Richtlinie. Technische Anschlussbestimmungen für. die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen. im Landkreis Nord sachsen

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1 Richtlinie Technische Anschlussbestimmungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen im Landkreis Nord sachsen

2 1 Inhaltsübersicht Seite 1 Geltungsbereich 2 2 Allgemeines 2 3 Technische Ausführung Übertragungseinrichtung (ÜE) Brandmeldezentrale (BMZ) Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) Feuerwehr- Anzeigentableau (FAT) Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) Freischaltelement (FSE) Brandmelder Handfeuermelder Automatische Brandmelder Verdeckte automatische Brandmelder Automatische Löschanlagen 7 4 Feuerwehr-Laufkarten 7 5 Feuerwehr-Lageplantableau (FLT) 7 6 Feuerwehr-Durchsageeinheit (FDE) 7 7 Abnahme und Inbetriebnahme 8 8 Funktionsprüfung 9

3 2 1 Geltungsbereich 1.1 Die Anforderungen der Anschlussbedingungen dieser Richtlinie (RL) gelten für den Landkreis Nordsachsen. 1.2 Zuständige Behörde ist der Landkreis Nordsachsen 1.3 Zuständige Hilfe leistende Stelle ist die Rettungsleitstelle des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises Nordsachsen. 2 Allgemeines 2.1 Diese Anschlussbedingungen regeln die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) mit direkter Anschaltung an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (ÜAG) in der RLS. Sie gilt für Neuanlagen sowie für Erweiterungen und Änderungen bestehender Anlagen. BMA mit Anschaltung an eine FRLS dienen im Rahmen des Brandschutzkonzeptes baulicher Anlagen dazu, bei Ausbruch eines Brandes den Gefahrenbereich zu lokalisieren und die Feuerwehr direkt zu alarmieren. 2.2 Die vorliegenden Anschlussbedingungen ergänzen die Mindestanforderungen nach DIN 14675, Punkt 5, i. d. F. vom 11/03 für die Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung von BMA. 2.3 Sie nennen die Voraussetzungen, unter denen eine BMA angeschaltet oder abgeschaltet werden kann und regeln die Verfahrensweise. 2.4 BMA sind, soweit im Folgenden nichts anderes ausgeführt ist, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. Insbesondere ist die DIN Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb mit ihren normativen Verweisungen und den in diesen DIN benannten VdS-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. 2.5 BMA, die zur Aufschaltung an die Empfangszentrale für Brandmeldungen in der RLS vorgesehen sind, dürfen nach DIN 14675, Punkt 4.2 i. d. F. vom 11/03 nur durch Fachfirmen geplant, errichtet und gewartet werden, deren Kompetenz durch eine akkreditierte Stelle zertifiziert wurde. 2.6 Die Ergebnisse der Absprachen zu Abweichungen von dieser RL und den Mindestanforderungen nach der DIN 14675, Punkt 5 i. d. F. vom 11/03 sind in schriftlicher Form zu dokumentieren und von den beteiligten Stellen zu bestätigen.

