2002 / Nr. 30 vom
|
|
- Ilse Becker
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 2002 / Nr. 30 vom Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges für zahnärztliche Helfer (Akademische/r Dental Office Manager/in) der Donau- Universität Krems 52. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Praxismanagement für Ärzte/Zahnärzte (MAS) der Donau-Universität Krems 1
2 51. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges für zahnärztliche Helfer (Akademische/r Dental Office Manager/in) der Donau-Universität Krems 1. Ausbildungsziel Die derzeitige Ausbildung zur Zahnarzthelferin wird als Anlernberuf eingestuft. Eine endgültige Entscheidung auf gesetzlicher Ebene ist noch in Schwebe. Das Niveau der Auszubildenden ist aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage eher schlecht. Gegenwärtig wird ein einjähriger, berufsbegleitender Lehrgang angeboten, der zwar standespolitisch akzeptiert wird, aber im internationalen Vergleich als ungenügend zu beurteilen ist. Der Universitätslehrgang hat zum Ziel, den Studierenden vertiefte, spezialisierte und anwendungsorientierte wissenschaftliche Kenntnisse zu medizinischen, zahnärztlichen, patientenbezogenen und pflegerischen Inhalten einerseits und zu administrativen und betriebswirtschaftlichen Inhalten andererseits zu vermitteln. Der Schwerpunkt liegt somit in der Vermittlung von Fachkenntnissen, die zahnärztliche Helfer benötigen, und in der Managementkompetenz, die für die Administration einer zahnärztlichen Praxis benötigt wird. Der Universitätslehrgang ist für Personen konzipiert, die bereits eine mehrjährige berufliche Erfahrung in der Zahnarztpraxis oder im Gesundheitswesen haben. 2. Studienform (1) Der Universitätslehrgang ist als Vollzeit-Studienvariante oder als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. (2) Die Festlegung der Studienvariante für das jeweilige Studienjahr obliegt dem Lehrgangsleiter. 3. Lehrgangsleiterin/Lehrgangsleiter (1) Als Lehrgangsleiterin/Lehrgangsleiter des Lehrgangs ist von der Abteilungsversammlung der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierter wissenschaftlicher Mitarbeiter (im folgenden kurz die Lehrgangsleiterin/der Lehrgangsleiter) zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleiterin/der Lehrgangsleiter entscheidet in allen Angelegenheiten des Universitätslehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Universitätslehrgang umfaßt als Vollzeitstudium 2 Semester und als berufsbegleitendes Studium 3 Semester mit 450 UE (30 SS). 5. Zulassungsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist: a) Die allgemeine Universitätsreife oder b) Eine mehrjährige Tätigkeit als zahnärztliche Helferin oder zahnärztlicher Helfer, in der Pflege oder im medizinisch-technischen Dienst 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. 2
3 (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung (1) Die Aufnahme der Studierenden obliegt gemäß 15 Abs. 1 Donau-Universität-Gesetz dem Vorsitzenden des Kollegiums der Donau-Universität Krems. (2) Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aufnahme zum Studium erfolgt durch den Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften. (3) Der Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften entscheidet insbesondere auch über das Vorliegen der in den 5 und 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. 8. Unterrichtsprogramm Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs setzt sich aus den nachfolgend angeführten Gegenständen zusammen. 