Überblick>behalten. Newsletter>Russland. > > Neuerungen>im>Verfahren>> der>attestierung>von>arbeitsplätzen. Lesen>Sie>in>dieser>Ausgabe:
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- Charlotte Kopp
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1 Überblick>behalten Newsletter>Russland Steuern>und>Recht>aktuell Ausgabe:>Januar>/>Februar> Lesen>Sie>in>dieser>Ausgabe: > > Neuerungen>im>Verfahren>> der>attestierung>von>arbeitsplätzen > > Russische>Einkommensteuererklärung>> natürlicher>personen>für>das>jahr>2012> > > Letzte>Änderungen>in>der>Verwaltungspraxis > > Ausgewählte>Rechtsprechung>> aus>dem>jahre>2012 > > Betrieb>von>Gebäuden>und>baulichen>Anlagen:> Neuerungen>in>der>russischen>Gesetzgebung > > Oberstes>Arbitragegericht>erweitert>die>Teilnahme> von>natürlichen>personen>an>arbitragestreitigkeiten > > Notarielle>Beglaubigung>von>Übersetzungen > > Survival>Training>für>Führungskräfte>in>Russland>> bei>rödl>&>partner>in>moskau > > Neuerungen>im>Verfahren>> der>attestierung>von>arbeitsplätzen Von>Irina>Reimer,>Rödl>&>Partner>(Moskau) Das> Verfahren> zur> Attestierung> von> Arbeitsplätzen> wurde>durch>erlass>nr.>342n>des>ministeriums>für>gesundheit> und> soziale> Entwicklung> der> Russischen> Föderation> vom> 26.>April> 2011> festgelegt.> Die> Attestierung> wird> zur> Bewertung>der>Arbeitsbedingungen>an>den>Arbeitsplätzen> und> zur> Feststellung> von> möglichen> schädlichen> und/ oder> gefährlichen> Produktionsfaktoren> durchgeführt.> Der> Attestierung> unterliegen> alle> in> einer> Gesellschaft> bestehenden>arbeitsplätze. Die> Attestierung> wird> gemeinsam> durch> den> Arbeitgeber> und> die> Attestierungsorganisation> durchgeführt,> welche> durch> den> Arbeitgeber> zur> Ausführung> von> Attestierungsarbeiten> auf> Grundlage> eines> zivilrechtlichen> Vertrages>hinzugezogen>wird.>Die>Attestierungsorganisation> muss>eine>vom>arbeitgeber>unabhängige>person>sein>und> von> dem> Gesundheitsministerium> zur> Durchführung> solcher>prüfungen>zugelassen>sein.> Die> Attestierungsfristen> sind> durch> den> Arbeitgeber> auf> Basis>des>Grundsatzes>festzulegen,>dass>jeder>Arbeitsplatz> mindestens> einmal> alle> fünf> Jahre> zu> attestieren> ist.> Die> genannte> Frist> beginnt> ab> dem> Tag> der> Beendigung> der> letzten> Attestierung.> Die> Attestierung> neu> geschaffener> Arbeitsplätze> ist> spätestens> 60> Arbeitstage> nach> deren> Inbetriebnahme>zu>beginnen. Zur> Organisation> und> Durchführung> der> Attestierung> hat> der> Arbeitgeber> eine> Attestierungskommission> zu> bilden> und> den> Plan> für> Attestierungsarbeiten> festzulegen.> Die> Kommission> besteht> aus> Vertretern> des> Arbeitgebers,> einem> Arbeitsschutzspezialisten,> und> falls> vorhanden,> Vertretern>der>Gewerkschaft>oder>Vertretern>eines>anderen> Organs,>das>die>Interessen>des>Arbeitnehmers>wahrnimmt.> Die> Zusammensetzung> der> Attestierungskommission> so-
2 Stichtag>für>die>Einreichung>der>Jahressteuererklärung>für>das> Kalenderjahr>2012>ist>der>30.>April>2013.>Dies>gilt>für>Personen,> die> mindestens> eine> steuerpflichtige> Einkommensquelle> hawie>der>plan>für>attestierungsarbeiten>werden>durch>eine> Anordnung>des>Arbeitgebers>bestätigt. Seit>dem>1.>Januar>2012>besteht>die>Pflicht>der>Arbeitgeber,> bei>dem>sozialversicherungsfonds>der>russischen>föderation> (FSS)> Angaben> über> die> Ergebnisse> der> Attestierung> von> Arbeitsplätzen> sowie> über> die> durchgeführten> obligatorischen> Voruntersuchungen> und> regelmäßigen> medizinischen> Untersuchungen> der> Arbeitnehmer> vorzulegen.> Diese> Anforderungen> wurden> durch> das> Föderale> Gesetz> Nr.>300-FZ>vom>6.>November>2011> Über>die>Einbringung> von> Änderungen> in> die> Artikel> 17> und> 22> des> Föderalen> Gesetzes> Über> die> obligatorische> Sozialversicherung> gegen>arbeitsunfälle>und>berufskrankheiten >festgestellt. Die> Vorlage> dieser> Angaben> ist> zur> Berechnung> von> Rabatten,>Zuschlägen>sowie>des>Versicherungstarifs>durch> den>sozialversicherungsfonds>erforderlich. In> das> Formblatt> 4-FSS> wurden> entsprechende> Änderungen> eingebracht,> jedoch> sind> diese> noch> nicht> in> Kraft> getreten.> Laut> Prognosen> von> Vertretern> des> Sozialversicherungsfonds> wird> das> Verfahren> zur> Vorlage> der> Angaben> über> die> Ergebnisse> der> Attestierung> von> Arbeitsplätzen> nach> Arbeitsbedingungen> und> über> die> durchgeführten> obligatorischen> Voruntersuchungen> und> regelmäßigen> medizinischen> Untersuchungen> im> ersten> Halbjahr>2013>bestätigt.>Der>Sozialversicherungsfonds>wird> dann> die> Unternehmen> dazu> auffordern,> die> entsprechenden>angaben>vorzulegen. Irina>Reimer Rechtsanwältin>(Deutschland) > > Russische>Einkommensteuererklärung>natürlicher>Personen> für>das>jahr>2012 Von>Leonid>Dimant,>Rödl>&>Partner>(Moskau) Alle> natürlichen> Personen,> die> Einkünfte> für> ihre> Tätigkeit> in> der> Russischen> Föderation> beziehen,> unterliegen> der> Einkommensteuerpflicht. Es>gelten>vier>Einheitssätze>für>unterschiedliche>steuerliche> Einkünfte:> > > 13>%> >für>so>genannte> Steuerresidenten > > 30>%> >für>so>genannte> Nichtsteuerresidenten > > 9>%> >für>dividenden> > > 35> %> > für> diverse> Erträge> aus> Bankprodukten,> Vorteilsgewährungen>(zinsvergünstigte>Darlehen),>Spiel-> und>lottogewinne>etc. Steuerpflichtig> sind> natürliche> Personen> sowie> Einzelunternehmer.> Es> wird> zwischen> so> genannten> Steuerresidenten>und>Nichtsteuerresidenten>unterschieden.> Als> Steuerresidenten> (auch> Ausländer)> gelten> unbeschränkt> steuerpflichtige> Personen,> die> tatsächlich> nicht> weniger> als> 183>Tage>in>einem>Zeitraum>von>zwölf>aufeinanderfolgenden> Monaten>auf>dem>Gebiet>der>Russischen>Föderation>tätig>waren.> Sowohl> russische> Staatsangehörige> als> auch> Ausländer> können>in>russland>unbeschränkt>steuerpflichtig>sein. Gegenstand> der> Besteuerung> ist> die> Summe> aller> Einkunftsarten> innerhalb> und> außerhalb> der> Russischen> Föderation>(Welteinkommen).>D.h.,>Steuerresidenten,>welche> weitere>einkünfte>haben,>als>die>für>die>sie>schon>im>rahmen> der> Einkommensbesteuerung> der> russischen> monatlichen> Einkünfte>als>Angestellte>besteuert>werden,>sind>zur>Einreichung> der> jährlichen> russischen> Einkommensteuererklärung> (sog.> Formular> 3-NDFL)> bei> der> Steuerbehörde> verpflichtet.> Für> die> Ermittlung> der> Steuerpflicht> werden> Auslandsaufenthalte> auf> Grund> von> medizinischen> Behandlungen> oder> Weiterbildungsmaßnahmen>nicht>herangezogen.> Für> Nichtsteuerresidenten> > beschränkt> steuerpflichtige> Personen,>die>sich>weniger>als>183>Tage>im>o.g.>Zeitraum> in> der> Russischen> Föderation> befinden> > gelten> dagegen> als>besteuerungsgegenstand>nur>einkommen>aus>quellen> innerhalb>der>russischen>föderation.> 2
