1. Die satzinterne Großschreibung im Deutschen

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2 1. Die satzinterne Großschreibung im Deutschen Die satzinterne Großschreibung im Deutschen unterscheidet sich heute von allen anderen vergleichbaren Schriftsprachen, die zwar auch Minuskel und Majuskel als paralleles Schriftinventar besitzen, aber die Majuskel neben der satzinitialen Verwendung nur für Eigennamen, bestimmte Ehrenbezeichnungen und Anredepronomina verwenden. Diese Regelung bestand in der Geschichte der deutschen Sprache offensichtlich nicht von Anfang an, sie ist vielmehr das Ergebnis eines einige Jahrhunderte zurückliegenden Entwicklungsprozesses [ ], der im einzelnen bisher noch nicht ausreichend erforscht worden ist [...] (Nerius/Bergmann u.a. 1998a, 1). Die Differenzierung in Minuskel und Majuskel verlief zunächst von der Kapitale der Antike über die Kursivschriften im Jahrhundert zu einer Ausdifferenzierung von einem Zweilinien- zu einem Vierlinienschema. Die Minuskelschriften, vor allen die karolingische Minuskel, war bis zum Ende des 1. Jahrtausends der vorherrschende Schrifttyp. In diese Schrift wurden dann Buchstaben der alten Majuskelschrift [ ] übernommen, und zwar zur Kennzeichnung bestimmter Stellen im geschriebenen Text (Bergmann/Nerius u.a. 1998a, 2). Mit dem parallelen Schriftzeicheninventar kommen in die merkmallose Form (ebenda) der Minuskel-Grundschrift neben der Majuskel weitere Textgliederungsmittel durch die sog. Ordinatio (Überschriften, Absätze, Zusammenfassungen, Fußnoten, Verwendung verschiedener Farben und Schrifttypen). In Bezug auf die Beschreibung der satzinternen Großschreibung wird im Folgenden den Fragen nachgegangen, wann sich die wortartbezogene Beschreibung für die deutsche Sprache etabliert und inwiefern sie die Norm abbildet. Da die Termini Norm und Kodifizierung für diese Fragen zentral sind, werden diese aufgrund ihrer unterschiedlichen Verwendungen in der Fachwissenschaft zunächst für den nachfolgenden Gebrauch in Kap. 1.1 festgelegt. 15

3 1.1 Die Norm und ihre Kodifizierung Unter dem Terminus Graphie (resp. Schreibung) wird die Formseite der geschriebenen Sprache (Lasselsberger 2000, 3) verstanden, der im Folgenden in Abgrenzung zur Orthographie alle Schreibungen umfasst, die nicht notwendigerweise einer graphischen Realisierung der Norm der Schreibung zu einem bestimmten Zeitpunkt entsprechen (vgl. Lasselsberger 2000, 4). Die Schreibung umfasst unter dem Systemaspekt als graphische Ebene des Sprachsystems die strukturell organisierte Gesamtheit der sprachlichen Elemente, die in einer Sprachgemeinschaft graphisch realisiert werden können; unter dem Aspekt der Sprachverwendung schließt sie die entsprechenden Formen ein, die in der schriftlichen Kommunikation innerhalb dieser Gemeinschaft auftreten (Nerius u.a , 31). Während die Graphie demnach alle möglichen graphischen Realisierungsformen sprachlicher Einheiten umfaßt, schränkt die Orthographie diese Möglichkeiten unter normativem Aspekt auf die in einem bestimmten Zeitabschnitt in einer Gemeinschaft allgemein anerkannten und mehr oder weniger verbindlichen graphischen Realisierungsformen (Nerius 2000c, 295) ein. Orthographie bezeichnet demzufolge das in Bezug auf die amtliche Norm richtige Schreiben. Daneben sind noch eine Reihe weiterer graphischer Formen, die außerhalb dieser Norm stehen, welche als orthographische Fehler bzw. bewußte Falschschreibungen (z.b. in der