Information über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife
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- Gretel Holtzer
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1 Information über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife gültig ab 01. Januar 2017
2 Energieliefertarife 2017 Der ElektrizitÍtstarif ist das Entgelt fłr die an den Kunden gelieferte elektrische Energie. FŁr jede Kundin und jeden Kunden steht aufgrund seines Verbrauchsverhaltens das richtige Energieprodukt zur VerfŁgung. Der Strompreis setzt sich aus den folgenden Preiselementen zusammen: Preis fłr Energielieferung Preis fłr die Netznutzung Der Energiepreis ergibt sich aus der Summe der verbrauchten kwh im Hoch- und Niedertarif. Die Hochtarifzeit dauert von Montag bis Samstag von Uhr bis Uhr. Die Niedertarifzeit dauert von Montag bis Samstag von Uhr bis Uhr und vom Samstag bis Montag von Uhr bis Uhr. Die Tarifzeiten werden vom Netzbetreiber festgelegt. Nachfolgend finden Sie eine bersicht Łber die głltigen ElektrizitÍtstarife. easy light Energie (Strom) Einheitstarif easy Energie (Strom) Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) easy power Energie (Strom) Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) professional classic Energie (Strom) Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) temp Energie (Strom) Einheitstarif
3 Netznutzungstarife 2017 Die Netznutzung umfasst den Gebrauch der, um den Strom vom Kraftwerk zur Kundin oder zum Kunden zu transportieren. Bei der Netznutzung wird jede Kundin und jeder Kunde aufgrund der technischen Rahmenbedingungen seines Anschlusses an das Stromnetz und gemíss seinem Verbrauchsverhalten (Stromkonsum und beanspruchte Leistung) einem Netznutzungstarif zugeteilt. Der Netznutzungstarif enthílt Teilprodukte fłr die, die Blindenergie, die Messung und Abrechnung sowie fłr die. NS ET 01: Kunden mit stíndigem Wohnsitz mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und Einfachtarifmessung. Eignet sich fłr Kunden mit einem geringen Verbrauch in der Nacht und einem jíhrlichen Energiebezug bis ca kwh. Netznutzungstarif fłr easy light. Grundpreis CHF/a Arbeitspreis und Leistungen Gesetzliche F rderabgabe NS ET 02: Kunden mit nicht stíndigem Wohnsitz mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und Einfachtarifmessung. Eignet sich fłr Kunden mit einem geringen Verbrauch in der Nacht und einem jíhrlichen Energiebezug bis ca kwh. Netznutzungstarif fłr easy light. Grundpreis CHF/a Arbeitspreis und Leistungen Gesetzliche F rderabgabe NS DT 01: Kunden mit stíndigem Wohnsitz und Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und Doppeltarifmessung. Eignet sich fłr Kunden mit erh htem Verbrauch in der Nacht und einem jíhrlichen Energiebezug bis ca kwh. Netznutzungstarif fłr easy. Grundpreis CHF/a Arbeitspreis HT Arbeitspreis NT und Leistungen Gesetzliche F rderabgabe NS DT 02: Kunden mit nicht stíndigem Wohnsitz und Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und Doppeltarifmessung. Eignet sich fłr Kunden mit erh htem Verbrauch in der Nacht und einem jíhrlichen Energiebezug bis ca kwh. Netznutzungstarif fłr easy. Grundpreis CHF/a Arbeitspreis HT Arbeitspreis NT und Leistungen Gesetzliche F rderabgabe NS TEM: Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0.4 kv) und elektrischen Verbrauchern an vorłbergehend installierten NetzanschlŁssen wie Baustellen, temporíre Anlagen etc. mit einem jíhrlichen Energiebezug von max. 20'000 kwh und einem Leistungsbezug von max. 80 kw in der Niederspannung. Der Netzanschluss wird nur als Provisorium Łber eine begrenzte Zeitdauer installiert. Netznutzungstarif fłr temp. Grundpreis CHF/a Arbeitspreis und Leistungen Gesetzliche F rderabgabe