3 Ausgabe:>Januar>/>Februar>2013 ben,>bei>der>ein>steuereinbehalt>nicht>erfolgt>ist.>die>jeweils> fällige>steuerschuld>ist>bis>zum>15.>juli>2013>zu>begleichen. Eine>Steuererklärung>ist>nicht>erforderlich,>falls>ausschließlich>Einkommen>aus>russischen>Quellen>erzielt>wurde>und> die> Einkommensteuer> vollständig> durch> den> Arbeitgeber> einbehalten> wurde.> Unternehmen> in> der> Russischen> Föderation> sind> verpflichtet,> die> Einkommensteuer> für> ihre> Mitarbeiter> zu> berechnen,> einzubehalten> und> an> das> Finanzamt> abzuführen.> Personen,> die> ihr> Einkommen> aus> dem> Ausland> beziehen> oder> Selbstständige,> sind> für> die> Berechnung> und> Einreichung> Einkommensteuererklärung> sowie>entrichtung>der>steuer>selbst>verantwortlich.> Ausländer> können> vollständig> bzw.> teilweise> von> der> Einkommensteuerzahlung> in> ihren> Herkunftsländern> befreit> werden,> wenn> eine> entsprechende> Steuerbefreiung> in> einem> Doppelbesteuerungsabkommen> bzw.> einem> anderen> internationalen> Abkommen> unter> Beteiligung> der> Russischen>Föderation>vorgesehen>ist. Rödl> &> Partner> berät> Sie> gern> im> Zusammenhang> mit> der> Besteuerung> von> Einkommen> natürlicher> Personen,> unterstützt> Sie> bei> der> Erstellung> der> russischen> Einkommensteuererklärung>sowie>deren>Einreichung>bei>den> Steuerbehörden>und>begleitet>Sie>bis>zur>Entgegennahme> der> entsprechenden> Steuerbescheinigungen> bzw.> einer> Bestätigung>über>vollständige>Ausgleich>der>Steuerschuld. Leonid>Dimant Dipl.-Ökonom > > Letzte>Änderungen>> in>der>verwaltungspraxis Von>Olga>Lux,>Rödl>&>Partner>(Moskau) Das> Steuerrecht> wird> weitgehend> durch> die> Verwaltungs-> und> Gerichtspraxis> entwickelt,> wobei> das> russische> Steuerrecht> keine> Ausnahme> bildet.> Obwohl> der> Verwaltungs->und>Gerichtspraxis>keine>unmittelbar>normerzeugende>Kraft>zuerkannt>wird,>stellt>eine>gefestigte>Praxis> faktisch> dennoch> eine> wichtige> Grundlage> für> steuerliche> Planungen>auch>in>Russland>dar. Kurz>vor>dem>bevorstehenden>Jahreswechsel>möchten>wir> eine>bilanz>aus>der>entwicklung>der>verwaltungspraxis>im> Jahre> 2012> ziehen> und> wichtige> Entwicklungstendenzen> der>russischen>verwaltungspraxis>in>kurzer>form>darstellen. 1.> Positive Kursdifferenzen bei der Dividendenzahlung in Fremdwährung sind als sonstige betriebliche Erträge für steuerliche Zwecke zu berücksichtigen.> (Schreiben> Nr.> /1/219> des> Finanzministeriums> der> Russischen> Föderation> vom> 3.>Mai>2012) Im>2011>hatte>eine>OOO>die>Dividendenzahlung>zugunsten> eines> ausländischen> Gesellschafters> beschlossen> und> festgesetzt,>welche>in>fremdwährung>ausgezahlt>werden>sollte. Am> Tag> der> Dividendenzahlung> hat> sich> aufgrund> der> Währungskursänderung>eine>positive>Wechselkursdifferenz> gebildet.>dabei>entsteht>die>frage,>ob>die>ooo>diese>positive> Wechselkursdifferenz> gewinnsteuerlich> zu> berücksichtigen>hat. Das> Finanzministerium> der> Russischen> Föderation> erklärt> daher,> dass> positive> Wechselkursdifferenzen,> die> infolge> der> Auszahlung> einer> Dividende> in> Fremdwährung> entstehen,> als> steuerbare> sonstige> betriebliche> Erträge> zwecks> Besteuerung>der>Unternehmensgewinne>auf>der>Grundlage> von>pkt.>11>art.>250>stgb>rf>zu>erfassen>sind. 2.> Mietaufwendungen während des Aufenthalts eines ausländischen Arbeitnehmers können als Personalaufwand nur in der Höhe von maximal 20 % des Arbeitslohnes geltend gemacht werden.> (Schreiben> > /1/216>des>Finanzministeriums> der>russischen>föderation>vom>2.>mai>2012) Russische> Unternehmen,> welche> ausländische> Arbeitskräfte> einstellen,> müssen> nach> den> russischen> Gesetzesvorschriften> für> ausländische> Arbeitnehmer> während> deren> Aufenthaltsdauer> in> Russland> eine> Wohnmöglichkeit>bereitstellen.>Allerdings>kommt>es>bei>der> gewinnsteuerlichen> Geltendmachung> der> Mietkosten> zu> Streitigkeiten>mit>der>Steuerbehörde. 3
4 Das> Finanzministerium> der> Russischen> Föderation> erklärte> daher,> dass> die> durch> Unternehmen> übernommenen> Mietkosten> beim> Arbeitnehmer> als> Einkünfte> aus> unselbständiger> Arbeit> in> immaterieller> Form> gelten.> Um> solche> Kosten> als> betrieblich> veranlasste> Aufwendungen> zu> berücksichtigen,> müssen> drei> Bedingungen> durch> das> Unternehmen>erfüllt>werden.>Erstens:>Die>Übernahme>der> Mietkosten>muss>vertraglich>vereinbart>werden.>Zweitens:> Die>Höhe>der>Mietkosten>darf>den>Beitrag>von>max.>20>%>des> monatlichen>arbeitslohns>des>entsprechenden>mitarbeiters> nicht>übersteigen.>drittens:>die>mietaufwendungen>müssen> wirtschaftlich>begründet>und>dokumentiert>sein. 3.> Steuerpflichtige und untergeordnete Steuerbehörden wurden über die Anwendung des Abs. 3 Pkt. 4 Art. 89 StGB RF aufgeklärt.>(schreiben>nr.> АС-4-2/8792> des> FNS> der> Russischen> Föderation> vom> 29.>Mai>2012) Nach> den> allgemeinen> Regeln> kann> eine> Betriebsprüfung> die> letzten> drei> Jahre> erfassen,> vor> dem> Jahr,> in> dem> die> Durchführung>der>Betriebsprüfung>beschlossen>wurde.>Eine> Ausnahme>gemäß>Abs.>3>Pkt.>4>Art.>89>StGB>der>Russischen> Föderation> besteht> im> Falle> der> Einreichung> einer> korrigierten> Steuererklärung> während> der> Betriebsprüfung.> Reicht> der> Steuerpflichtige> während> der> Betriebsprüfung> eine> korrigierte> Steuererklärung> ein,> wird> nur> der> Veranlagungszeitraum> im> Rahmen> der> Betriebsprüfung> geprüft,>der>in>der>korrigierten>steuererklärung>erfasst>ist.> Die>russische>Steuerbehörde>klärt>diesbezüglich>auf,>dass> die> Erstreckung> der> Betriebsprüfung> über> besagte> drei> Jahre> hinaus> nur> dann> möglich> ist,> wenn> der> betreffende> Veranlagungszeitraum> bei> der> vorherigen> Betriebsprüfung> nicht> geprüft> wurde.