Hot-Spot-Beprobung und deren Einstufung. Dipl.-Geol. Dr. Roland Kunz
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- Erna Scholz
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1 Hot-Spot-Beprobung und deren Einstufung Dipl.-Geol. Dr. Roland Kunz
2 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist eine Hot-Spot-Beprobung? 2. Warum wird eine Hot-Spot-Beprobung durchgeführt? 3. Wie wird eine Hot-Spot-Beprobung durchgeführt? 4. Einstufung 1. Gebot der Verhältnismäßigkeit 2. Übermaßverbot 3. Schwellenwerte für gefährlichen Abfall 4. Vermischungsverbot 5. Beurteilung von ungleichmäßigen Stoffverteilungen 6. amtliche Hinweise in Bayern 7. Zusammenstellung amtlicher Hinweise in Bayern 5. Fazit 2
3 Hot Spot 3
4 Hot Spot (englisch: heißer Fleck) RECHTSCHREIBUNG Von Duden empfohlene Schreibung: Hotspot Alternative Schreibung: Hot Spot In den Abfall-Normen verwendete Schreibung: Hot-Spot BEDEUTUNGSÜBERSICHT 1. (Biologie) einzelne Stelle oder Bereich eines Gens, an dem besonders häufig Mutationen auftreten 2. (Geologie) hypothetisch begrenzte Schmelzregion im Erdmantel unterhalb der Lithosphäre 3. (EDV) grafisch oder farblich hervorgehobener Punkt oder Text auf einer Bildschirmseite, der einen Link markiert 4. Etwas, was ein hohes Konfliktpotenzial in sich birgt, von großer Brisanz ist 5. Ort, an dem es einen öffentlichen drahtlosen Internetzugang gibt GUT ZU WISSEN Dieses Wort stand 2004 erstmals im Rechtschreibduden. 6. (Abfall) liegt noch unter der Relevanzschwelle des Duden 4
5 Definitionen Hot Spot im Abfallbereich Gemäß LAGA PN 98: Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen Fehlt als Definition im Anhang B S.10: Kontaminationsschwerpunkte ("Hot-spots [sic]) Gemäß DIN : Anleitung für die segmentorientierte Entnahme von Proben aus Haufwerken Konzentrationsschwerpunkte von Stoffen, die aufgrund ihrer Eigenschaften die Grundmenge negativ beeinflussen können. Gemäß Manuskript E-DIN : Anleitung für die Beprobung von Hot-Spots: Konzentrationsschwerpunkt von Stoffen, die aufgrund ihrer Eigenschaften die Grundmenge hinsichtlich der umweltrelevanten Merkmale beeinflussen können. 5
6 1.Was ist eine Hot-Spot-Beprobung? 6
7 Gemäß LAGA PN 98: Vorgehen bei der Hot-Spot - Beprobung: Bevorzugt organoleptisch bzw. sensorisch auffällige Chargen werden im Sinne einer "worst-case"- Betrachtung zur Beprobung herangezogen Qualitativer Befund steht im Vordergrund Quantitativer Bezug zur Grundmenge der Probe nicht erforderlich [sic!] Repräsentativitätsbetrachtungen treten in den Hintergrund Empfehlungen: Möglichst exakte Mengenschätzung Besonders exakte Dokumentation der Probenahme auch visuelle Dokumentation (Foto, Video) 7
8 Probenahmestrategien nach LAGA PN 98 8
9 LAGA PN 98: , Seite 11: Die allgemeine Abfallbeprobung - Beprobung dient im wesentlichen der Charakterisierung von Grundgesamtheiten. 9
10 LAGA PN 98: , Seite 11: Die Hot-Spot - Beprobung [sic!] ist eher als Sonderfall anzusehen. 10
11 2. Warum wird eine Hot-Spot-Beprobung durchgeführt? 11
12 Probenahmestrategie gemäß LAGA PN 98: Zielsetzung bei der Hot-Spot - Beprobung: 1. Erkennen von Kontaminationsschwerpunkten ("Hot-spots [sic!]) bzw. von Stoffen, die aufgrund ihrer Eigenschaften die Gesamtcharge negativ beeinflussen können. 2. Prüfung der Forderungen und Prinzipien der Gesetze: Toxische Substanzen sind dem Stoffkreislauf zu entziehen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. 3. Prüfung auf Verstoß gegen Vermischungsverbot gemäß KrWG Erarbeitung von Risikoprognosen Beweissicherung von Ungenehmigtem (z.b. Ordnungswidrigkeit, Strafrecht) 12
