7. Online-Warenvertrieb über die Auktionsplattform ebay

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "7. Online-Warenvertrieb über die Auktionsplattform ebay"

Transkript

1 98 7. In den letzten Jahren hat nicht nur die Zahl der über das Internet abgeschlossenen Geschäfte, sondern auch die Zahl der im Rahmen von Online-Auktionen verkauften Waren rasant zugenommen. Als wohl bedeutendster Plattformbetreiber verzeichnet ebay nach eigenen Angaben etwa 83 Millionen aktive Mitglieder 95 ; im Jahr 2008 betrug das Handelsvolumen weltweit über 59 Milliarden US-Dollar 96. Heute ist die Plattform ein wichtiger Vertriebsweg für den professionellen Handel, bietet aber gleichzeitig auch Privatpersonen die Möglichkeiten eines virtuellen Flohmarktes. Die Transaktionen auf einer Online-Auktionsplattform werfen in gleichem Maße rechtliche Fragen auf, wie die bereits erörterten Online-Geschäfte. In mancher Hinsicht ergeben sich keine Besonderheiten zu den bekannten Regeln. Dennoch ist offensichtlich, dass diese besondere Vertriebsform allein aufgrund ihrer speziellen technischen Handhabung in einigen ganz wesentlichen Aspekten von den bekannten Spielregeln abweichen muss. So soll in der Folge der Online- Warenvertrieb über die Auktionsplattform ebay erläutert werden, wobei sowohl die rechtlichen Gemeinsamkeiten mit den bekannten Vertriebsformen als auch die Besonderheiten Beachtung finden sollen. 7.1 Vertragliche Beziehungen zwischen den Beteiligten An den Transaktionen auf einer Online-Auktionsplattform wie ebay sind regelmäßig drei Personen beteiligt: Das Auktionshaus sowie zwei ebay-mitglieder, von denen das eine als Anbieter (Verkäufer), das andere als Bieter (Käufer) auftritt. Um bei ebay zu verkaufen oder einzukaufen, ist eine Anmeldung bei dem Auktionshaus erforderlich. Dabei werden Name und Adressdaten etc. abgefragt und ein beliebiger Benutzername festgelegt. Das neue Mitglied muss im Rahmen der Anmeldung des Weiteren eine umfassende Datenschutzerklärung abgeben und den ebay-agb 97 zustimmen. Seitens ebay wird routinemäßig ein Datenabgleich bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) durchgeführt. Datenschutzerklärung und AGB können bei der Anmeldung eingesehen und leicht ausgedruckt werden. Die Einwilligung in die Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten sowie das Einverständnis mit den AGB wird durch aktives Anklicken einer entsprechenden Checkbox und durch einen abschließenden Mausklick auf die Schaltfläche Ich akzeptiere und willige ein erklärt. Die ebay-agb gestalten das Verhältnis eines jeden Mitglieds zum Auktionshaus; insbesondere unterwirft sich das Mitglied den besonderen Spielregeln der Online-Auktionsplattform. Vereinfacht dargestellt läuft eine Online-Auktion so ab: Will ein Mitglied Waren zum Verkauf anbieten, so hat es über ein einfach zu überschauendes Menü u.a. eine Beschreibung der Ware, einen Startpreis und die Dauer der Bietzeit festzulegen. Ist die Auktion gestartet, kann jedes registrierte Mitglied bis zum Ende der Bietzeit per Mausklick Gebote abgeben. Gewinner der Auktion und somit Käufer der Ware ist das Mitglied, welches zum Ablauf der festgelegten Bietzeit das letzte (höchste) Gebot abgegeben hat. Anbieter und Höchstbieter erhalten eine durch ebay automatisch generierte -benachrichtigung, in der auch die notwendigen Kontaktdaten für die Abwicklung des Kaufs enthalten sind. Die Vertragspartner nehmen Kontakt zueinander auf. Der Höchstbieter zahlt den Kaufpreis und regel abgerufen am abgerufen am Die ebay-agb sind abrufbar unter:

2 99 mäßig die anfallenden Kosten für Verpackung, Versand etc. und der Anbieter versendet die Ware. Nach Austausch der vertraglichen Leistungen wird die Transaktion durch beide Seiten über das ebay-eigene Bewertungssystem beurteilt. Dabei können die Prädikate positiv, negativ oder neutral und ein kurzer Kommentar abgegeben werden. Für jede positive Bewertung erhält ein Mitglied grundsätzlich einen Bewertungspunkt. Die Anzahl der Bewertungspunkte gibt für mögliche Auktionspartner einen deutlichen Hinweis auf die Zuverlässigkeit des Mitglieds. Die Bewertungsbilanz sowie die jüngsten Bewertungskommentare eines Mitglieds sind für alle ebay-nutzer einsehbar. Die Bewertungen eines Mitglieds können daher äußerst verkaufsfördernd sein oder aber im Falle mehrerer negativer Bewertungen mit entsprechenden Kommentaren die Chancen einen Vertragspartner zu finden drastisch reduzieren. Die ebay-agb erlangen für das Schuldverhältnis zwischen Anbieter und Höchstbieter keine unmittelbare Wirkung. Dennoch sind sie bei der Auslegung der Willenserklärungen der Beteiligten von einiger Bedeutung (vgl ). 7.2 Zustandekommen des Kaufvertrages Grundlage eines jeden Vertrages sind übereinstimmende Willenserklärungen, mit denen sich die Vertragspartner über die wesentlichen Vertragsbestandteile einigen (vgl ). Selbstverständlich ist dies auch beim Vertragsschluss auf Auktions-Plattformen erforderlich. Noch einmal zur Wiederholung: Nach den bekannten Regeln ist die Warenpräsentation auf einfachen Webseiten im Internet oder in Online-Shop-Systemen regelmäßig kein verbindliches Angebot im Sinne des 145 BGB, sondern lediglich eine Einladung oder Aufforderung an den Besucher der Internetseiten, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Das Angebot zum Vertragsschluss wird durch die Bestellung des Kunden per oder per Mausklick im Shop-System abgegeben. Der Vertrag kommt zustande, indem der Händler die bestellte Ware an den Kunden versendet. Der Händler erklärt durch die Verpackung und Absendung der Ware konkludent die Annahme, die aber nach 151 Abs Alt BGB (Verkehrssitte) ausnahmsweise nicht empfangsbedürftig ist, also wirksam wird, ohne dass sie dem Kunden zugeht. Selbstverständlich kann der Unternehmer auch eine mit ausdrücklicher Annahmeerklärung verfassen, so dass der Vertrag mit Zugang dieser beim Kunden zustande kommt Vertragsschluss im Rahmen einer Online-Auktion Nach diesen Grundsätzen wäre das Einstellen eines Auktionsangebots auf einer Online-Plattform also als invitatio ad offerendum und das Online-Gebot als Angebot im Sinne des 145 BGB einzuordnen. Konsequenterweise bliebe dem Anbieter nun die freie Entscheidung, dieses bzw. das in der Bietzeit zuletzt abgegebene Gebot anzunehmen. Der BGH hat in seiner Grundsatzentscheidung vom zu der Frage Stellung genommen, auf welche Weise es im Rahmen einer Online-Auktion zum wirksamen Vertragsschluss kommt. Eine wesentliche Feststellung des Gerichts war, dass eine der zum Vertragsschluss führenden Willenserklärungen durch den Anbieter abgegeben werde, indem er die von ihm eingerichtete Angebotsseite für die Versteigerung mit der (ausdrücklichen) Erklärung freischalte, er nehme bereits zu diesem Zeitpunkt das höchste, wirksam abgegebene Kaufangebot an 98. Die Erklärung genügt auch dem Bestimmtheitsgebot insofern, als dass bei Abgabe der Willenserklärung zwar nicht feststeht, an welche konkrete Person sie sich richtet, aber dennoch zweifelsfrei erkennbar ist, dass der Anbieter den Kaufvertrag allein mit dem Auktionsteilnehmer abschließen will, der innerhalb des festgelegten Angebotszeit- 98 BGH NJW 2002, 363 (364).

