Ein Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art "übrige Fonds für traditionelle Anlagen" mit den Teilvermögen

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1 Verkaufsprospekt Helvetia Februar 2015 mit integriertem Fondsvertrag vom Februar 2015 Ein Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art "übrige Fonds für traditionelle Anlagen" mit den Teilvermögen - Income Portfolio - Mix 30 Portfolio - Mix 50 Portfolio - Dynamic Portfolio Die Fondsleitung: Vontobel Fonds Services AG 8022 Zürich Die Depotbank: RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich 8066 Zürich Zürich, 13. Februar 2015

2 Teil 1 Prospekt 4 1. Informationen über den Umbrella-Fonds bzw. die Teilvermögen Allgemeine Angaben zum Umbrella-Fonds bzw. zu den Teilvermögen Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen des Helvetia Risiken bei Anlagen in den Umbrella-Fonds Profil des typischen Anlegers Für den Fonds relevante Steuervorschriften Informationen über die Fondsleitung Allgemeine Angaben zur Fondsleitung Delegation der Anlageentscheide Delegation weiterer Teilaufgaben Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten Informationen über die Depotbank Informationen über Dritte Zahlstelle Vertriebsträger Prüfgesellschaft Weitere Informationen Nützliche Hinweise Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen Vergütungen und Nebenkosten Publikationen des Fonds Verkaufsrestriktionen Ausführliche Bestimmungen Anhang Anlagevorschriften der Verordnung vom 18. April 1984 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2), Stand 1. Januar Teil 2 Fondsvertrag 21 I. Grundlagen 21 1 Bezeichnung; Firma und Sitz von Fondsleitung und Depotbank 21 II. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 21 2 Der Fondsvertrag 21 3 Die Fondsleitung 21 4 Die Depotbank 22 5 Die Anleger 23 6 Anteile und Anteilsklassen 23 III. Richtlinien der Anlagepolitik 24 A Anlagegrundsätze 24 7 Einhaltung der Anlagevorschriften 24 2

3 8 Anlageziel und Anlagepolitik 24 9 Flüssige Mittel 30 B Anlagetechniken und Anlageinstrumente Effektenleihe Pensionsgeschäft Derivative Finanzinstrumente Aufnahme und Gewährung von Krediten Belastung der Vermögen der Teilvermögen 32 C Anlagebeschränkungen Risikoverteilung 32 IV. Berechnung der Nettoinventarwerte sowie Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Berechnung des Nettoinventarwertes Ausgabe und Rücknahme von Anteilen 35 V. Vergütungen und Nebenkosten Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Vermögen der Teilvermögen 35 VI. Rechenschaftsablage und Prüfung Rechenschaftsablage Prüfung 37 VII. Verwendung des Erfolges VIII. Publikationen des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen IX. Umstrukturierung und Auflösung Vereinigung Laufzeit der Teilvermögen und Auflösung 39 X. Änderung des Fondsvertrages XI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

4 Teil 1 Prospekt Dieser Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die letzten Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger und der letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht (falls nach dem letzten Jahresbericht veröffentlicht) sind Grundlage für alle Zeichnungen von Anteilen der Teilvermögen. Gültigkeit haben nur Informationen, die im Prospekt, in den Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger oder im Fondsvertrag enthalten sind. 1. Informationen über den Umbrella-Fonds bzw. die Teilvermögen 1.1. Allgemeine Angaben zum Umbrella-Fonds bzw. zu den Teilvermögen Der Helvetia (nachfolgend der "Fonds") ist ein Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art "übrige Fonds für traditionelle Anlagen" gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni Der Fondsvertrag wurde von der Vontobel Fonds Services AG als Fondsleitung aufgestellt und mit Zustimmung der Bank Vontobel AG als damalige Depotbank der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA unterbreitet und von dieser erstmals am 18. September 1996 bewilligt. Die Teilvermögen basieren auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung verpflichtet, den Anleger 1 nach Massgabe der von ihm erworbenen Fondsanteile am entsprechenden Teilvermögen zu beteiligen und diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag zu verwalten. Die RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich, nimmt als Depotbank nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Vertrag teil. Der Anleger ist nur am Vermögen und am Ertrag desjenigen Teilvermögens berechtigt, an dem er beteiligt ist. Für die auf ein einzelnes Teilvermögen entfallenden Verbindlichkeiten haftet nur das betreffende Teilvermögen. Der Umbrella-Fonds ist in die folgenden Teilvermögen eingeteilt: Income Portfolio Mix 30 Portfolio Mix 50 Portfolio Dynamic Portfolio 1 Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Differenzierung, z.b. Anlegerinnen und Anleger, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für beide Geschlechter. 4 Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde weitere Teilvermögen zu eröffnen und bestehende aufzulösen oder zu vereinigen. Es bestehen zur Zeit für jedes Teilvermögen folgende Anteilsklassen: die "A-Klasse", die sich an das gesamte Anlegerpublikum wendet und ausschüttend ist; die "I-Klasse", die sich ausschliesslich an bestimmte institutionelle Anleger wendet und thesaurierend ist. Als "institutionelle Anleger" gelten in Verbindung mit der "I-Klasse" steuerbefreite inländische Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, der gebundenen Vorsorge, Freizügigkeitseinrichtungen oder Sozialversicherungs- und Ausgleichskassen, und die der Aufsicht des Bundes unterstellten oder inländische öffentlich-rechtliche Lebensversicherer, bei welchen die Verrechnungssteuerpflicht durch Meldung gemäss Art. 38a VStV der Erträge an die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV erfüllt wird. Die Beurteilung, ob die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind, obliegt der Fondsleitung. Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Vermögen dar. Entsprechend kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Anteilsklasse für Verbindlichkeiten einer anderen Anteilsklasse desselben Teilvermögens haftet, auch wenn Kosten grundsätzlich nur derjenigen Anteilsklasse belastet werden, der eine bestimmte Leistung zukommt Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen des Helvetia Anlageziel, Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen der Teilvermögen (a) Helvetia - Income Portfolio Dieses Teilvermögen strebt in jedem Marktumfeld die Erzielung einer mittelfristig positiven Rendite durch Zinserträge in der Referenzwährung CHF an. Zu diesem Zweck investiert das Teilvermögen im Wesentlichen in Obligationen. Die Auswahl umfasst, neben Obligationen, auch indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle, Commodities sowie alternative Anlagen, welche typischerweise eine tiefe Korrelation zu den Finanz- und Kapitalmärkten bzw. traditionellen Anlagen aufweisen. Durch die Mischung und unterschiedliche Gewichtung dieser Anlageklassen soll ein optimales Risiko-Rendite- Verhältnis erreicht werden. Die Gewichtung der verschiedenen Anlageklassen wird dabei in der Regel auf monatlicher Basis überprüft und neu festgelegt. Die Referenzwährung muss mit den Anlagewährungen des Teilvermögens nicht zwingend identisch sein. Neben Anlagen in CHF darf das Teilvermögen Anlagen in anderen Währungen tätigen, welche sich für die Wertentwicklung des Teilvermögens optimal eignen. Gegenüber den Teilvermögen Helvetia - Mix 30 Portfolio, Helvetia - Mix 50 Portfolio, Helvetia - Dynamic Portfolio weist