13 Anwendungsbereich gemäß E-DIN : Erarbeitung von Risikoprognosen, z. B. zur Beweissicherung bei ungenehmigt gelagerten bzw. unbekannten Materialien (z. B. gefährliche Abfälle in Siedlungsabfällen); 2. Identifikation von unbekannten Stoffen/Abfällen; 3. Gefahrenabwehr bzw. Beweissicherung, bei z. B. unbekannten und/oder illegal gelagerten Materialien; 4. Beurteilung, ob die Hot-Spot-Bereiche als Teilmenge von der Grundmenge zu separieren sind. Die Hot-Spot-Beprobung dient nicht zur grundlegenden Charakterisierung der Grundgesamtheit, liefert aber Informationen dazu. 13
14 Gebäudeschadstoffuntersuchung Gezielte Untersuchung von möglichen Schadstoffen z. B. PCB-haltige Fugenmassen Ölverunreinigungen bei Tank- und Kompressoranlagen etc. 14
15 3. Wie wird eine Hot-Spot-Beprobung durchgeführt? 15
16 Gemäß Manuskript E-DIN : : Hot-Spot-Probenahmen unterliegen nicht der konventionellen Probenahmeplanung und müssen operativ vor Ort anhand der angetroffenen Verhältnisse vorgenommen werden. In Abhängigkeit von der Zielstellung ist im Rahmen der Probenahmeplanung zu entscheiden, ob auch Strategien zur Hot- Spot Beprobung erforderlich sind. Diese sind in ihren Grundzügen im Probenahmeplan festzulegen, müssen jedoch aufgrund der Bedingungen vor Ort oft im Detail angepasst werden. Hot-Spots sind in der Regel nicht in einem Untersuchungsschritt abschließend zu erfassen, sondern iterativ in mehreren Schritten. 16
17 Strategien gemäß E-DIN : : 1. direkt wahrnehmbarer Hot-Spot : Erfassung Lage und Ausdehnung Mindestens 2 Einzelproben für Analytik 2. vermuteter Hot-Spot : Erfassung Hinweise auf Entstehung und damit Ausdehnung und Verteilung von Hot Spots Raster für die Probenahme festlegen Beprobung und Analytik 17
18 Beprobung gemäß Manuskript E-DIN : : Erstellung Lageplan Erfassung Lage und Ausdehnung von Hot Spots Markierung Probenahmestellen (z.b. Pflöcke, Schilder) Fotodokumentation Genaue Ansprache des Probenmaterials (KA5, Munsell) Um Ergebnisverfälschung durch Austrocknung, Auswaschung, UV-Licht, etc. zu vermeiden: Abziehen der Oberfläche unmittelbar vor der Probenahme 18
19 4. Einstufung 19
20 4.1: Gebot der Verhältnismäßigkeit Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist ein grundlegendes Prinzip überall dort, wo zwischen widerstreitenden Interessen ein Ausgleich geschaffen werden muss. Als Sinnbild dieses Ausgleichs trägt Justitia immer eine Waage, die sich im Zweifel zum Schwächeren, dem Angeklagten neigt. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip gilt im ganzen Bereich des öffentlichen Rechtes. ( ) 20
21 4.2 Übermaßverbot Das Übermaßverbot wird überall dort angewendet, wo staatliche Eingriffe, insbesondere in den Schutzbereich von Grundrechten, abgewehrt werden sollen. ( ) z. B. Schutz vor übermäßig niedrigen Grenzwerten 21
22 4.3 Schwellenwerte für gefährlichen Abfall Schadstoff Kürzel % mg/kg Asbest Asbest 0, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PAK 0, Benzo(a)pyren BaP 0, Mineralölkohlenwasserstoffe MKW 0, Polychlorierte Biphenyle PCB 0, Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol, etc. LHKW 0, BTEX 0, Benzol Benzol 1000 Summe Schwermetallverbindungen (H14) 0, Arsen, Blei, Kupfer, Nickel, Chrom VI, etc. (H14) Quecksilber Dichlorid-Diphenyl-Trichlorethan As, Pb, Cu, Ni, Cr Hg DDT 0,25 jeweils ,005 0,
