S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung Klavier-Vokalbegleitung an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien.

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1 S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung Klavier-Vokalbegleitung an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. Beschluß der Studienkommission für die Studienrichtungen Klavier, Orgel, Cembalo, Klavierkammermusik und Klavier-Vokalbegleitung vom (genehmigt mit Erlaß des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vom , GZ /142-18/85). 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 1) Auf Grund der 7 und 8 sowie der Bestimmungen der Anlage A des Kunsthochschul-Studiengesetzes, BGBl.Nr. 187/1983, wird verordnet: 1 Geändert mit Beschluß der Studienkommission für die Studienrichtungen Klavier, Orgel, Cembalo, Klavierkammermusik und Klavier-Vokalbegleitung vom 24.2., und (genehmigt mit Erlaß des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vom , GZ /26-18/88). 2 Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /40-18/89). 3 Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /69-18/90). 4 Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /94-I/B/8/91). 5 Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /16-I/B/5A/92). 6 Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /35-I/B/5A/92). 7 Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /23-I/B/5A/93). 8 Geändert mit Beschlüssen der Studienkomission vom und (genehmigt mit Erlässen vom 21.7., GZ /23-I/B/5A/94 und , GZ /57-I/B/5A/94). 9 Geändert mit Beschlüssen der Studienkommission vom und (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /18-I/B/5A/95). 10 Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /39-I/B/5A/96). 11 Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom , (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /12-I/D/18/97).

2 - 2 - I. Abschnitt Aufnahmsprüfung 1 (1) Aufnahmsprüfung: 1.Teil: Prüfung (schriftlicher Test) über Grundkenntnisse aus Allgemeiner Musiklehre und über musikalische Hörfähigkeit. 2.Teil: Der Kandidat hat aus jeder Gruppe vorzubereiten: G r u p p e 1 : J.S. Bach a) Zwei dreistimmige Inventionen oder b) Ein Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier oder c) Ein anderes größeres Werk G r u p p e 2 : Eine klassische Sonate (Haydn, Mozart, Beethoven) G r u p p e 3 : Eine Etüde im Schwierigkeitsgrad der Etüden von Chopin G r u p p e 4 : Ein repräsentatives Werk der Romantik G r u p p e 5 : Ein nach 1900 komponiertes Werk 3. Teil: 1) Erarbeiten einiger gegebener Literaturbeispiele 2) Blattspiel (2) Besondere Bestimmung: Sämtliche Werke des 2. Teils sind auswendig vorzutragen. II. Abschnitt Pflicht- und Freifächer im ersten Studienabschnitt Pflichtfächer 2 Aus folgenden Pflichtfächern sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung des Faches Zahl der SemWSt. 1. Zentrales künstlerisches Fach: Klavier Sonstige Pflichtfächer: a) Theorie der Musik 24 b) Geschichte der Musik 12 1 Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /25-I/D/18/97).

3 Sonstige Pflichtfächer gemäß 8 Abs. 3, KHStG: a) Klavierbaukunde und Klavierstimmen 2 b) Klavierpraktikum 4 c) Liedbegleitung 4 Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern 3 Als Lehrveranstaltungen, welche die im 2 angeführten Pflichtfächer erfassen, sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ 1 SWSt. insgesamt 1. Aus dem Fach Klavier: Klavier 1-10 KE Aus dem Fach Theorie der Musik: a) Satzlehre 1-4 VO 2 8 b) Formenlehre 1,2 VO 2 4 c) Gehörbildung 1-4 UE 2 8 d) Instrumentenkunde 1,2 VO Aus dem Fach Geschichte der Musik: a) Musikgeschichte 1-4 VO 2 8 b) Stilkunde und Aufführungspraxis 1 VU 2 2 c) Stilkunde und Aufführungspraxis 2 SE Klavierbaukunde und Klavierstimmen 1,2 UE Klavierpraktikum (Blattspiel, Transponieren, Improvisation) 1-4 KE Liedbegleitung 1,2 KE 2 4 Nachweis von Vorkenntnissen 4 Der Besuch der nachstehend angeführten Lehrveranstaltungen setzt die Ablegung einer Prüfung oder die Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an einer der gleichfalls angeführten Lehrveranstaltungen, die die notwendigen Vorkenntnisse vermitteln, voraus. Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln: 1 Abkürzungen: EU = Ensembleunterricht, KE = künstl. Einzelunterricht, PS = Proseminar, SE = Seminar, UE = Übung, VO = Vorlesung, VP = Vorlesung mit Praktikum, VU = Vorlesung mit Übung