Werbung) auftreten können (Lasselsberger 2000, 4), möglich. Für die orthographische Norm zeigt sich ein kompliziertes Beziehungsgeflecht zwischen dem sprachlichen Handeln einer Gemeinschaft und der Normbeschreibung: Sprachliche Normen sind im Prinzip Verallgemeinerungen, die aus der sprachlich-kommunikativen Tätigkeit einer Gemeinschaft gewonnen werden und gleichzeitig dieser Tätigkeit wieder als Richtschnur zugrunde liegen (Nerius 2000c, 296). Die Orthographie weist nach Nerius u.a. ( , 32ff.) vier Merkmale auf: Kodifizierung, Verbindlichkeit, geringe Variabilität und Veränderbarkeit. In Bezug auf die Kodifizierung und ihre Verbindlichkeit zeigt sich, dass die Orthographien der modernen Kultursprachen alle kodifiziert sind, d.h. herausgearbeitete, in Regeln gefaßte, in schriftlicher Form niedergelegte Normen, deren Verbindlichkeit oftmals durch staatliche Festlegungen gestützt wird (Nerius 2000c, 296). Für die deutsche Schriftsprache liegt mit dem Amtlichen Regelwerk von 1901 (im Folgenden: ARW-1901) erstmals eine gesamtdeutsche Beschreibung der deutschen Schriftsprache vor: Richtig oder falsch ist eine Schreibung damit in Bezug auf die dort kodifizierte Norm. Vorher lagen Orthographien vor, die regionale (preußische versus bayerische Schulorthographie), aber auch gesellschaftliche (Schul- und Behördenorthographie) Varianten aufwiesen (vgl. 16

4 Strunk 2006). Mit dem ARW-1901 wurden diese innerdeutschen Konkurrenzorthographien abgelöst. Durch die Rechtschreibreform ist eine neues Amtliches Regelwerk (1996) in Kraft getreten, welches durch das Amtliche Regelwerk (2006) abgelöst wurde (s. Kap.1.3). Seit dieser amtlichen Festsetzung ist eine auch nur annähernd freie Entwicklung der deutschen Rechtschreibung nicht mehr möglich, so dass die Schreibung in einem erheblichem Maße gewissermaßen erstarrt und die Dynamik einer allmählichen [ ] Veränderung verliert (Nerius 2000c, 300). Die Orthographie ist nach Nerius aus zwei Gründen eine besonders kodifizierungsabhängige Norm: Zum einen ist sie eine in einer Gemeinschaft bewußt geschaffene und bewußt veränderbare Norm [...] [und zum anderen] besteht auch bei dieser Norm, nachdem sie einmal in die Welt getreten ist, eine ständige Wechselwirkung zwischen interner und externer Seite, [...] indem Usus und Norm einander wechselseitig bedingen, interne Nomen zu externen und externe zu internen werden (Nerius 2000b, 243). Einen grundsätzlichen Wandel sieht Nerius (2000b, 244) nur durch eine Umkodifizierung des Amtlichen Regelwerks gegeben, da die mit offizieller Verbindlichkeit ausgestattete kodifizierte Norm das [anders] nicht ermöglicht (ebenda). Eine Umkodifizierung des Amtlichen Regelwerks hingegen ist an eine Orthographiereform gebunden (vgl. Nerius 2000c, 306). Dabei ist der Begriff Orthographiereform zunächst unabhängig von dem Grad und dem Umfang der Umkodifizierung, davon, auf welcher Stufe der Regelhierarchie die Änderung erfolgt, ob es sich um eine Umkodifizierung mehr oder weniger genereller oder nur singulärer Regeln handelt. Es ist jedoch weitgehend üblich, den Begriff Orthographiereform erst zu verwenden, wenn auch einzelfallübergreifende Regelungen in die Änderung einbezogen sind (Nerius 2000c, 306). Dem Schreibgebrauch der Sprachgemeinschaft wird daher nur ein gewisser Spielraum (Nerius u.a , 39) zugeordnet: Grundsätzlich [...] ist der Spielraum im Zeitalter nationaler Orthographien sehr klein, weil die immer wieder reproduzierte, durch Sanktionen gestützte, mit offizieller Verbindlichkeit ausgestattete kodifizierte Norm solche Veränderungen nicht zulässt (ebenda). 