LOGISTIK-BEDINGUNGEN. Version: 1.8. Stand: Juli 2011

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1 LOGISTIK-BEDINGUNGEN Version: 1.8 Stand: Juli 2011

2 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Kommunikationsmatrix (1/3)... 4 Datenaustausch / DFÜ... 7 Anforderungen an den Lieferanten... 8 Liefer- / Feinabrufe... 9 Erläuterungen zum Lieferabruf Unter- / Überlieferungen Transporte Überhangmaterial / Abnahmeverpflichtung Mussbestandteile auf dem Lieferschein Zoll Transporte Transportabwicklung Warenannahme Ablaufstörungen / Transportwesen Rückversand von Reklamationsware Sonderfahrten Notfallkonzept Material- und Informationsfluss Verpflichtungserklärung / Commitment

3 Einleitung In den nachfolgenden Logistikbedingungen sind die grundsätzlichen Anforderungen definiert. Diese hat ein Lieferant zu erfüllen um eine Lieferantenbeziehung zu BOS GmbH & Co. KG, nachfolgend BOS genannt, hinsichtlich der Logistik unterhalten zu können. Grundsätzlich verpflichten sich die Partner diese Unterlagen sowie die getroffenen Festlegungen vertraulich zu behandeln. 3

4 Kommunikationsmatrix (1/3) 4

5 Kommunikationsmatrix (2/3) 5

6 Kommunikationsmatrix (3/3) 6

7 Datenaustausch / DFÜ Nachrichtenstandard: Lieferabrufe gemäß VDA pdf Lieferscheine gemäß VDA pdf Warenanhänger VDA pdf Alternativen: Odette Edifact Ansi X

8 Anforderungen an den Lieferanten 1. Bestellung Lieferung exakt nach Lieferabruf (LAB) bzw. Lieferplan. Widersprüche sind spätestens 3 Arbeitstage nach LAB-Eingang schriftlich beim zuständigen BOS Disponenten einzureichen. 2. Datenaustausch Empfang der Lieferabrufe via EDI (EDIFACT, ODETTE, VDA sowie ANSI X.12 ). Telefax - Übertragung nur in Ausnahmefällen. Ab 2006 soll Ziel sein, dass die Rechnung ebenfalls in den vier oben genannten Datenformaten an BOS gestellt werden kann. Lieferavis für den Transport erfolgt ebenfalls durch EDI. 3. Verpackung Gemäß aktuellem Logistikdatenblatt (siehe Anlage 1) Hinweis: bei Verwendung von Holzverpackungen im internationalen Warenverkehr müssen diese den ISPM Standard haben. (Schutz vor Einschleppen von Schädlingen ) Mehr unter: 4. Vorgeschriebene Lieferschein, Behälterkennzeichnung mit dem VDA - Warenanhänger, Frachtbrief, Dokumente Zolldokumente inklusiv Rechnung (falls erforderlich). 5. Transport Rechtzeitiges Abholavis an den Spediteur. Umgehende Information wenn es durch Spediteure oder sonstige Einflüsse nicht zu einer termingerechten Anlieferung kommt. 6. Kommunikation Für eine reibungslose Kommunikation bitte um Übersendung des vollständig ausgefüllten Lieferantendatenblatts Logistik. (siehe Anlage 2) 8

9 Liefer- / Feinabrufe Die Übermittlung der Lieferabrufe erfolgt bei BOS nach den aufgeführten EDI- Standards. In Ausnahmefällen können diese auch täglich per Fax / übertragen werden. Von daher ist zu gewährleisten, dass die DV - Systeme des Lieferanten kontinuierlich auf Empfangsbereitschaft stehen. Lieferabrufe dienen der Materialbeschaffung, Fertigungssteuerung, Kapazitäts- und Personalplanung. Im Fall der Übertragung von Feinabrufen dienen die Mengen- und Terminangaben lediglich der Versandsteuerung d.h. der Auslieferung. Feinabrufe sind keinesfalls zur Material- und / oder Ressourcenplanung heranzuziehen. Die in den Lieferabrufen ausgewiesenen Freigabehorizonte sind unter allen Umständen einzuhalten. Die Zeiträume werden explizit in der Rahmenvereinbarung ausgewiesen. Falls keine Information in den Lieferabrufen bzw. Lieferplänen vorhanden sind, gelten die Bedingungen gemäß Rahmenvertrag. Die Kennzeichen berechtigen den Lieferanten bei L ieferfreigabe zur Lieferung F ertigungsfreigabe zur Produktion M aterialfreigabe zur Vormaterialbeschaffung Die Lieferabrufe sind verbindlich und sind ohne Unterschrift gültig. Bedarfserhöhungen bzw. -reduzierungen sowie Terminverschiebungen denen nicht innerhalb von 3 AT nach Erhalt schriftlich widersprochen wird, sind in vollem Umfang, gemäß den Freigabehorizonten, termin- und mengengerecht zu realisieren. Darüber hinaus ist spätestens 1 Tag nach dem erfolgten Widerspruch ein Anlieferplan vorzulegen, aus dem hervorgeht, wann und in welchen Teillieferungen die Widerspruchsmenge zur Anlieferung kommt. Jeder zu erwartende Lieferengpass, der Termin- und Mengenabweichungen zur Folge hat, ist unverzüglich dem zuständigen Disponenten / Besteller mitzuteilen. 9

