Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den Arbeit und Soziales 9(0) II D 24
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- Michaela Karoline Hochberg
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1 Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den Arbeit und Soziales 9(0) II D 24 Fanny.Lueskow@SenIAS.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales den Vorsitzenden des Hauptausschusses den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Senatskanzlei - G Sen - Einzelplan 11 Integration, Arbeit und Soziales Kapitel 1140 Berichterstattung zur 2. Lesung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2018/2019 Titel Zuschüsse für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung Rote Nummer Vorgang: 9. Sitzung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales am Gesetz die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Haushaltsgesetz 2018/2019 HG 18/19) Berichtsauftrag Nr. 26 Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das Gesamtkosten: Haushaltsjahr 2016: ,00 Haushaltsjahr 2017: ,00 Haushaltsplanentwurf 2018: ,00 Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist Haushaltsjahr 2015: ,45 Ist Haushaltsjahr 2016: ,06 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 aktuelles Ist ( ): ,05 Der Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Ausschuss bittet um einen Bericht zu folgenden Fragen: Fragestellungen SPD/Linke/Grüne Wie ist der IST-Stand 2017? 1
2 Zu Nr. 1-2: Welche und wie viele Förderfälle gab es in 2016/2017 (Stichtag ), zu welchem Grad sind die Mittel jeweils ausgeschöpft worden, welche Träger setzen welche Projekte um bzw. welche sind für 2018/2019 geplant und welche Vergabeverfahren wurden und werden angewendet? Wie ist der Aufwuchs der Mittel unter Nr. 1 ab 2018 zu erklären? Welche zusätzlichen Projekte sollen hier gefördert werden? Zu Nr. 4: Wie viele Teilnehmer*innen haben in 2016/ 2017 (Stichtag ) an der Maßnahme teilgenommen? Fraktion CDU Zu lfd. 1: Womit wird die Ansatzerhöhung im Vergleich zu 2017 begründet? Wie viele Beratungsstellen und LernLäden gibt es und wie viele sollen hinzukommen? Bitte um Kostenaufstellung: Personal, Material, Mietkosten, etc. Wie hoch ist der Anteil der Ansatzsteigerungen, der den LernLäden zukommen soll? Um welche Zielgruppen handelt es sich bzw. gibt es Präferenzen? Bitte um eine Kostenaufstellung für die Pflege der Datenbank. Zu lfd. 2: Welche Modelprojekte sind geplant? Modell-/Pilotprojekte: Bitte um Auflistung der geplanten Projekte. Elektromobilität: Bitte um Erläuterung Fraktion FDP Zu 1: Wann wurden die Weiterbildungsberatungsstellen und Weiterbildungsdatenbank, deren Ansatz von 2 Mio. auf knapp 6 Mio. jährlich steigt, zuletzt evaluiert? Wie viele Mittel sind für ihre Verwaltung- und Personalkosten vorgesehen? Wie begründet sich die Verdreifachung des Ansatzes? Zu 2: Um welche Modell- und Pilotprojekte handelt es sich? Ich bitte, den Beschluss mit nachfolgender Darstellung als erledigt anzusehen. Im Haushaltsjahr 2017 beträgt der Gesamtansatz des Titels insgesamt Bis wurden insgesamt verausgabt (Ist-Stand). Der Titel enthält die Mittel für die Instrumente: 1. Weiterbildungsberatungsstellen und Weiterbildungsdatenbank 2. Modell- und Pilotprojekte 3. Internationale Weiterbildung 4. ARRIVO - Bildungsberatung 5. Beratungskompetenz Fraueninfothek Weiterbildungsberatungsstellen und Weiterbildungsdatenbank (Erl. Nr. 1) 2
