VERWALTUNGSBERICHT. 5 Jahre LANDKREIS HARZ

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1 VERWALTUNGSBERICHT 5 Jahre LANDKREIS HARZ

2 IMPRESSUM Herausgeber: Landkreis Harz Der Landrat Friedrich-Ebert-Straße Halberstadt Redaktion: Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ingelore Kamann Telefon ( ) Gesamtherstellung: Harzdruckerei GmbH, Wernigerode Max-Planck-Straße 12/ Wernigerode Telefon ( ) LANDKREIS HARZ Verwaltungsbericht 2

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort Landrat 5 Der Landkreis im Überblick 6 Der Kreistag 11 Die Verwaltung Bereich des Landrates Büro des Landrates Sachgebiet Beteiligungsmanagement Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Kreistagsbüro Kommunalaufsicht/ Wahlen Amt zur Regelung offener Vermögensfragen Behindertenbeauftragte Gleichstellungsbeauftragte Rechnungsprüfungsamt Personalrat Dezernat I Hauptverwaltung Amt für Organisation, IT & zentraler Dienst Sachgebiet Organisation Sachgebiet Informationstechnik Sachgebiet Zentraler Dienst Personalamt Sachgebiet Bezüge- und Gehaltsstelle Sachgebiet Personalentwicklung/ Controlling Sachgebiet Personalangelegenheiten Amt für Finanzwesen Sachgebiet Haushalt Sachgebiet Kreiskasse Amt für zentrale Gebäudeverwaltung Sachgebiet Dienstleistungen/ Vertragswesen/Funktionsperonal Sachgebiet Gebäudewirtschaft/ Haushalt-Controlling Sachgebiet Hochbau/Bauunterhaltung Dezernat II Ordnungsverwaltung Ordnungsamt Sachgebiet Ordnungsrecht, zentraler Vollzugsdienst; Verkehrsüberwachung und zentrale Bußgeldstelle Sachgebiet Ausländer, Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen Sachgebiet Fahrerlaubnisbehörde, Verkehrslenkung, gewerblicher Kraftverkehr Sachgebiet Waffen/Sprengstoff, Jagd/Fischerei, Forsthoheit/Waldschutz Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz, ZMZ Sachgebiet Zulassung Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Sachgebiet Veterinärwesen Sachgebiet Lebensmittelüberwachung Gesundheitsamt Sachgebiet Verwaltung Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst Sachgebiet Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst Sachgebiet Hygiene und Infektionsschutz Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Sachgebiet Sozialpsychiatrischer Dienst Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber Dezernat III Sozial- und Bildungsverwaltung Schulverwaltungsamt Sachgebiet Schulverwaltung Sachgebiet Schulentwicklungsplanung/ Schülerbeförderung/Sport Sachgebiet Medienzentrum Sozialamt Sachgebiet Planung/Haushalt/Verwaltung Abteilung Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen Sachgebiet Eingliederungshilfe/Pflege Sachgebiet Betreuungsbehörde Koordinierungsstelle für Integration und Migration Jugendamt Abteilung Sozialpädagogischer Fachdienst (SpFd) Abteilung Leistungen Sachgebiet Planung/Haushalt Sachgebiet Jugendarbeit/Jugendschutz Sachgebiet Amtsvormundschaften, Unterhalt, Beistände Dezernat IV Bau- und Umweltverwaltung Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung Aufgabenbereich Wirtschaftsförderung 89 3

4 Aufgabenbereich Arbeitsmarktpolitik Aufgabenbereich Tourismus Bauordnungsamt Sachgebiet Städtebau/Bauleitplanung Sachgebiet vorbeugender Brandschutz Sachgebiet Bauaufsicht Sachgebiet Denkmalschutz Sachgebiet Baurecht Sachgebiet Kreisentwicklung Amt für Kreisstraßen Umweltamt Abteilung Untere Abfallbehörde/ Untere Bodenschutzbehörde Abteilung Untere Immissionsschutzbehörde Abteilung Untere Naturschutzbehörde Abteilung Untere Wasserbehörde Eigenbetriebe, Kommunale Gesellschaften und Zweckverbände 104 Bereich Gesundheitswesen Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH Harzklinikum Wernigerode-Blankenburg GmbH Klinikum Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg GmbH Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Harz 106 Bereich Verkehr Harzer Verkehrsbetriebe GmbH Harzer Schmalspurbahnen GmbH Verkehrslandeplatz Ballenstedt/ Quedlinburg GmbH 110 Bereich Bildung und Kultur Kreisvolkshochschule Harz GmbH Eigenbetrieb Kreismusikschule Harz Zweckverband Nordharzer Städtebundtheater Philharmonisches Kammerorchester Wernigerode GmbH Brockenhaus GmbH 115 Bereich Ver- und Entsorgung Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR Abfallwirtschaft Nordharz GmbH 117 Bereich Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz Harz AG Initiative Wachstumsregion AFG Arbeitsförderungsgesellschaft Harz mbh Innovations- und Gründerzentrum im Landkreis Harz GmbH Zweckverband Regionale Planungsgemeinschaft Harz 124 LANDKREIS HARZ Verwaltungsbericht 4

5 Vorwort Am 1. Juli 2012 jährte sich zum fünften Mal der Tag, an dem im Rahmen einer Kreisgebietsreform durch die Fusion der ehemaligen Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie der Stadt Falkenstein/Harz aus dem ehemaligen Landkreis Aschersleben-Staßfurt der Landkreis Harz entstand. Wir nehmen dieses kleine Jubiläum zum Anlass, um erstmals anhand eines Verwaltungsberichtes einen Überblick über die Arbeit der Kreisverwaltung zu geben und daraus resultierende Entwicklungen in unserem Landkreis darzustellen. Der vorliegende Verwaltungsbericht ermöglicht einen Rückblick auf 5 Jahre Verwaltungsarbeit im Landkreis Harz. Er enthält eine Vielzahl von Statistiken, Jahresvergleichszahlen und Einzelberichten, die verdeutlichen, welch vielfältige Aufgaben die Kreisverwaltung als Dienstleistungsunternehmen wahrnimmt. Gern nutze ich die Gelegenheit, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die zum erfolgreichen Zusammenwachsen unseres jungen Landkreises beigetragen haben, für ihre große Einsatzbereitschaft zu danken. Auf dem gemeinsam Erreichten können wir aufbauen und so voller Zuversicht auf die kommenden Herausforderungen blicken, um die positive Entwicklung des Landkreises Harz weiterhin zu fördern. Dr. Michael Ermrich Landrat 5

6 Der Landkreis im Überblick Der Landkreis Harz entstand am 1. Juli 2007 durch Fusion aus den ehemaligen Landkreisen Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie der Stadt Falkenstein/Harz aus dem ehemaligen Landkreis Aschersleben-Staßfurt. Bei seiner Gründung bestand er aus 77 eigenständigen Städten und Gemeinden. LANDKREIS HARZ Verwaltungsbericht Allgemeines 6

