Überblick>behalten. Newsletter>Russland. > > Neuerungen>im>Verfahren>> der>attestierung>von>arbeitsplätzen. Lesen>Sie>in>dieser>Ausgabe:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Überblick>behalten. Newsletter>Russland. > > Neuerungen>im>Verfahren>> der>attestierung>von>arbeitsplätzen. Lesen>Sie>in>dieser>Ausgabe:"

Transkript

1 Überblick>behalten Newsletter>Russland Steuern>und>Recht>aktuell Ausgabe:>Januar>/>Februar> Lesen>Sie>in>dieser>Ausgabe: > > Neuerungen>im>Verfahren>> der>attestierung>von>arbeitsplätzen > > Russische>Einkommensteuererklärung>> natürlicher>personen>für>das>jahr>2012> > > Letzte>Änderungen>in>der>Verwaltungspraxis > > Ausgewählte>Rechtsprechung>> aus>dem>jahre>2012 > > Betrieb>von>Gebäuden>und>baulichen>Anlagen:> Neuerungen>in>der>russischen>Gesetzgebung > > Oberstes>Arbitragegericht>erweitert>die>Teilnahme> von>natürlichen>personen>an>arbitragestreitigkeiten > > Notarielle>Beglaubigung>von>Übersetzungen > > Survival>Training>für>Führungskräfte>in>Russland>> bei>rödl>&>partner>in>moskau > > Neuerungen>im>Verfahren>> der>attestierung>von>arbeitsplätzen Von>Irina>Reimer,>Rödl>&>Partner>(Moskau) Das> Verfahren> zur> Attestierung> von> Arbeitsplätzen> wurde>durch>erlass>nr.>342n>des>ministeriums>für>gesundheit> und> soziale> Entwicklung> der> Russischen> Föderation> vom> 26.>April> 2011> festgelegt.> Die> Attestierung> wird> zur> Bewertung>der>Arbeitsbedingungen>an>den>Arbeitsplätzen> und> zur> Feststellung> von> möglichen> schädlichen> und/ oder> gefährlichen> Produktionsfaktoren> durchgeführt.> Der> Attestierung> unterliegen> alle> in> einer> Gesellschaft> bestehenden>arbeitsplätze. Die> Attestierung> wird> gemeinsam> durch> den> Arbeitgeber> und> die> Attestierungsorganisation> durchgeführt,> welche> durch> den> Arbeitgeber> zur> Ausführung> von> Attestierungsarbeiten> auf> Grundlage> eines> zivilrechtlichen> Vertrages>hinzugezogen>wird.>Die>Attestierungsorganisation> muss>eine>vom>arbeitgeber>unabhängige>person>sein>und> von> dem> Gesundheitsministerium> zur> Durchführung> solcher>prüfungen>zugelassen>sein.> Die> Attestierungsfristen> sind> durch> den> Arbeitgeber> auf> Basis>des>Grundsatzes>festzulegen,>dass>jeder>Arbeitsplatz> mindestens> einmal> alle> fünf> Jahre> zu> attestieren> ist.> Die> genannte> Frist> beginnt> ab> dem> Tag> der> Beendigung> der> letzten> Attestierung.> Die> Attestierung> neu> geschaffener> Arbeitsplätze> ist> spätestens> 60> Arbeitstage> nach> deren> Inbetriebnahme>zu>beginnen. Zur> Organisation> und> Durchführung> der> Attestierung> hat> der> Arbeitgeber> eine> Attestierungskommission> zu> bilden> und> den> Plan> für> Attestierungsarbeiten> festzulegen.> Die> Kommission> besteht> aus> Vertretern> des> Arbeitgebers,> einem> Arbeitsschutzspezialisten,> und> falls> vorhanden,> Vertretern>der>Gewerkschaft>oder>Vertretern>eines>anderen> Organs,>das>die>Interessen>des>Arbeitnehmers>wahrnimmt.> Die> Zusammensetzung> der> Attestierungskommission> so-

2 Stichtag>für>die>Einreichung>der>Jahressteuererklärung>für>das> Kalenderjahr>2012>ist>der>30.>April>2013.>Dies>gilt>für>Personen,> die> mindestens> eine> steuerpflichtige> Einkommensquelle> hawie>der>plan>für>attestierungsarbeiten>werden>durch>eine> Anordnung>des>Arbeitgebers>bestätigt. Seit>dem>1.>Januar>2012>besteht>die>Pflicht>der>Arbeitgeber,> bei>dem>sozialversicherungsfonds>der>russischen>föderation> (FSS)> Angaben> über> die> Ergebnisse> der> Attestierung> von> Arbeitsplätzen> sowie> über> die> durchgeführten> obligatorischen> Voruntersuchungen> und> regelmäßigen> medizinischen> Untersuchungen> der> Arbeitnehmer> vorzulegen.> Diese> Anforderungen> wurden> durch> das> Föderale> Gesetz> Nr.>300-FZ>vom>6.>November>2011> Über>die>Einbringung> von> Änderungen> in> die> Artikel> 17> und> 22> des> Föderalen> Gesetzes> Über> die> obligatorische> Sozialversicherung> gegen>arbeitsunfälle>und>berufskrankheiten >festgestellt. Die> Vorlage> dieser> Angaben> ist> zur> Berechnung> von> Rabatten,>Zuschlägen>sowie>des>Versicherungstarifs>durch> den>sozialversicherungsfonds>erforderlich. In> das> Formblatt> 4-FSS> wurden> entsprechende> Änderungen> eingebracht,> jedoch> sind> diese> noch> nicht> in> Kraft> getreten.> Laut> Prognosen> von> Vertretern> des> Sozialversicherungsfonds> wird> das> Verfahren> zur> Vorlage> der> Angaben> über> die> Ergebnisse> der> Attestierung> von> Arbeitsplätzen> nach> Arbeitsbedingungen> und> über> die> durchgeführten> obligatorischen> Voruntersuchungen> und> regelmäßigen> medizinischen> Untersuchungen> im> ersten> Halbjahr>2013>bestätigt.>Der>Sozialversicherungsfonds>wird> dann> die> Unternehmen> dazu> auffordern,> die> entsprechenden>angaben>vorzulegen. Irina>Reimer Rechtsanwältin>(Deutschland) > > Russische>Einkommensteuererklärung>natürlicher>Personen> für>das>jahr>2012 Von>Leonid>Dimant,>Rödl>&>Partner>(Moskau) Alle> natürlichen> Personen,> die> Einkünfte> für> ihre> Tätigkeit> in> der> Russischen> Föderation> beziehen,> unterliegen> der> Einkommensteuerpflicht. Es>gelten>vier>Einheitssätze>für>unterschiedliche>steuerliche> Einkünfte:> > > 13>%> >für>so>genannte> Steuerresidenten > > 30>%> >für>so>genannte> Nichtsteuerresidenten > > 9>%> >für>dividenden> > > 35> %> > für> diverse> Erträge> aus> Bankprodukten,> Vorteilsgewährungen>(zinsvergünstigte>Darlehen),>Spiel-> und>lottogewinne>etc. Steuerpflichtig> sind> natürliche> Personen> sowie> Einzelunternehmer.> Es> wird> zwischen> so> genannten> Steuerresidenten>und>Nichtsteuerresidenten>unterschieden.> Als> Steuerresidenten> (auch> Ausländer)> gelten> unbeschränkt> steuerpflichtige> Personen,> die> tatsächlich> nicht> weniger> als> 183>Tage>in>einem>Zeitraum>von>zwölf>aufeinanderfolgenden> Monaten>auf>dem>Gebiet>der>Russischen>Föderation>tätig>waren.> Sowohl> russische> Staatsangehörige> als> auch> Ausländer> können>in>russland>unbeschränkt>steuerpflichtig>sein. Gegenstand> der> Besteuerung> ist> die> Summe> aller> Einkunftsarten> innerhalb> und> außerhalb> der> Russischen> Föderation>(Welteinkommen).>D.h.,>Steuerresidenten,>welche> weitere>einkünfte>haben,>als>die>für>die>sie>schon>im>rahmen> der> Einkommensbesteuerung> der> russischen> monatlichen> Einkünfte>als>Angestellte>besteuert>werden,>sind>zur>Einreichung> der> jährlichen> russischen> Einkommensteuererklärung> (sog.> Formular> 3-NDFL)> bei> der> Steuerbehörde> verpflichtet.> Für> die> Ermittlung> der> Steuerpflicht> werden> Auslandsaufenthalte> auf> Grund> von> medizinischen> Behandlungen> oder> Weiterbildungsmaßnahmen>nicht>herangezogen.> Für> Nichtsteuerresidenten> > beschränkt> steuerpflichtige> Personen,>die>sich>weniger>als>183>Tage>im>o.g.>Zeitraum> in> der> Russischen> Föderation> befinden> > gelten> dagegen> als>besteuerungsgegenstand>nur>einkommen>aus>quellen> innerhalb>der>russischen>föderation.> 2

