Anbietervertrag. für Anbieter mit Unternehmenssitz in Österreich. zwischen. -im Folgenden Anbieter - und. SOFORT AG Fussbergstrasse 1 D Gauting

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1 1 Anbietervertrag für Anbieter mit Unternehmenssitz in Österreich zwischen A- -im Folgenden Anbieter - und SOFORT AG Fussbergstrasse 1 D Gauting -im Folgenden SOFORT -

2 2 Präambel Die SOFORT bietet die Zahlungsart SOFORT Überweisung, die in nicht-deutschsprachigen Ländern unter der Marke SOFORT Banking bekannt ist (im Folgenden: SOFORT Überweisung ), an und ist im Internet u.a. unter der Domain erreichbar. Der Anbieter möchte diese Zahlungsart in seiner Anwendung (Online-Shop, Contentseite, etc.) integrieren. Dieser Vertrag regelt die Nutzung von SOFORT Überweisung in Deutschland, Schweiz, Österreich, Belgien, Italien, Frankreich, Spanien, Polen, Niederlande und UK. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien was folgt: 1 Nutzungsrecht Die SOFORT räumt dem Anbieter während der Laufzeit dieses Vertrages das Recht ein, auf die SOFORT Überweisung-Systemsoftware zuzugreifen, um den Kunden des Anbieters (im Folgenden: Endkunden ) die Nutzung des Zahlungsmittels SOFORT Überweisung zu ermöglichen. Dieses Nutzungsrecht ist ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Es ist zeitlich beschränkt auf die Dauer dieses Vertrages und begrenzt sich dem Umfang nach auf die mit diesem Vertrag verfolgten Zwecke. Es ist dem Anbieter nicht gestattet, den Endkunden SOFORT Überweisung über einen Link anzubieten, der an Endkunden per E- Mail oder auf andere Art und Weise verschickt wird. Die Anwendung muss in das System des Anbieters dergestalt integriert werden, dass die URL und das SSL-Zertifikat der SOFORT für den Endkunden erkennbar und überprüfbar ist. Sofern eine Versendung einer Mail mit Zahlungsaufforderung (Zahlung per SOFORT Überweisung) gewünscht ist, stellt die SOFORT das Produkt SOFORT Überweisung Paycode bereit. 2 Pflichten der SOFORT 1. Die SOFORT wird dem Anbieter die notwendigen Informationen zur Einbindung in das System des Anbieters unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung stellen. Bei der Installation bzw. Einbindung in das Shopsystem des Anbieters wird die SOFORT den Anbieter unterstützen, insbesondere einen Telefon-Support bereitstellen, der in der Zeit: Mo-Do 9-17 Uhr, Fr 9-14 Uhr unter der Nummer: +49 (0)89/ (ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern) zu erreichen ist.

3 3 2. Die SOFORT verpflichtet sich, den Zugriff des Anbieters auf SOFORT Überweisung frei zu schalten. Voraussetzung ist hierfür, dass sich der Anbieter im Kundenmenü der SOFORT (erreichbar über die Homepage unter: registriert und im System der SOFORT die notwendigen Daten über sich (insb. Angabe der Kontoverbindung, inkl. BIC und IBAN - Code etc.) hinterlegt. Über die ihm von der SOFORT zugeteilte Kundennummer und ein von ihm selbst gewähltes Passwort kann der Anbieter auch künftig auf das Kundenmenü zugreifen. Der Anbieter ist verpflichtet, seine Kundendaten vollständig und richtig einzugeben und etwaige Änderungen, insbesondere bezüglich der Kontoverbindung, selbständig im Kundenmenü der SOFORT zu ändern. 3. Die SOFORT schafft für den Anbieter mit SOFORT Überweisung lediglich die Möglichkeit, dass die Endkunden innerhalb des Systems des Anbieters eine Online- Überweisung durch die Bank des Endkunden anweisen können. Zudem wird die Eingabebestätigung der Bank an den Anbieter weiterübermittelt, sodass er sicher sein kann, dass eine entsprechende Eingabe mit erfolgreicher PIN- und TAN-Übermittlung stattgefunden hat. Die Durchführung der Überweisung durch die Bank sowie die Möglichkeit des Endkunden, die Überweisung noch aufzuhalten bzw. zu widerrufen, richten sich allein nach den jeweils gültigen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank, auf die die SOFORT keinen Einfluss hat. Den Parteien ist klar, dass sich diese Geschäftsbedingungen der Banken zukünftig auch ändern können. Der Anbieter hat allerdings die Möglichkeit bestimmte Banken im Kundenmenü der SOFORT zu sperren. 4. Dem Anbieter ist bekannt, dass derzeit Überweisungsvorgänge über die meisten gängigen Banken in Deutschland, Schweiz, Österreich, Belgien, Italien, Frankreich, Spanien, Polen, Niederlande und UK abgewickelt werden können. Die SOFORT behält sich vor, SOFORT Überweisung auch in weiteren Ländern anzubieten. Die SOFORT garantiert aber nicht, dass ein Endkunde von jedem Bankkonto in einem der vorgenannten Länder oder einem anderen Land aus, eine Überweisung vornehmen kann. Darüber hinaus übernimmt die SOFORT keine Gewähr, dass über einzelne Banken oder Länder, über die derzeit mit SOFORT Überweisung eine Transaktion durchgeführt werden kann, auch in Zukunft Transaktionen durchgeführt werden können.