10 Der überstellte, aktuellste Liefer- bzw. Feinabruf ist die Basis für den Versand. Die abgerufenen Teileumfänge sind termin- und mengengerecht bzw. zum Abholtermin bereitzustellen. Erläuterungen zum Lieferabruf Der Lieferabruf bzw. Lieferplan weist die Bedarfe pro Teile - Nummer aus. Die Bedarfe werden täglich, wöchentlich und / oder monatlich dargestellt. Des Weiteren zeigt der LAB / Lieferplan die letzte vereinnahmte Anlieferung mit Datum und Lieferscheinnummer. Bestandsdifferenzen, Mengen- und Terminänderungen unserer Kunden sowie andere ungeplante Einflüsse auf die Materialverfügbarkeit werden sofort berücksichtigt. Der LAB beinhaltet die aktuelle Bedarfssituation. Änderungen sind u.a. abhängig von den Kundenbedarfen, die per EDI direkt ins BOS System eingestellt werden. Dies ist notwendig, damit wir direkt auf die Anforderungen unserer Kunden reagieren können und nicht durch separate Prüfungen, Zeitverluste für die Auftragsbearbeitung riskieren. (siehe Anlage) Unter- / Überlieferungen Bei Unterlieferungen, die vom Lieferanten verursacht sind und die zu einem Produktionsabriss führen können, sind schnellstmöglichst Anschlusslieferungen mittels Notfallkonzept Transportwesen (siehe Anlage 3) durchzuführen bzw. sicherzustellen. Des Weiteren ist parallel ein Rückstandsabbauplan (siehe Anlage 4) bis zur kompletten Rückstandseliminierung aufzubauen und an den tangierten BOS Disponenten bzw. Besteller direkt abzustimmen. Bei Überlieferungen entgegen der Lieferabrufe behält sich BOS vor, die Annahme des überlieferten Materials zu verweigern. 10

11 Transporte Überhangmaterial / Abnahmeverpflichtung Eine Abnahmeverpflichtung seitens BOS resultiert aus den vereinbarten Fertigungs- und Materialfreigaben gemäß Rahmenvertrag. Ausgenommen von dieser Regelung sind individuell abgeschlossene Verträge bzw. Vereinbarungen mit unserem Einkaufsbereich. Die Ermittlung von abnahmepflichtigen Mengen hat artikelbezogen nach folgendem Schema zu erfolgen: Höchste Fertigungs-Bedarfsfortschrittzahl - Lieferendfortschrittzahl = Abnahmeverpflichtung über Fertigerzeugnisse Höchste Material-Bedarfsfortschrittzahl - Lieferendfortschrittzahl - Abnahmeverpflichtung über Fertigerzeugnisse = Abnahmeverpflichtung über Vormaterialien Voraussetzung für eine Abnahmeverpflichtung bilden die artikelbezogenen Widersprüche, siehe unter Liefer- / Feinabrufe. Eine Anmeldung von Überhangmaterial ohne rechtzeitig erhaltenen Widerspruch entbindet BOS von der Abnahmeverpflichtung. Vorhandenes Überhangmaterial ist spätestens 4 Wochen nach Serienauslauf schriftlich dem zuständigen BOS Disponenten zur Abnahmeverpflichtung anzumelden. Bis zur endgültigen Klärung der Abnahmeverpflichtung hat der Lieferant das angemeldete Material vorschriftsmäßig verpackt und ordnungsgemäß einzulagern. BOS behält sich vor, das angemeldete Überhangmaterial mengenmäßig und auf i.o.-qualität visuell zu überprüfen. In diesen Fällen ist das Material sortenrein, gekennzeichnet mit der entsprechenden BOS Teile - Nummer inklusive Artikelbezeichnung sowie der Ist -Füllmenge pro Lademittel aufzubereiten. Bei den Abnahmemengen gemäß 11

12 Materialfreigabe sind zusätzlich zu den Lieferantendaten die BOS Teilenummer und -bezeichnung auszuweisen, in dem das Vormaterial einfließt. Darüber hinaus ist das Material so zur Verfügung zu stellen, dass es bei der Abnahme von allen Seiten zugänglich ist. Mussbestandteile auf dem Lieferschein - Adresse des Bestellers / Empfängers - Versandadresse, falls diese von der Bestell- / Empfangsadresse abweicht - Lieferschein Nummer und Lieferschein - Datum - Name und Adresse des Absenders - Name des Bestellers / Disponenten - BOS Lieferanten Nummer - BOS Lieferabruf - Nummer mit Übermittlungsnummer - Teile-Nummer des gelieferten Materials - Teilebezeichnung - Liefermenge mit Angabe der Mengeneinheit - Versandart - Angabe des Spediteurs - Versandbedingung - Anzahl und Art der Verpackungsbehälter - Brutto- / Nettogewicht der gelieferten Ware 12

13 Erstmuster sind grundsätzlich mit einem getrennten Lieferschein anzuliefern, auf dem deutlich der Vermerk Erstmuster zu erkennen ist und die Information des vorliegenden Zeichnungsstandes enthalten ist. EU-Lieferanten Zoll Alle Lieferanten sind grundsätzlich zur Abgabe einer Lieferantenerklärung nach EWG-Verordnung 1207/2001 an das tangierte Bestellwerk verpflichtet. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, ist die Angabe der Umsatzsteuer-Identnummer obligatorisch. Die zur Intrahandelsstatistik meldepflichtigen Daten sind auf den Lieferpapieren anzugeben. Weitere Informationen unter Ursprungszeugnis/ Lieferantenerklärung. (siehe Anlage 5) Drittlandslieferungen Die Exportfreimachung obliegt grundsätzlich dem Lieferanten. Alle für den grenzüberschreitenden Verkehr benötigten Papiere und Dokumente, vor allem Präferenznachweise, müssen vom Lieferanten auf dessen Kosten erbracht und der Sendung beigefügt werden. Die Reklamationsabwicklung (Zoll) für Rückware obliegt dem Lieferanten, der dies in Abstimmung mit BOS oder dem beauftragten BOS-Generalprovider durchführt. Transportkosten für Reklamationsware sind vom Lieferanten zu tragen. Ausfuhrnachweise In den Fällen, in denen der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet versendet hat ( Versendungsfälle ), hat der Unternehmer den Ausfuhrnachweis regelmässig zu führen: - durch einen Versendungsbeleg, insbesondere Frachtbrief, Konossement, Postlieferschein oder deren Doppelstücke - durch einen sonstigen handelsüblichen Beleg, insbesondere durch eine Bescheinigung des beauftragten Spediteurs 13