3 Ausgabe:>Januar>/>Februar>2013 ben,>bei>der>ein>steuereinbehalt>nicht>erfolgt>ist.>die>jeweils> fällige>steuerschuld>ist>bis>zum>15.>juli>2013>zu>begleichen. Eine>Steuererklärung>ist>nicht>erforderlich,>falls>ausschließlich>Einkommen>aus>russischen>Quellen>erzielt>wurde>und> die> Einkommensteuer> vollständig> durch> den> Arbeitgeber> einbehalten> wurde.> Unternehmen> in> der> Russischen> Föderation> sind> verpflichtet,> die> Einkommensteuer> für> ihre> Mitarbeiter> zu> berechnen,> einzubehalten> und> an> das> Finanzamt> abzuführen.> Personen,> die> ihr> Einkommen> aus> dem> Ausland> beziehen> oder> Selbstständige,> sind> für> die> Berechnung> und> Einreichung> Einkommensteuererklärung> sowie>entrichtung>der>steuer>selbst>verantwortlich.> Ausländer> können> vollständig> bzw.> teilweise> von> der> Einkommensteuerzahlung> in> ihren> Herkunftsländern> befreit> werden,> wenn> eine> entsprechende> Steuerbefreiung> in> einem> Doppelbesteuerungsabkommen> bzw.> einem> anderen> internationalen> Abkommen> unter> Beteiligung> der> Russischen>Föderation>vorgesehen>ist. Rödl> &> Partner> berät> Sie> gern> im> Zusammenhang> mit> der> Besteuerung> von> Einkommen> natürlicher> Personen,> unterstützt> Sie> bei> der> Erstellung> der> russischen> Einkommensteuererklärung>sowie>deren>Einreichung>bei>den> Steuerbehörden>und>begleitet>Sie>bis>zur>Entgegennahme> der> entsprechenden> Steuerbescheinigungen> bzw.> einer> Bestätigung>über>vollständige>Ausgleich>der>Steuerschuld. Leonid>Dimant Dipl.-Ökonom > > Letzte>Änderungen>> in>der>verwaltungspraxis Von>Olga>Lux,>Rödl>&>Partner>(Moskau) Das> Steuerrecht> wird> weitgehend> durch> die> Verwaltungs-> und> Gerichtspraxis> entwickelt,> wobei> das> russische> Steuerrecht> keine> Ausnahme> bildet.> Obwohl> der> Verwaltungs->und>Gerichtspraxis>keine>unmittelbar>normerzeugende>Kraft>zuerkannt>wird,>stellt>eine>gefestigte>Praxis> faktisch> dennoch> eine> wichtige> Grundlage> für> steuerliche> Planungen>auch>in>Russland>dar. Kurz>vor>dem>bevorstehenden>Jahreswechsel>möchten>wir> eine>bilanz>aus>der>entwicklung>der>verwaltungspraxis>im> Jahre> 2012> ziehen> und> wichtige> Entwicklungstendenzen> der>russischen>verwaltungspraxis>in>kurzer>form>darstellen. 1.> Positive Kursdifferenzen bei der Dividendenzahlung in Fremdwährung sind als sonstige betriebliche Erträge für steuerliche Zwecke zu berücksichtigen.> (Schreiben> Nr.> /1/219> des> Finanzministeriums> der> Russischen> Föderation> vom> 3.>Mai>2012) Im>2011>hatte>eine>OOO>die>Dividendenzahlung>zugunsten> eines> ausländischen> Gesellschafters> beschlossen> und> festgesetzt,>welche>in>fremdwährung>ausgezahlt>werden>sollte. Am> Tag> der> Dividendenzahlung> hat> sich> aufgrund> der> Währungskursänderung>eine>positive>Wechselkursdifferenz> gebildet.>dabei>entsteht>die>frage,>ob>die>ooo>diese>positive> Wechselkursdifferenz> gewinnsteuerlich> zu> berücksichtigen>hat. Das> Finanzministerium> der> Russischen> Föderation> erklärt> daher,> dass> positive> Wechselkursdifferenzen,> die> infolge> der> Auszahlung> einer> Dividende> in> Fremdwährung> entstehen,> als> steuerbare> sonstige> betriebliche> Erträge> zwecks> Besteuerung>der>Unternehmensgewinne>auf>der>Grundlage> von>pkt.>11>art.>250>stgb>rf>zu>erfassen>sind. 2.> Mietaufwendungen während des Aufenthalts eines ausländischen Arbeitnehmers können als Personalaufwand nur in der Höhe von maximal 20 % des Arbeitslohnes geltend gemacht werden.> (Schreiben> > /1/216>des>Finanzministeriums> der>russischen>föderation>vom>2.>mai>2012) Russische> Unternehmen,> welche> ausländische> Arbeitskräfte> einstellen,> müssen> nach> den> russischen> Gesetzesvorschriften> für> ausländische> Arbeitnehmer> während> deren> Aufenthaltsdauer> in> Russland> eine> Wohnmöglichkeit>bereitstellen.>Allerdings>kommt>es>bei>der> gewinnsteuerlichen> Geltendmachung> der> Mietkosten> zu> Streitigkeiten>mit>der>Steuerbehörde. 3

4 Das> Finanzministerium> der> Russischen> Föderation> erklärte> daher,> dass> die> durch> Unternehmen> übernommenen> Mietkosten> beim> Arbeitnehmer> als> Einkünfte> aus> unselbständiger> Arbeit> in> immaterieller> Form> gelten.> Um> solche> Kosten> als> betrieblich> veranlasste> Aufwendungen> zu> berücksichtigen,> müssen> drei> Bedingungen> durch> das> Unternehmen>erfüllt>werden.>Erstens:>Die>Übernahme>der> Mietkosten>muss>vertraglich>vereinbart>werden.>Zweitens:> Die>Höhe>der>Mietkosten>darf>den>Beitrag>von>max.>20>%>des> monatlichen>arbeitslohns>des>entsprechenden>mitarbeiters> nicht>übersteigen.>drittens:>die>mietaufwendungen>müssen> wirtschaftlich>begründet>und>dokumentiert>sein. 3.> Steuerpflichtige und untergeordnete Steuerbehörden wurden über die Anwendung des Abs. 3 Pkt. 4 Art. 89 StGB RF aufgeklärt.>(schreiben>nr.> АС-4-2/8792> des> FNS> der> Russischen> Föderation> vom> 29.>Mai>2012) Nach> den> allgemeinen> Regeln> kann> eine> Betriebsprüfung> die> letzten> drei> Jahre> erfassen,> vor> dem> Jahr,> in> dem> die> Durchführung>der>Betriebsprüfung>beschlossen>wurde.>Eine> Ausnahme>gemäß>Abs.>3>Pkt.>4>Art.>89>StGB>der>Russischen> Föderation> besteht> im> Falle> der> Einreichung> einer> korrigierten> Steuererklärung> während> der> Betriebsprüfung.> Reicht> der> Steuerpflichtige> während> der> Betriebsprüfung> eine> korrigierte> Steuererklärung> ein,> wird> nur> der> Veranlagungszeitraum> im> Rahmen> der> Betriebsprüfung> geprüft,>der>in>der>korrigierten>steuererklärung>erfasst>ist.> Die>russische>Steuerbehörde>klärt>diesbezüglich>auf,>dass> die> Erstreckung> der> Betriebsprüfung> über> besagte> drei> Jahre> hinaus> nur> dann> möglich> ist,> wenn> der> betreffende> Veranlagungszeitraum> bei> der> vorherigen> Betriebsprüfung> nicht> geprüft> wurde.> Dabei> spielt> es> keine> Rolle,> ob> die> korrigierte> Steuererklärung> vor,> während,> oder> nach> der> Durchführung>der>Betriebsprüfung>eingereicht>wurde. 4.> Aufwendungen eines ausländischen Unternehmens, welche außerhalb Russlands anfallen und in Zusammenhang mit der Tätigkeit einer russischen Betriebsstätte stehen, können bei der betreffenden Repräsentanz gewinnsteuerlich geltend gemacht werden.> (Schreiben> Nr.> ED-4-3/11376@> des> FNS> der> Russischen> Föderation> vom> 11.> Juli> 2012> mit> der> Anordnung> der> obligatorischen> Anwendung> des> Schreibens> Nr.> > des> Finanzministeriums> der> Russischen> Föderation> vom> 26.>Juni>2012>bei>den>Steuerbehörden) Wenn> ein> ausländisches> Unternehmen> mit> Sitz> im> Ausland> Aufwendungen> im> Interesse> seiner> russischen> Betriebsstätte> trägt,> dann> ist> betreffende> Betriebsstätte> in> Russland> berechtigt,> solche> Aufwendungen> als> Betriebsausgaben> gewinnsteuerlich> geltend> zu> machen.> Dabei> machen> die> Behörden> darauf> aufmerksam,> dass> die> Aufwendungen> bei> der> Betriebsstätte> in> der> Periode> zu> berücksichtigen> sind,> in> der> sie> vom> Stammhaus> tat- sächlich>an>die>russische>betriebsstätte>übertragen>worden> sind.> Dabei> wird> bei> der> Berechnung> der> Gewinnsteuer- Bemessungsgrundlage> vorgeschrieben,> den> Beschluss> Nr.>1896/12>des>Obersten>Arbitragegerichts>der>Russischen> Föderation> vom> 27.> April> 2012> über> die> Anrechnung> der> Aufwendungen>des>Stammhauses>bei>seiner>Betriebsstätte> in> Russland> zu> beachten> > und> zwar> können,> wenn> aus> den>entsprechenden>belegen>bzw.>unterlagen>hervorgeht,> in> welcher> Periode> die> Aufwendungen> tatsächlich> beim> Stammhaus>entstanden>sind,>diese>auch>bei>der>russischen> Betriebsstätte> in> der> Veranlagungsperiode> steuerlich> geltend> gemacht> werden,> in> der> sie> tatsächlich> entstanden> und>nicht>in>der>veranlagungsperiode,>in>welcher>sie>an>die> russische>betriebsstätte>übertragen>worden>sind. 5.> Steuerliche Anmeldungspflicht bei Einrichtung eines Arbeitsplatzes> (Schreiben> Nr.> /1-181> des>finanzministeriums>der>russischen>föderation>vom> 19.>Juli>2012) Das>Finanzministerium>der>Russischen>Föderation>erläuterte>die>Frage>der>Begründung>einer>Betriebsstätte>infolge>der> Einrichtung> von> stationären> Arbeitsplätzen> für> Mitarbeiter,> die> sich> im> Rahmen> ihrer> Dienstreise> am> Kundenstandort> aufhalten. Nach> Auffassung> des> Finanzministeriums> der> Russischen> Föderation> führt> eine> unternehmerische> Tätigkeit> mit> einer> Einrichtung> eines> stationären> Arbeitsplatzes> zur> steuerlichen> Anmeldepflicht> des> Unternehmens> bei> der> lokalen> Steuerbehörde> am> Tätigkeitsort.> Die> steuerliche> Registrierungspflicht>entsteht>unabhängig>von>der>Form>der> Arbeitsorganisation> (Schichtarbeit> oder> Dienstreise)> und> unabhängig>von>dem>tatsächlichen>zeitlichen>aufenthalt>eines>bestimmten>mitarbeiters>am>arbeitsplatz. 6.> Besteuerung von Einkünften aus der Veräußerung eines Kraftfahrzeuges einer keine unternehmerische Tätigkeit ausübenden russischen Repräsentanz eines deutschen Unternehmens> (Schreiben> Nr.> /175> des> Finanzministeriums> der>russischen>föderation>vom>10.>juli>2012) Das> Finanzministerium> der> Russischen> Föderation> betrachtete> einen> Sachverhalt,> in> dem> eine> nicht> kommerzielle> Repräsentanz> eines> deutschen> Unternehmens> in> der> Russischen> Föderation> ein> Kraftfahrzeug> an> eine> natürliche>person>veräußert.>das>kraftfahrzeug>wurde>von>einer> russischen> Leasinggesellschaft> erworben> und> für> nichtkommerzielle> Tätigkeit> der> Repräsentanz> eingesetzt.> Das> Finanzministerium> der> der> Russischen> Föderation> vertrat> dabei>die>ansicht,>dass>die>veräußerung>des>kraftfahrzeuges> auf> dem> Territorium> Russlands> umsatzsteuerbar> und> -pflichtig>mit>einem>steuersatz>in>höhe>von>18>%>ist>(pkt.>3> Art.>164>StGB>RF).>Ferner>bestätigte>dieses>den>Abzug>der> beim>kauf>des>kraftfahrzeuges>angefallenen>umsatzsteuer> bei> der> nicht> kommerziellen> Repräsentanz.> Die> Einkünfte> 4