7 Struktur am Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy mit den Gemeinden Aspenstedt, Athenstedt, Danstedt, Langenstein, Sargstedt und Schachdorf Ströbeck Verwaltungsgemeinschaft Bode-Holtemme mit den Gemeinden Groß Quenstedt, Nienhagen, Schwanebeck (Stadt), Harsleben und Wegeleben (Stadt) Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein mit den Gemeinden Berßel, Bühne, Lüttgenrode, Osterwieck (Stadt), Rhoden; Schauen, Wülperode, Aue-Fallstein Einheitsgemeinde Halberstadt (Kreisstadt) Einheitsgemeinde Huy mit den Ortschaften Aderstedt, Anderbeck, Badersleben, Dedeleben, Dingelstedt, Eilenstedt, Eilsdorf, Huy-Neinstedt, Pabstorf, Schlanstedt und Vogelsdorf Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg mit den Gemeinden Blankenburg (Stadt), Cattenstedt, Heimburg, Hüttenrode, Timmenrode und Wienrode Verwaltungsgemeinschaft Ilsenburg mit den Gemeinden Darlingerode, Drübeck und Ilsenburg (Stadt) Verwaltungsgemeinschaft Nordharz mit den Gemeinden Abbenrode, Derenburg (Stadt), Heudeber, Langeln, Reddeber, Schmatzfeld, Stapelburg, Veckenstedt und Wasserleben Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz mit den Gemeinden Allrode, Altenbrak, Benneckenstein (Stadt), Elend, Hasselfelde (Stadt), Schierke, Sorge, Stiege, Tanne und Treseburg Einheitsgemeinde Elbingerode (Harz) mit den Ortschaften Elbingerode, Königshütte und Rübeland Einheitsgemeinde Wernigerode (Stadt) mit den Ortschaften Benzingerode, Minsleben und Silstedt Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz mit den Gemeinden Bad Suderode, Friedrichsbrunn, Gernrode (Stadt), Rieder und Stecklenberg Verwaltungsgemeinschaft Thale mit den Gemeinden Neinstedt, Thale (Stadt), Weddersleben und Westerhausen Verwaltungsgemeinschaft Unterharz mit den Gemeinden Dankerode, Güntersberge (Stadt), Harzgerode (Stadt), Königerode, Neudorf, Schielo, Siptenfelde und Straßberg Verwaltungsgemeinschaft Ballenstedt-Bode-Selke-Aue mit den Gemeinden Ballenstedt (Stadt), Radisleben, Ditfurt, Hausneindorf, Hedersleben, Heteborn und Wedderstedt Einheitsgemeinde Quedlinburg (Stadt) Einheitsgemeinde Falkenstein/Harz mit den Ortschaften Endorf, Ermsleben, Meisdorf, Neuplatendorf, Pansfelde, Reinstedt und Wieserode Bereits 2008 hatte die Landesregierung die gesetzlichen Regelungen für eine bis zum abzuschließende Gemeindegebietsreform auf den Weg gebracht. Im Zuge der freiwilligen Phase wurden die Gemeinden Neinstedt und Weddersleben zum 1. Januar 2009 Ortsteile von Thale. In den Folgejahren sank die Zahl der eigenständigen Gemeinden im Landkreis durch Zusammenschlüsse und Eingemeindungen wie folgt: Gemeinden 75 Gemeinden 70 Gemeinden 64 Gemeinden 26 Gemeinden 20 Gemeinden 7 Allgemeines

8 Im Landkreis Harz entstanden im Zuge der im Jahr 2010 abgeschlossenen Gemeindegebietsreform zum 1. Januar Einheitsgemeinden und eine Verbandsgemeinde mit 7 Mitgliedsgemeinden. LANDKREIS HARZ Verwaltungsbericht Allgemeines 8

9 Struktur ab Stadt Ballenstedt mit den Ortschaften Badeborn und Radisleben Stadt Blankenburg (Harz) mit den Ortschaften Börnecke, Cattenstedt, Derenburg, Heimburg, Hüttenrode, Timmenrode, Wienrode Stadt Falkenstein/Harz mit den Ortschaften Endorf, Ermsleben, Meisdorf, Neuplatendorf, Pansfelde, Reinstedt, Wieserode Stadt Halberstadt mit den Ortschaften Aspenstedt, Athenstedt, Emersleben, Klein Quenstedt, Langenstein, Schachdorf Ströbeck, Sargstedt Stadt Harzgerode mit den Ortschaften Dankerode, Harzgerode, Güntersberge, Königerode, Schielo, Siptenfelde, Neudorf, Straßberg Gemeinde Huy mit den Ortschaften Aderstedt, Anderbeck, Badersleben, Dedeleben, Dingelstedt am Huy, Eilenstedt, Eilsdorf, Huy-Neinstedt, Pabstorf, Schlanstedt, Vogelsdorf Stadt Ilsenburg (Harz) mit den Ortschaften Darlingerode, Drübeck Gemeinde Nordharz mit den Ortschaften Abbenrode, Danstedt, Heudeber, Langeln, Schmatzfeld, Stapelburg, Veckenstedt, Wasserleben Stadt Oberharz am Brocken mit den Ortschaften Benneckenstein, Elbingerode, Elend, Hasselfelde, Königshütte, Rübeland, Sorge, Stiege, Tanne, Trautenstein Stadt Osterwieck mit den Ortschaften Berßel, Bühne, Dardesheim, Deersheim, Hessen, Lüttgenrode, Osterode am Fallstein, Osterwieck, Rhoden, Rohrsheim, Schauen, Veltheim, Wülperode, Zilly Stadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode, Gernrode, Rieder Stadt Thale mit den Ortschaften Allrode, Altenbrak, Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben, Westerhausen Stadt Wernigerode mit den Ortschaften Benzingerode, Minsleben, Reddeber, Schierke, Silstedt Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden Ditfurt; Groß Quenstedt; Harsleben; Hedersleben; Schwanebeck, Stadt; Selke-Aue; Wegeleben, Stadt Einwohnerentwicklung Städte, Gemeinden Ballenstedt, Stadt Blankenburg (Harz), Stadt Falkenstein/Harz, Stadt Halberstadt, Stadt Harzgerode, Stadt Huy Ilsenburg (Harz), Stadt Nordharz Oberharz am Brocken, Stadt Osterwieck, Stadt Quedlinburg, Stadt Thale, Stadt Wernigerode, Stadt Verbandsgemeinde Vorharz gesamt Allgemeines

10 Der Landkreis Harz verfügt über ein großes wirtschaftliches, touristisches und wissenschaftliches Potential, eine gute Anbindung an das bundesweite Straßen- und Schienennetz, ein ausgeprägtes kulturelles Profil und eine Landschaft, die intakte Natur mit moderner Infrastruktur verbindet und somit für Einwohner und Gäste gleichermaßen einen hohen Lebens- und Freizeitwert bietet. Kreisfläche und naturräumliche Nutzung Kreisfläche insgesamt: davon: landwirtschaftl. Fläche Waldfläche Wasserfläche insgesamt Siedlungs- und Verkehrsfläche: ha ha ha ha ha Schutzgebiete: Nationalpark Harz ha 36 Naturschutzgebiete ha 10 Landschaftsschutzgebiete ha Naturpark Harz ha 44 NATURA 2000-Gebiete (FFH/SPA) 38 FFH-Gebiete ha 6 Vogelschutzgebiete ha 23 Trinkwasserschutzgebiete ha 19 Talsperren 765 ha höchster Punkt: Brocken m niedrigster Punkt: Großes Bruch bei Schlanstedt 80,2 m ü. NN Verkehrsinfrastruktur Straßennetz: direkte Anbindung des Landkreises Harz durch die 4-spurige B 6n an die Autobahnen A 395 und A 14 Entfernung der Kreisstadt Halberstadt zu Autobahnanschlüssen: A km A km A 2 40 km A 7 70 km A km A km Gesamtlänge Bundesstraßen: 364 km (B 6, B 6n, B 27, B 79, B 81, B 185, B 242, B 244, B 245) Gesamtlänge Landesstraßen: 432 km Gesamtlänge Kreisstraßen: 387 km Schienennetz: Deutsche Bahn AG, Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH Harzer Schmalspurbahnen GmbH Flugplätze: Internationale Airports: Halle/Leipzig 100 km Hannover 120 km Magdeburg-Cochstedt 35 km Regionalflugplatz: Magdeburg 60 km Verkehrslandeplatz: Ballenstedt 30 km Foto: Schrader LANDKREIS HARZ Verwaltungsbericht Allgemeines 10