3 Im Jahr 2017 waren für die Weiterbildungsberatungsstellen, Weiterbildungsdatenbank und die LernLäden insgesamt veranschlagt (Teilansatz 1). Im Haushalt 2018 sind nunmehr vorgesehen. In dem Ansatz für 2018 sind Mittel für folgende Maßnahmen enthalten: Förderung von sieben Weiterbildungsberatungsstellen Förderung von drei Supportstrukturen Zwei Willkommen- in- Arbeit-Büros (WiA-Büros) 34 Mobile Bildungsberaterinnen und berater (MoBiBe) Weiterbildungsdatenbank Der Aufwuchs gegen 2017 in Höhe von ist insbesondere auf die Überführung von Masterplanmitteln in die Haushaltsplanung 2018/19 zurückzuführen. Insgesamt stehen diesem Titel Masterplanmittel in Höhe von in 2018/19 zur Verfügung. Diese Masterplanmittel teilen sich wie folgt auf: für 34 MoBiBe ( Personal- und Sachkosten = ) für 2 WiA-Büros (2* = )² u.a. für die Koordination der 34 MoBiBe und der zwei WiA-Büros Dar hinaus sind in der letzten Förderperiode des ESF die Weiterbildungsberatungsstellen (einschließlich LernLäden) und die Weiterbildungsdatenbank noch mit ESF-Mitteln in Höhe von ca. 1,9 Mio. gefördert worden. Diese ESF-Mittel sind in der neuen Förderperiode weggefallen und durch Landesmittel teilweise kompensiert worden. Zudem wurde auch für die Bildungsberatungsstellen bzw. Supportstrukturen ein Aufwuchs berücksichtigt. Ebenso sind Tarifsteigerungen berücksichtigt worden. Die Umsetzung der Bildungsberatungen erfolgt sieben Bildungsberatungseinrichtungen, drei Supportstrukturen und 34 Mobile Bildungsberater/innen (MoBiBe) sowie drei Willkommen-in-Arbeit (WiA)-Büros (Teilansatz 1). Beteiligte Beratungsstellen (Träger jeweils in Klammern) sind drei LernLäden in den Bezirken Neukölln (gesbit), Pankow (DQG) und Lichtenberg (DAA), zwei Jobassistenzen in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Spandau (jeweils DQG), die Beratungsstelle kontinuum (Gesellschaft für Organisationentwicklung und Personalberatung e.v.) und die Beratungsstelle Infothek (Goldnetz). Die 34 MoBiBe sind bei diesen Beratungsstellen (abgesehen von kontinuum) angestellt. Dar hinaus stellen vier Frauenberatungsstellen (KOBRA, Inpäd, Frauenzentrum Marie e.v. und Frauenzukunft e.v.) ebenfalls jeweils eine MoBiBe, die speziell für geflüchtete Frauen beratend tätig sind. Neben den Bildungsberatungsstellen selbst bedarf es gesonderter Strukturen für das Fachcontrolling, die Qualitätssicherung sowie die Koordinierung (Supportstrukturen). Konkret sind dies die KES (Koordinierungs- und Evaluierungsstelle) mit der Casian-Datenbank zum Fachcontrolling der öffentlich geförderten Beratungsstellen, die k.o.s zur Sicherung der Qualitätsprozesse in der beruflichen Weiterbildung nach dem Berliner Qualitätsmodell Berliner Weg der Qualitätssicherung in den Beratungsstellen sowie das Projekt P:iB (Partnerschaften in der Bildungsberatung) als Koordination der LernLäden und der Mobilen Bildungsberatung für Geflüchtete (MoBiBe) und der WiA-Büros. 1 Pro Stelle beinhaltet die Förderung der MoBiBe Personal- und Sachkosten (34 Stellen* = ). ² Pro WiA-Büro werden Kosten in Höhe von veranschlagt, davon Personalkosten in Höhe von (eine Stelle Koordination , zwei Stellen JobPoint-Beratung je , zwei Stellen Mobile Bildungsberatung (MoBiBe) je und Übersetzer insgesamt ). Die Sachkosten einschließlich Miete, Ausstattung, WLAN etc. betragen ca