1 Sie hat im Vergleich zu anderen sprachlichen Normen besonders hohen Verbindlichkeitsgrad erlangt [...], der für Bildungseinrichtungen und Behörden auch durch 1 Die Variabilität als zentrales Merkmal der Orthographie scheint zunächst ein Widerspruch. Insgesamt gehen Nerius u.a. ( , 37) von einer kleinen Zahl der innerhalb der Norm auftretenden orthographischen Varianten aus, worunter unterschiedliche Schreibungen bei konstanter Bedeutung und konstanter Lautung verstanden werden. Orthographische Varianten finden sich in allen Teilbereiche der deutschen Orthographie und werden unterschiedlich begründet, besonders häufig sind die Eindeutschung von Fremdwörtern und bestimmte Übergangserscheinungen (Lasselsberger 2000, 17) bei einer noch nicht abgeschlossenen Univerbierung (auf Grund vs. aufgrund) betroffen (weiterführend: Kap. 1.3). 17

5 amtliche Festsetzung gestützt wird (Nerius 2000d, 389). Diese explizite Norm wird von normfestlegenden Instanzen festgelegt. In Deutschland gibt es keine staatliche Einrichtung, die wie etwa in Frankreich die Académie française dauerhaft eingesetzt ist; zwar ist mit dem Institut für Deutsche Sprache (im Folgenden: IDS) eine Einrichtung vorhanden, eine normfestlegende Institution (Bredel 2007, 133) ist das IDS aber nicht. Alle drei Amtlichen Regelwerke (s. Kap. 1.3) sind jeweils von Expert(inn)enkommissionen erarbeitet worden: Für die Normierung des ARW-1901 ist eine Kommission berufen worden, die danach nicht mehr staatlich eingebunden war. Das ARW-1996 ist von dem Internationalen Arbeitskreis Orthographie ( ) erarbeitet worden, der dann von der Zwischenstaatlichen Kommission ( ) abgelöst wurde. Das ARW-2006 ist von dem Rat für deutsche Rechtschreibung (seit 2004) erarbeitet worden, er wird mindestens bis 2016 bestehen bleiben (s. Kap ). Rechtlich unterscheidet sich das aktuelle Amtliche Regelwerk (2006) von anderen Beschreibungen der deutschen Schriftsprache durch seine Verbindlichkeit für die Sprachgemeinschaft: Die Kodifizierungen soll im Anwendungsfall herangezogen werden, um metasprachlich eine klare Entscheidung über die korrekte schriftliche Form (Kohrt 1987, 373) zu ermitteln. Die Kodifizierung ist deshalb notwendigerweise an besondere Vergegenständlichungen, nämlich Explikationen gebunden (Kohrt 1990, 118). Im übrigen gilt für die Normkodifikationen das, was für die metasprachliche Objektivierung externer Normen überhaupt gültig ist: daß sie nämlich in variabler Weise abgefaßt sein können (Kohrt 1987, 337). Für die deutsche Schriftsprache liegt eine Normkodifizierungen in Form von orthographischen Regeln vor, die sich nach Kohrt (1990) in Hyperregel, generelle Regeln und singuläre Regeln aufteilen. Sie stellen ein hierarchisches Gefüge mit definierten Geltungsbereichen dar. Die oberste Stufe des Regelgefüges (Nerius u.a , 43) wird durch die orthographischen Prinzipien repräsentiert. Nerius u.a. ( ) verwenden den Begriff des orthographischen Prinzips zur Kennzeichnung der generellen und grundlegenden Beziehungen der graphischen Ebene zu den anderen Ebenen des Sprachsystems und damit als theoretischen Rahmen für die verschiedenen Arten von orthographischen Regeln (Nerius u.a , 87). Die Zahl und Art der auf dieser Basis anzunehmenden Prinzipien hängt von dem zugrunde gelegten Ebenenmodell ab (Rahnenführer 1989, 286): Je nach Ausrichtung der Analyse [werden] ein etymologisches oder historisches bzw. morphologisches Prinzip, ein strukturelles oder grammatisches bzw. syntaktisches, ein logisch-systematisches oder semantisches bzw. logographisches oder lexikalisches, ein traditionelles, ein ästhetisches und ein textuales Prinzip ange- 18