3 Lehrveranstaltungsübersicht Fächer/Gegenstände UE ECTS 1. Fachkompetenz Grundkenntnisse von Zahnarzthelfern 25 2 Zahnärztliche Materialien und Technologien, Materialien- und 20 1,5 Instrumentenkunde Gesundheitslehre aus der Sicht eines multidisziplinären 10 1 Krankenhauses Der medizinische Notfall in der zahnärztlichen Praxis 10 1 Spezielle Belange der erweiterten zahnärztlichen Diagnostik (unter 20 1,5 ärztlicher Aufsicht) Gerostomatologische Belange der zahnärztlichen Praxis 10 1 Betreuung alter Menschen 10 0,5 Betreuung behinderter Patienten 10 0,5 Betreuung von Patienten mit medizinischem Risiko 10 1 Teamarbeit mit der Physiotherapie 10 0,5 Teamarbeit in der Psychotherapie 10 0,5 Teamarbeit in der Implantologie 10 1 Teamarbeit in der Parodontologie 10 0,5 Teamarbeit in der maxillo-fazialen chirurgischen Therapie 10 1 Zusammenarbeit mit dem zahntechnischen Labor 10 0,5 Betreuung des totalprothetischen Patienten 10 1 Betreuung des Kiefergelenkpatienten 10 0,5 Impantatprothetik 10 1 Biofeedback 10 0,5 Zusammenarbeit mit dem Anästhesisten 10 0,5 Vorbereitung zur Hypnose in der zahnärztlichen Praxis 10 0,5 2. Managementkompetenz Management einer Zahnarztpraxis 40 3 Rechnungswesen für die Zahnarztpraxis 30 2 EDV in der Zahnarztpraxis 30 2 Organisation einer Zahnarztpraxis 20 1,5 Qualitätsmanagement 20 1 Soziale Kompetenz 25 1,5 3. Praktikum zu den schriftlichen Arbeiten 20 1
4 SS/ECTS Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekanntzumachen. 10. Prüfungsordnung Die Studierenden haben eine Abschlußprüfung abzulegen. (1) Die Abschlußprüfung besteht aus: a) Schriftlichen Teilprüfungen über die Fächer Fachkompetenz und Managementkompetenz b) Der Verfassung von je einer schriftlichen Projektarbeit aus Fach- und Managementkompetenz (2) Die schriftlichen Arbeiten sollen erkennen lassen, daß die Studentin oder der Student nach didaktischer/methodischer Anleitung in der Lage ist, ihr oder sein theoretisches Wissen selbständig und praktisch anzuwenden. (3) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können vom Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften für die Abschlußprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgen in 2 Stufen: Laufende Evaluation aller Referenten durch die Studierenden Evaluation der Lehrinhalte und Referenten am Ende des Lehrgangs durch den wissenschaftlichen Beirat und darauf aufbauend Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen. 12. Abschluß (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlußprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlußprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist die Bezeichnung "Akademische Dental Office Managerin" bzw. " Akademischer Dental Office Manager" zu verleihen. 13. Inkrafttreten Der vorliegende Studienplan tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 4
5 52. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Praxismanagement für Ärzte/Zahnärzte (MAS) der Donau-Universität Krems 1. Ausbildungsziel Der Postgraduale Universitätslehrgang Praxismanagement für Ärzte/Zahnärzte hat zum Ziel, den Studierenden vertiefte und anwendungsorientierte wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Leitung und Organisation einer Arzt-/Zahnarztpraxis zu vermitteln. Dabei geht es vor allem um die mit der Leitung einer Praxis verbundene Management- Kompetenz, Fachkompetenz, Soziale Kompetenz und Rechtskompetenz. Dabei soll die notwendige Verbindung zwischen Theorie und Praxis in anwendungsorientierten Bereichen wie z. B. der effizienten und effektiven Organisation einer Praxis hergestellt werden. 2. Studienform 5 Der Postgraduale Universitätslehrgang ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Lehrgangsleiterin und/oder Lehrgangsleiter (3) Als Lehrgangsleiterin oder Lehrgangsleiter des Lehrgangs sind von der Abteilungsversammlung der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierter wissenschaftlicher Mitarbeiter (im folgenden kurz die Lehrgangsleiterin oder der Lehrgangsleiter) zu bestellen. (4) Die Lehrgangsleiterin oder der Lehrgangsleiter entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Postgraduale Universitätslehrgang umfaßt als berufsbegleitendes Studium 5 Semester. 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Postgradualen Universitätslehrgang ist ein international anerkannter akademischer Studienabschluß der Human- oder Zahnmedizin. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Postgradualen Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung (4) Die Aufnahme der Studierenden obliegt gemäß 15 Abs. 1 Donau-Universität-Gesetz dem Vorsitzenden des Kollegiums der Donau-Universität Krems. (5) Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aufnahme zum Studium erfolgt durch die Lehrgangsleiterin oder den Lehrgangsleiter. (6) Die Lehrgangsleiterin oder der Lehrgangsleiter entscheidet insbesondere auch über das Vorliegen der in den 5 und 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. 8. Unterrichtsprogramm
