CIO Policy Bestimmungen zur Registrierung und Verwaltung von Domains unterhalb von univie.ac.at für
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- Petra Schuster
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1 CIO Policy Bestimmungen zur Registrierung und Verwaltung von Domains unterhalb von univie.ac.at für Einrichtungen der Universität Wien durch den Zentralen Informatikdienst der Universität Wien (ZID) Genehmigt durch: Ulf Busch, CIO Gültig ab: Version: 1.01
2 Präambel Der ZID erbringt für Organisationseinheiten (OE) der Universität Wien und deren Subeinheiten Dienstleistungen, wie z.b. Bereitstellung von Web- und Mailservices, für deren Funktion die Vergabe einer Domain erforderlich ist. Üblicherweise werden alle Host- und Subdomainnamen unterhalb der Domain univie.ac.at vergeben. Die im Folgenden beschriebenen Leistungen des ZID stehen diesen Personen/Organisationen (nachfolgend KundInnen genannt) zur Verfügung: Organisationseinheiten der Universität Wien und deren Subeinheiten: Instituten, Arbeitsgruppen, Dienstleistungseinrichtungen (DLEs), Forschungsprojekten und dergleichen, Gesellschaften, die sich im mehrheitlichen Eigentum der Universität Wien befinden, gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und dergleichen, bei denen ein Naheverhältnis zur Universität Wien besteht und deren Ziele im Interesse der Universität Wien liegen, die Hochschülerinnen und Hochschülerschaft an der Universität Wien. Sämtliche Entscheidungen, insbesondere auch ob eine nicht der Universität Wien angehörige Organisation berechtigt ist, dieses Service zu nutzen, obliegen ausschließlich der Universität Wien, vertreten durch den CIO. Grundsätzlich bedürfen alle Eingaben der Schriftform. Für die Anmeldung und die Kündigung einer Domain ist darüber hinaus jedenfalls die Bestätigung durch eine vertretungsbefugte Person des Kunden/der Kundin (üblicherweise die Leitung der Organisationseinheit) erforderlich. Für alle anderen Vorgänge (z.b. Erstellen und Ändern von DNS-Einträgen) können von der vertretungsbefugten Person bevollmächtigte StellvertreterInnen ernannt werden; der diesbezügliche Schriftverkehr kann auch mittels erfolgen. 1. Leistungen des ZID Die Leistungen des ZID umfassen folgende Punkte: Bestellvorgang, Einrichtung der technischen Voraussetzungen auf den Servern des ZID, Verrechnung, laufende Wartung und Betrieb, Verwaltung der Domain. 2. Domainregistrierung Mit der Beantragung eines Domainnamens beauftragt der/die BestellerIn den ZID, die Domain einzurichten. Das Nameservice zur Domain wird ausnahmslos vom ZID bereitgestellt: Weder kann eine Domain auf andere (primary) Nameserver delegiert werden, noch ist es möglich, weitere (secondary) Nameserver als die vom ZID dafür vorgesehenen, im Domainnameservice einzutragen. Einträge im Zone File zeigen ausschließlich auf Hosts und Adressen, die unter der Verwaltung und im Zugriff des ZID liegen. Als Domaininhaberin wird ausschließlich die Universität Wien eingetragen, damit ist sie die Eigentümerin der Domain und über diese verfügungsberechtigt. Aus der Delegation des Domainnamens sind keine Policy Registrierung und Verwaltung von Domains Seite 2 von 5
3 weiteren Rechte ableitbar. Als technischer Kontakt zur Domain scheint immer der Hostmaster der Universität Wien auf. Ein Domainname muss den technischen Standards des Internets entsprechen und darf keine Umlaute und Sonderzeichen, sondern nur die Buchstaben a-z, die Ziffern 0-9 und den Bindestrich - enthalten. Der Name muss mindestens einen Buchstaben enthalten, darf nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden oder mehr als 63 Zeichen enthalten. Es werden unter univie.ac.at keine Domains mit weniger als 2 Zeichen vergeben. Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden. Für die Vergabe einer Domain gilt das Prinzip first-come, first-served. Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Domain besteht nicht. Alle Einträge erfolgen in gutem Glauben an die Rechtmäßigkeit des Begehrens. Wegen der Gefahr von Verwechslungen ist die Vergabe von Domains mit Personennamen ausgeschlossen. Mit der Bestellung einer Domain wird erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten und Wettbewerbsrechten (Namensrecht, Markenrecht, UWG etc.) zu verletzen. Der ZID führt keine diesbezügliche Prüfung des beantragten Domainnamens durch, behält sich aber das Recht vor, Anträge im Falle offensichtlicher Verletzungen des geltenden Rechts, der guten Sitten oder des Ansehens der Universität Wien abzulehnen bzw. bereits delegierte Domains in solchen Fällen zu kündigen oder ohne Einhaltung einer Frist zu widerrufen. Beschwerden gegen Entscheidungen im Sinne dieses Absatzes sind an den CIO der Universität Wien zu richten. Beim CIO liegt auch die Letztentscheidung über die Vergabe einer Domain bei Unstimmigkeiten zwischen Anspruchsstellern (vgl. Präambel). Ist der/die AntragstellerIn eine eigene Rechtsperson, so verpflichtet er/sie sich darüber hinaus, im Falle der Inanspruchnahme des beantragten Domainnamens durch Dritte, sowie im Falle der Verletzung von Rechten Dritter, den ZID und die Universität Wien vollständig schad- und klaglos zu halten. 