Perspektive Patentanwalt

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1 Perspektive Patentanwalt

2 Auf einen Blick Aufgaben des Patentanwalts Schaffung von Schutzrechten Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Know-how Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte, national und international Unterstützung bei der Schaffung von Schutzrechtsportfolios Vertretung im Bereich Arbeitnehmer-Erfindungen Verwertung von Schutzrechten Verteidigung der Schutzrechte gegen Dritte Lizenzierungen Vertretung der Mandanten vor deutschen, europäischen und internationalen Ämtern und Gerichten Gutachten Voraussetzungen Naturwissenschaftliches oder technisches Studium mit einem Master- oder Diplomabschluss an einer Universität oder Technischen Hochschule Parallel oder anschließend zum Studium: ein Jahr praktisch-technische Tätigkeit (z. B. Industriepraktikum, Promotion oder Studentenjob) Ausbildung 26 Monate: praxisorientierte Ausbildung bei einem freiberuflich tätigen Patentanwalt oder bei einem Patentassessor in der Patentabteilung eines Unternehmens Parallel: berufsbegleitendes viersemestriges Fernstudium Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte an der FernUniversität Hagen Im Anschluss: zwei Monate Praktikum beim Deutschen Patent- und Markenamt und sechs Monate beim Bundespatentgericht (beides in München) Eignungsprüfung zum deutschen Patentanwalt (zwei schriftliche Klausuren, eine mündliche Prüfung)

3 Der Wertschöpfungsbeitrag von Patentanwälten Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert. Dieses Diktum von Erich Otto Häußer, von 1976 bis 1995 Präsident des Deutschen Patentamts in München, bringt auf den Punkt, warum die Aufgabe der Patentanwälte für die Wirtschaft so wichtig ist: Sie dreht sich um Innovationen und den Schutz geistigen Eigentums vor Nachahmung. Wer nicht erfindet, verschwindet : Das vergleichsweise rohstoffarme Deutschland ist zur Erhaltung seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit auf Innovationen angewiesen. Technische Erfindungen, die Produktionsprozesse verändern, sind seit jeher eine der zentralen Stützen der deutschen Industrie. Im von der Cornell University, INSEAD und der World Intellectual Property Organization (WIPO) herausgegebenen Global Innovation Index 2013 liegt Deutschland bei dem Indikator high-tech and mediumhigh-tech output weltweit auf Platz 5 (nach Singapur, Irland, der Schweiz und Israel). Wer nicht patentiert, verliert : Um auch weiterhin den wirtschaftlichen Nutzen aus solchen Innovationen ziehen zu können, müssen sie vor Nachahmung geschützt werden. Dafür gibt es gewerbliche Schutzrechte. Zu ihnen zählen Patente und Gebrauchsmuster sowie Marken und Geschmacksmuster (Designs). Das Wesen aller Schutzrechte ist das Verbietungsrecht. Es bietet die Möglichkeit, Dritten den Nachbau und die gewerbliche Benutzung der geschützten Erfindung, der Marke oder des Designs zu untersagen. Hierdurch wird ein zeitlich und räumlich begrenztes Monopol zur wirtschaftlichen Nutzung gesichert. Dass die Bedeutung dieser Schutzrechte erkannt wird und diese auch genutzt werden, zeigt ebenfalls der Global Innovation Index Hier steht Deutschland bei der Zahl der beim nationalen Patentamt angemeldeten Patente gemeinsam mit Südkorea, Japan und China weltweit auf Rang 1. An der wichtigen Schnittstelle zwischen einerseits Erfindungen und Innovationen sowie andererseits dem Schutz geistigen Eigentums zwischen Technik und Recht arbeiten Patentanwälte. Sie agieren als strategische Berater von Unternehmen zur Absicherung von Innovationen. Für ihre Mandanten leisten sie einen wirkungsvollen Beitrag, um Erfindungen zu kapitalisieren, um Wettbewerbsvorteile zu sichern und den Unternehmenswert zu steigern. Denn: Wenn ein Unternehmen ein Patent- und/oder Markenportfolio aufgebaut hat, das die eigene (Entwicklungs-) Tätigkeit in vollem Umfang abdeckt, steigert dies den Firmenwert messbar. 2 3