23 5.5 Beurteilung von ungleichmäßigen Stoffverteilungen LAGA-Methodensammlung Abfalluntersuchung ( ): S.145 ff Ausgangslage Feste Abfälle sind in der Regel heterogen zusammengesetzt und weisen Schwankungen in der stofflichen Zusammensetzung auf. In einer Grundmenge können daher Bestandteile mit hohen und niedrigen Schadstoffgehalten nebeneinander auftreten. Als Grundmenge wird die im konkreten Fall anstehende Materialmenge bezeichnet, die räumlich und/oder zeitlich abgrenzbar ist. Abzutrennen davon sind erkennbare Belastungsherde (hot spots [sic!]), die separat zu beproben und zu bewerten sind. 23
24 LAGA-Methodensammlung Abfalluntersuchung ( ): S.145 ff Ein Grenzwert gilt als eingehalten, wenn die bestimmte Voraussetzungen und mindestens eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: 1. alle Messwerte der Laborproben unterschreiten den Grenzwert oder 2. der Mittelwert (M) und 80 % (4 von 5-Regel) aller Laborproben (LP) unterschreiten den Grenzwert oder 3. der Mittelwert zuzüglich der ermittelten Streuung des Mittelwerts unterschreitet den Grenzwert (statistischer Ansatz). 24
25 LfU-Merkblatt (04/2016): Boden- und Bauschutthaufwerke Beprobung, Untersuchung und Bewertung Einschränkungen der Anwendbarkeit LAGA-Methodensammlung 4 von 5 Regel gilt, aber dort Begrenzung Ausreißer auf 100 % des Grenzwerts (Deponiebereich) Begrenzung Ausreißer auf 20 % des Grenzwerts (Verfüllleitfaden) 3. der Mittelwert zuzüglich der ermittelten Streuung des Mittelwerts unterschreitet den Grenzwert (statistischer Ansatz). 25
26 Beurteilung gemäß LfU-Merkblatt (04/2016): Boden- und Bauschutthaufwerke Beprobung, Untersuchung und Bewertung: 26
27 4.6 Amtliche Hinweise in Bayern BayLfU-Infoblatt: Asbest in Abfällen Asbesthaltige Abfälle werden nach AVV bei untrennbaren Gemischen ab einem Anteil von 0,1 Gew-% Asbest als gefährlicher Abfall eingestuft. 27
28 Quelle: BBSR-Berichte KOMPAKT - Gefahrstoff Asbest, 2/
29 BayLfU (2013): Umwelt Wissen Praxis; Asbest > 0,1 Gewichtsanteil Asbest: der Abfall enthält Asbest und wird als gefährlich eingestuft, < 0,1 Gewichtsanteil Asbest: Abfälle gelten nach AVV als unbelastet und können daher als nicht asbesthaltig entsorgt werden. Bauschutt oder Boden, der mit Asbestzementstücken verunreinigt ist, muss in der Regel als asbesthaltig entsorgt werden immer Einzelfallprüfung! 29
30 FAQs auf der Internetseite des BayLfU Frage: Ab welchen prozentualen Anteilen von Beimengungen an gefährlichem teerhaltigem Straßenaufbruch in einem Boden- oder Bauschutthaufwerk ist das gesamte Haufwerk als gefährlicher Abfall einzustufen? Antwort: Nach Novellierung der AVV mit Wirkung vom werden in Bayern zur Abgrenzung gefährlich/nicht gefährlich weiterhin folgende Werte aus fachlicher Sicht empfohlen: PAK mg/kg und Benzo[a]pyren 50 mg/kg. Werden diese Konzentrationsschwellenwerte unterschritten, können in Bezug auf die jeweils angegebenen Stoffe Abfälle als nicht gefährlich angesehen werden. Eigentlich keine konkrete Angabe von Prozentwerten, aber 1000 mg/kg = 0,1 % 30
