Senatsverwaltung für Inneres und Sport

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1 Senatsverwaltung für Inneres und Sprt Senatsverwaltung für Inneres und Sprt, Klsterstr Berlin (Pstanschrift) Nur per an die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgerdnetenhauses Die Senatsverwaltung ist seit Mai 2009 als familienbewusster Arbeitgeber zertifiziert die Präsidentin des Verfassungsgerichtshfes den Präsidenten des Rechnungshfes den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Infrmatinsfreiheit die Bezirksämter die Snderbehörden die nicht rechtsfähigen Anstalten Geschäftszeichen bei Antwrt bitte angeben: ZS C 2 Br 0652 Bearbeiter Hr. Bräuer Zimmer: 3102 Dienstgebäude: Berlin Mitte Klsterstr. 47, Berlin -- nachrichtlich die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts den Hauptpersnalrat die Hauptschwerbehindertenvertretung Tel. Durchwahl (030) Vermittlung (030) Intern Fax Datum Durchwahl (030) Rundschreiben InnSprt ZS Nr. 21/2014 Verwaltungsvrschriften für die Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung (VV IT-Steuerung) vm Der Senat hat mit Beschluss S-1886/2014 vm 21. Oktber 2014 die flgenden Verwaltungsvrschriften erlassen:

2 - 2 - Auf Grund des 6 Absatz 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes wird bestimmt: Verwaltungsvrschriften für die Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung (VV IT-Steuerung) 1 Grundsätze (1) Die Steuerung des IT-Einsatzes sll den wirtschaftlichen, sicheren und anfrderungsgerechten Einsatz vn Infrmatinstechnik in der Berliner Verwaltung gewährleisten. (2) Planung, Entwicklung, Beschaffung, Betrieb und Nutzung vn Infrmatinstechnik ( IT-Maßnahmen ) richten sich nach verwaltungsweit einheitlichen Grundsätzen. (3) IT-Maßnahmen betreffen IT-Infrastruktur und IT-Verfahren. IT-Infrastruktur stellt prdukt- und fachaufgabenübergreifend nutzbare IT-Kmpnenten zur Verfügung. IT-Verfahren stellen prdukt- und fachbezgene IT-Kmpnenten zur Verfügung. IT-Verfahren nutzen die IT-Infrastruktur über einheitliche Schnittstellen. (4) Die zentrale Steuerung vn IT-Maßnahmen (zentrale IT-Steuerung) erstreckt sich insbesndere auf: die fachliche und technlgische Ausrichtung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung (Berliner E-Gvernment-Strategie (BEGS), IT-Infrastrukturgrundsätze), einheitliche Verfahrensweisen und Standards für die Planung, Realisierung und Frtschreibung vn IT-Maßnahmen (IT-Planungsgrundsätze), den sicheren IT-Einsatz (IT-Sicherheitsgrundsätze), Planungs-, Steuerungs- und Kntrllmechanismen für den effizienten und wirtschaftlichen IT-Einsatz (IT-Cntrlling-Grundsätze), Einheitliche Verfahrensweisen und Standards für die Beschaffung vn IT-Prdukten und IT-Dienstleistungen (IT-Beschaffungsgrundsätze), Landesvereinbarungen mit IT-Dienstleistern, Unterstützung besnders innvativer IT-Maßnahmen, die zum Ziel haben, Arbeitsprzesse innerhalb der Verwaltung und die Interaktin und Kmmunikatin mit Bürgern und Wirtschaft nachhaltig zu verbessern (E-Gvernment). (5) Zur Vereinheitlichung der dezentralen Aufgabenwahrnehmung werden rganisatrische Mindestregelungen zur Vereinheitlichung vn Arbeitsweisen erlassen. 2 Zentrale Steuerungsaufgaben der Senatsverwaltung für Inneres und Sprt (1) Die Erarbeitung, Festsetzung und Frtschreibung der Grundsätze für IT-Maßnahmen bliegen der Senatsverwaltung für Inneres und Sprt. Sie wirkt auf die Einhaltung der Grundsätze hin. Abweichungen bedürfen ihrer Zustimmung. Die Festsetzung vn Grundsätzen erflgt nach Maßgabe der Beratungen im Landesausschuss für den IT-Einsatz (LIA). Diese Aufgaben werden insbesndere vn der IT-Staatssekretärin der dem IT-Staatssekretär wahrgenmmen. 2 vn 5