4 Aufgaben eines Patentanwalts Für ihre Aufgaben bringen Patentanwälte alle Voraussetzungen mit. Sie müssen Technik verstehen, deshalb sind sie Ingenieure oder Naturwissenschaftler mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium. Der Kern ihrer Tätigkeit ist der gewerbliche Rechtsschutz. Technisches Verständnis und juristisches Know-how sind die Voraussetzungen für eine wirksame Beratung, wenn es darum geht, geistiges Eigentum wie Erfindungen, Marken, Designs und dergleichen gegen Nachahmer zu schützen. Die Aufgaben der Patentanwälte lassen sich in zwei Blöcke einteilen: Zum einen arbeiten sie daran, Schutzrechte zu schaffen und zu sichern; zum anderen unterstützen sie Unternehmen dabei, Schutzrechte zu verwerten und gegen Dritte zu verteidigen. Bei der Schaffung von Schutzrechten beraten Patentanwälte zu technischen Erfindungen, Marken, Design, Know-how, Schutz von Software, Sortenschutz oder geschäftlichen Bezeichnungen. Sie führen die erforderlichen Recherchen durch, erstellen Dokumentationen und übernehmen die Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte, national und international. Patentanwälte unterstützen Mandanten bei der Entwicklung von Schutzrechtsportfolios (alle Schutzrechte eines Unternehmens wie Patente, Designschutz, Marken, aber auch Lizenzen für Schutzrechte anderer) und beraten und vertreten sie in allen Angelegenheiten von Arbeitnehmer-Erfindungen. Einen Kernpunkt der patentanwaltlichen Tätigkeit stellt die Betreuung des Schutzrechts über seine Lebensdauer dar. Diese beginnt mit der Ausarbeitung der Anmeldung im engen Dialog mit den Erfindern und setzt sich über die technische und rechtliche Argumentation gegenüber den jeweiligen Patentämtern bis zur Erteilung des Schutzrechts fort. Bei der Verwertung und Verteidigung von Schutzrechten gehören die anschließende Lizenzierung, die Durchsetzung des Schutzrechts gegen die Verletzung durch Dritte sowie auch der Angriff störender Schutzrechte Dritter zum Aufgabengebiet. Zur Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte vertreten Patentanwälte Mandanten vor deutschen und europäischen Ämtern und Gerichten sowie internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie werden auch beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen und Börsengängen aktiv, wenn im Rahmen von Risikoprüfungen, der Due Diligence, der Wert der in einem Unternehmen vorhandenen Schutzrechte zu bemessen ist. Darüber hinaus sind Patentanwälte als Gutachter gefordert, beispielsweise zur Frage der Rechtsbeständigkeit oder der Verletzung eines Schutzrechts.

5 Die besondere Kunst des Patentanwalts Nach Paragraph 1 Patentgesetz gibt es drei Kriterien für die Patentierbarkeit von Erfindungen: Es muss sich (1) um eine Neuheit handeln, die (2) auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und (3) gewerblich anwendbar ist. Zu den Herausforderungen des Patentanwalts gehört es, aus der Fülle der technischen Informationen einer Innovation das Neue und Erfinderische zu erkennen, zu beurteilen und daraus beispielsweise eine Patentanmeldung zu formulieren. Hierbei wird die Erfindung in sachlicher, akribischer Korrektheit beschrieben und der jeweilige Stand der Technik berücksichtigt. Zusätzlich muss der Schutzbereich so definiert werden, dass eine Umgehung des Patents möglichst verhindert wird. Das Ziel: eine umfassende Abschirmung vor der Nachahmung und damit vor der kostenlosen Übernahme durch Wettbewerber zu gewährleisten. Patentanwälte sichern damit ihren Mandanten größtmögliche Handlungsfreiheit - und dies nicht nur bei der Nutzung ihrer Erfindungen, sondern auch ihrer Marken, Designs oder ihres Know-hows. 4 5

