Bodenmanagement Nachhaltiger Umgang mit der Ressource Boden Behörde für Umwelt und Energie. 14. Oktober 2015

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1 Bodenmanagement Nachhaltiger Umgang mit der Ressource Boden Behörde für Umwelt und Energie 14. Oktober 2015 Dipl.-Geol. Lars Reichel Abfallmanagement & Recyclingtechnik Reichel Verwertungswege der Oberböden Einführung in die Stoffströme Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 1/24

2 Gliederung I) Vorstellung Dipl.-Geol. Lars Reichel, Inhaber ARR Abfallmanagement & Recyclingtechnik Reichel II) Definition Boden / Oberboden III) Oberboden: verschachtelte Regelungen (Gesetze, Verordnungen, untergesetzliche Regelwerke und andere Vorschriften.) IV) Boden / Oberboden: unbelastet und belastet in HH / Metropolregion-HH IV.1 Böden in der Metropolregion HH IV.1.1 Verwertung Oberböden (Mutterboden) unbelastet IV.1.2 Verwertung Oberböden (Mutterboden) belastet IV Schwächer belastete Oberböden ( Z 1.1 ) IV höher belastete Oberböden (< Z 2 ) IV hoch belastete Oberböden DK I III V) Zusammenfassung und Ausblick / Ressourcenschutz durch die Ersatzbaustoffverordnung? Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 2/24

3 I) Vorstellung Zu meiner Person: die wichtigsten beruflichen Erfahrungen in der Entsorgungswirtschaft in verschiedenen Geschäftsführerpositionen in der Zeit von bei den Firmen: Container- und Entsorgungsdienst Johann Heidorn GmbH & Co., Hamburg Betrieb eines Containerdienstes zur Abfallentsorgung gewerblicher, öffentlicher und privater Auftraggeber. Entsorgungsleistungen für kontaminierte, feste und flüssige, mineralische Abfälle im norddeutschen Raum, Brandschadensanierungen. Nordentsorgung Heidorn GmbH & Co., Hamburg Behandlung und Aufbereitung zur Verwertung von gemischten Bauabfällen, Bauschutt, Althölzern, Grünschnitt, Altreifen und Metallen auf ca. 3 ha Betriebsfläche. Die Recyclinganlage produziert qualitativ hochwertige Recyclingbaustoffe und Ersatzbrennstoffe. Heidorn Recycling Nord GmbH & Co. KG, Hamburg (nach Fusionierung Nordentsorgung und Containerdienst ) TerraCon GmbH (Bodenbehandlungsanlage), Hamburg Betrieb chemische / physikalische Behandlungsanlage, Betriebsfläche von ca. 3 ha. Schwerpunkt Entsorgung anorganisch und organisch kontaminierter, mineralischer und organischer gefährlicher Abfälle. DAN Dachpappen Aufbereitung Nord GmbH, Hamburg Herstellung von Ersatzbrennstoff aus teerhaltigen Dachpappen für die Zementindustrie sowie Lieferant von aufbereiteten bituminösen Dachbahnen als Vorprodukt für die Asphaltindustrie. Die Produktion erfolgt auf der Betriebsfläche der TerraCon GmbH mit speziell entwickelter Anlagentechnik. Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 3/24

4 I) Vorstellung Diese berufliche Entwicklung ist die Basis meiner heutigen Geschäftstätigkeit als Inhaber der ARR. Daneben habe ich als Dipl.-Geologe das Beratungsbüro CBR Consulting Büro Lars Reichel gegründet, das sich schwerpunktmäßig mit der Beratung und Durchführung zur Auftragsabwicklung für die Entsorgung von belasteten mineralischen Abfällen für private und öffentliche Auftraggeber beschäftigt. Ehrenamtliches Engagement in dem Zeitraum von in den Organisationen: EGH Entsorgergemeinschaft Großraum Hamburg e.v. als Mitglied des Überwachungsausschusses ( ) sowie AVN Abbruch Verband Nord e.v. im Vorstand als stellv. Vorstandsvorsitzender ( ). Auf meiner Homepage unter finden Sie mehr Informationen über das breit gefächerte Leistungsspektrum. Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 4/24