4 2.7 Das unten benannte Unternehmen betreibt als Konzessionär in der RLS eine ÜAG als Empfangszentrale für Brandmeldeanlagen, an die Übertragungseinrichtungen für Brandmeldungen (ÜE) aufgeschaltet werden: Siemens Bullding Technologies GmbH & Co. ohg SBT Ost Leipzig SERVICE SLN Schützenstr Leipzig Telefon: 0341/ Die Aufschaltung von ÜE ist im Auftrag des Betreibers der BMA vom Konzessionär beim zuständigen Sachgebiet des Landratsamtes des Landkreises Nordsachsen zu beantragen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: - Name, Anschrift, Telefon-Nr.: des Betreibers der BMA, - Name, Anschrift, Telefon-Nr. der mit der Planung der BMA beauftragten Firma, - Name, Anschrift, Telefon-Nr. der mit der Errichtung der BMA beauftragten Firma, - Name, Anschrift, Telefon-Nr. der mit der Wartung der BMA beauftragten Firma, - Ort der beabsichtigten Anbringung der ÜE, - geplanter Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Mit der Antragstellung zur Aufschaltung an die ÜAG in der RLS erkennt der Betreiber der anzuschließenden BMA die in dieser RL genannten technischen Anschlussbedingungen an. 2.9 Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Brand- und Katastrophenschutz/ Sachgebiet Brandschutz kann die Abschaltung der ÜE durch den Konzessionär veranlassen, wenn - der Betreiber wechselt, ohne dies dem zuständigen Sachgebiet des Landratsamtes des Landkreises Nordsachsen angezeigt zu haben, - die BMA ohne vorherige Abstimmung und erneute Abnahme wesentlich geändert wurde, - die BMA entgegen den Bestimmungen dieser Anschlussbedingungen betrieben wird, - sich Mängel an der BMA herausgestellt haben und diese trotz Aufforderung nicht abgestellt wurden, - wiederholt Alarme durch Bedienungsfehler oder - wiederholt Falschalarme, die nicht eindeutig auf Bedienungsfehler bzw. Betreiberfehler oder auf eine andere Nutzung als geplant zurückzuführen sind, ausgelöst wurden.

5 4 Eine Ersatzpflicht des Landratsamtes des Landkreises Nordsachsen für Schäden, die aus der Abschaltung entstehen, ist ausgeschlossen. Der Betreiber der BMA wird vom Landratsamt des Landkreises Nordsachsen zwei Wochen im Voraus per Post (Einschreiben) über die Abschaltung der ÜE informiert. Bei bauordnungsrechtlich geforderten BMA wird außerdem die zuständige Aufsichtsbehörde informiert Im Alarmfall hat der Betreiber bzw. ein von ihm benannter Verantwortlicher soweit das zuständige Sachgebiet des Landratsamtes des Landkreises Nordsachsen das für erforderlich hält, - unverzüglich am Objekt zu erscheinen, - die Feuerwehr entsprechend zu unterstützen, - nach dem Einsatz der Feuerwehr die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Objektes durchzuführen und - die BMA überprüfen zu lassen. Angaben zur Erreichbarkeit des Betreibers bzw. des von ihm benannten Verantwortlichen sind an der BMA zu hinterlegen. 3 Technische Ausführung Übertragungseinrichtung (ÜE) Die ÜE wird ausschließlich vom Konzessionär der ÜAG eingerichtet und gewartet. Sie bleibt dessen Eigentum. Störungen der ÜE und im Telekommunikationsnetz sind umgehend dem Konzessionär zu melden Die Nummer der BMA muss gut lesbar am Gehäuse der ÜE angebracht sein. Brandmelderzentrale (BMZ) Der Standort der BMZ ist vorrangig im Erdgeschoss, in unmittelbarer Nähe der Feuerwehrzufahrt, im Bereich des Haupteingangs bzw. des Feuerwehrzugangs zu planen und mit dem zuständigen Sachgebiet des Landratsamtes des Landkreises Nordsachsen abzustimmen. Der Weg von dem Feuerwehrzugang zur BMZ ist mit nachleuchtenden Hinweisschildern FiBS (Feuerwehr Informations- und Bedienstelle) nach DIN 4066 fortlaufend zu kennzeichnen. Über dem Bereich des Feuerwehr-Schlüsseldepots (FSD), sichtbar von der Anfahrt, ist eine bernsteinfarbige Blitzleuchte/ Rundumleuchte (BL) anzubringen, die bei Auslösung der ÜE aufleuchten muss. Die BMZ, die ÜE, das Feuerwehr-Bedienfeld, die Feuerwehr-Laufkarten sowie das Komplettexemplar des Feuerwehrplanes bilden in der Regel eine Einheit.

