Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

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1 Kathrin Braun Was auf dem Spiel steht: Menschenwürde, Vertrauen und Sicherheit im demokratischen Rechtsstaat. Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die freundliche Vorstellung und besonderen Dank für die Einladung. Ich möchte dem Steirischen Landtag zunächst meine Hochachtung aussprechen für die Initiative "Für eine lebendige Erinnerungskultur in der Steiermark" und die Ausrichtung dieser Veranstaltung. Sie setzen ein Zeichen gegen Hass und Gewalt, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus und für die aktive Verteidigung von Menschenrechten und Demokratie. Ein Parlament ist als Kerninstitution der Demokratie ein würdiger Ort um ein solches Zeichen zu setzen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich selbst habe in den letzten Jahren oft bemerkt, dass ich offenbar die rechtsstaatlich verfasste, liberale Demokratie lange Zeit für selbstverständlich gehalten habe, für etwas, das einfach da ist wie die Luft, die man atmet. Ich habe meinen Studierenden die Grundzüge des demokratischen Rechtsstaates erklärt, ich habe oft die unzulängliche Umsetzung mancher seiner zentralen Prinzipien kritisiert, z.b. in Bezug auf die mangelnde politische Gleichheit zwischen Männern und Frauen, aber die Wünschbarkeit des liberalen demokratischen Rechtsstaats schien mir außer Frage zu stehen. Ich brauchte ihn als Politikwissenschaftlerin nicht zu verteidigen, sondern nur zu erklären so dachte ich. Dieses Grundvertrauen ist mir heute verloren gegangen. Heute weiß ich, dass der demokratische Rechtsstaat keine Selbstverständlichkeit (mehr) ist. Wir müssen uns in der Politikwissenschaft, in der Politik, in der Zivilgesellschaft, in Schule und Universität, am Arbeitsplatz damit auseinandersetzen, dass seine Prinzipien angefochten, in Frage gestellt und relativiert werden. Und wir sollten uns darüber verständigen, was auf dem Spiel steht, was wir zu verlieren haben, was wir verteidigen wollen und warum. 1

2 Bis vor wenigen Jahren herrschte in der Politikwissenschaft die Auffassung vor, dass die Demokratie als Staats- und Regierungsform auf einem historischen Siegeszug rund um die Welt ist: Als normatives Leitbild ist die Demokratie heute weltweit unumstritten und konkurrenzlos, so oder so ähnlich konnte man es in zahlreichen politikwissenschaftlichen Handbüchern lesen (Brusis, Hillenbrand and Thiery 2012). Heute ist die Demokratisierungseuphorie verflogen und hat einer weit verbreiteten Sorge und Beunruhigung Platz gemacht. Ich komme darauf zurück. Wir gedenken heute der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau. Wir gedenken der Menschen, die dort umgebracht wurden: Vor allem Jüdinnen und Juden, aber auch Roma, Sinti, Homosexuelle, Polinnen und Polen, Menschen, die als asozial, arbeitsscheu, schwer erziehbar oder auf Grund anderer Zuschreibungen als minderwertig und rechtlos gebrandmarkt worden waren. Sie waren Opfer einer radikalisierten Form dessen, was Wilhelm Heitmeyer gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nennt (Heitmeyer 2005). Verstörend ist bis heute die Frage, wie es dazu kommen konnte vor allem, wie es dazu kommen konnte in Ländern wie Deutschland und Österreich, die wenige Jahre vorher noch als moderne Gesellschaften, als Kulturnationen, und nicht zuletzt als demokratische Verfassungsstaaten gelten konnten. Hannah Arendt, die Zeit ihres Lebens über diese Frage nachgedacht hat, nennt die schrittweise Entmenschlichung der Opfer als zentralen Mechanismus, der den Weg in die Vernichtung ermöglichte. Dieser Weg beginnt mit der Entrechtung. Am Anfang, sagt Arendt, stand die Tötung der juristischen Person. Vorbereitungen dazu waren der Entzug des Arbeitsplatzes, des Rechts auf Erwerb, des Passes, des gesicherten Aufenthalts, der Entzug bürgerlicher Freiheits- und Integritätsrechte. Die so Entrechteten werden vogelfrei. Sie haben kein Recht, Rechte zu haben. Der nächste Schritt war die Tötung der moralischen Person, wie Arendt es nennt. Die Verfolgten werden gezwungen sich von ihren Ehepartnern oder Ehepartnerinnen zu trennen um ihre Kinder nicht zu gefährden, Menschen wurden dazu gebracht, andere zu denunzieren 2