4 NS U: Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und einem jíhrlichen Energiebezug bis kwh und einer Leistung bis 50 kw sowie Lastgang- oder Leistungsmessung. Es gelten unterschiedliche PreisansÍtze fłr Kunden mit einer Benutzungsdauer (BD) bis 3000 Stunden bzw. mehr als 3000 Stunden. Netznutzungstarif fłr easy power. BD > 3000 h Leistungspreis CHF/kW/a Arbeitspreis HT Arbeitspreis NT BD < 3000 h Leistungspreis CHF/kW/a Arbeitspreis HT Arbeitspreis NT Blindenergie Blindenergie HT Rp./kvarh Blindenergie NT Rp./kvarh Messung und Abrechnung NS-Lastgangmessung CHF/a NS-Leistungsmessung (mit Wandler) CHF/a NS-Leistungsmessung direkt (ohne Wandler) CHF/a und Leistungen Gesetzliche F rderabgabe NS O: Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und einem jíhrlichen Energiebezug Łber kwh und einer Leistung Łber 50 kw sowie Lastgang- oder Leistungsmessung. Es gelten unterschiedliche PreisansÍtze fłr Kunden mit einer Benutzungsdauer (BD) bis 3000 Stunden bzw. mehr als 3000 Stunden. Netznutzungstarif fłr professional classic. BD > 3000 h Leistungspreis CHF/kW/a Arbeitspreis HT Arbeitspreis NT BD < 3000 h Leistungspreis CHF/kW/a Arbeitspreis HT Arbeitspreis NT Blindenergie Blindenergie HT Rp./kvarh Blindenergie NT Rp./kvarh Messung und Abrechnung NS-Lastgangmessung CHF/a NS-Leistungsmessung (mit Wandler) CHF/a NS-Leistungsmessung direkt (ohne Wandler) CHF/a und Leistungen Gesetzliche F rderabgabe
5 NS P: Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und einem jíhrlichen Energiebezug Łber kwh und einer Leistung Łber 50 kw sowie Lastgang- oder Leistungsmessung. Es gelten unterschiedliche PreisansÍtze fłr Kunden mit einer Benutzungsdauer (BD) bis 3000 Stunden bzw. mehr als 3000 Stunden. Netznutzungstarif fłr professional classic. BD > 3000 h Leistungspreis CHF/kW/a Arbeitspreis HT Arbeitspreis NT BD < 3000 h Leistungspreis CHF/kW/a Arbeitspreis HT Arbeitspreis NT Blindenergie Blindenergie HT Rp./kvarh Blindenergie NT Rp./kvarh Messung und Abrechnung NS-Lastgangmessung CHF/a NS-Leistungsmessung (mit Wandler) CHF/a NS-Leistungsmessung direkt (ohne Wandler) CHF/a und Leistungen an die Gemeinde Gesetzliche F rderabgabe
6 NS ET Prepaid: Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und Einfachtarifmessung mit PrepaidzÍhler. Netznutzungstarif fłr easy light. Grundpreis CHF/a Arbeitspreis und Leistungen Gesetzliche F rderabgabe NS DT Prepaid: Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und Doppeltarifmessung mit PrepaidzÍhler. Netznutzungstarif fłr easy. Grundpreis CHF/a Arbeitspreis HT Arbeitspreis NT und Leistungen an die Gemeinde Gesetzliche F rderabgabe
7 Rückliefertarife 2017 Die RŁckliefertarife definieren die VergŁtung fłr die Einspeisung von elektrischer Energie in das Niederspannungsnetz der EDSH. Der RŁckliefertarif gilt nur fłr Anlagen, welche keine VergŁtung aus der kostendeckenden EinspeisevergŁtung erhalten. RŁckliefertarif fłr Anlagen bis und mit 10 kwp (beinhaltet die Abgabe des kologischen Mehrwertes) RŁcklieferung (Strom) Einheitstarif RŁckliefertarif fłr Anlagen ab 10 kwp bis und mit 30 kwp RŁcklieferung (Strom) Einheitstarif 7.45 RŁckliefertarif fłr Anlagen ab 30 kwp RŁcklieferung (Strom) Einheitstarif Marktpreis Der Verwaltungsrat der EDSH behílt sich vor, gr ssere Anlagen oder Einspeisung von elektrischer Energie separat zu regeln. 7
8 Anwendung der Netznutzungstarife: Der jeweils głltige Netznutzungstarif (Entgelt fłr die ) richtet sich nach den technischen Rahmenbedingungen Ihres Anschlusses an das Stromnetz und Ihrem Nutzungsverhalten und wird vom verantwortlichen Verteilnetzbetreiber bestimmt. FŁr die Tarife NS ET 01, NS ET 02, NS DT 01 und NS DT 02 gilt: FŁr die Netznutzung sind folgende Zeiten massgebend: Hochtarif (HT) Montag bis Samstag bis Uhr, Niedertarif (NT) Montag bis Samstag bis Uhr und Samstag von bis Montag Uhr. FŁr die Tarife NS U, NS O und NS P gilt: FŁr die Netznutzung sind folgende Zeiten massgebend: Hochtarif (HT) bis Uhr, Niedertarif (NT) bis Uhr (365 Tage). Der Netznutzungstarif enthílt Teilprodukte fłr die, die Blindenergie, die Messung und Abrechnung sowie fłr die (gesetzliche F rderabgaben, und Leistungen an das Gemeinwesen.) Die Benutzungsdauer (BD) errechnet sich aus dem Nettoenergiebezug geteilt durch die Jahresh chstleistung