Bezirksamt zu nutzen, vorgestellt. Dieser Slogan soll das Logo des Bezirksamtes, welches nun gleichzeitig als Arbeitgeberlogo zur Anwendung kommen soll, als Claim ergänzen. Arbeitgeberlogo des Bezirkes Arbeitgeberslogan/-claim des Bezirkes beste berufliche Aussichten In der weiterführenden Kommunikation soll die im bezirklichen Arbeitgeberslogan/-claim gemachte Aussage beste berufliche Aussichten durch folgende Kernaussagen belegt werden: 1. Arbeiten fürs Gemeinwohl 2. Verantwortungsvolle und herausfordernde Tätigkeiten 3. Gute und pünktliche Bezahlung nach Tarif 4. Flexible und reguläre Arbeitszeiten 5. Karrierechancen und kostenlose Qualifizierungen 6. Motivation durch Lob, Anmerkung und vertrauensvolles Feedback 7. Arbeiten im engagierten Team 8. Moderne IT-Arbeitsplätze/ Telearbeit 9. Grünes Wohnumfeld im IGA-Bezirk mit ausreichenden Kitaplätzen Nach der grundsätzlichen Zustimmung des Bezirksamtes im April 2016 wurde der Vorschlag den Beschäftigten im B-Portal vorgestellt. Um die Beschäftigten aktiv in den Prozess der Arbeitgeberslogan-Findung einzubeziehen, wurde den Beschäftigten im Zeitraum vom 25. April bis zum 16. Mai 2016 die Möglichkeit gegeben, den Vorschlag zustimmend, ablehnend oder neutral zu votieren und/oder eigene Vorschläge einzureichen. Die Beschäftigten wurden mittels einer Tagesmeldung auf die Möglichkeit der Beteiligung hingewiesen. Außerdem wurden die Führungskräfte gebeten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Umfrage aufmerksam zu machen. 1

5 Anlage 1 Ergebnis der Umfrage: Im Ergebnis haben sich 58 Beschäftigte an der Umfrage beteiligt. Im Hinblick auf die Gesamtanzahl der Beschäftigten (ca Beschäftigte) ist dies eine verhältnismäßig geringe Beteiligung. Da der vorgeschlagene Arbeitgeberslogan allerdings insbesondere in der Außenkommunikation eingesetzt werden soll, und die Beschäftigten somit eher indirekt betroffen sind, ist die verhältnismäßig geringe Teilnahme nicht zwingend als negativ zu werten. Dem Bezirksamt wurden die Ergebnisse der Umfrage inkl. Hinweise und weitere Vorschläge der Beschäftigten umfassend in der Sitzung am vorgestellt. Das Arbeitgeberlogo und der dazugehörige Arbeitgeberslogan/-claim sollen das mit dem BA- Beschluss Nr. 520/IV eingeführte Logo und den Claim Marzahn-Hellersdorf beste Aussichten ergänzen und unterstützen. Die Rechte zur Verwendung des Logos liegen gemäß des o.g. BA-Beschlusses beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Leitstelle für Wirtschaftsförderung -ZAK- und resultieren aus dem WDM Projekt. Das Bezirksamt ist somit berechtigt die Abweichung vom Styleguide für das Bezirkslogo zu entscheiden. Handhabung in der Bezirksverwaltung Die im beigefügten Manual verwandten Vorlagen sind uneingeschränkt in der Verwaltung nutzbar und anzuwenden. Abteilungen, Ämter, Serviceeinheiten und andere Bereiche des Bezirksamts können das Corporate Design auf Veröffentlichungen und ähnlichen Dokumenten, die der Personalrekrutierung dienen, ab dem verwenden. Die Serviceeinheit Facility Management, Fachbereich IT, wird beauftragt, schnellstmöglich die Dateien für alle Einrichtungen bereitzustellen. Verwendung durch Institutionen, Unternehmen u.a. Die Verwendung des Arbeitgeberlogos inkl. Claim ist dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin vorbehalten. Eine Verwendung durch Institutionen und Unternehmen ist auf Grund der fehlenden Arbeitgeberfunktion dieser Einrichtungen nicht gestattet. Handhabung unter Beachtung der Arbeitgebermarke des Landes Berlin Das Arbeitgeberlogo einschließlich Claim kann unter Beachtung der Vorschriften und Regelungen zur Verwendung der Dachmarke be Berlin und Arbeitgebermarke Hauptstadt Machen zusätzlich verwendet werden. Die jeweiligen Schutzzonen sind dabei zwingend einzuhalten. Arbeitgebermarke Dachmarke 2