6 Innerhalb eines Objektes können BMZ und ÜE auch außerhalb des Haupteingangsbereiches angeordnet werden, wenn - das Feuerwehr-Bedienfeld, - ein Feuerwehr-Anzeigetableau, - die Feuerwehr-Laufkarten und - das Komplettexemplar des Feuerwehrplanes wie in Punkt angeordnet ist Wird die BMZ (siehe Punkt und 3.2.4) in einem Schrank oder in einem gesonderten Raum untergebracht, ist an der Tür die Beschriftung FiBS anzubringen. Ist diese Tür verschließbar, so muss die Schließung mit dem im FSD hinterlegten Objektschlüssel bzw. der Feuerwehrschließung zu öffnen sein. Wird die BMA nach Punkt errichtet, ist am Zugang zur BMZ die Beschriftung BMZ anzubringen Bei einer Installation der BMZ im allgemein zugänglichen Bereich muss diese verschlusssicher mit den Bedingungen, wie in Punkt genannt, angebracht werden In bzw. an der BMZ ist ein Schild mit folgendem Text zu hinterlegen und bei Abschaltung der ÜE sichtbar anzubringen: Übertragungseinrichtung abgeschaltet bei Alarm Feuerwehrnotruf 112 wählen Drahtbruch, Kurzschluss, Erdschluss oder andere Störungen in der BMZ dürfen nicht zur Auslösung der ÜE führen und müssen in einer ständig besetzten Stelle außerhalb der RLS optisch und akustisch angezeigt werden Bei mehreren BMZ kann gefordert werden, dass jede Übertragungseinrichtung direkt angesteuert wird Bestehende BMA sind bei Änderungen und Abnahmen nach Punkt 7.1 dieser RL mit den Hinweisschildern FiBS entsprechend Punkt und zu kennzeichnen. Werden Anlagen nicht verändert, muss die Kennzeichnung mit den Hinweisschildern FiBS spätestens zum 31. Dezember 2008 erfolgt sein.

7 Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) Das FBF ist im Handbereich der BMZ zu installieren. Ausnahmen sind nach Punkt möglich Das FBF muss ohne Alarmauslösung der BMA zugänglich sein Alle zur BMA gehörenden internen Alarmierungseinrichtungen der BMA (Sirenen, Hupen, BL, elektroakustische Lautsprecheranlagen oder Notfallwarnsysteme, Hausrufanlagen u. ä.) müssen mit dem Stellteil Akustische Signale ab abgeschaltet werden können. Der Räumungsalarm von Gas-Löschanlagen ist hiervon auszunehmen Sind an eine BMZ abgesetzte Unterzentralen angeschlossen, müssen diese über das FBF der Hauptzentrale ansteuerbar sein. Wenn die Unterzentralen über eigene FBF verfügen, muss über das FBF der Hauptzentrale ein Übersteuern möglich sein Für das Schloss des FBF ist eine Feuerwehrschließung erforderlich, die beim zuständigen Sachgebiet des Landratsamtes des Landkreises Nordsachsen zu beantragen ist. 3.4 Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) Ein FAT nach DIN ist zu installieren, wenn an der BMZ bzw. abgesetzten Anzeigeeinrichtungen keine dem FAT vergleichbaren Anzeige- und Stellteile vorhanden sind Für das Schloss des FAT ist eine Feuerwehrschließung erforderlich, die beim zuständigen Sachgebiet des Landratsamtes des Landkreises Nordsachsen zu beantragen ist. 3.5 Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) Die BMZ und alle mit Brandmeldern bzw. automatischen Löschanlagen geschützten Räume müssen für die Feuerwehr im Alarmfall jederzeit und ohne Verzögerung gewaltfrei zugänglich sein. Es ist deshalb ein FSD zu installieren, das die entsprechenden Objektschlüssel enthält. Der vorgesehene Standort des FSD ist mit dem zuständigen Sachgebiet des Landratsamtes des Landkreises Nordsachsen abzustimmen Der Betreiber hat auch für Verschlussbereiche (Einruchmeldeanlagen) den gewaltfreien Zugang im Alarmfall zu gewährleisten Die Kosten der Beschaffung, Montage und Unterhaltung der Feuerwehr- Schlüsseldepots trägt der Betreiber der BMA.