3 100 raums das höchste Gebot abgibt 99. Die zweite für den Vertragsschluss erforderliche Willenserklärung liegt nach der Auffassung des Gerichts in dem zuletzt abgegebenen (Höchst-) Gebot in der festgelegten Bietzeit. Der BGH hat zunächst offen gelassen, welche der beiden Vertragserklärungen als Angebot und welche als Annahme zu qualifizieren ist. Dabei kann - weil für die Rechtsfolgen ohne Bedeutung - dahingestellt bleiben, ob die Willenserklärung des Bekl. rechtlich, wie das Berufungsgericht gemeint hat, als Verkaufsangebot und das spätere Höchstgebot des Kl. als dessen Annahme zu qualifizieren sind oder ob [ ] die Willenserklärung des Bekl. eine - rechtlich zulässige - vorweg erklärte Annahme des vom Kl. abgegebenen Höchstgebots darstellt. 100 Die Entscheidung des BGH bezog sich indes nicht auf eine ebay-auktion, sondern auf eine Auktion auf der Plattform Ricardo.de. In dem verhandelten Fall hatte der Anbieter ohne Festsetzung eines Mindestkaufpreises einen reimportierten VW Passat zur Auktion eingestellt. Zum Ablauf der Bietzeit hatte der Kläger mit ,- DM das Höchstgebot abgegeben. Der beklagte Anbieter war nun der Ansicht, es sei (noch) gar kein Vertrag zustande gekommen. Nur zum Preis von ,- DM sei er zum Verkauf bereit. Aus den dargelegten Gründen gab der BGH dem Kläger (Käufer) recht. Jedenfalls folgte aus diesem Urteil, dass insbesondere das Einstellen und Freischalten der Angebotsseite entgegen der allgemeinen Regeln für den Online-Vertragsschluss nicht als bloße invitatio ad offerendum zu werten ist. Vielmehr sind das Einstellen eines Angebots und ebenso das Abgeben eines Online-Gebots im Rahmen von Online-Auktionen regelmäßig als verbindliche, zum Vertragsschluss führende Willenserklärungen zu werten. Schließlich hat der BGH in einer weiteren Entscheidung klargestellt, dass das Einstellen eines Artikels zur Auktion durch den Anbieter ein verbindliches Verkaufsangebot darstellt 101. Demnach liegt die Annahme dieses Angebots in dem Höchstgebot bei Ablauf der Bietzeit. Konform zur Rechtsprechung des BGH heißt es in den ab gültigen ebay-agb in 10 Abs. 1 zum Zustandekommen des Vertrages in der Online-Auktion: Stellt ein Anbieter, auf der ebay-website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion [ ] kommt zwischen Anbieter und Hoechstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande [ ]. Abbildung 27: Auszug aus 10 der ebay-agb zum Zustandekommen des Vertrages in der Online-Auktion Auch nach den ebay-agb soll also das Angebot zum Vertragsschluss durch den Anbieter abgegeben werden. Diese AGB sind für den Kaufvertrag zwar nicht unmittelbar maßgeblich, weil sie nur im Verhältnis ebay zu Mitglied, nicht aber zwischen den Kaufvertragsparteien vereinbart sind. Doch können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internet-Auktionen durchaus als Auslegungsgrundlage herangezogen werden, wenn die Erklärungen der Auktionsteilnehmer nicht aus sich heraus verständlich sind 102. Da diese Willenserklärungen nicht direkt zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden, werden sie wirksam, indem sie dem als Empfangsvertreter der Kaufvertragsparteien fungierenden Auktionshaus zugehen, 164 Abs. 3 BGB. 99 BGH NJW 2002, 363 (364). 100 BGH NJW 2002, 363 (364). 101 BGH NJW 2005, 53 (54). 102 BGH NJW 2002, 363 (364); AG Moers NJW 2004, 1330 (1330).

4 Vertragsschluss über die Sofort-Kaufen -Schaltfläche Über die Online-Auktionen hinaus hat der Anbieter auch die Möglichkeit, seine Artikel nicht zum Höchstgebot zu verkaufen, sondern sie zum Sofort- Kaufen anzubieten. Dazu heißt es in den seit gültigen ebay-agb in 11 Abs. 1: Stellt ein Anbieter einen Artikel im Angebotsformat Sofort-Kaufen ein, gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere Mitglieder den Artikel zu dem angegebenen Preis erwerben können. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn ein Mitglied die Schaltfläche Sofort-Kaufen anklickt und den Vorgang bestätigt.. Abbildung 28: Auszug aus 11 der ebay-agb zum Zustandekommen des Vertrages über die Option Sofort- Kaufen (Festpreis) Das Format Online-Auktion kann auch mit dem Format Sofort-Kaufen kombiniert werden (vgl. 10 Abs. 4 der ebay-agb). Auch im Fall des Sofort-Kaufs handelt es sich abweichend von den allgemeinen Regeln für den Online-Vertragsschluss um ein verbindliches Angebot des Anbieters, nicht um eine invitatio ad offerendum 103. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Bieter die Schaltfläche Sofort-Kaufen anklickt und den Vorgang im folgenden Dialog noch einmal mit der Eingabe seines persönlichen Passwortes bestätigt Sonstige Besonderheiten der Online-Auktion Häufig diskutiert ist die Frage, mit welchen Rechtsfolgen der Anbieter seine Online-Auktion vorzeitig, also vor Ablauf der angesetzten Bietzeit abbrechen kann. Wie bereits erörtert, sind sowohl das Einstellen eines Auktions-Angebots als auch die Abgabe des Online-Gebots verbindliche, zum Vertragsschluss führende Willenserklärungen. Wird ein höheres Gebot abgegeben, erlischt das jeweils zuvor abgegebene. Der Vertrag kommt zwischen Anbieter und dem Höchstbietenden zustande. Wird die Online-Auktion nun durch den Anbieter vorzeitig abgebrochen, ist die logische Konsequenz, dass der zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietende Vertragspartner des Anbieters wird. Somit wird noch einmal ganz deutlich, dass das Einstellen eines Auktionsangebots für den Anbieter verbindlich und (zumindest rechtlich) unwiderruflich ist. Zwar kann der Anbieter zwar auf Grund der ebay-grundsätze die Online-Auktion vorzeitig beenden, doch sind die bis dahin abgegebenen Willenserklärungen gleichwohl wirksam 105. Ist ein Anfechtungsgrund gegeben, kann der Anbieter selbstverständlich seine Erklärung anfechten (vgl ). Insofern stellen die ebay-grundsätze, soweit sie eine vorzeitige Angebotsbeendigung bzw. das Streichen bereits vorliegender Gebote betreffen, lediglich einen Hinweis auf die gesetzlich vorgesehene Irrtumsanfechtung dar und begründen nicht etwa ein Widerrufsrecht des Anbieters 106. Als Anfechtungsgründe kommen hier insbesondere die Irrtumstatbestände der 119, 120 BGB in Betracht (vgl ). Wird der Vertrag mit dem Höchstbieter nicht wirksam durch den Anbieter angefochten, muss letzterer seinen vertraglichen Pflichten nachkommen und die Ware liefern. Kann er dies nicht, z.b. weil er die Ware unterdessen anderweitig veräußert hat, kann der Vertragspartner Schadensersatz statt der Leistung verlangen (vgl ). 103 LG Saarbrücken MMR 2004, 556 (557 f); AG Moers NJW 2004, 1330 (1330); AG Syke MMR 2004, 825 (826). 104 AG Moers NJW 2004, 1330 (1330). 105 so auch OLG Oldenburg NJW 2005, 2556 (2557). 106 KG Berlin, MMR 2005, 709 (709).