3 (2) Die Senatsverwaltung für Inneres und Sprt rganisiert die ntwendige Zusammenarbeit und kann hierzu IT-Gremien einrichten Aufgaben des Landesausschusses für den IT-Einsatz (1) Der Landesausschuss für den IT-Einsatz Berlin (LIA) ist das zentrale Beratungsgremium für IT-Maßnahmen in der Berliner Verwaltung. Er berät über Maßnahmen vn grundsätzlicher Bedeutung und gibt Empfehlungen ab. (2) Mitglieder des LIA sind die IT-Staatssekretärin der der IT-Staatssekretär, drei Staatssektärinnen der Staatssekretäre auf Vrschlag der Staatssekretärsknferenz, drei vm Rat der Bürgermeister benannte Bezirksamtsmitglieder und ggf. kptierte Mitglieder auf Entscheidung des LIA. Den Vrsitz des LIA führt die IT-Staatssekretärin der der IT-Staatssekretär. Die Mitglieder entsenden bei Verhinderung einen Sitzungsvertreter. (3) Zur fachlichen Vrabstimmung wird vn der Senatsverwaltung für Inneres und Sprt ein IT-Krdnierungsgremium (ITK) einberufen. 4 Aufgaben in dezentraler Verantwrtung 4.1 Dezentrale Verantwrtung (1) Jede Senatsverwaltung und jede Bezirksverwaltung ist für die Umsetzung der Ziele und die Durchführung vn IT-Maßnahmen in ihrem Geschäftsbereich zuständig. (2) Sie verantwrtet für ihren IT-Einsatz nach Maßgabe der landesweiten IT-Grundsätze insbesndere die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des IT-Einsatzes als Mittel ihrer Aufgabenerfüllung, fachliche und technlgische Planung, Gewährleistung der IT-Sicherheit, Planungs-, Steuerungs- und Kntrllmechanismen des behördlichen IT-Cntrllings, die Bereitstellung der für die zentrale Steuerung erfrderlichen Unterlagen, Bereitstellung der ntwendigen IT-Infrastruktur. 4.2 Rllenmdell Zur Verwirklichung der dezentralen Verantwrtlichkeit für den IT-Einsatz werden flgende Rllenunterscheidungen getrffen: IT-Management Prduktverantwrtlicher IT-Verfahrensverantwrtlicher und IT-Infrastrukturverantwrtlicher. Die Rllenträger sind zu benennen. 4.3 IT-Management (1) Das IT-Management srgt für die Planung, Steuerung und Kntrlle vn IT- Maßnahmen. Es unterstützt und berät andere Rllenträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. (2) Es berichtet der Senatsverwaltung für Inneres und Sprt im Rahmen eines definierten Berichtswesens zu den für die zentrale IT-Steuerung relevanten Aspekten des behördlichen IT-Einsatzes 3 vn 5

4 Prduktverantwrtung Die Prduktverantwrtlichen stellen Dienstkräften der Behörden die zur Erstellung ihrer Prdukte erfrderliche Infrmatinstechnik bereit. Die Prduktverantwrtung liegt bei der Behörde, die für die Herstellung des Prdukts verantwrtlich ist. 4.5 Verfahrensverantwrtung (1) IT-Verfahrensverantwrtliche planen Verfahren und führen diese durch. Die Verfahrensverantwrtung erstreckt sich auch auf die erfrderlichen Schulungsmaßnahmen. (2) Im Rahmen der Planung vn Verfahren sind vrrangig der Einsatz vn Standardverfahren und bereits in Betrieb befindlichen Verfahren anderer Behörden des Landes Berlin der anderer Verwaltungen des Bundes, der Länder der des kmmunalen Bereichs zu prüfen. Slche Verfahren sind in die Planung zu übernehmen, wenn dies wirtschaftlicher und zweckmäßiger ist als eine eigene Neuentwicklung. (3) Die IT-verfahrensverantwrtlichen berichten der Senatsverwaltung für Inneres und Sprt im Rahmen eines definierten Berichtswesens zu den für die zentrale IT-Steuerung relevanten Aspekten der Verfahrensplanung. 4.6 Verantwrtung für den Betrieb der IT-Infrastruktur (1) Das Gebäudemanagement stellt die baulichen, gebäudebezgenen Kmpnenten der IT-Infrastruktur zur Verfügung (passive Kmpnenten). Hierzu zählen auch Klimatechnik und Energieversrgung. (2) Im Übrigen werden die Dienste vn IT-Infrastrukturanbietern in Anspruch genmmen. 4.7 Beziehungen der Rllenträger Die Beziehungen zwischen den Rllenträgern einer der mehrerer Behörden bestimmen sich nach flgenden Regeln: Prduktverantwrtliche gestalten ihre Beziehung zu den IT-Verfahrensverantwrtlichen im Rahmen einer Ziel- bzw. Servicevereinbarung. Gibt es mehrere Prduktverantwrtliche, die ein Verfahren gemeinsam nutzen, s ist die Vereinbarung gemeinsam zu schließen. Die Beziehung zu IT-Infrastrukturanbietern ist im Rahmen einer Bereitstellungsvereinbarung zu gestalten. Je nach Zweckmäßigkeit kann diese durch die Prdukt- der IT-Verfahrensverantwrtlichen geschlssen werden. 5 Landesvereinbarungen mit IT-Dienstleistern (1) Die Senatsverwaltung für Inneres und Sprt schließt in Abstimmung mit den Verwaltungen Landesvereinbarungen mit dem IT-Dienstleistungszentrum Berlin zur Bereitstellung vn IT-Leistungen ab. Landesvereinbarungen regeln Art, Umfang, Qualitätsanfrderungen und Finanzierung vn IT-Leistungen. Die Verwaltungen haben sich grundsätzlich der IT-Leistungen zu bedienen, die auf Basis vn Landesvereinbarungen angebten werden. 4 vn 5

5 (2) Die Senatsverwaltung für Inneres und Sprt kann auch mit anderen IT-Dienstleistern Landesvereinbarungen im Sinne vn Absatz 1 abschließen. (3) Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Sicherheit der der für das Funktinieren der Verwaltung erfrderlichen Kmmunikatinsfähigkeit kann für bestimmte in Landesvereinbarungen geregelte IT-Leistungen eine Abnahmeverpflichtung festgelegt werden. Die Abnahmeverpflichtung wird vn der Senatsverwaltung für Inneres und Sprt nach Maßgabe der Empfehlungen im LIA festgesetzt. Dabei sind die Ntwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verpflichtung zu begründen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Erflgskntrlle darzulegen, Übergangs-, Beendigungs- swie Ausnahmeregelungen zu bestimmen. 6 Schlussbestimmungen Diese Verwaltungsvrschriften treten am 1. Oktber 2014 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 30. September 2019 außer Kraft. Das Rundschreiben ist unter abrufbar. Im Auftrag Pasutti 5 vn 5

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