> Dabei> spielt> es> keine> Rolle,> ob> die> korrigierte> Steuererklärung> vor,> während,> oder> nach> der> Durchführung>der>Betriebsprüfung>eingereicht>wurde. 4.> Aufwendungen eines ausländischen Unternehmens, welche außerhalb Russlands anfallen und in Zusammenhang mit der Tätigkeit einer russischen Betriebsstätte stehen, können bei der betreffenden Repräsentanz gewinnsteuerlich geltend gemacht werden.> (Schreiben> Nr.> ED-4-3/11376@> des> FNS> der> Russischen> Föderation> vom> 11.> Juli> 2012> mit> der> Anordnung> der> obligatorischen> Anwendung> des> Schreibens> Nr.> > des> Finanzministeriums> der> Russischen> Föderation> vom> 26.>Juni>2012>bei>den>Steuerbehörden) Wenn> ein> ausländisches> Unternehmen> mit> Sitz> im> Ausland> Aufwendungen> im> Interesse> seiner> russischen> Betriebsstätte> trägt,> dann> ist> betreffende> Betriebsstätte> in> Russland> berechtigt,> solche> Aufwendungen> als> Betriebsausgaben> gewinnsteuerlich> geltend> zu> machen.> Dabei> machen> die> Behörden> darauf> aufmerksam,> dass> die> Aufwendungen> bei> der> Betriebsstätte> in> der> Periode> zu> berücksichtigen> sind,> in> der> sie> vom> Stammhaus> tat- sächlich>an>die>russische>betriebsstätte>übertragen>worden> sind.> Dabei> wird> bei> der> Berechnung> der> Gewinnsteuer- Bemessungsgrundlage> vorgeschrieben,> den> Beschluss> Nr.>1896/12>des>Obersten>Arbitragegerichts>der>Russischen> Föderation> vom> 27.> April> 2012> über> die> Anrechnung> der> Aufwendungen>des>Stammhauses>bei>seiner>Betriebsstätte> in> Russland> zu> beachten> > und> zwar> können,> wenn> aus> den>entsprechenden>belegen>bzw.>unterlagen>hervorgeht,> in> welcher> Periode> die> Aufwendungen> tatsächlich> beim> Stammhaus>entstanden>sind,>diese>auch>bei>der>russischen> Betriebsstätte> in> der> Veranlagungsperiode> steuerlich> geltend> gemacht> werden,> in> der> sie> tatsächlich> entstanden> und>nicht>in>der>veranlagungsperiode,>in>welcher>sie>an>die> russische>betriebsstätte>übertragen>worden>sind. 5.> Steuerliche Anmeldungspflicht bei Einrichtung eines Arbeitsplatzes> (Schreiben> Nr.> /1-181> des>finanzministeriums>der>russischen>föderation>vom> 19.>Juli>2012) Das>Finanzministerium>der>Russischen>Föderation>erläuterte>die>Frage>der>Begründung>einer>Betriebsstätte>infolge>der> Einrichtung> von> stationären> Arbeitsplätzen> für> Mitarbeiter,> die> sich> im> Rahmen> ihrer> Dienstreise> am> Kundenstandort> aufhalten. Nach> Auffassung> des> Finanzministeriums> der> Russischen> Föderation> führt> eine> unternehmerische> Tätigkeit> mit> einer> Einrichtung> eines> stationären> Arbeitsplatzes> zur> steuerlichen> Anmeldepflicht> des> Unternehmens> bei> der> lokalen> Steuerbehörde> am> Tätigkeitsort.> Die> steuerliche> Registrierungspflicht>entsteht>unabhängig>von>der>Form>der> Arbeitsorganisation> (Schichtarbeit> oder> Dienstreise)> und> unabhängig>von>dem>tatsächlichen>zeitlichen>aufenthalt>eines>bestimmten>mitarbeiters>am>arbeitsplatz. 6.> Besteuerung von Einkünften aus der Veräußerung eines Kraftfahrzeuges einer keine unternehmerische Tätigkeit ausübenden russischen Repräsentanz eines deutschen Unternehmens> (Schreiben> Nr.> /175> des> Finanzministeriums> der>russischen>föderation>vom>10.>juli>2012) Das> Finanzministerium> der> Russischen> Föderation> betrachtete> einen> Sachverhalt,> in> dem> eine> nicht> kommerzielle> Repräsentanz> eines> deutschen> Unternehmens> in> der> Russischen> Föderation> ein> Kraftfahrzeug> an> eine> natürliche>person>veräußert.>das>kraftfahrzeug>wurde>von>einer> russischen> Leasinggesellschaft> erworben> und> für> nichtkommerzielle> Tätigkeit> der> Repräsentanz> eingesetzt.> Das> Finanzministerium> der> der> Russischen> Föderation> vertrat> dabei>die>ansicht,>dass>die>veräußerung>des>kraftfahrzeuges> auf> dem> Territorium> Russlands> umsatzsteuerbar> und> -pflichtig>mit>einem>steuersatz>in>höhe>von>18>%>ist>(pkt.>3> Art.>164>StGB>RF).>Ferner>bestätigte>dieses>den>Abzug>der> beim>kauf>des>kraftfahrzeuges>angefallenen>umsatzsteuer> bei> der> nicht> kommerziellen> Repräsentanz.> Die> Einkünfte> 4
5 Ausgabe:>Januar>/>Februar>2013 aus> der> Veräußerung> des> beweglichen> Vermögens> einer> Repräsentanz> eines> deutschen> Unternehmens,> die> keine> unternehmerische> Tätigkeit> auf> dem> Territorium> Russlands> ausübt,> unterliegen> gemäß> der> Bestimmungen> von> DBA> DE/R> grundsätzlich> der> Gewinnbesteuerung> in> Deutschland.> In> Russland> werden> betreffende> Einkünfte> von>der>gewinnbesteuerung>freigestellt. 7.> Umsatzsteuerbesteuerung von Dienstleitungen in den Bereichen Beratung, Werbung, Information und Aktualisierung von Computerdatenbanken, die eine Repräsentanz zugunsten ihres ausländischen Stammhauses erwirbt.> (Schreiben> Nr.> /325> des> Finanzministeriums> der> Russischen> Föderation>vom>20.>November>2012) Das> Finanzministerium> der> Russischen> Föderation> betrachtete> eine> Situation,> in> der> eine> nicht> kommerzielle> Repräsentanz> eines> ausländischen> Unternehmens> in> der> Russischen> Föderation> Dienstleistungen> in> den> Bereichen> Beratung,> Werbung,> Information> und> Aktualisierung> von> Computerdatenbanken> zugunsten> ihres> ausländischen> Stammhauses> bei> einem> anderen> ausländischen> Unternehmen> beantragt,> welches> in> der> Russischen> Föderation>steuerlich>nicht>registriert>ist. Das> Finanzministerium> der> Russischen> Föderation> verweist>auf>den>entscheid>nr.>41-o>des>verfassungsgerichtes> der> Russischen> Föderation> vom> 22.> Januar> 2004,> in> dem> das> Verfassungsgericht> darauf> hinweist,> dass> die> Zahlungsbelege>zur>Steuerzahlung>vom>Steuerzahler>kommen> und> von> ihm> unterzeichnet> werden.> Die> Zahlung> der> anfallenden> Steuer> muss> außerdem> zu> Lasten> des> Steuerzahlers> und> aus> eigenen> Geldmitteln> erfolgen,> die> ihm> frei> zur> Verfügung> stehen.> Somit> müssen> auch> die> Zahlungsbelege> durch> den> Steuerzahler> selbst> unterzeichnet>werden.> Die> Einbringung> von> Gesetzesänderungen,> die> die> Steuerzahlung> durch> Dritte> zulassen,> hält> das> Finanzministerium>nicht>für>notwendig. Alexander>Yudovich Jurist>(Russland),>Steuerberater Tel.:> +7>(495)>933>51>20 Das> Finanzministerium> vertritt> dabei> die> Ansicht,> dass> die> Dienstleistungen> im> Bereich> der> Beratung,> Werbung,> Information>und>Aktualisierung>von>Computerdatenbanken,> die>ein>ausländisches,>in>der>russischen>föderation>steuerlich> nicht> registriertes> Unternehmen> zugunsten> eines> anderen> ausländischen> Unternehmens> ausübt,> welches> wiederum>über>eine>nicht>kommerzielle>repräsentanz>auf> dem>territorium>der>russischen>föderation>tätigt>ist,>der> Umsatzbesteuerung>in>Russland>unterliegen.