5 dieses Teilvermögen einen geringen Aktienanteil auf, womit das Anlagerisiko des Teilvermögens unter denjenigen Anlagerisiken der zuvor genannten Teilvermögen liegt. Das Teilvermögen qualifiziert als Dachfonds, d.h. Fund of Funds. Somit können gewisse Kosten (bspw. Kommissionen der Fondsleitung, Revisionskosten, Kosten für die Inventarwertberechnung) doppelt oder sogar dreifach anfallen. Die Auswahl der kollektiven Kapitalanlagen ist auf einem mehrstufigen Analyseprozess aufgebaut und gliedert sich im Wesentlichen in die quantitative Analyse einerseits und in die qualitative andererseits. Während auf der quantitativen Seite vor allem Risikound Ertragszahlen der kollektiven Kapitalanlagen im Vordergrund stehen, sind dies auf der qualitativen Ebene nicht direkt messbare Faktoren, die sich beispielsweise auf die Fondsmanagementqualität und die Fondsgesellschaft beziehen. Die quantitative Analyse der kollektiven Kapitalanlagen erfolgt anhand von an Referenzindices gemessenen Daten. Gleichzeitig wird über den massgeblichen Zeitraum das Risiko in Form der monatlichen und jährlichen Volatilität, die Korrelation der Fondsentwicklung gegenüber dem Referenzindex sowie das Ertrags/Risikoverhältnis der kollektiven Kapitalanlage analysiert. Zusätzlich werden die kollektiven Kapitalanlagen einer periodischen Performance- und Risikoanalyse unterzogen, wobei der Vergleich anhand marktgängiger Indices und vergleichbaren kollektiven Kapitalanlagen erfolgt. In einer qualitativen Analyse werden Fondsmanagement, Managementstil, Informationsqualität, Assets under Management, Risk Control, Erfahrung etc. berücksichtigt. Investitionen werden nur in kollektive Kapitalanlagen, welche einen transparenten und professionellen Anlageprozess aufweisen, getätigt. a) Die Fondsleitung investiert das Vermögen des Teilvermögens, nach Abzug der flüssigen Mittel, zu: aa) mindestens 50% in auf CHF oder andere frei konvertierbare Währungen lautende Obligationen, Wandelobligationen, Wandelnotes, Optionsanleihen, Notes und andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und rechte (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren) von privaten und öffentlich-rechtlichen, inund ausländischen Schuldnern; ab) maximal 30% in Beteiligungswertpapiere und rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren, von Unternehmen weltweit; ac) maximal 33% in Geldmarktpapiere (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren) und Bankguthaben von privaten und öffentlich-rechtlichen, in- und ausländischen Schuldnern; ad) maximal 20% in indirekte Anlagen in Immobilien weltweit (inkl. Beteiligungswertpapiere- und wertrechte von Immobilien-Gesellschaften, Immobilienfonds, Derivate und strukturierte Produkte auf Immobilienanlagen und Immobilienmarktindices); ae) maximal 15% in indirekte Anlagen in Edelmetalle und Commodities (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren); af) maximal 10% in indirekte Anlagen mit alternativen Anlagestilrichtungen und strategien (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen auf vorgenannte Anlagen, wie als Dachfonds ausgestaltete Hedge Funds). Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen und strukturierte Produkte stellt die Fondsleitung sicher, dass die Minimal- und Maximalanteile auf konsolidierter Basis beachtet werden. b) Zusätzlich zu lit. a) hat die Fondsleitung die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die sich auf das Vermögen des Teilvermögens nach Abzug der flüssigen Mittel beziehen, einzuhalten: ba) maximal 25% in Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen; bb) maximal 20% in andere Dachfonds; 5