5 II) Definition Boden / Oberboden Der Oberboden ist der oberste, fruchtbarste Teil des Bodens und wir auch umgangssprachlich als Mutterboden, Muttererde, Humus (Süddeutschland), Ackerkrume (Landwirtschaft) bezeichnet. Im Fachbereich Bodenkunde und Bauwesen hat der Begriff Boden unterschiedliche Bedeutungen: Bodenkunde: Grenzzone zwischen Lithosphäre (Gesteinsschicht) und Erdatmosphäre (Biosphäre) bestehend beispielhaft aus: anorganischer, mineralischer Substanz (Sand, Schluff, Ton), ca. 47 %, organischen Zusammensetzungen (Humus), ca. 3 %, Bodenwasser ca. 25 %, Bodenluft ca. 25 %, hohem Nährstoffanteilen (hpts. Stickstoff), große Menge und Vielfalt an Bodenlebewesen. Der Boden spielt eine zentrale Rolle als Lebensgrundlage für Pflanzen und Tiere und deswegen indirekt auch für den Menschen. Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 5/24

6 II) Definition Boden / Oberboden - Bauwesen (Bodenmechanik): Untergrund und Baumaterial für Bauwerke klassifiziert nach DIN in die Bodenklasse 1 Oberboden (Mutterboden), oberste Bodenschicht, die neben anorganischen Stoffen auch Humus und Bodenlebewesen enthält. Abb.: 1 Baugrund am Beispiel einer Baugrube in HH-Barmbek Grundsätzlich wird beim Baugrund in tragfähige, frostsichere und nicht tragfähige Böden unterschieden, wobei hier das Hauptaugenmerk auf den physikalischen Eigenschaften des Bodengemisches liegt, vgl. Abb.: 1. Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 6/24

7 II) Definition Boden / Oberboden In der Bodenkunde wird der Boden zunächst in verschiedene Horizonte eingeteilt: A-Horizont: oberste Bodenschicht, mineralischer Oberbodenhorizont in warmgemäßigten Breiten ca cm stark ausgebildet. Nach BBodSchV entspricht es auch der durchwurzelbaren Bodenschicht; B-Horizont: mineralischer Unterbodenhorizont gekennzeichnet durch Verwitterung, Verlehmung und Stoffanreicherung; C-Horizont: mineralischer Unterbodenhorizont gekennzeichnet durch gering verändertes Ausgangsgestein. Im Oberboden spielt der Anteil an organischer Substanz, dem sogenannten Humus, eine entscheidende Rolle. Es ist ein stetiger Ab-, Um- und Aufbauprozess von Ausscheidungen und Rückständen lebender Organismen sowie der Humifizierungsprodukte abgestorbener Lebewesen, vgl. Abb.: 2. Abb.: 2 typisches Bodenprofil in warmgemäßigter Breite mit A-C Horizontausprägung Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 7/24

8 II) Definition Boden / Oberboden Ein Klassifizierungsmerkmal für Oberböden ist der Humusgehalt, der als Masse % der organischen Substanz im Feld nur optisch erfassbar und stark von den Faktoren: Feinboden, Wassergehalt, Humifizierungsgrad und Eigenfarbe abhängt. In der Tab.: 1 sind die Klassifizierungsunterschiede aufgeführt: Die exaktere Ermittlung des Humusgehaltes erfolgt allerdings über die Labormethode bei der mit einem definierten Wert von 1,72 der Masseanteil des Corg (organischer Kohlenstoff) multipliziert wird. Tab.: 1 Humusklassen nach Bodenkundlicher Kartieranleitung (KA 5) Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 8/24