8 Im FSD dürfen bis zu 3 verschiedene Schlüssel deponiert werden. Ausnahmen sind mit dem zuständigen Sachgebiet des Landratsamtes des Landkreises Nordsachsen abzustimmen. Bei mehreren Schlüsseln sind diese mit eindeutig beschrifteten Schlüsselanhängern zu versehen. Der Betreiber der BMA ist für die Richtigkeit der im FSD hinterlegten Schlüssel verantwortlich Die über dem FSD installierte BL darf erst nach dem Schließen des FSD wieder abgeschaltet werden Für das Schloss des FSD ist eine Feuerwehrschließung erforderlich, die beim zuständigen Sachgebiet des Landratsamtes des Landkreises Nordsachsen zu beantragen ist Sabotagemeldungen sind nicht an die RLS weiterzuleiten Die Nutzung des FSD ist vom Betreiber der BMA mit dem zuständigen Sachgebiet des Landratsamtes des Landkreises Nordsachsen zu vereinbaren. 3.6 Freischaltelement (FSE) Eine manuelle Auslösung der Außentürsicherung des FSD durch die Feuerwehr ist zu ermöglichen. Dazu ist zusätzlich oberhalb des FSD bis maximal 3,0 m Höhe über Oberkante Verkehrsfläche ein Schloss FSE, beim zuständigen Sachgebiet des Landratsamtes Nordsachsen zu beantragen mit Reed-Kontakt und mit VdS-Zulassung zu installieren 3.7 Brandmelder Automatische Brandmelder und Handfeuermelder sind mit Meldergruppenund Meldernummern dauerhaft und gut sichtbar nach DIN 1450 zu beschriften. Die Beschriftung der Melder muss von der darunter befindlichen Verkehrsfläche ohne Hilfsmittel lesbar sein. Die Verwendung römischer Ziffern zur Beschriftung ist nicht zulässig. Werden Brandmelder in Gefahrenbereichen (z. B. Traforäume, MRT, Gefahrgutlager) installiert, sind an den Zugangstüren Melderparallelanzeigen zu installieren Handfeuermelder Handfeuermelder sind, sofern vorhanden, in der Nähe von Feuerlöscheinrichtungen oder Notausgängen, anzubringen Die Meldergehäuse und ihre Beschriftung sind entsprechend den bestehenden Vorschriften zur Gestaltung von Druckknopfmeldern auszuführen.

9 Es sind 10 Ersatzscheiben und für jeden Handfeuermelder ein Schild mit der Aufschrift Außer Betrieb an der BMZ bereitzuhalten Automatische Brandmelder Bei der Anzahl und Anordnung von automatischen Brandmeldern sind zusätzlich zur DIN VDE die Bedingungen und Auflagen der Baugenehmigung hinsichtlich Überwachungsbereich, Auswahl der Meldeart und Anordnung der Brandmelder zu beachten und zu projektieren Sind bedingt zugängliche automatische Brandmelder oder weitere Brandschutzeinrichtungen an die BMA angeschaltet, muss je Meldergruppe am Ende des Übertragungsweges bzw. je Brandschutzeinrichtung eine elektrische Prüfeinrichtung installiert sein. Diese Prüfeinrichtung darf nur durch Befugte bedienbar sein und ist unverwechselbar gegenüber Brandmeldern zu kennzeichnen Verdeckte automatische Brandmelder Werden automatische Brandmelder in Hohlräumen über abgehängten Unterdecken, Doppelbodenanlagen, Lüftungs- und Kabelschächten oder sonstigen schwer überschaubaren Bereichen installiert, sind Individualanzeigen nach DIN sichtbar zu montieren oder die automatischen Brandmelder vor dem Zugang des zu schützenden Bereiches mittels einer Melderparallelanzeige anzuzeigen Die automatischen Brandmelder müssen ohne besonderen Aufwand zugänglich sein. Kontroll-/ Revisionsöffnungen von Doppelböden oder von abgehängten Unterdecken, hinter denen automatische Brandmelder installiert sind, sind durch eine rote Markierung mit Gruppen- und Meldernummer dauerhaft und vom Betrachterstandort aus gut lesbar zu kennzeichnen. Bei Bodenplatten von Doppelböden ist eine dauerhafte Kennzeichnung durch hervorgehobene, andersfarbige Bodenplatten zulässig. Die Bodenplatten sind mechanisch gegen Vertauschen zu sichern. In den Laufkarten ist auf diese andersfarbigen Platten hinzuweisen. Bodenplattenheber sind zusätzlich bei der BMZ zu hinterlegen. 3.8 Automatische Löschanlagen Sind automatische Einrichtungen zur Brandbekämpfung (stationäre Löschanlagen) vorhanden, müssen diese, sofern in der Baugenehmigung nichts anderes verfügt wurde, an die BMA angeschlossen werden.

