Ab dem sind die Netzentgelte zusätzlich im Konzessionsgebiet der Gemeinde Wachtberg

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1 Preisblatt 1: Netznutzung für Kunden mit reg. Leistungsmessung (RLM) Die Netzentgelte der INFRAWEST GmbH gelten seit dem neben dem Aachener Netzgebiet auch für die Netzgebiete der Gemeinde Simmerath und der Stadt Monschau. Die Netzentgelte gelten ebenfalls für das Netzgebiet der Stadt Rösrath, wo die INFRAWEST GmbH den Netzbetrieb zum aufgenommen hat. Ab dem sind die Netzentgelte zusätzlich im Konzessionsgebiet der Gemeinde Wachtberg gültig. Die Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte erfolgt nach 20 Abs. 1 S. 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2018 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen. Die INFRAWEST GmbH weist weiterhin darauf hin, dass die vorläufigen Netznutzungsentgelte auf Basis der vorläufigen Entgelte des vorgelagerten Netzbetreibers Westnetz GmbH ermittelt wurden. Ab einer Jahresenergiemenge von kwh ist gemäß 12 der Netzzugangsverordnung (StromNZV) eine registrierende Leistungsmessung und somit die Abrechnung nach Preisblatt 1 erforderlich. Auf Wunsch des Kunden kann eine Abrechnung auf Basis einer registrierenden Leistungsmessung aber auch bei einer Jahresenergiemenge von weniger als kwh auf der Basis dieses Preisblattes erfolgen. Jahresleistungspreissystem Jahresbenutzungsdauer < Stunden Entnahmestelle im: / (kw a) Arbeitspreis Hochspannungsnetz 9,24 2,22 Hochspannungsnetz inkl. 9,12 2,91 Mittelspannungsnetz 7,97 3,46 Mittelspannungsnetz inkl. 8,49 4,45 Niederspannungsnetz 10,39 4,61 INFRAWEST GmbH Seite 1 von 2 Stand: Preisblatt 1

2 Jahresbenutzungsdauer Stunden Entnahmestelle im: / (kw a) Arbeitspreis Hochspannungsnetz 53,62 0,44 Hochspannungsnetz inkl. 78,31 0,15 Mittelspannungsnetz 79,12 0,61 Mittelspannungsnetz inkl. 110,98 0,35 Niederspannungsnetz 72,24 2,14 Blindstrom Überschreitet die gesamte während des Abrechnungsmonats bezogene induktive oder kapazitive Blindarbeit 50% der während dieses Abrechnungsmonats bezogenen Wirkarbeit, beträgt der Preis für die 50% der Wirkarbeit (kwh) übersteigende induktive oder kapazitive Blindarbeit (kvarh) 0,92 Ct./kvarh. Die oben genannten Preise beinhalten die Netzverluste, Systemdienstleistungen, die Kosten für die Abrechnung sowie die Kosten des vorgelagerten Netzes. Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der Preise für Messstellenbetrieb und Messung (Preisblatt 5). Die Preise gelten zuzüglich Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), der Umlage nach 19 StromNEV, der Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG-Novelle, der Umlage für abschaltbare Lasten, der jeweiligen Konzessionsabgabe sowie der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Steuern: Alle im Preisblatt ausgewiesenen Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. INFRAWEST GmbH Seite 2 von 2 Stand: Preisblatt 1