31 FAQs auf der Internetseite des BayLfU Frage: Im Aushub ist ca. 1-3% teerhaltiger Straßenaufbruch enthalten. Teerhaltiger Straßenaufbruch ist bei PAK > 1.000mg/kg gefährlicher Abfall. Somit wäre der gesamte Aushub gefährlicher Abfall. Wie wird der Aushub korrekt entsorgt? Antwort: Gemäß Ziffer 4.1 der LAGA PN 98 sind organoleptisch auffällige Anteile, die aufgrund ihrer Eigenschaften die Gesamtcharge negativ beeinflussen können, gesondert zu beproben. Sind diese Anteile nicht abtrennbar, ist die gesamte Charge nach diesen Hot-Spots einzustufen. 31
32 BayLfU (08/2016): Hinweise zur Einstufung und Einschlüsselung von Abfällen in Bayern Einstufung als gefährlich oder nicht gefährlich bei nicht abtrennbaren Beschichtungen oder Kontaminationen: Die Beurteilung der Entsorgung eines Bauteiles mit nicht abtrennbaren schadstoffhaltigen Beschichtungen oder oberflächlichen Kontaminationen (z. B. Farbanstrichen auf Putz oder Mauerwerk, Schwarzanstrichen auf Beton u.ä.) anhand von Mischproben entspricht faktisch einer Schadstoffverdünnung, die nach dem KrWG unzulässig ist. Liegen organoleptisch oder sensorisch auffällige Kontaminationsschwerpunkte vor, die aufgrund ihrer Eigenschaften die Gesamtcharge negativ beeinflussen können, so ist eine Hot-Spot - Beprobung vorzunehmen. 32
33 BayLfU (08/2016): Hinweise zur Einstufung und Einschlüsselung von Abfällen in Bayern Einstufung als gefährlich oder nicht gefährlich bei nicht abtrennbaren Beschichtungen oder Kontaminationen: Können derartige Kontaminationsschwerpunkte vor Ort nicht vollständig abgetrennt werden, erfolgt die abfallrechtliche Einstufung im Sinne einer worst-case -Betrachtung. Der gesamte mineralische Abfall mit solchen nicht abgetrennten Kontaminationsschwerpunkten wird dann als gefährlich eingestuft. So wird die Verteilung ( das Verschwinden ) der Stoffe in der Abfallcharge verhindert, die eine unzulässige Schadstoffverdünnung bedeuten würde. 33
34 LfU-Merkblatt (04/2016): Boden- und Bauschutthaufwerke Beprobung, Untersuchung und Bewertung Bauschutt aus kontrolliertem Gebäuderückbau (Seite 6) Werden während der Probenahme trotz kontrolliertem Rückbau besonders belastete Bereiche in mehr als irrelevantem Umfang festgestellt Anhaltswert > 0,1 bis 0,5 % des Gesamtvolumens, so sind von diesen gesonderte Proben (Hot-Spot-Beprobung) zu entnehmen. 34
35 LfU-Merkblatt (04/2016): Boden- und Bauschutthaufwerke Beprobung, Untersuchung und Bewertung (2) Bauschutt aus kontrolliertem Gebäuderückbau (Seite 6) Je nach Belastung und Anteil der umweltrelevanten Bestandteile ist in Zusammenarbeit mit dem für den Probenahmeplan Verantwortlichen zu entscheiden, wie mit dem Material zu verfahren ist. Belastete Bereiche sind so weit wie möglich abzutrennen. Wurde keine Abtrennung belasteter Bereiche im verhältnismäßigen Maß durchgeführt, ist ein derartiges Haufwerk nach den Ergebnisse der Hot-Spot- Beprobungen einzustufen. 35
36 Quelle: Boden- und Bauschutthaufwerke Beprobung, Untersuchung und Bewertung, April 2016, S
37 FAQs auf der Internetseite des BayLfU Frage: Welche Anforderungen gelten für die Entsorgung einer Wand mit PCB-haltigem Anstrich? Antwort: Maßgeblich bei der Beprobung der Wand ist die "hot-spot"-probenahme, d.h. die Wandfarbe ist in ihrer jeweiligen Schichtdicke ist zu untersuchen und getrennt vom Untergrund zu bewerten. PCB-haltige Primärquellen sind vor dem Abbruch vollständig zu entfernen, um ein "Verschleppen" in die Gesamtcharge zu verhindern. Wandfarbe, die PCB enthält, ist somit im Vorfeld mechanisch abzutrennen. 37