11 Der Kreistag Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das oberste Entscheidungsorgan des Landkreises. Er setzt sich zusammen aus dem Landrat und den von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten 60 ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages. Er trifft Grundsatzentscheidungen in den Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag ihm diese übertragen hat. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Kreistag ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die je nach Maßgabe der Hauptsatzung des Landkreises beratend oder beschließend tätig werden. Kommunalwahl Kreistag Landkreis Harz Wahltag Wahlberechtigte Wähler insgesamt Wahlbeteiligung 38,52 % Sitzverteilung im Kreistag 1. Wahlperiode Partei/ Wählergruppe ab 2007 Christlich-Demokratische Union (CDU) 21 Die Linke (DIE LINKE) 12 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 12 Freie Demokratische Partei (FDP) 4 Bündnis 90/ Die Grünen 3 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 2 Bürger unseres Kreises ohne Parteibuch e.v. (Buko e.v.) 2 Bürgerinitiative Oberharz (BIOH) 1 Bürgerverein Unterharz e.v. 1 Forum Halberstadt (FH) 1 Quedlinburger freie Wählergemeinschaft (QfW) 1 Insgesamt: 60 Zusammensetzung der Fraktionen (Konstituierende Sitzung: ) CDU-Fraktion 21 SPD-Fraktion 12 Fraktion Die LINKE 12 Bürgerfraktion 6 FDP-Fraktion 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 3 NPD-Fraktion 2 Veränderte Zusammensetzung der Fraktionen CDU (ab ) CDU-Fraktion BÜRGERFRAKTION SPD 21 SPD-Fraktion FDP Die Linke GRÜNE BÜRGERFRAKTION12 Fraktion DIE LINKE NPD FDP 11 Bürgerfraktion Fraktionlos GRÜNE NPD 6 FDP-Fraktion 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 3 NPD-Fraktion 2 Fraktionslos 1 CDU SPD Die Linke BÜRGERFRAKTION FDP GRÜNE NPD S P D LINKE CDU CDU S P D LINKE BÜRGERFRAKTION FDP GRÜNE NPD Fraktionlos Landrat: Dr. Michael Ermrich Konstituierende Sitzung des Kreistages auf der Huysburg 11 Allgemeines

12 Gremien Kreistag Vorsitzender Dr. Michael Haase (CDU) 1. Stellvertreterin Christa Grimme (SPD) 2. Stellvertreterin Christine Mühlhaus (DIE LINKE) Beschließende Ausschüsse: Kreisausschuss Vorsitzender/Mitglieder: Landrat (CDU); 10 stimmberechtigte Mitglieder, 2 beratende Mitglieder Jugendhilfeausschuss Vorsitzende/Mitglieder: MdK Christa Grimme (SPD); 15 stimmberechtigte Mitglieder Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Rettungsdienst Vorsitzender/Mitglieder: Landrat; 10 stimmberechtigte Mitglieder (davon 1 Beschäftigtenvertreter), 1 beratendes Mitglied Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreis Wernigerode (bis März 2008) ab März 2008 bis Februar 2011: Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Harz ab Februar 2011: Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz Vorsitzender/Mitglieder: Landrat; 10 stimmberechtigte Mitglieder (davon 1 Beschäftigtenvertreterin), 1 beratendes Mitglied Beratende Ausschüsse: Wirtschafts-, Verkehrs- und Tourismusausschuss Vorsitzender/Mitglieder: MdK Reiner Schomburg (CDU); 9 stimmberechtigte Mitglieder; 2 beratende Mitglieder; 3 sachkundige Einwohner Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss Vorsitzender/Mitglieder: MdK Andrè Lüderitz (DIE LINKE); 9 stimmberechtigte Mitglieder, 2 beratende Mitglieder, 3 sachkundige Einwohner Finanzausschuss Vorsitzender/Mitglieder: MdK Hennig Rühe (BÜRGERFRAKTION); 9 stimmberechtigte Mitglieder, 2 beratende Mitglieder, 3 sachkundige Einwohner Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss Vorsitzender/Mitglieder: MdK Michael Unger (CDU), 9 stimmberechtigte Mitglieder, 2 beratende Mitglieder,3 sachkundige Einwohner Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorsitzender/Mitglieder: MdK Michael Schubert (SPD), 9 stimmberechtigte Mitglieder, 2 beratende Mitglieder, 3 sachkundige Einwohner Personalausschuss Vorsitzender/Mitglieder: MdK Andreas Schumann (CDU), 9 stimmberechtigte Mitglieder, 2 beratende Mitglieder Betriebsausschuss Kreismusikschule Harz Eigenbetrieb des Landkreises Harz (Eigenbetriebsbildung zum ) Vorsitzender/Mitglieder: Landrat; 10 stimmberechtigte Mitglieder (davon 1 Beschäftigtenvertreterin), 2 beratende Mitglieder LANDKREIS HARZ Verwaltungsbericht Allgemeines 12

13 Die Verwaltung Der Landkreis erfüllt als Körperschaft des öffentlichen Rechts öffentliche Aufgaben, die von überörtlicher Bedeutung sind oder deren zweckmäßige Erfüllung die Verwaltungs- und Finanzkraft der kreisangehörigen Gemeinden übersteigt. Er unterstützt die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und sorgt für einen angemessenen Ausgleich der gemeindlichen Lasten im Kreisgebiet. Die Kreisverwaltung ist sowohl eine kommunale als auch eine untere staatliche Verwaltungsbehörde. Als kommunale Behörde erfüllt die Verwaltung im Rahmen der Selbstverwaltung freiwillige und Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Freiwillige Aufgaben, wie zum Beispiel die Förderung von Kultureinrichtungen, Museen oder Beratungsstellen, können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten des Landkreises übernommen werden. Pflichtaufgaben werden dem Landkreis per Gesetz zur Erfüllung in seinem Gebiet übertragen. Dazu zählen z.b. solche Aufgaben wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Sozialhilfe, die öffentliche Jugendhilfe und der Rettungsdienst, aber auch die Trägerschaft für Gymnasien, Förderschulen und Berufsbildende Schulen oder die Absicherung der Schülerbeförderung, des öffentlichen Personennahverkehrs und der Abfallentsorgung. Als untere staatliche Verwaltungsbehörde wird die Kreisverwaltung im übertragenen Wirkungskreis tätig. Das Land beauftragt sie in diesem Fall, Aufgaben für den Staat zu erfüllen und damit ortsnah für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Hier sind solche Aufgaben zu nennen wie die Bauaufsicht, die Kfz-Zulassung, das öffentliche Gesundheits- und Veterinärwesen, Natur- und Umweltschutz oder Wasserrecht. Insgesamt erfüllt der Landkreis eine Vielzahl an öffentlichen Aufgaben mit immer komplexeren rechtlichen Grundlagen. Deshalb müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowohl im EU- als auch im Bundes- und Landesrecht auskennen und auch das eigene Kreisrecht sicher anzuwenden wissen. Nur durch eine qualifizierte Ausbildung und ständige Fortbildung können sie diesem Anspruch gerecht werden und sich als bürgernahe und aufgabenorientierte Dienstleister erweisen. Bürgerinformation in Halberstadt 13 Allgemeines

