Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium
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- Nele Kuntz
- vor 8 Jahren
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1 Das Gemeinschaftliche -Konsilium Die 2. Basler Arzthaftpflichttage Dr. iur. Reinhard Kindscher Basler Versicherungen I. Die aktuellen Problemfelder im Zusammenhang mit medizinischen Gutachten Auswahl des s Fragenkatalog Zeitdauer bis zur Vorlage des schriftlichen Gutachtens Qualität der Gutachten Gutachten, Gegengutachten, Obergutachten Fehlende Akzeptanz des Gutachtens (z. B. unerwünschtes Ergebnis, Person des s, unzureichende Qualität des Gutachtens) Ein langer und beschwerlicher Weg Das Gemeinschaftliche -Konsilium, Dr. iur. Reinhard Kindscher 2 1
2 Gemeinschaftlichen -Konsiliums 1. Grundprinzip des Gemeinschaftlichen -Konsiliums Leitgedanke: gemeinschaftliches Vorgehen Patient / Versicherer / Arzt Das Gemeinschaftliche -Konsilium, Dr. iur. Reinhard Kindscher 3 II. Das neue Modell des Gemeinschaftlichen -Konsiliums 2. Weiterer Verlauf Patient / Versicherer / Arzt Einigkeit der Fall i.d.r. lösbar Fallerledigung Einigkeit der zu medizinischen Teilaspekten Keine Einigkeit der bessere Einschätzung des Prozessrisikos Das Gemeinschaftliche -Konsilium, Dr. iur. Reinhard Kindscher 4 2
3 Gemeinschaftlichen -Konsiliums 3. Die Vorteile des Gemeinschaftlichen -Konsiliums Verständigung auf einen gemeinsamen entbehrlich grds. keine Einigung auf einen gemeinsamen Fragenkatalog nötig unmittelbarer fachlicher Austausch zwischen den n zielgerichtetes Herausarbeiten der medizinischen Problematik detailliertere Begründungen Interdisziplinarität; unmittelbare Teilnahme an der medizin. Diskussion erhöhte Akzeptanz der gutachterlichen Beurteilungen Förderung d. Konsensfindung u. des Ziels einvernehmlicher Fallerledigung verbesserte Einschätzung des Prozessrisikos effizientes Vorgehen ggf. Reduktion der kosten Das Gemeinschaftliche -Konsilium, Dr. iur. Reinhard Kindscher 5 II. Das neue Modell des Gemeinschaftlichen -Konsiliums 4. Inspiration für dieses neue Modell: Die bewährte Praxis in Frankreich In Frankreich bestimmen nach Verkehrsunfällen mit schweren Personenschäden die verletzte Person und der Haftpflichtversicherer jeweils für sich einen Arzt als. Diese beiden Ärzte untersuchen die verletzte Person gemeinsam, diskutieren dann ihre Erhebungen und ihre Ergebnisse und erstellen dann ein gemeinsam getragenes Gutachten, die sog. expertise médicale conjointe. seit 1985 in Frankreich gesetzlich vorgeschrieben weniger Gerichtsverfahren und schnellere Fallerledigung Das Gemeinschaftliche -Konsilium, Dr. iur. Reinhard Kindscher 6 3
4 Gemeinschaftlichen -Konsiliums 5. Varianten eines Gemeinschaftlichen -Konsiliums a. Zwei medizinische arbeiten sich getrennt in die vorhandene Dokumentation und die medizinischen Fragestellungen ein mit anschliessender Diskussion im Beisein des Haftpflichtversicherers und des Anwalts der geschädigten Person, ggf. auch der geschädigten Person. Patient Versicherer Arzt Das Gemeinschaftliche -Konsilium, Dr. iur. Reinhard Kindscher 7 II. Das neue Modell des Gemeinschaftlichen -Konsiliums 5. Varianten eines Gemeinschaftlichen -Konsiliums b. Zwei untersuchen die geschädigte Person mit anschliessender Diskussion der medizinischen Ergebnisse und Schlussfolgerungen im Beisein des Haftpflichtversicherers und des Anwalts der geschädigten Person (analog der französischen Praxis). Versicherer Das Gemeinschaftliche -Konsilium, Dr. iur. Reinhard Kindscher 8 4