>Dabei>ist>die> ausländische> Repräsentanz> verpflichtet,> die> Umsatzteuer> im>abzugsverfahren>einzubehalten>und>an>den>russischen> Fiskus>zu>entrichten,>unabhängig>davon,>ob>ihre>Tätigkeit> selbst> zur> Begründung> einer> Betriebstätte> in> Russland> führt>oder>nicht. 8.> Steuerzahlung per Vollmacht: Position des Finanzministeriums der Russischen Föderation (Schreiben> Nr.> /100> des> Finanzministeriums> der>russischen>föderation>vom>23.>november>2012) Das> Finanzministerium> der> Russischen> Föderation> prüfte>eine>möglichkeit>der>bezahlung>der>anfallenden>steuer> einer> Person> durch> einen> Dritten> per> Vollmacht> und> der> Einbringung> der> damit> verbundenen> Änderungen> in> das> russische>steuergesetzbuch. 5
6 > > Ausgewählte>Rechtsprechung> aus>dem>jahre>2012 Von>Patrick>Pohlit,>Rödl>&>Partner>(Moskau) Fall OOO Auchan In> diesem> Jahr> wurde> vor> dem> Verfassungsgericht> der> Russischen> Föderation> der> Fall> Auchan> verhandelt.> Gegenstand> des> Rechtsstreits> war> eine> Norm> des> russischen> Steuergesetzbuches,> die> das> Verfahren> für> die> Geltendmachung>>von>Verlusten>aus>Warendiebstählen>bestimmt>und>von>den>Steuerbehörden>überdehnt>und>damit> rechtswidrig>ausgelegt>wird.> Das> russische> Tochterunternehmen> der> französischen> Hypermarktkette> Auchan > hatte> steuermindernd> außerordentliche> Aufwendungen> aus> infolge> von> Warendiebstählen> angefallenen> Verlusten> in> Höhe> von> RUB> 350> Mio.> gegenüber> der> Steuerbehörde> geltend> gemacht> und> sich> in> allen> drei> Gerichtsinstanzen> nicht> durchsetzen> können.> Gemäß> den> Vorschriften> der> strittigen> Norm> des> Steuergesetzbuches> muss>>bei> der> Geltendmachung> von> infolge> Warendiebstahls> oder> Fehlmengen> von> Wertsachen> angefallenen> Verlusten> die>tatsache>der>nichtfeststellung>eines>schuldigen>bzw.> Täters>durch>eine>zuständige>Behörde>bestätigt>werden> (Unterpunkt>5,>Punkt>2,>Artikel>265>Steuergesetzbuch>der> Russischen>Föderation).>In>der>Finanzverwaltungspraxis> gilt> als> einziges> Dokument> zum> Nachweis> solcher> Verluste> eine> Kopie> der> Einstellungsverfügung> des> Ermittlungsführers> über> die> Einstellung> der> Voruntersuchung>(oder>der>Ermittlungen)>wegen>fehlender>Identifikation>eines>Täters,>gegen>den>Anklage>zu>erheben>wäre>(Nr.> /1/365>vom>20.>Juni>2011>und> Nr.> /4/81> vom> 27.> August> 2010> sowie> Nr.> /1/448>vom>3.>August>2011).>In>der>Rechtspraxis> ist> es> jedoch> schwierig,> ein> solches> Dokument> zu> erhalten,> nicht> nur> wegen> der> Vielzahl> der> anzustrengenden> Ermittlungsverfahren.> Viele> Einzelhändler> sind> mit> ähnlichen> Problemen> konfrontiert.> So> werden> der> Statistik> nach> aus> den> Geschäften>>jährlich> Waren> gestohlen,> die> einen> Wert> von> bis> zu> einem> Prozent> des> Gesamtumsatzes>des>jeweiligen>Händlers>haben>können. Das> Verfassungsgericht> hat> die> Beschwerde> der> OOO> Auchan> in> der> Sache> durch> seinen> Beschluss> Nr.1543-О> vom> 24.> September> 2012> zwar> abgewiesen,> im> Ergebnis> jedoch> die> Auslegung> der> betreffenden> Norm> durch> die> Steuerbehörde>für>rechtswidrig>erklärt.>Es>wurde>insbesondere> darauf> hingewiesen,> dass> der> strittige> Unterpunkt>5,> Punkt> 2,> Artikel> 265> StGB> RF> keine> Angaben> darüber> enthält,> welche> Dokumente> genau> die> Tatsache> der> Nichtfeststellung> von> Schuldigen> bei> Diebstahlsverlusten> bestätigen>können.>somit>verletzt>die>enge>auslegung>der> Finanzverwaltung>die>Rechte>der>Steuerzahler. Der> genannte> Beschluss> des> Verfassungsgerichts> war> Grundlage> einer> Gesetzesinitiative> zur> Einbringung> entsprechender> Änderungen> in> die> Steuergesetzgebung.> So> hat> das> das> Ministerium> für> Industrie> und> Handel> (Minpromtorg> )> einen> Gesetzentwurf> zur> betreffenden> Norm>vorgeschlagen,>der>die>Möglichkeit>des>Nachweises> der>warendiebstahlsverluste>durch>ein>von>einer>unabhängigen>prüfungsgesellschaft>bescheinigtes>inventurprotokoll> vorsieht. Malina Zum> ersten> Mal> wurde> auf> Ebene> des> Arbitragegerichts> ein> Vergleich> zwischen> dem> Föderalen> Steuerdienst> und> einem> Steuerzahler,> und> zwar> dem> Veranstalter> des> Bonusprogramms> Malina,> der> OOO> Loyalty> Partners> Vostok> (Loyalty> Partners),> geschlossen.> Der> Kern> des> Programms> bestand> darin,> dass> Kunden> beim> Erwerb> von> Waren> (Dienstleistungen)> der> Programmteilnehmer> (Apotheken,> Einzelhandelsgeschäfte,> Tankstellen> usw.)> Punkte>erhalten>haben,>die>später>gegen>Prämiengeschenke> beim> Programm-Veranstalter> eingetauscht> werden> konnten.> Gegenüber> dem> Kunden> wurden> die> Punkte> als> Rabatte > ausgewiesen,> die> diesem> jedoch> nicht> gewährt,> sondern> auf> seiner> Bonuskarte> erfasst> wurden.> Zwischen> den> Teilnehmern> und> dem> Programm-Manager> wurde> ein> Agenturvertrag> geschlossen,> dem> zufolge> Erstere> für> eine> Quartalsvergütung> in> Höhe> von> USD> 1.500> Bonussammelkarten> ausgegeben,> Punkte> erfasst> und> das> Vorhandensein> von> Sachprämien> gewährleistet> sowie> an> die>ooo> Loyalty>Partners>Vostok >einen>teil>der>geldmittel> aus>den>einkäufen>(in>höhe>der> Rabatte )>unter>nutzung> der> Bonussammelkarten> überwiesen> haben.> Die> von> den> Teilnehmern> des> Programms> überwiesenen> Geldmittel> wurden> dabei> in> den> Unterlagen> als> Vorauszahlung> für> die> Sachprämien> (die> die> Kunden> für> die> gesammelten> Punkte> erhalten)> eingestuft.> Diese> Klassifizierung> ermöglichte> es> nach> Ansicht> von> Loyalty> Partners,> die> erhaltenen> Beträge> gemäß> Unterpunkt> 1,> Punkt> 1,> Artikel> 251> des> Steuergesetzbuches> der> Russischen> Föderation> nicht> gewinnwirksam>als>erträge>im>zeitpunkt>des>zugangs>des> betreffenden> Betrags> zu> erfassen;> demzufolge> wurde> darauf> keine> Gewinnsteuer> berechnet.> Interessant> hierbei> ist,> dass> die> betreffende> Vorauszahlung> aus> den> Mitteln> der> Kunden> auch> in> der> Programmordnung> als> Rabatt > bezeichnet> wurde.> Diese> Bezeichnung> war> darauf> zurückzuführen,> dass> die> Unternehmen> beim> Absatz> von> Waren> (Dienstleistungen)>tatsächlich>Rabatte>gewährt>haben,>wobei> in> der> Programmordnung> jedoch> vorbehalten> wurde,> dass> bei> der> Gewährung> eines> Rabattes> der> Kunde> beim> Erwerb> einer> Ware> der> Überweisung> eines> dem> Rabatt> gleichwertigen> Betrags> zur> Bezahlung> der> Geschenke> bedingungslos>zustimmt.>das>heißt,>dass>der>preis>der>ware> (der>dienstleistung)>unverändert>blieb. Nach> der> Prüfung> des> beschriebenen> Schemas> und> der> Leistungsbeziehungen> zwischen> der> Gesellschaft,> den> 6
