VEREINFACHTE SCHULORDNUNG SCHULBESUCH 1. FEHLZEITEN

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1 VEREINFACHTE SCHULORDNUNG SCHULBESUCH 1. FEHLZEITEN 1. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen während der ersten Stunde den zuständigen pädagogischen Berater mit einer oder telefonisch informieren. Im Falle einer telefonischen Abmeldung muss anschließend eine schriftliche, per Mail, an den pädagogischen Berater erfolgen. Senden Sie, wenn vorhanden, zusätzliche Informationen im Anhang. 2. Fehlt ein Schüler länger als 2 Tage ist ein ärztliches Attest notwendig. 3. Ein ärztliches Attest ist ebenfalls vorzulegen, wenn ein B-Test oder Examen verpasst wird. Falls diese Regeln nicht eingehalten werden. 4. Für die Abwesenheit aus persönlichen Gründen wird auf die Regeln der Europäischen Schulen verwiesen ( D-14-de-3 Artikle 30 c) Ein Schüler kann nur mit Genehmigung des Direktors vom regelmäßigen Schulbesuch befreit werden. Außer im Falle höherer Gewalt muss diese Genehmigung von den gesetzlichen Vertretern des Schülers mindestens sieben Kalendertage im Voraus beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich einzureichen und hat die Dauer der Abwesenheit und deren Begründung anzugeben. Die Genehmigung zum Fernbleiben vom Unterricht kann für höchstens zwei Tage zuzüglich einer angemessenen Reisedauer erteilt werden. iv. Außer im Fall höherer Gewalt kann die Genehmigung zum Fernbleiben vom Unterricht nicht für die Woche unmittelbar vor oder nach den Ferien oder unmittelbar vor oder nach schulfreien Tagen erteilt werden. Bei speziellen Situationen sollten Sie immer mit der Direktion in Kontakt treten. Das Fehlen wird als unentschuldigt angesehen und dementsprechend sanktioniert. Fehlt man bei einem Test oder Examen ohne ärztliche Entschuldigung bzw Befreiung durch das Direktorat, so wird dieser mit 0 benotet. 2. DIE GRÜNE KARTE Hat ein Schüler in der ersten bzw. in der letzten Stunde keinen Unterricht, so kann er später kommen bzw. früher gehen, vorausgesetzt er ist im Besitz einer sog. Grünen Karte. Um diese zu bekommen, muss man folgende Bedingungen erfüllen: Bedingungen: 1. Man benutzt nicht den Schulbus. 2. Der Schüler wohnt in der Nähe der Schule. 3. Die Grüne Karte muss zu Schuljahresbeginn (vor dem ) von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern schriftlich angefordert werden. 4. Die Grüne Karte gilt nicht während der Unterrichtszeit. 5. Beim Verlassen des Schulgeländes bzw. Eintritt zeigt der Schüler dem Wachmann seine Grüne Karte. 3. MITTAGSPAUSE