5 102 Eine Einbeziehung der Verkäufer-AGB bei Online-Auktionen folgt den bekannten Regeln des 305 Abs. 2 BGB, soweit es sich um B2C-Geschäfte handelt (vgl ). Insofern gelten keine Besonderheiten für Online-Auktionen. Zur Einbeziehung der Verkäufer-AGB in den Vertrag ist danach zunächst ein ausdrücklicher Hinweis erforderlich, 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Diese Voraussetzung ist als erfüllt anzusehen wenn der Käufer den Hinweis auf die AGB im Rahmen der Artikelbeschreibung unter dem Punkt Rechtliche Informationen des Verkäufers erhält. Für die Frage, ob eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht, sollten die AGB des Anbieters über einen auf der Angebotsseite befindlichen gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können. Die Einbeziehung wird regelmäßig nicht den Erfordernissen des 305 Abs. 2 BGB gerecht werden, wenn der Link auf die AGB erst auf einer anderen Webseite (des Anbieters) zu finden ist. Der Bieter erklärt sein Einverständnis mit der Geltung der AGB konkludent mit der Abgabe seines Gebotes unter den o.g. Voraussetzungen. Beispiel: Viele ebay-anbieter verweisen erst von einer sog. MICH-Seite oder von anderen privaten Webseiten auf die AGB. Dies ist nicht ausreichend 107. Werden die für die Anbieterkennzeichnung erforderlichen Informationen hingegen auf der MICH-Seite platziert, genügt dies den Anforderungen der Impressumspflicht (vgl. 6.). Dazu führt das KG Berlin aus Wer mit den Gepflogenheiten bei ebay vertraut ist, erwartet unter besagter Schaltfläche die in Rede stehenden Anbieterdaten. Wer erstmals über ebay einkauft und sich für solche Daten interessiert, wird - nahe liegend - solche unter mich vermuten, die Schaltfläche anklicken und das Gesuchte finden 108 : Viele ebay-anbieter wählen für ihre Auktionen den Mindeststartpreis von 1,- Euro, ganz unabhängig von dem aus der Auktion zu erwartenden Erlös. Dadurch werden die vom Plattformbetreiber erhobenen Gebühren gering gehalten und vermeintlich mehr Bieter angelockt. Selbst wenn mit einem weitaus höheren Schlussgebot zu rechnen ist, sind dies nach einer Entscheidung des LG Karlsruhe keine tauglichen Indizien dafür, dass der Bieter annehmen müsste, er biete auf Diebesgut 109. Für den Straftatbestand der Hehlerei nach 259 StGB fehlt es insofern an dem erforderlichen Vorsatz des Bieters. Interessant ist schließlich die Frage, ob der über eine Online-Auktionsplattform geschlossene Vertrag zwischen Anbieter und Höchstbieter nach 134 BGB wegen Verstoßes gegen 34b Gewerbeordnung (GewO) (ggf. in Verbindung mit der Versteigererverordnung) nichtig sein kann. Denn 34b GewO bestimmt insbesondere, dass es für die Versteigerung beweglicher Sachen (und Grundstücke) einer gewerberechtlichen Erlaubnis bedarf, die der Anbieter einer Online-Auktion wohl ausnahmslos nicht einholen wird. So wurde kontrovers diskutiert, ob die Online-Auktion eine Versteigerung im Sinne der Gewerbeordnung ist. Nach wohl überwiegender Ansicht war diese Frage zu verneinen 110. Richtigerweise ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich die Vorgaben der Gewerbeordnung allein an den Veranstalter einer Auktion, also an das Auktionshaus richten, den Vertrag zwischen den Parteien hingegen nicht berühren 111 und somit nicht zu dessen Nichtigkeit führen können. Für das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Höchstbieter ist es insofern irrelevant, ob die Online-Auktion eine Versteigerung im Sinne der Gewerbeordnung ist oder nicht. 107 OLG Hamm MMR, 2005, 540 (541). 108 KG Berlin MMR, 2007, 791 (7919: 109 LG Karlsruhe, JurPC Web-Dokument 182/2007, Abs. 16 f. 110 Wendehorst in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage, München 2007, 312d Rn OLG Hamm MMR 2001, 105 (109).

6 Rechte und Pflichten der ebay-vertragspartner Die Online-Auktion führt regelmäßig zum Abschluss eines Kaufvertrages nach 433 BGB. Insofern entstehen für Käufer (Bieter) und Anbieter (Verkäufer) die gleichen Rechte und Pflichten, wie bei herkömmlichen Formen des Vertragsschlusses (vgl. dazu 2.4.3). Da es sich um einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr handelt, treffen den Anbieter die Informations- und Gestaltungspflichten aus 312e BGB (vgl. 4). Ist der Anbieter Unternehmer und der Bieter Verbraucher, sind zusätzlich die Vorschriften der 312b ff BGB über den Fernabsatz (vgl. 3). und die besonderen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf (vgl ). zu beachten. Hinzu kommen ggf. weitere Informations- und Gestaltungspflichten (vgl. 6) Gewährleistung und Haftungsausschlüsse Im Hinblick auf die Gewährleistung muss zunächst noch einmal darauf hingewiesen werden, dass der Unternehmer beim Verbrauchsgüterkauf die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers grundsätzlich nicht zu dessen Lasten abändern darf, 475 Abs. 1 BGB. Auch darf die Verjährungsfrist der Käuferrechte selbst beim Verkauf gebrauchter Sachen nicht unter einem Jahr liegen, 475 Abs. 2 BGB. Sehr oft finden sich jedoch in den ebay-artikelbeschreibungen pauschale Haftungsausschlüsse gewerblicher Anbieter. Beispiele: Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung..., Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung, Rückgabe und Umtausch sind ausgeschlossen. Als Allgemeine Geschäftsbedingungen können solche Klauseln zwar in den Vertrag einbezogen werden, doch ist der beabsichtigte Haftungsausschluss nur wirksam, wenn letztendlich kein Verbrauchsgüterkauf nach 474 Abs. 1 S. 1 BGB vorliegt. Ist der Höchstbieter hingegen Verbraucher, kann sich der gewerbliche Anbieter (Unternehmer) wegen 475 Abs. 1 BGB nicht auf den Haftungsausschluss berufen. Gegenüber einem Verbraucher kann sich der Unternehmer allein auf den gesetzlichen Haftungsausschluss nach 442 BGB berufen. Eine Haftung - auch des Unternehmers gegenüber einem Verbraucher besteht hiernach nicht, wenn und insoweit dem Verbraucher ein Mangel bei Vertragsschluss bekannt ist. Beispiel: Der Anbieter (Unternehmer oder Verbraucher) klärt in der Artikelbeschreibung darüber auf, dass das angebotene Fahrrad zwei platte Reifen hat. Der Bieter (Unternehmer oder Verbraucher) weiß daher um den Mangel und kann sein Bietverhalten, insbesondere die Höhe seines Gebots darauf ausrichten. Kommt es zum Vertragsschluss, ist die Haftung des Anbieters für diesen Mangel ausgeschlossen, 442 BGB. Dem Unternehmer ist es nicht möglich, über 442 BGB zu einem vollständigen Haftungsausschluss gegenüber Verbrauchern zu gelangen, etwa mit einer Formulierung wie: Dieser Artikel wird ausdrücklich als defekt angeboten, Im übrigen ist das Gerät neu und funktioniert einwandfrei! Zum einen ist die Aussage grob widersprüchlich und daher auch im Hinblick auf das AGB-Recht zu beanstanden, zum anderen müssen die tatsächlich vorhandenen) Mängel aber auch konkret bezeichnet sein. Schließlich liegt in einer solchen Formulierung auch eine unzulässige Umgehung der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf, 475 Abs. 1, 2 BGB. Möglich ist der vertragliche Ausschluss der Gewährleistung, wenn beide Vertragspartner Unternehmer (B2B) oder beide Verbraucher sind (C2C) und schließlich auch in den eher seltenen