5 Ausgabe:>Januar>/>Februar>2013 aus> der> Veräußerung> des> beweglichen> Vermögens> einer> Repräsentanz> eines> deutschen> Unternehmens,> die> keine> unternehmerische> Tätigkeit> auf> dem> Territorium> Russlands> ausübt,> unterliegen> gemäß> der> Bestimmungen> von> DBA> DE/R> grundsätzlich> der> Gewinnbesteuerung> in> Deutschland.> In> Russland> werden> betreffende> Einkünfte> von>der>gewinnbesteuerung>freigestellt. 7.> Umsatzsteuerbesteuerung von Dienstleitungen in den Bereichen Beratung, Werbung, Information und Aktualisierung von Computerdatenbanken, die eine Repräsentanz zugunsten ihres ausländischen Stammhauses erwirbt.> (Schreiben> Nr.> /325> des> Finanzministeriums> der> Russischen> Föderation>vom>20.>November>2012) Das> Finanzministerium> der> Russischen> Föderation> betrachtete> eine> Situation,> in> der> eine> nicht> kommerzielle> Repräsentanz> eines> ausländischen> Unternehmens> in> der> Russischen> Föderation> Dienstleistungen> in> den> Bereichen> Beratung,> Werbung,> Information> und> Aktualisierung> von> Computerdatenbanken> zugunsten> ihres> ausländischen> Stammhauses> bei> einem> anderen> ausländischen> Unternehmen> beantragt,> welches> in> der> Russischen> Föderation>steuerlich>nicht>registriert>ist. Das> Finanzministerium> der> Russischen> Föderation> verweist>auf>den>entscheid>nr.>41-o>des>verfassungsgerichtes> der> Russischen> Föderation> vom> 22.> Januar> 2004,> in> dem> das> Verfassungsgericht> darauf> hinweist,> dass> die> Zahlungsbelege>zur>Steuerzahlung>vom>Steuerzahler>kommen> und> von> ihm> unterzeichnet> werden.> Die> Zahlung> der> anfallenden> Steuer> muss> außerdem> zu> Lasten> des> Steuerzahlers> und> aus> eigenen> Geldmitteln> erfolgen,> die> ihm> frei> zur> Verfügung> stehen.> Somit> müssen> auch> die> Zahlungsbelege> durch> den> Steuerzahler> selbst> unterzeichnet>werden.> Die> Einbringung> von> Gesetzesänderungen,> die> die> Steuerzahlung> durch> Dritte> zulassen,> hält> das> Finanzministerium>nicht>für>notwendig. Alexander>Yudovich Jurist>(Russland),>Steuerberater Tel.:> +7>(495)>933>51>20 Das> Finanzministerium> vertritt> dabei> die> Ansicht,> dass> die> Dienstleistungen> im> Bereich> der> Beratung,> Werbung,> Information>und>Aktualisierung>von>Computerdatenbanken,> die>ein>ausländisches,>in>der>russischen>föderation>steuerlich> nicht> registriertes> Unternehmen> zugunsten> eines> anderen> ausländischen> Unternehmens> ausübt,> welches> wiederum>über>eine>nicht>kommerzielle>repräsentanz>auf> dem>territorium>der>russischen>föderation>tätigt>ist,>der> Umsatzbesteuerung>in>Russland>unterliegen.>Dabei>ist>die> ausländische> Repräsentanz> verpflichtet,> die> Umsatzteuer> im>abzugsverfahren>einzubehalten>und>an>den>russischen> Fiskus>zu>entrichten,>unabhängig>davon,>ob>ihre>Tätigkeit> selbst> zur> Begründung> einer> Betriebstätte> in> Russland> führt>oder>nicht. 8.> Steuerzahlung per Vollmacht: Position des Finanzministeriums der Russischen Föderation (Schreiben> Nr.> /100> des> Finanzministeriums> der>russischen>föderation>vom>23.>november>2012) Das> Finanzministerium> der> Russischen> Föderation> prüfte>eine>möglichkeit>der>bezahlung>der>anfallenden>steuer> einer> Person> durch> einen> Dritten> per> Vollmacht> und> der> Einbringung> der> damit> verbundenen> Änderungen> in> das> russische>steuergesetzbuch. 5

