INHALT: Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Penzliner Land. Wir laden ein! 20. Juli 2013 Sommerfest am See! Wasserlichtshow und Feuerwerk!

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1 Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Penzliner Land Schliemanngemeinde Ankershagen und der Gemeinden Kuckssee, Möllenhagen, und der Stadt Penzlin Sie finden uns auch unter: Montag, den 15. Juli 2013 Nr. 266/2013 Wir laden ein! 20. Juli 2013 Sommerfest am See! Wasserlichtshow und Feuerwerk! Foto: W. Fuhrmann INHALT: Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Mitteilungen Kultur und Freizeit Bereitschaftsdienste Wir gratulieren Vereine und Verbände Kirchliche Nachrichten Panorama 750 Jahre Penzlin Die nächste Ausgabe der Havel-Quelle erscheint am Montag, 12. August 2013

2 2 Nr. 266/ Amtsumlage 1. Die Amtsumlage wird 17,67 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. Haushaltssatzung des Amtes Penzliner Land für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 20 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt Dies entspricht 10 % der im Finanzhaushalt veranschlagten lenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit ( 53 Abs. 3 KV M-V). 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorvorjahres betrug ,94 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorjahres beträgt ,17 EUR und zum des Haushaltsjahres ,7. Beim Stand des Eigenkapitals zum handelt es sich um eine vorsichtige Schätzung. Sie berücksichtigt das bewertete Vermögen sowie den Stand der Verbindlichkeiten und Rückstellungen des Amtes Penzliner Land. Zur Bestimmung des Eigenkapitals wurde eine vorläufige Eröffnungsbilanz gestellt. Der tatsächliche Stand des Eigenkapitals kann erst nach endgültiger Erstellung der Eröffnungsbilanz ausgewiesen werden. 7 Deckungsfähigkeit 1. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit nach 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden folgende Aufwendungen/Auszahlungen ausgenommen: - Personalwendungen - Versorgungswendungen - Bilanzielle Abschreibungen - Interne Leistungsverrechnungen - Mieten und Pachten - Versicherungsbeiträge - Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung - Aufwendungen für Reisekosten 2. Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 14 Abs. 2 Gem- HVO-Doppik jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart für den Gesamthaushalt erklärt: - Personalwendungen - Versorgungswendungen - Bilanzielle Abschreibungen - Interne Leistungsverrechnungen - Mieten und Pachten - Versicherungsbeiträge - Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung - Aufwendungen für Reisekosten 3. Gemäß 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden innerhalb eines Teilhaushaltes die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 4. Gemäß 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden innerhalb eines Teilhaushaltes die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt. 5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehrwendungen verwandt werden. 8 Zweckbindung 1. Gemäß 13 Abs. 2 GemHVO-Doppik wird bestimmt, dass Mehrerträge aus Verwaltungsgebühren, Entgelten und sonstigen eigenen Erträgen (ausgenommen Mehrerträge aus allgemeinen Zuwendungen und Umlagen) die Aufwendungsansätze des gleichen Teilhaushalts erhöhen können, da davon auszugehen ist, dass die Mehrerträge einen höheren Verwaltungswand erfordern. Der Haushaltsvermerk gilt gleichermaßen für Einzahlungen und daraus zu leistende Auszahlungen.

3 Nr. 266/ Wert- und Erheblichkeitsgrenzen Einzeldarstellung von Ein- und Auszahlungen für Investitionen Gemäß 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik wird bestimmt, dass Einund Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der nachfolgenden Wertgrenzen für jede Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme im Teilhaushalt einzeln darzustellen sind: Erwerb von Grundstücken: Baumaßnahmen an Straßen, Wegen, Plätzen, Gebäuden: Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge: Betriebs- und Geschäftsausstattung: Immaterielle Vermögensgegenstände: Unterhalb dieser Wertgrenzen erfolgt die Darstellung der Einund Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in jedem Teilhaushalt zusammengefasst. Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung von Verträgen Gemäß 4 Abs. 15 Nr. 1 GemHVO-Doppik sind in jedem Teilhaushalt die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung von Verträgen, die das Amt Penzliner Land über ein Haushaltsjahr hinaus zu erheblichen Zahlungen verpflichten, zu erläutern. Erhebliche Zahlungen sind bei Überschreitung der Wertgrenze von gegeben. Erhebliche Abweichungen der planmäßigen Abschreibung Gemäß 4 Abs. 15 Nr. 2 GemHVO-Doppik sind in jedem Teilhaushalt Abschreibungen zu erläutern, soweit sie erheblich von den planmäßigen Abschreibungen abweichen oder die Abschreibungsmethode von der im Haushaltsvorjahr angewendeten Abschreibungsmethode abweicht. Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn sich die Abschreibungshöhe gegenüber der planmäßigen Abschreibung wie folgt verändert: Gebäude: +/-20 % Infrastrukturvermögen: +/-20 % Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge: +/-30 % Betriebs- und Geschäftsausstattung: +/-50 % Software: +/-50 % Wirtschaftlichkeitsvergleiche investiver Maßnahmen Bevor Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen und im Finanzhaushalt ausgewiesen werden, ist gemäß 9 Abs. 1 GemHVO- Doppik unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, die für das Amt Penzliner Land wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln. Als Folgekosten sind unter anderem Kapitalkosten, Abschreibungen, Teilabgänge, Verwaltungskosten, Steuern und die in späteren Haushaltsjahren anfallenden Bewirtschaftungskosten zu berücksichtigen. Eine Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme von erheblicher finanzieller Bedeutung ist bei Überschreitung folgender Wertgrenze gegeben: Maßnahme von erblicher finanzielle Bedeutung: Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen dürfen nach 9 Abs. 2 GemHVO-Doppik erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind. Den Unterlagen ist eine Schätzung der nach Durchführung der Investition entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen beizufügen. Bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von geringer finanzieller Bedeutung kann von dem in 9 Abs. 2 Gem- HVO-Doppik geregelten Verfahren abgewichen und stattdessen eine Kostenschätzung vorgenommen werden. Eine investive Maßnahme von geringer finanzieller Bedeutung ist bei Unterschreitung folgender Wertgrenzen gegeben: Maßnahme von geringer finanzielle Bedeutung: Die Notwendigkeit einer Ausnahme ist gemäß 9 Abs. 3 GemH- VO-Doppik in den Erläuterungen zum jeweiligen Teilhaushalt zu begründen. Berichtspflichten Nach 20 GemHVO-Doppik ist der Amtsausschuss unverzüglich zu unterrichten, wenn eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach 51 der KV M-V ausgesprochen wurde oder sich abzeichnet, dass sich in einem Teilhaushalt das Jahresergebnis des Teilergebnishaushaltes nach Verrechnung der internen Leistungsbeziehungen oder der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen des Teilfinanzhaushaltes nach Verrechnung der internen Leistungsbeziehungen wesentlich verschlechtert. Eine wesentliche Verschlechterung ist gemäß 20 Abs. 2 Nr. 2a GemHVO-Doppik bei Überschreitung einer Wertgrenze von 10 % gegeben: die Gesamtauszahlungen einer Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme wesentlich erhöhen werden. Eine wesentliche Erhöhung der Gesamtauszahlungen ist gemäß 20 Abs. 2 Nr. 2b GemHVO-Doppik bei Überschreitung einer Wertgrenze von 10 % gegeben: Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung Eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß 48 Abs. 2 und 3 KV M-V ist unverzüglich zu erfassen, wenn sich zeigt, dass die nachstehend geführten Wertgrenzen erreicht bzw. überschritten werden. Als wesentlich im Sinne des 48 Abs. 2 Nr. 1 und 2 KV M-V sind Fehlbeträge bzw. Deckungslücken anzusehen, wenn sie 2 v. H. der ordentlichen Aufwendungen bzw. ordentlichen Auszahlungen übersteigen. Als erheblich im Sinne des 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v. H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Wertgrenze für unabweisbare Auszahlungen im Finanzhaushalt. Als geringfügig im Sinne des 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten unabweisbare Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie nicht übersteigen. Erhebliche Änderungen der Ansätze im Nachtragshaushaltsplan Der Nachtragshaushaltsplan muss im Ergebnishaushalt, im Finanzhaushalt und in den Teilhaushalten alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung bereits geleistet oder angeordnet wurden oder absehbar sind, sowie die damit zusammenhängenden Änderungen der Ziele und Kennzahlen enthalten. Als erheblich im Sinne des 7 Abs. 1 GemHVO-Doppik gelten Änderungen der Ansätze, die den Ansatz des Haushaltsplanes um übersteigen. Die im Nachtragshaushaltsplan gemäß 7 Abs. 2 GemHVO- Doppik gesondert darzustellenden vom Amtsausschuss bereits beschlossenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind je Teilhaushalt in einer Summe zusammenzufassen. Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit gemäß 47 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55 a, Penzlin in Zimmer 15 öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.

4 4 Nr. 266/2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Kuckssee für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung der Rechtssichtsbehörde - Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte - vom folgende Haushaltssatzung erlassen 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen 20 der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen -20 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 50 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt Hebesätze Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 265 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 354 v. H. 2. Gewerbesteuer 339 v. H. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres Beim Stand des Eigenkapitals zum handelt es sich um eine vorsichtige Schätzung. Sie berücksichtigt das bewertete Vermögen sowie den Stand der Verbindlichkeiten und Rückstellungen der Gemeinde Kuckssee. Der tatsächliche Stand des Eigenkapitals kann erst nach endgültiger Erstellung der Eröffnungsbilanz ausgewiesen werden. 8 Deckungsfähigkeit 1. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit nach 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden folgende Aufwendungen/Auszahlungen ausgenommen: - Personalwendungen - Versorgungswendungen - Bilanzielle Abschreibungen - Interne Leistungsverrechnungen - Mieten und Pachten - Versicherungsbeiträge - Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung - Aufwendungen für Reisekosten 2. Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 14 Abs. 2 Gern- HVO-doppik jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart für den Gesamthaushalt erklärt: - Personalwendungen - Versorgungswendungen - Bilanzielle Abschreibungen - Interne Leistungsverrechnungen - Mieten und Pachten - Versicherungsbeiträge - Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung - Aufwendungen für Reisekosten 3. Gemäß 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden innerhalb eines Teilhaushaltes die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 4. Gemäß 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden innerhalb eines Teilhaushaltes die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt. 5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehrwendungen verwandt werden.