7 104 Fällen, in denen ein Verbraucher an einen Unternehmer verkauft (C2B). Zu beachten ist aber auch in diesen Fällen, dass bei mehrfacher Verwendung auch durch Verbraucher eine Qualifizierung des Haftungsausschlusses als AGB in Betracht kommt. In diesen Fällen ist die Klausel an den 305 ff BGB zu messen und wird insbesondere gegen die Klauselverbote aus 309 Nr. 7 a) und Nr. 7 b) BGB verstoßen. Bei der Gestaltung ist dies zu berücksichtigen. Der Klausel über den Haftungsausschluss ist dann ein Zusatz beizufügen, der etwa lauten könnte: Die Haftung für grobes Verschulden sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt Kriterien zur Feststellung der Unternehmereigenschaft Um zu einem Haftungsausschluss zu kommen und die Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf auszuschließen, fügen gewerbliche Anbieter (Unternehmer) der Artikelbeschreibungen gerne Hinweise hinzu, die sie als Verbraucher ausweisen, wohl in der Hoffnung, der Hinweis allein begründe ihre Verbrauchereigenschaft. Beispiele: Ich weise darauf hin, dass ich Verbraucher bin..., oder Der Verkäufer ist Verbraucher und übernimmt daher keine Haftung. Aber selbstverständlich kann dies nicht zum gewünschten Erfolg führen, wenn der Anbieter in Wahrheit Unternehmer ist. Ob der Anbieter als Unternehmer oder als Verbraucher zu qualifizieren ist, richtet sich wie immer allein nach 13, 14 BGB (vgl ). Unternehmer ist, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, 14 BGB. Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine planvolle, auf eine gewisse Dauer angelegte, selbständige und wirtschaftliche Tätigkeit, die nach außen in Erscheinung tritt. Mit welcher Zielrichtung und Motivation der Anbieter handelt, ist freilich aus der Angebotsseite des Anbieters nicht ohne weiteres ersichtlich. Kommt es zum Streit zwischen den Vertragspartnern, wird es wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen regelmäßig von Bedeutung sein, ob der Anbieter Unternehmer oder Verbraucher ist. Die Rechtsprechung hat Kriterien herausgearbeitet, anhand derer entschieden werden kann, ob der Anbieter Unternehmer ist. Danach soll eine hohe Anzahl von Bewertungen (der abgeschlossenen Transaktionen) in einem bestimmten Zeitraum für die Unternehmereigenschaft des Anbieters sprechen 112 ; insbesondere auch eine hohe Zahl an Verkäufen 113, ebenso das Anbieten vieler gleichartiger Gegenstände in einem kurzen Zeitraum 114, die Verwendung besonderer Vertragsbestandteile 115 sowie die (freiwillige) Einordnung als PowerSeller LG Mainz MMR 2006, 51 (51 f); AG Bad Kissingen NJW 2005, 2463 (2463). 113 OLG Frankfurt a.m., JurPC Web-Dokument 56/2007, S. 4; LG Berlin, MMR 2007, 401 (401). 114 LG Mainz MMR 2006, 51 (51); LG Berlin, MMR 2007, 401 (401); AG Radolfzell NJW 2004, 3342 (3342). 115 LG Mainz MMR 2006, 51 (51). 116 LG Mainz MMR 2006, 51 (51); AG Bad Kissingen NJW 2005, 2463 (2463); AG Radolfzell NJW 2004, 3342 (3342).

Fall 4: Das Schnäppchenauto (frei nach BGH Urteil vom , Az.: VIII ZR 13/01)

Fall 4: Das Schnäppchenauto (frei nach BGH Urteil vom , Az.: VIII ZR 13/01) Übung im Privatrecht I Wintersemester 2013/14 Fall 4: Das Schnäppchenauto (frei nach BGH Urteil vom 07.11.2001, Az.: VIII ZR 13/01) Der Anbieter R.de (R) bietet auf seiner Web-Site die Durchführung privater

Mehr

Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht. Dr. Georgios Zagouras Wintersemester 2008/2009

Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht. Dr. Georgios Zagouras Wintersemester 2008/2009 Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht Dr. Georgios Zagouras Wintersemester 2008/2009 Obersatz V könnte Anspruch gegen E auf Zahlung von 62.500,- EUR aus 433 Abs. 2 BGB, 1922, 1967 BGB haben? Dazu

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Timo Blumenschein

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Timo Blumenschein ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Timo Blumenschein 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Timo Blumenschein und den

Mehr

Prof. Dr. Wulf-Henning Roth Wintersemester 2008/2009. Examensklausurenkurs im Bürgerlichen Recht

Prof. Dr. Wulf-Henning Roth Wintersemester 2008/2009. Examensklausurenkurs im Bürgerlichen Recht Prof. Dr. Wulf-Henning Roth Wintersemester 2008/2009 Examensklausurenkurs im Bürgerlichen Recht Gudrun Schlemmer (S) ist Chefredakteurin des Grevenbroicher Tageblatts und wünscht sich sehnlichst das neueste

Mehr

Kaufvertrag im Internet

Kaufvertrag im Internet Kaufvertrag im Internet Wer im Internet einkauft, muss besondere Vorsicht walten lassen. Einzukaufen erscheint so einfach: Man zeigt etwa auf eine Zeitung, bekommt sie, legt sein Geld auf den Tisch und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des AutoAct B2B-Markts als Käufer

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des AutoAct B2B-Markts als Käufer Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des AutoAct B2B-Markts als Käufer Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des AutoAct B2B-Markts als Käufer (im Folgenden: Käufer-AGB ) regeln

Mehr

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag 1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 7: In der Sportgaststätte des Andreas bestellt der Holger für sich und seinen Freund Pantani zwei Big Shot (Jägermeister, 4cl, eiskalt). Auf der mit Kreide

Mehr

Kundeninformationen. 3. Gewährleistungsrechte Für von uns angebotenen Artikel bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Kundeninformationen. 3. Gewährleistungsrechte Für von uns angebotenen Artikel bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Kundeninformationen 1. Vertragspartner Castejo Textilvertrieb GmbH Grenzweg 3 49832 Messingen Tel: +49 (0) 59 05-94 57 45 Fax: +49 (0) 59 05-94 57 36 E-Mail: info@castejo.de Geschäftsführerin: Helga Schuster

Mehr

Autohaus U. Das Auto bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des U.