6 Möglichkeiten der Berufsausübung Nach dem erfolgreichen Abschluss der Patentanwaltsausbildung haben Patentassessoren drei berufliche Möglichkeiten: 1. Patentanwalt in eigener Kanzlei oder einer größeren Sozietät 2. Patentassessor in der Rechts- oder Patentabteilung eines Industrieunternehmens oder 3. Patentassessor in einem Unternehmen und ggfs. daneben als freiberuflicher Patentanwalt für Dritte (sogenannter Syndikuspatentanwalt). Während die Beschäftigung in einem Unternehmen üblicherweise als klassisches Angestelltenverhältnis ausgestaltet ist, ist die Arbeit in einer Patentanwaltskanzlei in der Regel langfristig auf eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit ausgerichtet. Patentanwalt in einer Kanzlei Der freiberufliche Patentanwalt arbeitet typischerweise für mehrere Mandanten. Dabei liegt die Herausforderung aber auch der besondere Reiz nicht zuletzt in den Aktivitäten der Mandanten auf unterschiedlichen technischen Gebieten. Beispielsweise kann ein Patentanwalt (z. B. Dr.-Ing. Chemietechnik), der sich vorrangig mit Verfahrenstechnik und dem Maschinenbau befasst, Mandanten aus so verschiedenen Branchen wie Nutzfahrzeuge, Fußbodentechnologie, Möbelbeschläge, Biomassevergasung, Verpackungstechnik und Energieprozesstechnik betreuen. Ein freiberuflicher Patentanwalt ist der strategische Berater seiner Mandanten bei der Erlangung, Durchsetzung und Lizenzierung der Schutzrechte. Ob es nun um die Ausarbeitung der Schutzrechtsanmeldung, die Argumentation gegenüber den Patentämtern bis zur Erteilung des Schutzrechts oder später dessen Lizenzierung und Durchsetzung geht in all diesen Fällen kommt es auf ein fundiertes Verständnis des technischen Sachverhalts an. Wichtig ist auch das Vermögen, diesen Sachverhalt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen schriftlich oder in mündlichen Verhandlungen derart anschaulich und überzeugend darzustellen, dass es möglichst zu einer positiven Entscheidung für den Mandanten kommt.

7 Patentassessor in einem Unternehmen Der in der Industrie tätige Patentanwalt arbeitet als interner Dienstleister mit hohem Insiderwissen an der Schnittstelle zwischen Erfindern und Management. Ihm obliegt es, die Unternehmensstrategie auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in die Tat umzusetzen. Der Patentassessor in einem Unternehmen hat ein ähnlich vielseitiges Aufgabengebiet wie der freiberufliche Patentanwalt mit einem wichtigen Unterschied: Der Patentassessor berät ein einziges Unternehmen im Wettbewerb gegen andere Unternehmen in einem begrenzten Marktsegment. Es gehört zu den Aufgaben des Patentassessors in der Industrie, das Erfindungswesen im Unternehmen zu betreuen, Schutzrechtsanmeldungen auszuarbeiten und die Erteilungsverfahren vor den jeweiligen Patentämtern zu begleiten. Darüber hinaus koordiniert er die Zusammenarbeit mit externen Anwälten und arbeitet bei Patentstrategien, Lizenzvertragsverhandlungen und Verletzungsverfahren mit. 6 7

8 Ausbildung Die Tätigkeit des Patentanwalts ist sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht anspruchsvoll. Seine Empfehlungen haben für die betreuten Mandanten in der Regel erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Entsprechend lang und intensiv ist die Ausbildung und dauert je nach gewünschtem Abschluss unterschiedlich lang. Ein Patentanwaltskandidat kann sich entscheiden, ob er am Ende seiner Ausbildung ein vor dem deutschen Patent- und Markenamt und/oder vor dem Europäischen Patentamt zugelassener Patentanwalt sein möchte. Viele angehende Patentanwälte streben beide Abschlüsse an, indem sie zunächst die Prüfung zum deutschen und anschließend zum europäischen Patentanwalt ablegen. Die Ausbildung zum deutschen Patentanwalt dauert insgesamt 34 Monate. Patentanwaltskandidaten durchlaufen zunächst eine 26 Monate lange praxisorientierte Ausbildung on the job bei einem freiberuflich tätigen Patentanwalt oder bei einem Patentassessor in der Patentabteilung eines Unternehmens. Die Bewerber werden dabei Schritt für Schritt an die Tätigkeiten herangeführt, die im Berufsalltag anfallen. Diese reichen von der Schutzrechtsverwaltung über das Mandantengespräch bis hin zur Teilnahme an Gerichtsverhandlungen. Dabei umfassen die Aufgaben nicht nur technische und rechtliche Fragestellungen, sondern auch wirtschaftliche und strategische Aspekte, die bei einer ganzheitlichen Beratung im gewerblichen Rechtsschutz stets bedeutsam sind. Parallel zur praktischen Tätigkeit in der Kanzlei oder im Unternehmen absolvieren Patentanwaltskandidaten zudem das berufsbegleitende viersemestrige Fernstudium Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte an der FernUniversität Hagen, das jeweils im Februar, im Juni und im Oktober eines Jahres beginnt. Ergänzt wird dies durch interne Schulungen und Seminare, die von den berufsständischen Organisationen angeboten werden.