2 Die Schüler essen ausnahmslos in der Schülermensa, sowohl wenn sie das Angebot der Mensa nutzen als auch wenn sie selbst mitgebrachte Speisen verzehren. Wer im Besitz einer Grünen Karte ist, kann während der Mittagszeit nach Hause gehen sowie bei Unterrichtsfreie Studierzeiten um die Mittagszeit herum. Voraussetzung: Die Eltern geben ihren Kindern dafür die Erlaubnis und gewährleisten, dass es nicht unbeaufsichtigt zu Hause ist. Außerdem sollten Schüler mit Grüner Karte darauf achten, wieder pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Falls diese Bedingungen nicht erfüllt werden: Die Schulleitung zieht die Grüne Karte ein. 4. PAUSEN Den Schülern ist der Aufenthalt während der Pausen innerhalb des Schulgebäudes untersagt. Dennoch dürfen sie während der Mittagspause die Bibliothek, den Multimediaraum (gegenüber der Bibliothek) sowie den Musikraum und die Sporthalle unter Aufsicht eines Lehrers benutzen. 5. MITTWOCH NACHMITTAGS Nur Schüler, die an Aktivitäten, Kursen o.ä. am Mittwoch Nachmittag teilnehmen, dürfen sich auf dem Schulgelände aufhalten. 6. FAHRRÄDER DER SCHÜLER Schüler dürfen mit dem Fahrrad zur Schule kommen, diese können auf dem Schulgelände bei den Fahrradständern vor den Sporthallen geparkt werden. Im Falle eines Diebstahls haftet die Schule nach Artikel 34 der Allgemeinen Schulordnung allerdings nicht dafür. Bedingungen: 1. Man darf zwar mit seinem Fahrrad auf das Schulgelände, aber das Fahren damit auf dem Schulgelände ist strengstens untersagt. 2. Die Fahrräder müssen immer abgeschlossen sein und dürfen nur bei den Fahrradständern geparkt werden. 3. Die Fahrräder dürfen nur während der Unterrichtszeit im Schulgelände abgestellt werden; nachts und während der Ferien ist das Abstellen verboten. 4. Die Schule empfiehlt allen nachdrücklich einen Fahrradhelm zu tragen. 7. ANDERE FAHRZEUGE Mofas, Motorräder usw. müssen außerhalb des Schulgeländes in den öffentlich gekennzeichneten Zonen geparkt werden. Inline-Skates, Skateboards oder andere Fahrzeuge sind auf dem Schulgelände untersagt. 8. VORBEUGUNG VON DIEBSTÄHLEN VORSICHTSMASSNAHMEN

3 1. Man sollte keine Wertsachen mit in die Schule nehmen. 2. Man sollte nicht viel Geld mit in die Schule nehmen und auf keinen Fall Anderen zeigen. 3. Man sollte sein Eigentum mit Namen versehen (Bücher, Taschenrechner, Handys, Mäntel, Jacken, Musikinstrumente, Sportkleidung etc). 4. Man sollte ein Schließfach mieten. Kontaktiere die pädagogische Berater. 5. Man sollte auf seine Sachen Acht geben (nicht alles herumliegen lassen). 6. Niemals Wertsachen in den Jackentaschen lassen, die im Flur hängen. 7. Sein Fahrradschloss abschließen. BEI VERLUST ODER DIEBSTAHL 1. Verständige sofort den Klassenlehrer oder einen pädagogischen Berater. 2. Schreib einen Bericht, in dem du genau beschreibst, was du verloren hast bzw. dir entwendet wurde. SANKTIONEN Es werden genau die Strafen eingesetzt, die für die entsprechenden Fälle vorgesehen sind, wenn bewiesen ist, dass ein Schüler den Besitz eines anderen oder Schuleigentum nicht respektiert hat. 9. VERLORENE SACHEN Verlorene Sachen werden in den Studios 1 und 2 aufbewahrt. Diese werden zweimal im Jahr (zu Weihnachten und zum Schuljahresende) wohltätigen Organisationen zugeführt, sollten sie nicht bis dahin abgeholt werden. 10. WERTGEGENSTÄNDE WÄHREND DES SPORTUNTERRICHTS VORSICHTSMASSNAHMEN 1. Man sollte an Tagen, an denen man Sport hat, keine Wertgegenstände wie Schmuck, teure Uhren und teure Markenkleidung tragen. 2. Falls man doch Wertgegenstände bei sich hat, kann man diese beim Sportlehrer während der Stunde abgeben, allerdings nur, wenn der Lehrer zustimmt. Weder Lehrer noch die Schule selbst sind im Falle eines Diebstahles oder Verlusts verantwortlich. (Die Schule lehnt jegliche Verantwortung ab.) 11. SPORTKLEIDUNG Die Schüler müssen obligatorisch an den Tagen, an denen sie Sportunterricht haben, ihre Sportkleidung tragen. 12. ESSEN & TRINKEN, KAUGUMMI, PAPIER & ANDERER ABFALL Es ist untersagt: 1. Offene Getränkedosen /-Flaschen ins Schulgebäude zu bringen. 2. Kaugummi im Klassenzimmer zu kauen.