Autohaus U. Das Auto bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des U. Autohaus U Unternehmer U betreibt ein Autohaus. Um das Rechtsverhältnis zum Kunden umfassend zu regeln, lässt U von seinem Rechtsanwalt standardisierte Vertragsbedingungen verfassen, die er bei jedem Verkauf

Mehr

WÜRZBURGER GRILLSCHULE

WÜRZBURGER GRILLSCHULE Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformation von Eschrichs Grillschulen UG haftungsbeschränkt (Frank Huhnkes ) Inhaltsverzeichnis: 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Widerrufsrecht 4. Preise

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 2012 X-CEN-TEK GmbH & Co. KG AGB s ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen X-CEN-TEK

Mehr

Lösung Fall 1: (nach Egbert Rumpf-Rometsch, Die Fälle BGB AT, Fall 11)

Lösung Fall 1: (nach Egbert Rumpf-Rometsch, Die Fälle BGB AT, Fall 11) Lösung Fall 1: (nach Egbert Rumpf-Rometsch, Die Fälle BGB AT, Fall 11) S könnte gegen S einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aus 433 II BGB haben. I. Dazu müsste gemäß 433 BGB ein wirksamer Kaufvertrag

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 305/10 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 8. Juni 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

Gebrauchtwagenkauf. Student S verkauft seinen alten Wagen an Privatmann P. Bei Vertragsschluss

Gebrauchtwagenkauf. Student S verkauft seinen alten Wagen an Privatmann P. Bei Vertragsschluss Gebrauchtwagenkauf Student S verkauft seinen alten Wagen an Privatmann P. Bei Vertragsschluss unterschreibt P einen von S mitgebrachten Formularvertrag, in den zuvor die für den Verkauf nötigen Angaben

Mehr

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag 1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 5: Der Klaus sieht auf dem Gelände des Autohändlers Vogel einen blauen Ford Fiesta ausgestellt, der mit 250 ausgezeichnet ist, was dem Klaus als ein wahres

Mehr

leingegangen a 6. Mai Z013

leingegangen a 6. Mai Z013 3044/13 Verkündet 13m 25,04,2013 CMstalle, Justizsekretiirin als Urkundsbeamtin der Gesch

Mehr

Rechtsgeschäftslehre

Rechtsgeschäftslehre Rechtsgeschäftslehre Rechtsgeschäft Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die allein oder i.v.m. anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Prüfungsschema 1. Anwendbarkeit Handelt es sich um eine nach 310 IV BGB ausgeschlossene Vertragsart? 2. Liegen AGB isd 305 I BGB vor? (siehe auch unten II. 1.) Vertragsbedingungen......die

Mehr

Einbindung Ihrer Rechtstexte in ebay

Einbindung Ihrer Rechtstexte in ebay Einbindung Ihrer Rechtstexte in ebay TRUSTED SHOPS GmbH, Subbelrather Str. 15c, 50823 Köln, shop.trustedshops.com Texte aus dem Rechtstexter kopieren Nachdem Sie den Rechtstexter bedient haben, senden

Mehr

Konversationsübung im Bürgerlichen Recht * Sommersemester 2005 * Lösungsskizze Fall 20

Konversationsübung im Bürgerlichen Recht * Sommersemester 2005 * Lösungsskizze Fall 20 Anspruch des P gegen S aus 441 IV, I, 437 Nr. 2 1 auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Kaufpreises P könnte einen Anspruch auf Erstattung des zu viel gezahlten Kaufpreises auf Grund von Minderung haben.

Mehr

1. Allgemeines. 2. Vertragsschluss bei ebay-angeboten

1. Allgemeines. 2. Vertragsschluss bei ebay-angeboten 1. Allgemeines Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer akku_outlet (nachfolgend Verkäufer genannt) und dem jeweiligen Käufer auf der Verkaufsplattform ebay im Internet.

Mehr

Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson

Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson Aus gegebenem Anlass wollen wir nochmals auf die ganz offensichtlich nur wenig bekannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Josef Kohnen & Sohn GmbH & Co. KG, Kohnen online

Mehr

Fall zu 122 BGB: Falsche Preisschilder

Fall zu 122 BGB: Falsche Preisschilder Fall zu 122 BGB: Falsche Preisschilder Student S sieht im Schaufenster des H zwei Anzüge, einen fein ge streiften für 350 und einen modisch braunen für 250. Nach der Anprobe des braunen Anzuges erklärt

Mehr

Falllösungen. am

Falllösungen. am Falllösungen am 15.05.2014 Fall: Trierer Weinversteigerung Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen, wenn die Parteien sich wirksam über die Kaufvertragsbestandteile geeinigt haben. I. Diese Einigung könnte

Mehr

Inhalt. Fall 3: Weinversteigerung in Trier 33 Angebot, Annahme, Erklärungsbewusstsein Nichtigkeit eines Vertrags infolge Anfechtung

Inhalt. Fall 3: Weinversteigerung in Trier 33 Angebot, Annahme, Erklärungsbewusstsein Nichtigkeit eines Vertrags infolge Anfechtung Standardfälle Inhalt Fall 1: Ein vergebliches Angebot 7 Angebot und Annahme, Selbstbedienungsläden Zeitungsinserat, Online-Kauf Warenautomatenfall, Zusendung unbestellter Ware Fall 2: Wer zu spät kommt

Mehr

Beispielsfall Anfechtung: Das vertauschte Preisschild

Beispielsfall Anfechtung: Das vertauschte Preisschild Beispielsfall Anfechtung: Das vertauschte Preisschild Die Studentin S sieht im Schaufenster einer Boutique ein Abendkleid, das mit einem Preis von 250 ausgestellt ist. Im Geschäft bittet sie die Inhaberin

Mehr

Fall 8: Zahlendreher im Internet. Sachverhalt

Fall 8: Zahlendreher im Internet. Sachverhalt Fall 8: Zahlendreher im Internet Sachverhalt K möchte das hochwertige Notebook N kaufen. Beim Online-Händler V wird er fündig. Das Notebook wird auf dessen Internetseite zu einem Preis von 1.480 angeboten.

Mehr

A) A gegen B auf Lieferung der Truhe gem. 433 I. A könnte gegen B einen Anspruch auf Lieferung der Truhe gem. 433 I BGB haben.