4 - 4 - Formenlehre 1 Satzlehre 4 Klavierpraktikum 1 Satzlehre 2 III. Abschnitt Prüfungen im ersten Studienabschnitt Vorprüfungen 5 (1) Mündlich abzulegen sind die Prüfungen aus folgenden Lehrveranstaltungen: Musikgeschichte 1-4 Klavierbaukunde und Klavierstimmen 1,2 Formenlehre 1,2 Instrumentenkunde 1,2 (2) Schriftlich und mündlich abzulegen sind die Prüfungen aus folgenden Lehrveranstaltungen: Satzlehre 1-4 (3) Aus den übrigen Lehrveranstaltungen der sonstigen Pflichtfächer ist die erfolgreiche Teilnahme nachzuweisen. Erste Diplomprüfung 6 Der Leiter der Klasse künstlerischer Ausbildung Klavier, dessen Lehrveranstaltung der ordentliche Hörer zuletzt inskribiert hatte, hat dem Kandidaten spätestens im 9. einrechenbaren Semester mehrere Vorschläge für die bei der Diplomprüfung zu lösenden Aufgaben bekanntzugeben. Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge zu erstatten, über deren Eignung der Leiter der Klasse künstlerischer Ausbildung entscheidet. Das Programm des Kandidaten muß Werke aus jedem der folgenden Bereiche umfassen: G r u p p e 1 : a) Zwei Präludien und Fugen aus dem Wohltemperierten Klavier von J.S. Bach oder b) Ein Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier von J.S. Bach u n d ein anderes größeres Werk von J.S. Bach oder G.F. Händel G r u p p e 2 : Eine Sonate oder Variationswerk von Haydn oder Mozart G r u p p e 3 : Eine Sonate von Beethoven (nicht op.49, op.79) G r u p p e 4 :

5 - 5 - Zwei Etüden, davon eine von Chopin (nicht op.10/6, op.25/7) G r u p p e 5 : Ein repräsentatives Werk der Romantik G r u p p e 6 : Zwei Werke des 20. Jahrhunderts, davon mindestens eines der "Neuen Wiener Schule" G r u p p e 7 : Ein Klavierkonzert Die Diplomprüfung gliedert sich wie folgt: Der Kandidat trägt eines der Werke nach eigener Wahl vor. Hernach hat der Prüfungssenat die weitere Auswahl der noch vorzuspielenden Stücke zu bestimmen. Alle Werke sind auswendig vorzutragen. IV. Abschnitt Pflicht- und Freifächer im zweiten Studienabschnitt Pflichfächer 7 Aus folgenden Pflichtfächern sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung des Faches Zahl der SemWSt. 1. Zentrales künstlerisches Fach: Klavier-Vokalbegleitung Sonstige Pflichtfächer: a) Theorie der Musik 10 b) Geschichte der Musik 8 c) Generalbaß 4 d) Blattspiel und Transponieren 4 e) Gesang 4 f) Chor 4 3. Sonstige Pflichtfächer gemäß 8 Abs. 3 KHStG: a) Sprecherziehung 2

6 - 6 - Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern 8 Als Lehrveranstaltungen, welche die im 8 angeführten Pflichtfächer erfassen, sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SWSt. insgesamt 1. Aus dem Fach Klavier-Vokalbegleitung: Klavier-Vokalbegleitung 1-6 KE Aus dem Fach Theorie der Musik: a) Satzlehre 5,6 VO 2 4 b) Angewandte Satzlehre 1,2 UE 1 2 c) Formanalyse 1,2 VO Aus dem Fach Geschichte der Musik: a) Musikgeschichte (ausgewählte Kapitel) SE 2 4 b) Lied- u. Oratoriengeschichte 1,2 VO Generalbaß 1-4 KE Blattspiel und Transponieren 1-4 KE Aus dem Fach Gesang: Gesang für Begleiter 1-4 UE Chor 1,2 EU Sprecherziehung 1,2 UE 1 2 Nachweis von Vorkenntnissen 9 Der Besuch der nachstehend angeführten Lehrveranstaltungen setzt die Ablegung einer Prüfung oder die Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an einer der gleichfalls angeführten Lehrveranstaltungen, die die notwendigen Vorkenntnisse vermitteln, voraus. Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die diese Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln: Generalbaß 1 Satzlehre 6 Generalbaß 1 Angewandte Satzlehre 2