6 > > Ausgewählte>Rechtsprechung> aus>dem>jahre>2012 Von>Patrick>Pohlit,>Rödl>&>Partner>(Moskau) Fall OOO Auchan In> diesem> Jahr> wurde> vor> dem> Verfassungsgericht> der> Russischen> Föderation> der> Fall> Auchan> verhandelt.> Gegenstand> des> Rechtsstreits> war> eine> Norm> des> russischen> Steuergesetzbuches,> die> das> Verfahren> für> die> Geltendmachung>>von>Verlusten>aus>Warendiebstählen>bestimmt>und>von>den>Steuerbehörden>überdehnt>und>damit> rechtswidrig>ausgelegt>wird.> Das> russische> Tochterunternehmen> der> französischen> Hypermarktkette> Auchan > hatte> steuermindernd> außerordentliche> Aufwendungen> aus> infolge> von> Warendiebstählen> angefallenen> Verlusten> in> Höhe> von> RUB> 350> Mio.> gegenüber> der> Steuerbehörde> geltend> gemacht> und> sich> in> allen> drei> Gerichtsinstanzen> nicht> durchsetzen> können.> Gemäß> den> Vorschriften> der> strittigen> Norm> des> Steuergesetzbuches> muss>>bei> der> Geltendmachung> von> infolge> Warendiebstahls> oder> Fehlmengen> von> Wertsachen> angefallenen> Verlusten> die>tatsache>der>nichtfeststellung>eines>schuldigen>bzw.> Täters>durch>eine>zuständige>Behörde>bestätigt>werden> (Unterpunkt>5,>Punkt>2,>Artikel>265>Steuergesetzbuch>der> Russischen>Föderation).>In>der>Finanzverwaltungspraxis> gilt> als> einziges> Dokument> zum> Nachweis> solcher> Verluste> eine> Kopie> der> Einstellungsverfügung> des> Ermittlungsführers> über> die> Einstellung> der> Voruntersuchung>(oder>der>Ermittlungen)>wegen>fehlender>Identifikation>eines>Täters,>gegen>den>Anklage>zu>erheben>wäre>(Nr.> /1/365>vom>20.>Juni>2011>und> Nr.> /4/81> vom> 27.> August> 2010> sowie> Nr.> /1/448>vom>3.>August>2011).>In>der>Rechtspraxis> ist> es> jedoch> schwierig,> ein> solches> Dokument> zu> erhalten,> nicht> nur> wegen> der> Vielzahl> der> anzustrengenden> Ermittlungsverfahren.> Viele> Einzelhändler> sind> mit> ähnlichen> Problemen> konfrontiert.> So> werden> der> Statistik> nach> aus> den> Geschäften>>jährlich> Waren> gestohlen,> die> einen> Wert> von> bis> zu> einem> Prozent> des> Gesamtumsatzes>des>jeweiligen>Händlers>haben>können. Das> Verfassungsgericht> hat> die> Beschwerde> der> OOO> Auchan> in> der> Sache> durch> seinen> Beschluss> Nr.1543-О> vom> 24.> September> 2012> zwar> abgewiesen,> im> Ergebnis> jedoch> die> Auslegung> der> betreffenden> Norm> durch> die> Steuerbehörde>für>rechtswidrig>erklärt.>Es>wurde>insbesondere> darauf> hingewiesen,> dass> der> strittige> Unterpunkt>5,> Punkt> 2,> Artikel> 265> StGB> RF> keine> Angaben> darüber> enthält,> welche> Dokumente> genau> die> Tatsache> der> Nichtfeststellung> von> Schuldigen> bei> Diebstahlsverlusten> bestätigen>können.>somit>verletzt>die>enge>auslegung>der> Finanzverwaltung>die>Rechte>der>Steuerzahler. Der> genannte> Beschluss> des> Verfassungsgerichts> war> Grundlage> einer> Gesetzesinitiative> zur> Einbringung> entsprechender> Änderungen> in> die> Steuergesetzgebung.> So> hat> das> das> Ministerium> für> Industrie> und> Handel> (Minpromtorg> )> einen> Gesetzentwurf> zur> betreffenden> Norm>vorgeschlagen,>der>die>Möglichkeit>des>Nachweises> der>warendiebstahlsverluste>durch>ein>von>einer>unabhängigen>prüfungsgesellschaft>bescheinigtes>inventurprotokoll> vorsieht. Malina Zum> ersten> Mal> wurde> auf> Ebene> des> Arbitragegerichts> ein> Vergleich> zwischen> dem> Föderalen> Steuerdienst> und> einem> Steuerzahler,> und> zwar> dem> Veranstalter> des> Bonusprogramms> Malina,> der> OOO> Loyalty> Partners> Vostok> (Loyalty> Partners),> geschlossen.> Der> Kern> des> Programms> bestand> darin,> dass> Kunden> beim> Erwerb> von> Waren> (Dienstleistungen)> der> Programmteilnehmer> (Apotheken,> Einzelhandelsgeschäfte,> Tankstellen> usw.)> Punkte>erhalten>haben,>die>später>gegen>Prämiengeschenke> beim> Programm-Veranstalter> eingetauscht> werden> konnten.> Gegenüber> dem> Kunden> wurden> die> Punkte> als> Rabatte > ausgewiesen,> die> diesem> jedoch> nicht> gewährt,> sondern> auf> seiner> Bonuskarte> erfasst> wurden.> Zwischen> den> Teilnehmern> und> dem> Programm-Manager> wurde> ein> Agenturvertrag> geschlossen,> dem> zufolge> Erstere> für> eine> Quartalsvergütung> in> Höhe> von> USD> 1.500> Bonussammelkarten> ausgegeben,> Punkte> erfasst> und> das> Vorhandensein> von> Sachprämien> gewährleistet> sowie> an> die>ooo> Loyalty>Partners>Vostok >einen>teil>der>geldmittel> aus>den>einkäufen>(in>höhe>der> Rabatte )>unter>nutzung> der> Bonussammelkarten> überwiesen> haben.> Die> von> den> Teilnehmern> des> Programms> überwiesenen> Geldmittel> wurden> dabei> in> den> Unterlagen> als> Vorauszahlung> für> die> Sachprämien> (die> die> Kunden> für> die> gesammelten> Punkte> erhalten)> eingestuft.> Diese> Klassifizierung> ermöglichte> es> nach> Ansicht> von> Loyalty> Partners,> die> erhaltenen> Beträge> gemäß> Unterpunkt> 1,> Punkt> 1,> Artikel> 251> des> Steuergesetzbuches> der> Russischen> Föderation> nicht> gewinnwirksam>als>erträge>im>zeitpunkt>des>zugangs>des> betreffenden> Betrags> zu> erfassen;> demzufolge> wurde> darauf> keine> Gewinnsteuer> berechnet.> Interessant> hierbei> ist,> dass> die> betreffende> Vorauszahlung> aus> den> Mitteln> der> Kunden> auch> in> der> Programmordnung> als> Rabatt > bezeichnet> wurde.> Diese> Bezeichnung> war> darauf> zurückzuführen,> dass> die> Unternehmen> beim> Absatz> von> Waren> (Dienstleistungen)>tatsächlich>Rabatte>gewährt>haben,>wobei> in> der> Programmordnung> jedoch> vorbehalten> wurde,> dass> bei> der> Gewährung> eines> Rabattes> der> Kunde> beim> Erwerb> einer> Ware> der> Überweisung> eines> dem> Rabatt> gleichwertigen> Betrags> zur> Bezahlung> der> Geschenke> bedingungslos>zustimmt.>das>heißt,>dass>der>preis>der>ware> (der>dienstleistung)>unverändert>blieb. Nach> der> Prüfung> des> beschriebenen> Schemas> und> der> Leistungsbeziehungen> zwischen> der> Gesellschaft,> den> 6