A) A gegen B auf Lieferung der Truhe gem. 433 I. A könnte gegen B einen Anspruch auf Lieferung der Truhe gem. 433 I BGB haben. Falllösung: Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich 1. Schritt: Wer will was von wem? => B von A Lieferung der Truhe 2. Schritt: Woraus? vertraglich => 433 I quasivertraglich o vorvertraglich

Mehr

Fall 2. A. Ausgangsfall K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Buches aus 433 Abs. 1 S 1 BGB haben.

Fall 2. A. Ausgangsfall K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Buches aus 433 Abs. 1 S 1 BGB haben. PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 2 A. Ausgangsfall K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Buches aus 433 Abs.

Mehr

WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA

WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA Art.Nr. 03206 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA 1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Matthias Kleinau (www.myvolt.de) Stand 11.06.2010 1. Geltungsbereich Für alle Lieferungen und Leistungen, die Matthias Kleinau ( im Folgenden "www.myvolt.de" benannt)

Mehr

Lösungsskizze Fall 6: Die verwechselten Preisschilder

Lösungsskizze Fall 6: Die verwechselten Preisschilder 1 Lösungsskizze Fall 6: Die verwechselten Preisschilder Trennen: A. Ansprüche der I gegen S B. Ansprüche der S gegen I A. Ansprüche der I gegen S I. Anspruch auf Zahlung von 159 gemäß 433 II BGB 1. Kaufvertrag

Mehr

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche. Lösung:

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche. Lösung: Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon

Mehr

B könnte gegen A einen Anspruch aus 433 II BGB auf Bezahlung der 50 für den Präsentkorb haben. 1

B könnte gegen A einen Anspruch aus 433 II BGB auf Bezahlung der 50 für den Präsentkorb haben. 1 PROPÄDEUTISCHE ÜBUNG GRUNDKURS ZIVILRECHT II PROF. DR. STEPHAN LORENZ SOMMERSEMESTER 2014 Fall 1: Lösung B könnte gegen A einen Anspruch aus 433 II BGB auf Bezahlung der 50 für den Präsentkorb haben. 1

Mehr

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag 1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 2a: (Fall in Anlehnung an die Trierer Weinversteigerung ) Der A nimmt zum ersten Mal an einer Weinversteigerung teil. Während der Versteigerer (V) Gebote

Mehr

Rechtssichere Dokumente. Online-Shops

Rechtssichere Dokumente. Online-Shops Rechtssichere Dokumente für Online-Shops Produkte und Leistungen AGB Hosting-Service inkl. Abmahnkostenschutz Arbeitsverträge, Patientenverfügung etc. zur Selbsterstellung ca. 1000 Mustervorlagen (z.b.

Mehr

Fall 22. Lösungshinweise Fall 22. A. Grundfall. Anspruch des B gegen den A auf Bezahlung der Zigarren gem. 433 II

Fall 22. Lösungshinweise Fall 22. A. Grundfall. Anspruch des B gegen den A auf Bezahlung der Zigarren gem. 433 II Fall 22 Der Rentner A bittet seinen Nachbarn S, beim Tabakhändler B 20 Brasilzigarren, das Stück zu höchstens 2,- zu kaufen; dabei geht A davon aus, dass die Zigarren ca. 1,- pro Stück kosten. A erklärt

Mehr

AG BGB AT I. AG 7 Fall 1: Grundstückskauf

AG BGB AT I. AG 7 Fall 1: Grundstückskauf AG BGB AT I Fall 1: Grundstückskauf Sachverhalt Fall 1: Der Grundstückskauf V hat sich mit K schriftlich darüber geeinigt, dass K ein Grundstück des V zum Preis von 200.000,- kaufen sollte. Beide vereinbaren,

Mehr

Lösung Fall 8 a. I. Beschränkte Geschäftsfähigkeit, 2, 106 BGB

Lösung Fall 8 a. I. Beschränkte Geschäftsfähigkeit, 2, 106 BGB Lösung Fall 8 a B hat gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 50 aus 433 II BGB, wenn zwischen B und K ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. A. Angebot Ein wirksamer Kaufvertrag

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Präambel Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Halocline, Oliver Steinle Schützenstrasse 5 79822 Titisee / Neustadt Nachfolgend: wir /

Mehr

Kawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen Kawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns

Mehr

Die (m. E.) wichtigsten Definitionen des Allgemeinen Teils des BGB 1

Die (m. E.) wichtigsten Definitionen des Allgemeinen Teils des BGB 1 Die (m. E.) wichtigsten Definitionen des Allgemeinen Teils des BGB 1 Rechtsgeschäftslehre i. e. S. Willenserklärung Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die unmittelbar auf das Herbeiführen

Mehr

Frage 1: A könnte einen Anspruch gegen B auf Zahlung der 20 aus Kaufvertrag gem. 433 II BGB haben.

Frage 1: A könnte einen Anspruch gegen B auf Zahlung der 20 aus Kaufvertrag gem. 433 II BGB haben. Lösung der Fälle der 3. Übung (21.11.2005) Lösung des Falles zum Abstraktionsprinzip: Frage 1: A könnte einen Anspruch gegen B auf Zahlung der 20 aus Kaufvertrag gem. 433 II BGB haben. 1. Dazu müssten

Mehr

IWW Studienprogramm. Modul XXV (R1): Grundzüge des Vertrags- und Haftungsrechts. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Modul XXV (R1): Grundzüge des Vertrags- und Haftungsrechts. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen für wirtschaftliches

Mehr

Muster-AGB für Webshop (CSP)

Muster-AGB für Webshop (CSP) Muster-AGB für Webshop (CSP) 1 Geltungsbereich (1) Für alle über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (nachfolgend Anbieter ) und seinen Kunden gelten ausschließlich

Mehr

2 Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Ware oder Dienstleistung

2 Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Ware oder Dienstleistung The Wine Online-Shop und Wein Events AGB & Kundeninfo Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich 2 Vertragsschluss 3 Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts 4 Preise

Mehr

PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14. Fall 11

PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14. Fall 11 PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 11 A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von 350,- aus 433 Abs. 2 BGB haben. Voraussetzung hierfür

Mehr

FALL 10 (ZUSATZFALL) LÖSUNG EIN EIMER SEIFE

FALL 10 (ZUSATZFALL) LÖSUNG EIN EIMER SEIFE PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2015/16 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Die Bruno Mayer KG. Ringstraße 2, 75210 Keltern führt Bestellungen von Kunden über unseren Online-Shop unter http://www.viventy.de/de/viventy-shop/ auf

Mehr

AGB. 2) Vertragsschluss 2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen

AGB. 2) Vertragsschluss 2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen AGB ------------------------------------------------------- Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen ------------------------------------------------------- Inhaltsverzeichnis ------------------

Mehr

Fall 5 Lösungsskizze

Fall 5 Lösungsskizze Fall 5 Lösungsskizze I. Anspruch des V gegen K auf Zahlung des Kaufpreises gem. 433 Abs. 2 BGB 1. Wirksamer Kaufvertrag 2. Untergang des Anspruchs auf Rücktritts gem. 346 Abs. 1 BGB a) Rücktrittserklärung,

Mehr

Bearbeitervermerk: Kann B von K oder deren Eltern Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 50,- verlangen?

