Offenlegung quirin bank AG
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- Miriam Kramer
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1 Offenlegung gemäß 16 der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten für das Jahr 2013 quirin bank AG
2 Seite 2/6 Inhalt 1 Einleitung Die aktuellen Vergütungssysteme in der quirin bank AG Vergütungssystem für Beschäftigte unterhalb des Vorstands Vergütungssystem für Vorstände Quantitative Offenlegung Ausblick
3 Seite 3/6 1 Einleitung Die quirin bank AG hat gemäß 16 Institutsvergütungsverordnung vom 16. Dezember 2013 Informationen hinsichtlich der Vergütungspolitik und praxis offenzulegen. Die Offenlegungspflichten richten sich für die quirin bank AG als CRR-Institut ausschließlich nach Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR). Gemäß Artikel 450 CRR hat die Bank grundsätzlich für Mitarbeiterkategorien, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Bank auswirkt (Risk Taker), bestimmte quantitative und qualitative Informationen offenzulegen. Im Jahr 2013 hat die Bank den Gesamtvorstand der quirin bank AG ausnahmslos als Risk Taker gemäß Institutsvergütungsverordnung identifiziert. Die Analyse fehlender weiterer Risk Taker wurde anhand eines Kriterienkatalogs (qualitative und quantitative) vorgenommen, welcher die Größe, die Art der Geschäftstätigkeit das Geschäftsvolumen sowie die Höhe der Risiken und Erträge der Geschäftsbereiche berücksichtigt. Innerhalb der identifizierten Geschäftsbereiche des Private Banking, des Investment Banking und der Zentrale wurden durchgehend die Bereichsleiter nicht als Risk Taker definiert. Unterhalb dieser Leitungsbene wurden im Jahr 2013 auch keine Mitarbeiter definiert, die aufgrund der Stellung, der Tätigkeit, der Entscheidungskompetenz oder der Höhe der Struktur der Vergütung als Risk Taker einzustufen gewesen wären. In Kapitel 2 werden die Vergütungssysteme für Vorstände sowie für die Beschäftigten für das Jahr 2013 skizziert. Hierdurch werden die Anforderungen aus Artikel 450 Absatz 1 a) bis f) abgedeckt. In Kapitel 3 werden die quantitativen Angaben gemäß Artikel 450 Absatz A g) bis j) offengelegt. Kapitel 4 bietet einen Ausblick auf Anpassungen im Jahr Der vorliegende Offenlegungsbericht wird auf der Homepage der quirin bank AG veröffentlicht.
4 Seite 4/6 2 Die aktuellen Vergütungssysteme in der quirin bank AG 2.1 Vergütungssystem für Beschäftigte unterhalb des Vorstands Die Vergütungsstruktur für Mitarbeiter unterhalb des Vorstands war neben dem in zwölf Monatsgehältern gezahlten Festgehalt durch einen vertraglich festzulegenden leistungs- und ergebnisorientierten Vergütungsanteil (Zielbonus) geprägt. Der variable Vergütungsanteil wurde durch die Vereinbarung des Zielbonus im Rahmen der Bandbreite der Verantwortungsstufe individuell gestaltet. Die Grundlage für eine transparente und nachvollziehbare Leistungsbeurteilung und damit auch für die Festlegung des individuellen Leistungsfaktors ist ein aktiv gelebter Zielvereinbarungsprozess. Führungskraft und Mitarbeiter vereinbaren im laufenden Jahr gemeinsam konkrete, anspruchsvolle und messbare Einzelziele. Die quirin bank AG hat in ihrer Struktur keine Risk Taker identifiziert, weder unter Zugrundelegung qualitativer Kriterien, also solcher, die vornehmlich an funktionalen Zuständigkeiten und den Möglichkeiten ausgerichtet sind, signifikante Risiken im Namen des Instituts einzugehen, noch unter Zugrundelegung quantitativer Kriterien, also solcher, die im Wesentlichen auf die Vergütung abstellend - hier werden gewisse Schwellenwerte nicht überstiegen. Dementsprechend gibt es in der quirin bank AG auch kein eigenständiges Vergütungssystem für Risk Taker. Bei der Bonusberechnung wurde neben der individuellen Leistung auch der Bereichserfolg und der Unternehmenserfolg berücksichtigt, dergestalt, dass zudem Zuverlässigkeit, Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Belastungsfähigkeit, fachliches Können sowie Berufserfahrung in jedem Einzelfall Einfluss genommen haben. In den jeweiligen Bereichen der Bank (Private Banking, Investment Banking, Zentrale) wird von dem operativ erzielten Ergebnis ein variabler Bonuspool nach Abzug der internen Kostenverrechnung gebildet. Die variable Vergütung hat im Jahr 2013 die Festvergütung in Ausnahmefällen maximal um 200% überstiegen. Das beschriebene Vergütungssystem galt bis Jahresende Ab dem Jahr 2014 soll eine Umstellung der Vergütungssystematik für alle Mitarbeiter im Private Banking unterhalb der Vorstandsebene angestrebt werden, mit dem Ziel, die Vorgaben der Institutsvergütungsvorgaben zum Verhältnis von Variabler- zur Fixvergütung nachhaltig einzuhalten. Verantwortlich für die Festlegung des Vergütungssystems ist der Vorstand der quirin bank AG. Bei Änderungen der Geschäftsstrategie wird systematisch geprüft, ob hieraus Anpassungen der Vergütungssysteme notwendig werden. Dies war im Jahr 2013 nicht der Fall.