7 - 7 - Freifächer 10 Der Besuch von folgenden Lehrveranstaltungen wird empfohlen: Bezeichnung des Faches SWSt. insgesamt a) Klavierstimmen 1,2 UE 1 2 b) Klavier KE 1,5 9 c) Kulturgeschichte 1,2 VO 2 4 d) Italienisch für Sänger 1,2 VO 1 2 e) Opernkorrepetition 1,2 UE 1 2 f) Haltung und Bewegung 1,2 UE 1 2 g) Orgel für Pianisten 1,2 UE 1 2 V. Abschnitt Prüfungen im zweiten Studienabschnitt Vorprüfungen 11 (1) Mündlich abzulegen sind die Prüfungen aus folgenden Lehrveranstaltungen: Musikgeschichte (ausgewählte Kapitel) Formanalyse 1,2 (2) Schriftlich und mündlich abzulegen sind die Prüfungen aus folgenden Lehrveranstaltungen: Satzlehre 5,6 (3) Aus den übrigen Lehrveranstaltungen der sonstigen Pflichtfächer ist die erfolgreiche Teilnahme nachzuweisen. Zweite Diplomprüfung 12 Der Leiter der Klasse künstlerischer Ausbildung für Klavier-Vokalbegleitung, dessen Lehrveranstaltung der ordentliche Hörer zuletzt inskribiert hatte, hat dem Kandidaten spätestens im 15. einrechenbaren Semester mehrere Vorschläge für die bei der zweiten Diplomprüfung zu lösenden künstlerischen Arbeiten bekanntzugeben. Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge zu erstatten, über deren Eignung der Leiter der Klasse künstlerischer Ausbildung entscheidet.

8 - 8 - Der Kandidat hat aus nachstehenden Gruppen die folgenden Aufgaben zu wählen: G r u p p e 1 : Ein Liederkreis G r u p p e 2 : Aus folgenden Liedern sind insgesamt sechs Lieder von mindestens drei verschiedenen Komponisten auszuwählen: Schubert: Erlkönig D 328 Versunken D 715 Normans Gesang D 846 Brahms: Unbewegte laue Luft, op. 57/8 Während des Regens, op. 58/2 Wie soll ich die Freude, op. 33/6 Verzweiflung, op. 33/10 Wolf: Auf eine Wanderung (Mörike) Kennst Du das Land (Goethe) Epiphanias (Goethe) Feuerreiter (Goethe) Strauss: Caecilie, op. 27/2 Befreit, op. 39/4 Heimliche Aufforderung, op. 27/2 Lied an meinen Sohn G r u p p e 3 : Eine Konzertarie von W.A. Mozart G r u p p e 4 : Je vier Lieder aus folgenden Stilepochen: a) Klassik b) Romantik c) Spätromantik d) 20. Jahrhundert Besondere Bestimmung: Der notenfreie Vortrag ist nicht erforderlich. Die zweite Diplomprüfung gliedert sich wie folgt: a) 1. Teil: Der Kandidat trägt ein Werk nach eigener Wahl vor. Hernach hat der Prüfungssenat die weitere Auswahl der noch vorzutragenden Stücke zu bestimmen.

9 - 9 - b) 2. Teil: Der Kandidat trägt das von ihm aus den im 12 (1) genannten Werken zusammengestellte Programm in einer Gesamtdauer von etwa 45 Minuten unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Ein Studierender darf zum 2. Teil der 2. Diplomprüfung nur dann antreten, wenn er den 1. Teil der 2. Diplomprüfung positiv absolviert hat. VI. Abschnitt Wahlfächer gemäß 16 Abs. 1 letzter Satz des KHStG. 13 Zur wissenschaftlichen Vertiefung und Erweiterung der Studien, insbesondere auf geistesund stilgeschichtlichem, soziologischem oder ästhetisch-kritischem Gebiet sind insgesamt 8 SemWSt. aus Wahlfächern zu besuchen. Es werden folgende Lehrveranstaltungen als Wahlfächer angeboten: Bezeichnung der Lehrveranstaltung Zahl der SemWSt. 1. Einführung in die Methode wissenschaftlichen Arbeitens 1,2 PS 2 Sem Alte Musik für Tasteninstrumente 1,2 VO 2 Sem Stilkunde und Aufführungspraxis 3,4 SE 2 Sem Zeitgenössische Klaviermusik mit besonderer Berücksichtigung der Neuen Wiener Schule 1,2 SE 2 Sem Praktikum für zeitgenössische Klaviermusik 1,2 UE 2 Sem Geschichte der Klavierliteratur und der Methoden des Klavierspiels 1-4 VO 4 Sem Interpretationsvergleich und Musikkritik 1,2 VO 2 Sem. 2

10 Ferner werden Lehrveranstaltungen aus folgenden Fachbereichen empfohlen: Ausgewählte Kapitel aus: 1. Musikanalytik 2. Musikästhetik 3. Geistesgeschichte 4. Stilgeschichte 5. Musikgeschichte 6. Musiktheorie 7. Musiksoziologie 8. Kulturmanagement Der Nachweis der erfolgreichen Prüfungen (der erfolgreichen Teilnahme) aus (an) den Lehrveranstaltungen sowie die positive Beurteilung der schriftlichen Arbeiten gemäß 32 KHStG sind Voraussetzungen für die Zulassung zur zweiten Diplomprüfung.

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