Bearbeitervermerk: Kann B von K oder deren Eltern Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 50,- verlangen? Fall 1: Die dreizehnjährige K wünscht sich schon seit langem einen MP3-Player. Ihre Eltern haben die Erfüllung des Wunsches versprochen, sobald sich die Gelegenheit für den günstigen Kauf eines gebrauchten

Mehr

WIDERRUFSBELEHRUNG. 4eck Media GmbH & Co. KG Papenbergstr Waren (Müritz) Deutschland Tel.:

WIDERRUFSBELEHRUNG. 4eck Media GmbH & Co. KG Papenbergstr Waren (Müritz) Deutschland Tel.: WIDERRUFSBELEHRUNG WIDERRUFSRECHT UND MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR FÜR VERBRAUCHER DIGITALE INHALTE Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist

Mehr

Prüfungsschema Willenserklärung

Prüfungsschema Willenserklärung Prüfungsschema Willenserklärung Ausgangspunkt: Prüfungsschema: Prüfung des Zustandekommens eines Vertrages 1. Angebot P: Rechtsbindungswille P: potentielles Erklärungsbewusstsein P: Machtbereichsformel

Mehr

Lösungsskizze Übungsfall BGB AT. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB

Lösungsskizze Übungsfall BGB AT. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB Lösungsskizze Übungsfall BGB AT Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB A) Entstehung: Wirksamer Kaufvertrag zwischen K und V I) Zustandekommen des Kaufvertrags

Mehr

Bewusstes Abweichen von Wille und Erklärung

Bewusstes Abweichen von Wille und Erklärung Bewusstes Abweichen von Wille und Erklärung Erklärender will die von ihm erklärte Rechtsfolge nicht, 116-118 BGB: Geheimer Vorbehalt ( 116 BGB) - Erklärender behält sich insgeheim vor, das Erklärte nicht

Mehr

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen Allgemeine Nutzungsbedingungen Die ED Ensure Digital GmbH betreibt mit Virado eine Plattform, auf der Produkt- und Nischenversicherungen verschiedener Produktpartner Versicherungsmaklern zur Verfügung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BIKEWERKER-STUTTGART - die Radwerker GmbH. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BIKEWERKER-STUTTGART - die Radwerker GmbH. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BIKEWERKER-STUTTGART - die Radwerker GmbH 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten

Mehr

Fall 5 Armer Valentin. 1. Teil

Fall 5 Armer Valentin. 1. Teil Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I WS 2012/13 Fall 5 Armer Valentin 1. Teil A. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Übergabe des Porsche Panamera Turbo gem. 433 I 1 BGB

Mehr

AGBs. Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs. Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem

Mehr

zur verbindlichen Bestellung eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs/Anhängers

zur verbindlichen Bestellung eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs/Anhängers Zusatzvereinbarung zur verbindlichen Bestellung eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs/Anhängers Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.v. (ZDK) zwischen Frau/Herrn/Firma

Mehr

Fälle 7 (Verbraucherschutz & Widerruf)

Fälle 7 (Verbraucherschutz & Widerruf) Fälle 7 (Verbraucherschutz & Widerruf) Fall 7.1: Der Student K bestellt telefonisch bei der E-GmbH, die vor allem Musikfanartikel verkauft, ein T-Shirt seiner Lieblingsband Virgin Slayer, das er nach dem

Mehr

Gemäß 1922, 1967 BGB haftet der Erbe für die Schulden des Erblassers. Allerdings kann er diese Haftung beschränken: 1975, 1990 BGB.

Gemäß 1922, 1967 BGB haftet der Erbe für die Schulden des Erblassers. Allerdings kann er diese Haftung beschränken: 1975, 1990 BGB. 4. Haftung des Erben nach 27 HGB Gemäß 1922, 1967 BGB haftet der Erbe für die Schulden des Erblassers. Allerdings kann er diese Haftung beschränken: 1975, 1990 BGB. Dies gilt nicht, wenn 27 HGB eingreift.

Mehr

Fragen Übung 12. Welche Rechte hat der Werkbesteller im Falle eines Mangels? Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Abnahme eines Werkes?

Fragen Übung 12. Welche Rechte hat der Werkbesteller im Falle eines Mangels? Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Abnahme eines Werkes? Fragen Übung 12 Erläutern Sie den Unterschied zwischen der kaufvertraglichen Regelung in 442 BGB und der werkvertraglichen Regelung in 640 Abs. 2 BGB. Student S hat Hunger. Er geht zum Discounter, lädt

Mehr

Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen

Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag: rechtliche Grundlage : 433 BGB Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Kundeninformationen Allgemeine Geschäftsbedingungen & Kundeninformationen Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Preise und Zahlungsbedingungen 4. Liefer- und Versandbedingungen

Mehr

Rücknahme eines Internetverkaufsangebots nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Grundes

Rücknahme eines Internetverkaufsangebots nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Grundes Rücknahme eines Internetverkaufsangebots nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Grundes Rücknahme eines Internetverkaufsangebots nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Grundes Und wieder hatte der BGH sich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stroemfeld Verlag Buchversand GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stroemfeld Verlag Buchversand GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stroemfeld Verlag Buchversand GmbH 1 Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung dienen zur Verwendung beim Verkauf beweglicher

Mehr

Vorlesung BGB AT. Auslegung von Willenserklärungen. Dr. Michael Bohne

Vorlesung BGB AT. Auslegung von Willenserklärungen. Dr. Michael Bohne Auslegung von Willenserklärungen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Universität Münster 1 Auslegung Normen: 133 BGB (Auslegung einer Willenserklärung) Bei der Auslegung einer

Mehr

Bedeutung des Vertragsschlusses in der Klausur: Prüfung v. Primäranspruch (z.b. Kaufpreiszahlung, 433 II BGB)

Bedeutung des Vertragsschlusses in der Klausur: Prüfung v. Primäranspruch (z.b. Kaufpreiszahlung, 433 II BGB) 1 VERTRAGSSCHLUSS 1 1 VERTRAGSSCHLUSS Bedeutung des Vertragsschlusses in der Klausur Zentrales Problem im Zivilrecht ist die Frage, ob zwischen den sich streitenden Parteien ein Vertrag geschlossen wurde,

Mehr

RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN

RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN für die Reservierung eines Wartelistenplatzes für das Modell Schwalbe über die Website www.myschwalbe.com bei uns. Wir, das ist die GOVECS GmbH, Grillparzerstraße 18, 81675 München.

Mehr

PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14. Fall 18

PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14. Fall 18 PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 18 B könnte gegen M einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung von weiteren 100 kg Weizenmehl zum Preis

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

GmbHG 3, 7 Abs. 2, Abs. 3, 8 Abs. 2, 9c Wirtschaftliche Neugründung; Unterbilanzhaftung; Einlageleistung; Volleinzahlungsgebot

GmbHG 3, 7 Abs. 2, Abs. 3, 8 Abs. 2, 9c Wirtschaftliche Neugründung; Unterbilanzhaftung; Einlageleistung; Volleinzahlungsgebot DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 119742 letzte Aktualisierung: 2. Juli 2012 GmbHG 3, 7 Abs. 2, Abs. 3, 8 Abs. 2, 9c Wirtschaftliche

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Website enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen (die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ), auf denen die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Informationen für Verbraucher

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Informationen für Verbraucher Allgemeine Geschäftsbedingungen und Informationen für Verbraucher ++++++++++++++++++++++++++++ Telefon +49 (0)7164 12117 Handy 0177/4192285 (T-Mobile D) USt.ID-Nr. DE 177706981 ++++++++++++++++++++++++++++