10 9 4. Feuerwehr-Laufkarten 4.1 Je Meldergruppe ist mindestens eine Feuerwehr-Laufkarte nach Anlage 3 dieser Richtlinie vorzusehen. Befindet sich dieses Depot mit den Feuerwehr-Laufkarten in einem allgemein zugänglichen Bereich, ist das Depot unter Verschluss zu halten. Dies kann mit einem Halbzylinder der Feuerwehrschließung, einem elektrischen Verschluss (entriegelt beim Auslösen eines Feueralarms) oder dem im FSD hinterlegten Hauptschlüssel erfolgen. 4.2 Als Alternative zu den Feuerwehr-Laufkarten wird eine nach gleichen Bedingungen aufgebaute farbig ausgedruckte Rechner- oder PC-geschützte Einsatzdatei anerkannt. Eine Kopie sämtlich möglicher Ausdrucke ist in sichtbarer Nähe des Druckers vorzuhalten. 4.3 Der Entwurf der Feuerwehr-Laufkarten ist zur Prüfung und Bestätigung beim Sachgebiet des Landratsamtes Nordsachsen vorzulegen. 4.4 Es sind Symbole gemäß DIN zu verwenden. 5 Feuerwehr-Lageplantableau (FLT) 5.1 Als Ergänzung kann bei großen unübersichtlichen Objekten oder bei Vorhandensein mehrerer Gebäudekomplexe ein Feuerwehr-Lageplantableau (zur Erstinformation) gefordert werden. 6 Feuerwehr-Durchsageeinheit (FDE) 6.1 Wird eine FDE installiert, ist die FDE am Standort siehe Punkt bzw einzurichten. Die Einschaltung der Feuerwehrsprechstelle ist als Vorrangschaltung gegenüber allen anderen in Punkt genannten Anlagen zu gestalten. Sie darf nur bei gedrückt gehaltenem Taster aktiv sein. Die FDE darf nicht am FBF über die Funktion Akustische Signale ab ansteuerbar sein. 7 Abnahme und Inbetriebnahme 7.1 Vor der Aufschaltung und nach jeder Änderung einer BMA einschließlich nachgeschalteter Anlagen, die Bestandteile der BMA sind, ist zur Überprüfung der Übereinstimmung der BMA mit diesen Aufschaltbedingungen eine Abnahme durch das zuständige Sachgebiet des Landratsamtes des Landkreises Nordsachsen erforderlich. Diese Abnahme ersetzt nicht die Prüfung durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige nach 2 der SächsTechPrüfVO vom 7. Februar 2000 (Sächs GVBl. S. 127). 7.2 Der Termin der Aufschaltung der BMA ist durch den Betreiber der BMA nach Vertragsabschluss rechtzeitig, mindestens jedoch 6 (sechs) Wochen vorher, beim Konzessionär anzumelden.