4 Die Beratungsprojekte und Supportstrukturen sollen auch 2018/19 fortgeführt werden. Es werden keine zusätzlichen Projekte gefördert. Die Beratungsprojekte, welche mit langjähriger Praxiserfahrung im Feld der Bildungsberatung ausgestattet sind, sich viele Jahre in der Zusammenarbeit mit SenIAS bewährt haben und nach dem Berliner Qualitätsmodell (QBM) zertifiziert sind, werden freihändig vergeben. Die Zielgruppe bei der Bildungsberatung bilden Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte, bei der MoBiBe sollen Geflüchtete (unabhängig von Aufenthaltsstatus, Alter, Geschlecht oder Herkunftsland) erreicht werden. Bei der Bildungsberatung nehmen erfahrungsgemäß mehr Frauen als Männer an den Maßnahmen teil. Dies ist nicht steuerbar, da die Teilnahme freiwillig erfolgt. Ein anderes Bild zeigt sich bei der MoBiBe: Während die Bildungsberatung zu zwei Dritteln von Frauen in Anspruch genommen wird, werden in der MoBiBe zu fast drei Vierteln Männer beraten (Quelle: Jahresbericht Beratung zu Bildung und Beruf 2016). Dies ist durch die freiwillige Teilnahme ebenfalls nicht steuerbar wurden insgesamt Beratungen für Teilnehmende, davon Frauen durchgeführt. Per fanden bisher Beratungen für Teilnehmende, davon Frauen statt. Die Daten per liegen noch nicht vor. Im Rahmen der MoBiBe wurden 2016 insgesamt Beratungen für geflüchtete Männer und Frauen und per Beratungen für geflüchtete Menschen durchgeführt. Die Daten per liegen noch nicht vor. Eine Evaluation der Weiterbildungsberatungsstellen hat bisher nicht stattgefunden. Allerdings erfolgt regelmäßig ein Monitoring der Weiterbildungsberatungsstellen (in monatlichen Abständen wie auch in Form von Halbjahres- und Jahresberichten), zuletzt zum Monat Juli. Das Monitoring beinhaltet ein Fachcontrolling zu Fallzahlen, Zielgruppenerreichung, Beratungsinhalten und Beratungswirkung (Zufriedenheit der Teilnehmenden, Stärkung der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit (informierter, orientierter, strukturierter, motivierter) sowie Verbleib). Dieses Verfahren findet auch bei den MoBiBe Anwendung, allerdings nur soweit die Fallzahlen, die Zielgruppenerreichung und die Beratungsinhalte betroffen sind. Eine Wirkungsanalyse wird bei den MoBiBe nicht durchgeführt. Zur Sicherung der Transparenz der Weiterbildungsangebote wird die Weiterbildungsdatenbank (WDB) (ebenfalls Teilansatz 1) gefördert. Die kontinuierliche Weiterführung der WDB erfordert jährlich. Damit können ca Weiterbildungsangebote von Anbietern an verschiedenen Veranstaltungsorten bereitgestellt werden. Die WDB wird regelmäßig von der Stiftung Warentest geprüft. Zuletzt erfolgte die Prüfung 2016 mit dem Prüfergebnis 1,6. 4
5 Die nachfolgenden Modell- und Pilotprojekte (Teilansatz 2) werden in 2018 und 2019 fortgeführt. Nr. des Projektträger Titel der Maßnahme Projekts 1 Goldnetz ggmbh Stark im Beruf Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein 2 ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft Joboption Berlin 2017 mbh 3 INBAS GmbH EMSA- Erfolg mit Sprache und Abschluss 4 u.bus GmbH Berlin Transfer GesBIT Gesellschaft für Bildung und Teilhabe mbh Qualifizerungsberatung in Unternehmen 6 Verein für Betriebliche Bildungsforschung DigiKomp e.v (IBBF) 7 Minor Projektkontor für Bildung und Forschung e.v. Gute Arbeit für zuwandernde EU-Fachkräfte 8 f-bb Forschungsinstitut Betriebliche Bildung ggmbh unternehmenswert: Mensch Die Laufzeit für das Projekt Lernwelt Elektromobilität endete am und wird in unserer Verwaltung nicht mehr fortgeführt. Die im Haushaltsplan ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen gelten nur noch für die Modell- und Pilotprojekte. Die Überschrift Modell-/Pilotprojekte/Elektromobilität wurde beibehalten, da im Haushaltsplan 2017 unter dieser Überschrift noch VE für 2018 für Modell- und Pilotprojekte enthalten sind. Es ist beabsichtigt, in der endgültigen Druckfassung das Wort Elektromobilität in den VE zu streichen. Elke B r e i t e n b a c h Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales 5
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