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 9 UF 115/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht 16 F 76/02 Amtsgericht Bad Liebenwerda Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau K..., - Berufungsklägerin und Antragsgegnerin

Mehr

Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel

Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel 1. Auf der Grundlage des 433 BGB wird zwischen dem bisherigen Pächter der Kleingartenparzelle Nr.... im Kleingärtnerverein... Herrn/Frau... wohnhaft in... (nachfolgend

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Kundeninformationen Allgemeine Geschäftsbedingungen & Kundeninformationen 1 Geltungsbereich 2 Vertragsschluss 3 Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts 4 Preise und Zahlungsbedingungen 5 Liefer- und Versandbedingungen

Mehr

I. Anspruch des A gegen B auf aus Vertrag A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von aus Vertrag haben.

I. Anspruch des A gegen B auf aus Vertrag A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von aus Vertrag haben. I. Anspruch des A gegen B auf 1.500 aus Vertrag A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von 1.500 aus Vertrag haben. 1. Anspruch entstanden Zunächst müsste der Anspruch entstanden sein. Laut Sachverhalt

Mehr

Kurs 55101: Bürgerliches Recht I

Kurs 55101: Bürgerliches Recht I Kurs 55101: Bürgerliches Recht I Videobesprechung Teil 3 Uta Wichering Übungsfall 3-1 - Sachverhalt: (2. EA, Teile 3 und 4, SoSe 2004, Schreiben 108 Herr Holzhauer) V versendet an seine Kunden den Katalog

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Widerrufsrecht 4. Preise und Zahlungsbedingungen 5. Liefer- und Versandbedingungen 6.

Mehr

I. J könnte gegen L einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Abnahme der Kartoffeln gem. 433 II BGB haben.

I. J könnte gegen L einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Abnahme der Kartoffeln gem. 433 II BGB haben. Lösung Fall 1 (Linda) 1 I. J könnte gegen L einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Abnahme der Kartoffeln gem. 433 II BGB haben. Dann müssten L und J einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen haben. 1.

Mehr

(nachfolgend: Rhön-Hessen-Forstconsulting GbR) an Verbraucher ( 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

(nachfolgend: Rhön-Hessen-Forstconsulting GbR) an Verbraucher ( 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Informationen) 1. Geltungsbereich 2. Vertragspartner 3. Angebot und Schritte zum Vertragsschluss 4. Widerrufsrecht 5. Preise und Versandkosten 6. Lieferung

Mehr

Wirkungen der Stellvertretung

Wirkungen der Stellvertretung Wirkungen der Stellvertretung Rechtsfolgen treffen Vertretenen - Vertraglicher Erfüllungsanspruch, 164 I BGB - Schadensersatz Grds. ebenso, weil Pflichten ( 280 I BGB) nur bei Vertretenem Ausnahmsweise

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dream-soft UG (haftungsbeschränkt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dream-soft UG (haftungsbeschränkt) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dream-soft UG (haftungsbeschränkt) Seite: 1 von 5 1 Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Widerrufsrecht 4. Preise und Zahlungsbedingungen 5. Liefer- und Versandbedingungen 6.

Mehr

Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr.

Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr. Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr. 2, 434, 433 BGB) B kann von A Rückzahlung des Kaufpreises gem. 437 Nr. 2, 346 I BGB

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Onlineshop (B2C) Fa. KLEEN-TEX Industries in Europa GmbH Im Folgenden kurz KLEEN-TEX genannt Münchnerstraße 21, 6330 Kufstein Tel. 05372 / 61380, Fax 05372 / 61380-49

Mehr

Weiter sehen. Zustandekommen von Verträgen und Besonderheiten im kaufmännischen Verkehr unter Einbeziehung von AGB

Weiter sehen. Zustandekommen von Verträgen und Besonderheiten im kaufmännischen Verkehr unter Einbeziehung von AGB Weiter sehen Zustandekommen von Verträgen und Besonderheiten im kaufmännischen Verkehr unter Einbeziehung von AGB Rechtsanwalt Thorsten Straßheim Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Widerrufsrecht 4. Preise und Zahlungsbedingungen 5. Liefer- und Versandbedingungen 6.

Mehr

2.3. Gelieferte Waren gehen mit Auslieferung in mein Eigentum über.

2.3. Gelieferte Waren gehen mit Auslieferung in mein Eigentum über. 1 Fall 8: Unstimmigkeiten bei Farbdruckern K bestellt bei V 10 Farbdrucker, die er gewinnbringend weiterveräußern will. Dem Bestellschreiben des K sind dessen Allgemeine Einkaufsbedingungen beigefügt,

Mehr

Die Stellvertretung Grundlagen:

Die Stellvertretung Grundlagen: Die Stellvertretung Grundlagen: Vertretung i. S. d. 164 ff. BGB ist rechtsgeschäftliches Handeln im Namen des Vertretenen mit der Wirkung, dass die Rechtsfolgen unmittelbar in der Person des Vertretenen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss/Vertragssprache 3. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen 4. Liefer- und Versandbedingungen

Mehr

08.10.2008 Gambio GX Adminbereich

08.10.2008 Gambio GX Adminbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen: teldv Onlineshop teldv Lohstr. 160 45359 Essen - im folgenden teldv Onlineshop genannt - 1. Allgemeines/Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen

Mehr

Inhalt. I. Grundlagen 8. II. Istkaufmann nach 1 Abs. 1, 2 HGB 9. III. Kannkaufmann nach 2, 3 HGB 13. IV. Fiktivkaufmann nach 5 HGB 15

Inhalt. I. Grundlagen 8. II. Istkaufmann nach 1 Abs. 1, 2 HGB 9. III. Kannkaufmann nach 2, 3 HGB 13. IV. Fiktivkaufmann nach 5 HGB 15 Inhalt Basiswissen Handelsrecht A. Einführung 7 B. Der Kaufmann 8 I. Grundlagen 8 II. Istkaufmann nach 1 Abs. 1, 2 HGB 9 III. Kannkaufmann nach 2, 3 HGB 13 IV. Fiktivkaufmann nach 5 HGB 15 V. Formkaufmann

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und weitere Informationen Stand:

Allgemeine Geschäftsbedingungen und weitere Informationen Stand: Allgemeine Geschäftsbedingungen und weitere Informationen Stand: 11.07.2014 Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz

Mehr

B2B- und B2C-Shop. Die Trennung von B2B- und B2C-Shops. Rechtliche Anforderungen an den Aufbau. Warum ist die Unterscheidung so wichtig?

B2B- und B2C-Shop. Die Trennung von B2B- und B2C-Shops. Rechtliche Anforderungen an den Aufbau. Warum ist die Unterscheidung so wichtig? Die Rechtliche Anforderungen an den Aufbau RESMEDIA Whitepaper B2B- und B2C-Shop Warum ist die Unterscheidung so wichtig? www.res-media.net 1 Die Unterscheidung B2B und B2C Was sind die wesentlichen Unterschiede

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen hallobiz OHG

Allgemeine Geschäftsbedingungen hallobiz OHG Allgemeine Geschäftsbedingungen hallobiz OHG Die hallobiz OHG (im Folgenden HALLOBIZ) hält unter www.hallobiz.de eine Internetplattform vor, auf welcher Gewerbetreibende und Freiberufler (im Folgenden:

Mehr