7 Ausgabe:>Januar>/>Februar>2013 Unternehmen> und> den> Kunden> kam> die> Steuerinspektion> zu> der> Schlussfolgerung,> dass> die> Rechtsverhältnisse> als> entgeltliche> Erbringung> von> Marketingleistungen> der> Loyalty> Partners> an> die> beteiligten> Einzelhändler> einzustufen> sind,> die> auf> Kundenakquise> und> -bindung> ausgerichtet> sind.> Die> an> die> Loyalty> Partners> überwiesenen> Geldmittel> gehören> zum> Entgelt> für> die> Erbringung> dieser> Dienstleistungen> und> unterliegen> demzufolge> der> Gewinnsteuer> und> Umsatzsteuer.> Des> Weiteren> wurde> durch> die> Steuerbehörde> die> fehlende> Einbehaltung> von> Umsatzsteuer> und> Einkommensteuer> durch> die> Loyalty> Partners>als>Steueragent>für>die>an>die>Kunden>übergebenen>Geschenke>geltend>gemacht. Im>Ergebnis>wurde>die>Frage>über>die>strittige>Einstufung> der>vertraglichen>verhältnisse>durch>einen>vergleich>gelöst,> bestätigt> durch> Beschluss> Nr.> 16370/11> des> Präsidiums> des> Obersten> Arbitragegerichts> vom> 26.> Juni> 2012.> Die> Parteien> des> Streits> haben> hierin> anerkannt,> dass> an> die> Unternehmen> Marketingleistungen> erbracht> wurden,> die> unter> anderem> auch> die> Übergabe> von> Sachprämien> an> die> Teilnehmer> des> Programms> beinhalteten.> Da> jedoch> Loyalty> Partners> auf> die> fraglichen> Erlöse> im> Rahmen> der> Erbringung> der> betreffenden> Marketingleistungen> die> Umsatzsteuer> bereits> berechnet> und> an> den> Fiskus> entrichtet> hatte,> entsteht> für> die> Gesellschaft> keine> Pflicht> zur> Entrichtung> der> Umsatzsteuer> bei> der> Übergabe> der> Sachprämien>an>die>Programmteilnehmer. Der> Föderale> Steuerdienst> erkannte> des> Weiteren> an,> dass> die> Übergabe> der> Sachprämien> einen> Teil> der> Marketingvergütung>darstellt,>welche>für>die>Kundenakquise> und>-bindung>erforderlich>sind>und>dass>bei>loyalty>partners> daher>keine>pflicht>zur>einbehaltung>der>einkommensteuer> entsteht.> Die> Steuerbehörde> verpflichtet> sich> außerdem,> keine> Verzugszinsen> auf> den> Betrag> der> nachberechneten>gewinnsteuer>für>den>zeitraum>vom>19.>juni>2010>bis> zum>tag>der>bestätigung>des>vergleichs>durch>das>oberste> Arbitragegericht> der> Russischen> Föderation> zu> berechnen.> Interessant> bei> dem> vorstehenden> Urteil> ist> zum> einen> die>ergebnisorientierte>kreativität>der>steuerbehörde>zum> anderen>die>tatsache>eines>vergleichs>über>die>rechtliche> Auslegung> eines> Sachverhalts> in> einem> steuerrechtlichen> Rechtsstreit. einbehaltenen> Quellensteuer.> Die> Darlehensnehmerin> hatte> einen> Teil> der> Zinsen> wegen> der> russischen> Thin> Cap> Rules> in> Dividenden> umqualifiziert> und> hierauf> Quellensteuer> einbehalten.> Diesen> Betrag> machte> nunmehr> der> Darlehensgeber> unter> Hinweis> auf> den> Vorrang> des> Doppelbesteuerungsabkommens> zur> Erstattung> gelten.> Hierin> sei> festgelegt,> dass> Zinsen> ausschließlich> im> Ansässigkeitsstaat>des>Nutzungsberechtigten>zu>besteuern> seien. Drei> Gerichtsinstanzen> folgten> der> Ansicht> der> Wintershall,> so> dass> die> Steuerbehörde> Revision> beim> WAS> einlegte.> Durch> Beschluss> Nr.> WAS-4583/12> des> Obersten> Arbitragegerichts> vom> 4.> Mai> 2012> wurde> das> Revisionsverfahren>prozessual>eingestellt. Grund> hierfür> war,> dass> die> Steuerbehörde> den> Revisionsantrag>zurückgenommen>hatte>und>somit>prozessual>keine>Möglichkeit>mehr>bestand,>den>Fall>weiter>zu>verhandeln.>Warum>die>unterliegende>Steuerbehörde>mit>der> Ansicht> des> MinFin> sowie> einem> Teil> der> Rechtsprechung> der>unteren>gerichte>auf>ihrer>seite,>dieses>verfahren>nicht> zu>ende>geführt>hat,>lässt>sich>nicht>ergründen.>damit>wurde> dem> WAS> in> dieser> Sache> die> Möglichkeit> genommen,> zum> bekannten > Zusatzprotokoll> des> deutsch-russischen> DBA> und> zur> unbeschränkten> Abzugsfähigkeit> von> Zinsen> Stellung>zu>nehmen>und>Rechtssicherheit>zu>schaffen. Patrick>Pohlit Rechtsanwalt>(Deutschland),>Steuerberater Wintershall Holding GmbH In> Fall> Wintershall> Holding> GmbH> (Wintershall)> hätte> das> WAS> endlich> die> Möglichkeit> gehabt> Rechtssicherheit> in> die> deutsch-russische> Geschäfts-> und> Rechtspraxis> im> Zusammenhang> mit> den> Regeln> zur> Gesellschafterfremdfinanzierung> (Thin-Cap> Rules)> zu> bringen. Gegenstand>des>Verfahrens>war>ein>Erstattungsantrag>der> deutschen> Wintershall> (Darlehensgeber)> auf> Erstattung> der> durch> die> Tochtergesellschaft> (Darlehensnehmerin)> 7
8 > > Betrieb>von>Gebäuden>und>> baulichen>anlagen:>neuerungen> in>der>russischen>gesetzgebung Von>Dr.>Tatiana>Vukolova,>Rödl>&>Partner>(Moskau) Ab> 1.> Januar> 2013> tritt> ein> neues> Kapitel> des> Städtebaugesetzbuches> in> Kraft,> das> den> Betrieb> von> Gebäuden> und> baulichen> Anlagen> regelt.> Die> neuen> Normen>legen>das>Verfahren>für>den>Betrieb>von>Gebäuden> und>baulichen>anlagen,>die>pflichten>von>personen,>die>für> den> Betrieb> verantwortlich> sind> sowie> die> Unterbrechung> und>einstellung>des>betriebs>von>gebäuden>und>baulichen> Anlagen>regulieren,>fest.>Als>Grundlage>für>die>Vornahme> der> betreffenden> Änderungen> dienen> die> immer> öfter> vorkommenden> Einstürze> von> Gebäuden> und> baulichen> Anlagen>sowie>andere>Unfälle,>die>zu>Verletzung>und>Tod> von>menschen>geführt>haben. In> der> neuen> Fassung> des> Städtebaugesetzbuches> wird> darauf>hingewiesen,>dass>zum>zwecke>der>gewährleistung> des> sicheren> Betriebs> der> Gebäude> und> der> baulichen> Anlagen>die>technische>Wartung>der>Gebäude>und>der>baulichen> Anlagen,> die> Betriebskontrolle> sowie> die> laufende> Renovierung> der> Gebäude> und> der> baulichen> Anlagen> zu> sichern>ist. Die> Betriebskontrolle> ist> durch> eine> für> den> Betrieb> des> Gebäudes> oder> der> baulichen> Anlagen> verantwortliche> Person> auszuüben.