5 Gemeinschaftlichen -Konsiliums 5. Varianten eines Gemeinschaftlichen -Konsiliums c. Ein arbeitet sich in die vorhandene Dokumentation und die medizinischen Fragestellungen ein mit anschliessender Erörterung gegenüber dem Haftpflichtversicherer und dem Anwalt der geschädigten Person, welche ggf. von ihren beratenden Ärzten begleitet werden. Das Gemeinschaftliche -Konsilium, Dr. iur. Reinhard Kindscher 9 II. Das neue Modell des Gemeinschaftlichen -Konsiliums 5. Varianten eines Gemeinschaftlichen -Konsiliums d. Ein (zuvor schon beauftragter) erläutert (s)ein vorliegendes schriftliches Gutachten gegenüber dem Haftpflichtversicherer und dem Anwalt der geschädigten Person, welche ggf. von ihren beratenden Ärzten begleitet werden. Versicherer beratender Arzt Gutachten beratender Arzt Versicherer beratender Arzt beratender Arzt Das Gemeinschaftliche -Konsilium, Dr. iur. Reinhard Kindscher 10 5
6 Gemeinschaftlichen -Konsiliums 6. Notwendige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Gemeinschaftliches -Konsilium geeigneter Fall Festlegung der Modalitäten für das geplante Vorgehen Offenheit aller Beteiligten für dieses neue Modell fachliche Kompetenz der Persönlichkeit der eingehende Vorbereitung der Zusammenkunft aufrichtiges, konstruktives, lösungsorientiertes Diskussionsklima Das Gemeinschaftliche -Konsilium, Dr. iur. Reinhard Kindscher 11 II. Das neue Modell des Gemeinschaftlichen -Konsiliums 7. Misserfolgsfaktoren Fehlen der notwendigen Voraussetzungen Anfangsschwierigkeiten eines neuen Modells Einnehmen einer Parteivertreter-Rolle durch die medizinischen Das Gemeinschaftliche -Konsilium, Dr. iur. Reinhard Kindscher 12 6
7 Gemeinschaftlichen -Konsiliums Unsere Erfahrung: Das Gemeinschaftliche -Konsilium ist ein Erfolgsmodell. Das Gemeinschaftliche -Konsilium vereinfacht das Begutachtungsverfahren... verringert ggf. die Dauer der Fallbearbeitung... erhöht die Akzeptanz der gutachterlichen Beurteilungen... fördert die Erzielung einer gütlichen Einigung. Das Gemeinschaftliche -Konsilium, Dr. iur. Reinhard Kindscher 13 Das Gemeinschaftliche -Konsilium - Erfahrungen - Die 2. Basler Arzthaftpflichttage Jean-Pierre Heller Advokat Basler Versicherungen 7
8 I. Haftpflichtfälle mit GGK bei der Basler Versicherung 12 Fälle 4 Fälle pendent 8 Fälle abgeschlossen 2 Fälle: Keine Haftung 6 Fälle: Vergleich Das Gemeinschaftliche -Konsilium, Jean-Pierre Heller, Advokat 15 I. Haftpflichtfälle mit GGK bei der Basler Versicherung 5 Fälle schriftliche medizinische Gutachten vor GGK 2 Fälle gemeinsames Gutachten 1 Fall Kein Partei-G. Gutachten Das Gemeinschaftliche -Konsilium, Jean-Pierre Heller, Advokat 16 8
9 I. Haftpflichtfälle mit GGK bei der Basler Versicherung 7 Fälle schriftlicher Bericht nach GGK Nein 1 Fall Ja Das Gemeinschaftliche -Konsilium, Jean-Pierre Heller, Advokat 17 II. Fallbeispiel schwere Enzephalopathie bei einem Neugeborenen schwere Hirnschädigung infolge Sauerstoffmangel bei der Geburt unzureichende Überwachung? Nichterkennen von pathologischen Veränderungen des Herzfrequenzmusters? GGK: Ein von den Parteien beauftragter erläutert mündlich seine Einschätzung und diskutiert diese mit den Eltern des geschädigten Kindes, deren Anwalt, der Gynäkologin, deren Haftpflichtversicherer und dessen medizinischer Beraterin. Eltern können sich damit abfinden, dass es sich um ein schicksalhaftes Ereignis gehandelt hat. Fallabschluss Das Gemeinschaftliche -Konsilium, Jean-Pierre Heller, Advokat 18 9
10 III. Fallbeispiel Kreuzbandplastik Kreuzbandplastik nach Ruptur. Beuge- und Streckdefizite; Instabilität => Arbeitsunfähigkeit 50% Behandlungsfehlervorwürfe durch SUVA Arzt sowie Patient. Falsche Positionierung des Bohrloches? Kausalität? GGK : Gemeinsamer durch die Parteien bestimmt. Mündliche Erläuterung und Diskussion des med. Sachverhaltes mit den Parteien. Anwesend: Geschädigter, dessen Anwalt, ein Vertreter der SUVA (Regressant), 2 Vertreter des Spitals sowie deren Haftpflichtversicherer. Fallerledigung Das Gemeinschaftliche -Konsilium, Jean-Pierre Heller, Advokat 19 10
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