14 Verwaltungsstruktur Struktur Landkreis Harz Landrat Dr. Michael Ermrich Gleichstellungsbeauftragte Thekla Kamrad Büro des Landrates Susann Arnhold-Wind 14 Rechnungsprüfungsamt Harald Krampitz Personalrat Klaus Kolditz Dezernat I Hauptverwaltung Hans-Dieter Sturm Dezernat II Ordnungsverwaltung Bernhard Petzold Dezernat III Sozial-, Gesundheits-, u. Bildungsverwaltung Ulrich Senge Dezernat IV Bau- und Umweltverwaltung Martin Skiebe 10 Amt für Organisation, IT, u. zentrale Dienste Ute Papke 32 Ordnungsamt Heinrich Dhemant 40 Schulverwaltungsamt Margrit Kaufmann 61 Planungsamt Joachim Engelken 11 Personalamt Klaus-Dieter Seliger 36 Straßenverehrsamt Hans-Rudolf Rösch 50 Sozialamt Marianne Kreutzer 63 Bauordnungsamt Dietmar Köhler 20 Amt für Finanzwesen Brigitte Schmelzer 38 Amt für Brand- u. Katastrophenschutz Hans-Georg Türke 51 Jugendamt Carmen Werner 65 Amt für Hochbau und Kreisstraßen Thomas Stille 23 Amt für zentrale Gebäudeverwaltung Ute Pesselt 39 Amt für Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung Dr. Wolfgang Siegl 53 Gesundheitsamt Dr. Heike Christiansen 67 Umweltamt Christine Werner EB Rettungsdienst Michael Werner EB KoBa WR Dirk Michelmann ARGE HBS Hans-Joachim Jonas 80 Amt für Wirtschaftsförderung Michael Leja ARGE QLB Monika Reuschel VHS ggmbh Gerlinde Schöpp Abfallzweckverband Nordharz Michael Dietze LANDKREIS HARZ Verwaltungsbericht Allgemeines 14

15 Struktur Landkreis Harz Landrat Dr. Michael Ermrich Gleichstellungsbeauftragte Thekla Kamrad Büro des Landrates Susann Arnhold-Wind 14 Rechnungsprüfungsamt Harald Krampitz Personalrat Klaus Kolditz Dezernat I Hauptverwaltung Heike Schäffer Dezernat II Ordnungsverwaltung Bernhard Petzold Dezernat III Sozial- u. Bildungsverwaltung Ulrich Senge Dezernat IV Bau- und Umweltverwaltung Martin Skiebe 10 Amt für Organisation, IT, u. zentrale Dienste Ute Papke 32 Ordnungsamt Georg Türke 40 Schulverwaltungsamt Margrit Kaufmann 80 GB. Wirtschaftsförderung Bernd Skudelny 11 Personalamt Klaus-Dieter Seliger 39 Amt für Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung Dr. Wolfgang Siegl 50 Sozialamt Marianne Kreutzer 63 Bauordnungsamt Dietmar Köhler 20 Amt für Finanzwesen Brigitte Schmelzer 53 Gesundheitsamt Dr. Heike Christiansen 51 Jugendamt Carmen Werner 65 Amt für Kreisstraßen Herbert Hübe 23 Amt für zentrale Gebäudeverwaltung Michael Leja 67 Umweltamt Christine Werner EB Rettungsdienst Michael Werner EB KoBa Jobcenter Harz Dirk Michelmann EB Kreismusikschule Ulrike Stumpf-Schilling 15 Allgemeines

16 1. Bereich des Landrates Gleichstellungsbeauftragte Thekla Kamrad Landrat Dr. Michael Ermrich Personalrat Klaus Kolditz Büro des Landrates Susann Arnhold-Wind 14 Rechnungsprüfungsamt Harald Krampitz SG Beteiligungsmanagement Sabine Fiebig SG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Kreistagsbüro Ingelore Kamann SG Kommunal- und überörtliche Prüfung Stefan Ratz SG Kommunalaufsicht/Wahlen Birgit Fabian Regelung offener Vermögensfragen Marina Gatzemann Behindertenbeauftragte Silvia Illas Dezernat I Hauptverwaltung Heike Schäffer Dezernat II Ordnungsverwaltung Bernhard Petzold Dezernat III Sozial- und Bildungsverwaltung Ulrich Senge Dezernat IV Bau- und Umweltverwaltung Martin Skiebe Dr. Michael Ermrich wurde bei den Kommunalwahlen am 22. April 2007 zum ersten Landrat des Landkreises Harz gewählt. Zuvor leitete er bereits von 1990 bis 2007, zuerst als Oberkreisdirektor und ab 1992 als Landrat, die Verwaltung des Landkreises Wernigerode. Als Landrat vertritt und repräsentiert er den Landkreis Harz. Er ist als Hauptverwaltungsbeamter, Beamter auf Zeit, leitet die Kreisverwaltung und ist Vorgesetzter und Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten und Beamten des Landkreises. Er ist für die sachgemäße Aufgabenerfüllung, den ordnungsgemäßen Betrieb und die innere Organisation der Verwaltung des Landkreises Harz verantwortlich und führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Kreises in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er ist per Gesetz Mitglied des Kreistages und in seiner Funktion als Landrat für die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Kreistages und seinen beschließenden Ausschüssen zuständig. Der Dezernent für die Bau- und Umweltverwaltung, Martin Skiebe, ist Vertreter des Landrates im Verhinderungsfall. Organisatorisch sind dem Landrat das Büro des Landrates, das Rechnungsprüfungsamt, die vom Kreistag berufene Gleichstellungsbeauftragte und die vier Dezernate Hauptverwaltung, Ordnungsverwaltung, Sozial- und Bildungsverwaltung sowie Bau- und Umweltverwaltung direkt unterstellt. LANDKREIS HARZ Verwaltungsbericht Bereich des Landrates 16