6 Das Unterrichtsprogramm des Postgradualen Universitätslehrgangs setzt sich aus den Fächern Management-Kompetenz, Fachkompetenz, Soziale Kompetenz, Public Health, Rechtskompetenz, Methodenkompetenz zusammen. Lehrveranstaltungsübersicht Fächer SS ECTS 1. Management-Kompetenz 11 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 1 1 Praxisplanung (betriebliche Ziele, Entscheidungsregeln) 1 1 Praxisorganisation, Kooperationsformen 2 2 Kostenmanagement/Kostenrechnung, Finanzierungsmanagement, 2 2 Steuern/Abgaben Informationssysteme und Informationsmanagement, 2 2 Netzwerk-Marketing Grundlagen des Marketing Fachkompetenz 19 Leistungsorientierte Honorierungssysteme 1 1 Der Arzt-/Zahnarzt-Anbieter von Behandlungs-Dienstleistungen 2 2 POS Patientenorientierte Strategien, Praxisprofilierung 3 3 Ärztliche/Zahnärztliche Organisation 2 2 Qualitätsmanagement in der Medizin/ Zahnmedizin, 2 2 Qualitätssicherungsverfahren (Prozessqualität, Ergebnisqualität, Strukturqualität, Leitlinien) Qualitätssysteme und Zertifizierungsverfahren (ISO 9001/2000), 4 4 Audits/QM-Review Gebührenordnungen für Ärzte/Zahnärzte 3 3 Arzt-/Zahnarztpraxis im Patientenmarkt, Markt-/Patientenforschung Soziale Kompetenz 8 Verantwortungsmanagement 1 1 Kreativitätstechniken/Teambindungsgrundlagen 2 2 Mitarbeiterführung Personalmanagement 2 2 Patientenkommunikation, Praxisinformation/- 3 3 Werbung Umgang mit Patienten 4. Public Health 4 Gesundheitspolitik 2 2 Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Gesundheitsökonomie Rechtskompetenz 7 Grundlagen des Zivil-, Arbeits- und Sozialrecht 2 2 Gesetzliche Grundlagen des Sozialversicherungswesen-Kassen- 3 3 Vertragsrecht Berufsordnungen/Heilberufsrecht, Vertrags-/Arzthaftungsrecht Methodenkompetenz 2 Methoden der empir. Sozialforschung/ Wissenschaftlichen Arbeiten 1 1 Biostatistik 1 1 SS/ECTS Master Thesis 10 Unterrichtseinheiten / ECTS Lehrveranstaltungen 6
7 (3) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (4) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekanntzumachen. 10. Prüfungsordnung (1) Die Studierenden haben eine Abschlußprüfung abzulegen. (2) Die Abschlußprüfung besteht aus: a) Schriftlichen Teilprüfungen über die Fächer Management-Kompetenz, Fachkompetenz, Soziale Kompetenz, Public Health, Rechtskompetenz, Methodenkompetenz b) Der Verfassung einer schriftlichen Arbeit und einer Master-Thesis c) Der positiven Beurteilung der Master-Thesis (3) Die schriftliche Arbeit und die Master-Thesis sollen erkennen lassen, daß die Studentin oder der Student nach didaktischer/methodischer Anleitung in der Lage ist, ihr oder sein theoretisches Wissen selbständig und praktisch anzuwenden. (4) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können vom Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften für die Abschlußprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt in 2 Stufen: Laufende Evaluation aller Referenten durch die Studierenden Evaluation der Lehrinhalte und Referenten am Ende des Lehrgangs durch den wissenschaftlichen Beirat und darauf aufbauend Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen. 12. Abschluß (3) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlußprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlußprüfungszeugnis auszustellen. (4) Nach Maßgabe einer Verordnung durch die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der Absolventin oder dem Absolventen der akademische Grad Master of Advanced Studies (Praxismanagement für Ärzte/Zahnärzte) MAS (Praxismanagement für Ärzte/Zahnärzte) verliehen. 13. Inkrafttreten Der vorliegende Studienplan tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. Der Präsident 7
15. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung. und den Studienplan des Universitätslehrganges Angewandte Adipositastherapie