14 oder durch eine Versandbestätigung des Lieferers. Transporte Für Lieferanten mit FCA Incoterm gilt folgende Vereinbarung: Nach Beladung des LKW geht die Gefahrenübertragung an BOS über. Die Transportverantwortung obliegt ebenfalls BOS. Bei Incoterms, die in die Rubrik Ankunftsklauseln fallen, obliegt die Transportverantwortung dem Verkäufer und somit dem Lieferanten. Es ist somit für den Lieferanten empfehlenswert eine Transportversicherung abzuschließen, allerdings ohne Mehrkosten für den Kunden. Weitere Informationen unter Transportversicherung. (siehe Anlage 6) Die Ladezeiten sind mit dem beauftragten Spediteur und Lieferanten verbindlich abzustimmen. Dabei hat die termin- und mengengerechte Belieferung der BOS Werke absolute Priorität. Seitens des beauftragten Spediteurs ist für den Transport zwischen Lieferanten und Wareneingang im BOS Werk oder DSC (distribution service center) grundsätzlich die günstigste Fahrstrecke zu wählen. Des Weiteren sind Alternativrouten zu planen, um eventuelle Ausfallzeiten, die durch Streckensperrungen, Stau oder Unfall bedingt sein können, zu vermeiden. Transportabwicklung Jede Änderung der Frachtbasis, z.b. durch Verlagerung der Produktion, sind dem BOS Einkauf und der Logistik frühzeitig, schriftlich anzuzeigen und freizugeben. Durch verspätete Avisierung des Transports durch den Lieferanten kann es zu zeitlichen Engpässen und in der Folge zu Mehrkosten kommen. Der Nachweis für das verspätete Avis erfolgt durch den Spediteur. Eventuell anfallende Sonderfahrtkosten gehen zu Lasten der Lieferanten. Bei termingerechter Bereitstellung und verspäteter Abholung gehen die Kosten zu Lasten des 14

15 Spediteurs. Informationen zur Warenannahme: siehe Anlage 7 Warenannahme Wichtiger Hinweis: aufgrund von Werksferien und / oder kundenbedingten Nachfrageverschiebungen sind die Wareneingangszeiten variabel zu gestalten und sollten im Einzelfall direkt in den Produktionsstätten erfragt werden. (Siehe dazu Kommunikationsmatrix) Ablaufstörungen / Transportwesen Störungen z. B. Terminverschiebung des Ladefensters sind dem zuständigen Disponenten/Besteller des Abnehmerwerks und dem beauftragten Spediteur unverzüglich, unter Angabe des Grundes und der Art der Störung zu melden. Die durch die Störung verursachten Kosten werden nach dem Verursacherprinzip gemäß Formblatt Störmeldung Logistik abgerechnet. (siehe Anlage 8) Anlieferungen, die zu Störungen im Prozess führen, werden anhand des Formblattes Störmeldung Logistik erfasst. Die daraus resultierenden Aufwendungen werden nach dem Verursacherprinzip pauschal mit weiterbelastet. Des Weiteren fließt die Störmeldung unmittelbar in die aktuelle Lieferantenbeurteilung ein. 15

16 Rückversand von Reklamationsware Der frei Haus (Bestimmungsort) DDP- Lieferant hat nach Zusendung des Prüfberichtes innerhalb von 5 Arbeitstagen die reklamierte Ware abzuholen. Ausnahmeregelungen können im Einzelfall mit dem tangierten BOS Werk selbständig getroffen werden. Erfolgt keine Abholung der reklamierten Ware innerhalb von 5 Arbeitstagen, veranlasst BOS den Rückversand unfrei per Teilfracht. Bei FCA - Lieferbedingungen erfolgt der Rückversand mit dem BOS Frachtführer zu Lasten des Lieferanten. Sonderfahrten Sonderfahrten zu Lasten von BOS sind grundsätzlich mit dem zuständigen Disponenten / Besteller abzustimmen. Dabei ist zu klären welche Lieferbedingung und Transportmittel einzusetzen sind. Sonderfahrten, die zu Lasten des Lieferanten gehen, sind ebenfalls anzumelden. Für derartige Frachten ist vom zuständigen BOS Logistiker das ausgefüllte Formular für Sonderfahrten zu übermitteln. Sämtliche Sondertransport- und die daraus resultierenden Folgekosten werden grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip gemäß Formblatt Sonderfahrt abgerechnet. (siehe Anlage 9 ) 16

17 Notfallkonzept Material- und Informationsfluss Grundsätzlich ist vor Serienstart für den Material- und Informationsfluss ein Notfallkonzept an das jeweilige BOS- Werk zu übergeben. Die in der Prozesskette involvierten Lieferanten sind in das Notfallkonzept mit einzubeziehen. Das Notfallkonzept muss folgende Bestandteile beinhalten: Ausweichstandorte Aufzeigen der möglichen Transportrisiken inkl. der Absicherungsmaßnahmen (Notfallkonzept Transportwesen) Gewährleistung einer permanenten Sendungsverfolgung Sicherstellung, d.h. Konzept / Tool, einer durchgehenden Vormaterialversorgung Permanente Verfügbarkeit der Hard- und Software Absicherung der Einsetzbarkeit der notwendigen Produktionsanlagen und somit Ausschluss von Fertigungsausfällen aufgrund von Produktionsanlagenausfall Sicherstellung der Arbeitsanweisungen, die durch die Mitarbeiter beeinflussbaren Prozesse dokumentieren und gewährleisten Treten Störungen auf, so hat der Lieferant umgehend das betroffene Werk zu informieren. Dies bildet die Voraussetzung, zur Sicherstellung, dass die Produktion im Werk und somit unser Kunde weiterhin versorgt werden kann. 17