5 Seite 5/6 Im Jahr 2013 wurde die Angemessenheit der Vergütungssysteme außerdem durch einen Präsidialausschuss überwacht. Dieser setzte sich aus drei Mitarbeitern des Aufsichtsrats zusammen. Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats tagte im Jahr 2013 dreimal. Außerdem wurde dem Vorstand und dem Aufsichtsrat ein Vergütungsbericht zur angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme durch die Compliance- Abteilung vorgelegt. 2.2 Vergütungssystem für Vorstände Im Vergütungssystem für Vorstände wird neben dem Festgehalt eine variable Vergütung gewährt. Die variable Vergütung des Vorstands bemisst sich an einem maximal erreichbaren Bonus. Zur Ermittlung der Bonushöhe werden quantitative und qualitative Ziele aus der Unternehmensstrategie in Form von Konzern-, Bank-, Dezernats- und Individualzielen abgeleitet. Der Maximalbonus wird bei voller Zielerreichung der jeweiligen Einzelziele festgesetzt. Verantwortlich für die Festlegung des Vergütungssystems der Vorstände ist der Aufsichtsrat der quirin bank AG. Externe Berater und Interessensgruppen werden bei der Konzeption von Vergütungssystemen bei Bedarf eingebunden.
6 Seite 6/6 3 Quantitative Offenlegung Der Gesamtbetrag der Bruttobezüge im Jahr 2013 belief sich auf EUR 16,57 Mio., davon EUR 10,77 Mio. fix und EUR 5,80 Mio. variabel, wobei 132 Mitarbeiter von den variablen Bezügen begünstigt waren. Stichtag für das Festgehalt ist der Vorstand Betrag (in Mio. EUR) Anzahl Begünstigter Feste Vergütung 1,07 5 Variable Vergütung 0,46 4 Gesamtvergütung 1,53 5 Mitarbeiter Betrag (in Mio. EUR) Anzahl Begünstigter Feste Vergütung 10, Variable Vergütung 5, Gesamtvergütung 16, Ausblick 2014 Um die Angemessenheit des Verhältnisses der variablen Vergütung zur Fixvergütung in die Grenze der Institutsvergütungsverordnung, vergleich dort 6, zu führen, werden entsprechende arbeitsvertragliche Anpassungen im Private Banking durchgeführt. Auch wird über eine Neukonzeption des Vergütungssystems befunden werden. In 2014 wird zudem als Benefit für die Beschäftigten eine eigenständige, durch die Bank geförderte betriebliche Altersversorgung angeboten. Berlin, 11. Dezember 2014 Vorstand quirin bank AG quirin bank AG Hauptsitz Kurfürstendamm Berlin T +49 (0) F +49 (0) info@quirinbank.de USt-IdNr. DE BIC QUBKDEBBXXX Handelsregister Berlin HRB Aufsichtsratsvorsitzender: Holger Timm Vorstand: Karl Matthäus Schmidt, Johannes Eismann, Dr. Marcel Morschbach, Stefan Spannagl
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