5 Nr. 266/ Zweckbindung 1. Gemäß 13 Abs. 2 GemHVO-Doppik wird bestimmt, dass Mehrerträge aus Verwaltungsgebühren, Entgelten und sonstigen eigenen Erträgen (ausgenommen Mehrerträge aus allgemeinen Zuwendungen und Umlagen) die Aufwendungsansätze des gleichen Teilhaushalts erhöhen können, da davon auszugehen ist, dass die Mehrerträge einen höheren Verwaltungswand erfordern. Der Haushaltsvermerk gilt gleichermaßen für Einzahlungen und daraus zu leistende Auszahlungen. 10 Wert- und Erhoblichkeitsgrenzen Einzeldarstellung von Ein- und Auszahlungen für Investitionen Gemäß 4 Abs. 12 GernHVO-Doppik wird bestimmt, dass Einund Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der nachfolgenden Wertgrenzen für jede Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme im Teilhaushalt einzeln darzustellen sind: Erwerb von Grundstücken: Baumaßnahmen an Straßen, Wegen, Plätzen, Gebäuden: Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge: Betriebs- und Geschäftsausstattung: Immaterielle Vermögensgegenstände: Unterhalb dieser Wertgrenzen erfolgt die Darstellung der Einund Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in jedem Teilhaushalt zusammengefasst. Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung von Verträgen Gemäß 4 Abs. 15 Nr. 1 GemHVO-Doppik sind in jedem Teilhaushalt die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung von Verträgen, die die Gemeinde Kuckssee über ein Haushaltsjahr hinaus zu erheblichen Zahlungen verpflichten, zu erläutern. Erhebliche Zahlungen sind bei Überschreitung der Wertgrenze von gegeben. Erhebliche Abweichungen der planmäßigen Abschreibung Gemäß 4 Abs. 16 Nr. 2 GemHVO-Doppik sind in jedem Teilhaushalt Abschreibungen zu erläutern, soweit sie erheblich von den planmäßigen Abschreibungen abweichen oder die Abschreibungsmethode von der im Haushaltsvorjahr angewendeten Abschreibungsmethode abweicht. Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn sich die Abschreibungshöhe gegenüber der planmäßigen Abschreibung wie folgt verändert: Gebäude: +/-20 % Infrastrukturvermögen: +/-20 % Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge: +/-30 % Betriebs- und Geschäftsausstattung: +/-50 % Software: +/-50 % Wirtschaftlichkeitsvergleiche investiver Maßnahmen Bevor Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen und im Finanzhaushalt ausgewiesen werden, ist gemäß 9 Abs. 1 GemHVO- Doppik unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, die für die Gemeinde Kuckssee wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln. Als Folgekosten sind unter anderem Kapitalkosten, Abschreibungen, Teilabgänge, Verwaltungskosten, Steuern und die in späteren Haushaltsjahren anfallenden Bewirtschaftungskosten zu berücksichtigen. Eine Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme von erheblicher finanzieller Bedeutung ist bei Überschreitung folgender Wertgrenze gegeben: Maßnahme von erblicher finanzielle Bedeutung: Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen dürfen nach 9 Abs. 2 GemHVO-Doppik erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind. Den Unterlagen ist eine Schätzung der nach Durchführung der Investition entsthenden jährlichen Haushaltsbelastungen beizufügen. Bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von geringer finanzieller Bedeutung kann von dem in 9 Abs. 2 Gem- HVO-Doppik geregelten Verfahren abgewichen und stattdessen eine Kostenschätzung vorgenommen werden. Eine investive Maßnahme von geringer finanzieller Bedeutung ist bei Unterschreitung folgender Wertgrenzen gegeben: Maßnahme von geringer finanzielle Bedeutung: Die Notwendigkeit einer Ausnahme ist gemäß 9 Abs. 3 GemH- VO-Doppik in den Erläuterungen zum jeweiligen Teilhaushalt zu begründen. Berichtspflichten Nach 20 GemHVO-Doppik ist die Gemeindevertretung unverzüglich zu unterrichten, wenn eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach 51 der KV M-V ausgesprochen wurde oder sich abzeichnet, dass sich in einem Teilhaushalt das Jahresergebnis des Teilergebnishaushaltes nach Verrechnung der internen Leistungsbeziehungen oder der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen des Teilfinanzhaushaltes nach Verrechnung der internen Leistungsbeziehungen wesentlich verschlechtert. Eine wesentliche Verschlechterung ist gemäß 20 Abs. 2 Nr. 2a GemHVO-Doppik bei Überschreitung einer Wertgrenze von 10 % gegeben: die Gesamtauszahlungen einer Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme wesentlich erhöhen werden. Eine wesentliche Erhöhung der Gesamtauszahlungen ist gemäß 20 Abs. 2 Nr. 2b GemHVO-Doppik bei Überschreitung einer Wertgrenze von 10 % gegeben: Die Gemeindevertretung ist ebenfalls unverzüglich zu unterrichten, wenn sich die Geschäftslage von Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Gemeinde Kuckssee mit beherrschendem oder maßgeblichem Einfluss beteiligt ist, Sondervermögen mit Sonderrechnung oder Zweckverbänden, in denen die Gemeinde Mitglied ist, verschlechtert und daraus erhebliche wirtschaftliche Risiken für die Gemeinde entstehen können. Als erhebliche Risiken sind gemäß 20 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO-Doppik Ergebnisverschlechterungen im Gemeindehaushalt von mehr als 10 % der ordentlichen Aufwendungen und Ausgleichsverpflichtungen von mehr als 10 % der ordentlichen Auszahlungen im Gemeindehaushalt angesehen. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung Eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß 48 Abs. 2 und 3 KV M-V ist unverzüglich zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die nachstehend geführten Wertgrenzen erreicht bzw. überschritten werden. Als wesentlich im Sinne des 48 Abs. 2 Nr. 1 und 2 KV M-V sind Fehlbeträge bzw. Deckungslücken anzusehen, wenn sie 2 v. H. der ordentlichen Aufwendungen bzw. ordentlichen Auszahlungen übersteigen. Als erheblich im Sinne des 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v. H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Wertgrenze für unabweisbare Auszahlungen im Finanzhaushalt. Als geringfügig im Sinne des 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten unabweisbare Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie nicht übersteigen.

6 6 Nr. 266/2013 Erhebliche Änderungen der Ansätze im Nachtragshaushaltsplan Der Nachtragshaushaltsplan muss im Ergebnishaushalt, im Finanzhaushalt und in den Teilhaushalten alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung bereits geleistet oder angeordnet wurden oder absehbar sind, sowie die damit zusammenhängenden Änderungen der Ziele und Kennzahlen enthalten. Als erheblich im Sinne des 7 Abs. 1 GemHVO-Doppik gelten Änderungen der Ansätze, die den Ansatz des Haushaltsplanes um übersteigen. Die im Nachtragshaushaltsplan gemäß 7 Abs. 2 GemHVO- Doppik gesondert darzustellenden von der Gemeindevertretung bereits beschlossenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind je Teilhaushalt in einer Summe zusammenzufassen. Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit gemäß 47 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55 a, Penzlin in Zimmer 15 öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen. Haushaltssatzung der Gemeinde Möllenhagen für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung der Rechtssichtsbehörde - Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte - vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen EUR die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 250 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,26 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres Beim Stand des Eigenkapitals zum handelt es sich um eine vorsichtige Schätzung. Sie berücksichtigt das bewertete Vermögen sowie den Stand der Verbindlichkeiten und Rückstellungen der Gemeinde Möllenhagen. Der tatsächliche Stand des Eigenkapitals kann erst nach endgültiger Erstellung der Eröffnungsbilanz ausgewiesen werden. 8 Deckungsfähigkeit 1. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit nach 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden folgende Aufwendungen/Auszahlungen ausgenommen: - Personalwendungen - Versorgungswendungen - Bilanzielle Abschreibungen - Interne Leistungsverrechnungen - Mieten und Pachten - Versicherungsbeiträge - Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung - Aufwendungen für Reisekosten

7 Nr. 266/ Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 14 Abs. 2 Gem- HVO-doppik jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart für den Gesamthaushalt erklärt: - Personalwendungen - Versorgungswendungen - Bilanzielle Abschreibungen - Interne Leistungsverrechnungen - Mieten und Pachten - Versicherungsbeiträge - Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung - Aufwendungen für Reisekosten 3. Gemäß 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden innerhalb eines Teilhaushaltes die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 4. Gemäß 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden innerhalb eines Teilhaushaltes die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt. 5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehrwendungen verwandt werden. 9 Zweckbindung 1. Gemäß 13 Abs. 2 GemHVO-Doppik wird bestimmt, dass Mehrerträge aus Verwaltungsgebühren, Entgelten und sonstigen eigenen Erträgen (ausgenommen Mehrerträge aus allgemeinen Zuwendungen und Umlagen) die Aufwendungsansätze des gleichen Teilhaushalts erhöhen können, da davon auszugehen ist, dass die Mehrerträge einen höheren Verwaltungswand erfordern. Der Haushaltsvermerk gilt gleichermaßen für Einzahlungen und daraus zu leistende Auszahlungen. 10 Wert- und Erheblichkeitsgrenzen Einzeldarstellung von Ein- und Auszahlungen für Investitionen Gemäß 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik wird bestimmt, dass Einund Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der nachfolgenden Wertgrenzen für jede Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme im Teilhaushalt einzeln darzustellen sind: Erwerb von Grundstücken: Baumaßnahmen an Straßen, Wegen, Plätzen, Gebäuden: Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge: Betriebs- und Geschäftsausstattung: Immaterielle Vermögensgegenstände: Unterhalb dieser Wertgrenzen erfolgt die Darstellung der Einund Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in jedem Teilhaushalt zusammengefasst. Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung von Verträgen Gemäß 4 Abs. 15 Nr. 1 GemHVO-Doppik sind in jedem Teilhaushalt die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung von Verträgen, die die Gemeinde Möllenhagen über ein Haushaltsjahr hinaus zu erheblichen Zahlungen verpflichten, zu erläutern. Erhebliche Zahlungen sind bei Überschreitung der Wertgrenze von gegeben. Erhebliche Abweichungen der planmäßigen Abschreibung Gemäß 4 Abs. 15 Nr. 2 GernHVO-Doppik sind in jedem Teilhaushalt Abschreibungen zu erläutern, soweit sie erheblich von den planmäßigen Abschreibungen abweichen oder die Abschreibungsmethode von der im Haushaltsvorjahr angewendeten Abschreibungsmethode abweicht. Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn sich die Abschreibungshöhe gegenüber der planmäßigen Abschreibung wie folgt verändert: Gebäude: +/- 20 % Infrastrukturvermögen: +/- 20 % Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge: +/-30 % Betriebs- und Geschäftsausstattung: +/- 50 % Software: +/- 50 % Wirtschaftlichkeitsvergleiche investiver Maßnahmen Bevor Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen und im Finanzhaushalt ausgewiesen werden, ist gemäß 9 Abs. 1 GemHVO- Doppik unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, die für die Gemeinde Möllenhagen wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln. Als Folgekosten sind unter anderem Kapitalkosten, Abschreibungen, Teilabgänge, Verwaltungskosten, Steuern und die in späteren Haushaltsjahren anfallenden Bewirtschaftungskosten zu berücksichtigen. Eine Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme von erheblicher finanzieller Bedeutung ist bei Überschreitung folgender Wertgrenze gegeben: Maßnahme von erblicher finanzielle Bedeutung: Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen dürfen nach 9 Abs. 2 GemHVO-Doppik erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind. Den Unterlagen ist eine Schätzung der nach Durchführung der Investition entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen beizufügen. Bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von geringer finanzieller Bedeutung kann von dem in 9 Abs. 2 Gem- HVO-Doppik geregelten Verfahren abgewichen und stattdessen eine Kostenschätzung vorgenommen werden. Eine investive Maßnahme von geringer finanzieller Bedeutung ist bei Unterschreitung folgender Wertgrenzen gegeben: Maßnahme von geringer finanzielle Bedeutung: Die Notwendigkeit einer Ausnahme ist gemäß 9 Abs. 3 GemH- VO-Doppik in den Erläuterungen zum jeweiligen Teilhaushalt zu begründen. Berichtspflichten Nach 20 GemHVO-Doppik ist die Gemeindevertretung unverzüglich zu unterrichten, wenn eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach 51 der KV M-V ausgesprochen wurde oder sich abzeichnet, dass sich in einem Teilhaushalt das Jahresergebnis des Teilergebnishaushaltes nach Verrechnung der internen Leistungsbeziehungen oder der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen des Teilfinanzhaushaltes nach Verrechnung der internen Leistungsbeziehungen wesentlich verschlechtert. Eine wesentliche Verschlechterung ist gemäß 20 Abs. 2 Nr. 2a GemHVO-Doppik bei Überschreitung einer Wertgrenze von 10 % gegeben: die Gesamtauszahlungen einer Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme wesentlich erhöhen werden. Eine wesentliche Erhöhung der Gesamtauszahlungen ist gemäß 20 Abs. 2 Nr. 2b GemHVO-Doppik bei Überschreitung einer Wortgrenze von 10 % gegeben: Die Gemeindevertretung ist ebenfalls unverzüglich zu unterrichten, wenn sich die Geschäftslage von Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Gemeinde mit beherrschendem oder maßgeblichem Einfluss beteiligt ist, Sondervermögen mit Sonderrechnung oder Zweckverbänden, in denen die Gemeinde Mit-