18 Verpflichtungserklärung / Commitment Mit den Logistik-Bedingungen von BOS (Seiten 1 bis 18 sowie Anlagen 1 bis 9; abgedruckt unter sind wir einverstanden. Die Logistikbedingungen bilden einen Teil unserer Lieferverpflichtung. Wir verpflichten uns, die Logistikbedingungen an die betroffenen Mitarbeiter in unserm Haus weiterzuleiten und die Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Lieferanten Nummer: Version: Stand: Datum Unterschrift Firmenstempel 18

19 1. Anlage: Verpackungsdatenblatt Verpackungsdatenblatt Serienverpackung: Ersatzverpackung: Vorserienverpackung: Kunde: BOS-Werk: Ansprechpartner: Telefon: Allgemeine Angaben: BOS Teilenummer: Bezeichnung: Teilegewicht in Kg: Verpackungsdaten: Lieferant: Name: Lieferanten-Nr.: Ansprechpartner: Telefon: Projekt: Bedarf pro Tag: (240 AT p.a.) Ladungsträger (LT) Bezeichnung LT Code Aussenabmessungen in mm Innenabmessungen in mm Länge Breite Höhe Länge Breite Höhe Gewicht (Tara) in Kg Mehrweg/ Einweg Stapelfaktor LT Kosten in Hilfspackmittel Code Länge Breite Höhe Gewicht (Tara) in Kg Anzahl pro LT Verwendung Kosten in Inlay Zwischenlagen Deckel klappbar (ja/nein) LT Höhe geklappt in mm Teile in LT Gewicht (Brutto) Umlaufbestand in Stück Ladeeinheit (LE) LE Typ Code Länge Breite Höhe Gewicht (Tara) in Kg Teile je LE Stapelfaktor Anzahl LT auf LE 0 Hilfspackmittel Code Länge Breite Höhe Gewicht (Tara) Anzahl pro LE Mehrweg / Einweg Kosten in Palette Zwischenboden Deckel Füllmaterial Verbundband vorhanden (ja/nein) Gewicht Brutto in Kg Umlaufbestand in Stck Gesamtkosten pro Verpackung in 0 Photo: Photo: innen Photo: aussen Bemerkungen/Freigabe: Bemerkungen: Freigabe Lieferant: Name: Freigabe BOS Logistik: Name: Freigabe BOS Qualität: Name: Unterschrift Datum zurück

20 2.Anlage: Lieferantendatenblatt Logistik Lieferantenname: PLZ: Tel.: Straße: Ort: Fax: Lieferungen: ab Werk frei Haus sonstiges Produktion: 1-schichtig 2-schichtig 3-schichtig Erreichbarkeit Mo.-Do.: Fr.: Sa.: der Logistik:

21 Lieferantendatenblatt Logistik zurück

22 Anlage: Erläuterungen zum Lieferabruf

23 23

24 2. Feldbeschreibung zum Lieferplanabruf 1 Adressfeld Postanschrift des Lieferanten. 2 Lieferplannummer Pro Materialnummer erhält jeder Lieferplan eine Lieferplannummer 3 Lieferantenummer Von BOS festgelegte Lieferantennummer 4 SCC Supply Chain Coordinator - Disponent. Zuständiger SCC (Disponent ) zu dieser Materialnummer 5 Durchwahl Telefon Telefondurchwahl des zuständigen SCC Weitere Telefonnummern in Punkt Addresse Adresse des zuständigen SCC. 7 Seite Seite: X / Y Anzeige der Seitenanzahl 8 Lieferanschrift An die hier angegebene Adresse sind die abgerufenen Materialien zu liefern. 9 Lieferplan Nr. Diese Lieferabrufnummer zeigt die fortlaufende des aktuellen Lieferabrufes an. 10 Lieferabruf Datum Tag und Uhrzeit, an dem der aktuelle Lieferplan erzeugt wurde. 11 Material Jedem Material ist eine zwölfstellige Materialnummer mit Materialbezeichnung zugeordnet. 24

25 12 Eingeteilte Menge/Gelieferte Menge Kumulierte Mengen aller eingeteilten bzw. gelieferten Mengen des Lieferplanes 13 Letzte Lieferung Angabe des Datums des letzten vereinnahmten Wareneinganges mit gelieferter Stückzahl und Lieferscheinnummer. 14 Freigabe Angabe der Dauer der gewährten Freigaben. 15 Liefertermin Anzeige der eingeteilten Liefertermine nach aktuellen Lieferplan. 16 Liefermenge Die angegebene Stückzahl der eingeteilten Bedarfsmenge zum jeweiligen Liefertermin. 17 Differenz Mengenabweichung pro Liefertermin zum vorangegangenen Lieferplan. 18 Rechnungsanschrift An die hier angegebene Adresse ist die die Rechnung zu stellen. 19 Adressdaten Adressdaten von BOS 20 Zusatzangaben Notwendige Zusatzinformationen für den Lieferplan. 21 Logistics Manager Name des BOS Logistics Manager und Name des SCC. 25 zurück

26 3.Anlage: Transport - Notfallkonzept Lieferant / BOS - Werk PKW Versender Fa....Handy... Tel :... Zoll/Grenze Empfänger Kosten Kleintransporter: PKW: LKW Hub- Schrauber Charterflug Linienflug Versender Fa....Handy... Tel :... Versender Fa....Handy... Tel :... Versand - Flughafen Versender Zoll nur bis... Versender Zoll nur bis... Versand - Flughafen Grenze Zoll Landepl. Zoll/Grenze Ziel - Flughafen Ziel - Flughafen Zoll Zoll nur bis... Zoll Zoll nur bis... Empfänger Empfänger Empfänger Empfänger Kosten LKW: Kosten pauschal: Kosten pauschal: Kosten pauschal: zurück