6 bc) maximal 20% in indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle und Commodities gemäss lit. ad) und ae); bd) maximal 30% in indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle, Commodities, alternative Anlagen gemäss lit. ad) bis af); be) maximal 15% in Immobilienfonds, wenn deren Belehnungsquote nicht auf 50 Prozent des Verkehrswertes begrenzt ist, sowie in indirekte Anlagen in Edelmetalle, Commodities, alternative Anlagen gemäss lit. ae) und af); bf) maximal 30% in nicht auf CHF lautende und nicht abgesicherte Anlagen. Neben den für dieses Teilvermögen als übrige Fonds für traditionelle Anlagen geltenden Anlagevorschriften beachtet die Fondsleitung auch die Anlagebeschränkungen für Finanzanlagen der Institutionen der beruflichen Vorsorge gemäss Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 18. April 1984 (BVV 2) (vgl. Art. 54ff.). Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Anlagefondsrechts und die Bestimmungen des Fondsvertrages, die weniger einschränkenden Bestimmungen des BVV 2 stets vorgehen. Die Teilvermögen eignen sich damit für Anlagen von Geldern der 2. und 3. Säule und können namentlich im Rahmen von fondsgebundenen Lebensversicherungen und Vorsorgekonten der Säule 3a eingesetzt werden. Die massgeblichen Bestimmungen des BVV 2 sind im Anhang zu diesem Prospekt wiedergegeben. Bei Änderung letzterer Bestimmungen wird dieser Anhang innert angemessener Frist angepasst. Es kann keine Zusicherung abgegeben werden, dass das Anlageziel erreicht wird. Dementsprechend kann der Wert der Anteile und deren Ertrag sowohl zu- als auch abnehmen. (b) Helvetia - Mix 30 Portfolio Dieses Teilvermögen strebt in jedem Marktumfeld die Erzielung einer mittelfristig positiven Rendite durch hauptsächlich Zinserträge und Kapitalwachstum in der Referenzwährung CHF an. Zu diesem Zweck investiert das Teilvermögen nach einem systematischen Ansatz und auf breiter, international diversifizierter Basis in verschiedene Anlageklassen. Die Auswahl umfasst, neben Obligationen und Aktien, in begrenztem Umfang auch indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle, Commodities sowie alternative Anlagen, welche typischerweise eine tiefe Korrelation zu den Finanz- und Kapitalmärkten bzw. traditionellen Anlagen aufweisen. Durch die Mischung und unterschiedliche Gewichtung dieser Anlageklassen soll ein optimales Risiko-Rendite- Verhältnis erreicht werden. Die Gewichtung der verschiedenen Anlageklassen wird dabei in der Regel 6 auf monatlicher Basis überprüft und neu festgelegt. Die Referenzwährung muss mit den Anlagewährungen des Teilvermögens nicht zwingend identisch sein. Neben Anlagen in CHF darf das Teilvermögen Anlagen in anderen Währungen tätigen, welche sich für die Wertentwicklung des Teilvermögens optimal eignen. Das Teilvermögen qualifiziert als Dachfonds, d.h. Fund of Funds. Somit können gewisse Kosten (bspw. Kommissionen der Fondsleitung, Revisionskosten, Kosten für die Inventarwertberechnung) doppelt oder sogar dreifach anfallen. Die Auswahl der Zielfonds ist auf einem mehrstufigen Analyseprozess aufgebaut und gliedert sich im Wesentlichen in die quantitative Analyse einerseits und in die qualitative andererseits. Während auf der quantitativen Seite vor allem Risiko- und Ertragszahlen der kollektiven Kapitalanlagen im Vordergrund stehen, sind dies auf der qualitativen Ebene nicht direkt messbare Faktoren, die sich beispielsweise auf die Fondsmanagementqualität und die Fondsgesellschaft beziehen. Die quantitative Analyse der kollektiven Kapitalanlagen erfolgt anhand von an Referenzindices gemessenen Daten. Gleichzeitig wird über den massgeblichen Zeitraum das Risiko in Form der monatlichen und jährlichen Volatilität, die Korrelation der Fondsentwicklung gegenüber dem Referenzindex sowie das Ertrags/Risikoverhältnis der kollektiven Kapitalanlage analysiert. Zusätzlich werden die kollektiven Kapitalanlagen einer periodischen Performance- und Risikoanalyse unterzogen, wobei der Vergleich anhand marktgängiger Indices und vergleichbaren kollektiven Kapitalanlagen erfolgt. In einer qualitativen Analyse werden Fondsmanagement, Managementstil, Informationsqualität, Assets under Management, Risk Control, Erfahrung etc. berücksichtigt. Investitionen werden nur in kollektive Kapitalanlagen, welche einen transparenten und professionellen Anlageprozess aufweisen, getätigt. a) Die Fondsleitung investiert das Vermögen des Teilvermögens, nach Abzug der flüssigen Mittel, zu: aa) mindestens 40% in auf CHF oder andere frei konvertierbare Währungen lautende Obligationen, Wandelobligationen, Wandelnotes, Optionsanleihen, Notes und andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und rechte (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren) von

7 privaten und öffentlich-rechtlichen, inund ausländischen Schuldnern; ab) maximal 30% in Beteiligungswertpapiere und rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren, von Unternehmen weltweit; ac) maximal 33% in Geldmarktpapiere (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren) und Bankguthaben von privaten und öffentlich-rechtlichen, in- und ausländischen Schuldnern; ad) maximal 20% in indirekte Anlagen in Immobilien weltweit (inkl. Beteiligungswertpapiere- und wertrechte von Immobilien-Gesellschaften, Immobilienfonds, Derivate und strukturierte Produkte auf Immobilienanlagen und Immobilienmarktindices); ae) maximal 15% in indirekte Anlagen in Edelmetalle und Commodities (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren); af) maximal 10% in indirekte Anlagen mit alternativen Anlagestilrichtungen und strategien (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen auf vorgenannte Anlagen, wie als Dachfonds ausgestaltete Hedge Funds). Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen und strukturierte Produkte stellt die Fondsleitung sicher, dass die Minimal- und Maximalanteile auf konsolidierter Basis beachtet werden. b) Zusätzlich zu lit. a) hat die Fondsleitung die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die sich auf das Vermögen des Teilvermögens nach Abzug der flüssigen Mittel beziehen, einzuhalten: ba) maximal 25% in Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen; bb) maximal 20% in andere Dachfonds; bc) maximal 20% in indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle und Commodities gemäss lit. ad) und ae); bd) maximal 30% in indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle, Commodities, alternative Anlagen gemäss lit. ad) bis af); be) maximal 15% in Immobilienfonds, wenn deren Belehnungsquote nicht auf 50 Prozent des Verkehrswertes begrenzt ist, sowie in indirekte Anlagen in Edelmetalle, Commodities, alternative Anlagen gemäss lit. ae) und af); bf) maximal 30% in nicht auf CHF lautende und nicht abgesicherte Anlagen. Neben den für dieses Teilvermögen als übrige Fonds für traditionelle Anlagen geltenden Anlagevorschriften beachtet die Fondsleitung auch die Anlagebeschränkungen für Finanzanlagen der Institutionen der beruflichen Vorsorge gemäss Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 18. April 1984 (BVV 2) (vgl. Art. 54ff.). Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Anlagefondsrechts und die Bestimmungen des Fondsvertrages, die weniger einschränkenden Bestimmungen des BVV 2 stets vorgehen. Die Teilvermögen eignen sich damit für Anlagen von Geldern der 2. und 3. Säule und können namentlich im Rahmen von fondsgebundenen Lebensversicherungen und Vorsorgekonten der Säule 3a eingesetzt werden. Die massgeblichen Bestimmungen des BVV 2 sind im Anhang zu diesem Prospekt wiedergegeben. Bei Änderung letzterer Bestimmungen wird dieser Anhang innert angemessener Frist angepasst. Es kann keine Zusicherung abgegeben werden, dass das Anlageziel erreicht wird. Dementsprechend kann der Wert der Anteile und deren Ertrag sowohl zu- als auch abnehmen. (c) Helvetia - Mix 50 Portfolio Dieses Teilvermögen strebt in jedem Marktumfeld die Erzielung einer langfristig positiven Rendite durch hauptsächlich Kapitalwachstum und Zinserträge in der Referenzwährung CHF an. Zu diesem Zweck investiert das Teilvermögen nach einem systematischen Ansatz und auf breiter, international diversifizierter Basis in verschiedene Anlageklassen. Die Auswahl umfasst, neben Aktien und Obligationen, in begrenztem Umfang auch indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle, Commodities sowie alternative Anlagen, welche typischerweise eine tiefe Korrelation zu den Finanz- und Kapitalmärkten bzw. traditionellen Anlagen aufweisen. Durch die Mischung und unterschiedliche Gewichtung dieser Anlageklassen soll ein optimales Risiko-Rendite- 7