17 1.1. Büro des Landrates Dem insgesamt 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassenden Büro des Landrates sind 3 Sachgebiete, das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen sowie die hauptamtliche Behindertenbeauftragte zugeordnet. Das Büro des Landrates nimmt Aufgaben der zentralen Steuerung für die Gesamtverwaltung wahr. So sind die Verwaltung und die Organisation zentraler Termine und Veranstaltungen sowie die Koordinierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit als Kernbereich des Marketings originäre Aufgaben des Büros. Weiterhin werden die Arbeit des Kreistages und seiner Ausschüsse verwaltungsseitig begleitet und kommunalrechtliche Aufgaben wahrgenommen. Das Büro ist Bindeglied zu den Eigenbetrieben, privatrechtlichen und kommunalen Gesellschaften, Zweckverbänden und Anstalten, an denen der Landkreis beteiligt ist Sachgebiet Beteiligungsmanagement Die Zahl kommunaler Gesellschaften in Deutschland steigt ständig. Auch ein Teil der vom Landkreis Harz erbrachten Wertschöpfung findet nicht mehr innerhalb der Verwaltung statt, sondern wird von den kommunalen Unternehmen erwirtschaftet. Diese kommunalen Unternehmen (ohne Tochtergesellschaften) finden sich in 13 Gesellschaften des privaten Rechts, 3 Eigenbetrieben, 2 Zweckverbänden und 1 Anstalt des Öffentlichen Rechts wieder. (Eine Vorstellung der einzelnen Gesellschaften erfolgt unter dem Punkt 6 Kommunale Eigenbetriebe, kommunale Gesellschaften und Zweckverbände ). Die kreislichen Unternehmen der Bereiche Ver- und Entsorgung, Gesundheit, Verkehr, Kultur/Bildung und Wirtschaftsförderung besitzen als öffentliche Auftraggeber für die regionale Privatwirtschaft sowie als (Gewerbe-) Steuerzahler eine große Bedeutung für den Landkreis und sein Umfeld. Die Beteiligungen helfen mit, das Gemeinwohl und die Erfüllung der sozialen Aufgaben des Landkreises Harz dauerhaft zu sichern. Als Schnittstelle zwischen dem Landkreis und seinen Gesellschaften werden im Sachgebiet Beteiligungsmanagement des Landkreises die notwendigen Informationen über alle Unternehmen mit Kreisbeteiligung, den Stand der Erledigung ihrer Aufgaben, ihre Entwicklung, ihre wirtschaftliche Lage und ihre Geschäftstätigkeit zusammengetragen und ausgewertet. Gleichzeitig werden die Gesellschaften über die laufenden Planungen des Gesellschafters Landkreis Harz informiert. Das Beteiligungscontrolling und die strategische Beteiligungssteuerung sind Beispiele für den Inhalt des Beteiligungsmanagements. Im Zusammenhang mit der Haushaltssatzung wird ein jährlicher Beteiligungsbericht erstellt und dem Kreistag vorgelegt. Die erfolgte Gebietsreform im Jahr 2007 veranlasste den Landkreis Harz, eine tragfähige Basis für die Schaffung leistungsstarker Strukturen innerhalb seiner Beteiligungen zu schaffen. Diese Strukturierungsmaßnahmen in den letzten fünf Jahren führten zu nachfolgend dargestellter Verschlankung der Beteiligungsstruktur: Beteiligungen des Landkreises Harz mit den Zweckverbänden, mittelbaren Beteiligungen und der Anstalt öffentlichen Rechts Stand Gesundheit Kultur und Bildung Verkehr Ver- und Entsorgung Wirtschaftsförderung Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Harz Stammkapital: ,00 Brockenhaus GmbH Stammkapital: Anteil am Stammkapital: 26,00% Gesellschaft für Flugplatzentwicklung Ballenstedt-Quedlinburg GmbH Stammkapital: ,00 Anteil am Stammkapital: 39,50 % Abfallwirtschaft Nordharz GmbH Stammkapital: Anteil am Stammkapital: 32,80 % AFG Arbeitsförderungsgesellschaft Harz mbh Stammkapital: ,00 Anteil am Stammkapital: 21,14 % Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg GmbH Stammkapital: ,00 Philharmonisches Kammerorchester Wernigerode GmbH Stammkapital: ,59 Anteil am Stammkapital: 40,00% Halberstädter Bus-Betriebe GmbH Stammkapital: ,59 Abfallzweckverband Nordharz Arbeitsförderungs- und Qualifizierungsgesellschaft Halberstadt mbh Stammkapital: ,83 Anteil am Stammkapital: 72,42 Klinikum D. Ch. Erxleben Quedlinburg GmbH Stammkapital: ,00 Schloss Wernigerode Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbh Stammkapital: ,00 Harzer Schmalspurbahnen GmbH Stammkapital: ,64 Anteil am Stammkapital: 42,00 % Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/ Hannover Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Harz GmbH Volkshochschule Harz ggmbh Stammkapital: ,00 Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbh ,00 Gesellschaft für Inovation und Förderung der Wirtschaft im Landkreis Wernigerode mbh Stammkapital: ,59 Anteil am Stammkapital: 30,00% Regionale Planungsgemeinschaft Harz Wernigeröder Vehrkehrsbetriebe GmbH Stammkapital: Anteil am Stammkapital: 74,00 % Harz Aktiengesellschaft-Initiative Wachstumsregion Stammkapital: ,00 Anteil am Stammkapital: 14,75% Zweckverband Nordharzer Städtebundtheater Umweltsanierungs- und StrukturförderGmbH des Landkreises Quedlinburg Stammkapital: ,72 Anteil am Stammkapital: 15,50% 17 Bereich des Landrates Beteiligungen des Landkreises Harz mit den Zweckverbänden, mittelbaren Beteiligungen und der Anstalt öffentlichen Rechts Stand Gesundheit Kultur und Bildung Verkehr Ver- und Entsorgung Wirtschaftsförderung