und ist ein Mass fłr die GleichmÍssigkeit Ihres Bezuges. Es gibt unterschiedliche PreisansÍtze fłr BD gr sser 3000 h und BD kleiner 3000 h. Die gemessene Blindenergie (induktiv) bis 50% der Wirkenergie ist im Teilprodukt ì î enthalten. Die darłber hinaus gemessene Blindenergie wird dem jeweiligen Kunden mit dem Teilprodukt ìblindenergieî verrechnet. Dies erfolgt fłr HT und NT getrennt. Der Doppeltarif ist nur bei WÍrmeanwendungen (Boiler ab 100 Liter, bewilligten Elektroheizungen ab 3kW und WÍrmepumpen) berechtigt und anwendbar. Das Teilprodukt ìmessung und Abrechnungî wird pro Messstelle und Quartal verrechnet. Darin sind die Kosten der ZÍhlerinfrastruktur Auslesung, die PlausibilitÍtsprŁfung, die Messdatenbereitstellung sowie die Abrechnung enthalten. Die PreisansÍtze fłr das Teilprodukt ìmessung und Abrechnungî richten sich nach der Spannung der Messung und nicht nach der Spannung der Abgabestelle. ErgÍnzende Bestimmungen Detaillierte und rechtsverbindliche AuskŁnfte finden Sie in den Allgemeinen GeschÍftsbedingungen (AGB) sowie weiteren, anwendbaren Reglementen und Bestimmungen der EnergieDienste Steg Hohtenn AG. FŁr die Verrechnung der Leistung ist die h chste im Monat bzw. Quartal gemessene -h-leistung (24 Stunden) massgebend. Der Bemessungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr. Die Messung kann auf Hochspannung (HS), Mittelspannung (MS) oder auf Niederspannung (NS) erfolgen. AllfÍllige Zu-/ AbschlÍge werden zusítzlich berłcksichtigt. werden separat verrechnet. Zurzeit sind dies die gesetzliche F rderabgabe (kostendeckende EinspeisevergŁtung/Mehrkostenfinanzierung), die Bundesabgabe zum Schutz der sowie die und Leistungen. 8
9 Begriffe und Erläuterungen Mehrwertsteuer Der -Satz betrígt 8%. Netznutzung Gesetzliche F rderabgabe Bundesabgabe zum Schutz der GewÍsser und Fische Mit der Netznutzung wird der Gebrauch der entschídigt, die notwendig ist, um den Strom von den Kraftwerken zu den Kunden zu transportieren. Ausserdem werden damit die Kosten fłr die Blindenergie und die Messung abgegolten. Der Netznutzungstarif wird in einen fixen Grundpreis (z. B. fłr die Ablesung der EnergiezÍhler) und einen verbrauchsabhíngigen Arbeitspreis unterteilt. Kostenanteil, der von der Schweizerischen Netzgesellschaft fłr die Reservehaltung von Energie, den sicheren Netzbetrieb und die Koordination des H chstspannungsnetzes fłr jede verbrauchte kwh erhoben wird. Die hat ihre Preise fłr die fłr 2017 auf 0.40 festgelegt. Abgabe zur F rderung der erneuerbaren Energien gemíss Stromversorgungsgesetz (kostendeckende EinspeisevergŁtung KEV). Der Preisansatz fłr die gesetzliche F rderabgabe KEV wird vom Bundesamt fłr Energie jíhrlich im Herbst neu festgelegt und dient der F rderung von Stromproduktionsanlagen aus erneuerbaren Energien. FŁr 2017 betrígt er Die Bundesabgabe 2017 zum Schutz der betrígt 0.10 Rp/kWh. und Leistungen an das Gemeinwesen Benutzungsdauer Blindenergie Lastgangmessung fłr die Nutzung von ffentlichem Grund (Konzessionsabgaben, Bewilligungen, Nutzungsrechte, etc.). Die und Leistungen an das Gemeinwesen werden von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Die Benutzungsdauer (BD) errechnet sich aus dem Nettoenergiebezug geteilt durch die Jahresh chstleistung und ist ein Mass fłr die GleichmÍssigkeit Ihres Bezuges. Es gibt unterschiedliche PreisansÍtze fłr BD gr sser 3000h und BD kleiner 3000h. Elektrische Energie, die zum Aufbau von magnetischen oder elektrischen Feldern verbraucht wird. Sie wird in der Einheit kvarh gemessen. Messung des individuellen Stromverbrauchs, in dem die -h-werte fłr den elektrischen Leistungsbezug aufgezeichnet und als Zeitreihe dargestellt werden. Haben Sie Fragen? Die EnergieDienste Steg Hohtenn AG als Ihr Energieversorger ist gerne fłr Sie da. EnergieDienste Steg Hohtenn AG c/o ReLL AG Bahnhofstrasse Susten Telefon St rungen / Pikett info@rell.ch Version 001b_2017 Weitere Informationen erhalten Sie auch unter
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