7 Ausgabe:>Januar>/>Februar>2013 Unternehmen> und> den> Kunden> kam> die> Steuerinspektion> zu> der> Schlussfolgerung,> dass> die> Rechtsverhältnisse> als> entgeltliche> Erbringung> von> Marketingleistungen> der> Loyalty> Partners> an> die> beteiligten> Einzelhändler> einzustufen> sind,> die> auf> Kundenakquise> und> -bindung> ausgerichtet> sind.> Die> an> die> Loyalty> Partners> überwiesenen> Geldmittel> gehören> zum> Entgelt> für> die> Erbringung> dieser> Dienstleistungen> und> unterliegen> demzufolge> der> Gewinnsteuer> und> Umsatzsteuer.> Des> Weiteren> wurde> durch> die> Steuerbehörde> die> fehlende> Einbehaltung> von> Umsatzsteuer> und> Einkommensteuer> durch> die> Loyalty> Partners>als>Steueragent>für>die>an>die>Kunden>übergebenen>Geschenke>geltend>gemacht. Im>Ergebnis>wurde>die>Frage>über>die>strittige>Einstufung> der>vertraglichen>verhältnisse>durch>einen>vergleich>gelöst,> bestätigt> durch> Beschluss> Nr.> 16370/11> des> Präsidiums> des> Obersten> Arbitragegerichts> vom> 26.> Juni> 2012.> Die> Parteien> des> Streits> haben> hierin> anerkannt,> dass> an> die> Unternehmen> Marketingleistungen> erbracht> wurden,> die> unter> anderem> auch> die> Übergabe> von> Sachprämien> an> die> Teilnehmer> des> Programms> beinhalteten.> Da> jedoch> Loyalty> Partners> auf> die> fraglichen> Erlöse> im> Rahmen> der> Erbringung> der> betreffenden> Marketingleistungen> die> Umsatzsteuer> bereits> berechnet> und> an> den> Fiskus> entrichtet> hatte,> entsteht> für> die> Gesellschaft> keine> Pflicht> zur> Entrichtung> der> Umsatzsteuer> bei> der> Übergabe> der> Sachprämien>an>die>Programmteilnehmer. Der> Föderale> Steuerdienst> erkannte> des> Weiteren> an,> dass> die> Übergabe> der> Sachprämien> einen> Teil> der> Marketingvergütung>darstellt,>welche>für>die>Kundenakquise> und>-bindung>erforderlich>sind>und>dass>bei>loyalty>partners> daher>keine>pflicht>zur>einbehaltung>der>einkommensteuer> entsteht.> Die> Steuerbehörde> verpflichtet> sich> außerdem,> keine> Verzugszinsen> auf> den> Betrag> der> nachberechneten>gewinnsteuer>für>den>zeitraum>vom>19.>juni>2010>bis> zum>tag>der>bestätigung>des>vergleichs>durch>das>oberste> Arbitragegericht> der> Russischen> Föderation> zu> berechnen.> Interessant> bei> dem> vorstehenden> Urteil> ist> zum> einen> die>ergebnisorientierte>kreativität>der>steuerbehörde>zum> anderen>die>tatsache>eines>vergleichs>über>die>rechtliche> Auslegung> eines> Sachverhalts> in> einem> steuerrechtlichen> Rechtsstreit. einbehaltenen> Quellensteuer.> Die> Darlehensnehmerin> hatte> einen> Teil> der> Zinsen> wegen> der> russischen> Thin> Cap> Rules> in> Dividenden> umqualifiziert> und> hierauf> Quellensteuer> einbehalten.> Diesen> Betrag> machte> nunmehr> der> Darlehensgeber> unter> Hinweis> auf> den> Vorrang> des> Doppelbesteuerungsabkommens> zur> Erstattung> gelten.> Hierin> sei> festgelegt,> dass> Zinsen> ausschließlich> im> Ansässigkeitsstaat>des>Nutzungsberechtigten>zu>besteuern> seien. Drei> Gerichtsinstanzen> folgten> der> Ansicht> der> Wintershall,> so> dass> die> Steuerbehörde> Revision> beim> WAS> einlegte.> Durch> Beschluss> Nr.> WAS-4583/12> des> Obersten> Arbitragegerichts> vom> 4.> Mai> 2012> wurde> das> Revisionsverfahren>prozessual>eingestellt. Grund> hierfür> war,> dass> die> Steuerbehörde> den> Revisionsantrag>zurückgenommen>hatte>und>somit>prozessual>keine>Möglichkeit>mehr>bestand,>den>Fall>weiter>zu>verhandeln.>Warum>die>unterliegende>Steuerbehörde>mit>der> Ansicht> des> MinFin> sowie> einem> Teil> der> Rechtsprechung> der>unteren>gerichte>auf>ihrer>seite,>dieses>verfahren>nicht> zu>ende>geführt>hat,>lässt>sich>nicht>ergründen.>damit>wurde> dem> WAS> in> dieser> Sache> die> Möglichkeit> genommen,> zum> bekannten > Zusatzprotokoll> des> deutsch-russischen> DBA> und> zur> unbeschränkten> Abzugsfähigkeit> von> Zinsen> Stellung>zu>nehmen>und>Rechtssicherheit>zu>schaffen. Patrick>Pohlit Rechtsanwalt>(Deutschland),>Steuerberater Wintershall Holding GmbH In> Fall> Wintershall> Holding> GmbH> (Wintershall)> hätte> das> WAS> endlich> die> Möglichkeit> gehabt> Rechtssicherheit> in> die> deutsch-russische> Geschäfts-> und> Rechtspraxis> im> Zusammenhang> mit> den> Regeln> zur> Gesellschafterfremdfinanzierung> (Thin-Cap> Rules)> zu> bringen. Gegenstand>des>Verfahrens>war>ein>Erstattungsantrag>der> deutschen> Wintershall> (Darlehensgeber)> auf> Erstattung> der> durch> die> Tochtergesellschaft> (Darlehensnehmerin)> 7

8 > > Betrieb>von>Gebäuden>und>> baulichen>anlagen:>neuerungen> in>der>russischen>gesetzgebung Von>Dr.>Tatiana>Vukolova,>Rödl>&>Partner>(Moskau) Ab> 1.> Januar> 2013> tritt> ein> neues> Kapitel> des> Städtebaugesetzbuches> in> Kraft,> das> den> Betrieb> von> Gebäuden> und> baulichen> Anlagen> regelt.> Die> neuen> Normen>legen>das>Verfahren>für>den>Betrieb>von>Gebäuden> und>baulichen>anlagen,>die>pflichten>von>personen,>die>für> den> Betrieb> verantwortlich> sind> sowie> die> Unterbrechung> und>einstellung>des>betriebs>von>gebäuden>und>baulichen> Anlagen>regulieren,>fest.>Als>Grundlage>für>die>Vornahme> der> betreffenden> Änderungen> dienen> die> immer> öfter> vorkommenden> Einstürze> von> Gebäuden> und> baulichen> Anlagen>sowie>andere>Unfälle,>die>zu>Verletzung>und>Tod> von>menschen>geführt>haben. In> der> neuen> Fassung> des> Städtebaugesetzbuches> wird> darauf>hingewiesen,>dass>zum>zwecke>der>gewährleistung> des> sicheren> Betriebs> der> Gebäude> und> der> baulichen> Anlagen>die>technische>Wartung>der>Gebäude>und>der>baulichen> Anlagen,> die> Betriebskontrolle> sowie> die> laufende> Renovierung> der> Gebäude> und> der> baulichen> Anlagen> zu> sichern>ist. Die> Betriebskontrolle> ist> durch> eine> für> den> Betrieb> des> Gebäudes> oder> der> baulichen> Anlagen> verantwortliche> Person> auszuüben.> Als> solche> treten> in> der> Regel> entweder>eigentümer>bzw.>mieter>von>gebäuden>bzw.>baulichen> Anlagen> oder> Personen> auf,> die> Gebäude> bzw.> bauliche> Anlagen> auf> Grundlage> des> Rechts> auf> wirtschaftliche> Verwaltung> sowie> auf> anderen> Rechtsgrundlagen> besitzen> (nachfolgend> Gebäudebesitzer ).> Hat> das> Gebäude> oder> die> bauliche> Anlage> zwei> oder> mehrere> Eigentümer,> so>sind>die>den>betrieb>des>jeweiligen>gebäudes>bzw.>der> jeweiligen> baulichen> Anlage> betreffenden> Beschlüsse> zur> Gewährleistung> des> sicheren> Betriebs> des> Gebäudes> bzw.> der> baulichen> Anlage> im> Einvernehmen> mit> allen> solchen> Eigentümern> oder> auf> der> Eigentümerversammlung> zu> fassen. Entscheidet> sich> der> Gebäudebesitzer,> eine> Organisation,> die> auf> dem> Markt> Dienstleistungen> zur> Optimierung> der> Betriebskontrolle,> der> technischen> Wartung> und> der> Renovierung> erbringt,> zu> beauftragen,> so> sind> an> diese> Organisation> Projektierungsunterlagen,> Gutachterprotokolle> über> die> ausgeführten> Arbeiten,> Baukonstruktionen,> Versorgungsnetze> der> Gebäude> und> der>baulichen>anlage>sowie>andere>unterlagen,>die>für>den> Betrieb>des>Gebäudes>bzw.>der>baulichen>Anlage>erforderlich>sind,>zu>übergeben. Dabei>hat>die>Person,>die>für>den>Betrieb>des>Gebäudes>bzw.> der>baulichen>anlage>verantwortlich>ist,>ein>journal>über>den> Betrieb>des>Gebäudes>bzw.>der>baulichen>Anlage>zu>führen,> in>das>angaben>über>das>datum>und>über>die>ergebnisse> der> durchgeführten> Inspektionen,> Kontrollprüfungen> und/ oder> des> Monitoring> der> Gebäudegründung> bzw.> der> Gründung> der> baulichen> Anlage,> der> Versorgungsnetze> und>-systeme> sowie> deren> Elemente,> über> die> ausgeführten> Arbeiten> zur> technischen> Wartung> der> Gebäude> bzw.> der> baulichen> Anlagen,> über> das> Datum> und> den> Inhalt> der> durch> die> zuständigen> Exekutivbehörden> erlassenen> Auflagen> zur> Beseitigung> der> während> des> Betriebs> der> Gebäude> bzw.> der> baulichen> Anlagen> festgestellten> Verstöße> sowie> die> Angaben> über> die> Beseitigung> dieser> Verstöße>aufzunehmen>sind. Die> Form> des> Journals> über> den> Betrieb> des> Gebäudes> oder>der>baulichen>anlage>und>die>anforderungen>an>die> Führung> eines> solchen> Journals> werden> durch> die> föderale> Exekutivbehörde,> die> die> Funktionen> zur> Ausarbeitung> der> staatlichen> Politik> ausübt> und> die> normativrechtliche> Regulierung> im> Bereich> Bau,> Architektur> und> Städtebau> vornimmt,> sowie> durch> andere> zuständige> föderale> Exekutivbehörden>in>den>Grenzen>von>deren>Zuständigkeit> festgelegt. Im> Gesetz> ist> festgelegt,> dass> die> Personen,> die> für> den> Betrieb> der> Gebäude> bzw.> der> baulichen> Anlagen> verantwortlich>sind,>die>staatliche>kontroll->bzw.>aufsichtsbehörde,> die> kommunale> Selbstverwaltungsbehörde> sowie> den> Eigentümer> des> Gebäudes> über> jede> beim> Betrieb> des> Gebäudes> bzw.> der> baulichen> Anlage> entstandene> Unfallmöglichkeit> zu> benachrichtigen> haben.> Das> Gesetz> sieht>auch>vor,>dass>die>kommunale>verwaltungsbehörde>berechtigt>ist,>das>gebäude>zu>inspizieren>und>empfehlungen> zur>beseitigung>der>festgestellten>verstöße>zu>erteilen,>soweit> eine> natürliche> bzw.> juristische> Person> Beschwerden> diesbezüglich>einreicht. Des> Weiteren> ist> eine> Änderung> von> Artikel> 60> des> Städtebaugesetzbuches,>die>am>1.>Juli>2013>in>Kraft>treten> wird,>zu>beachten.> Wird> die> körperliche> Unversehrtheit> oder> das> Eigentum> einer> natürlicher> Person,> das> Eigentum> einer> juristischen> Person> durch> Zerstörung,> Beschädigung> oder> eine> Pflichtverletzung>des>sicheren>Betriebs>eines>Gebäudes>bzw.> einer>baulichen>anlage>verletzt,>wird>der>eigentümer>dieses> Gebäudes> bzw.> der> baulichen> Anlage> zu> Schadensersatz> gemäß> Zivilgesetzbuch> verpflichtet.> Zusätzlich> wird> der> Eigentümer>solcher>Gebäude>zu>Schmerzensgeld>in>folgenden>Fällen>verpflichtet: 1.> in>höhe>von>rub>3>mio.>an>verwandte>des>geschädigten> (Eltern,> Kinder,> Sorgeberechtigter,> Mündel),> Ehegatte> im>todesfall>des>geschädigten; 2.> in>höhe>von>rub>2>mio.>an>den>geschädigten>selbst>bei> schwerer>körperverletzung; 8

