Neues zu den Branchenzuschlagstarifen Landeskongress Ost, 10. Mai Stefan Sudmann, Leiter Arbeits- und Tarifrecht

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2 Neues zu den Branchenzuschlagstarifen Landeskongress Ost, 10. Mai 2017 Stefan Sudmann, Leiter Arbeits- und Tarifrecht

3 01 Bisherige Branchenzuschlagstarife

4 Ze ita rbe it 3.0 Faire Branchenzuschläge - Gleicher Lohn für gleiche Arbeit in Stufen Branchenzuschläge sch lie ß e n die Ta riflü cke in fünf Schritten und binnen neun Monaten; sie wurden b islang vereinb art für folgende Branchen: Metall- und Elektroindustrie Chemische Industrie Kautschukindustrie Kunststoff verarbeitende Industrie Text il- und Bekleidungsindustrie Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie Schienenverkehrsbereich Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Druckindustrie Kali- und Steinsalzbergbau Papier erzeugende? Industrie (gewerblich) 4 Faire Zeitarbeit

5 Ze ita rbe it 3.0 Lohnannäherung in Stufen Kein Branchenzuschlag 15 % 20 % 30 % 45 % 50 % Einsatzdauer des Zeitarbeitnehmers in Monaten 5 Faire Zeitarbeit

6 Ze ita rbe it 3.0 Bisherige Branchenzuschlagstarifverträge 50% 50% Chemische Industrie Metall- und Elektroindustrie 45% Druckindustrie (gewerbliche Mitarbeiter) 31% Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Text il- und Bekleidungsindustrie Kunststoff verarbeitende Industrie 25% 25% Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie 23% Papier erzeugende Industrie (gewerbliche Mitarbeiter) Kali- und Steinsalzbergbau 20% 20% 16% Kautschukindustrie Schienenverkehrsbereich 14% 6 Faire Zeitarbeit

7 02 Neuer gesetzlicher Rahmen für die Branchenzuschlagstarife

8 Ze ita rbe it 4.0 AÜG-Novelle: Gesetz und/oder Tarif? Gesetzliches Equal Pay nach 9 Monaten in Branchen ohne Branchenzuschlag Tarifliches Equal Pay nach 15 Monaten in Branchen, in denen ein TV BZ zur Anwendung kommt 8 Faire Zeitarbeit

9 Ze ita rbe it 4.0 Tarifliches Equal Pay Voraussetzungen Wann? spätestens nach 15 Monaten des Einsatzes beim selben Kunden Wie? Spätestens nach 6 Wochen stufenweise Heranführung an das Vergleichsentgelt Mode ll TV BZ gilt we ite r, abe r Anpassung erforderlich Was? Entgelt, das als gleichwertig mit dem tariflichen Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammarbeitnehmer in der Einsatzbranche festgelegt ist Tariflicher Spielraum für Definition von Equal Pay 9 Faire Ze itarb e it

10 Ze ita rbe it 4.0 Branchenzuschlagstarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Tarifverhandlungen Inhalt? Übergangsregelungen AG-Verbände igz und BAP und die IG Metall (Pilotabschluss) Möglich ist die Einführung einer 6. St ufe ab dem 16. Monat Aus Sicht der AG unbedingt notwendig Inkrafttreten des ergänzten TV BZ Rechtlich wäre eine Deckelung (jedenfalls bis zum 15. Monat) weiterhin möglich 10 Faire Zeitarbeit

11 Ze ita rbe it 4.0 Zeitablauf der neuen Entgeltvorgaben Zwingende Anwendung des igz-dgb-ta r ifwe r ke s Zwingende Anwendung des TV über Branchenzuschläge, wenn Überlassung in entsprechende Branche Anwendung eines TV über Branchenzuschläge 1. Stufe nach 6 Wochen oder früher Equal Pay = Entgelt, das gle ichwe rtig ist m it de m Tarifentgelt der Einsatzbranche Stu fe usw.. ab dem 10. Monat ab dem 16. Monat Zwingende Anwendung des igz- DGB-Tarifwe rke s; keine Anwendung des TV über Branchenzuschläge Gesetzliches Equal Pay 11 Faire Zeitarbeit