9 III) Oberboden: verschachtelte Regelungen In Bezug auf die Verwendung von Oberboden gelten einige wesentliche Vorschriften, die die Sonderstellung dieses endlichen Rohstoffes regeln. Eine allgemeingültige Regelung existiert nicht, stattdessen sind sehr verschachtelte bzw. in sich verzahnte Bestimmungen gültig, was nicht unbedingt zur Vereinfachung des Verständnisses in der beruflichen Praxis beiträgt: a) Baugesetzbuch (BauGB): regelt in Deutschland seit 1960 das Bauplanungsrecht und gilt somit als wichtigstes Gesetz für die Gestaltung, Struktur und Entwicklung von besiedelten Räumen wie Städte und Dörfer: 202 Schutz des Mutterbodens: Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. b) LAGA Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen; Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden, Stand Nov. 2014): Kapitel Definition: Bodenmaterial im Sinne dieser Technischen Regel ist Material aus Böden im Sinne von 2 Abs. 1 BBodSchG und deren Ausgangssubstraten, jedoch ohne Mutterboden (Hinweis Fußnote 1) Fußnote 1: Aufgrund seines Humusgehaltes eignet sich Mutterboden (humoses Oberbodenmaterial) nicht für die von dieser Technischen Regel erfassten Verwertungsbereiche. Hinweis auf 12 BBodSchV unter Berücksichtigung der Vollzugshilfe LABO. Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 9/24

10 III) Oberboden: verschachtelte Regelungen c) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV, Stand Feb.2012): 2 Begriffsbestimmungen, Abs. 1: Material aus Böden im Sinne von 2 Abs. 1 des BBodSchG und deren Ausgangssubstraten einschließlich Mutterboden, das im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben, abgeschoben oder behandelt wird. 12 Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden: - Satz (1): Zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht dürfen in und auf Böden nur Bodenmaterial sowie Baggergut nach DIN (Ausgabe 5/98) und Gemische von Bodenmaterialien mit solchen Abfällen, die die stofflichen Qualitätsanforderungen der nach 11 KrWG und 8 des bis zum 1.Juni 2012 geltenden KrW-AbfG erlassenen Verordnungen sowie der Klärschlammverordnung erfüllen, auf- und eingebracht werden. - Satz (2): Das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht oder zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht im Rahmen von Rekultivierungsvorhaben. ist zulässig, wenn insbesondere nach Art, Menge, Schadstoffgehalten die Besorgnis des Entstehens schädlicher Bodenverunreinigungen gemäß 7 Satz 2 BBodSchG und 9 BBodSchV nicht hervorgerufen wird und Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 10/24

11 III) Oberboden: verschachtelte Regelungen - Satz (4): Bei landwirtschaftlicher Folgenutzung sollen im Hinblick auf künftige unvermeidliche Schadstoffeinträge. die Schadstoffgehalte in der entstandenen durchwurzelbaren Bodenschicht 70 Prozent der Vorsorgewerte nach Anhang 2 Nr. 4 nicht überschreiten. d) LABO (Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz) Vollzugshilfe zu 12 BBodSchV (Vollzugshilfe zu den Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden; Stand Sept.2002): - Zur Beurteilung aller v.g. Materialien sind materialspezifisch folgende Kriterien heranzuziehen: stoffliche Qualitätsanforderungen der AbfKlärV bzw. BioAbfV, stoffliche Qualitätsanforderungen der BBodSchV (einschl. stoffl. Anforderungen der DIN (5/98) Verwertung von Bodenmaterial ), weitere Qualitätsanforderungen der BBodSchV, allg. Anforderungen aus dem Abfallrecht sowie Anforderungen an die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Buchstabe b und c BBodSchG. Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 11/24