8 8 Nr. 266/2013 glied ist, verschlechtert und daraus erhebliche wirtschaftliche Risiken für die Gemeinde entstehen können. Als erhebliche Risiken sind gemäß 20 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO- Doppik Ergebnisverschlechterungen im Gemeindehaushalt von mehr als 10 % der ordentlichen Aufwendungen und Ausgleichsverpflichtungen von mehr als 10 % der ordentlichen Auszahlungen im Gemeindehaushaft angesehen. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung Eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß 48 Abs. 2 und 3 KV M-V ist unverzüglich zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die nachstehend geführten Wertgrenzen erreicht bzw. überschritten werden. Als wesentlich im Sinne des 48 Abs. 2 Nr. 1 und 2 KV M-V sind Fehlbeträge bzw. Deckungslücken anzusehen, wenn sie 2 v. H. der ordentlichen Aufwendungen bzw. ordentlichen Auszahlungen übersteigen. Als erheblich im Sinne des 48 Abs. 2 Nr, 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v. H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Wertgrenze für unabweisbare Auszahlungen im Finanzhaushalt. Als geringfügig im Sinne des 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten unabweisbare Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie nicht übersteigen. Erhebliche Änderungen der Ansätze im Nachtragshaushaltsplan Der Nachtragshaushaltsplan muss im Ergebnishaushalt, im Finanzhaushalt und in den Teilhaushalten alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung bereits geleistet oder angeordnet wurden oder absehbar sind, sowie die damit zusammenhängenden Änderungen der Ziele und Kennzahlen enthalten. Als erheblich im Sinne des 7 Abs. 1 GemHVO-Doppik gelten Änderungen der Ansätze, die den Ansatz des Haushaltsplanes um übersteigen. Die im Nachtragshaushaltsplan gemäß 7 Abs. 2 GemHVO- Doppik gesondert darzustellenden von der Gemeindevertretung bereits beschlossenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind je Teilhaushalt in einer Summe zusammenzufassen. Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit gemäß 47 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55 a, Penzlin in Zimmer 15 öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen. Haushaltssatzung der Schliemanngemeinde Ankershagen für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen Im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 4.00 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 250 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 355 v. H. 2. Gewerbesteuer 340 v. H. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,85 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

9 Nr. 266/ Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres Beim Stand des Eigenkapitals zum handelt es sich um eine vorsichtige Schätzung. Sie berücksichtigt das bewertete Vermögen sowie den Stand der Verbindlichkeiten und Rückstellungen der Gemeinde Ankershagen. Der tatsächliche Stand des Eigenkapitals kann erst nach endgültiger Erstellung der Eröffnungsbilanz ausgewiesen werden. 8 Deckungsfähigkeit 1. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit nach 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden folgende Aufwendungen/Auszahlungen ausgenommen: - Personalwendungen - Versorgungswendungen - Bilanzielle Abschreibungen - Interne Leistungsverrechnungen - Mieten und Pachten - Versicherungsbeiträge - Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung - Aufwendungen für Reisekosten 2. Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 14 Abs. 2 Gem- HVO-doppik jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart für den Gesamthaushalt erklärt: - Personalwendungen - Versorgungswendungen - Bilanzielle Abschreibungen - Interne Leistungsverrechnungen - Mieten und Pachten - Versicherungsbeiträge - Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung - Aufwendungen für Reisekosten 3. Gemäß 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden innerhalb eines Teilhaushaltes die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 4. Gemäß 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden innerhalb eines Teilhaushaltes die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt. 5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehrwendungen verwandt werden. 9 Zweckbindung 1. Gemäß 13 Abs. 2 GemHVO-Doppik wird bestimmt, dass Mehrerträge aus Verwaltungsgebühren, Entgelten und sonstigen eigenen Erträgen (ausgenommen Mehrerträge aus allgemeinen Zuwendungen und Umlagen) die Aufwendungsansätze des gleichen Teilhaushalts erhöhen können, da davon auszugehen ist, dass die Mehrerträge einen höheren Verwaltungswand erfordern. Der Haushaltsvermerk gilt gleichermaßen für Einzahlungen und daraus zu leistende Auszahlungen. 10 Wert- und Erheblichkeitsgrenzen Einzeldarstellung von Ein- und Auszahlungen für Investitionen Gemäß 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik wird bestimmt, dass Einund Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der nachfolgenden Wertgrenzen für jede Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme im Teilhaushalt einzeln darzustellen sind: Erwerb von Grundstücken: Baumaßnahmen an Straßen, Wegen, Plätzen, Gebäuden: Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge: Betriebs- und Geschäftsausstattung: Immaterielle Vermögensgegenstände: Unterhalb dieser Wertgrenzen erfolgt die Darstellung der Einund Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in jedem Teilhaushalt zusammengefasst. Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung von Verträgen Gemäß 4 Abs. 15 Nr. 1 GemHVO-Doppik sind in jedem Teilhaushalt die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung von Verträgen, die die Gemeinde Ankershagen über ein Haushaltsjahr hinaus zu erheblichen Zahlungen verpflichten, zu erläutern. Erhebliche Zahlungen sind bei Überschreitung der Wertgrenze von gegeben. Erhebliche Abweichungen der planmäßigen Abschreibung Gemäß 4 Abs. 15 Nr. 2 GemHVO-Doppik sind in jedem Teilhaushalt Abschreibungen zu erläutern, soweit sie erheblich von den planmäßigen Abschreibungen abweichen oder die Abschreibungsmethode von der im Haushaltsvorjahr angewendeten Abschreibungsmethode abweicht. Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn sich die Abschreibungshöhe gegenüber der planmäßigen Abschreibung wie folgt verändert: Gebäude: +/-20 % Infrastrukturvermögen: +/-20 % Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge: +/-30 % Betriebs- und Geschäftsausstattung: +/-50 % Software: +/-50 % Wirtschaftlichkeitsvergleiche investiver Maßnahmen Bevor Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen und im Finanzhaushalt ausgewiesen werden, ist gemäß 9 Abs. 1 GemHVO- Doppik unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, die für die Gemeinde Ankershagen wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln. Als Folgekosten sind unter anderem Kapitalkosten, Abschreibungen, Teilabgänge, Verwaltungskosten, Steuern und die in späteren Haushaltsjahren anfallenden Bewirtschaftungskosten zu berücksichtigen. Eine Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme von erheblicher finanzieller Bedeutung ist bei Überschreitung folgender Wertgrenze gegeben: Maßnahme von erblicher finanzielle Bedeutung: Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen dürfen nach 9 Abs. 2 GemHVO-Doppik erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind. Den Unterlagen ist eine Schätzung der nach Durchführung der Investition entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen beizufügen. Bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von geringer finanzieller Bedeutung kann von dem in 9 Abs. 2 Gem- HVO-Doppik geregelten Verfahren abgewichen und stattdessen eine Kostenschätzung vorgenommen werden. Eine investive Maßnahme von geringer finanzieller Bedeutung ist bei Unterschreitung folgender Wertgrenzen gegeben: Maßnahme von geringer finanzielle Bedeutung: Die Notwendigkeit einer Ausnahme ist gemäß 9 Abs. 3 GemH- VO-Doppik in den Erläuterungen zum jeweiligen Teilhaushalt zu begründen.

10 10 Nr. 266/2013 Berichtspflichten Nach 20 GemHVO-Doppik ist die Gemeindevertretung unverzüglich zu unterrichten, wenn eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach 51 der KV M-V ausgesprochen wurde oder sich abzeichnet, dass sich in einem Teilhaushalt das Jahresergebnis des Teilergebnishaushaltes nach Verrechnung der internen Leistungsbeziehungen oder der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen des Teilfinanzhaushaltes nach Verrechnung der internen Leistungsbeziehungen wesentlich verschlechtert. Eine wesentliche Verschlechterung ist gemäß 20 Abs. 2 Nr. 2a GemHVO-Doppik bei Überschreitung einer Wertgrenze von 10 % gegeben: die Gesamtauszahlungen einer Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme wesentlich erhöhen werden. Eine wesentliche Erhöhung der Gesamtauszahlungen ist gemäß 20 Abs. 2 Nr. 2b GemHVO-Doppik bei Überschreitung einer Wertgrenze von 10 % gegeben: Die Gemeindevertretung ist ebenfalls unverzüglich zu unterrichten, wenn sich die Geschäftslage von Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Gemeinde mit beherrschendem oder maßgeblichem Einfluss beteiligt ist, Sondervermögen mit Sonderrechnung oder Zweckverbänden, in denen die Gemeinde Mitglied ist, verschlechtert und daraus erhebliche wirtschaftliche Risiken für die Gemeinde entstehen können. Als erhebliche Risiken sind gemäß 20 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO- Doppik Ergebnisverschlechterungen im Gemeindehaushalt von mehr als 10 % der ordentlichen Aufwendungen und Ausgleichsverpflichtungen von mehr als 10 % der ordentlichen Auszahlungen im Gemeindehaushalt angesehen. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung Eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß 48 Abs. 2 und 3 KV M-V ist unverzüglich zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die nachstehend geführten Wertgrenzen erreicht bzw. überschritten werden. Als wesentlich im Sinne des 48 Abs. 2 Nr. 1 und 2 KV M-V sind Fehlbeträge bzw. Deckungslecken anzusehen, wenn sie 2 v. H. der ordentlichen Aufwendungen bzw. ordentlichen Auszahlungen übersteigen. Als erheblich im Sinne des 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.h. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Wertgrenze für unabweisbare Auszahlungen im Finanzhaushalt. Als geringfügig im Sinne des 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten unabweisbare Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie nicht übersteigen. Erhebliche Änderungen der Ansätze im Nachtragshaushaltsplan Der Nachtragshaushaltsplan muss im Ergebnishaushalt, im Finanzhaushalt und in den Teilhaushalten alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung bereits geleistet oder angeordnet wurden oder absehbar sind, sowie die damit zusammenhängenden Änderungen der Ziele und Kennzahlen enthalten. Als erheblich im Sinne des 7 Abs. 1 GemHVO-Doppik gelten Änderungen der Ansätze, die den Ansatz des Haushaltsplanes um übersteigen. Die im Nachtragshaushaltsplan gemäß 7 Abs. 2 GemHVO- Doppik gesondert darzustellenden von der Gemeindevertretung bereits beschlossenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind je Teilhaushalt in einer Summe zusammenzufassen. Öffentliche Bekanntmachung AZ: / I Tauschbeschluss Freiwilliger Landtausch Penzlin I 1. Der freiwillige Landtausch wird nach 103a ff. des Flurbereinigungsgesetzes vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der geltenden Fassung angeordnet und durchgeführt. 2. Dem freiwilligen Landtausch unterliegen die nachfolgenden Flurstücke: Gemeinde: Stadt Penzlin Gemarkung: Wustrow Flur: 2 Flurstücke: 26 und Die Gesamtfläche der Flurstücke beträgt nach dem Liegenschaftskataster 1,0807 ha. Anmeldung unbekannter Rechte Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigen, werden gefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses - Flurneuordnungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Werden Rechte erst nach Abl der vorbezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristabls ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in L gesetzt worden ist. Gründe Die Tauschpartner haben die Durchführung des freiwilligen Landtausches beantragt. Bei den Tauschpartnern besteht Übereinstimmung bezüglich der Tauschfläche und deren Werte. Der Tausch dient der Verbesserung der Agrarstruktur - im vorliegenden Fall der besseren Nutzung von Waldflächen genutzten Flächen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120 (Haus G), Neubrandenburg, einzulegen. Neubrandenburg, den Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte - Flurneuordnungsbehörde -