27 4.Anlage *Rückstandsabbauplan zurück Rückstandsabbauplan Kunde: Artikel: Artikel-Nr.: Kunde BOS Werk: Startdatum: tt.mm.jjjj Artikel-Nr.: BOS KW "ww" Rück- Mo Di Mi Do Fr Sa So stand tt.mm tt.mm tt.mm tt.mm tt.mm tt.mm tt.mm 0 Bedarf 0 Produktion 0 Lagerbestand + 0 Lieferstatus Warenausgang Planabweichung KW "ww" Rück- Mo Di Mi Do Fr Sa So stand tt.mm tt.mm tt.mm tt.mm tt.mm tt.mm tt.mm 0 Bedarf 0 Produktion 0 Lagerbestand + 0 Lieferstatus Warenausgang Planabweichung

28 5.Anlage Ursprungszeugnis/ Lieferantenerklärung Präferenzen, Warenursprungsregeln im Außenhandel: Bei der Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs wird der Begriff des Warenursprungs häufig verwendet. Man unterscheidet hauptsächlich den präferenziellen und den nicht präferenziellen Ursprung, auch handelspolitischer oder auch IHK-Ursprung genannt. Für uns ist vorwiegend der präferenzielle Ursprung relevant, weshalb auf den handelspolitischen Ursprung nur kurz eingegangen wird. 1) Nicht präferenzieller Usprung: Im Gegensatz zum präferenziellen Ursprung gilt der nicht präferenzielle Ursprung für alle Waren und nicht nur für bestimmte Warenkreise. Jeder Ware kann aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte ein handelspolitischer Ursprung zugewiesen werden. Dieser Ursprung dient in der Regel der Steuerung der Handelsströme, Einfuhrgenehmigungen und lizenzen knüpfen ebenso an den handelspolitischen Ursprung an wie Antidumpingmaßnahmen. Der handelspolitische Ursprung dient auch anderen Zwecken: - Das Ursprungszeugnis wird als zahlungsauslösendes Dokument verwendet, wenn der Kunde dies laut Akkreditiv bzw. Kaufvertragsbedingungen ausdrücklich vorschreibt, oder wenn es die Zollbehörde des Importlandes verlangt. - Der Nachweis des handelspolitischen Ursprungs ist notwendig für die Gewährung von Ausfuhrbürgschaften. - Der handelspolitische Ursprung wird ausschließlich durch ein Ursprungszeugnis (Form A) nachgewiesen, das durch die Industrie- und Handelskammer ausgestellt wird. Als Rechtsgrundlage gilt der Zollkodex der EG.

29 2) Präferenzieller Ursprung: Waren, die über einen präferenziellen Ursprung verfügen, erhalten bei der Zollabwicklung Vorteile; sie können zu einem ermäßigten Zollsatz oder zollfrei eingeführt werden. Der präferenzielle Ursprung basiert auf ein- oder zweiseitigen Abkommen, Präferenzmaßnahmen im Rahmen von Zollunionen, Freihandelszonen oder zugunsten der weniger entwickelten Länder (siehe Übersicht: Die Präferenzräume der EG ). In diesen Abkommen, welche die EG mit einzelnen Staaten oder Staatengruppen abgeschlossen hat, werden der begünstigte Warenkreis und die im jeweiligen Abkommensgebiet vorzunehmenden Be- und Verarbeitungsschritte exakt festgelegt. Welchem Land die Ursprungseigenschaft einer Ware zugerechnet wird, ergibt sich aus den Be- und Verarbeitungslisten zu den Ursprungsprotokollen. Hier gilt das Prinzip der sog. ausreichenden Be- und Verarbeitung. Für jede HS- Position (Zolltarif) sind die Kriterien festgeschrieben, die erfüllt sein müssen, um aus einem drittländischen Vormaterial eine Ursprungsware zu fertigen. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Zollvorteilen im Empfangsland ist die Vorlage der jeweils vorgesehenen Nachweise z. B. EUR 1- Warenverkehrsbescheinigung. Ab wurde die EU um folgende Staaten erweitert: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Mit dem Beitritt wenden die neuen EU-Mitglieder die von der EG abgeschlossenen Präferenzabkommen und autonomen Präferenzregelungen an.

30 Außerdem werden die Beitrittsländer als neue Mitgliedstaaten der EG Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraums, sowie der Freihandelsabkommen mit Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz (EFTA). Bis auf die Beitrittsländer Malta und Zypern gehören alle neuen Mitglieder zur Paneuropäischen Kumulationszone (PEK) mit voller diagonaler Kumulierung (bilaterale Abkommen). Zwischen der EG, den vier EFTA- Staaten und den Staaten Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowenien, Bulgarien, Rumänien, Estland, Lettland und Litauen wurde ein einheitlicher Wirtschaftsraum geschaffen. Seit ist die Türkei in das Präferenzsystem neu aufgenommen. Ursprungswaren einer dieser Vertragsparteien bleiben Präferenzwaren in allen anderen Partnerstaaten. Voraussetzung ist, dass diese Waren nur in diesen Staaten be- oder verarbeitet oder auch nur gehandelt werden. Bis zur EU- Erweiterung wurde für die entsprechenden Beitrittsländer ab innerhalb der PEK die Präferenzursprungseigenschaft der Waren bis über die Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE) oder über die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 ab Warenwert nachgewiesen. Ermächtigte Ausführer (EA) können die UE ohne Wertgrenze, also ohne EUR 1 unter Angabe der Bewilligungsnummer des Zollamts abgeben (vereinfachte Zollbewilligung). Nach dem Beitritt wird der präferenzielle Ursprung durch die Lieferantenerklärung nachgewiesen. Diese ersetzt die UE oder die EUR 1. Dies betrifft bei uns die Werke BOS PL, BOS CZ und BOS HU. Es gilt: Präferenzberechtigte Ursprungswaren der Beitrittsländer sind dann präferenzberechtigte Ursprungswaren der EG. Diese nehmen an allen Abkommen teil, die die EG mit Drittländern abgeschlossen hat. Zum Beispiel ist dann auch mexikanische Ursprungsware in Polen präferenzberechtigt und umgekehrt. Für Sendungen nach und von BOS Rumänien gilt: Weiterhin als Mitglied der PEK (Paneuropäische Kumulation) Nachweis über EUR 1 bzw. UE (Ursprungerklärung) auf der Rechnung, andernfalls fällt Zoll an; weiterhin sind alle Zollformalitäten notwendig.