38 Beurteilung von Oberflächenkontaminationen Wirtschaftlichkeitsprinzip: Bauteile und Beschichtungen, die als wirtschaftlich nicht trennbarer Verbund eingestuft werden, können bis zu einer Schichtdicke von max. 2 cm untersucht werden und zur Beurteilung heranziehen. (aus 2003: heute in Bayern veraltet?!) Arbeitshilfe Kontrollierter Rückbau (2003) S. 49/50: 0,1 cm Farbe 2 cm Putz 30 cm Mauerwerk Verhältnis: Farbe : Putz = 0,1 : 2 = 5 % Farbe : Putz + Mauerwerk = 0,1 : 32 = 0,3 % 38
39 4.7 Zusammenstellung amtlicher Hinweise in Bayern Anteil an der Gesamtmenge > 0,1% 0,5% 1 % 3 % jedenfalls zu wenig noch wenig nicht festgelegt zu viel jedenfalls zu viel LfU-Merkblatt Boden- und Bauschutthaufwerke Beprobung, Untersuchung und Bewertung (April, 2016) Amtliche Hinweise durch die FAQs auf der Homepage des Bay. LfU 39
40 5. Fazit 40
41 Beurteilung von Hot Spot-Beprobungen Zuerst klären: gefährlicher Abfall ja oder nein? Maßnahmen zur Schadstoffausschleusung? Nein Maßnahmen zur Separierung? Nein Schadstoffverdünnung? Ja LfU-Merkblatt (04/2016): Boden- und Bauschutthaufwerke Beprobung, Untersuchung und Bewertung: Wurde keine Abtrennung belasteter Bereiche im verhältnismäßigen Maß durchgeführt, ist ein derartiges Haufwerk nach den Ergebnissen von Hot-Spot -Beprobungen einzustufen. 41
42 Beurteilung von Hot Spot-Beprobungen Maßnahmen zur Schadstoffausschleusung? ja Maßnahmen zur Separierung? ja Schadstoffverdünnung? nein! LfU-Merkblatt (04/2016): Boden- und Bauschutthaufwerke Beprobung, Untersuchung und Bewertung: Je nach Belastung und Anteil der umweltrelevanten Bestandteile ist in Zusammenarbeit mit dem für den Probenahmeplan Verantwortlichen zu entscheiden, wie mit dem Material zu verfahren ist. Einzelfallbeurteilung 42
43 Hot Spot-Beprobungen sind nahe am Standardverfahren der Probenahme in der Altlasterkundung nahe am Standardverfahren der Probenahme bei der Gebäudeschadstoffuntersuchung Werden angewendet bei Erkennen von Kontaminationsschwerpunkten Prüfung der Forderungen und Prinzipien der Gesetze: Toxische Substanzen sind dem Stoffkreislauf zu entziehen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Prüfung auf Verstoß gegen Vermischungsverbot gemäß KrWG Erarbeitung von Risikoprognosen Beweissicherung von Ungenehmigtem (z.b. Ordnungswidrigkeit, Strafrecht) 43
44 Ergebnisse der Hot-Spot-Beprobungen sind Ausgangspunkt der Erfordernis von weiteren Maßnahmen wie Erarbeitung von Risikoprognosen Identifikation von unbekannten Stoffen/Abfällen Gefahrenabwehr Beweissicherung Beurteilung, ob Hot-Spot-Bereiche als Teilmenge von der Grundmenge zu separieren sind. DIN-Norm: Die Hot-Spot-Beprobung dient nicht zur grundlegenden Charakterisierung der Grundgesamtheit, liefert aber Informationen dazu. 44
45 Ergebnisse von Hot-Spot-Beprobungen sind in der Regel nicht der Endpunkt einer Einstufung und Bewertung, sondern der Ausgangspunkt der Erfordernis von weiteren Maßnahmen! 45
46 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! KONTAKT IFB Eigenschenk GmbH Mettener Straße Deggendorf IHR ANSPRECHPARTNER: Dipl.-Geol. Dr. Roland Kunz Abteilungsleiter Hydro/Altlast Geschäftsführer Tel.:
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