6 nommen (ebenda). Allen Modellen gemeinsam ist, dass weitere Prinzipien das zentrale Prinzip der Lautabbildung ergänzen bzw. stören (Meisenburg 1990, 283). Die in der folgenden Abbildung aufgeführten Prinzipien der deutschen Schriftsprache nach Nerius u.a. ( ) zeigen exemplarisch eine Modellierung der Prinzipien der deutschen Sprache. Abbildung 1: Orthographische Prinzipien und Regelbereiche (Nerius u.a , 94) Die obige Abbildung zeigt, dass die orthographischen Prinzipien von Nerius u.a. ( ) in Grundprinzipien und Einzelprinzipien eingeteilt werden. Den Einzelprinzipien werden Regelbereiche zugeordnet, z.b. die Groß- und Kleinschreibung (im Folgenden: GKS). Die GKS fällt hier unter das lexikalische, syntaktische und textuale Prinzip, die satzinterne Großschreibung als eine Teilregelungen zur Groß- 19

7 und Kleinschreibung wird dem lexikalischen Prinzip zugeordnet (weiterführend: Kap. 1.4). Die Frage nach dem theoretischen Status der Prinzipien wird von Kohrt (1998, 503) als weitgehend diffus eingeschätzt. Den orthographischen Prinzipien wird von Nerius u.a. ( , 43) eine primär systematisierende Funktion zugesprochen, die Komplexe untergeordneter genereller Regeln konstituiert. Orthographische Prinzipien sind in einem strengen Sinne normativ, wenn sie sich auf bindend gemeinte Rechtschreibregeln beziehen (Naumann 1990, 150). Sie sind daher wie die anderen Regeln Bestandteil dieser Norm, allerdings fungieren sie normalerweise nicht unmittelbar als normative Handlungsanweisungen zur Produktion normgerechter schriftlicher Äußerungen, sondern nur mittelbar, denn sie bedürfen immer der Umsetzung bzw. Konkretisierung durch die orthographischen Regeln (Nerius u.a , 88). Als sekundäre (abgeleitete) (Kohrt 1987, 514) Bestandteile innerhalb des normativen Gefüges determinieren sie zwar nicht direkt eine Schreibung, haben aber trotzdem einen gewissen Anweisungscharakter, indem sie sich auf eine bestimmte, konkrete Rechtschreibung (Kohrt 1990, 106) beziehen. Kohrt zeigt mit der Einordnung der Prinzipien als Hyperregeln einen sehr weiten Regelbegriff. Diese wird auch von Naumann geteilt, der orthographische Regeln als Projektionen von näher zu bestimmenden linguistischen Größen auf die Schriftnorm (Naumann 1990, 146) versteht. Dies widerspricht der Definition von Stegmeier (2010); für ihn muss eine orthographische Regel eine eindeutige Schreibweise bestimmen: 2 Fehlt in einer Regel entweder das aussagekräftige Kriterium oder die eindeutige Handlungsanweisung, so liegt sie nicht in der Normalform vor und gilt als unvollständig und nicht anwendbar (Stegmeier 2010, 29). Unstrittig hingegen ist der Regelstatus der wortübergreifenden Regeln, die nach Kohrt (1990) nur ein Bestandteil der normkonstituierenden orthographischen Regeln (Ewald 2011, 6) sind und als Gesamtheit der Teilelemente Regeltext, Beispiele, Erläuterungen (einschließlich Ausnahmen) und Verweise verstanden wird (vgl. Augst/Schaeder 1997a, 83). 3 Das orthographische Wörterbuch stellt nach Kohrt (1990, 121) auch eine Sammlung von Kodifikationen orthographischer Regeln dar, [...] nämlich von einzelwortbezogenen Regeln. Damit wendet sich Kohrt (1990, 109) gegen eine 2 Diese Definition geht auf Rhieme (1980) zurück, der die orthographischen Regeln bereits durch die Merkmale Verbindlichkeit und Handlungsanweisung charakterisiert. 3 Die Regeln in den Amtlichen Regelwerken (1901, 1996, 2006) haben zum Teil den Status von Prinzipien, z.b. die erste Hauptregel in dem ARW-1901, 2: Bezeichne jeden Laut, den man bei richtiger und deutlicher Aussprache hört, durch das ihm zukommende Zeichen [ ]. 20