3 Preisblatt 2: Netznutzung für Kunden mit reg. Leistungsmessung - Monatsleistungspreise Die Netzentgelte der INFRAWEST GmbH gelten seit dem neben dem Aachener Netzgebiet auch für die Netzgebiete der Gemeinde Simmerath und der Stadt Monschau. Die Netzentgelte gelten ebenfalls für das Netzgebiet der Stadt Rösrath, wo die INFRAWEST GmbH den Netzbetrieb zum aufgenommen hat. Ab dem sind die Netzentgelte zusätzlich im Konzessionsgebiet der Gemeinde Wachtberg gültig. Die Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte erfolgt nach 20 Abs. 1 S. 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2018 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen. Die INFRAWEST GmbH weist weiterhin darauf hin, dass die vorläufigen Netznutzungsentgelte auf Basis der vorläufigen Entgelte des vorgelagerten Netzbetreibers Westnetz GmbH ermittelt wurden. Monatsleistungspreissystem Für Kunden mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme kann eine Abrechnung auf Basis des Monatsleistungspreissystems gewählt werden. Die Abrechnung auf Basis dieses Preissystems muss beim Netzbetreiber vor Beginn des Abrechnungsjahres angefragt werden. Es erfolgt keine Bestpreisabrechnung. Entnahmestelle im: / (kw Monat) Arbeitspreis Hochspannungsnetz 8,94 0,44 Hochspannungsnetz inkl. 13,05 0,15 Mittelspannungsnetz 13,19 0,61 Mittelspannungsnetz inkl. 18,50 0,35 Niederspannungsnetz 12,04 2,14 INFRAWEST GmbH Seite 1 von 2 Stand: Preisblatt 2

4 Blindstrom Überschreitet die gesamte während des Abrechnungsmonats bezogene induktive oder kapazitive Blindarbeit 50% der während dieses Abrechnungsmonats bezogenen Wirkarbeit, beträgt der Preis für die 50% der Wirkarbeit (kwh) übersteigende induktive oder kapazitive Blindarbeit (kvarh) 0,92 Ct./kVarh. Die oben genannten Preise beinhalten die Netzverluste, Systemdienstleistungen, die Kosten für die Abrechnung sowie die Kosten des vorgelagerten Netzes. Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der Preise für Messstellenbetrieb und Messung (Preisblatt 5). Die Preise gelten zuzüglich Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), der Umlage nach 19 StromNEV, der Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG-Novelle, der Umlage für abschaltbare Lasten, der jeweiligen Konzessionsabgaben sowie der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Steuern Alle im Preisblatt ausgewiesenen Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. INFRAWEST GmbH Seite 2 von 2 Stand: Preisblatt 2

5 Preisblatt 3: Netznutzung für Reserveinanspruchnahme Die Netzentgelte der INFRAWEST GmbH gelten seit dem neben dem Aachener Netzgebiet auch für die Netzgebiete der Gemeinde Simmerath und der Stadt Monschau. Die Netzentgelte gelten ebenfalls für das Netzgebiet der Stadt Rösrath, wo die INFRAWEST GmbH den Netzbetrieb zum aufgenommen hat. Ab dem sind die Netzentgelte zusätzlich im Konzessionsgebiet der Gemeinde Wachtberg gültig. Die Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte erfolgt nach 20 Abs. 1 S. 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2018 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen. Die INFRAWEST GmbH weist weiterhin darauf hin, dass die vorläufigen Netznutzungsentgelte auf Basis der vorläufigen Entgelte des vorgelagerten Netzbetreibers Westnetz GmbH ermittelt wurden. Netzkunden, die eine Eigenerzeugungsanlage betreiben, können Netzreservekapazitäten bestellen, soweit sie bei einem Ausfall ihrer Eigenerzeugungsanlage Reservestrom über das Netz der INFRAWEST GmbH beziehen möchten. Für die Reservekapazität gilt ein jährliches Leistungsentgelt ( /kw/a) in Abhängigkeit von der Dauer der jährlichen Reserveinanspruchnahme und der Spannungsebene des Netzanschlusses der jeweiligen Anlage: 0 bis 200 h/a 200 bis 400 h/a 400 bis 600 h/a Entnahmestelle im: /kw/a /kw/a /kw/a Hochspannungsnetz 23,04 27,65 32,26 Hochspannungsnetz inkl. 22,86 27,44 32,01 Mittelspannungsnetz 33,14 39,77 46,39 Mittelspannungsnetz inkl. 35,41 42,49 49,57 Niederspannungsnetz 64,93 77,91 90,90 Steuern: Alle im Preisblatt ausgewiesenen Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. INFRAWEST GmbH Seite 1 von 1 Stand: Preisblatt 3