3 und viele wurden in den Lagern gezwungen, als Rädchen im Getriebe der Mordmaschinerie zu fungieren. Am Ende steht die Zerstörung der Individualität. Der Transport wie Vieh, das Kahlscheren, die Nummern auf dem Arm, die Qualen machen die Verfolgten in den Augen der Verfolger austauschbar. Wenn man sie mordet, ist es, als sei niemandem ein Unrecht oder auch nur ein Leid geschehen. (Arendt 1996, 624) Der Entzug der BürgerInnenrechte und die Produktion von Menschen, die kein Recht haben, Rechte zu haben und nur noch als Exemplare der menschlichen Spezies wahrgenommen werden, ist eine Bedingung der Möglichkeit ihrer Vernichtung. Sie gelten nicht mehr als Personen, sondern nur noch als bloßes Leben, wie Giorgio Agamben, im Anschluss an Walter Benjamin, es ausdrückt (Agamben 1998, Benjamin 1991[1921]). Die Aufhebung der Grundrechte schafft einen Zustand, in dem Willkür und Gewalt herrschen. Es gibt in diesem Zustand letztlich keine Sicherheit und kein Vertrauen mehr. Jede und jeder kann ein Denunziant sein und die Kreise derer, die als VolksfeindInnen, VolksverräterIn, Volksschädlinge oder Ähnliches gebrandmarkt werden, können immer weiter gezogen werden und sind nie im Voraus berechenbar. Hass, Angst und Misstrauen treten an die Stelle von Achtung und Vertrauen. Wenn wir verhindern wollen, dass Ähnliches wieder geschieht, müssen wir verhindern, dass Menschen der Rechtsstatus abgesprochen wird. Die Verankerung von Grund- und Menschenrechten in Verfassungen und internationalen Konventionen hat genau diesen Zweck, die Reduktion von Menschen auf bloßes Leben zu verhindern. Diese Konventionen geben Menschen das Recht, Rechte zu haben, und zwar auch dann, wenn sie staatenlos sind oder wenn sie aus ihrem Heimatstaat fliehen mussten, weil dieser ihnen keinen Schutz gewährt. Das Recht, Rechte zu haben entspricht dem Prinzip der Menschenwürde, wie es von Kant formuliert wurde: Der Anspruch eines jeden Menschen, jederzeit als Zweck in sich selbst und niemals als bloßes Mittel behandelt zu werden. Der demokratische Rechts- und Verfassungsstaat ist bis heute die wirksamste Institution, um diesen Anspruch zu schützen. 3

4 Totalitäre Regime wie der Nationalsozialismus und der Stalinismus haben nicht nur die individuellen Grund- und Freiheitsrechte, sondern die Rechtsbindung des Staates als solche negiert. Diese Regime sind dadurch gekennzeichnet, dass es in ihnen keine verlässlichen Strukturen gibt, keine verbindlich geregelten Zuständigkeiten und keine gesicherten Grenzen der Macht. Im Nationalsozialismus war das Gesetz kein Element des Rechts in diesem Sinne. Der Nationalsozialismus war vielmehr ein System staatlichen Unrechts, das sich unter anderem einer Fassade ehemals rechtlicher Institutionen bediente. Denn die noch aus der Zeit der Republik verbliebenen Institutionen des Rechtssystems, wie Gesetze und Gerichte, dienten nicht der Herrschaftsbeschränkung, sondern der Herrschaftsausübung; es waren reine Herrschaftsinstrumente, die dazu eingesetzt wurden, um die rassistischen, expansionistischen und menschenfeindlichen Ziele des Regimes schneller zu erreichen. Der Nationalsozialismus, sagt Ernst Fraenkel, sei ein Maßnahmenstaat, ein Herrschaftssystem der unbeschränkten Willkür und Gewalt, das durch keinerlei rechtliche Garantien eingeschränkt ist (Fraenkel 1974, 21). Auch wenn die Weimarer Reichsverfassung nie formell außer Kraft gesetzt wurde, herrschte de facto seit der Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28.Februar 1933 der Ausnahmezustand. Lassen Sie mich auf die Lage des demokratischen Rechtsstaates heute zurückkommen. Heute gibt es nach allgemeiner Auffassung in der Politikwissenschaft kaum noch totalitäre Regime. Totalitäre Regime im engeren Sinne sind gekennzeichnet durch ein einziges Machtzentrum, eine umfassende Ideologie mit utopischen, in die Zukunft gerichteten Zügen, eine Mobilisierung großer Teile der Bevölkerung für diese Ideologie, einen zeitlich und räumlich unbegrenzten Herrschaftsanspruch und die Ausübung von Terror und Willkür. Vielleicht wäre Nordkorea heute in diesem Sinne als totalitäres Regime einzuordnen. Ich meine aber, dass vor allem der Islamische Staat heute alle Züge eines totalitären Regimes aufweist: Einen umfassenden und alleinigen Machtanspruch, eine umfassende Ideologie mit utopischen Zügen, die Fähigkeit, Menschen bis zur Selbstaufgabe zu mobilisieren, das Streben nach Weltherrschaft sowie Terror und Willkür. Dies zeigt, dass totalitäre Herrschaft auch heute noch entstehen kann. 4