2004 / Nr. 10 vom 14. April 2004 14. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Postgradualen Universitätslehrganges Unternehmensführung für Ärzte in der Niederlassung
Mehr68. Stelleninserat. 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004
2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004 67. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Fernstudium Public Relations der Donau-Universität Krems 68. Stelleninserat 67. Verordnung
Mehr38. Verordnung der Donau-Universität Krems über die. Facility Management (Akademische/r Experte/in Facility Management)
2003 / Nr. 29 vom 12. November 2003 37. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Human, Corporate & IT Competence, (Akademischer Experte/in
Mehr2014/ Nr. 62 vom 5. August 2014
2014/ Nr. 62 vom 5. August 2014 240. Druckfehlerberichtigung: Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum des Universitätslehrganges Psychotherapie (Master of Science) (Fakultät für Gesundheit
Mehr31. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Traditionelle Chinesische Medizin (MSc) der Donau-Universität Krems
2003 / Nr. 23 vom 05. August 2003 31. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Traditionelle Chinesische Medizin (MSc) der Donau-Universität Krems 1 31. Verordnung
Mehr39. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Health and Social Services Management
2003 / Nr. 30 vom 17. November 2003 39. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Health and Social Services Management (Akademische Health and Social Services Managerin/Akademischer
Mehr30. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges für New Public Management (MAS)
2001 / Nr. 19 vom 26.09.01 29. Stellenausschreibungen 30. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges für New Public Management (MAS) 31. Verordnung über die Einrichtung
Mehr2003 / Nr. 20 vom 09. Juli 2003
2003 / Nr. 20 vom 09. Juli 2003 25. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Digitales Sammlungsmanagement Akademische/r Expertin/e Digitales Sammlungsmanagement der
Mehr49. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Implantatprothetik an der Donau-Universität Krems
2001 / Nr. 29 vom 27.11.01 48. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des postgradualen Universitätslehrganges Kieferorthopädie beim funktionsgestörten Kauorgan an der Donau-Universität Krems
Mehr45. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges für die Krankenhausleitung an der Donau-Universität Krems
2001 / Nr. 27 vom 22.11.01 43. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des postgradualen Universitätslehrganges für Regulationsmedizin und ganzheitliche Methoden MAS an der Donau-Universität
Mehr18. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Finance MSc der Donau- Universität Krems
2003 / Nr. 14 vom 04. April 2003 18. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Finance MSc der Donau- Universität Krems 18. Verordnung über die Einrichtung und den
MehrVerordnung über das Curriculum. des Universitätslehrganges. Executive MBA (PGM) Master of Business Administration (MBA) des Post
Curriculum an der Wirtschaftsuniversität Wien Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Executive MBA (PGM) Master of Business Administration (MBA) des Post Graduate Management Programms
Mehr71. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Content Editor der Donau- Universität Krems (Wiederverlautbarung)
2002 / Nr. 44 vom 10. Oktober 2002 71. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Content Editor der Donau- Universität Krems (Wiederverlautbarung) 72. Stellenausschreibung
Mehr31. Aufhebung der Verordnung Jg. 1997/Nr. 11 Zi 15 vom 30.5.1997. 32. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges
1997/Nr. 16 vom 26.9.1997 31. Aufhebung der Verordnung Jg. 1997/Nr. 11 Zi 15 vom 30.5.1997 32. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Europäische Journalismus Akademie
MehrDer Senat hat am 26. August 2010 folgende Verordnungen erlassen, die neuen Universitätslehrgänge wurden vom Rektorat eingerichtet.