> Als> solche> treten> in> der> Regel> entweder>eigentümer>bzw.>mieter>von>gebäuden>bzw.>baulichen> Anlagen> oder> Personen> auf,> die> Gebäude> bzw.> bauliche> Anlagen> auf> Grundlage> des> Rechts> auf> wirtschaftliche> Verwaltung> sowie> auf> anderen> Rechtsgrundlagen> besitzen> (nachfolgend> Gebäudebesitzer ).> Hat> das> Gebäude> oder> die> bauliche> Anlage> zwei> oder> mehrere> Eigentümer,> so>sind>die>den>betrieb>des>jeweiligen>gebäudes>bzw.>der> jeweiligen> baulichen> Anlage> betreffenden> Beschlüsse> zur> Gewährleistung> des> sicheren> Betriebs> des> Gebäudes> bzw.> der> baulichen> Anlage> im> Einvernehmen> mit> allen> solchen> Eigentümern> oder> auf> der> Eigentümerversammlung> zu> fassen. Entscheidet> sich> der> Gebäudebesitzer,> eine> Organisation,> die> auf> dem> Markt> Dienstleistungen> zur> Optimierung> der> Betriebskontrolle,> der> technischen> Wartung> und> der> Renovierung> erbringt,> zu> beauftragen,> so> sind> an> diese> Organisation> Projektierungsunterlagen,> Gutachterprotokolle> über> die> ausgeführten> Arbeiten,> Baukonstruktionen,> Versorgungsnetze> der> Gebäude> und> der>baulichen>anlage>sowie>andere>unterlagen,>die>für>den> Betrieb>des>Gebäudes>bzw.>der>baulichen>Anlage>erforderlich>sind,>zu>übergeben. Dabei>hat>die>Person,>die>für>den>Betrieb>des>Gebäudes>bzw.> der>baulichen>anlage>verantwortlich>ist,>ein>journal>über>den> Betrieb>des>Gebäudes>bzw.>der>baulichen>Anlage>zu>führen,> in>das>angaben>über>das>datum>und>über>die>ergebnisse> der> durchgeführten> Inspektionen,> Kontrollprüfungen> und/ oder> des> Monitoring> der> Gebäudegründung> bzw.> der> Gründung> der> baulichen> Anlage,> der> Versorgungsnetze> und>-systeme> sowie> deren> Elemente,> über> die> ausgeführten> Arbeiten> zur> technischen> Wartung> der> Gebäude> bzw.> der> baulichen> Anlagen,> über> das> Datum> und> den> Inhalt> der> durch> die> zuständigen> Exekutivbehörden> erlassenen> Auflagen> zur> Beseitigung> der> während> des> Betriebs> der> Gebäude> bzw.> der> baulichen> Anlagen> festgestellten> Verstöße> sowie> die> Angaben> über> die> Beseitigung> dieser> Verstöße>aufzunehmen>sind. Die> Form> des> Journals> über> den> Betrieb> des> Gebäudes> oder>der>baulichen>anlage>und>die>anforderungen>an>die> Führung> eines> solchen> Journals> werden> durch> die> föderale> Exekutivbehörde,> die> die> Funktionen> zur> Ausarbeitung> der> staatlichen> Politik> ausübt> und> die> normativrechtliche> Regulierung> im> Bereich> Bau,> Architektur> und> Städtebau> vornimmt,> sowie> durch> andere> zuständige> föderale> Exekutivbehörden>in>den>Grenzen>von>deren>Zuständigkeit> festgelegt. Im> Gesetz> ist> festgelegt,> dass> die> Personen,> die> für> den> Betrieb> der> Gebäude> bzw.> der> baulichen> Anlagen> verantwortlich>sind,>die>staatliche>kontroll->bzw.>aufsichtsbehörde,> die> kommunale> Selbstverwaltungsbehörde> sowie> den> Eigentümer> des> Gebäudes> über> jede> beim> Betrieb> des> Gebäudes> bzw.> der> baulichen> Anlage> entstandene> Unfallmöglichkeit> zu> benachrichtigen> haben.> Das> Gesetz> sieht>auch>vor,>dass>die>kommunale>verwaltungsbehörde>berechtigt>ist,>das>gebäude>zu>inspizieren>und>empfehlungen> zur>beseitigung>der>festgestellten>verstöße>zu>erteilen,>soweit> eine> natürliche> bzw.> juristische> Person> Beschwerden> diesbezüglich>einreicht. Des> Weiteren> ist> eine> Änderung> von> Artikel> 60> des> Städtebaugesetzbuches,>die>am>1.>Juli>2013>in>Kraft>treten> wird,>zu>beachten.> Wird> die> körperliche> Unversehrtheit> oder> das> Eigentum> einer> natürlicher> Person,> das> Eigentum> einer> juristischen> Person> durch> Zerstörung,> Beschädigung> oder> eine> Pflichtverletzung>des>sicheren>Betriebs>eines>Gebäudes>bzw.> einer>baulichen>anlage>verletzt,>wird>der>eigentümer>dieses> Gebäudes> bzw.> der> baulichen> Anlage> zu> Schadensersatz> gemäß> Zivilgesetzbuch> verpflichtet.> Zusätzlich> wird> der> Eigentümer>solcher>Gebäude>zu>Schmerzensgeld>in>folgenden>Fällen>verpflichtet: 1.> in>höhe>von>rub>3>mio.>an>verwandte>des>geschädigten> (Eltern,> Kinder,> Sorgeberechtigter,> Mündel),> Ehegatte> im>todesfall>des>geschädigten; 2.> in>höhe>von>rub>2>mio.>an>den>geschädigten>selbst>bei> schwerer>körperverletzung; 8
9 Ausgabe:>Januar>/>Februar> > in>höhe>von>rub>1>mio.>an>den>geschädigten>selbst>bei> gefährlicher>körperverletzung. Der> Eigentümer> des> Gebäudes> wird> von> einer> Schadenersatzzahlung> und> Abfindung> befreit,> wenn> er> beweisen> kann,> dass> die> Schäden> am> Gebäude> oder> die> Pflichtverletzung> des> sicheren> Betriebs> eines> Gebäudes> bzw.> einer> baulichen> Anlage> durch> vorsätzliche> Handlung> des> Geschädigten> oder> Dritter,> oder> durch> rechtfertigende> unvorgesehene> Umstände> (schuldlos)> hervorgerufen> wurden. Was> die> Unterbrechung> und> Einstellung> des> Betriebs> von> Gebäuden>und>baulichen>Anlagen>betrifft,>so>legt>der>neue> Artikel> im> Städtebaugesetzbuch> nur> die> Gründe> fest,> die> in>anderen>normativen>rechtsvorschriften,>unter>anderem> im> Föderalen> Gesetz> Nr.> 69-FZ> Über> den> Brandschutz > vom>21.>dezember>1994>bereits>vorgesehen>sind.>gemäß> FZ> Über> den> Brandschutz > ist> bei> der> Feststellung> von> Verstößen,> die> die> Gefahr> eines> Brands> bergen> und> die> Sicherheit> von> Menschen> gefährden,> eine> vollständige> Unterbrechung> des> Betriebs> des> Gebäudes> bzw.> der> baulichen>anlage>möglich. Insgesamt> sind> die> genannten> Änderungen> als> objektiv>auf>die>verschärfung>der>haftung>der>eigentümer>von> Gebäuden>ausgerichtete>Änderungen>zu>bewerten.>Zugleich> scheint>die>einbringung>von>den>betrieb>von>gebäuden>und> baulichen>anlagen>betreffenden>änderungen>gerade>in>das> Städtebaugesetzbuch> nicht> eindeutig> zu> sein.> Der> Begriff> des> Lebenszyklus> eines> Gebäudes> bzw.> einer> baulichen> Anlage,>im>Laufe>dessen>(deren)>sein>(ihr)>Betrieb>erfolgt,> ist>im>föderalen>gesetz>>nr.>384-fz> Technische>Vorschrift> über>die>sicherheit>von>gebäuden>und>baulichen>anlagen > vom>30.>dezember>2009>definiert.>gerade>dieses>gesetz>ist> auf>die>gewährleistung>des>schutzes>des>lebens>und>der> Gesundheit>von>Personen,>des>Vermögens>von>natürlichen> oder> juristischen> Personen,> des> staatlichen> oder> kommunalen> Vermögens,> des> Umweltschutzes> usw.