5 Wenngleich totalitäre Regime heute selten sind, steigt jedoch die Zahl nicht- oder nicht voll demokratischer Regime. Hierzu gehören sowohl nicht-totalitäre, aber autoritäre Regime als auch jene zahlreichen Staaten, die wir heute als defekte Demokratien einordnen müssen. Laut Freedom House einer Institution der Demokratiemessung - stieg die Zahl der Staaten, in denen sich die Demokratiequalität verschlechtert hat, in den letzten zehn Jahren stärker an als die Zahl derjenigen Staaten, in denen sie sich verbessert hat (Freedom House 2016). Im Jahr 2016 wiesen nach Freedom House 72 Staaten einen Niedergang demokratischer Freiheiten auf - die höchste Zahl seit Einsetzen des Abwärtstrends vor zehn Jahren. Dabei waren die gravierendsten Rückschritte in Bezug auf Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit zu verzeichnen. Auch andere Demokratieindizes wie das Economist Intelligence Unit konstatieren eine teilweise Umkehrung der Demokratisierungsbewegungen seit den 1990er Jahren (The Economist Intelligence Unit 2015, 9). Auch sie kommen zu dem Ergebnis, dass in den letzten zehn Jahren ein Abwärtstrend zu verzeichnen ist, und zwar auch in Europa und in den USA. Die ökonomische Krise von 2008 hat zur Verstärkung dieses Trends beigetragen. In vielen Ländern insbesondere Ost- und Mitteleuropas ist die Unzufriedenheit mit der Demokratie gestiegen und das Vertrauen in politische Institutionen gesunken (The Economist Intelligence Unit 2015, 17). Vor allem müssen wir uns heute, in der Politikwissenschaft ebenso wie in der Politik, verstärkt mit dem Phänomen der sog. defekten Demokratien auseinandersetzen. Dies sind Regime, in denen es zwar einigermaßen faire Wahlen gibt, aber z.b. größere Gruppen der Bevölkerung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder andere wesentliche Aspekte der Demokratie wie bürgerliche Grund- und Freiheitsrechte, politische Partizipationsrechte, oder Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle beschädigt sind oder in denen die faktische Macht nicht bei den demokratisch legitimierten Instanzen liegt, sondern zum Beispiel beim Militär, dem Klerus, oder multinationalen Konzernen (Merkel et al. 2003). Die größte Gruppe der defekten Demokratien bildet dabei die Gruppe der sog. illiberalen Demokratien und der sog. delegativen Demokratien. Illiberale Demokratie bezeichnet Regime, in denen bürgerliche Schutz- und Freiheitsrechte, wie das Recht auf Meinungs-, Presse- und Gewissensfreiheit, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, 5