2010/Nr. 61 vom 30. August 2010 Der Senat hat am 26. August 2010 folgende Verordnungen erlassen, die neuen Universitätslehrgänge wurden vom Rektorat eingerichtet. 181. Verordnung der Donau-Universität
Mehr17. Aufhebung der Verordnung Jg. 1997/Nr.9 vom 30.5.1997
1997/Nr. 13 vom 26.8.1997 17. Aufhebung der Verordnung Jg. 1997/Nr.9 vom 30.5.1997 18. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des postgradualen Lehrgangs Banking & Finance der Donau-Universität
Mehr2001 / Nr. 12 vom
2001 / Nr. 12 vom 26.06.01 20. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges für Ergebnisorientierte Qualitäts- und Organisationsentwicklung im Gesundheitswesen an der
Mehr2014 / Nr. 96 vom 24. November 2014
2014 / Nr. 96 vom 24. November 2014 350. Druckfehlerberichtigung Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum des Universitätslehrganges EU Regulatory Affairs, CP (Fakultät für Gesundheit
MehrBEILAGE zum Mitteilungsblatt 10. Stück 2005/2006, 15.02.2006
BEILAGE zum Mitteilungsblatt 10. Stück 2005/2006, 15.02.2006 Curriculum des Universitätslehrganges für Public Management an der Universität Klagenfurt Allgemeine Bestimmungen 1. Ausbildungsziel Der Universitätslehrgang
MehrCURRICULUM. des UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR CONTROLLING. an der UNIVERSITÄT KLAGENFURT. Art. 1 Einrichtung
CURRICULUM BEILAGE 4 zum Mitteilungsblatt 9. Stück 2005/2006 01.02.2006 des UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR CONTROLLING an der UNIVERSITÄT KLAGENFURT Unter Berücksichtigung Art. 1 Einrichtung der entscheidenden
MehrVerordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Master of Business Law (Corporate Law) an der Wirtschaftsuniversität Wien
Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Master of Business Law (Corporate Law) an der Wirtschaftsuniversität Der Senat der Wirtschaftsuniversität hat am 22.10.2008 auf Grund des Bundesgesetzes
MehrVerordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Health Care Management an der Wirtschaftsuniversität Wien
Curriculum Universitätslehrgang Health Care Management an der Wirtschaftsuniversität Wien Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Health Care Management an der Wirtschaftsuniversität
Mehr329. Stellenausschreibung PressesprecherIn
2014/ Nr. 88 vom 6. November 2014 329. Stellenausschreibung PressesprecherIn 330. Druckfehlerberichtigung Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Integrierte Krisenkommunikation Certified
Mehr21. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Akademischer Immobilienexperte der Donau-Universität Krems
2003 / Nr. 17 vom 02. Juli 2003 21. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Akademischer Immobilienexperte der Donau-Universität Krems 22. Verordnung über die Einrichtung
Mehr40. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Gesundheitsmanagement (Akademische Gesundheitsmanagerin/
2000 / Nr. 22 vom 10. August 2000 40. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Gesundheitsmanagement (Akademische Gesundheitsmanagerin/ Akademischer Gesundheitsmanager)
MehrVerordnung über das Curriculum. des Universitätslehrganges WERBUNG UND VERKAUF. an der Wirtschaftsuniversität Wien
Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges WERBUNG UND VERKAUF an der Wirtschaftsuniversität Wien Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am 05.05.2010 auf Grund des Bundesgesetzes
Mehr34. Stellenausschreibung EDV Supporter/in (Helpdesk)
2015 / Nr. 11 vom 18. Februar 2015 34. Stellenausschreibung EDV Supporter/in (Helpdesk) 35. Druckfehlerberichtigung Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum des Universitätslehrganges
Mehr58. Verordnung der Donau-Universität Krems über die. Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges:
2004 / Nr. 22 vom 15. September 2004 58. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement" Akademische/r
Mehr2001 / Nr. 13 vom
2001 / Nr. 13 vom 28.06.01 22. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Soziale Arbeit und Sozial- Management an der Donau-Universität Krems 23. Stellenausschreibung
MehrUNIVERSITÄTSLEHRGANG POLITISCHE BILDUNG MASTER OF ADVANCED STUDIES (CIVIC EDUCATION)
BEILAGE 2 zum Mitteilungsblatt Stück 20c 2002/2003 UNIVERSITÄTSLEHRGANG POLITISCHE BILDUNG MASTER OF ADVANCED STUDIES (CIVIC EDUCATION) Träger: Institut für interdisziplinäre Forschung und Fortbildung
MehrDer Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen:
2008 / Nr. 17 vom 26. Februar 2008 Der Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen: 101. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Educational Leadership
MehrUniversitätslehrgang "Qualitätssicherung im chemischen Labor"
Universitätslehrgang "Qualitätssicherung im chemischen Labor" 1. Einleitung und Zielsetzung Laborakkreditierung auf Basis internationaler Vereinbarungen und Normen gewinnt im Hinblick auf die weltweite
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften
Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Monostudiengang Zweitfach im Kombinationsstudiengang Überfachlicher
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 4 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 4 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006 Studienordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Health Care Management (MBA) an der Universität
Mehr103. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des postgradualen Universitätslehrganges Dental-Technik (MSc)
2006 / Nr. 43 vom 10. Juli 2006 103. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des postgradualen Universitätslehrganges Dental-Technik (MSc) 104. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang
MehrDer Senat hat am 15. Dezember 2015 folgende Verordnung erlassen, das Rektorat hat das Studium eingerichtet.