8 Verhältnis erreicht werden. Die Gewichtung der verschiedenen Anlageklassen wird dabei in der Regel auf monatlicher Basis überprüft und neu festgelegt. Die Referenzwährung muss mit den Anlagewährungen des Teilvermögens nicht zwingend identisch sein. Neben Anlagen in CHF darf das Teilvermögen Anlagen in anderen Währungen tätigen, welche sich für die Wertentwicklung des Teilvermögens optimal eignen. Gegenüber dem Teilvermögen Helvetia - Dynamic Portfolio weist dieses Teilvermögen einen geringeren Aktienanteil auf, womit das Anlagerisiko des Teilvermögens unter demjenigen des Helvetia - Dynamic Portfolio und über demjenigen der Helvetia - Mix 30 Portfolio und Helvetia - Income Portfolio liegt. Das Teilvermögen qualifiziert als Dachfonds, d.h. Fund of Funds. Somit können gewisse Kosten (bspw. Kommissionen der Fondsleitung, Revisionskosten, Kosten für die Inventarwertberechnung) doppelt oder sogar dreifach anfallen. Die Auswahl der Zielfonds ist auf einem mehrstufigen Analyseprozess aufgebaut und gliedert sich im Wesentlichen in die quantitative Analyse einerseits und in die qualitative andererseits. Während auf der quantitativen Seite vor allem Risiko- und Ertragszahlen der kollektiven Kapitalanlagen im Vordergrund stehen, sind dies auf der qualitativen Ebene nicht direkt messbare Faktoren, die sich beispielsweise auf die Fondsmanagementqualität und die Fondsgesellschaft beziehen. Die quantitative Analyse der kollektiven Kapitalanlagen erfolgt anhand von an Referenzindices gemessenen Daten. Gleichzeitig wird über den massgeblichen Zeitraum das Risiko in Form der monatlichen und jährlichen Volatilität, die Korrelation der Fondsentwicklung gegenüber dem Referenzindex sowie das Ertrags/Risikoverhältnis der kollektiven Kapitalanlage analysiert. Zusätzlich werden die kollektiven Kapitalanlagen einer periodischen Performance- und Risikoanalyse unterzogen, wobei der Vergleich anhand marktgängiger Indices und vergleichbaren kollektiven Kapitalanlagen erfolgt. In einer qualitativen Analyse werden Fondsmanagement, Managementstil, Informationsqualität, Assets under Management, Risk Control, Erfahrung etc. berücksichtigt. Investitionen werden nur in kollektive Kapitalanlagen, welche einen transparenten und professionellen Anlageprozess aufweisen, getätigt. 8 a) Die Fondsleitung investiert das Vermögen des Teilvermögens, nach Abzug der flüssigen Mittel, zu: aa) mindestens 20% in auf CHF oder andere frei konvertierbare Währungen lautende Obligationen, Wandelobligationen, Wandelnotes, Optionsanleihen, Notes und andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und rechte (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren) von privaten und öffentlich-rechtlichen, inund ausländischen Schuldnern; ab) maximal 50% in Beteiligungswertpapiere und rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren, von Unternehmen weltweit; ac) maximal 33% in Geldmarktpapiere (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren) und Bankguthaben von privaten und öffentlich-rechtlichen, in- und ausländischen Schuldnern; ad) maximal 20% in indirekte Anlagen in Immobilien weltweit (inkl. Beteiligungswertpapiere- und wertrechte von Immobilien-Gesellschaften, Immobilienfonds, Derivate und strukturierte Produkte auf Immobilienanlagen und Immobilienmarktindices); ae) maximal 15% in indirekte Anlagen in Edelmetalle und Commodities (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren);; af) maximal 10% in indirekte Anlagen mit alternativen Anlagestilrichtungen und strategien (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen auf vorgenannte Anlagen, wie als Dachfonds ausgestaltete Hedge Funds). Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen und strukturierte Produkte stellt die Fondsleitung sicher, dass die Minimal- und Maximalanteile auf konsolidierter Basis beachtet werden. b) Zusätzlich zu lit. a) hat die Fondsleitung die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die