31 3) Lieferantenerklärungen nach Verordnung (EG ) 1207/ 2001 : Die EG hat mit diversen Staaten Präferenzabkommen über eine Zollbefreiung bzw. Zollbegünstigung im Warenverkehr abgeschlossen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, muss das exportierende Unternehmen prüfen, ob die Ware nach den Kriterien des jeweiligen Präferenzabkommens gefertigt wurde. Es ist also die präferenzielle Ursprungseigenschaft festzustellen. Dies ist umso schwieriger, wenn ein Ausführer nicht selbst Hersteller der Ware ist, sondern sein Exportprodukt als Handelsware von einem Vorlieferant aus der BRD oder einem anderen Mitgliedstaat der EU bezogen hat. Das zum Nachweis der Ursprungseigenschaft und damit zur Zollbegünstigung führende Dokument EUR 1 oder UE auf der Rechnung darf nur ausgestellt werden, wenn der präferenzielle Ursprung der Ausfuhrware nachgewiesen werden kann. Um den Nachweis zu erleichtern, gibt es das System der Lieferantenerklärung ( LE ). Im ersten Schritt muss der Hersteller prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erlangung der Ursprungseigenschaft, z.b. eine ausreichende Be- oder Verarbeitung in seinem Betrieb erfüllt wurden. Wenn ein Lieferant regelmäßig über einen längeren Zeitraum einen bestimmten Käufer mit einer Ware beliefert, so kann er eine Langzeitlieferantenerklärung abgeben. Sie darf bis zu einer Frist von maximal einem Jahr ausgestellt werden. Die LE ist auf der Handelsrechnung oder einem ihr beigefügten Blatt abzugeben ( siehe Datei Wortlaut LE ). Vordrucke für Langzeit-LE`s sind auch bei Formularverlagen ( z.b. C.W.Niemeyer, Kohlhammer Verlag etc. ) oder bei der IHK erhältlich. Die LE muss original vom Lieferanten unterzeichnet sein und ist eine privatrechtliche Zusicherung, mit der dem Kunden bestimmte Beschaffungsmerkmale einer Ware erklärt werden. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Erklärung unrichtig war, hat der Anwender der LE die Folgen zu tragen. Es ist daher wichtig, dass sich Lieferant und Kunde über die Folgen unrichtig abgegebener Lieferantenerklärungen im Klaren sind. Abschließende Feststellung zum Thema Präferenzregeln: Diese Bestimmungen gelten beim Warenverkehr zwischen den EU- Mitgliedstaaten und den Staaten, mit denen Präferenzabkommen ratifiziert worden sind. Warenverkehre zwischen den Mitgliedstaaten und den Beitrittskandidaten unterliegen keinen Zollformalitäten mehr. Es erfolgt nur noch eine statistische Erfassung der Warenbewegung im Rahmen der Intrahandelsstatistik.

32 Intrastat/ Warenverkehr in der EU Innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftlicher Erwerb Umsatzsteueridentifikationsnummern. Bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU sprechen wir nicht von Ausfuhren oder Einfuhren; diese Begriffe sind dem Warenverkehr mit sog. Drittländern vorbehalten, sondern von innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Innergemeinschaftlichen Erwerben. Seit Einführung des Binnenmarkts 1993 gibt es für den Güterverkehr weder Zollgrenzen noch Zollkontrollen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Aus der Sicht des EU- Lieferanten sind Verkäufe in andere Mitgliedstaaten umsatzsteuerfrei, wenn es sich beim Kunden um ein Unternehmen mit Umsatzsteueridentifikationsnummer (Id- Nummer) handelt und das Verbringen der Ware in ein anderes EU- Land durch Transportdokumente oder Empfangsbestätigungen nachgewiesen werden kann. Solche Dokumente sind z.b.: Verbringungsnachweise durch Spediteure oder Frachtführer nach 17 a Abs.4 Nr.2 UST DV (Umsatzsteuerdurchführungsverordnung). Deutsche Unternehmen, die ihre Produkte in andere EU- Staaten verkaufen, brauchen also die Umsatzsteuer nicht zu berechnen, wenn die genannten Bedingungen eingehalten sind. Allerdings müssen auch alle EU- Lieferanten eine eigene nationale Id- Nummer besitzen. In Deutschland wird diese vergeben vom: Bundesamt für Finanzen ( BfF) Außenstelle Saarlouis Saarlouis Tel.: 06831/ 4560 Fax: 06831/