2015/ Nr. 92 vom 22. Dezember 2015 Der Senat hat am 15. Dezember 2015 folgende Verordnung erlassen, das Rektorat hat das Studium eingerichtet. 301. Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges
MehrStudiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel
Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel Vom. Juni 06 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel
MehrStudienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Seite 1 Studienordnung für den der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 30.05.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Intensiv-Training Wirtschaftskompetenz Universitätsprogramme Akademische Abschlüsse Master of Business Administration BOWEN AKADEMIE EUROPA Partner für akademische Fernlehre-Programme
MehrDer Senat hat in der Sitzung vom 14. Jänner 2014 die Änderungen folgender Verordnungen genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderungen nicht untersagt.
2014 / Nr. 07 vom 29. Jänner 2014 Der Senat hat in der Sitzung vom 14. Jänner 2014 die Änderungen folgender Verordnungen genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderungen nicht untersagt. 26. Verordnung der
Mehrvom 25.07.2011 Präambel
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13
MehrVerordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Tourismus- & Eventmanagement an der Wirtschaftsuniversität Wien
Curriculum an der Wirtschaftsuniversität Wien Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Tourismus- & Eventmanagement an der Wirtschaftsuniversität Wien Der Senat der Wirtschaftsuniversität
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008
MehrStudienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law
Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche
MehrDer Senat hat am 15. April 2010 folgende Beschlüsse gefasst, der neue Universitätslehrgang wurde vom Rektorat eingerichtet.
2010/Nr. 30 vom 20. April 2010 Der Senat hat am 15. April 2010 folgende Beschlüsse gefasst, der neue Universitätslehrgang wurde vom Rektorat eingerichtet. 62. Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges
MehrUnternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.
Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86
MehrÄnderung des Studienplans für das betriebswirtschaftliche PhD-Studium an der Wirtschaftsuniversität
Änderung des Studienplans für das betriebswirtschaftliche PhD-Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien Der Senat hat in seiner 29. Sitzung am 2. Mai 2007 nachstehenden Beschluss der Studienkommission
MehrOrdnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang
Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Molekulare Biologie am Göttinger Zentrum für Molekulare Biowissenschaften (GZMB) Erster Teil Allgemeine
MehrUniversitätslehrgang / Post-Graduate-Studium MSc Engineering Management
Universitätslehrgang / Post-Graduate-Studium MSc Engineering Management Präambel Die TU Wien ist bemüht, ihren technisch - naturwissenschaftlich ausgebildeten Absolventen und Absolventinnen, eine Weiterbildung
MehrFakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig
13/65 Universität Leipzig Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig Vom 26. Februar 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat
MehrDer Senat hat am 27. August 2009 folgende Verordnungen erlassen:
2009 / Nr. 49 vom 28. August 2009 Der Senat hat am 27. August 2009 folgende Verordnungen erlassen: 193. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrgangs Gesundheits- und Pflegeberatung
MehrDer Senat hat am 11. Oktober 2011 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet.