9 Ausgabe:>Januar>/>Februar> > in>höhe>von>rub>1>mio.>an>den>geschädigten>selbst>bei> gefährlicher>körperverletzung. Der> Eigentümer> des> Gebäudes> wird> von> einer> Schadenersatzzahlung> und> Abfindung> befreit,> wenn> er> beweisen> kann,> dass> die> Schäden> am> Gebäude> oder> die> Pflichtverletzung> des> sicheren> Betriebs> eines> Gebäudes> bzw.> einer> baulichen> Anlage> durch> vorsätzliche> Handlung> des> Geschädigten> oder> Dritter,> oder> durch> rechtfertigende> unvorgesehene> Umstände> (schuldlos)> hervorgerufen> wurden. Was> die> Unterbrechung> und> Einstellung> des> Betriebs> von> Gebäuden>und>baulichen>Anlagen>betrifft,>so>legt>der>neue> Artikel> im> Städtebaugesetzbuch> nur> die> Gründe> fest,> die> in>anderen>normativen>rechtsvorschriften,>unter>anderem> im> Föderalen> Gesetz> Nr.> 69-FZ> Über> den> Brandschutz > vom>21.>dezember>1994>bereits>vorgesehen>sind.>gemäß> FZ> Über> den> Brandschutz > ist> bei> der> Feststellung> von> Verstößen,> die> die> Gefahr> eines> Brands> bergen> und> die> Sicherheit> von> Menschen> gefährden,> eine> vollständige> Unterbrechung> des> Betriebs> des> Gebäudes> bzw.> der> baulichen>anlage>möglich. Insgesamt> sind> die> genannten> Änderungen> als> objektiv>auf>die>verschärfung>der>haftung>der>eigentümer>von> Gebäuden>ausgerichtete>Änderungen>zu>bewerten.>Zugleich> scheint>die>einbringung>von>den>betrieb>von>gebäuden>und> baulichen>anlagen>betreffenden>änderungen>gerade>in>das> Städtebaugesetzbuch> nicht> eindeutig> zu> sein.> Der> Begriff> des> Lebenszyklus> eines> Gebäudes> bzw.> einer> baulichen> Anlage,>im>Laufe>dessen>(deren)>sein>(ihr)>Betrieb>erfolgt,> ist>im>föderalen>gesetz>>nr.>384-fz> Technische>Vorschrift> über>die>sicherheit>von>gebäuden>und>baulichen>anlagen > vom>30.>dezember>2009>definiert.>gerade>dieses>gesetz>ist> auf>die>gewährleistung>des>schutzes>des>lebens>und>der> Gesundheit>von>Personen,>des>Vermögens>von>natürlichen> oder> juristischen> Personen,> des> staatlichen> oder> kommunalen> Vermögens,> des> Umweltschutzes> usw.> ausgerichtet,> während> das> Hauptziel> des> Städtebaugesetzbuches> die> Regelung> der> Verhältnisse> im> Bereich> der> Raumordnung,> der>städtebaulichen>raumgliederung,>der>raumgestaltung> und> der> Bauplanung> sowie> der> Verhältnisse> im> Bereich> des> Baus,> der> Rekonstruktion> und> der> vollständigen> Instandsetzung>von>Investitionsbauobjekten>ist. Kommune> gesondert> verabschiedete> Verfahren> für> die> Durchführung> der> Inspektion> und> die> Erteilung> von> betreffenden> Auflagen> für> Eigentümer> zusätzliche> bürokratische> Hürden> in> Form> von> Geld-> und> Zeitaufwand> bei> der> Absolvierung>der>genannten>Verfahren>mit>sich>bringt. Außerdem>sind>bis>jetzt>weder>die>Form>des>Journals>über> den>betrieb>des>gebäudes>bzw.>der>baulichen>anlage>noch> die>anforderungen>an>die>führung>eines>solchen>journals> bestimmt,> obwohl> das> Gesetz> bereits> Anfang>2013> in> Kraft>tritt. Dr.>Tatiana>Vukolova Juristin>(Russland) Außerdem> scheinen> einige> Bestimmungen> des> neuen> Kapitels> des> Städtebaugesetzbuches> nicht> ausreichend> überarbeitet>worden>zu>sein. So> ist> zum> Beispiel> die> Funktion> der> Selbstverwaltungsbehörde> nicht> klar,> die> von> nun> an> ermächtigt> ist,> Räumlichkeiten> zu> inspizieren> und> Empfehlungen> zur> Beseitigung>der>Verstöße>beim>Betrieb>von>Gebäuden>und> baulichen>anlagen>zu>erteilen;>unklar>sind>auch>der>status> und> die> Konsequenzen> dieser> Empfehlungen.> Außerdem> besteht> die> Befürchtung,> dass> das> in> jeder> einzelnen> 9

10 > > Oberstes>Arbitragegericht>erweitert>> die>teilnahme>von>natürlichen> Personen>an>Arbitragestreitigkeiten Von>Roman>Gromovoj,>Rödl>&>Partner>(Moskau) Das> Oberste> Arbitragegericht> (OAG)> hat> einen> Beschluss> über>die>aufhebung>von>gerichtsbeschlüssen>untergeordneter>instanzen>gefasst,>denen>zufolge>die>gerichte>fälle>nicht> verhandelten,>in>denen>eine>natürliche>person>als>beklagter> fungierte,>falls>diese>person>kein>einzelunternehmer>war. Nach> Prüfung> eines> Verfahrens> über> die> Beitreibung> von> Mietzahlungen,> in> dem> einer> der> Beklagten> eine> natürliche> Person> war,> verwies> das> Präsidium> des> OAG> darauf,> dass> die> Beschlussfassung> zu> Fragen> der> Zuständigkeit> eines> Gerichts> in> Bezug> auf> den> betreffenden> Fall> vom> Vorhandensein> bzw.> Fehlen> eines> wirtschaftlichen> Interesses> einer> Privatperson> an> der> Ausstellung> einer> Sicherheit>für>die>Erfüllung>von>Verpflichtungen>aus>einem> Mietvertrag>abhängt.>Da>das>Arbitragegericht>für>Fälle>zuständig> ist,> die> im> Zusammenhang> mit> der> solidarischen> Beitreibung>von>Mietzahlungen>von>juristischen>und>natürlichen>Personen>stehen,>lagen>keine>rechtlichen>Grundlagen> für>die>ablehnung>der>bearbeitung>des>falles>vor. Fachleute>werten>diese>Position>des>OAG>als>Einmischung> in>die>zivilgerichtsbarkeit>in>bezug>auf>die>verhandlung>von> Sachen>unter>Beteiligung>natürlicher>Personen,>die>der>allgemeinen>Gerichtsbarkeit>unterliegen. Roman>Gromovoj Rechtsanwalt>(Russland) > > Notarielle>Beglaubigung> von>übersetzungen Von>Ekaterina>Kuryakova,>Rödl>&>Partner>(Moskau) Die> notarielle> Beglaubigung> von> Übersetzungen> ist> ein> wichtiger> Aspekt> in> der> Tätigkeit> von> Unternehmen> im> Ausland.> In> Russland> präsente> deutsche> Unternehmen> benötigen> des> Öfteren> Übersetzungen> ins> Russische,> die> anschließend> notariell> beglaubigt> werden> müssen,> um> in> Russland>Rechtskraft>zu>erlangen. Dieses> Verfahren> beinhaltet> mindestens> zwei> wichtige> Etappen,>die>die>Einbeziehung>entsprechender>Spezialisten> erfordern:> die> unmittelbare> Übersetzung> der> im> Ausland> ausgestellten>offiziellen>dokumente>sowie>die>anschließende> Beglaubigung> der> Unterschrift> des> Übersetzers> durch> einen>notar. Das> Verzeichnis> der> zu> übersetzenden> und> notariell> zu> beglaubigenden> Unterlagen> ist> sehr> umfangreich> und> hängt> von> der> Tätigkeit> des> jeweiligen> ausländischen> Unternehmens>in>Russland>ab.>So>ist>zum>Beispiel>für>die> Abwicklung> von> Rechtsgeschäften> oder> für> die> Aufnahme> eines>arbeitsverhältnisses>in>russland>in>erster>linie>eine> notariell> beglaubigte> Übersetzung> des> Reisepasses> der> entsprechenden> Ausländer> erforderlich.> Die> Übersetzung> von> Ausweisdokumenten> kann> natürlich> durch> fast> jedes> Übersetzungsbüro> in> angemessener> Qualität> ausgeführt> werden.> Anders> sieht> es> bei> Übersetzungen> von> juristischen> Fachtexten> aus> > hier> kommt> es> oft> zu> Problemen.> Notariell> zu> beglaubigende> Übersetzungen> von> Verträgen,> Gründungsunterlagen,> Handelsregisterauszügen,> Buchhaltungsdokumenten> oder> Steuererklärungen> verlangen> vom> Übersetzer> umfassende> Kenntnisse> des> jeweiligen> Fachbereichs> sowie> äußerst> verantwortungsvolles> und> genaues>arbeiten.> Für> die> notarielle> Beglaubigung> einer> Übersetzung> ist> dem>notar>das>original>oder>dessen>notariell>beglaubigte> Kopie>mit>allen>Eigenschaften>eines>offiziellen>Dokuments> (Unterschriften> und> Stempel> der> zuständigen> Personen)> vorzulegen.> Die> Dokumente> dürfen> keine> Ausradierungen,> Korrekturen> oder> Durchstreichungen> aufweisen,> einige> Arten>von>Dokumenten>benötigen>außerdem>eine>Apostille,> die>ebenfalls>zu>übersetzen>ist.> Die> Apostille> ist> ein> vereinfachtes> Verfahren> zur> Beglaubigung>von>Unterlagen>und>wurde>durch>das>Haager> Übereinkommen> vom> 5.> Oktober> 1961> festgelegt.> Die> Anfertigung>einer>Apostille>ist>zum>Beispiel>dann>erforderlich,>wenn>ein>Dokument>in>Deutschland>ausgestellt>wurde> und>bei>russischen>behörden>eingereicht>werden>soll.>oft> fertigen> ausländische> Unternehmen> vorausschauend> bereits> zweisprachige> Dokumente> aus,> dennoch> macht> das> obligatorische>vorhandensein>von>unterschriften,>stempeln,> 10