11 Nr. 266/ Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Tierseuchenverfügung vom Aufhebung Der wegen Bösartiger Faulbrut der Bienen gebildete Sperrbezirk im Bereich Passentin (Passentin, Mallin, Meierei und Uhlahof) ist mit sofortiger Wirkung gehoben. Im Auftrag gez. ATA Dr. Wagner Amtsleiter am Frau Cieplik, Gertrud Geburtstagsjubilare Monat Juli/August 2013 Penzlin OT Carlstein zum 91. Geburtstag am Frau Hoth, Marianne Penzlin zum 88. Geburtstag am Herr Ramien, Gerhard Penzlin zum 65. Geburtstag am Frau Sallmann, Elli Möllenhagen zum 82. Geburtstag am Herr Tapper, Klaus Willenhagen zum 70. Geburtstag am Herr Kendziora, Gerd Möllenhagen zum 70. Geburtstag am Frau Luth, Marlene Penzlin OT Mallin zum 75. Geburtstag am Frau Wenzel, Hildegard Penzlin zum 84. Geburtstag am Frau Pingel, Sonja am Herr Schwemer, Horst Kuckssee OT Krukow Möllenhagen OT Kraase zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag am Herr Wendler, Herbert Penzlin zum 82. Geburtstag OT Groß Flotow am Frau Hoffmann, Irene Möllenhagen zum 80. Geburtstag am Frau Gillmeister, Renate Penzlin OT Werder zum 65. Geburtstag am Herr Linnmann, Norbert Penzlin zum 60. Geburtstag am Frau Gängler, Selma Möllenhagen zum 83. Geburtstag OT Groß Varchow am Frau Skowronnek, Irene Möllenhagen zum 87. Geburtstag OT Groß Varchow am Frau Lukesch, Christina Penzlin zum 75. Geburtstag am Frau Roszak, Hannelore Penzlin zum 70. Geburtstag am Frau Heine, Marianne am Frau Bünger, Anna am Frau Hoth, Ilse Möllenhagen OT Wendorf Penzlin OT Mallin zum 60. Geburtstag zum 86. Geburtstag Penzlin OT Groß Vielen zum 80. Geburtstag am Herr Gust, Felix Möllenhagen zum 81. Geburtstag am Frau Krüger, Maria Willenhagen zum 89. Geburtstag am Frau Oehm, Martha Penzlin OT Klein Lukow zum 85. Geburtstag am Herr Wiegert, Kurt Penzlin OT Siehdichum zum 95. Geburtstag am Herr Kißling, Heinrich Penzlin zum 65. Geburtstag am Herr Aug, Ewald Penzlin OT Marihn zum 83. Geburtstag am Frau Wilk, Christiane Willenhagen OT Wendorf zum 60. Geburtstag am Frau Bienek, Anneliese Penzlin zum 84. Geburtstag am Herr Kohn, Bernd Penzlin zum 60. Geburtstag am Frau Kabot, Annemarie Penzlin OT Alt Rehse zum 65. Geburtstag am Frau Merklein, Anneliese Kuckssee OT Krukow zum 86. Geburtstag am Herr Hinz, Anton Penzlin zum 90. Geburtstag am Frau Dettmann, Ewa Penzlin OT Ave zum 75. Geburtstag am Herr Kießewetter, Helmut Möllenhagen zum 81. Geburtstag am Frau Pätsch, Heidi Möllenhagen zum 65. Geburtstag am Frau Krohn, Sigrid Möllenhagen zum 83. Geburtstag Ehejubilare zum 50. Hochzeitstag am Herrn Hans und Frau Erika Rutenberg, aus Penzlin OT Groß Flotow

12 12 Nr. 266/2013 Freiwillige Feuerwehr Lehsten Ausflug zum Hansapark Am Samstag den 22. Juni 2013 war es soweit. Die Jugendfeuerwehren Penzlin, Groß Vielen und Lehsten sind zum Hansapark gefahren. 7:00 Uhr ging es mit dem Bus nach Sierksdorf zu Deutschlands einzigem Erlebnispark am Meer. Crazy Mine, der Fliegende Hai, Wasserrutschen, Achterbahnen und viele andere Attraktionen haben den Kindern, Jugendlichen und Betreuern der Jugendfeuerwehren viel Freude bereitet. Auf der Rückfahrt wurde ein Stopp bei Mc Donalds gemacht. Alle konnten ihren Durst und Hunger stillen. Ein großes Dankeschön gilt den Spendern und Zuwendungsgebern der Jugendfeuerwehren, die diesen Tag ermöglicht haben. Christina Jeske Jugendwartin Jfw Lehsten Feuerwehren Wasser Marsch hieß es am Samstag wieder zum 13. Feuerwehramtsausscheid der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Penzliner Land. Mit Marschmusik und Feuerwehrsirenen begann der diesjährige Amtsfeuerwehrtag mit einem Festumzug für die Kameraden und Kameradinnen. Insgesamt 15 Feuerwehrmannschaften marschierten durch das schöne Dorf Krukow bis hin zum Wettkampfplatz hinter dem Schloss. Wieder mal ein bisschen mehr Leben, Motivation und Beachtung für das Ehrenamt sollte es sein, so die Gemeindewehrführerin der Gemeinde Kuckssee Antje Piper. Bei steigenden Temperaturen am Vormittag legten die 11 Männer- und 4 Frauenmannschaften bemerkenswerte Leistungen ab. Die Feuerwehrleute bewiesen ihr Können in den Disziplinen Löschangriff nass, Leinenbeutelzielwurf und Knotenverbindungen. Ein besonderes Kräfte messen gab es in der Königsdisziplin, dem Löschangriff nass. Es geht nicht nur um Teamwork. Jeder Griff, jedes Detail soll sitzen. Akribisch werden Schläuche, Kupplungen und Verteiler kurz vor dem Start zurechtgelegt. Mit einer bemerkenswerten Zeit gewannen die Marihner vor Krukow I und Möllenhagen die Königsdisziplin und somit auch in der Gesamtwertung. Besonders groß war die Freude natürlich auch bei den Klein Lukower Frauen, die das erste Mal teilnahmen und erst vor wenigen Wochen mit dem Training begonnen haben. Sie siegten vor Marihn, Möllenhagen und Lehsten. Eine weitere Überraschung war der von der ausrichtenden Feuerwehr Krukow super organisierte Spaßwettkampf, bei dem die Kameraden und Kameradinnen Wassereimer über Hindernisse bis hin zur Kübelspritze transportieren mussten, um mit der Kübelspritze einen Behälter zu füllen und anschließend den eigenen Wehr- bzw. Gruppenführer einer Trage in das Ziel zu befördern. Alles in allem ein super gelungener Wettkampftag so der stellvertretene Amtswehrführer Torsten Mantei. Information aus dem Einwohnermeldeamt Sehr geehrte Einwohner! Aus gegebener Veranlassung bitten wir Sie zu prüfen, ob Sie im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) sind. Nach den personalausweisrechtlichen Vorschriften ist jede Person ab 16 Jahre ausweispflichtig. Wir weisen Sie dar hin, dass der Nichtbesitz eines gültigen Ausweisdokumentes einen Bußgeldtatbestand darstellt, welcher künftig durch die Behörde zu ahnden ist. Personen, deren Personalausweis nicht mehr gültig ist und die auch nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, werden in Zukunft ein Verwarngeld bzw. Bußgeld zahlen müssen. Um dies zu vermeiden, werden Sie gebeten: Bitte überprüfen Sie Ihre Ausweisdokumente Gültigkeit! Für die Beantragung eines neuen Personalausweises benötigen Sie: - Ihren vorhandenen Personalausweis - ein biometrisches Passfoto in Frontalnahme - Geburts- oder Eheurkunde - Gebühr: 28,80 für Personen über 24 Jahre / 22,80 für Personen unter 24 Jahre Öffnungszeiten: Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr 13: Uhr Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr Mittwoch und Freitag geschlossen Information des Müritz-Wasser-/ Abwasserzweckverbandes zur turnusmäßigen Abfuhr des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen im Amtsbereich Penzliner Land, Teil 1 vom 32. KW 44. KW Waren (Müritz), Sehr geehrte Grundstückseigentümer, der Müritz-Wasser-/Abwasserzweckverband hat in Erfüllung seiner Abwasserbeseitigungspflicht, festgeschrieben im Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und hier insbeson-

13 Nr. 266/ dere in 40, das im Verbandsgebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Beseitigungspflicht umfaßt bei Kleinkläranlagen auch das Entleeren und Transportieren des anfallenden Schlammes und bei abflußlosen Gruben das Entleeren und Transportieren des Grubeninhaltes. Der Fäkalschlamm und das Fäkalwasser werden in die Kläranlage Waren zur Aufbereitung transportiert. Die gesetzlichen Regelungen zur Abwasserbeseitigungspflicht fanden ihren Niederschlag in den nachfolgend geführten Satzungswerken des Zweckverbandes und sind damit für die Besitzer bzw. Betreiber von Kleinkläranlagen und abflußlosen Gruben verbindlich. 1. Satzung über die Abwasserbeseitigung 2. Gebührensatzung für die dezentrale Abwasserbeseitigung Mit dem lnkrafttreten der Abwasserbeseitigungssatzung vom am gilt für die Entleerungshäufigkeit, dass die Kleinkläranlagen einmal jährlich entschlammt werden. Für Grundstückskleinkläranlagen, die nach den Allgemein anerkannten Regeln der Technik gebaut wurden, kann bei Nachweis einer regelmäßigen Wartung durch einen Fachkundigen die Schlammentsorgung maximal 4 Jahre ausgesetzt werden, wenn jährlich nachgewiesen wird, dass kein Bedarf zur Entschlammung besteht. Dieser Nachweis wäre mit der Übergabe einer Kopie des aktuellen Wartungsberichtes an den Müritz-Wasser-/Abwasserzweckverband bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des jährlichen Abfuhrplanes erbracht (Fax.-Nr , Frau Michael). Ohne diesen Nachweis werden alle Kleinkläranlagen einmal jährlich entleert. Hinweisen möchten wir auch die Kleinkläranlagen-Verwaltungsvorschrift vom , Punkt 2.3 Schlammentsorgung. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der biologischen Stufe wird hier vom Betreiber gefordert, dass die Kleinkläranlagen nach erfolgter Schlammentsorgung mit Wasser gefüllt werden, das mindestens den jeweiligen Einleitbedingungen entspricht. Nach dem Tourenplan 2012 wurden im gesamten Verbandsgebiet die Kleinkläranlagen entschlammt. Im Jahre 2013 wird die tourenmäßige Schlammabfuhr erneut durchgeführt. Hier sind ca Stück Kleinkläranlagen zu entschlammen. Zur Abfuhr werden 2 Fahrzeuge der Stadtwerke Waren eingesetzt. Die Entleerung der abflußlosen Gruben erfolgt in diesem Zusammenhang nicht, kann jedoch von den Grundstückseigentümern mit angemeldet werden (Tel , Frau Michael Terminabsprache der Abfuhr). Tourenplan für den Amtsbereich Penzliner Land, 1. Teil: Orte/Ortsteile Tage derschlammabfuhr 1. Ankershagen, Bornhof und Friedrichsfelde 32. KW 2. Rumpshagen u. Bocksee 33. KW 3. Gr. Flotow u. KI. Flotow, Gr. Vielen 34. KW 4. Zehren 35. KW 5. Klein Lukow 36. KW 6. Gr. Lukow u. Carlstein 37. KW 7. Marihn 38. KW 8. Möllenhagen u. Lehsten, Rockow 39. KW 9. Wendorf, Groß Varchow 40. KW 10. Kraase 41. KW 11. Kraase, Mollenstorf 42. KW 12. Mollenstorf 43. KW 13. Ave 44. KW Die Grundstückseigentümer sind nach der Satzung verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, daß die Entleerung der Kleinkläranlagen im festgelegten Zeitraum erfolgen kann. Aus den Erfahrungen der letzten Tourenpläne gab es gelegentlich Probleme mit der Anwesenheit der Grundstückseigentümer während des Abfuhrzeitraumes. Aus diesem Grunde wird darum gebeten, auch bei Abwesenheit die Zufahrt zur Kleinkläranlage zu gewähren und die Absaugöffnungen freizuhalten. Im Abfuhrzeitraum können Sie sich bei Abwesenheit aber auch durch Nachbarn oder Bekannte vertreten lassen. Seien Sie bitte kooperativ und ermöglichen Sie uns einen reibungslosen Abl der Fäkalschlammentsorgung. In diesem Zusammenhang gestatten wir uns, Sie den 6 - Auskunftspflicht sowie Zugangsrecht und 7 - Ordnungswidrigkeiten der Gebührensatzung für die dezentrale Abwasserbeseitigung hinzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Zweckverband Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung Im Zeitraum 15. Juli 2013 bis Ende November 2013 lässt der Wasser- und Bodenverband Obere Havel/Obere Tollense durch die betragten Firmen die Unterhaltungsarbeiten (Krautung und Gundräumung) an den Gewässern II. Ordnung durchführen. Der Unterhaltungsabl wird sich im Wesentlichen nach den Breiheiten den landwirtschaftlichen Flächen im Territorium richten. Auf der Grundlage des 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) weise ich hier noch einmal die Pflicht zur Duldung der Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen hin. Den ausführenden Firmen ist freier Zugang zu den Gräben zu gewährleisten. Zäune, Begrenzungen und andere Hindernisse sind nach rechtzeitiger Ankündigung der beabsichtigten Arbeiten für diesen Zeitraum aus dem Unterhaltungsbereich zu entfernen. A. Kloth Geschäftsführerin Kultur- und Sportkalender 2013 Informationen und Anfragen Stadt Penzlin/ Amt Penzliner Land Warener Ch. 55 a, Penzlin Frau D. Kaselitz Tel Informationsbüro Penzlin: Große Str. 4 Tel Museum Alte Burg Penzlin Tel Büdnerei Lehsten e. V. Tel Der Garten von Marihn Schliemann-Museum Ankershagen Jubiläen im Amtsbereich: 750 Jahre Stadt Penzlin 105 Jahre SPD-Ortsverein Penzlin 55. Dorfsportfest in Klein Lukow 20 Jahre Penzliner Hundesportverein 15 Jahre Motorradfreunde Penzlin 15 Jahre Band Mr. Tambourine Termine/Hinweise und Ankündigungen sowie Vorschläge für Ausstellungen mündlich und schriftlich an Frau Kaselitz in der Stadtverwaltung, telefonisch ( ), per Fax ( ) oder per (d.kaselitz@penzlin.de).