6 Preisblatt 4: Netznutzung für Kunden ohne reg. Leistungsmessung - Privat- und Gewerbekunden Die Netzentgelte der INFRAWEST GmbH gelten seit dem neben dem Aachener Netzgebiet auch für die Netzgebiete der Gemeinde Simmerath und der Stadt Monschau. Die Netzentgelte gelten ebenfalls für das Netzgebiet der Stadt Rösrath, wo die INFRAWEST GmbH den Netzbetrieb zum aufgenommen hat. Ab dem sind die Netzentgelte zusätzlich im Konzessionsgebiet der Gemeinde Wachtberg gültig. Die Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte erfolgt nach 20 Abs. 1 S. 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2018 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen. Die INFRAWEST GmbH weist weiterhin darauf hin, dass die vorläufigen Netznutzungsentgelte auf Basis der vorläufigen Entgelte des vorgelagerten Netzbetreibers Westnetz GmbH ermittelt wurden. Jahrespreissystem Grundpreis / a Arbeitspreis Nettopreis 40,15 4,62 Bruttopreis 47,78 5,50 Unterbrechbare Versorgungseinrichtungen gemäß 14a EnWG einschl. Speicherheizung, Elektro-Wärmepumpen, Elektromobile: Niederspannung Arbeitspreis Nettopreis 1,50 Bruttopreis 1,79 INFRAWEST GmbH Seite 1 von 2 Stand: Preisblatt 4

7 Die oben genannten Preise beinhalten die Netzverluste, Systemdienstleistungen, die Kosten für die Abrechnung sowie die Kosten des vorgelagerten Netzes. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Preise für Messstellenbetrieb und Messung (Preisblatt 5). Die Preise gelten zuzüglich Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), der Umlage nach 19 StromNEV, der Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG-Novelle, der Umlage für abschaltbare Lasten, der jeweiligen Konzessionsabgaben sowie der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Jahresmehr-/ Jahresmindermengenausgleich Für die Abrechnung der jährlichen Abweichung zwischen der bilanzierten Energiemenge und der tatsächlich vom Kunden verbrauchten Energie wird die Jahresmehr- und Jahresmindermenge berechnet und vergütet. Die zugrunde liegenden Preise werden analog zu 13 der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNZV) ermittelt. Diese Preise werden auf der Internetseite veröffentlicht. Steuern: Alle im Preisblatt ausgewiesenen Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. INFRAWEST GmbH Seite 2 von 2 Stand: Preisblatt 4

8 Preisblatt 5: Messstellenbetrieb und Messung von Lastgang und Energie Die Netzentgelte der INFRAWEST GmbH gelten seit dem neben dem Aachener Netzgebiet auch für die Netzgebiete der Gemeinde Simmerath und der Stadt Monschau. Die Netzentgelte gelten ebenfalls für das Netzgebiet der Stadt Rösrath, wo die INFRAWEST GmbH den Netzbetrieb zum aufgenommen hat. Ab dem sind die Netzentgelte zusätzlich im Konzessionsgebiet der Gemeinde Wachtberg gültig. Die Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte erfolgt nach 20 Abs. 1 S. 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2018 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen. Die INFRAWEST GmbH weist weiterhin darauf hin, dass die vorläufigen Netznutzungsentgelte auf Basis der vorläufigen Entgelte des vorgelagerten Netzbetreibers Westnetz GmbH ermittelt wurden. Gemäß dem "Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb" sowie der "Messzugangsverordnung" kann auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen sowie die Messung ebenfalls von einem Dritten durchgeführt werden. Andernfalls obliegen die Aufgaben des Messstellenbetriebs und der Messung der gelieferten Energie der INFRAWEST GmbH und werden zu folgenden Preisen angeboten: Messstellenbetrieb und Messung für Kunden mit reg. Leistungsmessung: Anschluss der Lieferstelle im: Messstellenbetrieb und Messung pro Jahr und Messstelle Hochspannungsnetz 3.300,00 Mittelspannungsnetz 773,80 Abschlag für vom Kunden gestellten Wandlersatz 178,85 Niederspannungsnetz 350,40 Abschlag für vom Kunden gestellten Wandlersatz 32,85 Für einen kundenseitig gestellten 230-V- Anschluss und eine analoge Telekommunikationseinrichtung wird ein Abschlag von 60,00 unabhängig von der Spannungsebene eingeräumt. INFRAWEST GmbH Seite 1 von 3 Stand: Preisblatt 5