18 Zweckverband Nordharzer Städtebundtheater Umweltsanierungs- und StrukturförderGmbH des Landkreises Quedlinburg Stammkapital: ,72 Anteil am Stammkapital: 15,50% Beteiligungen des Landkreises Harz mit den Zweckverbänden, mittelbaren Beteiligungen und der Anstalt öffentlichen Rechts Stand Gesundheit Kultur und Bildung Verkehr Ver- und Entsorgung Wirtschaftsförderung Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Harz Sammkapital: Brockenhaus GmbH Stammkapital: Anteil am Stammkapital: 26,00% Gesellschaft für Flugplatzentwicklung Ballenstedt-Quedlinburg GmbH Stammkapital: Anteil am Stammkapital: 39,50 % Abfallwirtschaft Nordharz GmbH Stammkapital: Anteil am Stammkapital: 32,80 % AFG Arbeitsförderungsgesellschaft Harz mbh Stammkapital: Anteil am Stammkapital: 21,14 % Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH Stammkapital: Philharmonisches Kammerorchester Wernigerode GmbH Stammkapital: Anteil am Stammkapital: 40,00% Harzer Schmalspurbahnen GmbH Stammkapital: ,64 Anteil am Stammkapital: 42,00 % Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz - AöR, enwi Stammkapital: Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz Kreisvolkshochschule Harz GmbH Stammkapital: Harzer Verkehrsbetriebe GmbH Stammkapital: Anteil am Stammkapital: 74,00% Innovations- und Gründerzentrum im Landkreis Harz GmbH Stammkapital: Anteil am Stammkapital: 30,00% Kreismusikschule Harz Eigenbetrieb des Landkreises Harz Stammkapital: Harz Aktiengesellschaft-Initiative Wachstumsregion Stammkapital: Anteil am Stammkapital: 12,00% Zweckverband Nordharzer Städtebundtheater Zweckverband Regionale Planungsggemeinschaft Harz Durch die Kreisgebietsreform entfiel aus rechtlichen Gründen die Möglichkeit des Fortbestandes des Abfallzweckverbandes Nordharz mit nur noch einem Verbandsmitglied. Daher wurde der Abfallzweckverband Nordharz zum aufgelöst und die enwi als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegründet. Sie ist seitdem öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Landkreis Harz. Nachdem die drei Kreismusikschulen bereits zum zur Kreismusikschule Harz fusionierten, wurden sie zum in einen Eigenbetrieb überführt. Damit wird eine bereits wahrgenommene Aufgabe in anderer Organisationsform fortgeführt. Der Betrieb einer Musikschule ist eine Leistung im Rahmen der Daseinsfürsorge, die der Landkreis Harz für seine Bewohner erbringt. Er verfolgt den in der Satzung des Eigenbetriebes festgeschriebenen Bildungsauftrag. Die Arbeitsförderungs- und Qualifizierungsgesellschaft Halberstadt mbh wurde im Jahr 1991 gegründet, seinerzeit waren die Stadt Halberstadt und der Altkreis Halberstadt die Gesellschafter. Das Unternehmen hat in den Jahren seit seiner Gründung eine sehr gute Arbeit geleistet, so dass vielen Menschen eine neue Perspektive geboten werden konnte. Dennoch war im Jahr 2011 die Entscheidung des Kreistages über die Liquidation des Unternehmens zu treffen, da sich die Umfeldbedingungen in den Jahren besonders in finanzieller Hinsicht verändert haben. Die Lücke, welche durch die Auflösung der Gesellschaft entsteht, wird durch entsprechende Angebote der AFG Arbeitsförderungsgesellschaft Harz mbh geschlossen. Weitere Strukturveränderungen innerhalb des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Kommunalen Beschäftigungsagentur werden innerhalb der Darstellungen des zuständigen kommunalen Unternehmens aufgeführt Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Kreistagsbüro Das Sachgebiet ist eine wichtige Schnittstelle für die Kommunikation der Verwaltung nach innen und außen. Im Sachgebiet wird die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die gesamte Kreisverwaltung koordiniert. Das Aufgabengebiet umfasst neben der umfangreichen Information der Öffentlichkeit über Leistungen, Angebote und Entscheidungen der Verwaltung auch den unmittelbaren Kontakt zu Presse, Rundfunk, Nachrichtenagenturen sowie anderen Medien und Informationsdiensten. Es werden Pressemitteilungen herausgegeben, Anfragen von Journalisten bearbeitet und Pressegespräche oder Vor-Ort-Termine vermittelt bzw. vorbereitet. Auch die organisatorische Vorbereitung und Begleitung von zentralen Veranstaltungen, Tagungen und Treffen (z.b. Neujahrsempfang des Landkreises; Kreisbereisungen von Politikern; themenspezifische Diskussionsrunden) zählt zu den Aufgaben des Sachgebietes. Monatlich wird das Harzer Kreisblatt als amtliches Mitteilungsblatt des Landkreises Harz mit einem umfassenden redaktionellen Teil in einer Auflage von Stück erstellt. Mit der politischen Entscheidung zur Herausgabe einer eigenen Kreiszeitung wurde und wird die Möglichkeit genutzt, vor allem die im Zuge der Kreis- und der Gemeindegebietsreform umfangreich notwendigen Satzungs- und Verordnungsänderungen, aber auch das eigene Kreisrecht bürgernah zentral zu veröffentlichen. Darüber hinaus können Verwaltungsinformationen und -entscheidungen, die in der Tagespresse oftmals nur verkürzt wiederzugeben sind, für die gesamte Kreisbevölkerung transparent dargestellt werden. Das Harzer Kreisblatt wird kostenfrei an die Haushalte des Landkreises geliefert und steht auch im Internet zur Verfügung. LANDKREIS HARZ Verwaltungsbericht Bereich des Landrates 18

19 Im Sachgebiet werden weitere Publikationen, Bürgerbroschüren und Informationsmaterialien sowie monatlich eine Mitarbeiterzeitung des Landkreises erstellt und herausgegeben. Auch die Mitarbeit an der Gestaltung und Aktualisierung diverser anderer Verlagspublikationen sowie an der Internetpräsentation des Landkreises zählt zum weit gefächerten Aufgabenspektrum des Sachgebietes. Die Erstellung eines einheitlichen Corporate Design für den Landkreis wurde federführend durch das Sachgebiet begleitet. Ebenfalls zum Sachgebiet zählt das Kreistagsbüro als Verbindungsglied zwischen den Verwaltungsorganen des Landkreises, dem Kreistag und dem Landrat. Das Büro organisiert und begleitet die Arbeit des Kreistages sowie seiner Ausschüsse und unterstützt die Kreistagsmitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Zu den Schwerpunkten der Arbeit zählen u. a. die Vorbereitung, Betreuung und Nachbereitung der Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse, die Unterstützung des Vorsitzenden des Kreistages bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben, die Abrechnung der Aufwandsentschädigungen und des Verdienstausfalls der Kreistagsmitglieder und der Ausschussmitglieder sowie die Führung des aktuellen Kreisrechts des Landkreises Harz Sitzungen der Ausschüsse Situngen des Kreistages Beschlussvorlagen Kommunalaufsicht/ Wahlen Die Kommunalaufsicht hat als Aufsicht in den Selbstverwaltungsangelegenheiten sicherzustellen, dass die Verwaltung der Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen erfolgt und die Rechte der Verwaltungsorgane geschützt werden. Die Kommunalaufsicht ist Genehmigungsbehörde für nach dem Gesetz genehmigungspflichtige Satzungen, Beschlüsse und andere Maßnahmen der Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verbände. Neben den Kontroll- und Überwachungsaufgaben bietet sie auch Anleitung und sachbezogenen Erfahrungsaustausch sowie spezifische Hinweise zu Rechtsvorschriften, die die gemeindlichen Rechte und Pflichten begründen. Die Kommunalaufsicht wird nicht im privaten, sondern im öffentlichen Interesse tätig. Zu den kommunalaufsichtlichen Maßnahmen gehören das Informationsrecht, das Beanstandungsrecht, das Anordnungsrecht, die Ersatzvornahme und die Bestellung eines Beauftragten. Blickt man auf die zurückliegenden Jahre zurück, stehen diese ganz im Zeichen der Gemeindegebietsreform, die das Ziel verfolgte, zum leistungsfähige Gemeindestrukturen in Sachsen-Anhalt zu schaffen. Das sollte vorrangig durch die Bildung von Einheitsgemeinden erreicht werden. 19 Bereich des Landrates