6 Manual zur Verwendung des Arbeitgeberlogos und -claims des Bezirksamts Marzahn- Hellersdorf von Berlin Das Arbeitgeberlogo von Marzahn-Hellersdorf setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: 1. Bildmarke Die Bildmarke ist, ausgehend vom Kartensymbol der schönen Aussicht, ein fünfteiliger, mehrfarbiger Strahlenkranz. Er symbolisiert die Vielseitigkeit und hat eine positive, sympathische Ausstrahlung. 2. Schriftzug Der Schriftzug ist gesetzt aus der Futura Medium. Die 1927 von Paul Renner entworfene Futura ist eine serifenlose Antiqua mit sehr geometrischen Formen. 3. Claim Es gibt vier zulässige Claims. Der Claim zum Logo kann Beste berufliche Aussichten, Beste berufliche Aussichten im Bezirksamt, Deine besten beruflichen Aussichten oder Ihre besten beruflichen Aussichten lauten. Die Claims stehen in einem festen Verhältnis zur Bild-Schriftmarke und dürfen nicht verändert werden. Claim 1: 1

7 Claim 2: Claim 3: Claim 4: 2

8 4. Englische Variante Es steht eine englische Variante zur Verfügung. Der Claim lautet hier: Best professional prospects 3

9 Farben Das Arbeitgeberlogo von Marzahn-Hellersdorf setzt sich aus folgenden Farben zusammen. Diese Farben sind definiert und sollten nur so verwendet werden. 4

10 Logovarianten Im Regelfall ist das Logo in den vorgestellten Varianten zu nutzen. Darüber hinaus werden folgende Varianten zur Verfügung gestellt: - Logo Negativ: Für die Anwendung auf dunklem Hintergrund wird ein Logo-Negativ zur Verfügung gestellt. - Logo schwarz/weiß: Für Fax-Anwendungen oder wenn eine farbige Anwendung nicht möglich ist, wird eine schwarz/weiß Version des Logos zur Verfügung gestellt. - Logo schwarz/weiß negativ: Für Anwendungen auf dunklem Hintergrund, wenn eine farbige Anwendung nicht möglich ist, wird eine schwarz/weiß Variante zur Verfügung gestellt. Schutzraum Damit das Logo seine repräsentative Wirkung nicht verliert, ist ein Schutzraum definiert. Der Schutzraum entspricht der Länge der Strahlen des Strahlenkranzes. Alle anderen Gestaltungselemente sind außerhalb dieses Bereichs zu platzieren. Logoplatzierung Das Arbeitgeberlogo ist nur auf weißem Hintergrund sowie hellem und dunklem Hintergrund, der mit den Farben harmonisiert und nicht unruhig ist, zu verwenden. Insbesondere folgende Logoanwendungen sind unzulässig: - Veränderungen der Logofarben - Nachsetzen des Logos in anderer Schrift - Nutzung des Logos auf unruhigem Hintergrund - Maßgebliche Veränderungen der Größenverhältnisse der Logobestandteile - Verwendung des Logos auf einer dem Strahlenkranz identischen Hintergrundfarbe 5

11 Sonstiges: Das Arbeitgeberlogo basiert auf dem Bezirkslogo, welches von folgenden Agenturen erarbeitet wurde: 6

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