11 Ausgabe:>Januar>/>Februar>2013 Beglaubigungsvermerken>des>Notars>und>der>Apostille>deren>Übersetzung>erforderlich,>die>anschließend>notariell>zu> beglaubigen>ist.> Notariell> zu> beglaubigende> Übersetzungen> verlangen> vom> Übersetzer> ein> hohes> Maß> an> Genauigkeit> und> Aufmerksamkeit> >oft>kommt>es>vor,>dass>es>der>übersetzer> ist,>der>im>originaldokument>tippfehler,>formale>und>inhaltliche>fehler,>falsche>datumsangaben>und>anderes>entdeckt,> was>bei>rechtzeitiger>feststellung>die>notwendigkeit>einer> erneuten> Einreichung> der> Unterlagen> beim> Notar> vermeidet>und>dem>mandanten>somit>unnötige>kosten>erspart. Die> Übersetzungsabteilung> von> Rödl> &> Partner > verfügt> über>große>erfahrung>in>der>anfertigung>notariell>beglaubigter>übersetzungen.>dank>der>permanenten>zusammenarbeit> mit> unseren> Juristen,> Buchhaltern,> Wirtschaftsprüfern> und> Steuerberatern>ist>ein>hohes>Professionalitätsniveau>gewährleistet,> was> bei> Übersetzungsbüros> leider> nicht> immer> der> Fall>ist.>Außerdem>haben>wir>in>langjähriger>Zusammenarbeit> mit> einem> erfahren> und> verlässlichen> Notar> Einblick> in> die> Feinheiten> der> notariellen> Beglaubigung> von> Dokumenten> gewonnen> und> wissen,> welche> konkreten> Anforderungen> Notare>in>Bezug>auf>die>Erstellung>von>Dokumenten>haben. Der> Ablauf> der> Übersetzung> und> deren> notarieller> Beglaubigung> ist> an> sich> recht> simpel,> wenn> die> Übersetzungen>von>erfahrenen>Spezialisten>ausgeführt>werden>und>die>Zusammenarbeit>mit>dem>Notar>direkt>erfolgt. > > Survival>Training>> für>führungskräfte>in>russland> bei>rödl>&>partner>in>moskau Ab> 2012> bietet> Rödl> &> Partner> das> Survival> Training> für> Führungskräfte>in>Russland>an.> Das> Training> ist> individuell> und> modular> aufgebaut.> Aus> unserer>langjährigen>praktischen>erfahrung>bieten>wir>als> Schwerpunkt>folgende>Module>an: 1.> Steuerrecht 2.> Rechnungswesen 3.> Arbeitsrecht 4.> Gesellschaftsrecht 5.> Patent->und>Markenrecht> 6.> Compliance Es> können> nach> individueller> Absprache> weitere> Module> z.b.> aus> den> Bereichen> Baurecht> oder> Prozessrecht> gewählt>werden.>andere>module>können>abgewählt>werden.> Das> genaue> Programm> wird> nach> den> Wünschen> und> Bedürfnissen>des>Teilnehmers>zusammengestellt. Ekaterina>Kuryakova Übersetzerin Sebastian>Ernst Rechtsanwalt>(Deutschland) 11

12 Hier>finden>Sie>eine>Auswahl>unserer>zahlreichen>Seminare> und> Veranstaltungen,> die> wir> in> den> nächsten> Wochen> durchführen>oder>bei>welchen>wir>referieren. Weitere> Seminare> und> Veranstaltungen> finden> Sie> direkt> im>internet>unter> Thema: Montageeinsätze in Russland Referenten:> Sebastian>Ernst,>Irina>Reimer,> Roman>Zykov Veranstalter:> EIC>Trier>->IHK/Hwk-Europa->und> Innovationscentre>GmbH,> IHK>Trier,>>Handwerkskammer>Trier Ort/Termin:> Trier,>23.>Januar>2013 Thema: Managementtraining: Geschäftsaufbau in Russland Referent:> Alexander>Yudovich Veranstalter:> IHK> Düsseldorf,> Russland> Kompetenzzentrum>Düsseldorf Ort/Termin:> Düsseldorf,> >Februar>2013 Thema: Ressourcenmanagement in Russland Rechtsfragen Referenten:> Dr.>Andreas>Knaul,>Dr.>Tatiana> Vukolova,>Oleg>Zhabinski,>> Schamil>Salavatov Veranstalter:> Generalkonsulat>der>Russischen> Föderation>in>Bonn,>Rödl>&>Partner Ort/Termin:> Bonn,>31.>Januar>2013 Überblick behalten Die>geographischen>Ausmaße>der>Russischen>Föderation>sind>gewaltig;> erstreckt>sie>sich>doch>über>zwei>kontinente.>den>überblick>über>die> nahezu>unbegrenzten>möglichkeiten>für>investitionen>zu>behalten,>erfordert>einen>verlässlichen>partner>der>diese>aufgabe>übernimmt.>dieser> Partner>sind>wir> >seit>20>jahren>beraten>wir>unsere>mandanten>bei>ihren> Russland-Engagements. Rödl>&>Partner Man>könnte>meinen,>dass>diejenigen>die>größte>Übersicht>haben,>die> an>der>spitze>eines>castells>stehen.>dabei>ist>es>tatsächlich>genau>umgekehrt.>denn:>der>trainer>am>boden>hat>den>blick>für>das>wesentliche> und>kann>rechtzeitig>korrigieren,>wenn>einmal>etwas>nicht>nach>plan> verläuft. Castellers>de>Barcelona Jeder>Einzelne>zählt > >bei>den>castellers>und>bei>uns. Menschentürme>symbolisieren>in>einzigartiger>Weise>die>Unternehmenskultur>von>Rödl>&>Partner.>Sie>verkörpern>unsere> Philosophie> von> Zusammenhalt,> Gleichgewicht,> Mut> und> Mannschaftsgeist.> Sie> veranschaulichen> das> Wachstum> aus> eigener>kraft,>das>rödl>&>partner>zu>dem>gemacht>hat,>was> es>heute>ist.> Força,>Equilibri,>Valor>i>Seny >(Kraft,>Balance,>Mut>und>Verstand)>ist> der> katalanische>wahlspruch>aller> Castellers> und> beschreibt>deren>grundwerte>sehr>pointiert.>das>gefällt>uns> und>entspricht>unserer>mentalität.>deshalb>ist>rödl>&>partner> eine> Kooperation> mit> Repräsentanten> dieser> langen>tradition>der>menschentürme,>den>castellers>de>barcelona,>im>mai> 2011>eingegangen.>Der>Verein>aus>Barcelona>verkörpert>neben>vielen>anderen>dieses>immaterielle>Kulturerbe. Newsletter Russland,>Ausgabe>Januar>/>Februar>2013 Herausgeber:>> Rödl & Partner > > Elektrosawodskaja>ul.>27,>Gebäude>2 > > >Moskau > > Tel.:>+7>(495)>933>51>20> > Verantwortlich für den Inhalt: > > André Scholz Layout/Satz:> Unternehmenskommunikation Rödl & Partner > > Nina Nixdorf Dieser>Newsletter>ist>ein>unverbindliches>Informationsangebot>und>dient>allgemeinen>Informationszwecken.>Es>handelt>sich>dabei>weder>um>eine>rechtliche,>steuerrechtliche>oder>betriebswirtschaftliche>Beratung,>noch>kann>es> eine>individuelle>beratung>ersetzen.>bei>der>erstellung>des>newsletters>und> der>darin>enthaltenen>informationen>ist>rödl>&>partner>stets>um>größtmögliche>sorgfalt>bemüht,>jedoch>haftet>rödl>&>partner>nicht>für>die>richtigkeit,> Aktualität>und>Vollständigkeit>der>Informationen.>Die>enthaltenen>Informationen>sind>nicht>auf>einen>speziellen>Sachverhalt>einer>Einzelperson>oder> einer>juristischen>person>bezogen,>daher>sollte>im>konkreten>einzelfall>stets> fachlicher>rat>eingeholt>werden.>rödl>&>partner>übernimmt>keine>verantwortung> für> Entscheidungen,> die> der> Leser> aufgrund> dieses> Newsletters> trifft.>unsere>ansprechpartner>stehen>gerne>für>sie>zur>verfügung. Der>gesamte>Inhalt>des>Newsletters>und>der>fachlichen>Informationen>im> Internet> ist> geistiges> Eigentum> von> Rödl> &> Partner> und> steht> unter> Urheberrechtsschutz.>Nutzer>dürfen>den>Inhalt>des>Newsletters>nur>für>den> eigenen> Bedarf> laden,> ausdrucken> oder> kopieren.> Jegliche> Veränderungen,>Vervielfältigung,>Verbreitung>oder>öffentliche>Wiedergabe>des>Inhalts> oder>von>teilen>hiervon,>egal>ob>on->oder>offline,>bedürfen>der>vorherigen> schriftlichen>genehmigung>von>rödl>&>partner.