14 14 Nr. 266/2013 Juli Juli Dorffest in Lapitz 18. Juli Zeitreise - geschichtlicher Themenabend Musikstadt Penzlin - gestern und heute - ein musikalischer Stadtspaziergang in Bild und Ton Filmabend! Victor Cori- Penzliner Frauenchor - vor 15 Jahren Ron Bachmann - Sängertreffen im Jubiläumsjahr 2013 Freuen Sie sich weitere Überraschungen. 20. Juli Penzliner Sommerfest am See - mit Kutterrudern, plattdeutschem Programm, Wasserschuh-L, Bootskorso, Licht - und Wassershow Großes Jubiläumsfeuerwerk zum 750. Geburtstag der Stadt 22. Juli 19:00 Uhr - Konzert in der Kirche St. Marien Penzlin Querflöte und Orgel Es spielen Zoltan Jeney und Janos Palur Eintritt frei - Spenden erbeten 25. Juli 15:30 Uhr Stadtverwaltung Ausstellungseröffnung Penzliner Burgfeste - Fotos von Irmtraud Kittner 27. Juli Dorffest mit Reitertag in Ankershagen/Bocksee 28. Juli Festspiele Mecklenburg-Vorpommern Kinderkonzert Merlin Ensemble Wien 10:30 Uhr, Burghof Alte Burg Penzlin Bei ungünstigem Wetter: Saal - Neue Burg Penzlin Eintritt 5,- Kinder, 10,- Erwachsene 28. Juli Festspiele Mecklenburg-Vorpommern Mozart pur Merlin Ensemble Wien - Kammermusik 16:00 Uhr, Kirche St. Marien Penzlin Eintritt 30,-/ermäßigt. 20,- August / 4. August Reitturnier in Groß Vielen 11. August Zieleinl zum 13. Burgenl von Burg Stargard nach Penzlin Ab 11:00 Uhr verkürzt Gerd Brummund die Wartezeit die Läufer. Gegen 13:00 Uhr Siegerehrung 15. August Zeitreise - geschichtlicher Themenabend Bilder und Ereignisse aus der Zeit,- und Stadtgeschichte der Stadt Penzlin von den Anfängen bis zum 8 Mai 1945 Referent: Peter Latzel - Alt-Penzliner 18:30 Uhr Neue Burg Penzlin 16. bis Burg- und Stadtfest zum 750. Geburtstag 18. Aug. der Stadt Penzlin Freitag - Treffen der Alt-Penzliner zur traditionellen Bandnacht Sonnabend - Festumzug & Programm Alte Burg und neuer Festplatz Sonntag - Gottesdienst, Frühschoppen Stadtverwaltung Penzlin Stadtverwaltung Penzlin Aus Penzliner Wohnzimmern und Dachböden - Gemälde und Zeichnungen von Penzlin bis Mitte Juli 2013 Penzliner Burgfeste Fotoausstellung von Irmtraud Kittner 25. Juli bis Mitte Oktober 2013 Stadtbibliothek Penzlin FerienLeseClub für Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren Es ist wieder soweit: Der Ferien- LeseClub 2013 ist eröffnet! 21 Kinder aus Penzlin und Umgebung nehmen schon an dieser Aktion teil und haben insgesamt schon 74 Bücher ausgeliehen! Weitere Teilnehmer können gern mitmachen. Jedes Kind im Alter von 10 bis 13 Jahren kann sich in der Stadtbibliothek Penzlin kostenlos dafür anmelden. Viele nagelneue und spannende Bücher wurden in diesem Jahr wieder von der Nordmetall-Stiftung und dem Land Mecklenburg- Vorpommern dafür zur Verfügung gestellt. Fantasy, Krimis, Mädchengeschichten, Comic-Romane, magische Abenteuer faszinierende Lesewelten stehen Euch offen! Also, meldet Euch an und lest wie verrückt! Die gelesenen Bücher werden, nachdem Ihr Fragen zum Buch beantwortet habt, in ein Leselogbuch eingetragen. Bisher wurden schon 24 gelesene Bücher in die Leselogbücher der Teilnehmer eingetragen. Manche Kinder haben die Regenwettertage genutzt und 2 3 Bücher an einem Tag verschlungen. Für die Anzahl der in den Sommerferien gelesenen Bücher gibt es Zertifikate und kleine Preise. (1-2 Bücher=Bronze, 2-6 Bücher =Silber, ab 7 Bücher=Gold-Zertifikat). Mehr Infos findet Ihr in der Stadtbibliothek oder unter Das ausführliche Programm im Internet und der nächsten Ausgabe der Havelquelle! Museum Alte Burg Penzlin Unsere aktuellen Ausstellungen 2013 Hexenverwandlungstiere im Volksmund und in der Tierplastik mit Werken von Walter Preik Museum Alte Burg Penzlin Waffenprunk und Jagdleben Zeichnungen und Gemälde wildlebender Tiere von Tiermaler Ulf - Peter Schwarz Jagd- und Prunkwaffen von Franz Lehmann/Berlin Jagdtrophäe von Dr. Wolfgang Köpp

15 Nr. 266/ Freiwillige Feuerwehr Lehsten Wir laden alle herzlich ein zu Spiel, Spaß, Unterhaltung und Tanz dem 29. Dorffest in Lehsten am 3. August 2013 Beginn: 11:00 Uhr mit einer Kutschfahrt anschließend: Mittagessen dem Platz Ab 13:00 Uhr beginnt die Nachmittagsunterhaltung mit Spiel und Spaß für Jung und Alt und dem Warener Blasorchester, ab ca. 16:30 Uhr: Ziehung der Tombola die Eintrittskarten, ab 20:00 Uhr: Tanz dem Festplatz mit der Liveband Karin Grewe und Band und der Disco B&B. Wenn uns die Puste ausgeht ist Schluss! Unsere Eintrittspreise sind seit Jahren stabil! Nachmittags: 1 für Erwachsene 0,50 für Kinder Abends: 5,00 Wir wünschen uns allen ein schönes Fest! Die Organisatoren Wir möchten vor allem unseren Gratulanten herzlich danken, sei es der Stadtverwaltung Penzlin, den Motorrad-Freunden Penzlin und einzelnen Besuchern. Selbst treue Fans aus Parchim, Waren und Falkenhagen waren extra angereist, um uns zu gratulieren. Musikalische Grüße überbrachte die Penzliner Blaskapelle, die uns anschließend mit einer jungen, reich behängten Eiche beschenkte, Weltmusiker Henry Stabel und natürlich als Haupt-Act die Black Tigers aus Waren, die eine Super-Show ablieferten. Im Verl des Abends traten auch mehrere Gastmusiker, wie Dirk Behrend (der das allererste Jahr bei Mr. Tambourine trommelte), Norbert Kindermann und Norbert Sievert (ehemals Gruppe PLATAN), Frank Grunwald (der die Zuschauer mit einem längeren Drum-Solo begeisterte) und zum Schluss auch noch Helmut Lexow, der wie vor 45 Jahren Poor Boy sang. Höhepunkt war die gemeinsame Session zum Schluss, als die Bühne überzuquellen drohte. An diesem Abend hatten wir auch noch zu Spenden für die Flutopfer gerufen und 500 zusammen bekommen, die gleich am Montag ein Spendenkonto eingezahlt wurden. i.a. G. Kresin Tanzlindenfest 2013 in Galenbeck Am 10. August gibt es in Galenbeck das Tanzlindenfest. Zu Ehren von Königin Luise, war die Luisen-Linde in Galenbeck errichtet worden. Sie ist die einzig erhaltene Tanzlinde Norddeutschlands. Den Tanzboden trägt eine 1993 erneuerte Fachwerks-konstruktion. Die mächtigen Äste der Linde sind im oberen Teil zumeist waagerecht gezogen und trugen bei früheren Festen die Musiker. Um die Pracht und Funktion zu erhalten, wurde die Krone letztmalig im Jahr 2002 beschnitten. 15 Jahre Mr. Tambourine - Dankeschön Unsere Jubiläumsparty am 14. Juni war ein voller Erfolg, das wurde uns von vielen Gästen bestätigt. Das gute Wetter, das wunderschöne Ambiente der angestrahlten Burg, die friedliche Stimmung dem Hof, die gute Versorgung durch das Burgrestaurant und vor allem das musikalische Programm haben den Abend zu einer runden Sache gemacht. Beispiel- Ich wollte Euch noch sagen, dass es ein SEHR gelungener Abend war am Freitag. Hatte schon lange so etwas Phantastisches, Unmittelbares nicht mehr erlebt. Um dem Charakter des einmaligen Naturdenkmals gerecht zu werden, steht das Fest in diesem Jahr im Zeichen des Tanzes. Um 14 Uhr geht es los. Bis zum Abend hin sind Darbietungen von Volkstanzgruppen aus Mecklenburg-Vorpommern zu bewundern. Gleichzeitig sorgen Spiele wie Sackhüpfen, Kegeln, Gummistiefel- oder Teebeutelweitwurf und viele andere Animationen für kurzweilige Unterhaltung. Es gibt Selbstgebackene Kuchen, Kaffee und Getränke am Bierwagen, heiße Brat- und Bockwürste bis hin zum Wildschweinbraten. Bei schlechtem Wetter finden die Darbietungen in der Galenbecker Gaststätte statt. Galenbeck liegt im Nordosten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte an der Großen Friedländer Wiese und dem Galenbecker See. Konzert De Patron Matzdorf Irish Folk & Plattdeutsch Volkstanzgruppe Schüddel de Büx aus Greifswald Trachten- und Volkstanzgruppe Dei Lieper Winkelschen Danzlüh befree Ueckermünde e.v. mit Animationen für Kinder Showtanzpaar aus Friedland Tanz mit Tom s Partymugge für alle Gäste