6 Gleichheit vor dem Gesetz und das Recht auf einen fairen Prozess sowie die Kontrolle der Regierung durch Parlament und Judikative eingeschränkt sind. Delegative Demokratie bezeichnet Regime, in denen die Regierung gewohnheitsmäßig das Parlament umgeht, auf die Justiz einwirkt und die Gewaltenteilung aushöhlt (Merkel 2013, 224). Diese verschiedenen Befunde stimmen darin überein, dass die Demokratie heute vor allem durch die Aushöhlung von Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit bedroht ist. Ein krasses Beispiel wäre die Regierung von Präsident Duterte auf den Philippinen, der eine Politik der massenhaften außergerichtlichen Tötungen von vermeintlichen Drogendealern und Drogenabhängigen betreibt, aber auch schon politische Gegner oder unliebsame Ermittler umbringen ließ. Aber auch in den USA und in Europa haben wir es verstärkt mit Regierungen zu tun, die zwar gewählt worden sind, aber wenig Respekt für Grund-, Freiheits- und Menschenrechte zeigen und auch die Kontrolle der Regierung durch Parlamente und Gerichte als lästig, hinderlich oder sogar schädlich darstellen. In der Türkei wurden nach dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 zehntausende von Menschen inhaftiert und können ohne Anklage bis zu 30 Tagen festgehalten werden. Human Rights Watch hat inzwischen wieder Fälle von Folter an Gefangenen durch die türkischen Sicherheitskräfte dokumentiert (Human Rights Watch 2016) und Präsident Erdogan strebt nach einer Verfassungsänderung, die mehr Macht vom Parlament und von der Justiz zum Präsidenten verschiebt. Aber auch der neue Präsident der USA, Donald Trump, hat mehrfach seine Verachtung für Grund- und Menschenrechte sowie internationale Konventionen und die verfassungsmäßige Gewaltenteilung zum Ausdruck gebracht. So hat er wiederholt erklärt, er werde die Folter wieder einführen und die Gesetze erweitern, damit die Vereinigten Staaten mit der Taktik von Terrororganisationen wie dem Islamischen Staat mithalten könnten, d.h. er will die Gesetze der USA der totalitären Herrschaft des sog. Islamischen Staats anpassen (Tomik 2016). Und auch in Ungarn und Polen versuchen die Regierungen die Unabhängigkeit von Medien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Justiz zu beschneiden um die Machtbalance zu Gunsten der Exekutive zu verschieben. 6

7 Alle diese Regierungen wurden ins Amt gewählt und beanspruchen ob zu Recht oder zu Unrecht im Namen des Mehrheitswillens zu regieren. Wenn jedoch Minderheitenrechte, individuelle Schutzrechte, Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle als verzichtbar abgetan oder sogar zur Bedrohung für die Sicherheit, die Lebensweise, oder den ökonomischen Wohlstand der Mehrheitsgesellschaft erklärt werden, bewegen wir uns schon im Bereich der defekten Demokratie und vielleicht auch schon in Richtung Autokratie. Wenn der Rechtsstatus einiger in Frage gestellt wird, wird der Rechtsstatus aller in Frage gestellt. Denn das ist das Prinzip des Rechts: Es gilt für alle gleichermaßen oder gar nicht. Letztlich steht das System der Rechte generell auf dem Spiel sowie die institutionelle Verankerung von Sicherheit, Freiheit und Menschenwürde. Wer den demokratischen Rechtsstaat verteidigen will, darf nicht zulassen, dass im Namen der Mehrheitsgesellschaft Grund- und Menschenrechte ausgesetzt werden, auch wenn dies zunächst nur die Anderen und nicht einen selber zu betreffen scheint. Literatur Agamben, Giorgio Homo Sacer. Sovereign Power and Bare Life. Stanford, Ca.: Stanford University Press. Arendt, Hannah Elemente und Ursprünge Totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, Totale Herrschaft. München: Piper. Benjamin, Walter. 1991[1921]. "Zur Kritik Der Gewalt." S in Gesammelte Schriften (Gs). unter Mitwirkung von Theodor W. Adorno und Gershom Scholem, hrsg. von Rolf Tiedemann und Hermann Schweppenhäuser, Vol. II. Frankfurt a.m.: Suhrkamp. Brusis, Martin, Olaf Hillenbrand und Peter Thiery "Demokratiemessung Der Bertelsmann Transformation Index." S in Angewandte Politikforschung: Springer. Fraenkel, Ernst Der Doppelstaat. Frankfurt a.m./köln: Europäische Verlagsanstalt. Freedom House Freedom in the World Heitmeyer, Wilhelm Deutsche Zustände, Vol. 3: Suhrkamp Frankfurt/M. Human Rights Watch A Blank Check. Turkey s Post-Coup Suspension of Safeguards against Torture. October 24, 2016: Merkel, Wolfgang, Hans-Jürgen Puhle, Aurel Croissant, Claudia Eicher und Peter Thierry (Hg.) Defekte Demokratie, Bd. 1 Theorie. Opladen. Merkel, Wolfgang "Vergleich Politischer Systeme: Demokratien und Autokratien." S in Studienbuch Politikwissenschaft: Wiesbaden: Springer. The Economist Intelligence Unit Democracy Index Democracy in an Age of Anxiety. Tomik, Stefan "Trump über Folter. Bier und Zigaretten statt Waterboarding ". FAZ , 7

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