9 Die Ausbildung zum Patentanwalt wird fortgesetzt durch das sogenannte Amtsjahr, das tatsächlich kein ganzes Jahr dauert, sondern lediglich acht Monate. Davon sind zwei Monate beim Deutschen Patent- und Markenamt und sechs Monate beim Bundespatentgericht (beide in München) zu absolvieren. Ein Teil dieses Ausbildungsabschnitts kann auch an einem für Patentstreitsachen zuständigen Gericht absolviert werden, z. B. in Düsseldorf, einem der weltweit wichtigsten Patentgerichte. Diese Ausbildungsphase schließt mit der Eignungsprüfung (zwei schriftliche Klausuren, eine mündliche Prüfung) zum deutschen Patentanwalt ab. Der Weg zum European Patent Attorney Patentanwälte unterstützen ihre Mandanten bei der weltweiten Erlangung, Durchsetzung und Lizenzierung ihrer Schutzrechte. Einen Schwerpunkt bildet dabei der europäische Raum. Die meisten deutschen Patentanwälte sind als European Patent Attorneys auch zugelassene Vertreter vor dem Europäischen Patentamt. Eine Ausbildung im eigentlichen Sinne gibt es für den europäischen Patentanwalt nicht. Patentanwaltskandidaten nutzen ihre Ausbildung regelmäßig auch, um sich auf die Prüfung als zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt vorzubereiten. 8 9

10 Voraussetzungen Wer sich für den Beruf des Patentanwalts interessiert, muss ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium mit einem Master- oder Diplomabschluss an einer Universität oder Technischen Hochschule absolviert haben. Parallel oder anschließend zum Studium müssen Bewerber ein Jahr praktisch-technische Tätigkeit absolviert haben. Dies kann unter anderem durch ein Industriepraktikum (auch im Ausland), eine Promotion oder durch Studentenjobs nachgewiesen werden. Über den Antrag, zur Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zugelassen zu werden, entscheidet das Deutsche Patentund Markenamt (DPMA). Neben den formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung gibt es eine Reihe weiterer Eigenschaften, die mitbringen sollte, wer als Patentanwalt erfolgreich sein will. Mit Blick auf die gestellte Aufgabe sind ein breites, interdisziplinäres technisches Verständnis einerseits und besonderes Interesse an juristischen Fragestellungen andererseits eher selbstverständlich. Auch die Fähigkeit zur Analyse und Durchdringung technisch und rechtlich komplexer Sachverhalte gehört zu den erwartbaren Eigenschaften. Unverzichtbar ist sprachliches Talent in Wort und Schrift (Deutsch und Englisch) sowie Freude am präzisen Formulieren von Texten, denn das geschriebene oder gesprochene Wort ist für Patentanwälte ein wesentliches und wichtiges Element ihres beruflichen Alltags. Gute kommunikative Fähigkeiten im Umgang mit verschiedenen Personengruppen, z. B. Mandanten, Erfindern, Patentprüfern, Richtern, Gegnern, Mitarbeitern oder externen Dienstleistern, erleichtern den Alltag. Wer den Weg des freiberuflichen Patentanwalts wählt, der sollte darüber hinaus über unternehmerisches Denken und Führungsqualitäten (Führen von Sekretariat, Kandidaten, Stabsstellen) verfügen.