16 16 Nr. 266/ Jahre St 750 Jahre Stadt Penzlin - unser Sommerfest am See mit Jubiläumsfeuerwerk und Wasser- Lichtshow der Freiwilligen Feuerwehr Penzlin 20. Juli 2013 am Penzliner Stadtsee - das Sommerereignis im Jubiläumsjahr 4. ZEITREISE - geschichtlicher Themenabend im Saal des Bürgerzentrums - Neue Burg Behindertengerechter Zugang! 9:30 Uhr Anmeldung der Mannschaften zum Kutterrudern 10:00 Uhr Start Kutterrudern - Siegerehrung 14:00 Uhr bis 13:00 Uhr Schauvorführungen der Schiffsmodellbauer Kinderspiele 13:00 bis 17:00 Uhr Schwimmschuhl - zu Fuß übers Wasser 13:00 bis 16:00 Uhr Bootsfahrten dem See - Mit dem Sportfischerverein unterwegs! Abfahrten am Steg bei der Bootsschuppenanlage 14:00 bis 18:00 Uhr Die Dabeler Müllerburschen Stimmung & Humor up Hoch un Platt- för jeden watt 18:30 Uhr Konzert Andreas Schirneck Perlen des Folkrock 20:00 Uhr Alan Fields & Band aus Berlin Partystimmung mit Rock, Pop und Schlagermusik der letzten 50 Jahre bis 22:45 Uhr Bootscorso der Penzliner 23:30 Uhr Wasserlichtshow der Feuerwehr Feuerwerk 0:00 Uhr Musik zum Tanz mit DJ Dr. Music Thema: Musikstadt Penzlin - gestern und heute - ein musikalischer Stadtspaziergang in Bild und Ton Filmabend! Victor Cori - Der Penzliner Frauenchor - vor 15 Jahren Ron Bachmann - Sängertreffen im Jubiläumsjahr 2013 Freuen Sie sich weitere Überraschungen. Datum: Donnerstag, 18. Juli 2013 Uhrzeit: 18:30 Uhr Rummel mit Kinderkarussell, Schießbude, Entengreifen und süßem Zauber Verk Penzliner Souvenirs, T- Shirts und Pullover, Infostand der Sportfischer Versorgung durch die Feuerwehr, den Arbeitslosenverband, Güterbahnhof Neubrandenburg und den Imbiss am See Ab 13:00 Uhr: Eintritt 7,50 mit Penzliner Ansteck - Pin 5,00, Pin 1,00 Kinder bis 13 Jahre haben freien Eintritt.

17 Nr. 266/ adt Penzlin 13. Burgenl im Jubiläumsjahr August 2013 Penzlin ist Zielort Helfer und Streckenposten gesucht! Bringt der 13. L den Organisatoren Glück? Wir wünschen es dem Hochschulsportverein Neubrandenburg und allen Aktiven und Helfern! Start ist für die Läufer um 10:00 Uhr in Burg Stargard. 9:00 Uhr fahren die Busse von der Neuen Burg Penzlin alle Starter die befreundete Burg. Wanderer und Nordic Walker gehen schon 8:00 Uhr die Strecke. Sie sollten bedenken, dass hier noch keine Streckenposten und Versorgungsstände gebaut sind.verpflegung also in den Rucksack. Die Ankunft der Läufer wird in Penzlin ab 11:00 Uhr erwartet. Gerd Brummund verkürzt mit seiner Musik die Wartezeit. Über das Burgrestaurant und die Feldküche von Peter Bartloff werden Läufer und Besucher versorgt. Der Förderverein Alte Burg wird die Sieger zum Ritter schlagen und zu Burgfrauen küren. Jubiläumspreisskat anlässlich der 750-Jahr-Feier der Stadt Penzlin am 15. September 2013 Ort: Bürgerzentrum Penzlin, Wilhelm-Scharff-Allee Einlass: 09:00 Uhr Beginn: 10:00 Uhr Einsatz: 10,00 für verlorene Spiele: 1-3 je 0,50, ab 4. Spiel je 1,00 Es werden 3 Runden à 24 Spiele nach üblichen Spielregeln gespielt. Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Wer diesen sportlichen Höhepunkt auch in diesem Jahr unterstützen möchte meldet sich bitte bei Herrn Blohm vom PSV oder Frau Kaselitz. Gebraucht werden Streckenposten, Getränke- und Obstspenden. Schon heute herzlichen Dank. Die Anmeldung aller Teilnehmer erfolgt unter der Tel.-Nr.: , beim Skatfreund Lothar Kittner, Bahnhofstraße 13, Penzlin. Anmeldeschluss ist der 30. August 2013! L. Kittner

18 18 Nr. 266/2013 Regionale Schule Johann Heinrich Voß Penzlin Praktikum Ich habe ein 3 wöchiges Schülerpraktikum in der Regionalen Schule mit Grundschule Johann Heinrich Voß Penzlin gemacht. An der Seite von Frau Podszuk, der Schulsozialarbeiterin konnte ich meine ehemaligen Schulen aus einen anderen Blickwinkel wahrnehmen. Dabei wurden viele alte Erinnerungen bei mir geweckt, wie zum Beispiel die Ausbildung zum Streitschlichter, die tollen Sportfeste an der Grundschule oder unsere Wandertage. Gleich am Anfang meines Praktikums war das große Sportfest. Hier leitete ich die Sportquiz-Station. In der 2. Woche begleitete ich die 5. Klasse nach Neustrelitz ins Slawendorf. Dort konnten alle ihre handwerklichen Geschicke austesten. Es fand in der Grundschule auch noch eine Schacholympiade statt bei der ich die Kinder besichtigen durfte. Während dieser 3 Wochen hatte ich auch die Gelegenheit mir in der 4. Klasse den Englischunterricht anzuschauen und ich war erstaunt wie gut ihre Englischkenntnisse schon waren. Als ich noch in die Grundschule ging hatte man nicht so viele Englischstunden und es gab noch keine Zensuren. Interessant war auch das Deeskalations-Projekt, in dem es darum ging, wie die Schüler mit drohender Gewalt umgehen sollten. Ich danke Frau Podszuk dass ich viele Arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich leisten durfte, wie zum Beispiel die Vorbereitung für das Neptunfest. Hier durfte ich bei der Kostümgestaltung meiner Kreativität freien L lassen. Besonders erfolgreich waren wir beim Drachenbootrennen in Neubrandenburg. Angesteckt vom Teamgeist und Ehrgeiz unserer Schüler der 8. und 9. Klassen erkämpften wir uns den 2. Platz. Als Preis holten sie sich den Bowlinggutschein. Die Schüler bewiesen ebenfalls Stärke beim Tauziehen und erzielten hier sogar den 1. Platz und gewannen einen Wasserskigutschein. Ich würde mich freuen wenn das Warener Gymnasium auch an solchen schönen Aktionen teilnehmen würde. Weiterhin bedanke ich mich bei allen Lehrern die mich als Praktikantin und nicht nur als ehemalige Schülerin wahrgenommen haben. Positiv finde ich, dass beide Schulen zusammengeführt worden sind und sich so die Zusammenarbeit viel einfacher gestaltet. Bea Zolinski Praktikantin an der Regionalen Schule mit Grundschule Penzlin Johannesschule Möllenhagen Der Höhepunkt des Schuljahres 2013/ 14 war unsere Schulfahrt nach Dahmen vom Mit viel Spaß und Freude erkundeten die Kinder bei einem Geländespiel die Umgebung rund um das ehemalige Zuckerdorf. Herrlicher Sonnenschein lud immer wieder zum Baden am Malchiner See ein. 14 Kinder der Johannesschule Möllenhagen nahmen in Begleitung der Eltern an den Kreis-, Kinder- und Jugendsportspielen am 8. Juni in Waren teil. Am gab es dann die Zeugnisse und die langersehnten Sommerferien sollten beginnen. Vorher verabschiedeten wir gemäß nach Tradition mit einem kleinen Programm unsere Viertklässler und bedankten uns bei unseren fleißigen Helfern. Mit einem kleinen Schulfest Wir sind Detektive, den traditionellen Rausschmiss der Vierklässler aus dem Fenster, den von Pastorin Finkenstein ausgesprochenen Segen beendeten wir diesen tollen und erlebnisreichen letzten Schultag. Wir wünschen allen Schülern, Lehrern, Eltern, Freunden und Unterstützern der Johannesschule schöne erholsame Sommerferien. Besuchen Sie unsere Internetseite AWO-Kita Wirbelwind Möllenhagen Sprachliche Bildung und Literacy in der AWO Kita Wirbelwind Möllenhagen Unsere Kita ist eine von Kindertagesstätten in Deutschland, die schon seit 2011 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird und sich an der Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt - Kitas Sprache & Integration beteiligt. Wir sehen die gesamte Sprachbildung als wichtigen Bestandteil der täglichen Arbeit mit den Kindern. Der Umgang mit Büchern ist für uns ein wichtiger Aspekt zur Literacy- Erziehung, den wir als wichtige Lernchance für alle Kinder durchführen. Einmal monatlich findet in allen Kindergruppen der Tag des Lieblingsbuches statt. Eigene Bücher werden vorgestellt und in der Gruppe wird das aktive Zuhören, das Interesse an Sprache und Büchern gefördert. Wir erfahren viel über die Buchkultur. Alle Erzieherinnen nutzen täglich verschiedene Situationen zur Literacy-Erziehung. Ein Beispiel ist der tägliche Morgenkreis. Ab sofort werden die Kindergruppen monatlich in die Lernwerkstatt Sprachspiele eingeladen. Dort werden die Mädchen und Jungen mit einem Finger-, Puppen- oder Bewegungsspiel überrascht, können eine Geschichte vorgelesen bekommen oder einem Hörbuch lauschen. Natürlich darf nun zur Schaffung von Chancengleichheit im Umgang mit Büchern für alle eine Kinderbibliothek in unserem Haus nicht fehlen. Mit Hilfe unserer Eltern richten wir derzeit die hauseigene Wirbelwind- Geschichtenwerkstatt ein. Hier können nach Fertigstellung und Einweihungsfeier alle Kleinen und Großen im Umgang mit verschiedenen Medien Freude erfahren sowie reichhaltige und intensive Literacy- Erfahrungen erleben, die ihnen gute Kenntnisse in der Lese-, Schreib- und Sachkompetenz verschaffen werden und sie so lebenslang positiv prägen.