8 rein illustrative Funktion der Lemmata. Er begründet die Einordnung der Lemmata als Regel damit, dass mit dem Nachschlagen in dem Wörterverzeichnis nicht ein bloßes Muster kopiert, sondern eine kodifizierte Regel befolgt wird. Dieser Eintrag determiniert strikt, welche Schreibweise richtig ist bzw. welche Varianten normgerecht sind. Kohrt spricht hierbei von einer intensionalen Regelformulierungen durch Listen (vgl. Kohrt 1994, 694). Die Lemmata als orthographische Regeln einzustufen, entspricht zwar den Merkmalen Verbindlichkeit und Handlungsanweisung nach Rhieme (1980) und Stegmeier (2010), widerspricht aber der Auffassung von Gallmann/Sitta (1997), für die echte Regeln 4 nicht auf einen konkreten Einzelfall ausgerichtet sind, sondern die Schreibung für alle in Frage kommenden Einzelfälle eines bestimmten Bereichs von vornherein festlegen. Die Kodifizierung durch Wörterlisten ist an bestimmte Systematiken gebunden: Es handelt sich um eine exemplarische Auswahl in einer bestimmten Zitierweise. Da in dem Wörterverzeichnis keine Falschschreibungen lemmatisiert sind, ist ein Nicht-Eintrag entweder eine nicht normgerechte Schreibung oder muss aufgrund der Regeltexte gebildet werden. Da sich die Anzahl der aufgeführten Lemmata pro Auflage in den Rechtschreibwörterbüchern steigert, spricht Kohrt (1990, 131) hierbei von einer schleichenden Reform durch Wörterbucheinträge: Von einer,rechtschreibreform hat man bislang oftmals in einer wenig klaren Art und Weise gesprochen, und man hat diesen Ausdruck überdies allein auf jene Modifikationen bezogen, die generelle Rechtschreibregeln betreffen. De facto wird die Rechtschreibung aber permanent reformiert, indem die geltenden singulären Regeln immer wieder schrittweise verändert werden (Kohrt 1990, 131). Dieser Auffassung widerspricht Nerius (2000c, 306), nach dem eine Rechtschreibreform nur vorliegt, wenn auch einzelfallübergreifende Regelungen in die Änderungen einbezogen sind. Für die folgenden Ausführungen wird die von Kohrt (1987) eingebrachte Regeldefinition übernommen: Damit werden die wortübergreifenden Regeln in den Regelteilen und die einzelwortbezogenen Regeln in den Wörterteilen der Amtlichen Regelwerke (1901/1996/2006) weniger hierarchisch als bei Nerius u.a. ( ) eingeschätzt, sondern im Sinne einer doppelte Kodifikation (vgl. Kohrt 1997) aufgefasst (s. Kap. 1.3). 4 Sie trennen hierbei echte von unechten Regeln: Unechte Regeln sind Regeln, die ohne Beizug weiterer Hilfsmittel nicht auf eine korrekte Schreibung führen (Gallmann/Sitta 1997, 95). Damit sind allerdings nicht Hyperregeln gemeint, sondern Regelformulierungen, die mit dem Rechtschreibwörterbuch gelöst werden, da sie beispielsweise das Modalverb können enthalten. Dies wird aber im weiteren Verlauf der Argumentation relativiert, da auch bei echten Regeln grammatisches Wissen und/oder Weltwissen notwendig sind. 21

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