12 III) Oberboden: verschachtelte Regelungen e) Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV 2009, Stand Mai.2013) eine uneingeschränkte Nutzung von humosen Oberböden ist generell nur in der Rekultivierungsschicht von Deponien der Klasse 0 III möglich: - nach Anhang 3, Abs. 2, Tab. 2 sind in der Spalte 9 die einzuhaltenden Zuordnungswerte u.a. ohne die Parameter Glühverlust bzw. TOC, BTEX und MKW, extrahierbare lipophile Stoffe, DOC im Eluat aufgeführt. Das fördert grundsätzlich eine Substratherstellung unter Berücksichtigung der o.a. Hinweise in den Regelwerken. Daneben sind in der DepV auch noch Ausnahmen bei der Bewertung der Zuordnungswerte aller Deponieklassen I-III vorgesehen, was in Anhang 3, Abs. 2 Satz 2 und 3 geregelt wird: - Anhang 3, Abs. 2 Satz 2 (DepV): dürfen Abfälle und Deponieersatzbaustoffe im Einzelfall mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch bei Überschreitung einzelner Zuordnungswerte abgelagert oder eingesetzt werden, - Anhang 3, Abs. 2 Satz 3 (DepV): darf der den Zuordnungswert überschreitenden Messwert maximal das Dreifache des jeweiligen Zuordnungswertes betragen, Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 12/24

13 III) Oberboden: verschachtelte Regelungen Auszug Tabelle 2, Anhang 3, Abs.2 DepV (2009, Stand 2013) 1 Nr. 2 Parameter 1 organischer Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz 2) 3 Maßeinheit 4 geologische Barriere 5 DK 0 6 DK I 7 DK II 8 DK III 1.01 bestimmt als Glühverlust Masse % )4)5) 5 3)4)5) 10 4)5) 9 1) Rekultivierungsschicht 1.02 bestimmt als TOC Masse % )4)5) 3 3)4)5) 6 4)5) 2 Feststoffkriterien 2.03 Mineralölkohlenwasserstoffe (C10 bis C40) mg/kg TM Summe PAK nach EPA mg/kg TM ) 2.05 Benzo(a)pyren mg/kg TM 0, extrahierbare lipophile Stoffe in der Originalsubstanz Masse % 0,1 0,4 5) 0,8 5) 4 5) 2.08 Blei mg/kg TM Cadmium mg/kg TM 1, Chrom mg/kg TM Kupfer mg/kg TM Nickel mg/kg TM Quecksilber mg/kg TM 1, Zink mg/kg TM Eluatkriterien 3.01 ph-wert 8) 6,5-9 5,5-13 5,5-13 5, , DOC 9) mg/l )10) 80 8)10)11) Chlorid 12) mg/l ) ) ) 3.12 Sulfat 12) mg/l ) ) ) ) 3.21 elektrische Leitfähigkeit us/cm 500 Tab.: II Zuordnungswerte nach DepV Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 13/24

14 IV) Boden / Oberboden: unbelastet und belastet f) Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (TL SoB-StB 04; Ausgabe 2004, Fassung 2007): Die Bibel für Baustofflieferanten im Straßenbau enthält keine konkretisierenden Angaben zur Herstellung von Oberböden! Bei der Betrachtung der Verwertungswege von Böden stehen zunächst grundsätzlich deren bauphysikalischen Eigenschaften im Vordergrund. IV.1 Böden in der Metropolregion HH - Boden: unbelastet, Wiederverwendung nach bauphysikalischer Eignung möglich: bindige Böden sind als Baugrund / Baustoff ungeeignet, rollige Böden sind als Baugrund / Baustoff geeignet wenn verdichtungsfähig, frostsicher (Feinanteil < 5 %), gelbe Sandfarbe, Fremdanteile 0 %, Prüfzertifikate (Zulassung Straßenbau) vorliegen. Die Wiederverwendung von Oberböden hingegen erfolgt nach einem differenzierteren Muster was sich mehr an deren stofflichen Zusammensetzung orientiert. Hier spielt die Herkunft eine wesentliche Rolle. Da es im Baustoffhandel für Oberböden bei der Produktbeschreibung keine genormten Vorgaben bis auf den Humusgehalt gibt, finden sich regional sehr viele unterschiedliche Ausprägungen am Markt wieder. Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 14/24

