EINFÜHRUNG IN DAS VERSICHERUNGSRECHT

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1 EINFÜHRUNG IN DAS VERSICHERUNGSRECHT Themenüberblick Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für Versicherungen? Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht-und Sachversicherungen? Wie funktionieren Haftpflichtversicherungen? Welche Besonderheiten gibt es in der Kfz-Versicherung? Was bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung? Was ist der Unterschied zur Verkehrshaftungsversicherung nach Ziff. 29 ADSp? 2 1

2 Rechtsgrundlagen des Versicherungswesens 1. VVG-Versicherungs-Vertrags-Gesetz -trat am in Kraft. Erstes Gesetz, das den Aspekt des Verbraucherschutzes beinhaltet >> zwingende Vorschriften Genau 100 Jahre später, zum , trat eine Reform des VVG in Kraft, wodurch ein verbesserter Verbraucherschutz erreicht werden soll. Unmittelbare Rechtsgrundlagen eines Versicherungsvertrages sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen, die den zwingenden Vorschriften des VVG Rechnung tragen müssen. 3 VVG Bei Großrisikenund laufenden Versicherungen kann von den verbraucherschützenden Bestimmungen des VVG abgewichen werden. Als Großrisikengelten -unabhängig von der wirtschaftlichen Größenordung des VN: Kaskoversicherungen (außer Kfz-Kasko) Waren-Transportversicherungen Haftpflichtversicherungen für Güterbeförderungen Eine laufende Versicherung liegt vor, wenn das versicherte Interesse bei Abschluss des Vertrages nur der Gattung nach bestimmt ist und erst nach seiner Entstehung dem Versicherer einzeln aufgegeben wird >> General-oder Umsatzpolicen. Die Konkretisierung des Versicherungsschutzes erfolgt mit der Anmeldung. 4 2

3 Rechtsgrundlagen des Versicherungswesens 2. VAG-Versicherungsaufsichtsgesetz. Das VAG gehört zum öffentlichen Recht und regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Staat und der Versicherungswirtschaft. Überwachung der Versicherungswirtschaft durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn. 5 Rechtsgrundlagen des Versicherungswesens Beschwerden über Versicherungen: BaFin (Graurheindorfer Str. 108, Bonn - Versicherungs-Ombudsmann e.v. (Kronenstraße 12, Berlin

4 Rechtsgrundlagen des Versicherungswesens Der GDV führt seit Jahren eine Wagnisdatei HIS.Darin werden sämtliche Fälle aufgelistet, in denen nach Meinung eines Versicherers Versicherungsbetrug oder halbseidene Angaben vorlagen. Auch können sich Versicherungen über HIS vor Abschluss neuer Verträge informieren, ob der potentielle Neukunde schon einmal verhaltensauffällig wurde. Seit 2009 kann jedermann eine Anfrage an den GDV ( stellen und erfährt so, ob und ggf. was über ihn berichtet wird. Wer unter falschem Verdacht stand, sollte diese Möglichkeit nutzen und den Fehler in der Datei beseitigen lassen. Das erspart viel Ärger bei einem neuen Versicherungsabschluss. 7 Was versichert eine Versicherung? Gegenstand jeder Versicherung ist das positive Interesse des VN, durch die versicherten Gefahren keine Schäden zu erleiden. Interesse bei Haftpflichtversicherungenist der Wunsch des Haftpflichtigen, von Schadenersatzansprüchen aus den in der jeweiligen Police beschriebenen Tätigkeiten freigestellt zu werden. Versichertes Interesse bei einersachversicherungist der Wunsch des Eigentümers, dass seine Sache(n) nicht durch von außen kommende Ereignisse beschädigt werden oder abhanden kommen. Typische Sachversicherungen im Logistikgeschäft sind Transport- und Lagerversicherungen. 8 4