33 Das BfF erteilt auch Auskünfte zur Richtigkeit ausländischer Id- Nummern. Der Lieferant hat die eigene und die Id- Nummer seines Kunden auf seiner Rechnung zu vermerken. Notwendig ist ferner ein Hinweis auf der Rechnung, dass es sich um eine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung handelt. Rechnungsstellung bei Steuerbefreiung: Unternehmen, deren Warenlieferungen aufgrund der vorstehend genannten Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit sind, müssen auf ihren Rechnungen neben den allgemein üblichen Angaben zusätzlich folgende Punkte vermerken: - Hinweis auf Steuerbefreiung der Lieferung z.b.: Steuerbefreit nach 4 Nr.16 i.v.m. 6a UstG. - Eigene UST- IdNr. - UST IdNr. des Abnehmers Die vom Lieferanten und vom Abnehmer verwendeten UST- IdNr. müssen von jeweils unterschiedlichen Mitgliedstaaten erteilt worden sein. Zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Erwerbsbesteuerung des innergemeinschaftlichen Handels sind die EU- Lieferanten verpflichtet, vierteljährlich Zusammenfassende Meldungen über ihre steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen abzugeben. Empfänger der Meldungen ist in Deutschland das Bundesamt für Finanzen Außenstelle Saarlouis. Der EU- Kunde hat für die Ware Erwerbssteuer zu entrichten, die der jeweils in seinem Land geltenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) entspricht. Bemessungsgrundlage dafür ist die Lieferantenrechnung, vorsteuerabzugberechtigte Unternehmen- das sind alle Unternehmen mit UST-IdNr.- können die Erwerbssteuer als Vorsteuer von der eigenen UST- Schuld abziehen. Liegen die jährlichen gesamten innergemeinschaftlichen Warenversendungen bzw. -eingänge jeweils über , sind die Unternehmen verpflichtet, sog. Intrastatmeldungen abzugeben.

34 Empfänger dieser monatlichen Meldungen ist das: Statistische Bundesamt ( StBA ) Gustav- Stresemann- Ring Wiesbaden Tel.: 0611/751 Fax: 0611/ Allgemeine Informationen: Tel.: +49(0)611/ Fax: +49(0)611/ info@destatis.de Internetadresse: Die Anleitung zum Ausfüllen der Intrastatvordrucke und allgemeine Hinweise können unter folgender Internetadresse abgerufen und ausgedruckt werden: Die Liefer- und Eingangsmeldungen können auf vorgeschriebenen Formularen vorgenommen werden ( erhältlich bei der IHK, bei den Formularverlagen oder beim Statistischen Bundesamt ). Es sind auch elektronische Meldeformen über das StBA möglich. Für Internetanmeldungen stellt das StBA das sog. W 3 Stat- Meldesystem zur Verfügung ( damit arbeitet BOS HQ bereits seit längerer Zeit ). Infos darüber unter: Der Berichtszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat, in der der innergemeinschaftliche Warenverkehr stattgefunden hat, spätestens muss die Meldung bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats erfolgen. zurück

35 6.Anlage Transportversicherung Schadensregulierung: Gütertransporte in alle Welt unterliegen immer dem Transportrisiko des Verlustes oder der Beschädigung, auch mit daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden (Verspätete Lieferung, Bandstillstand usw.) Die Haftungsregeln für Frachtführer sind in nationalen und internationalen Gesetzesvorschriften festgelegt. Die Regeln beschreiben Haftungsausschlüsse und Haftungshöchstgrenzen. Beispiele für einige Frachtführerhöchsthaftungsgrenzen: - Frachtführer Straße national (HGB) und international (CMR) = 8,33 SZR (Sonderziehungsrechte) = c.a. 10 pro kg Brutto - Luftfracht national (HGB), international (Warschauer Abkommen) ca. 25 pro Kg. Es ist Fakt, dass die Frachtführerhaftungshöchstgrenzen sehr niedrig sind, und bei einer Schadensregulierung im Einzelregreß meistens ein Verlust entsteht ( Unterdeckung ). Die Frachtführerhaftung ist eine Gefährdungshaftung, die per Gesetz geregelt ist. Um einen vollen Deckungsschutz zu erreichen, ist es notwendig, den Versicherungsschutz im Verhältnis zum Warenwert der transportierten Ware anzupassen und aufzustocken. Wer die Versicherung einzudecken hat richtet sich zunächst nach den Vertragsvereinbarungen bzgl. des Liefervertrags und den INCOTERMS. Hier wird nicht nur geregelt wer die Frachtkosten trägt, sondern auch wann das Gefahrenrisiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Aus der Regelung des Gefahrenübergangs ergibt sich, wer die Versicherung des Transportrisikos eindecken muss.

36 Bis zum gab es im Transportbereich folgende Versicherungskonstellationen: 1) Nach den AdSP (Allgemeine deutsche Speditionsbedingungen) war der Spediteur verpflichtet, für den Verlader die Schadensversicherung nach SLVS (Speditions- und Lagerversicherungsschein) einzudecken. Die Prämie richtete sich für jede Einzelsendung nach dem Warenwert. 2) Man hat seine gesamten Warenströme ( Importe und Exporte ), bei denen die Gefahrtragung gegeben war aufgrund von Verkaufspreisen bewertet. Auf Basis dieser Umsätze war es möglich, eine laufende Police bei einem Transportver sicherer abzuschließen. Vorteile gegenüber SLVS: - Bessere Abwicklung der Schadensregulierung ( Universalversicherer ). Der Schaden wird auf jeden Fall reguliert. Der Transportversicherer bezahlt und regressiert sich je nach den gesetzlichen Bestimmungen. - Der Vertrag kann auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten werden. - Die Prämie wird individuell und risikogerecht kalkuliert. Guter Verlauf wird belohnt. - Vermögensschäden sind versicherbar. Hatte sich ein Unternehmen zu einer laufenden Transportversicherunspolice entschieden, war es notwendig, dem Spediteur gegenüber das sog. Verbot auszusprechen oder als Verzichtskunde aufzutreten. Dies war notwendig, um die automatische Speditionsversicherung (SLVS) zu unterbinden, da ja der Spediteur nach AdSP verpflichtet war, diese einzudecken. Also, entweder man hatte eine Transportversicherung oder wenn nicht war der Versicherungsschutz durch den Spediteur gedeckt.