9 sich auf das Vermögen des Teilvermögens nach Abzug der flüssigen Mittel beziehen, einzuhalten: ba) maximal 25% in Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen; bb) maximal 20% in andere Dachfonds; bc) maximal 20% in indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle und Commodities gemäss lit. ad) und ae); bd) maximal 30% in indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle, Commodities, alternative Anlagen gemäss lit. ad) bis af); be) maximal 15% in Immobilienfonds, wenn deren Belehnungsquote nicht auf 50 Prozent des Verkehrswertes begrenzt ist, sowie in indirekte Anlagen in Edelmetalle, Commodities, alternative Anlagen gemäss lit. ae) und af);bf) maximal 30% in nicht auf CHF lautende und nicht abgesicherte Anlagen. Neben den für dieses Teilvermögen als übrige Fonds für traditionelle Anlagen geltenden Anlagevorschriften beachtet die Fondsleitung auch die Anlagebeschränkungen für Finanzanlagen der Institutionen der beruflichen Vorsorge gemäss Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 18. April 1984 (BVV 2) (vgl. Art. 54ff.). Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Anlagefondsrechts und die Bestimmungen des Fondsvertrages, die weniger einschränkenden Bestimmungen des BVV 2 stets vorgehen. Die Teilvermögen eignen sich damit für Anlagen von Geldern der 2. und 3. Säule und können namentlich im Rahmen von fondsgebundenen Lebensversicherungen und Vorsorgekonten der Säule 3a eingesetzt werden. Die massgeblichen Bestimmungen des BVV 2 sind im Anhang zu diesem Prospekt wiedergegeben. Bei Änderung letzterer Bestimmungen wird dieser Anhang innert angemessener Frist angepasst. Es kann keine Zusicherung abgegeben werden, dass das Anlageziel erreicht wird. Dementsprechend kann der Wert der Anteile und deren Ertrag sowohl zu- als auch abnehmen. (d) Helvetia - Dynamic Portfolio Dieses Teilvermögen strebt in jedem Marktumfeld die Erzielung einer langfristig positiven Rendite durch Kapitalwachstum in der Referenzwährung CHF an. Dieses Teilvermögen strebt in jedem Marktumfeld die Erzielung einer langfristig positiven Rendite durch Kapitalwachstum in der Referenzwährung CHF an. Zu diesem Zweck investiert das Teilvermögen im Wesentlichen in Aktien. Die Auswahl umfasst, neben Aktien, in begrenztem Umfang auch indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle, Commodities sowie alternative Anlagen, welche typischerweise eine tiefe Korrelation zu den Finanz- und Kapitalmärkten bzw. traditionellen Anlagen aufweisen. Durch die Mischung und unterschiedliche Gewichtung dieser Anlageklassen soll ein optimales Risiko-Rendite- Verhältnis erreicht werden. Die Gewichtung der verschiedenen Anlageklassen wird dabei in der Regel auf monatlicher Basis überprüft und neu festgelegt. Die Referenzwährung muss mit den Anlagewährungen des Teilvermögens nicht zwingend identisch sein. Neben Anlagen in CHF darf das Teilvermögen Anlagen in anderen Währungen tätigen, welche sich für die Wertentwicklung des Teilvermögens optimal eignen. Gegenüber den Teilvermögen Helvetia - Income Portfolio, Helvetia - Mix 30 Portfolio, Helvetia - Mix 50 Portfolio weist dieses Teilvermögen einen geringen Obligationenanteil auf, womit das Anlagerisiko des Teilvermögens über denjenigen Anlagerisiken der zuvor genannten Teilvermögen liegt. Das Teilvermögen qualifiziert als Dachfonds, d.h. Fund of Funds. Somit können gewisse Kosten (bspw. Kommissionen der Fondsleitung, Revisionskosten, Kosten für die Inventarwertberechnung) doppelt oder sogar dreifach anfallen. Die Auswahl der Zielfonds ist auf einem mehrstufigen Analyseprozess aufgebaut und gliedert sich im Wesentlichen in die quantitative Analyse einerseits und in die qualitative andererseits. Während auf der quantitativen Seite vor allem Risiko- und Ertragszahlen der kollektiven Kapitalanlagen im Vordergrund stehen, sind dies auf der qualitativen Ebene nicht direkt messbare Faktoren, die sich beispielsweise auf die Fondsmanagementqualität und die Fondsgesellschaft beziehen. Die quantitative Analyse der kollektiven Kapitalanlagen erfolgt anhand von an Referenzindices gemessenen Daten. Gleichzeitig wird über den massgeblichen Zeitraum das Risiko in Form der monatlichen und jährlichen Volatilität, die Korrelation der Fondsentwicklung gegenüber dem Referenzindex sowie das Ertrags/Risikoverhältnis der kollektiven Kapitalanlage analysiert. Zusätzlich werden die kollektiven Kapitalanlagen einer periodischen Performance- und Risikoanalyse unterzogen, wobei der Vergleich anhand marktgängiger Indices und vergleichbaren kollektiven Kapitalanlagen erfolgt. In einer qualitativen Analyse werden Fondsmanagement, Managementstil, Informationsqualität, Assets under Management, Risk Control, Erfahrung etc. berücksichtigt. Investitionen werden nur in kollektive Kapitalanlagen, welche einen transparenten und professionellen Anlageprozess aufweisen, getätigt. 9