3. Preise und Verrechnung Derzeit erfolgt keine Verrechnung, eine Angabe einer Kostenstelle ist jedoch erforderlich. Der ZID(die Universität Wien) behält sich aber das Recht vor, Registrierungsgebühren in verkehrsüblicher Höhe nach vorheriger Ankündigung in Rechnung zu stellen. 4. Anmeldung Die Anmeldung zum Service erfolgt über ein Webinterface. Es müssen angegeben werden: ein oder mehrere Verantwortliche, eine Kostenstelle, ein/e BefürworterIn, der/die im Sinne der Kostenstelle zeichnungsberechtigt ist, die Organisationseinheit, der die Domain zugeordnet werden soll, die Zustimmung zur Vergabepolicy (dieses Dokument). Es wird sofort überprüft, ob die Domain vergeben werden kann - vorbehaltlich der im Punkt Domainregistrierung genannten Bestimmungen. Policy Registrierung und Verwaltung von Domains Seite 3 von 5
4 5. Beendigung der Leistungserbringung Eine Beendigung der von der Universität Wien zur Verfügung gestellten Dienstleistung kann unter folgenden Bedingungen, jederzeit oder entsprechend der nachstehenden Fristen erfolgen: Widerruf der Vergabe seitens des ZID mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund (z.b.: Missbrauch, akute Gefährdung, etc.), Kündigung seitens des ZID mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, Kündigung seitens des ZID bei Nichtnutzung der Domain mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, Löschung der Domain nach erfolgloser Aufforderung zum Renew (Punkt 9) aufgrund einer rechtswirksamen gerichtlichen Entscheidung oder Anweisung einer zuständigen Behörde, wenn die Überprüfungsprozedur nicht erfolgreich durchlaufen werden konnte, auf Wunsch des Kunden/der Kundin, wobei nachstehende Bestimmungen zur Anwendung kommen. 6. Abmeldung auf Wunsch des Kunden/der Kundin Der/Die BefürworterIn hat dem ZID die Kündigung über ein Webinterface bekanntzugeben. Die Kündigung löst eine unverzügliche Löschung der Domain und Deaktivierung aller nachgelagerten Services aus. Der/Die Verantwortliche für die Domain wird von der Löschung informiert. 7. Interne Übernahme Eine interne Übernahme zwischen Personen bzw. Organisationseinheiten im Sinne der Präambel ist bei gegenseitigem Einverständnis beider BefürworterInnen möglich. Die Übernahme bedarf jedoch der Zustimmung des ZID. 8. Wechsel von Verantwortlichen Der/Die BefürworterIn ist verpflichtet dem ZID Änderungen bezüglich der Domain-Verantwortlichen umgehend mitzuteilen. Zu diesem Zweck wird ihm/ihr ein Webinterface zur Verfügung gestellt. 9. Renew Einmal jährlich zu Jahresbeginn erhält der/die BefürworterIn der Domain eine mit der Nachfrage, ob die Domain noch benötigt wird. Der/Die BefürworterIn wird aus der Kostenstelle, die bei der Anmeldung angegeben wurde, ermittelt. Eine Kopie dieser geht auch an den/die Verantwortliche/n, eine Bestätigung muss jedoch nur über das Webinterface durch den/die BefürworterIn erfolgen. Bei der Bestätigung können auch die Kontaktdaten des/der Verantwortliche/n überprüft und korrigiert werden. Gegebenenfalls wird nach einem Monat eine zweite mit einer Erinnerung ausgesandt. Einen weiteren Monat danach (am 1. März des Jahres) wird die Domain ohne weitere Rückfrage gelöscht. Selbstverständlich kann über das Webinterface auch jederzeit davor die Löschung der Domain beauftragt werden, es ist nicht notwendig auf das automatische Auslaufen zu warten. 10. Umfang der Dienstleistung Policy Registrierung und Verwaltung von Domains Seite 4 von 5
5 Die von der Universität Wien dem/der NutzerIn zur Verfügung gestellten Nameserver und sonstige technische Infrastruktur werden mit einem hohen technischen Aufwand betrieben, um eine hohe Servicequalität und Verfügbarkeit zu erreichen. Sämtliche Dienstleistungen werden aber im Sinne des best effort erbracht, weshalb kein Anspruch auf Einhaltung einer bestimmten Reaktionszeit, Verfügbarkeit etc. besteht. Policy Registrierung und Verwaltung von Domains Seite 5 von 5
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