11 Berufsaussichten Um den Wettbewerbsvorsprung zu sichern, ist der Industriestandort Deutschland noch stärker als in der Vergangenheit darauf angewiesen, Innovationen hervorzubringen und diese systematisch abzusichern. Die Anmeldezahlen für Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster bewegen sich in Deutschland seit Jahren auf einem stabil hohen Niveau wurden laut DPMA beispielsweise gut Patente, gut Marken (national und international), Gebrauchsmuster sowie knapp Geschmacksmuster (Designs) angemeldet. International hat selbst die Wirtschaftskrise nach 2008 die Unternehmen nicht davon abgehalten, ihre immateriellen Unternehmenswerte zu schützen. So sind laut WIPO von 2009 bis 2011 die Anmeldungen für Patente weltweit um 7,7 Prozent gestiegen, für Marken um 9,3 Prozent, für Gebrauchsmuster um 29,6 Prozent und für Designs um 13,3 Prozent. Diese Zahlen zeigen: Die Industrie weiß um die Bedeutung von gewerblichen Schutzrechten. Sie sichern geistiges Eigentum und damit strategische Wettbewerbsvorteile und steigern gleichzeitig den Unternehmenswert. Hinzu kommt, dass ausländische Wettbewerber verstärkt auf den europäischen Markt drängen. Dies erzeugt eine zusätzliche Nachfrage nach Dienstleistungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Aber nicht nur die Anmeldezahlen und Wachstumsraten bei den Schutzrechten belegen den Beratungsbedarf für gewerblichen Rechtsschutz. Auch die zunehmende Anzahl von Patentstreitigkeiten zwischen Wettbewerbern man denke nur an die Auseinandersetzungen der großen Smart-Phone- Hersteller ( Smart Phone Wars ) wirkt sich positiv auf die Konjunktur für Patentanwälte aus. In Deutschland kommt ihnen dabei zupass, dass die Landgerichte in Düsseldorf, Mannheim und München in Europa für Patentverletzungen führend sind. Mit Blick auf die beim Schutzrechtserwerb wie bei Patentstreitigkeiten bestehende Nachfrage nimmt sich die Anzahl der Patentanwälte eher gering aus. In Deutschland gibt es nur rund zugelassene Patentanwälte; davon sind jeweils etwa die Hälfte in der Industrie und die andere Hälfte freiberuflich tätig waren es erst Patentanwälte. Ihre Zahl wächst in Deutschland also um durchschnittlich 100 Berufsträger pro Jahr. Auch in den nächsten Jahren werden sich für junge Ingenieure und Naturwissenschaftler glänzende Zukunftsperspektiven in diesem Berufszweig bieten

12 Über COHAUSZ & FLORACK COHAUSZ & FLORACK ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf, die technische und naturwissenschaftliche Kompetenzen mit juristischen kombiniert. Aktuell sind 21 Patent- und drei Rechtsanwälte für unsere Kanzlei tätig. Insgesamt haben wir rund 100 Mitarbeiter. Hierbei stehen wir unseren nationalen und internationalen Mandanten sowohl im unternehmerischen Alltag als auch im Umgang mit Konfliktfällen zur Seite. COHAUSZ & FLORACK arbeitet im besten Sinn anwaltlich, aber auch als strategische Unternehmensberater für die rechtliche Seite der Markenund Innovationspolitik unserer Mandanten. Besondere Expertise haben wir in der Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Schutzrechtsportfolios. Unsere technische Expertise: Elektrotechnik Informationstechnologie Mechatronik Maschinenbau Verfahrenstechnik Werkstoffe Chemie Pharma Life Sciences Unsere Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in all seinen Facetten sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten. COHAUSZ & FLORACK vertritt Mandanten in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten und Ämtern, auch im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Zu unseren Mandanten gehören im DAX oder Dow Jones geführte internationale Konzerne ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen aus ganz Deutschland.