11 Der Feuerwehrplan ist dem zuständigen Sachgebiet des Landratsamtes des Landkreises Nordsachsen auf Papier im Format A 4/ A 3 oder in elektronischer Form zur Prüfung vorzulegen sowie zur Verfügung zu stellen. Der Textteil in Form einer WinWord-Datei (xxx.doc), die Lage-/ Übersichtspläne sowie die Etagen-/ Detailpläne als einzelne Acrobat Reader-Dateien (xxx.pdf). 7.3 Der Konzessionär koordiniert die Aufschaltung und bestätigt gegenüber dem zuständigen Sachgebiet des Landratsamtes des Landkreises Nordsachsen die technische und organisatorische Bereitschaft zur Abnahme der BMA. 7.4 Bei der Abnahme der BMA durch das zuständige Sachgebiet des Landratsamtes des Landkreises Nordsachsen müssen je ein Entscheidungsbefugter des Antragstellers, des Errichters, der Wartungsfirma und des Konzessionärs anwesend sein. 7.5 Der Errichter hat bei der Abnahme der Anlage schriftlich zu bestätigen, dass die Anlage den einschlägigen VDE-Bestimmungen, DIN und diesen Anschlussbedingungen entspricht. Dazu sind ggf. erforderliche Auskünfte zu erteilen sowie Nachweise zu erbringen. 7.6 Bei der Abnahme müssen folgende Unterlagen und Gegenstände vorhanden sein: - eine aktuelle Fassung der Dokumentation nach DIN 1475, Punkt 5.6 i. d. F. vom 11/03 einschließlich der Niederschriften über Abstimmungen mit dem zuständigen Sachgebiet des Landratsamtes des Landkreises Nordsachsen, - Nachweis der Kompetenz der Planungs-/Errichter-/ Wartungsfirma durch ein Zertifikat einer akkreditierten Stelle gemäß DIN 14675, Punkt i. d. F vom 11/03, - schriftliche Erklärung der Wartungsfirma, dass innerhalb von 24 Stunden nach einer Störungsmeldung mit der Störungsbeseitigung vor Ort begonnen wird, - je nach Bedarf Feuerwehrschließung für FSD, FSE und Profilhalbzylinderschloss für das FBF/ FAT, - gültiger Wartungsvertrag für die BMA, - Revisionspläne, - Feuerwehr-Laufkarten je nach Erfordernis, - abgestimmtes Komplettexemplar des Feuerwehrplanes

12 11 zu Punkt 7.6: - ggf. Umgangsgenehmigung für radioaktive Stoffe gemäß 3 Strahlenschutzverordnung, - 10 Ersatzglasscheiben für Handfeuermelder, - Schlüssel für Handfeuermelder, - Außer Betrieb Schilder für alle Handfeuermelder, - Schild Übertragungseinrichtung abgeschaltet bei Alarm Feuerwehrnotruf 112 wählen, - Betriebsbesuch mit eingetragenen notwendigen Daten, - Kurzbedienungsanweisung einschließlich gesonderte Kurzanleitung zum Abruf elektronischer Ereignisspeicher, - ggf. Funktions- und Abnahmeprüfungen für automatische Löschanlagen von einer anerkannten Prüfstelle, - Objektschlüssel für FSD mit eindeutiger Beschriftung, - Hinweisschild mit Ansprechpartnern für BMA und Objekt 8 Funktionsprüfung Eine Funktionsprüfung der BMA mit Auslösung der ÜE darf nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Konzessionär der ÜAF vorgenommen werden.

13 Anlage 1 Richtlinie Technische Anschlussbestimmungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen im Landkreis Nordsachsen Abkürzungen BL BMA BMZ FAT FBF FDE FiBS FLT FSD FSE RL RLS ÜAG ÜE Blitzleuchte/ Rundumleuchte Brandmeldeanlage Brandmeldezentrale Feuerwehr-Anzeigentableau Feuerwehr-Bedienfeld Feuerwehr-Durchsageeinheit Feuerwehr Informations- und Bedienstelle Feuerwehr-Lagetableau Feuerwehr-Schlüsseldepot Freischaltelement Richtlinie Rettungsleitstelle Übertragungsanlage für Gefahrenmeldung Übertragungseinrichtung

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