5 Versicherung des Gutes Thonfeld TransSecure 9 Was bietet eine Haftpflichtversicherung? Szenarien: Sie verursachen schuldhaft einen Schaden. Welche Verpflichtung hat der Haftpflichtversicherer? Sie werden Ihrer Meinung nach zu Unrecht auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Welche Verpflichtung hat hier der Haftpflichtversicherer? 10 5

6 Was bietet eine Haftpflichtversicherung? Der Versicherungsschutz umfasst die Befriedigung berechtigter und/oder die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Der Versicherer ersetzt auch Aufwendungen zur Abwendungeines unmittelbar drohenden oder zur Minderungeines vom Versicherer zu ersetzenden Schadens Kosten, die durch die Ermittlung und Feststellung eines dem VN zur Last fallenden Schadens entstehen 11 Was bietet eine Haftpflichtversicherung? Die Abwehrverpflichtung des Haftpflichtversicherers beinhaltet automatisch eine Rechtschutzverpflichtung! Unterschied zur Rechtschutzversicherung: Sie ist eine reine Kostenversicherung für den Fall, dass man rechtliche Beratung in Anspruch nehmen will. Sie übernimmt Rechtsanwalts-/Gerichts-und Gutachterkosten, wenn der Rechtschutzversicherer der Meinung ist, dass damit ein positives Ergebnis für den VN erreicht werden kann. 12 6

7 Haftpflichtversicherung freiwillig oder Pflicht? Für einige wenige Haftpflichtrisiken hat der Gesetzgeber den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Warum? Versicherungen schützen primär das Interesse des Haftpflichtigen. Haftpflichtversicherungen schützen zugleich auch das Interesse des Geschädigten. Er wird von der Haftpflichtversicherung des Haftpflichtigen entschädigt und wird dadurch unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Haftpflichtigen. Der besondere Schutz des Geschädigten ergibt sich daraus, dass der Haftpflichtversicherer auch dann zu leisten hat, wenn das Versicherungsverhältnis krank ist. Eine Pflichtversicherung bewirkt aber keinen Direktanspruch des Geschädigten gegenüber dem Haftpflichtversicherer! Sonderfall: Kfz-Haftpflichtversicherung 13 Welche Besonderheiten weist die Kfz- Haftpflichtversicherung auf? Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftung des Kfz-Halters für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus dem Betrieb des versicherten Kfz entstehen. Sie beinhaltet auch Versicherungsschutz zugunsten des Fahrers, der nicht zugleich der Halter ist. Der Abschluss muss zwingendbei Zulassung eines Kfz nachgewiesen werden und eine Mindestdeckungssumme von 8 Mio. aufweisen. Der Geschädigte hat einen Direktanspruchgegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer. 14 7

8 Wie kann der Geschädigte den Kfz- Haftpflichtversicherer ermitteln? Den Kfz-Haftpflichtversicherer kann man über den Zentralruf der Autoversichereroder über die Zulassungsstelle unter Angabe des Kfz-Kennzeichens ermitteln. 15 KFZ-Haftpflichtversicherung 16 8

9 Was deckt die Kfz-Kaskoversicherung? Die Kaskoversicherung ist eine Sachversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Teilkaskoersetzt Schäden, die ohne eigens Verschulden entstehen: Wild-/Hagelschäden, Glasbruch, Diebstahl, Feuer etc. Vollkaskoersetzt Schäden aufgrund eigenen oder fremden Verschuldens: Unfall/Vandalismus 17 Welche gesetzlichen Pflichtversicherungen gibt es im Transportgeschäft? Gesetzliche Pflichtversicherungen 7a GüKG -Haftung des ausführenden LKW-Frachtführers nach HGB bei erlaubnispflichtigen Beförderungen Art. 50 MÜ -Haftung des ausführenden und vertraglichen Luftfrachtführers nach MÜ Vertragliche Versicherungspflichten ergeben sich aus: Ziff. 29 ADSp Ziff. 18 Logistik-AGB Welchen Grund hat das? 18 9