37 Heute, nach dem gibt es diesen Automatismus des Spediteurs nicht mehr. Die AdSP wurden geändert (Folge der Transportrechtsreform von 1998). Die SLVS gibt es also nicht mehr. Wesentliche Änderungen: - Wegfall der Versicherungsautomatik - Einführung von Warengruppen mit unterschiedlichen Prämiensätzen. - Separate Behandlung besonders gefährdeter bzw. hochwertiger Güter. - Zum Teil drastisch erhöhte Prämiensätze. Aufgrund dieser Änderungen, die auch bei der Erteilung des Speditionsauftrags mit großem Mehraufwand verbunden sind (Warenwert und genaue Bezeichnung des Gutes muss angegeben werden), ist es mehr denn je aktuell, sich eine maßgeschneiderte Transportversicherung mit laufender Police kalkulieren zu lassen. BOS besitzt keine Transportversicherung in Form einer laufenden Police. Für den Abschluss einer Versicherung sind empfehlen: z.b. Helvetia, HDI, Allianz, Aon Jauch & Hübener etc. Wenn die Situation im Unternehmen unklar ist, ob eine Transportversicherung zu teuer ist, sollte auf jeden Fall bei jeder Einzellieferung der Warenwert angegeben werden, dann deckt der Spediteur mit Hilfe einer Prämientabelle den Versicherungsschutz ein, aber nur aufgrund der Beauftragung, nicht mehr automatisch. Dasselbe gilt im Seeverkehr mittels einer All Risk Versicherung. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, mit dem Spediteur eine individuelle Absprache zu treffen. Sollten beide Möglichkeiten nicht angewandt werden, besteht nur verminderter, viel zu geringer Versicherungsschutz nach der schon dargestellten Frachtführerhaftung mit c.a. 10 pro kg. zurück

38 7.Anlage Warenannahme (1) Wareneingang Informationen BOS Standorte Öffnungszeiten (Ortszeit) Beladungsweise LKW Anzahl LKW Überdachter Werktage samstags seitlich heck Entladung gleichzeitig Wareneingang BOS BE 8:30 bis 16:30 geschlossen ja ja 1 ja BOS CN 8:00 bis 17:00 geschlossen ja ja 1 möglich BOS DE Stuttgart 7:00 bis 16:00 geschlossen ja ja 1 teilweise (Freitags bis 15:00) BOS HU Mosonszolnok 6:00 bis 21:00 geschlossen ja nein 2 nein BOS DE Leutkirch 7:00 bis 15:15 geschlossen ja ja 1 ja BOS MEX Irapuato 8:30 to 17:30 geschlossen nein ja 3 ja BOS MEX Puebla 7:00 bis 22:00 möglich möglich ja 1 möglich BOS PL 6:00 bis 21:00 geschlossen möglich ja 1 möglich BOS RO 8:00 bis 20:30 geschlossen ja ja 2 möglich BOS DE Schwallungen 7:00 bis 15:30 geschlossen ja ja 1 nein BOS DE Trusetal 7:00 bis 18:00 geschlossen ja ja 1 nein BOS CZ 7:00 bis 18:00 geschlossen nein ja 1 nein BOS US 7:00 bis 2:00 möglich nein ja 2 möglich BOS DE Reichenbach 7:00 bis 12:00 geschlossen ja ja 1 nein 13:00 bis 15:30 (Freitags bis 14:00) BOS HU Györladamer 6:00 bis 22:00 geschlossen ja ja 1 nein zurück

39 Anlage 8:*Störmeldung Logistik Störmeldung Logistik Nr.: Fax: Ausstelldatum: Tel.: Lieferant.: Lieferanten-Nr.: BOS Teile-Nr.: Lieferschein Nr.: LS-Datum BOS Ansprechpartner Name/Tel./ Verteiler: Lieferant Logistikfehler Anzahl Fehlerpunkte Mengendifferenz zu Lieferschein Menge SOLL. / Menge IST Warenbezeichnung / Auszeichnung Fehlende oder unvollständigte Auszeichnung 10 Inhalt der Verpackung ist falsch 55 Auszeichnung falsch am Behälter angebracht 10 Mangelhafte Anlieferung Anlieferung nicht sorten - oder laderein 20 Verpackung / Behältnis Teile nicht gemäß Verpackungsdatenblatt verpackt 10 Ladegewicht, Stapelhöhe nicht nach Verpackungsvorgabe 10 Unsaubere Verpackung 10 Termin Nichteinhaltung Liefertermin mit Folge Sonderfahrt 55 Nichteinhaltung Liefertermin mit Folge Abriss in BOS-Fertigung 110 Nichteinhaltung Liefertermin mit Folge Abriss bei Kunde 550 Anlieferung außerhalb des definierten Lieferzeitfensters 30 Beschädigung Beschädigungen am Teil durch falsches Verpacken 30 Beschädigter Behälter / Zusatzverpackung 20 Lieferpapiere Falsch ausgefüllte Papiere 20 Fehlende Papiere 20 DFÜ - Lieferschein fehlt (falls EDI implementiert) 20 Lademittel falsch auf dem Lieferschein deklariert 30 logistisch n.i.o Teile (Menge, Mengeneinheit) Bemerkung Ersatzlieferung unverzüglich notwendig: Ja Nein Bearbeitungskosten Logistik 100,- Lieferantenstellungnahme bis spätestens: zurück

40 Anlage 9: *Formblatt Sonderfahrt zurück

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