12 Wa s gilt bish e r? AÜG-Novelle Fachlicher Geltungsbereich Kundenbetrieb Hilfs- und Nebenbetriebe Katalog der Wirtschaftszweige Fertigungsbetriebe Überwiegensprinzip Vergleichsentgelt und Deckelung Unterbrechensregelung: 3 Monate Regelmäßig laufend gezahltes Stundenentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Kundenbetriebes Deckelungsregelung inklusive eines Abschlages in Höhe von 10 % Keine Handwerksbetrieb Anwendung eines Tarifvertrages im Kundenbetrieb nur bei Zweifeln 12 Faire Zeitarbeit

13 Auswirkungen der AÜG-Re form Änderung der bestehenden TV BZ Formales Verfahren (vgl. 7 TV BZ) Inhaltliche Änderungen: Betriebsbegriff? Unterbrechensregelung? Deckelung? Nach spätestens 15 Monaten einer Überlassung muss nach der AÜG-Nove lle mindestens e in Arb e its - entgelt erreicht werden, das in d e m Tarifve rtrag als gle ichwe rtig mit dem tarifvertraglichen Arb eitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer in d e r Einsatzbranche festgelegt ist. 13 Faire Zeitarbeit

14 03 Neue Rechtsprechung zu den Branchenzuschlagstarifen

15 Auswirkungen der Rechtsprechung Fallgestaltungen Pony-Pack -Fa ll Hochregallager Kon tra ktlogistik Montage = Produktion? Komplettierung und Montage sind Gegensatz zur Fertigung und Produktion. In der Industrie werden Güter oder Waren produziert oder weiterverarbeitet. Komplettierung bleibt Teil der industriellen Fertigung des Endproduktes Automobil. So auch das BAG: TV BZ ME (+) Definition Hilfs- und Nebenbetriebe: gleicher Inhaber, gleiches Unternehmen Tarifvertrag im Kundenbetrieb nur im Zweifel heranzuziehen So noch die Vorinstanzen Anders nunmehr das BAG mit erheblichen Auswirkungen TV BZ ME (+) Der Kundenbetrieb muss überwiegend unter den Geltungsbereich eines TV BZ ME falle n De finition Hilfs- und Nebenbetrieb: gleicher Inhaber, gleiches Unternehmen So noch die Vorinstanzen; anders nunmehr das BAG TV BZ ME (+) 15 Faire Ze itarb e it

16 Auswirkungen der Rechtsprechung Deckelung Deckelungsregelung im TV BZ ME wirksam LAG Hamm (17 Sa 1479/14), LAG Baden-Württemberg (8 Sa 55/15) u.a.: Verhandlungsergebnis ist Tarifnorm; pauschaler Abzug von 10 % im Bundesgebiet möglich; Tarifbindung des Kunden nicht maßgeblich; vgl. auch igz-stellungnahme auf der Homepage beide LAGe dabei ausdrücklich gegen ArbG Stuttgart (24 Ca 4398/13) entschieden Fragebogen oder schriftliche Auskunft des Kunden formell ausreichend LAG Hamm (17 Sa 1479/14), ArbG Halle (7 Ca 1588/13) u.a., kein weiterer Nachweis vgl. igz-anmerkung zu LAG Hamm: Aufnahme der Deckelung in den AÜV zu empfehlen 16 Faire Zeitarbeit

17 Auswirkungen der Rechtsprechung Vergleichbarer Arbeitnehmer, Darlegungs- und Beweislast Stammarbeitnehmer mit unterschiedlicher Vergütung, diese frei verhandelt LAG Schleswig-Holst. (6 Sa 325/13), ArbG Kiel (1 Ca 374e/13), LAG Hamm (17 Sa 1479/14): vergleichbarer Arbeitnehmer ist tätigkeitsbezogen und personenbezogen zu ermitteln ArbG Kiel: derjenige Mitarbeiter, der durch Zeitarbeitnehmer ersetzt wird; LAG Schleswig-Holstein und LAG Hamm: Stammarbeitnehmer mit niedrigster Vergütung maßgeblich Darlegungs- und Beweislast: Spiegelbild zu equal-pay-klagen LAG Hamm (17 Sa 1479/14), ArbG Halle (7 Ca 1588/13), ArbG Oldenburg (6 Ca 49/13): Rechtsprechung des BAG in equal-pay-verfahren (vgl. 13 AÜG) zu übertragen PDL muss Voraussetzungen für Deckelung beweisen, Auskunft zunächst ausreichend 17 Faire Zeitarbeit

18 Stefan Sudmann Leiter Arbeits- und Tarifrecht igz-bundesgeschäftsstelle Alb ersloher Weg Münster igz-hauptstadtbüro Schumannstraße Berlin eit.d e eit.d e Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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