20 Im Landkreis Harz entstanden im Zuge dieser Gebietsreform aus den ehemals 77 Städten und Gemeinden 13 Einheitsgemeinden sowie 1 Verbandsgemeinde mit 7 Mitgliedsgemeinden Anzahl Städte und Gemeinden Die Kommunalaufsicht ist nicht nur für die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden zuständig, sondern auch für die Verbände. Im Jahr 2007 hatte die Kommunalaufsicht die Aufsicht über 8 Zweckverbände, denen die Aufgabe der Wasserver- und/oder der Abwasserentsorgung obliegt. Durch Fusion verringerte sich diese Zahl zum auf 5, davon 1 Anstalt des öffentlichen Rechts. In den zurückliegenden Jahren kamen auch neue Aufgaben auf die Kommunalaufsicht zu. Beispielhaft sei hier genannt: die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, insbesondere das sogenannte Normenscreening der kommunalen Satzungen. das Förderprogramm zur Teilentschuldung der kommunalen Finanzhaushalte STARK II das Innovations- und Investitionsprogramm zur Modernisierung und energetischen Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen sowie zur Verbesserung der informationstechnischen Ausstattung in Schulen STARK III die Einführung eines Systems zur Sicherung bzw. Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit anhand von Haushaltskennzahlen Haushaltskennzahlensystem (HKS) für kameral buchende Kommunen Darüber hinaus gehört seit dem auch das Aufgabengebiet Wahlen zur Kommunalaufsicht. Nach der Kreisgebietsreform 2007, als erstmals die Mitglieder des Kreistages für den Landkreis Harz und der Landrat des Landkreises Harz gewählt wurden, fanden eine Vielzahl von Wahlen, Bürgeranhörungen und Bürgerentscheide statt. So wurden 2008 ehren- bzw. hauptamtliche Bürgermeister durch Ablauf der regulären Amtszeit in 49 Städten und Gemeinden des Landkreises Harz gewählt. In Vorbereitung der Gemeindegebietsreform waren von Ende 2007 bis November 2009 die wahlberechtigten Bürger des Landkreises Harz aufgefordert, über die neuen Strukturen bzw. Gemeindegebiete mitzubestimmen. In dieser Zeit fanden, außer in den Städten Halberstadt, Wernigerode, Quedlinburg, Falkenstein/Harz und der Gemeinde Huy, 67 Bürgeranhörungen und 10 Bürgerentscheide statt. Es wurde über 99 Fragen zur zukünftigen Gemeindestruktur abgestimmt. Der Beteiligungsgrad schwankte zwischen 6,83% (Osterwieck) bis 82,21% (Schierke). Wahlergebnisse: CDU SPD Die Linke Grüne FDP Andere E uropawahl 2009 K ommunalwahlen 2009 Bundestagswahlen 2009 L andtags wahl 2011 LANDKREIS 70 HARZ Verwaltungsbericht 60,9 % Bereich des Landrates 20 Wahlbeteiligung

21 ,9 % Wahlbeteiligung ,1 % 40,1 % 51,3 % Europawahl 2009 Kommunalwahlen 2009 Bundestagswahlen 2009 Landtagswahl Amt zur Regelung offener Vermögensfragen Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen ist eine nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten geschaffene Verwaltungseinheit, die typisch für die fünf neuen Bundesländer ist. Ihm obliegt im übertragenen Wirkungskreis die gesetzliche Aufgabe der Wiedergutmachung von Unrecht aus der NS- und DDR-Zeit sowie aus der Besatzungszeit. Zu diesem Zweck trat am die Anmeldeverordnung in Kraft, die den Betroffenen die Möglichkeit eröffnete, innerhalb einer Anmeldefrist ihre Vermögenswerte anzumelden. Grundlage für die Bearbeitung dieser Anträge bildete das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) vom So registrierten die Ämter der Altlandkreise Wernigerode, Halberstadt und Quedlinburg insgesamt Antragsteller mit Vermögenswerten. Da die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche grundsätzlich eine Verfügungssperre für Grundstücke zur Folge hatte, lag die Priorität bei der Grundstücksbearbeitung vor der der beweglichen Vermögenswerte, um Investitionen zu ermöglichen. Grundlage des Gesetzes ist der Grundsatz Rückgabe vor Entschädigung. Nach diesem Grundgedanken des VermG soll grundsätzlich die Wiedergutmachung des erlittenen Übersicht zum Erledigungsstand der Vermögenswerte (ohne Geldforderungen) bei der Durchführung des Vermögensgesetzes im Landkreis Harz Unrechts durch Rückübertragung des Vermögenswertes erfolgen und nur in Ausnahmefällen, in denen eine Rückübertragung des Vermögenswertes nicht mehr möglich ist, soll die Gewähr einer Entschädigung folgen. Im Jahr 1994 trat das hierfür erforderliche Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) in Kraft. Damit fungiert das ARoV als Bewirtschafter des Entschädigungsfonds der Bundesrepublik Deutschland. Bisher sind insgesamt Verfahren nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsverfahren registriert worden. Die Zahl kann noch Veränderungen unterliegen, solange die Verfahren nach dem Vermögensgesetz nicht zu 100 % erledigt sind. Mit dem Vollzug der Kreisgebietsreform im Jahr 2007 und dem Zusammenschluss der Ämter der Altlandkreise Wernigerode, Halberstadt und Quedlinburg war der Abarbeitungsstand im Bereich Vermögensgesetz mit 96,79 % und im Entschädigungsbereich mit 68,3 % erreicht In den Jahren seit Bestehen des Landkreises Harz Bestand konnte der Abarbeitungsstand im Bereich Vermögensrecht dav. Erl. auf ,39 % und im Entschädigungsbereich auf 83,18 % erhöht werden. (Stichtag ) Übersicht zum Erledigungsstand der Vermögenswerte bei der Durchführung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes im Landkreis Harz Bestand dav. Erl Bestand dav. Erl Bereich des Landrates