15 IV) Boden / Oberboden: unbelastet und belastet Die Einteilung kann in verschiedene Verwertungskategorien erfolgen: IV.1.1 Verwertung Oberböden (Mutterboden) unbelastet Der massenhafte Anfall an Oberböden ist gegenüber der Menge an Böden deutlich geringer und spielt bei der in der Metropolregion Hamburg bewegten Masse an mineralischen Abfällen keine marktbeherrschende Rolle. Bei einer Baugrube zur Tiefgaragen- oder Kellererstellung in der Abmessung von beispielhaft 30,0 x 15,0 m und einer Gründungshöhe von -3,0 m ergibt sich eine feste Masse an Bodenaushub von cbm, davon sind dann bei einer Oberbodenauflage von bis zu 20 cm lediglich 90 cbm (7 Vol%) zu bewegen. Oberböden fallen i.d.r. bei: Erschließungsmaßnahmen bei Industrie- und Gewerbeflächen, Wohnungsbaumaßnahmen (Quartiere, Mehr- und Einfamilienhäuser), Ausbeutung von Bodenschätzen wie bei Kieswerkserschließungen, Um- und Erweiterungsbaumaßnahme, in unterschiedlicher Qualität in Abhängigkeit der vorherigen Nutzung an und wird hauptsächlich über die GALA- und Erdbauunternehmen, Kieswerk- und Recyclingbetriebe sowie, Baustoffhändlern Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 15/24

16 IV) Boden / Oberboden: unbelastet und belastet Nach Entfernung des Bewuchses wird die noch nicht direkt verwertbare Mutterbodenschicht mit Beimengungen an Bewuchs, Grasnarbe, Wurzelresten und kiesigen Anteilen (Naturstein, Bauschutt- Glasanteilen nach Gebäudeabbruch) abgetragen und zur weiteren Aufbereitung den Lagerplätzen in den Kieswerken außerhalb der Ländergrenzen Hamburgs, den innerstädtischen Recyclinganlagen für Bauabfälle oder kleineren innerstädtischen Umschlagsbetrieben zugeführt. Um das Material später als Baustoff für die unterschiedlichsten Anforderungen nach Kundenwunsch verkaufsfähig zu konfigurieren werden die Fremdbestandteile in Abhängigkeit der bindigen Anteile mittels Trommel-, Doppeldeck- oder Sternsiebanlage abgetrennt und durch dosierte Zugabe von Kompost oder Torf (Pflanzerden), rolligen oder bindigen Böden (Mutterbodensubstrate), Natursteinschotter (Schotterrasen für Grundwasserschutzzonen), Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 16/24

17 IV) Boden / Oberboden: unbelastet und belastet in seiner ursprünglichen Bodeneigenschaft verändert: diese Substrate finden ihren Absatz in einer Auslieferungszone von bis zu 10 km um den Lagerplatz, die Herstellung derartiger Baustoffe orientiert sich nicht an definierten Qualitätsmerkmalen wie wir es bei der Lieferung von zugelassenen Straßenbaustoffen mit seinen sehr umfangreichen Normungen / Regelwerken kennen, bodenkundliche Kennzahlen wie Nährstoffgehalt, Wasserspeicherkapazität, Keimzahlen u.a. spielen bei den nicht zertifizierten Substraten im Baustoffhandel keine Rolle, nur die mit qualitativ hochwertigen Komposten aus zertifizierten Kompostieranlagen verbesserten Oberböden werden bei größeren Baumaßnahmen mit bis zu 30 km Entfernung transportiert. Diese Substrate werden teilweise durch Planungsbüros bereits mit Nennung der entsprechenden Produktionsstellen ausgeschrieben. In Hamburg und in der Metropolregion HH hat sich hier ein gutes Recyclingsystem im Sinne der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz wegen eines Verwertungsgebotes etabliert. Engpässe sind am Markt nicht zu erkennen, nur bei der Belieferung von Großprojekten bei kurzen Abwicklungszeiträumen kann es zu Lieferschwierigkeiten kommen, die aber durch Produktionsstandorte mit weiteren Transportaufwendungen kompensiert werden können. IV.1.2 Verwertung Oberböden (Mutterboden) belastet Bei Bekanntwerden bzw. Vermutung von Schadstoffen im Mutterboden sind alle die in der Recyclingwirtschaft eingefahrenen Verwertungswege, wie unter Punkt IV. 1.1 beschrieben, ausgeschlossen. Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 17/24