10 Warum Pflichtversicherung für Frachtführer im nationalen Straßengüterverkehr? 19 Was bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung? Genereller Deckungsumfang: Gesetzliche(außervertragliche)Haftpflicht des Unternehmens und sämtlicher Betriebsangehöriger aus den sich aus der Betriebsbeschreibungergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten. Versicherungsschutz erstreckt sich auf Personen-und Sachschäden, in begrenztem Umfang auch auf Vermögensschäden. Generelle Ausschlüsse: Führen oder Halten von KFZ >>> KFZ-Haftpflichtversicherung Ansprüche aus Schlechterfüllung von Verkehrsverträgen >>> Verkehrshaftungsversicherung Schäden an fremden geliehenen, gemieteten, gepachteten Sachen >>> Eigenschaden 20 10

11 Was bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung? Es können mitversichert werden: Nebenrisiken als Eigentümer, Mieter, Pächter von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten Teilnahme an Ausstellungen und Messen Vorhandensein von Reklameeinrichtungen Betriebsveranstaltungen Abhandenkommen von Sachen Betriebsangehöriger oder Besucher Mietsachschäden Bearbeitungsschäden, soweit keine Vertragspflicht zur Bearbeitung übernommen wurde Abhandenkommen fremder Schlüssel Sachmängelansprüche Dritter nach dem ProdHaftG Umwelthaftung (Basisversicherung) Tätigkeitsschäden aus log. Mehrwertleistungen Haftpflicht aus dem Betrieb von Gabelstaplern 21 Haftpflicht aus dem Betrieb von Gabelstaplern Je nach max. Geschwindigkeit und Einsatzort eines Gabelstaplers ist unterschiedlicher Haftpflichtversicherungsschutz notwendig: Gabelstapler Private Flächen Beschr. öffentl. Flächen Bis 6 km/h BHV BHV Über 6 km/h BHV Kfz-Vers. Ein Betriebsgrundstück gilt als beschränkt öff. Verkehrsfläche, wenn die Allgemeinheit Zugang hat (Besucher, Kunde, Lieferant) 22 11

12 Wann ist die Prämie fällig? Wann tritt Prämienverzug ein? Fälligkeit: Jährlich im Voraus Ratenzahlung kann vereinbart werden. Rechtsfolgen von Prämienverzug: 37: Erstprämienicht bezahlt: Rücktrittsrecht des Versicherers und Leistungsfreiheit 38: Folgeprämienicht bezahlt: Versicherer kann Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen setzen mit dem Hinweis darauf, dass Leistungsfreiheit besteht, wenn nach fruchtlosem Ablauf der Frist ein Schaden eintritt, der Vertrag fristlos gekündigt werden kann, wenn nicht fristgemäß bezahlt wird. Die Kündigung kann vorsorglich ausgesprochen werden. Die Wirkung der Kündigung entfällt, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach dem Kündigungstermin nachgeholt wird und inzwischen kein Schaden eingetreten ist. 23 Welche Kündigungsfristen gibt es? Ordentliche Kündigung:spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages. Schadenfallkündigung:Nach Eintritt eines Versicherungsfalls können beide Parteien den Versicherungsvertrag kündigen: Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, jedoch spätestens zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode

13 Vertriebswege in der Versicherungswirtschaft Direktvertrieb via Internet oder über Versicherungsvermittler Versicherungsvertreter Beauftragter einer Versicherungsgesellschaft Versicherungsmakler Beauftragter des Versicherungsnehmers Alle unterliegen einer Beratungspflicht, jedoch mit unterschiedlicher Qualität. Die Kosten der Beratung sind in die Prämie einkalkuliert. Versicherer zahlt dem Vermittler eine Provision! 25 Vertriebswege in der Versicherungswirtschaft Eine objektive Beratung erhält man nur gegen Bezahlung! Der Versicherungsberater wird in 59 Abs. 3 VVG als Vermittler mit besonderem Status geregelt. Er ist ein Rechtsberater, der auf Honorarbasis arbeitet. Er schuldet eine objektive Beratung und hilft auch bei der Schadenabwicklung

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