19 Nr. 266/ Möchten Sie uns ebenfalls unterstützen? In unserer Bibliothek fehlen uns zur Wissensvermittlung und als wertvolle Ergänzung zu den Projekten noch Sachbücher, Kinderzeitschriften und Hörbücher. Helfen Sie mit und sprechen Sie uns an, denn eine Bibliothek bietet eine Chance zum Lernen für Jedermann! Sprachexpertin Kerstin Ahrndt AWO Kita Wirbelwind Möllenhagen Einsatz vieler Marihner Kinder und Erwachsener ein neue Möglichkeit für Spiel und Sport geschaffen. Dabei kamen weitaus mehr als 750 Arbeitsminuten zusammen, die wir gern zur Verbesserung der Lebensqualität in unserem Dorf geleistet haben. Das dies nicht die letzten waren ließ Rudi Roß dann auch noch verlauten: Wann starten wir das nächste Projekt? Initiator und Projektleiter Rudi Roß beim Anwurf der neuen Volleyballanlage. Blau-Kreuz-Selbsthilfegruppe Herzliche Einladung an Sie/Euch! zum Besuch der wöchentlichen Gruppenstunden für Betroffene und Angehörige von alkoholkranken Menschen und zum Gespräch und Hilfe in Alltagsschwierigkeiten und sinnvoller Freizeitgestaltung montags um 19:00 Uhr in der Diakonie-Sozialstation Penzlin Ansprechpartner: Angelika Witt ( ) donnerstags um 19:00 Uhr in der Begegnungsstätte in der Neuen Str. 31, Möllenhagen Ansprechpartner: Ralf Arndt ( ) Zum Nachdenken! Aus der Plakataktion des Blauen Kreuzes: Alkohol ist das Laster Nummer 1 in Deutschland. Dorfgemeinschaft Marihn e. V. 750 Minuten für Penzlin und Marihn Sichtbar stolz gab Initiator und Projektleiter Rudolf Roß am 14. Juni gegen 18:30 Uhr den Ball dem neuen Volleyballplatz in Marihn zum Spiel frei. Gleich neben dem Sportplatz entstand die neue Anlage mit Unterstützung des Stadtbauhofes, der Gut Flotow GmbH und des Vereins Dorfgemeinschaft Marihn. Dabei sollte eigentlich nur der oft unter Wasser stehende Teil des Sportplatzes trocken gelegt werden. So wurde aber durch den Galerie im Alten Speicher Marihn Bis zum 25. August lädt die Galerie im Alten Speicher Marihn jeden Sonntag von 13:00 bis 17:00 Uhr zum Besuch ein. Gezeigt werden Bilder des Fotografen Dirk Liebetreu. Neben Landschaftsnahmen sind außerdem faszinierende Fotos von Reisezielen des Künstlers zu sehen. Genießen Sie einen angenehmen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen in unseren Räumlichkeiten, die Sie auch gern für Ihre betrieblichen oder privaten Veranstaltungen mieten können. Siehe dazu auch Lindendorf Alt Rehse e. V. Spaß, Spiel und vielseitige Unterhaltung Lindenblütenfest in Alt Rehse zog viele Gäste in seinen Bann Wie viele Orte und Ortsteile in Deutschland führen ihren Namen den Lindenbaum zurück? Viele Gäste des diesjährigen Lindenblütenfestes in Alt Rehse vom 14. bis 16. Juni müssten jetzt die Antwort kennen, nämlich rund 850. Aber auch sonst gab es beim Wettstreit der Vereine viel Wissenswertes rund um Penzlin und den heimischen Baum. Gut beschäftigt waren die vielen Gäste aus nah und fern. Ob Nagelwettbewerb, Bürogolf, Preisschießen oder Wettangeln und andere Kinderspiele, wer wollte konnte seinem Affen ordentlich Zucker geben. Das frische Brot aus dem Holzbackofen ging weg wie warme Semmel, ganz oder oftmals scheibchenweise mit Schmalz und mediterraner Tomatenbutter bestrichen. Für abwechslungsreiche Unterhaltung sorgten der Penzliner Männerchor, Kinder einer Aikido-Gruppe, die Penzliner Castle Dancer und das Live Partyduo aus Neubrandenburg. Unübertroffen waren wiederum die leckeren Kuchen und Torten, die viele Einwohner liebevoll gefertigt hatten. Und was wäre das traditionelle Fest ohne den zünftigen Frühschoppen am Sonntag mit der Penzliner Blaskapelle und hand-

20 20 Nr. 266/2013 gemachtem Erbseneintopf von der Freiwilligen Feuerwehr Alt Rehse. Einheimische und Besucher waren angetan vom vielseitigen Programm. Möglich wurde es auch durch die freundliche Unterstützung der Stadt Penzlin, der Neubrandenburger Stadtwerke, der Rethra Beteiligungsgesellschaft Alt Rehse, der Penzliner Sparkasse, von Landwirt Bernd Kohn, der Allianz Agentur und dem Getränkemarkt Penzlin sowie der AOK Neubrandenburg und weiteren privaten Spendern. Viele Dank sagen die Mitglieder des Vereins Lindendorf Alt Rehse e V.. Auf ein neues Lindenblütenfest So viel sei schon jetzt verraten: Vom 13. bis 15. Juni steht ein Jubiläum ins Haus! Lindendorf Alt Rehse e. V. In unseren Kirchen können Gottesdienste teilweise nur in größeren Abständen gefeiert werden. Der Kirchgemeinderat möchte darum alle Gemeindeglieder und Interessierte ermuntern, die Gottesdienste auch außerhalb des Heimatortes zu nutzen. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern weiter. Nach den Ferien heißt es wieder: Offene Kinder- und Jugendarbeit im Gutshaus Ave Kinderstunde montags Uhr mit Geschichten aus der Bibel, Liedern, Spielen, Gemeinschaft erleben Jugendtreff samstags von 18 bis 20 Uhr abwechselnd in der Turnhalle Penzlin bei Spiel und Sport und im Gutshaus: Gespräche über Gott und die Welt, Gesang, gutes Essen und vieles mehr Pfadfindertreffen dienstags von 16:30 bis 18 Uhr für Grundschulkinder Wir wünschen allen Kindern tolle Ferienerlebnisse und gute Erholung. Weitere Termine in Ihrer Kirchgemeinde: Gemeindenachmittag: und in Penzlin um Uhr in Gr. Lukow um 14 Uhr Besonders für die Kinder hatte das Lindenblütenfest viel zu bieten. Gesprächskreis über den Glauben: 11.7.und 8.8. um 19:30 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim: 18.7.und um 15:30 Uhr Evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Penzlin/Groß Lukow Ohne Gottesdienst kein Sonntag Ohne Sonntag kein Gottesdienst Wir laden Sie/Euch herzlich ein zu folgenden Gottesdiensten: Uhr Kirche Gr. Lukow Uhr Kirche Penzlin 14 Uhr Kirche Krukow Uhr Kirche Mollenstorf Uhr Kirche Penzlin Uhr Kirche Lübkow Uhr Kirche Penzlin Uhr Kirche Marihn 14 Uhr Kirche Lapitz Uhr Kirche Penzlin - Plattdeutscher Gottesdienst Uhr Kirche Penzlin - Einschulungsgottesdienst Uhr Freiluftgottesdienst Alte Burg zum Stadt- und Burgfest Nach den Ferien: Herzliche Einladung an die Christenlehrekinder: Montags 15 bis 15:30 Uhr Vorschulkinder und Erstklässler Dienstags in Marihn von 16 bis 17 Uhr im Speicher Donnerstags von 15:15 bis 16:15 Uhr, 2. bis 3. Klasse Donnerstags von 16:30 bis 17:30 Uhr, 4. bis 6. Klasse Dienstag wieder Flöten- und Klavierunterricht nach Vereinbarung mit Frau Möller Weitere Angebote: Mittwochs Kirchenchor von 19:30 bis 21 Uhr Freitags 18:30 bis 20 Uhr Posaunenchor Konzerte in der Penzliner Kirche: , 10:30 Uhr Burghof: Kinderkonzert mit dem Merlin Ensemble Wien 16 Uhr in der Kirche Penzlin , 19 Uhr Kirche Penzlin: Irische Musik mit Gunnar Nilsson , 19 Uhr Kirche Penzlin: Du meine Seele singe Geistliche und weltliche Chorwerde aus 4 Jahrhunderten Ars vivendi aus Wernigerode Freier Eintritt-Spenden erbeten Ausblicke: 7.9. von 14 bis 17:30 Uhr 8. Geburtstagsfeier unseres Kindergartens Simon unterm Regenbogen Seien Sie von Gott geleitet mit dem Monatsspruch: Fürchte dich nicht! Rede nur, schweige nicht! Denn ich bin mit dir. Apostelgesch. 18,9-10

21 Nr. 266/ Pflanzen machen Erinnerungen lebendig Gärten bieten eine ideale Möglichkeit, die Außenwelt mit allen Sinnen zu erleben. Für Menschen mit Demenz und eingeschränkter Alltagskompetenz ist das von besonderer Bedeutung. Sie verbinden mit Düften und Geschmäckern Erinnerungen und Wissen. Viele von unseren Klienten pflegten früher in irgendeiner Form Pflanzen, sei es im eigenen Garten, dem Feld oder dem Balkon. Dieses Tun ist in ihrer Biografie verwurzelt, so dass unserer Klienten trotz starken kognitiven Beeinträchtigungen oft mit verblüffend fundierten Kenntnissen warten können. Aus diesem Grund möchte die Diakonie Sozialstation Penzlin für ihre demenziell erkrankten Klienten gemeinsam mit der Kirchengemeinde Penzlin - Groß Lukow einen DemenzGarten ins Leben rufen. Dazu benötigen wir Ihre Hilfe. Ein Gartengrundstück ist in Aussicht, aber wir benötigen verschiedene Materialien um das therapeutisch ausgerichtete Gartenprojekt umzusetzen, von A wie Anpflanzschale bis Z wie Zaun. Sie können direkt Online spenden unter: org/de/projects/13240 und erhalten weitere Informationen zum Projekt. Ihre Spende können Sie uns natürlich auch per Banküberweisungen zukommen lassen: Verwendungszweck DemenzGarten Bank EKK Schwerin Kt.-Nr BLZ Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden: Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung. Ev.-luth. Kirchengemeinde Möllenhagen/Ankershagen Sonntag, 14. Juli 9:00 Uhr Möllenhagen 10:15 Uhr Ankershagen Sonntag, 21. Juli 9:00 Uhr Möllenhagen 10:15 Uhr Ankershagen Sonntag, 28.Juli 9:00 Uhr Möllenhagen 10:15 Uhr Ankershagen Gottesdienste Sonnabend, 3. August 10:00 Uhr Einschulungsgottesdienst der Johannesschule Möllenhagen Kirche Möllenhagen Sonntag, 4. August 10:15 Uhr Ankershagen Sonntag, 11. August 14:00 Uhr Sommergottesdienst mit Kaffeetafel Bocksee Seniorenkreis Donnerstag, 1. August Uhr Pfarrhaus Möllenhagen AWO-Andacht Mittwoch, 7. August 10:00 Uhr AWO-Begegnungsstätte Möllenhagen Bibelfrühstück Donnerstag, 15. August 9:00 Uhr Pfarrhaus Möllenhagen Aus meinem Bücherschrank Donnerstag, 15. August 19:00 Uhr Pfarrhaus Möllenhagen Bücherei im Pfarrhaus Die Bücherei im Pfarrhaus Möllenhagen, Parkweg 7, ist jeden Mittwoch von 16:30 bis 18:30 Uhr geöffnet. Sie hält ein breites Angebot an Kinderbüchern, Belletristik und Sachbüchern bereit und ist für alle Interessierten offen. Die Ausleihe erfolgt ehrenamtlicher Basis und ist kostenfrei. Benefizkonzert in der Kirche Ankershagen Am Sonntag, dem 18. August findet um 17 Uhr ein Benefizkonzert in der Kirche Ankershagen statt. Auf dem Konzertprogramm steht unter anderem Orgelmusik mit Kantor Friedrich Drese, Malchow. Mit dem Konzert möchte der Förderverein Dorfkirche Ankershagen e.v. die Restaurierung der Kirche unterstützen. Noch in diesem Jahr sollen die ersten Bauarbeiten beginnen. Spenden im Rahmen des Benefizkonzertes sollen insbesondere für die Restaurierung des Innenraumes mit den wertvollen mittelalterlichen Fresken eingesetzt werden. Kirchgemeinde Wulkenzin-Weitin (Alt Rehse, Mallin, Passentin) Gottesdienste im Juli - August Sonntag, :00 Uhr Kapelle Passentin, Gottesdienst Sonntag, :00 Uhr Kirche Mallin, Gottesdienst Sonntag, :00 Uhr Kirche Alt Rehse, Schulanfangsgottesdienst Sonntag, :00 Uhr Kirche Weitin, Gottesdienst mit Abendmahl Kindernacht: 1. zum 2. August von 16 bis 10 Uhr in der Pfarrscheune Wulkenzin Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Penzlin Sehr geehrte Land- und Waldeigentümer, hiermit lade ich alle Eigentümer von allen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen der Stadt Penzlin und der Ortsteile Lübkow, Neuhof, Siehdichum und Werder zur Mitgliederversammlung am Donnerstag, um 18:00 Uhr, in den großen Sitzungssaal der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55a, in Penzlin herzlich ein. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung 3. Bericht des Vorsitzenden 4. Finanzbericht 5. Diskussion 6. Beschluss zur Auszahlung des Jagdpachtzinses Sonstiges Detlef Sünboldt Jagdvorsteher