4 3. Innerhalb des Schulgebäudes, in den Sporthallen, auf den Sportplätzen und in den Studierräumen (Estudios) zu essen. Was zu tun ist: 1. Wir alle sollten darauf achten, unsere Schule sauber zu halten. 2. Jeglicher Abfall muss in den Abfallbehältern entsorgt werden. 3. Papier gehört in den Recyclingbehälter. Mögliche Folgen: Bei Nichtbeachten der Abfallregeln kann ein Schüler dazu aufgefordert werden, den Schulhof zu säubern 13. RECYCLING Bitte druckt und kopiert nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Spart Papier und Tinte! Benutzt die Recyclingbehälter in den Klassenzimmern und im restlichen Schulgebäude. 14. SCHULTASCHEN Es ist untersagt: Schultaschen oder Jacken vor der Tür des Klassenzimmers oder mitten im Korridor abzulegen. Warum? Die Schultaschen können die Ausgänge blockieren, Unfälle verursachen und die allgemeine Sicherheit gefährden. Was zu tun ist: Bewahrt eure Schultaschen im Spind (Locker) auf und hängt eure Jacken an die Kleiderhaken in den Korridoren. 15. UNTERRICHTSFREIE STUDIERZEITEN Generell sind unterrichtsfreie Stunden nicht als Freistunden anzusehen, in denen die Schüler machen können was sie wollen. Grundsätzlich sollten die unterrichtsfreien Zeiten zum Lernen und für Hausaufgaben genutzt werden. 1. Klasse Die Schüler müssen während der Studierzeiten bei den pädagogischen Beratern erscheinen; unter deren Aufsicht müssen sie dann lernen, lesen, in Arbeitsgruppen arbeiten, Hausaufgaben machen bzw. mit dem Computer arbeiten Klasse Während der Unterrichtsfreien Studierzeiten müssen sich die Schüler/innen in den Studierzimmern (Estudios) aufhalten, um dort zu lernen, lesen, Hausaufgaben zu machen, die PCs benutzen... Mit Erlaubnis der Pädagogische Berater dürfen sich die Schüler/innen auch in der Bibliothek aufhalten.

5 Schüler/innen dürfen auch auf dem Schulhof oder dem Sportplatz spielen, wenn dies nicht den Sportunterricht beeinträchtigt und wenn sie von einem pädagogischen Berater beaufsichtigt werden Klasse Während der Unterrichtsfreien Studierzeiten dürfen sich Schüler/innen sowohl in den Studierzimmern als auch auf dem Schulhof der Sekundaria aufhalten. Sie dürfen sich dort unterhalten, lesen, Tischtennis spielen..., aber nicht auf den Bänken liegen oder Lärm verursachen oder anderweitig den Unterricht stören. Verhaltensregeln für die Studierzimmer Die Schüler/innen müssen die Studierzimmer sauber und ordentlich halten. Die Schüler/innen müssen sich am Anfang ihrer Freistunde beim zuständigen pädagogischen Berater melden. Schüler/innen, die dies nicht tun, werden als abwesend vermerkt und weitergehende disziplinarische Maßnahmen können ggbf. eingeleitet werden. Es ist Schüler/innen untersagt: o Im Studierzimmer zu essen oder zu trinken. o Karten zu spielen. o Die PCs für nicht-schulische Zwecke zu verwenden. o Andere Schüler/innen zu stören. o Schüler/innen müssen zu jederzeit andere Schüler/innen respektieren, die im Studierzimmer lernen wollen ELEKTRONISCHE GERÄTE Der Gebrauch von Handys ist während der Schulzeiten verboten! Der Gebrauch von Handys und anderen elektronischen Medien (CD-Player, MP3-Player, i-pods, Laptops, PDAs, etc.) ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch die unterrichtende Lehrkraft oder durch den pädagogischen Berater im Unterricht und in der Schulkantine strengstens untersagt. Handys müssen während des Unterrichts immer ausgeschaltet sein. Außerhalb der Klassenräume achten Aufsicht führende Lehrer und Erziehungsberater auf einen sinnvollen Umgang mit Handys und anderen elektronischen Medien. Tonund Bildaufnahmen sind im Schulgelände immer strengstens verboten!

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