Inklusionskonzept. Grund- und Hauptschule Gildehaus Schule mit Ganztagsangebot
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- Michaela Morgenstern
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1 Grund- und Hauptschule Gildehaus Schule mit Ganztagsangebot Neuer Weg Bad Bentheim Tel.: / Fax: / sekretariat@ghs-gildehaus.de Inklusionskonzept verantwortlich: Kai Schmidt Stand: November 2015, Beschluss der Gesamtkonferenz Evaluation: Januar 2017
2 Ziel der inklusiven Beschulung der Schüler mit SUB an der Regelschule ist ein regelmäßiger gemeinsamer Unterricht. Das heißt, die Schüler sind so viel wie möglich im Klassenverband und so wenig wie nötig außerhalb des Klassenraumes. Gliederung: 1. Versorgung mit Förderschullehrerstunden 2. Externe Berater 3. Material 4. Aufgabenverteilung 5. Überprüfungsverfahren 6. Zeugnis 7. Anhang 1. Versorgung mit Förderschullehrerstunden Im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung in der Primarstufe stehen folgende Förderschullehrerstunden zur Verfügung: Bei Förderbedarf Lernen, Emotional soziale Entwicklung und Sprache stehen wöchentlich 2 FöSl- Stunden pro Klasse zur Verfügung. (12 Klassen in der Grundschule Gildehaus x 2 Förderschullehrerstunden = 24 Std.) Bei Förderbedarf Geistige Entwicklung stehen wöchentlich 5 FöSl Stunden pro Schüler 1 zur Verfügung. Bei Förderbedarf Körperlich motorische Entwicklung, Hören und Sehen stehen wöchentlich 3 FöSl- Stunden pro Klasse zur Verfügung. a) Förderschullehrer der Vechtetalschule in Nordhorn und der Erich-Kästner-Schule in Schüttorf decken in der sonderpädagogischen Grundversorgung folgende Förderschwerpunkte ab: Lernen (LE) Geistige Entwicklung (GE) Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) Sprache (SP) b) Mobile Dienste werden eingesetzt bei den Förderschwerpunkten: Körperlich motorische Entwicklung (KME) Hören Sehen Autismus Emotional soziale Entwicklung (ESE) Der tatsächliche Einsatz der Stunden in der Grundversorgung in den jeweiligen Klassen wird nach Rücksprache mit den Klassen- und Förderschullehrern durch die Schulleitung verbindlich festgelegt. 1 Bei der Verwendung der männlichen Form sind immer beide Geschlechter gemeint.
3 2. Externe Berater Klassenlehrer und Förderschullehrer stellen zusammen in Absprache mit der Schulleitung den Kontakt her. Es wird eine Aktennotiz angefertigt, die in der Schülerakte abgeheftet wird. Schulpsychologischer Dienst: Susanne Frankenberg: Tel.: 05931/ Fachberatung sonderpädagogische Integration/Inklusion: Rita Hoegen-Terwey: FöS Anne-Frank-Schule NOH Tel.: 05921/ Mobile Dienste: Asperger/Autismus: Natalie Kappus, Ann-Christin Schröder Vechtetal-Schule in Nordhorn Tel.: 05921/88010 Hören: Frau Hannemann, Frau Schmiester, Frau Wilmsen, Frau Witzleben Carl-Orff-Schule Lingen (FöS Hören & Sprache) Tel.: 0591/73222 Sehen: Karin Brouwer Vechtetalschule Nordhorn GraBUS (Grafschafter Beratungs- und Unterstützungssystem für Schülerinnen und Schüler im Bereich emotionaler und sozialer Entwicklung im Landkreis Grafschaft Bentheim) Von-Behring-Straße 5, Nordhorn, Telefon: , Mobil: , Fax: , 3. Material für Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (SUB) Der Förderschullehrer schlägt Unterrichtsmaterial und Lehrwerke vor. Gemeinsam mit dem Regelschullehrer werden Materiallisten erstellt. 3.1 Derzeit verwendete Lehrwerke in Deutsch: ABC der Tiere, Mildenberg Verlag (Fibel, Erstlesewerk) Klick! Deutsch, Cornelsen 3.2 Derzeit verwendete Lehrwerke in Mathematik: Klick! Mathematik, Cornelsen