10 a) Die Fondsleitung investiert das Vermögen des Teilvermögens, nach Abzug der flüssigen Mittel, zu: aa) maximal 10% in auf CHF oder andere frei konvertierbare Währungen lautende Obligationen, Wandelobligationen, Wandelnotes, Optionsanleihen, Notes und andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und rechte (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren) von privaten und öffentlichrechtlichen, in- und ausländischen Schuldnern; ab) mindestens 60% in Beteiligungswertpapiere und rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren, von Unternehmen weltweit; ac) maximal 33% in Geldmarktpapiere (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren) und Bankguthaben von privaten und öffentlich-rechtlichen, in- und ausländischen Schuldnern; ad) maximal 20% in indirekte Anlagen in Immobilien weltweit (inkl. Beteiligungswertpapiere- und wertrechte von Immobilien-Gesellschaften, Immobilienfonds, Derivate und strukturierte Produkte auf Immobilienanlagen und Immobilienmarktindices); ae) maximal 20% in indirekte Anlagen in Edelmetalle und Commodities (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren); af) maximal 10% in indirekte Anlagen mit alternativen Anlagestilrichtungen und strategien (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen auf vorgenannte Anlagen, wie als Dachfonds ausgestaltete Hedge Funds). Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen und strukturierte Produkte stellt die Fondsleitung sicher, dass die Minimal- und Maximalanteile auf konsolidierter Basis beachtet werden. b) Zusätzlich zu lit. a) hat die Fondsleitung die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die sich auf das Vermögen des Teilvermögens nach Abzug der flüssigen Mittel beziehen, einzuhalten: ba) maximal 25% in Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen; bb) maximal 20% in andere Dachfonds; bc) maximal 20% in indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle und Commodities gemäss lit. ad) und ae); bd) maximal 30% in indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle, Commodities und alternative Anlagen gemäss lit. ad) bis af); Es kann keine Zusicherung abgegeben werden, dass das Anlageziel erreicht wird. Dementsprechend kann der Wert der Anteile und deren Ertrag sowohl zu- als auch abnehmen Risiken bei Anlagen im Umbrella-Fonds Allgemeine Risikohinweise Die Fondsleitung kann bis zu 35% des Vermögens jedes Teilvermögens in Effekten oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten anlegen, wenn diese von einem Staat oder einer öffentlichrechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat der Vontobel Fonds Services AG die Bewilligung erteilt, bis zu 100% des Vermögens jedes Teilvermögens in Effekten oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten anzulegen, wenn diese von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. Als Emittenten bzw. Garanten sind zugelassen: OECD-Staaten, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), Internationale Finanz-Corporation (IFC), Interamerikanische Entwicklungsbank (IADB), Asiatische Entwicklungsbank (ASDB), Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), Europäische Investitionsbank (EIB), Sozialer Entwicklungsfonds des Europarates, Nordische 10

11 Investitionsbank, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) Mit Anlagen in Emerging Markets verbundene Risiken Die Emerging Markets befinden sich noch in einem frühen Stadium ihrer Entwicklung, welches typischerweise mit einer hohen Kursvolatilität und temporären Liquiditätsengpässen verbunden sein kann. Zudem können die Staaten der Emerging Markets mit einem erhöhten politischen oder ökonomischen Risiko behaftet sein Mit Anlagen in alternative Anlagen verbundene Risiken Weiter sind indirekte Anlagen in alternative Anlagen (bspw. Hedge Funds und Fund of Hedge Funds) zulässig. Im Gegensatz zu traditionellen Anlagen, bei welchen der Erwerb von Effekten mit eigenen Mitteln erfolgt (sog. long Positionen), werden bei den alternativen Anlagestrategien Aktiven teils auch leer verkauft (sog. short Positionen) und wird teils durch Kreditaufnahme und den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten eine Hebelwirkung erzielt. Viele alternative Anlagen können uneingeschränkt derivative Finanzinstrumente (z.b. Optionen, Futures, Devisentermingeschäfte, und -swaps sowie Zinsswaps) einsetzen und alternative Anlagestilrichtungen und Anlagestrategien (z.b. Relative Value, Event Driven, Equity Long/Short und Globalmacro) verfolgen, was mit besonderen Risiken, insbesondere dem Risiko von erheblichen Kursverlusten, verbunden sein kann. Für Anteile an alternativen Anlagen bzw. deren Zielfonds existiert unter Umständen kein liquider Markt. Dadurch ist deren Bewertung sowie Kauf und Verkauf schwierig und es können zudem beträchtliche Abweichungen vom Inventarwert bestehen. Weiter halten einzelne Zielfonds schwer bewertbare oder illiquide Anlagen mit teilweise grossen Preisschwankungen sowie Bonitäts- und Ertragsrisiken. Bei alternativen Anlagen wie bspw. Fund of Hedge Funds bzw. deren Zielfonds können zudem operationelle Risiken im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Administration, Back-Office, Handelsabwicklung, Rechnungslegung, Risikomanagement, Bewertungsdienstleistungen sowie Berichtswesen bestehen. Durch die Anlage in als Fund of Hedge Funds, d.h. als Dachfonds ausgestaltete alternative Anlagen, ist es möglich, in ein diversifiziertes Portfolio von Hedge Funds zu investieren. Damit können die oben beschriebenen Risiken von direkten Anlagen in Single Hedge Funds verringert werden. Zudem ist das Portfolio Management solcher Fund of Hedge Funds spezialisierten Vermögensverwalter übertragen. Im Umfang von Anlagen in solche Fund of Hedge Funds können schliesslich bis dreimal Verwaltungskommissionen anfallen. Soweit solche Anlagefonds oder Anlageorganismen in ihrem Heimatstaat überhaupt einer Aufsicht unterliegen, wird diese nicht notwendigerweise im Sinne von Art. 120 Abs. 2 lit. b KAG nach der Praxis der Schweizer Aufsichtsbehörde als "gleichwertig" eingestuft. Indirekte Anlagen in als Hedge Funds ausgestaltete alternative Anlagen können überdies in Form strukturierter Produkte (z.b. Hedge Fund-linked Notes ohne Kapitalgarantie) erfolgen. Dabei handelt es sich in der Regel um Schuldverschreibungen mittlerer Laufzeit, deren Erlös ganz oder teilweise von Anlagen in offene oder geschlossene Fund of Hedge Funds abhängt. Insbesondere bei OTC-Geschäften mit Zertifikaten, derivativen und strukturierten Finanzprodukten muss neben dem Gegenparteirisiko des Emittenten auch das Marktrisiko, dem die Basiswerte unterliegen, Beachtung geschenkt werden. Neben einem möglichen Verlust aus dem Rückgang des Marktwerts der Basiswerte kann im Extremfall auch ein Gesamtverlust durch den Ausfall des Emittenten eintreten. In dem Umfang in dem ein Teilvermögen Investitionen in indirekte Anlagen in Hedge Funds, Anlagen in Emerging Markets sowie in an einem OTC-Markt gehandelte Zertifikate, Derivative und strukturierte Finanzprodukte tätigt, besteht demnach ein erhöhtes Verlustrisiko Mit Anlagen in Derivate verbundene Risiken Die Fondsleitung setzt Derivate im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung des Fondsvermögens ein. Diese dürfen jedoch auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den Anlagezielen beziehungsweise zu einer Veränderung des Anlagecharakters des Fonds führen. Aufgrund des vorgesehenen Einsatzes der Derivate qualifiziert dieser Anlagefonds als "einfacher Anlagefonds". Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz I zur Anwendung (erweitertes Verfahren). Im Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen dürfen Derivate nur zum Zwecke der Währungsabsicherung eingesetzt werden. Vorbehalten bleibt die Absicherung von Markt-, Zinsund Kreditrisiken bei kollektiven Kapitalanlagen, sofern die Risiken eindeutig bestimmbar und messbar sind. Es dürfen nur Derivat-Grundformen verwendet werden, d.h. Call- oder Put-Optionen, Credit-Default Swaps (CDS), Swaps und Termingeschäfte (Futures und Forwards), wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. 12), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt oder OTC (over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. 11