13 Ausbildung bei COHAUSZ & FLORACK Wir bieten unseren Mitarbeitern die Perspektive, sich bei COHAUSZ & FLORACK langfristig beruflich weiterzuentwickeln und zu etablieren. Hier besteht bei uns eine lange Tradition, aus den eigenen Reihen zu wachsen. Daher investieren wir sehr viel Aufwand in die Suche nach geeigneten Mitarbeitern und ein sorgfältiges Training unseres Nachwuchses. Der Erfolg dieses bedachten Vorgehens zeigt sich in der sehr geringen Fluktuation und den ungewöhnlich langen Zeiträumen, über die unsere Mitarbeiter bei uns tätig sind. Auch im Bereich der anwaltlichen Ausbildung streben wir grundsätzlich eine langfristige, über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung hinausgehende Zusammenarbeit an. Unsere Patenanwaltskandidaten erhalten ergänzend zu ihrem Studium innerbetrieblichen Unterricht und sind in Lerngruppen mit anderen Anwärtern organisiert. COHAUSZ & FLORACK steht zu Recht in dem Ruf eine gute Ausbildungskanzlei zu sein. Mit unseren umfangreichen Aus- und Weiterbildungskonzepten erreichen wir in allen Bereichen der Kanzlei ein hohes fachliches Niveau. Ein gutes Betriebsklima ist wichtig für unseren Arbeitserfolg. Wir legen großen Wert auf einen freundlichen und partnerschaftlichen Umgang miteinander. Bei COHAUSZ & FLORACK drückt sich dies beispielsweise in einer flachen Hierarchie aus. Kommunikation geschieht auf direktem Wege. Unsere modern ausgestatteten hellen Büros mitten im Zentrum Düsseldorfs bieten ein optimales Arbeitsumfeld. Für eine kollegiale Atmosphäre sorgen auch regelmäßige gemeinsame Aktivitäten wie Betriebsausflüge, Feiern, Kirmesbesuche oder Grillabende. Mit einer eigenen, 2005 gegründeten Kindertagesstätte hat COHAUSZ & FLORACK schon früh einen wichtigen Impuls für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesetzt. Die Kindertagesstätte bietet die Möglichkeit, Kinder bis zum Alter von drei Jahren in einer kleinen Gruppe individuell zu betreuen. Wir bieten zudem flexible Arbeitszeitmodelle und erleichtern so Müttern und Vätern nach der Geburt ihres Kindes den Wiedereinstieg in den Beruf

14 Bewerberkontakt COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Bleichstraße 14 D Düsseldorf Personalreferentin Judith Felsner Telefon: Telefax:

15 Erläuterungen Gewerbliche Schutzrechte Der Begriff ist eine Sammelbezeichnung für die unterschiedlichen Möglichkeiten geistiges Eigentum zu schützen. Zu den gewerblichen Schutzrechten gehören 1. die technischen Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster und das Sortenschutzrecht) 2. die Kennzeichenrechte (Marken, geschäftliche Bezeichnungen, geografische Herkunftsangaben) 3. die ästhetischen Schutzrechte (Geschmacksmuster und typographische Schriftzeichen) 4. das Halbleiterschutzrecht. Alle gewerblichen Schutzrechte sind räumlich begrenzt - in der Regel auf einen Nationalstaat oder einen Staatenverbund (z. B. die EU). Patent Mit einem Patent werden Entwicklungen geschützt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Der Patentinhaber ist befugt, anderen die Nutzung der patentierten Erfindung zu verbieten. Ein Patent kann für Produkte und Verfahren gelten und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Gebrauchsmuster Ein Gebrauchsmuster ist ein so genanntes kleines Patent und schützt ebenfalls technische Entwicklungen. Es wird ohne sachliche Prüfung auf Neuheit erteilt und hat eine Laufzeit von maximal zehn Jahren. Marke Als Marke können alle Zeichen geschützt werden, mit denen Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen unterschieden werden können, zum Beispiel Wortmarken (reiner Text), Bildmarken (nur Bilder), kombinierte Wort-/ Bildmarken oder Hörzeichen (Töne). Eine Marke dient zur Kennzeichnung eines Produktes oder einer Dienstleistung. Die Laufzeit ist unbegrenzt verlängerbar. Bekannte Marken sind zum Beispiel Persil, Apple oder ThyssenKrupp. Designschutzrecht Mit einem Designschutzrecht wird das Aussehen eines Produktes geschützt. Die Schutzdauer beträgt 25 Jahre

16 Patent- und Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Bleichstraße 14 D Düsseldorf Telefon Telefax

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