4 4 3 Pflichten des Anbieters 1. Der Anbieter kann SOFORT Überweisung, wie ihm dies unter den gegebenen Umständen und unter Berücksichtigung der Interessen von der SOFORT alsbaldig möglich und zumutbar ist, nach Vertragsunterzeichnung in alle von ihm betriebenen Onlineshops integrieren. Die Integration hat für folgende Länder zu erfolgen: Österreich. 2. Die Einbindung von SOFORT Überweisung hat unter Verwendung der von der SOFORT auf ihrer Homepage bereitgestellten Markenzeichen, Logos, Markennamen, Grafiken und Banner (nachfolgend: Markenzeichen) zu erfolgen, insbesondere bei der Auswahl der Zahlungsarten ist der Link zu SOFORT Überweisung gemäß den Vorgaben der SOFORT zu gestalten. Die Markenzeichen dürfen nicht verändert oder verzerrt werden. Nach Ende des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter nicht mehr berechtigt, die Markenzeichen der SOFORT zu verwenden. 3. Der Anbieter verpflichtet sich, SOFORT Überweisung mindestens gleich zu behandeln wie die anderen Zahlarten in seinem Online-Angebot. SOFORT Überweisung muss bei der Wahl der Zahloptionen eigenständig aufgelistet werden. 4. Der Anbieter darf von seinen Endkunden für die Zahlart SOFORT Überweisung keinen Aufpreis verlangen. 5. Der Anbieter verpflichtet sich, SOFORT Überweisung ausschließlich für legale Tätigkeiten zu nutzen. Es ist dem Anbieter untersagt, die Zahlungsart SOFORT Überweisung für missbräuchliche Zwecke oder für sitten- bzw. rechtswidrige Handlungen oder Inhalte einzusetzen. 6. Der Anbieter wird die SOFORT unverzüglich darüber informieren, wenn er von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem SOFORT Überweisung-System erfährt, insbesondere wenn er erfährt, dass bisher unterstützte Banken nicht mehr unterstützt werden oder dass es zu Missbräuchen des SOFORT Überweisung-Systems gekommen ist. 7. Der Anbieter hat für die Korrektheit seiner Bankdaten (Kontonummer, Bankleitzahl, BIC/Swift, IBAN) für den Zahlungsempfang selbst Sorge zu tragen. Daraus

5 5 resultierende Mehrkosten, auch gegenüber dem zahlenden Endkunden oder fehlende Zahlungseingänge sind vom Anbieter selbst zu tragen. 8. Der Anbieter hat für die Korrektheit seiner Bankdaten bei Abrechnung Sorge zu tragen. Sollte eine Lastschrift unberechtigt vom Anbieter zurück gebucht werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Kreditinstitut aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung oder falschen Kontodaten in seinem Kundenmenü - scheitern, so ist der Anbieter verpflichtet, im Falle mangelnder Deckung für ausreichend Deckung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die jeweils gültige Rücklastschriftgebühr und die anfallenden Fremdgebühren der Hausbank, sowie EUR 12,00 Bearbeitungsgebühren spätestens nach 7 Bankarbeitstagen eingezogen werden können. Insofern ist der Anbieter bei Begleichung der Rechnungen per SEPA-Lastschrifteinzug verpflichtet, der SOFORT jegliche Änderungen bzw. den Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats schriftlich (E- Mail, Post, Fax) mitzuteilen. 4 Vergütung 1. Für die Einrichtung von SOFORT Überweisung wird vom Anbieter eine pauschale Vergütung von EUR 59,90 geschuldet (einmalige Einrichtungsgebühr). Der Betrag ist fällig mit Freischaltung des ersten Projektes und wird von dem im Kundenmenü hinterlegten oder dem hier unter Ziffer 7 abweichend angegebenen Konto per Lastschrift abgebucht. 2. Für die monatliche Bereitstellung des Systems wird vom Anbieter eine pauschale Vergütung von EUR 0,00 geschuldet (monatliche Grundgebühr). Die monatliche Grundgebühr wird erstmals in dem Monat fällig, in dem ein Projekt freigeschaltet wird, und zwar in voller Höhe. 3. Für jede über SOFORT Überweisung durchgeführte Einzelüberweisung (nachfolgend: Transaktion) hat der Anbieter an die SOFORT eine Gebühr zu bezahlen (Transaktionsgebühr). Die Gebühr beträgt je 0,90 % auf die über SOFORT Überweisung durchgeführte Transaktionssumme (= Nennbetrag der jeweiligen Transaktion), gerundet auf zwei Stellen hinter dem Komma, zzgl. EUR 0,25 pro Transaktion.