18 IV) Boden / Oberboden: unbelastet und belastet Herkunft des Materials: ehemals landwirtschaftlich genutzte Flächen (je nach Pflanzentyp werden unterschiedliche Pflanzenschutzmittel in verschiedenen Dosierungen verwendet) ehemals Brach- oder Lagerflächen industrieller oder gewerblicher Produktionsstandorte in Ballungsräumen. Soll nun ein nachweislich durch Schadstoffe belasteter Oberboden entsorgt werden, greifen verschiedenste in sich verschachtelte Regelwerke, die eine schnelle und unkomplizierte Entsorgung NICHT ermöglichen. Oft sind für bestimmte Schadstoffgruppen wie Pflanzenschutzmittel oder Dioxin / Furane keine Grenzwerte in den Anlagengenehmigungen aufgeführt. Daher kann hier nur unter gutachterlicher Begleitung und Einbindung der überwachenden Genehmigungsbehörden das Material in entsprechenden Anlagen entsorgt werden. Vermutete Schadstoffe im Feststoff / Eluat können sein: Rückstände Pflanzenschutzmittel, chlororganische Verbindungen (Dioxin / Furane, PCB, PCP), PAK, MKW, Schwermetalle + Arsen, Chlorid, Sulfat bzw. Grenzwertüberschreitungen bei: ph-wert, Gv (Glühverlust), TOC (total organic carbon), elektr. Leitfähigkeit. Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 18/24

19 IV) Boden / Oberboden: unbelastet und belastet Für die Verwertung bzw. Entsorgung von belasteten Oberböden reicht hier einer Betrachtung nur auf Grundlage der Erkundung / Projektierung im vorsorgenden Bodenschutz nicht aus. Hierfür muß zielorientiert auf die Anforderungen der in Betracht kommenden Entsorgungsanlagen auf Basis ihrer Genehmigung und deren Ausnahmefähigkeit geprüft und entsprechend den nachfolgenden Vorgaben abgewickelt werden. IV Schwächer belastete Oberböden ( Z 1.1 ) Grundsätzlich benötigen wir 1 x Deklarationsanalytik für eine definierte Menge an schwächer belasteten Oberböden, die nicht nach TR-LAGA Boden (wird ungeachtet der Definition in Kapitel III in HH und Umgebung von Betreibern Recyclinganlagen nachgefragt) erstellt werden soll sondern nach BBodSchV Anhang 2, Abs. 4 Vorsorgewerte (4.1 Vorsorgewerte für Metalle, 4.2 Vorsorgewerte für organische Stoffe), was aber für BImschV genehmigte Anlagen an Unterlagen nicht ausreicht. Verwertungsmöglichkeit bis Z 1.1 : Rekultivierungsmaßnahme nach Altgenehmigung gemäß TR-LAGA Boden Stand 1997, keine Beschränkung des Gv und TOC, keine weiteren Standard-Verwertungswege am Markt verfügbar. Einzelne Möglichkeiten bei Großprojekten innerhalb der Nutzung von Park- und Freizeitanlagen und / oder Industrie- und Gewerbegrundstücken nach Vorgaben der BBodschV bei entsprechender hydrogeologisch günstiger Lage müssen erschlossen werden. Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 19/24

20 IV) Boden / Oberboden: unbelastet und belastet IV höher belastete Oberböden (< Z 2 ) Grundsätzlich benötigen wir 1 x Deklarationsanalytik für eine definierte Menge an höher belasteten Oberböden, die nicht nach TR-LAGA Boden (wird ungeachtet der Definition in Kapitel III in HH und Umgebung von Betreibern von Recyclinganlagen nachgefragt) erstellt werden soll sondern nach BBodSchV Anhang 2, Abs. 4 (4.1 Vorsorgewerte für Metalle, 4.2 Vorsorgewerte für organische Stoffe) und ergänzend nach DepV Anhang 3 Tab. 2 Spalte 9 Rekultivierungsschicht oder nach DepV Anhang 3 Tab. 2 Spalte 5 DK0 mit Ausnahme nach Anhang 3, Abs. 2 Satz 9 a- c (AT 4, GB 21 und Brennwert H 0 ) unter Behördenbeteiligung. Verwertungsmöglichkeit (< Z 2 ): Rekultivierungsschicht Deponien der Klasse 0-III (keine Beschränkung TOC und DOC), Landschaftsbauwerke wie LSW (Lärmschutzwälle) wenn außerhalb Schutzzonen, Deponie der Klasse 0 (begrenzte Kapazitäten in S-H, NDS, MVP) Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 20/24