Weltweit engagiert. Ольга Будей / Olga Budey 04.03.2013, Санкт-Петербург/ St. Petersburg

Weltweit engagiert. Ольга Будей / Olga Budey 04.03.2013, Санкт-Петербург/ St. Petersburg Weltweit engagiert Deutsch-Russische Auslandshandelskammer: Aktuelle Gesetzesänderungen in der steuerlichen und handelsrechtlichen Rechnungslegung und ihre praktische Anwendung Ольга Будей / Olga Budey

Mehr

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Weltweit engagiert. Irina Ermakowa Moskau 16. April 2015

Weltweit engagiert. Irina Ermakowa Moskau 16. April 2015 Weltweit engagiert Durchsetzung von Forderungen bei Insolvenz in Russland: Beteiligungen von deutschen Firmen und Insolvenzverwaltern; Anerkennung der deutschen Insolvenzbeschlüsse Irina Ermakowa Moskau

Mehr

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Weltweit engagiert. Aktuelles aus dem Steuerbereich. Kateřina Jordanovová, VORLÍČKOVÁ PARTNERS Praha 10.03.2015

Weltweit engagiert. Aktuelles aus dem Steuerbereich. Kateřina Jordanovová, VORLÍČKOVÁ PARTNERS Praha 10.03.2015 Weltweit engagiert Aktuelles aus dem Steuerbereich Kateřina Jordanovová, VORLÍČKOVÁ PARTNERS Praha 10.03.2015 Rödl & Partner 08.08.2011 1 Aktuelles aus dem Steuerbereich 1. Besteuerung des Geschäftsführers

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten

Mehr

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen Doppelbesteuerungsabkommen Das Deutsch-Polnische DBA eine Übersicht. Die Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Bereich der Steuern abgeschlossen

Mehr

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren

Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren 217 24 Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 15) Das selbstständige Beweisverfahren wurde bereits oben auf Seite 99 besprochen. Es kann bereits vor Einreichung der

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Auszüge zum Jahresende 2003

Auszüge zum Jahresende 2003 Info 3/2004 Auszüge zum Jahresende 2003 Sehr geehrte Damen und Herren, der Versand der korrigierten Jahresdepotauszüge sowie der Jahressteuerbescheinigungen beziehungsweise der Erträgnisaufstellungen erfolgte

Mehr

SocialDayDüsseldorf. präsentieren: www.socialday-duesseldorf.de Hotline 0211.8 92 20 31. Startset. Informationen für Schüler/ innen

SocialDayDüsseldorf. präsentieren: www.socialday-duesseldorf.de Hotline 0211.8 92 20 31. Startset. Informationen für Schüler/ innen & präsentieren: SocialDay Hotline 0211.8 92 20 31 Startset Informationen für Schüler/ innen Informationen für Jobanbieter Jobvereinbarung Social Day (2-fache Ausführung) Jobanbieterplakat SocialDay Informationen

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes

Mehr

Gutachten. Betriebsstätten in Italien

Gutachten. Betriebsstätten in Italien Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED

Mehr

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT 121 (2011-2012) Nr. 1 PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT SITZUNGSPERIODE 2011-2012 Eupen, den 26. Juli 2012 RESOLUTIONSVORSCHLAG AN DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT ZUR SICHERUNG

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 128 und 129 der Bundesverfassung 1 nach

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet

Mehr

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte Zwischen der Firma Strasse Plz Ort (Arbeitgeber) Und Herrn/Frau Strasse Plz Ort Wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: (Arbeitnehmer) 1. Beginn

Mehr

Einkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten

Einkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34

Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2 juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LKW-MautV Ausfertigungsdatum: 24.06.2003 Gültig ab: 01.07.2003 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2708 Urteil Nr. 58/2004 vom 31. März 2004 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 80 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, gestellt

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Montenegro. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems

Montenegro. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Euro (pl.: Euro) = 100 Cent (ISO-Code: EUR) Landeswährung Mattig Management

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann

Mehr

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen. Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Rückerstattung der serbischen Mehrwertsteuer

Rückerstattung der serbischen Mehrwertsteuer Rückerstattung der serbischen Mehrwertsteuer Inhalt: AUFTRAGSERTEILUNG AN DE INTERNATIONAL D.O.O. ALS SERVICEMARKE VON AHK SERBIEN NOTARIELL BEGLAUBIGTE ZWEISPRACHIGE VOLLMACHT ZUR ABWICKLUNG DES VERFAHRENS

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT

EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT Die Ehescheidung nach dem polnischen Recht erfolgt nach dem Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy). Man muss hierbei zwischen der Scheidung

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Ordnung zur Durchführung der Praxisphase für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine

Mehr

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen

Mehr

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung) Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Verwaltungsgebühren und erstattungsfähige Auslagen

Mehr

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

Übersetzung aus der englischen Sprache

Übersetzung aus der englischen Sprache Übersetzung aus der englischen Sprache Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen für.tirol Domains (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

DEUTSCH-TSCHECHO-SLOWAKISCHER VERTRAG ÜBER STAATSANGEHÖRIGKEITS- UND OPTIONSFRAGEN VOM 20. NOVEMBER 1938

DEUTSCH-TSCHECHO-SLOWAKISCHER VERTRAG ÜBER STAATSANGEHÖRIGKEITS- UND OPTIONSFRAGEN VOM 20. NOVEMBER 1938 DEUTSCH-TSCHECHO-SLOWAKISCHER VERTRAG ÜBER STAATSANGEHÖRIGKEITS- UND OPTIONSFRAGEN VOM 20. NOVEMBER 1938 Die Deutsche Regierung und die Tschecho-Slowakische Regierung, in dem Wunsche, die sich aus der

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

FAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello

FAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello FAQs für beglaubigte Übersetzungen Die am häufigsten gestellten Fragen für beglaubigte Übersetzungen 1) Was sind beglaubigte Übersetzungen? 2) Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? 3) Muss ich das Original

Mehr

Firmengründung in Deutschland für Schweizer Unternehmen

Firmengründung in Deutschland für Schweizer Unternehmen Referent: Dipl. Finanzwirt (FH) Roland Wetzel Vereid. Buchprüfer, Steuerberater Geschäftsführer I.N.T. Treuhand GmbH I.N.T. Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wiesentalstrasse 74a 79539 Lörrach

Mehr

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2183 Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 20 3 Absatz 1 des Dekrets der Wallonischen Region vom 27.

Mehr

DBA Italien 1989 (Aktuelle Fassung) DBA Italien 1989 (Aktuelle Fassung)

DBA Italien 1989 (Aktuelle Fassung) DBA Italien 1989 (Aktuelle Fassung) DBA Italien 989 (Aktuelle Fassung) DBA Italien 989 (Aktuelle Fassung) Abkommen Fundstelle BStBl I Inkrafttreten BStBl I mit vom Jg. Seite Jg. Seite Italien 8.0.989 990 96 99 7 Besonderheiten: keine Geltungszeiträume

Mehr