> ausgerichtet,> während> das> Hauptziel> des> Städtebaugesetzbuches> die> Regelung> der> Verhältnisse> im> Bereich> der> Raumordnung,> der>städtebaulichen>raumgliederung,>der>raumgestaltung> und> der> Bauplanung> sowie> der> Verhältnisse> im> Bereich> des> Baus,> der> Rekonstruktion> und> der> vollständigen> Instandsetzung>von>Investitionsbauobjekten>ist. Kommune> gesondert> verabschiedete> Verfahren> für> die> Durchführung> der> Inspektion> und> die> Erteilung> von> betreffenden> Auflagen> für> Eigentümer> zusätzliche> bürokratische> Hürden> in> Form> von> Geld-> und> Zeitaufwand> bei> der> Absolvierung>der>genannten>Verfahren>mit>sich>bringt. Außerdem>sind>bis>jetzt>weder>die>Form>des>Journals>über> den>betrieb>des>gebäudes>bzw.>der>baulichen>anlage>noch> die>anforderungen>an>die>führung>eines>solchen>journals> bestimmt,> obwohl> das> Gesetz> bereits> Anfang>2013> in> Kraft>tritt. Dr.>Tatiana>Vukolova Juristin>(Russland) Außerdem> scheinen> einige> Bestimmungen> des> neuen> Kapitels> des> Städtebaugesetzbuches> nicht> ausreichend> überarbeitet>worden>zu>sein. So> ist> zum> Beispiel> die> Funktion> der> Selbstverwaltungsbehörde> nicht> klar,> die> von> nun> an> ermächtigt> ist,> Räumlichkeiten> zu> inspizieren> und> Empfehlungen> zur> Beseitigung>der>Verstöße>beim>Betrieb>von>Gebäuden>und> baulichen>anlagen>zu>erteilen;>unklar>sind>auch>der>status> und> die> Konsequenzen> dieser> Empfehlungen.> Außerdem> besteht> die> Befürchtung,> dass> das> in> jeder> einzelnen> 9
10 > > Oberstes>Arbitragegericht>erweitert>> die>teilnahme>von>natürlichen> Personen>an>Arbitragestreitigkeiten Von>Roman>Gromovoj,>Rödl>&>Partner>(Moskau) Das> Oberste> Arbitragegericht> (OAG)> hat> einen> Beschluss> über>die>aufhebung>von>gerichtsbeschlüssen>untergeordneter>instanzen>gefasst,>denen>zufolge>die>gerichte>fälle>nicht> verhandelten,>in>denen>eine>natürliche>person>als>beklagter> fungierte,>falls>diese>person>kein>einzelunternehmer>war. Nach> Prüfung> eines> Verfahrens> über> die> Beitreibung> von> Mietzahlungen,> in> dem> einer> der> Beklagten> eine> natürliche> Person> war,> verwies> das> Präsidium> des> OAG> darauf,> dass> die> Beschlussfassung> zu> Fragen> der> Zuständigkeit> eines> Gerichts> in> Bezug> auf> den> betreffenden> Fall> vom> Vorhandensein> bzw.> Fehlen> eines> wirtschaftlichen> Interesses> einer> Privatperson> an> der> Ausstellung> einer> Sicherheit>für>die>Erfüllung>von>Verpflichtungen>aus>einem> Mietvertrag>abhängt.>Da>das>Arbitragegericht>für>Fälle>zuständig> ist,> die> im> Zusammenhang> mit> der> solidarischen> Beitreibung>von>Mietzahlungen>von>juristischen>und>natürlichen>Personen>stehen,>lagen>keine>rechtlichen>Grundlagen> für>die>ablehnung>der>bearbeitung>des>falles>vor. Fachleute>werten>diese>Position>des>OAG>als>Einmischung> in>die>zivilgerichtsbarkeit>in>bezug>auf>die>verhandlung>von> Sachen>unter>Beteiligung>natürlicher>Personen,>die>der>allgemeinen>Gerichtsbarkeit>unterliegen. Roman>Gromovoj Rechtsanwalt>(Russland) > > Notarielle>Beglaubigung> von>übersetzungen Von>Ekaterina>Kuryakova,>Rödl>&>Partner>(Moskau) Die> notarielle> Beglaubigung> von> Übersetzungen> ist> ein> wichtiger> Aspekt> in> der> Tätigkeit> von> Unternehmen> im> Ausland.> In> Russland> präsente> deutsche> Unternehmen> benötigen> des> Öfteren> Übersetzungen> ins> Russische,> die> anschließend> notariell> beglaubigt> werden> müssen,> um> in> Russland>Rechtskraft>zu>erlangen. Dieses> Verfahren> beinhaltet> mindestens> zwei> wichtige> Etappen,>die>die>Einbeziehung>entsprechender>Spezialisten> erfordern:> die> unmittelbare> Übersetzung> der> im> Ausland> ausgestellten>offiziellen>dokumente>sowie>die>anschließende> Beglaubigung> der> Unterschrift> des> Übersetzers> durch> einen>notar. Das> Verzeichnis> der> zu> übersetzenden> und> notariell> zu> beglaubigenden> Unterlagen> ist> sehr> umfangreich> und> hängt> von> der> Tätigkeit> des> jeweiligen> ausländischen> Unternehmens>in>Russland>ab.>So>ist>zum>Beispiel>für>die> Abwicklung> von> Rechtsgeschäften> oder> für> die> Aufnahme> eines>arbeitsverhältnisses>in>russland>in>erster>linie>eine> notariell> beglaubigte> Übersetzung> des> Reisepasses> der> entsprechenden> Ausländer> erforderlich.> Die> Übersetzung> von> Ausweisdokumenten> kann> natürlich> durch> fast> jedes> Übersetzungsbüro> in> angemessener> Qualität> ausgeführt> werden.> Anders> sieht> es> bei> Übersetzungen> von> juristischen> Fachtexten> aus> > hier> kommt> es> oft> zu> Problemen.> Notariell> zu> beglaubigende> Übersetzungen> von> Verträgen,> Gründungsunterlagen,> Handelsregisterauszügen,> Buchhaltungsdokumenten> oder> Steuererklärungen> verlangen> vom> Übersetzer> umfassende> Kenntnisse> des> jeweiligen> Fachbereichs> sowie> äußerst> verantwortungsvolles> und> genaues>arbeiten.> Für> die> notarielle> Beglaubigung> einer> Übersetzung> ist> dem>notar>das>original>oder>dessen>notariell>beglaubigte> Kopie>mit>allen>Eigenschaften>eines>offiziellen>Dokuments> (Unterschriften> und> Stempel> der> zuständigen> Personen)> vorzulegen.> Die> Dokumente> dürfen> keine> Ausradierungen,> Korrekturen> oder> Durchstreichungen> aufweisen,> einige> Arten>von>Dokumenten>benötigen>außerdem>eine>Apostille,> die>ebenfalls>zu>übersetzen>ist.> Die> Apostille> ist> ein> vereinfachtes> Verfahren> zur> Beglaubigung>von>Unterlagen>und>wurde>durch>das>Haager> Übereinkommen> vom> 5.> Oktober> 1961> festgelegt.> Die> Anfertigung>einer>Apostille>ist>zum>Beispiel>dann>erforderlich,>wenn>ein>Dokument>in>Deutschland>ausgestellt>wurde> und>bei>russischen>behörden>eingereicht>werden>soll.>oft> fertigen> ausländische> Unternehmen> vorausschauend> bereits> zweisprachige> Dokumente> aus,> dennoch> macht> das> obligatorische>vorhandensein>von>unterschriften,>stempeln,> 10