21 IV) Boden / Oberboden: unbelastet und belastet IV hoch belastete Oberböden DK I III Grundsätzlich benötigen wir 1 x Deklarationsanalytik für eine definierte Menge an hoch belasteten Oberböden, die nach DepV Anhang 3 Tab. 2 Spalte 6-8 DK I III mit Ausnahme nach Anhang 3, Abs. 2 Satz 2 und 3 (Überschreitung Zuordnungswerte / max. dreifach Zuordnungswert) sowie Ausnahme nach Anhang 3, Abs. 2 Satz 9 a- c (AT 4, GB 21 und Brennwert H 0 ) unter Behördenbeteiligung. Verwertungsmöglichkeit DKI - III: keine anderen Entsorgungsmöglichkeiten für hoch belastete Oberböden am Markt verfügbar, Deponien der Klasse DK I III noch in S-H, MVP und NDS verfügbar. Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 21/24

22 V) Zusammenfassung Zusammenfassung und Ausblick / Ressourcenschutz durch die Ersatzbaustoffverordnung? Bei den unbelasteten Massenströmen kann aus meiner Sicht zusammenfassend festgestellt werden, dass die für die Verwertung von unbelasteten Oberböden aufgebauten Kapazitäten in HH und in der Metropolregion HH unter den jetzigen Rahmenbedingungen zunächst ausreichen, schätzungsweise 70 Vol% der abzufahrenden Mengen an unbelasteten Mutterböden werden nicht direkt in Hamburg recycelt und rund 85 Vol% an recycelten Oberböden werden aus der Metropolregion HH dann aber in Hamburg als Baustoff verwertet. Bei der Entsorgung von belasteten Oberböden reichen die Möglichkeiten die Hamburg für die im Stadtgebiet anfallenden Mengen an Kapazitäten zur Verfügung stellt nicht aus: einzelne Großprojekte (Landschaftsbauwerke) sind die Ausnahme, eine kontinuierliche über das Jahr verteilte Annahme / Übernahme ist nicht garantiert, sämtliche Massenströme fließen in die Kapazitäten der Metropolregion ab, alternative Verwertungsmöglichkeiten bei Ausschreibungen werden nicht berücksichtigt, im Sinne des Ressourcenschutzes findet z.z. keine sinnvolle und einfache Umsetzung zum Einbau von belasteten Oberböden in städtischen und privaten Baumaßnahmen statt. Sollte es jemals in Deutschland zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung kommen, auf die wir bereits seit 2007 warten, ergeben sich vielleicht neue Chancen für den Ressourcenschutz. Unter den Entwürfen der Vergangenheit ist leider keine reale Umsetzung zu sehen. Das System wir nur noch komplizierter als es bereits schon ist. Hamburg sollte sich mehr für den Ressourcenschutz einsetzen, da auch der juvenile Oberboden aus dem Bestand eines neu angestochenen Kieswerkes endlich ist. Vollständig unbelastete Mutterböden mit hohen materiellen Qualitätsanforderungen sind bereits heute kaum noch in ausreichender Menge im Umkreis von 40 km verfügbar. Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 22/24

23 V) Zusammenfassung Reicht der heutige Ressourcenschutz aus? Agenda 2020 Ressourcenschutz Wird die ErsatzbaustoffV ausreichen? Grundschema Bodenaufbau Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 23/24

24 endlich, das Ende! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Verwertungswege der Oberböden - Einführung in die Stoffströme Seite 24/24

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