12 Mit einem CDS wird das Ausfallrisiko einer Kreditposition vom Risikoverkäufer auf den Risikokäufer übertragen. Dieser wird dafür mit einer Prämie entschädigt. Die Höhe dieser Prämie hängt u.a. von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Faktoren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das mit CDS verbundene Risiko erhöht. Die Teilvermögen können sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risikokäufer auftreten. Der Einsatz dieser Instrumente darf auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen weder eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Vermögen jedes Teilvermögens ausüben noch einem Leerverkauf entsprechen Profil des typischen Anlegers Das Teilvermögen Helvetia - Income Portfolio eignet sich für private und institutionelle Anleger mit einem mittelfristigen Anlagehorizont und niedriger Risikoneigung, die einen laufenden Zinsertrag suchen und auch indirekt in Immobilien, Hedge Funds sowie Edelmetalle und Commodities investieren und in Kenntnis der damit verbundenen Kursschwankungen eine angemessene Anlagerendite und Kapitalerträge erzielen wollen. Die Teilvermögen Helvetia - Mix 30 Portfolio und Helvetia - Mix 50 Portfolio eignen sich für private und institutionelle Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont und mittlerer Risikoneigung, die neben den üblicherweise in einem breit diversifiziertes Portfolio von kurz- bis mittelfristigen, fest- und variabelverzinslichen Wertpapieren wie Aktien, Obligationen etc. auch indirekt in Immobilien, Hedge Funds sowie Edelmetalle und Commodities investieren und in Kenntnis der damit verbundenen Kursschwankungen eine angemessene Anlagerendite und Kapitalerträge erzielen wollen. Das Teilvermögen Helvetia - Dynamic Portfolio eignet sich für private und institutionelle Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont und höherer Risikoneigung, die ein Wachstum des angelegten Kapitals anstreben und auch indirekt in Immobilien, Hedge Funds sowie Edelmetalle und Commodities investieren und in Kenntnis der damit verbundenen Kursschwankungen eine angemessene Anlagerendite und Kapitalerträge erzielen wollen Für den Fonds relevante Steuervorschriften Der Umbrella-Fonds bzw. die Teilvermögen besit-zen in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Sie unterliegen weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Die in den Teilvermögen auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer kann von der Fondsleitung für das entsprechende Teilvermögen vollumfänglich zurückgefordert werden. 12 Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich, werden diese Steuern von der Fondsleitung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in der Schweiz zurückgefordert. Die Ertragsausschüttungen der Teilvermögen (an in der Schweiz und im Ausland domizilierte Anle-ger), deren Erträge zu weniger als 80% aus aus-ländischen Quellen stammen, unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Die separat ausgewiesenen Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Die Ertragsausschüttungen an im Ausland domizilierte Anleger erfolgen ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer, sofern die Erträge des Anlagefonds zu mindestens 80% auslän-dischen Quellen entstammen. Dazu muss eine Bestätigung einer Bank vorliegen, dass sich die betreffenden Anteile bei ihr im Depot eines im Ausland ansässigen Anlegers befinden und die Erträge auf dessen Konto gutgeschrieben werden (Domizilerklärung bzw. Affidavit). Es kann nicht garantiert werden, dass die Erträge des Anlagefonds zu mindestens 80% ausländischen Quellen entstammen. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern. Im Ausland domizilierte Anleger können die Verrechnungssteuer nach dem allfällig zwischen der Schweiz und ihrem Domizilland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem Abkommen besteht keine Rückforderungsmöglichkeit. Erfährt ein im Ausland domizilierter Anleger wegen fehlender Domizilerklärung einen Verrechnungssteuerabzug, kann er die Rückerstattung aufgrund schweizerischen Rechts direkt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern geltend machen. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, so muss bei qualifizierten Anlegern (steuerbefreite inländische Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, der gebundenen Vorsorge, Freizügigkeitseinrichtungen oder Sozialversicherungs- und Ausgleichskassen, die der Aufsicht des Bundes unterstellten oder inländische öffentlich-rechtliche Lebensversicherer) die Verrechnungssteuer auf Kapitalerträgen von thesaurierenden kollektiven Kapitalanlagen gemäss KAG nicht mehr erhoben werden. Anstelle der Entrichtung kann die Steuerpflicht durch Meldung dieser Erträge an die ESTV erfüllt werden. Ferner können sowohl Erträge als auch Kapitalgewinne, ob ausgeschüttet oder thesauriert, je