4 4. Aufgabenverteilung Aufgabe des Förderschullehrers Aufgabe des Regelschullehrers Bei festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf liegt eine gemeinsame Verantwortung für das Kind vor. Regelschullehrer und FöSl sind verpflichtet sich regelmäßig über die Kinder mit Unterstützungsbedarf auszutauschen. Auch Elterngespräche werden gemeinsam geführt. Es werden abwechselnd Protokolle erstellt. Auf Grundlage einer gemeinsamen Wochenplanung unterrichtet der FöSl die Schüler mit SUB entweder im Klassenverband (Team-Teaching), in Kleingruppen oder in Einzelförderung. Dies ist abhängig vom individuellen Unterstützungsbedarf und der individuellen Förderplanung. Der Regelschullehrer gestaltet auf Grundlage einer gemeinsamen Wochenplanung mit dem FöSl seinen Unterricht differenziert und beachtet die individuelle Förderplanung. Nach Absprache gibt der FöSl oder der Regelschullehrer täglich Hausaufgaben in den Fächern Mathematik und Deutsch auf. (siehe Hausaufgabenkonzept) Der FöSl ist verantwortlich für Anschaffungen, die im Rahmen des für Inklusion zur Verfügung gestellten Etats. Der FöSl dokumentiert seinen Unterricht in einem Kursbuch. Außerhalb der FöSl-Stunden ist der Regelschullehrer für die Dokumentation der Inhalte verantwortlich (Klassenbuch). FöSl und Klassenlehrer schreiben gemeinsam das Zeugnis für die Schüler mit SUB. FöSl und Klassenlehrer erstellen gemeinsam die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (DILE) sowie die Förderpläne für die Schüler mit SUB. Klassenlehrer und FöSl nehmen an allen Klassenkonferenzen inkl. der Zeugniskonferenzen teil. Der FöSl lädt regelmäßig zu Teambesprechungen ein. Die Regelschullehrer sind zur Teilnahme an Teambesprechungen verpflichtet. Die Klassenlehrer der 1. Klassen und die FöSl führen gemeinsam eine Eingangsdiagnostik durch. Der FöSl führt Lernstandsdiagnostiken durch. Der FöSl und der Klassenlehrer erstellen gemeinsam Fördergutachten. Der FöSl berät Lehrer, Eltern und Schüler. 5. Überprüfungsverfahren Ein Überprüfungsverfahren wird durch den Schulleiter eingeleitet. Grundlage für die Einleitung des Verfahrens bilden die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung, die Förderpläne, Zeugnisse sowie ein Elterngespräch. (siehe Anhang: Raster zum Ablauf des Überprüfungsverfahrens) 6. Zeugnis
5 Das Zeugnis für die Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf wird vom Förderschullehrer und dem Klassenlehrer gemeinsam geschrieben. Der Klassenlehrer unterschreibt das Zeugnis. Bei den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung sieht das Zeugnisformular folgendermaßen aus: Kopf der Grundschule, Mittelteil der Förderschule Schwerpunkt Lernen bzw. Geistige Entwicklung, Schlussteil der Grundschule. Bei Schülern mit anderen Förderbedarfen, die nicht zieldifferent beschult werden, wird das Zeugnisformular der Grundschule benutzt. Beim Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gibt es kein Halbjahreszeugnis. Als Bemerkung erhalten Schüler mit SUB Lernen und Geistige Entwicklung folgenden Satz: wurde nach den curricularen Vorgaben der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen/den Kerncurricula der Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung unterrichtet. 7. Anhang Beispielförderplan Beispiel-DILE Beispielzeugnisse Ablaufschema Überprüfungsverfahren Auswahl von Therapeuten Aufsatz von Dr. Peter Wachtel Die Evaluation geschieht halbjährlich in der Planungsgruppe.
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