6 6 SOFORT Überweisung (anders als SOFORT Ident) ist nicht zur Personenidentifikation und Altersprüfung geeignet und darf nicht dazu genutzt werden. Geschieht dies trotzdem, hat der Anbieter zusätzliche EUR 10,00 pro Transaktion zu bezahlen. 4. Die Gebühren gelten für Transaktionen in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Sofern andere Länder freigeschaltet werden, gelten diese Gebühren auch für diese Länder sowie für alle Transaktionen zwischen freigeschalteten Ländern, es sei denn es werden hierfür abweichende Gebühren vereinbart. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf die Freischaltung weiterer als die in 3 Nr. 1 genannten Länder. Die SOFORT kann die Freischaltung einzelner Ländern ablehnen oder von zusätzlichen Vereinbarungen abhängig machen. 5. Die in diesem Vertrag vereinbarte Höhe der monatlichen Gebühren gelten nur für den Fall, dass SOFORT Überweisung bis zum durch den Anbieter integriert wird. 6. Alle hier genannten Entgelte und Gebühren verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, es sei denn es besteht ausnahmsweise keine MwSt-Pflicht. 7. Die Gebühren für die über SOFORT Überweisung durchgeführten Transaktionen und die monatliche Grundgebühr werden dem Anbieter durch die SOFORT auf monatlicher Basis in Rechnung gestellt. Alle in der Rechnung aufgeführten Beträge sind EURO- Beträge. Diese Rechnung ist 7 Tage nach Versendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Sofern SEPA-Lastschrifteinzug möglich ist, wird der geschuldete Betrag 7 Tage nach Versendung der Rechnung von dem im Kundenmenü hinterlegten oder (sofern hier ausgefüllt) von folgendem Konto des Anbieters per SEPA-Lastschrift abgebucht: SEPA-Lastschrift-Mandat für wiederkehrende Zahlungen Gläubiger-ID: DE70ZZZ Mandatsreferenz: [wird nach Vertragsschluss separat mitgeteilt] Kontoinhaber: Anschrift.: PLZ, Ort: Bank:

7 7 BIC/Swift: IBAN: Der Anbieter ermächtigt (A) die SOFORT AG, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich (B) weist der Anbieter sein Kreditinstitut an, die von der SOFORT AG auf dessen Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Der Anbieter kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungen per Scheck sind ausgeschlossen. 5 Haftung/Gewährleistung Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die SOFORT nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet die SOFORT vorbehaltlich Satz 3 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für fahrlässig verursachte sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen, haftet die SOFORT ebenfalls, allerdings beschränkt auf die im Zeitpunkt der Vertragsverletzung vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anbieter regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 6 Vertragslaufzeit 1. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann vom Anbieter oder der SOFORT per , Brief oder Fax mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. 2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die SOFORT hat insbesondere ein Recht zur außerordentlichen Kündigung bei wiederholten Beschwerden von Endkunden über den Anbieter, wenn der Anbieter eine illegale Geschäftstätigkeit betreibt oder extremistische Inhalte auf seiner Website anbietet, eine

8 8 Registrierung nur aufgrund einer Marktrecherche erfolgt oder die SOFORT das Risiko einer Zusammenarbeit für zu hoch erachtet. 7 Sonstiges 1. Der Anbieter willigt ein, dass die SOFORT den Anbieter ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Referenzkunden in folgenden Medien nennen darf: Webseite PowerPoint Präsentationen, Produktbroschüren. 2. Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages handelt, ebenso die Aufhebung dieser Schriftformklausel. 3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke dieser Vereinbarung. 4. Erfüllungsort für beide Parteien dieses Vertrages ist München. 5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, dies gilt nicht, sofern eine anderweitige gesetzlich zwingende ausschließliche Zuständigkeit besteht. 6. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Ort, Datum Ort, Datum Anbieter SOFORT Name/ Position Name/ Position

9 9 Die nachfolgenden Daten dienen nur der Vereinfachung der Kommunikation, eine Unterschrift ist daher nicht erforderlich: Ansprechpartner des Anbieters:.. für Technik Telefon: für Vertrieb und Marketing Telefon:

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