13 nach Person, welche die Anteile direkt oder indirekt hält, teilweise oder ganz einer sogenannten Zahlstellensteuer (bspw. abgeltende Quellensteuer, Europäische Zinsbesteuerung, Foreign Account Tax Compliance Act) unterliegen. Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus. Änderungen der Gesetzgebung, Rechtspre-chung bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbe-hörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Fondsanteilen richten sich nach den steuergesetzlichen Vor-schriften im Domizilland des Anlegers. Für diesbezügliche Auskünfte wenden sich Anleger an ihren Steuerberater. Der Umbrella-Fonds bzw. die Teilvermögen haben folgenden Steuerstatus: Abgeltende Quellensteuer: Dieser Anlagefonds ist für die abgeltende Quellensteuer des Vereinigten Königreiches von England sowie für die abgeltende Quellensteuer in Österreich nicht transparent, d.h. die Erhebung der abgeltenden Quellensteuer basiert nicht auf den konkreten Steuerfaktoren des Anlagefonds (Fonds-Reporting), sondern wird aufgrund einer Ersatzbemessung erfolgen. EU-Zinsbesteuerung: Die ausgeschütteten Erträge und/oder der beim Verkauf bzw. der Rückgabe realisierte Zins können in der Schweiz der europäischen Zinsbesteuerung unterliegen. FATCA: Die Teilvermögen sind bei den US- Steuerbehörden als Registered Deemed-Compliant Compliant Foreign Financial Institution im Sinne der Sections des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, FATCA ) angemeldet. 2. Informationen über die Fondsleitung 2.1. Allgemeine Angaben zur Fondsleitung Für die Fondsleitung zeichnet die Vontobel Fonds Services AG verantwortlich. Seit der Gründung im Jahre 1990 als Aktiengesellschaft ist die Fondsleitung mit Sitz in Zürich im Fondsgeschäft tätig. Die Höhe des gezeichneten Aktienkapitals der Fondsleitung betrug per 31. Dezember 2013 CHF 4 Mio. Das Aktienkapital ist in Namenaktien eingeteilt und vollständig einbezahlt. Die Vontobel Fonds Services AG ist eine hundertprozentige Tochter der Vontobel Holding AG, Zürich. Verwaltungsrat: Dominic Gaillard, Direktor, Bank Vontobel AG, Präsident Christoph Ledergerber, Direktor, Bank Vontobel AG, Vize-Präsident Dr. Martin Taufer, Direktor, Bank Vontobel AG Geschäftsleitung: Diego Gadient, Stv. Direktor, Vontobel Fonds Services AG, Vorsitzender Steven Wicki, Stv. Direktor, Vontobel Fonds Services AG Marcus Eberlein, Vize-Direktor, Vontobel Fonds Services AG (ab ) Daniel Spitzer, Stv. Direktor, Vontobel Fonds Services AG (bis ) Thomas Carrier, Vize-Direktor, Vontobel Fonds Services AG (bis ) Die Fondsleitung verwaltete in der Schweiz per 31. Dezember 2013 insgesamt 13 kollektive Kapitalanlagen bzw. 27 Teilvermögen, wobei sich die Summe der verwalteten Vermögen am 31. Dezember 2013 auf CHF 6'172 Mio. belief. Die Fondsleitung hat ihren Sitz in Zürich. Die Internet- Adresse der Vontobel Gruppe lautet: Delegation der Anlageentscheide Die Anlageentscheide der Teilvermögen sind an die Bank Vontobel AG, Zürich, eine hundertprozentige Tochter der Vontobel Holding AG, delegiert. Die Bank Vontobel AG zeichnet sich aus durch ihre langjährige Erfahrung in der Vermögensverwaltung für institutionelle Kunden, der Anlageberatung von ausländischen Anlagefonds, in der Vermögensverwaltung von kollektiven Kapitalanlagen und im internationalen Research. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Vontobel Fonds Services AG und der Bank Vontobel AG abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag Delegation weiterer Teilaufgaben Die Fondsleitung hat im Weiteren Teilaufgaben wie die Berechnung des Nettoinventarwertes, die Festlegung der Ausgabe- und Rücknahmepreise, die Führung der Buchhaltung, den Betrieb der mit diesen weiteren Teilaufgaben im Zusammenhang stehenden IT Systeme sowie weitere administrative und logistische Aufgaben an die RBC Dexia Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich, delegiert. Diese ist gleichzeitig als Depotbank eingesetzt und zeichnet sich durch eine langjährige Erfahrung in der Administration von Anlagefonds aus. Zudem sind die 13

14 Compliance sowie die Überwachung der Einhaltung der kollektivanlagegesetzlichen und fondsspezifischen Anlage- und Restriktionsvorschriften an die Bank Vontobel AG, Zürich, delegiert. Die genaue Ausführung des Delegationsauftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der Depotbank abgeschlossener Vertrag Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahe stehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio Manager, der Gesellschaft oder Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. 3. Informationen über die Depotbank Als Depotbank fungiert die RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich. RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur- Alzette, Zweigniederlassung Zürich wurde von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA als Zweigniederlassung einer ausländischen Bank und eines ausländischen Effektenhändlers sowie als Depotbank von kollektiven Kapitalanlagen bewilligt. RBC Investor Services Bank S.A. ist beim Handelsund Gesellschaftsregister Luxemburg (RCS) unter der Nummer B registriert und wurde 1994 unter dem Namen "First European Transfer Agent" errichtet. Sie hält eine Banklizenz nach dem luxemburgischen Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor, und ist auf Depotbank-, Fondverwaltungs- und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiert. RBC Investor Services Bank S.A. ist eine Tochtergesellschaft der Royal Bank Holding Inc., Toronto, Kanada, die unter der Kontrolle der Royal Bank of Canada, Toronto, Kanada steht. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen. Sie haftet dabei für die gehörige Sorgfalt bei deren Wahl und Instruktion sowie bei der Überwachung der dauernden Einhaltung der Auswahlkriterien. 14 Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung im Sinne des vorstehenden Absatzes nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Participating Foreign Financial Institution (PFFI) im Sinne der Sections des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, FATCA ) angemeldet. 4. Informationen über Dritte 4.1. Zahlstelle Zahlstellen sind folgende Banken: RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich Bank Vontobel AG, Zürich 4.2. Vertriebsträger Mit dem Vertrieb des Fonds ist folgendes Institut beauftragt worden: Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel 4.3. Prüfgesellschaft Als Prüfgesellschaft amtet die Ernst & Young AG, Zürich. 5. Weitere Informationen 5.1. Nützliche Hinweise A-Klasse Valoren-Nr. ISIN - Income Portfolio - Mix 30 Portfolio - Mix 50 Portfolio CH CH CH

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