22 22 Nr. 266/2013 Wohnen in Penzlin Die Wohnungseigentumsgesellschaft Penzlin mbh vermietet: Wohnungen zu günstigen Mietpreisen 2-Raumwohnung Große Straße 5, 47,30 qm Wohnfläche monatliche Kaltmiete Kaution 145,00, sofort beziehbar Balkon, Küche und Bad mit Fenster 3-Raumwohnung Große Straße 6, 58,40 qm Wohnfläche monatliche Kaltmiete Kaution 180,00, sofort beziehbar Balkon, Küche und Bad mit Fenster 145,00 zzgl. NK 180,00 zzgl. NK Wohnen in ruhiger Lage 3-Raumwohnung Neue Straße 1, 2. Etage, 60,78 qm Wohnfläche monatliche Kaltmiete 295,00 zzgl. NK Kaution 295,00, frei ab Balkon, Küche und Bad mit Fenster 1-Raumwohnung Neue Straße 13a, 3. Etage, 36,51 qm Wohnfläche monatliche Kaltmiete 170,00 zzgl. NK Kaution 170,00, sofort beziehbar Küche und Bad mit Fenster Auskünfte erteilt Frau Rückert unter Helfer Bestattungshaus Engelhardt Ihr hilfreicher Partner in schwierigen Situationen in schweren Stunden Erd-, Feuer-, See- und Anonymbestattungen Weinbergstr. 6, Tag und Nacht Waren (Müritz) % ( ) Friedensstraße 30, Malchow % ( ) Töpferwall 2, Röbel (Müritz) % ( ) Familienanzeige Ort: Sprechzeit: Hilfsangebot Sucht- und Drogenberatungsstelle auch in Penzlin Diakonie-Sozialstation Am Wall Penzlin jeden 2. Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr (ungerade Kalenderwoche) Ansprechpartnerin vor Ort: Frau Kerstin Kley Evangelische Suchtkrankenhilfe M-V ggmbh Sucht- und Drogenberatungsstellenverbund Müritz Hauptsitz: Waren, Mozartstraße 22 Telefon: Für die erwiesenen Aufmerksamkeiten anlässlich unserer goldenen Hochzeit möchten wir uns herzlich bei unseren Kindern, Enkelkindern, Verwandten, Freunden und Bekannten bedanken. Besonderer Dank gilt dem Penzliner Männerchor, den Sportgruppen von Frau Heller und Frau Bünger sowie dem Handarbeitszirkel. Horst und Christa Rodenhagen Impressum Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung Die Heimat- und Bürgerzeitung erscheint monatlich in einer Aufl age von Exemplaren und wird in alle Haushalte des Amtes Penzliner Land kostenlos verteilt. Verlag + Satz: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, Sietow Druck: Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, Herzberg/Elster Tel /489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: /57 90 Fax: / Redaktion: Tel.: / Fax: / Internet und info@wittich-sietow.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremd beilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Abonnement außerhalb des Amtsbereiches kann über das Amt Penzliner Land zum Preis von 30,- EURO pro Jahr bezogen werden.vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen treten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpfl ichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafi ken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage: VERLAG + DRUCK Der Amtsvorsteher Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt Exemplare LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen

23 Nr. 266/ Gaststätte Lapitz Inh.: Anke Julitz * gutbürgerliche Küche zu fairen Preisen * leckere Büfetts außer Haus mit Lieferung * Familien- und Trauerfeiern mit Rundumservice * Außengastronomie * frisches Softeis Wir haben für Sie geöffnet: Dienstag bis Freitag 11:30 Uhr - 13:00 Uhr, 17:00 Uhr - 22:00 Uhr Sonnabend, Sonntag und Feiertage :00 Uhr, 17:00-22:00 Uhr Kuckssee OT Lapitz, Unter den Linden 10, Tel. (03962) BRANDT WEINREICH & COLL. Rechtsanwälte in überörtlicher Sozietät Gesellschaft bürgerlichen Rechts Fachanwaltskanzlei Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältinnen für Familienrecht Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht Tel.: (0395) Südbahnstraße 2, Neubrandenburg August Großer HANDGEMACHT- Kunst- und Handwerkermarkt dem Neuen Markt in Waren an der Müritz Anzeige Verschiedene Aussteller zeigen ihre Fertigkeiten und Arbeitsweisen dem interessierten Publikum. Der Gürtelmacher fertigt direkt vor Ort nach Kundenwünschen. Aus Hamburg reist die Drechselwerkstatt von Werner Hack an. Er zeigt die Herstellung edler Schreibgeräte wie Füller und Kugelschreiber aus den verschiedensten Hölzern. Peter Althof aus dem westfälischen Lage graviert verschiedene Holzartikel, die Töpferin Petra Bottke aus Loxstedt versieht Türschilder und Tassen mit Namen und persönlichen Botschaften. Ein seltenes Handwerk sieht man noch am Stand der Bürstenmanufaktur des Blindenhilfswerkes Dresden e.v. Hier gibt es die verschiedensten Pinsel, Bürsten und Besen, alle sehr funktionell und extrem haltbar. Ganz edles Ledertaschendesign kommt aus Berlin. Nico Bekkering zeigt eine topmodische, farbige Kollektion, der Sattler. Andreas Majchrzak verarbeitet ausgefallene Ledersorten, zum Beispiel Straußenleder für seine extravaganten Ledertaschen. Etwas ganz besonderes bietet das Glasatelier Feuerhauch von Hans Harder aus Petershagen an. Hier wird traditionell Glas im Gasofen erhitzt und dann von Mund geblasen. Und auch die Besucher können sich hier an dieser alten Kunst versuchen. Wir sind sehr zufrieden mit dieser Mischung von Künstlern und Kunsthandwerkern, die wir hier in Waren wieder zusammen haben. Unsere kontinuierliche Suche nach guten, ausgefallenen Ausstellern bringt hier für die Region eben auch eine ansprechende Kulturveranstaltung. so die Töpferin Ingrid Berkau aus Tribsees, die den Markt in Zusammenarbeit mit dem Kultur- und Kunstverein Waren organisiert. Die Veranstaltung ist seit langem ausgebucht. Der Markt ist von Samstag bis zum Montag jeweils von Uhr geöffnet. Natürlich stehen wir Ihnen für weitere Informationen zum Markt gerne zur Verfügung. Auch informieren wir Sie gerne über einzelne Aussteller und deren Arbeiten. Gutschein Bei Vorlage dieses Abschnitt s gibt es für Sie 1 Tasse Kaffee KOSTENLOS

24 24 Nr. 266/2013 André Herrmann, Warener Chaussee 9a, Penzlin Ank von Alt- und Edelmetallen Kostenlose Hausschrottabholung Ank von alten Schuhen Ank von Altpapier und KFZ-Batterien S&T Transporte jeglicher Art bis 3,5 t/anlieferung von Erde, Kies, Sand, RC, Dung, Brennstoffe Entsorgungs- und Entkernungsarbeiten... u. Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal Ferienwohnung Himmelchen im romantischen Ahrweiler Schön eingerichtete Ferienwohnung (****) in Ahrweiler für 2 4 Personen, direkt am Ahr-Radwanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45, pro Tag. Tel.: h.pacyna@web.de Anzeige Nebenverdienst! Zusteller/in gesucht! Für das Mitteilungsblatt Interessiert? Dann schicken Sie den ausgefüllten Coupon bitte an VerteilKontor GmbH Ihre Zusteller in M-V Lindenweg Stäbelow Tel.: / Fax / Name Straße/Hausnummer PLZ/Ort/Ortsteil Telefon Alter Beruf Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Penzliner Land suchen wir ab sofort eine/n Zusteller/in.

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26 26 Nr. 266/2013 Von Punkt zu Punkt Wenn du die Punkte in der richtigen Reihenfolge verbindest, kannnst du erkennen, was sich hier versteckt hat. Coppers Spaßseite Hallo Kids, hier bin ich wieder. Hier findet ihr immer alles, was euch Spaß macht. Bis zum nächsten Mal - natürlich in eurem Mitteilungsblatt. Euer Copper! Erdbeeren sind keine Beeren? Wenn du dir einmal Stachelbeeren, Johannisbeeren und Tomaten genauer ansieht, wirst du feststellen, dass alle recht ähnlich sind, auch wenn Farbe und Größe sich unterscheiden. Gemeinsam ist ihnen der Aufbau: Hülle mit saftigen Innenteil und den Samen darin. Sie alle sind Beeren, auch die Tomate. Die Erdbeere sieht völlig anders aus: Ein fruchtiger Teil ist nur ein verdickte Blüte, gesprenkelt mit Körnchen. Genau darin befinden sich aber die Samen. Ursprünglich stammt Bilder-Rechnung die Erdbeere aus Amerika und diente zuerst als Zierplanze. Kein Wunder, denn die Erdbeere ist keine Beere, sondern gehört zur Familie der Rosengewächse. Jede Zeichnung steht immer für eine bestimmte Zahl. Durch Rechnen und Tüfteln kannst du herausbekommen, welches Bild welche Zahl darstellt. Viel Spaß! Editor s Paradise Hoppies Witz Welches Obst bevorzugt Dracula? Auflösungen: Rechnung - 8-4=4 2+2=4 2+4=6 6-3=3 Natürlich Blutorangen!

27 Nr. 266/ Informativ für Sie Reise durch (k)ein Land Schicksale in der DDR - Uwe Bernd Kein Stasi-Grusel, Grenzregime-Horror und keine Dissidenten-Drangsalierungen - und doch gewährt dieses Buch seit dem Mauerfall den wohl detailiertesten Einblick in den täglichen Wahnsinn DDR mit all seinen Facetten. Drei 19-jährige Männer sind Tramp-Tour quer durch die kleine Republik. Auf ihrer Reise ohne Ziel, ohne Zelt und ohne Zeitlimit, mit dem Motto Bei Langeweile vorsichtshalber Stellungswechsel begegnen ihnen jene Menschen, die sich im Sozialismus ihre Art eingerichtet haben. Sie treffen zum Beispiel Parteibonzen, Betriebsleiter, Polizisten, Arbeiter, Soldaten ebenso Punks, BRD-Touristen, Blueser, Prostituierte, zzgl. Versand Anarchisten. VOLKMAR SCHATTSCHNEIDER Tel.: 01 71/ Bestellung unter: oder Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße Sietow oder /579-0 Nun bin ich ein Schulkind! Danksagungen zur Einschulung 15or% teil bei Familienanzeigen Preisv online gestalten und schalten die ankommt Ansprechpartner ISBN Bequem WERBUNG Ihr persönlicher 6,50 AZ A Zweb eb Foto: bilderbox AZweb gültig bis 31. Juli 2013! Ihre Vorteile bei der Online-Buchung: 4 verlängerte Annahmeschlüsse 4 wenn Sie Ihre Anzeige online buchen, nutzen Sie Ihre 15 % Preisvorteil! 4 Schalten Sie jetzt Ihre Familienanzeige Ihre Privatanzeige mit AZweb Röbeler Straße Sietow VERLAG + DRUCK Telefon: / LINUS WITTICH KG Fax: / v.schattschneider@wittich-sietow.de Internet:

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