2011 / Nr. 57 vom 13. Oktober 2011 Der Senat hat am 11. Oktober 2011 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet. 233. Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum
MehrSTUDIENPLAN. 1 Ziele des Universitätslehrganges
STUDIENPLAN FÜR DEN UNIVERSITÄTSLEHRGANG EXECUTIVE MBA-STUDIUM AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN (in der Fassung der Beschlüsse der Lehrgangskommission vom 15.04.2010 und 05.05.2014, genehmigt vom Senat
MehrMaster of Advanced Studies in International Management
BEILAGE zum Mitteilungsblatt 22. Stück 2003/2004 MAS Master of Advanced Studies in International Management 1(10) Master of Advanced Studies in International Management 1 Zielsetzung des Universitätslehrgangs
MehrManagement und Leadership für Frauen
K 992/617 Curriculum für das Aufbaustudium Management und Leadership für Frauen 1_AS_Management und Leadership für Frauen_Curriculum Seite 1 von 6 Inkrafttreten: 1.10.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung...3
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen- Nürnberg - FPOAuP - Vom 17. Juli 2009
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Master Mechatronik/Sensortechnik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik
Mehr57. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Nursing Science (MSc)
2002 / Nr. 33 vom 27. August 2002 57. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Nursing Science (MSc) 58. Verordnung der Donau-Universität
MehrFachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M BW)
Studien- und Prüfungsordnung für den an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M BW) vom 18.05.2015 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 44 Abs.4, 58 Abs.1, 61 Abs.2 und 8 und 66 des Bayerischen
MehrZweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West
Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.04 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs für das Studium des Studienelements Erziehungswissenschaft FBR StudO vom 03.11.1982 genehmigt HMWK
MehrBestimmungen. für den. Masterstudiengang Baumanagement. Abschluss: Master of Business Administration (MBA) Version 3. B.
Bestimmungen für den Masterstudiengang Baumanagement Abschluss: Master of Business Administration (MBA) Formatiert: Deutsch (Deutschland) Version 3 B. Besonderer Teil 40-BM/m Aufbau des Studiengangs 41-BM/m
MehrK 992/559. Curriculum für das. Aufbaustudium. Finanzmanagement
K 992/559 Curriculum für das Aufbaustudium Finanzmanagement 1_AS_Finanzmanagement_Curriculum Seite 1 von 7 Inkrafttreten: 1.10.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung...3 2 Zulassung...4 3 Aufbau und Gliederung...4
MehrAufbaustudium Medizinrecht
992/539 Curriculum für den Universitätslehrgang Aufbaustudium Medizinrecht (Medical Law) Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung...3 2 Studiendauer und Gliederung...3 3 Zulassung...3 4 Pflichtfächer und Lehrveranstaltungen...4
MehrDer Senat hat am 22. Februar 2011 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Änderungen nicht untersagt.
2011 / Nr. 10 vom 28. Februar 2011 Der Senat hat am 22. Februar 2011 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Änderungen nicht untersagt. 27. Verordnung der Universität für Weiterbildung (Donau-
MehrBestimmungen. für den. Masterstudiengang Baumanagement. Abschluss: Master of Engineering (M.Eng.) Version 4. B. Besonderer Teil
Bestimmungen für den Masterstudiengang Baumanagement Abschluss: Master of Engineering (M.Eng.) Version 4 B. Besonderer Teil 40-BM/m Aufbau des Studiengangs 41-BM/m Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
MehrRheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Master of Science (M.Sc.) im Studiengang Klinische Medizintechnik
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Master of Science (M.Sc.) im Studiengang Klinische Medizintechnik MASTER-STUDIENGANG klinische medizintechnik BERUFSBEGLEITENDER WEITERBILDENDER Studium neben
MehrStudienordnung für Studierende im Master-Studiengang Informationsmanagement an der Universität Koblenz-Landau Vom 28. Februar 2001
Studienordnung für Studierende im Master-Studiengang Informationsmanagement an der Universität Koblenz-Landau Vom 28. Februar 2001 Auf Grund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des
MehrSTUDIENPLAN. FÜR DAS PhD-STUDIUM INTERNATIONAL BUSINESS TAXATION AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN
Mitteilungsblatt 40. Stück, Nr. 199 vom 30. Juni 2015 STUDIENPLAN FÜR DAS PhD-STUDIUM INTERNATIONAL BUSINESS TAXATION AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am
Mehr27 Master-Studiengang Höheres Lehramt an beruflichen Schulen in Informatik und BWL/VWL
Höheres Lehramt an beruflichen Schulen in Informatik und BWL/VWL Seite 134 von 300 Bachelor-Arbeit 0 12 Masterarbeit 0 20 Summe der Semesterwochenstunden 181 SW Summe der Credits 300 CP 27 Master-Studiengang
MehrAufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Fachhochschule München folgende Satzung:
Satzung über den Erwerb der Zusatzqualifikation "Betrieblicher Datenschutz" für Studierende der Informatik- und Wirtschaftsinformatik-Studiengänge an der Fachhochschule München vom 26. Februar 2003 mit
MehrZugangs- und Prüfungsordnung. für das. weiterbildende Zertifikatsstudium. Management und Unternehmensrecht
Zugangs- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Zertifikatsstudium Management und Unternehmensrecht an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Hagen 1 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 62 Abs. 1 und
MehrStudien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg
MehrInhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
MehrSTUDIENPLAN. 1 Ziele des Universitätslehrganges
Anhang zum MB 27 vom 01.04.15 STUDIENPLAN FÜR DEN UNIVERSITÄTSLEHRGANG MARKETING & SALES AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am 25.03.2015 gemäß 25 Abs 1 Z
MehrStudienordnung Illustration Kursliste ab WS 13
Studienordnung Illustration Kursliste ab WS 13 Der Bildungsgang Illustration an der Ruhrakademie zum/zur Illustrator/in, RA umfasst acht Semester. In den ersten beiden Semestern erhalten die FachschülerInnen
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik
Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild
MehrFormular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies
Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang Master of Science Management & Organisation Studies Technische Universität Chemnitz Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management
MehrNr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013
Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Zugangsordnung für den Masterstudiengang International Economics and Management der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn Vom 28. Oktober
MehrSTUDIENPLAN. für den Universitätslehrgang Elementare Musikpädagogik. an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
STUDIENPLAN für den Universitätslehrgang Elementare Musikpädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien pädagogik in der Sitzung vom 29.11.2004; genehmigt mit Beschluss des Senates
MehrPrüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I
Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/
MehrStudiengangreglement «Master of Advanced Studies in Lingual Orthodontics» der Universität Basel
Studiengangreglement «Master of Advanced Studies in Lingual Orthodontics» der Universität Basel Vom 4. April 05 Die Medizinische Fakultät erlässt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Rektorat und
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik
Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild
Mehrvom 21. Januar 2004 (ZBB 2/2004), zuletzt geändert am 12. April 2012 (ZBB 2/2012) Inhaltsverzeichnis Abschnitt Inhalt und Ziel 1 Ziel der Fortbildung
Fortbildungsordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnarzthelfer/innen und Zahnmedizinischen Fachangestellten zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin / zum Zahnmedizinischen
MehrDer Senat hat am 21. Mai 2013 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet.
2013/ Nr. 56 vom 31. Mai 2013 Der Senat hat am 21. Mai 2013 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet. 139. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Management-Wissen an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013
Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Management-Wissen an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art. 43 Abs. 6, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 des
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit
MehrBerufsbegleitendes Bachelorstudium Public Management mit staatlich anerkanntem Hochschulabschluss Informationen Hinweise
Public Management mit staatlich anerkanntem Informationen Hinweise Der geforderte Wandel im öffentlichen Sektor verlangt nach neuen Kompetenzen und stellt die Mitarbeiter vor neue Herausforderungen. Um
Mehrgeändert durch Satzungen vom 1. September 2009 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehrauf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende
M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober
MehrNachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 17. April 2013 (Brem.ABl. S. 607), und
Mehr251. Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrgangs Finanzdienstleistungen (FDL) (Fakultät für Wirtschaft und Recht) (Wiederverlautbarung)
2011/Nr. 3 vom. November 2011 Der Senat hat in der Sitzung vom 18. Oktober 2011 die Änderungen folgender Verordnungen genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderungen nicht untersagt. 21. Verordnung über das
MehrPrüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)
Vom 9. August 005 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr., S. 9 9), in der Fassung vom. September 0 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr. 8, S. 58 58) Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)
Mehr