22 Die Anzahl der Attestanfragen hinsichtlich vermögensrechtlicher Ansprüche im Vorfeld einer Grundstücksverfügung durch den Verfügungsberechtigten liegt jährlich durchschnittlich bei Flurstücken. Ein deutlicher Rückgang bzw. eine Zunahme von Attestanfragen ist nicht zu verzeichnen. Weiterhin werden im ARoV die Genehmigungsverfahren nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) durchgeführt. Wurden im Jahr Kaufverträge zur Genehmigung nach der GVO registriert, so waren es im Jahr Verträge. Eine wesentliche Änderung der Anzahl der Genehmigungsverfahren zeichnet sich nicht ab. Das ARoV ist Bestellungs- und Aufsichtsbehörde gemäß Artikel Abs.3 EGBGB für gesetzliche Vertreter zur Wahrung der Interessen nicht ermittelter Eigentümer. Zum waren gesetzliche Vertretungen registriert. Zum Zeitpunkt der Kreisgebietsreform waren es insgesamt Vertretungsfälle. Darüber hinaus sind im Amt Aufgaben aus dem Grundstücksverkehr angesiedelt. So werden zum einen Anträge auf Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) für landwirtschaftliche Flächen bearbeitet. Im Jahr 2007 waren 282 Verträge und im Jahr Verträge erfasst. Zum anderen hat die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen nach dem Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) ebenfalls hier zu erfolgen. Danach wurden 2007 insgesamt Pachtfälle angezeigt. Im Jahr 2011 waren es Pachtfälle, wobei durch die unterschiedlichen Laufzeiten der Pachtverträge die jährliche Anzahl der angezeigten Anträge erheblich schwankt. Waren in den Hochzeiten der Bearbeitung insbesondere nach dem VermG insgesamt ca. 90 Mitarbeiter in den Ämtern tätig, so waren es zum Zeitpunkt der Kreisgebietsreform im Jahr 2007 insgesamt noch 22. Aktuell sind 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Leiterin des ARoV mit der Erledigung der genannten Aufgaben betraut. Hiervon sind 10 Mitarbeiter im vermögens- und entschädigungsrechtlichen Aufgabenbereich, 2 Mitarbeiter in der Vertreterbestellung und 4 Mitarbeiter im Genehmigungsbereich eingebunden. Bei den Aufgaben im Vermögens- und Entschädigungsrecht handelt es sich um endliche Aufgaben, da neue Anträge nicht mehr gestellt werden können. Entsprechend der Steigerung der Erledigung der vermögens- und entschädigungsrechtlichen Verfahren erfolgte kontinuierlich die Verringerung des Personalbestandes in den vergangen Jahren und wird auch zukünftig weiter erfolgen Behindertenbeauftragte Die Behindertenbeauftragte wurde vom Kreistag des Landkreises Harz am 12. Dezember 2007 bestellt. Dies erfolgte auf der Grundlage des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG LSA) und der Hauptsatzung des Landkreises Harz. Die Arbeit der Behindertenbeauftragten ist auf die Gleichstellung der Menschen mit Handicap sowie ihre Einbeziehung in kommunale Entscheidungsprozesse gerichtet. Sie wirkt darauf hin, dass die Verantwortung der kommunalen Entscheidungsträger, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen jeden Alters zu sorgen, in allen Bereichen des Landkreises erfüllt wird. Als Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen agiert die Behindertenbeauftragte ressortübergreifend als Mittlerin zwischen behinderten Menschen, Selbsthilfeverbänden, Politik, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung. Sie berät die Kreisverwaltung zu behindertenrelevanten Fragen und unterbreitet Vorschläge zur besseren Integration der Menschen mit Handicap in Arbeit und Gesellschaft. So wird sie u. a. bei Bau- und Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum beteiligt, um auf Aspekte einer barrierefreien Umsetzung einzuwirken. Darüber hinaus initiiert und unterstützt sie Aktionen und Projekte für Menschen mit Handicap und wirkt in verschiedenen Gremien auf Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene mit. Zu ihren Arbeitsaufgaben zählen auch die Pflege und das Zusammenwirken mit Netzwerken und Ansprechpartnern für behindertenrelevante Angelegenheiten in den Kommunen des Landkreises Harz. Im Rahmen dieser sehr breit gefächerten Tätigkeit wurden in den zurückliegenden Jahren u. a. solche Projekte, Maßnahmen und Initiativen begleitet und unterstützt, wie beispielsweise Mitwirkung zur Umsetzung der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit bei einer Vielzahl von Anhörungsund Beteiligungsverfahren in den Bereichen Planung, Baudurchführung und Verkehrsplanung (z. B. Bahnhöfe, Bahnhofsgebäude, Bushaltestellen, Kreisstraßen, Geh- und Radwege, Gleisanlagen der Straßenbahn in Halberstadt, Schulgebäude, kulturelle und museale Einrichtungen, touristische und Freizeitangebote) Erarbeitung eines Musterentwurfs für Barrierefreie Haltestellen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs als Handlungskonzept für die Kommunen Organisation und Unterstützung von Aktionen sowie gemeinsamen Vorhaben von Menschen mit und ohne Behinderungen Koordination der Behindertenhilfe vor Ort Begleitung von Projekten, Maßnahmen und Förderprogrammen, durch die Menschen mit Behinderung (wieder) einen Arbeitsplatz erlangen können Schaffung von Barrierefreiheit, vor allem bei öffentlich zugänglichen Einrichtungen LANDKREIS HARZ Verwaltungsbericht Bereich des Landrates 22

23 Erarbeitung und Vorlage eines jährlichen Berichtes zur Situation der Menschen mit Behinderungen im Landkreis Harz, der in Zusammenarbeit mit den Ämtern der Kreisverwaltung und Dritten erstellt wird Das wichtigste behindertenpolitische Vorhaben ist die schrittweise Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit der Idee der Inklusion als Leitgedanken und zentralem Handlungsprinzip, was auch im Landkreis Harz mit einer neuen Denk- und Herangehensweise verbunden ist. Gemeinsam mit den von Behinderung betroffenen Menschen werden im Landkreis neue Ziele angesteuert, die auf die Förderung der Selbstbestimmung der Menschen mit Handicap sowie deren gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von Kindheit an gerichtet sind Gleichstellungsbeauftragte Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Harz war aufgrund einer Zweckvereinbarung zwischen den Landkreisen Quedlinburg und Wernigerode bereits seit dem 1. April 2006 in beiden Altlandkreisen tätig. In der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 11. Juli 2007 wurde sie in dieser Funktion auch für den Landkreis Harz berufen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist dem Landrat organisatorisch direkt unterstellt. Grundlage für ihre Berufung sind das Grundgesetz (Artikel 3 Abs. 2) der Bundesrepublik Deutschland sowie die Landesverfassung von Sachsen-Anhalt und die Hauptsatzung des Harzkreises. Das breite Aufgabenfeld ihrer Tätigkeit ergibt sich aus dem Frauenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Gleichstellung der Frauen und Männer innerhalb und außerhalb der Verwaltung ein und wirkt extern bei Vorhaben und Maßnahmen der Kommunen mit, die die Belange der Gleichstellung berühren. Sie hilft Bürgerinnen und Bürgern in vielen Problemfällen und arbeitet dabei eng mit Vereinen, Verbänden, Organisationen, Initiativen und Beratungsstellen zusammen. Fachlich werden die hauptamtlich berufenen Gleichstellungsbeauftragten vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung angeleitet. Hier arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte des Harzkreises in der Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten sowie in der Arbeitsgruppe Erstellung eines Antigewaltprogramms für das Landesprogramm Geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt mit. Weitere Schwerpunkte ihrer Arbeit sind: Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger in schwierigen Lebenssituationen Vermittlung von Schutz- und Hilfsmöglichkeiten Vernetzungsarbeit und Kooperationen in Aktionsbündnissen Präventionsarbeit, Schwerpunkt Frauen- und Mädchengesundheit Aufbau eines Netzwerkes Initiative Familienbündnis im Landkreis Harz Aufbau und Leitung der Fachgruppe Gegen Gewalt an Frauen, Kindern und Jugendlichen im Präventionsnetzwerk Life is my future Arbeit in Ausschüssen und Projekten wie: Gut Drauf, dem Zukunftstag für Mädchen und Jungen, in Toleranz fördern - Kompetenz stärken Mitarbeit in Arbeitskreisen wie: in der Steuergruppe Frühe Hilfen, der AG Gemeinwesen, der Frauenzentren und dem Frauen- und Kinderschutzhaus. Wichtig für die Gleichstellungsarbeit ist die unmittelbare Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der Städte Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie mit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit. In der Gemeinsamkeit der Arbeit konnte im Landkreis z.b. die Initiative Familienbündnis entstehen. Ein Anliegen ist es, den Standortfaktor Familienfreundlichkeit vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu stärken. Themen wie flexible Arbeitszeiten, Randzeitenbetreuung für Kinder, Seniorenbetreuung, soziale und kulturelle Strukturen, Wohnumfelder, öffentlicher Nahverkehr sind Umsetzungsanliegen in einer sehr engen Netzwerkarbeit Rechnungsprüfungsamt Das Rechnungsprüfungsamt ist mit seinen derzeit 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Grund kommunalrechtlicher Vorschriften dem Landrat direkt unterstellt. Als Hauptaufgabe gilt die Haushalts- und Finanzkontrolle des Landkreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, welche kein eigenes Rechnungsprüfungsamt eingerichtet haben. Darüber hinaus unterliegen die nach kaufmännischen Grundsätzen geführten Eigenbetriebe (z.b. Rettungsdienst, Kommunale Beschäftigungsagentur, Städtischer Kurbetrieb Blankenburg), die Anstalten des Öffentlichen Rechts sowie die Wasser- und Abwasserzweckverbände der Prüfungspflicht. 23 Bereich des Landrates

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