9 Zusätzliche Datenbereitstellung durch den Netzbetreiber (nur mit Vollmacht des Kunden): pro Lastgang und Bereitstellung Datenbereitstellung pro Lastgang 40,00 Messstellenbetrieb und Messung für Kunden ohne reg. Leistungsmessung: Messstellenbetrieb und Messung / a Eintarifzähler 10,95 Zweitarifzähler 36,50 Mehrtarifzähler 36,50 Zweirichtungszähler 10,95 Zwischenablesung auf Lieferanten- oder Kundenwunsch: / Ablesung Zwischenablesung 12,00 Darüber hinaus werden bei der Verwendung folgender Geräte Zusatzkosten fällig: Zusatzgerät Messstellenbetrieb / a Wandlersatz Niederspannung 32,85 Schaltgerät 14,65 INFRAWEST GmbH Seite 2 von 3 Stand: Preisblatt 5

10 Bereitstellung eines Zählers mit potenzialfreiem Wirkarbeitsimpulsgeber: pro Zähler und Jahr Aufpreis pro Zähler 37,00 Bereitstellung eines Zählers zur Erfassung der Leistungsmaxima (Maximumzähler): pro Zähler und Jahr Aufpreis pro Zähler 60,00 Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der INFRAWEST GmbH Steuern: Alle im Preisblatt ausgewiesenen Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. INFRAWEST GmbH Seite 3 von 3 Stand: Preisblatt 5

11 Preisblatt 7: Gesetzliche Umlagen und Abgaben 2018 Die INFRAWEST GmbH weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Kalkulation der voraussichtlichen Netzentgelte für Strom die Höhe der Umlagen nach dem Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G), 19 Abs. 2 StromNEV, der Umlage für abschaltbare Lasten und die Offshore-Umlage gemäß 17 EnWG für das Jahr 2018 noch nicht bekannt sind. Ergänzende Erläuterungen zu den Aufschlägen und Umlagen für das Jahr 2018 finden Sie unter: Konzessionsabgabe Grundsätzlich werden gemäß 2 Abs. 2 und 3 KAV in den Netzgebieten der INFRAWEST GmbH folgende Konzessionsabgaben abgerechnet: Preis Lieferung an Sondervertragskunden Tariflieferung innerhalb der Schwachlastzeiten alle sonstigen Tariflieferungen Netzgebiet Aachen Netzgebiete Simmerath/ Monschau Netzgebiet Rösrath Netzgebiet Wachtberg 0,11 0,11 0,11 0,11 0,61 0,61 0,61 0,61 1,99 1,32 1,59 1,32 Unbeschadet dieser Regelungen werden für Lieferungen an Sondervertragskunden, deren Durchschnittspreis im Kalenderjahr je Kilowattstunde unter dem Durchschnittserlös je Kilowattstunde aus der Lieferung an alle Sondervertragskunden liegt ( 2 Abs. 4 KAV) keine Konzessionsabgaben berechnet. Als Nachweis hierzu bedarf es eines Wirtschaftsprüfertestats, das durch den jeweiligen Lieferanten oder Endkunden bei der INFRAWEST GmbH vorzulegen ist. Lieferungen aus dem Niederspannungsnetz gelten gemäß 2 Abs. 7 KAV als Lieferungen an Tarifkunden, es sei denn, die gemessene Leistung des Kunden überschreitet in mindestens 2 Monaten des Abrechnungsjahres 30 Kilowatt und der Jahresverbrauch beträgt mehr als Kilowattstunden. Steuern: Alle im Preisblatt ausgewiesenen Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%. INFRAWEST GmbH Seite 1 von 1 Stand: Preisblatt 7

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