11 Ausgabe:>Januar>/>Februar>2013 Beglaubigungsvermerken>des>Notars>und>der>Apostille>deren>Übersetzung>erforderlich,>die>anschließend>notariell>zu> beglaubigen>ist.> Notariell> zu> beglaubigende> Übersetzungen> verlangen> vom> Übersetzer> ein> hohes> Maß> an> Genauigkeit> und> Aufmerksamkeit> >oft>kommt>es>vor,>dass>es>der>übersetzer> ist,>der>im>originaldokument>tippfehler,>formale>und>inhaltliche>fehler,>falsche>datumsangaben>und>anderes>entdeckt,> was>bei>rechtzeitiger>feststellung>die>notwendigkeit>einer> erneuten> Einreichung> der> Unterlagen> beim> Notar> vermeidet>und>dem>mandanten>somit>unnötige>kosten>erspart. Die> Übersetzungsabteilung> von> Rödl> &> Partner > verfügt> über>große>erfahrung>in>der>anfertigung>notariell>beglaubigter>übersetzungen.>dank>der>permanenten>zusammenarbeit> mit> unseren> Juristen,> Buchhaltern,> Wirtschaftsprüfern> und> Steuerberatern>ist>ein>hohes>Professionalitätsniveau>gewährleistet,> was> bei> Übersetzungsbüros> leider> nicht> immer> der> Fall>ist.>Außerdem>haben>wir>in>langjähriger>Zusammenarbeit> mit> einem> erfahren> und> verlässlichen> Notar> Einblick> in> die> Feinheiten> der> notariellen> Beglaubigung> von> Dokumenten> gewonnen> und> wissen,> welche> konkreten> Anforderungen> Notare>in>Bezug>auf>die>Erstellung>von>Dokumenten>haben. Der> Ablauf> der> Übersetzung> und> deren> notarieller> Beglaubigung> ist> an> sich> recht> simpel,> wenn> die> Übersetzungen>von>erfahrenen>Spezialisten>ausgeführt>werden>und>die>Zusammenarbeit>mit>dem>Notar>direkt>erfolgt. > > Survival>Training>> für>führungskräfte>in>russland> bei>rödl>&>partner>in>moskau Ab> 2012> bietet> Rödl> &> Partner> das> Survival> Training> für> Führungskräfte>in>Russland>an.> Das> Training> ist> individuell> und> modular> aufgebaut.> Aus> unserer>langjährigen>praktischen>erfahrung>bieten>wir>als> Schwerpunkt>folgende>Module>an: 1.> Steuerrecht 2.> Rechnungswesen 3.> Arbeitsrecht 4.> Gesellschaftsrecht 5.> Patent->und>Markenrecht> 6.> Compliance Es> können> nach> individueller> Absprache> weitere> Module> z.b.> aus> den> Bereichen> Baurecht> oder> Prozessrecht> gewählt>werden.>andere>module>können>abgewählt>werden.> Das> genaue> Programm> wird> nach> den> Wünschen> und> Bedürfnissen>des>Teilnehmers>zusammengestellt. Ekaterina>Kuryakova Übersetzerin Sebastian>Ernst Rechtsanwalt>(Deutschland) 11
12 Hier>finden>Sie>eine>Auswahl>unserer>zahlreichen>Seminare> und> Veranstaltungen,> die> wir> in> den> nächsten> Wochen> durchführen>oder>bei>welchen>wir>referieren. Weitere> Seminare> und> Veranstaltungen> finden> Sie> direkt> im>internet>unter> Thema: Montageeinsätze in Russland Referenten:> Sebastian>Ernst,>Irina>Reimer,> Roman>Zykov Veranstalter:> EIC>Trier>->IHK/Hwk-Europa->und> Innovationscentre>GmbH,> IHK>Trier,>>Handwerkskammer>Trier Ort/Termin:> Trier,>23.>Januar>2013 Thema: Managementtraining: Geschäftsaufbau in Russland Referent:> Alexander>Yudovich Veranstalter:> IHK> Düsseldorf,> Russland> Kompetenzzentrum>Düsseldorf Ort/Termin:> Düsseldorf,> >Februar>2013 Thema: Ressourcenmanagement in Russland Rechtsfragen Referenten:> Dr.>Andreas>Knaul,>Dr.>Tatiana> Vukolova,>Oleg>Zhabinski,>> Schamil>Salavatov Veranstalter:> Generalkonsulat>der>Russischen> Föderation>in>Bonn,>Rödl>&>Partner Ort/Termin:> Bonn,>31.>Januar>2013 Überblick behalten Die>geographischen>Ausmaße>der>Russischen>Föderation>sind>gewaltig;> erstreckt>sie>sich>doch>über>zwei>kontinente.>den>überblick>über>die> nahezu>unbegrenzten>möglichkeiten>für>investitionen>zu>behalten,>erfordert>einen>verlässlichen>partner>der>diese>aufgabe>übernimmt.>dieser> Partner>sind>wir> >seit>20>jahren>beraten>wir>unsere>mandanten>bei>ihren> Russland-Engagements. Rödl>&>Partner Man>könnte>meinen,>dass>diejenigen>die>größte>Übersicht>haben,>die> an>der>spitze>eines>castells>stehen.>dabei>ist>es>tatsächlich>genau>umgekehrt.>denn:>der>trainer>am>boden>hat>den>blick>für>das>wesentliche> und>kann>rechtzeitig>korrigieren,>wenn>einmal>etwas>nicht>nach>plan> verläuft. Castellers>de>Barcelona Jeder>Einzelne>zählt > >bei>den>castellers>und>bei>uns. Menschentürme>symbolisieren>in>einzigartiger>Weise>die>Unternehmenskultur>von>Rödl>&>Partner.>Sie>verkörpern>unsere> Philosophie> von> Zusammenhalt,> Gleichgewicht,> Mut> und> Mannschaftsgeist.> Sie> veranschaulichen> das> Wachstum> aus> eigener>kraft,>das>rödl>&>partner>zu>dem>gemacht>hat,>was> es>heute>ist.> Força,>Equilibri,>Valor>i>Seny >(Kraft,>Balance,>Mut>und>Verstand)>ist> der> katalanische>wahlspruch>aller> Castellers> und> beschreibt>deren>grundwerte>sehr>pointiert.>das>gefällt>uns> und>entspricht>unserer>mentalität.>deshalb>ist>rödl>&>partner> eine> Kooperation> mit> Repräsentanten> dieser> langen>tradition>der>menschentürme,>den>castellers>de>barcelona,>im>mai> 2011>eingegangen.>Der>Verein>aus>Barcelona>verkörpert>neben>vielen>anderen>dieses>immaterielle>Kulturerbe. Newsletter Russland,>Ausgabe>Januar>/>Februar>2013 Herausgeber:>> Rödl & Partner > > Elektrosawodskaja>ul.>27,>Gebäude>2 > > >Moskau > > Tel.:>+7>(495)>933>51>20> > Verantwortlich für den Inhalt: > > André Scholz Layout/Satz:> Unternehmenskommunikation Rödl & Partner > > Nina Nixdorf Dieser>Newsletter>ist>ein>unverbindliches>Informationsangebot>und>dient>allgemeinen>Informationszwecken.>Es>handelt>sich>dabei>weder>um>eine>rechtliche,>steuerrechtliche>oder>betriebswirtschaftliche>Beratung,>noch>kann>es> eine>individuelle>beratung>ersetzen.>bei>der>erstellung>des>newsletters>und> der>darin>enthaltenen>informationen>ist>rödl>&>partner>stets>um>größtmögliche>sorgfalt>bemüht,>jedoch>haftet>rödl>&>partner>nicht>für>die>richtigkeit,> Aktualität>und>Vollständigkeit>der>Informationen.>Die>enthaltenen>Informationen>sind>nicht>auf>einen>speziellen>Sachverhalt>einer>Einzelperson>oder> einer>juristischen>person>bezogen,>daher>sollte>im>konkreten>einzelfall>stets> fachlicher>rat>eingeholt>werden.>rödl>&>partner>übernimmt>keine>verantwortung> für> Entscheidungen,> die> der> Leser> aufgrund> dieses> Newsletters> trifft.>unsere>ansprechpartner>stehen>gerne>für>sie>zur>verfügung. Der>gesamte>Inhalt>des>Newsletters>und>der>fachlichen>Informationen>im> Internet> ist> geistiges> Eigentum> von> Rödl> &> Partner> und> steht> unter> Urheberrechtsschutz.>Nutzer>dürfen>den>Inhalt>des>Newsletters>nur>für>den> eigenen> Bedarf> laden,> ausdrucken> oder> kopieren.> Jegliche> Veränderungen,>Vervielfältigung,>Verbreitung>oder>öffentliche>Wiedergabe>des>Inhalts> oder>von>teilen>hiervon,>egal>ob>on->oder>offline,>bedürfen>der>vorherigen> schriftlichen>genehmigung>von>rödl>&>partner.
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