Entsorgungsfachbetrieb
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- Reinhold Maus
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1 Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation Name: TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG 1.2 Straße: Große Bahnstraße Staat: Deutschland Bundesland: HH Postleitzahl: Ort: Hamburg Umweltschut z 3. Angaben zum Zertifikat 3.1 Nummer des Zertifikats (durch die Zertifizierungsorganisation frei zu vergeben): 3.2 Erstmalige Zertifizierung oder Folgezertifizierung 3.3 Vorgangsnummer (soweit von der Behörde erteilt): / Das Zertifikat beinhaltet 1 Anlage(n). 3.5 Das Zertifikat wird nur für einen bestimmten Betriebsteil erteilt (siehe Anlage(n)) 3.6. Das Zertifikat wird nur für bestimmte Abfallarten, Tätigkeiten oder Standorte erteilt (siehe Anlage(n)) Das Zertifikat ist gültig bis zum Name und Anschrift des Entsorgungsfachbetriebes (Hauptsitz): 4.1 Name: SBH Schrott- und Baustoff- Handelsges. mbh 4.2 Straße: Zum Suckwitzer See Staat: Deutschland Bundesland: MV Postleitzahl: Ort: Lohmen 4.4 Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister: Registernummer: HRB 6315 Registergericht: Rostock 5. Der Betrieb ist berechtigt, im Hinblick auf die in der(n) Anlage(n) zu diesem Zertifikat genannten Standorte, Tätigkeiten und Abfallarten das Überwachungszeichen der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG und die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen. 5.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: entfällt Zur Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG siehe Anlage(n) 5.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV: entfällt Zur Anerkennung als Annahmestelle/Rücknahmestelle/Demontagebetrieb/Schredderanlage/sonstige Anlage(n) zur weiteren Behandlung nach 2 Absatz 2 AltfahrzeugV siehe Anlage(n) 6. Prüfungsdatum: Sachverständige/r, die/der die Überprüfung durchgeführt hat: 7.1 Name: Polus Vorname: Martin 7.2 Unterschrift: 8. Ausstellungsdatum: Leiter der Zertifizierungsorganisation: 9.1 Name: Franke Vorname: Christian 9.2 Unterschrift Seite 1 von 6
2 1. Standort: 1.1 Bezeichnung des Standorts: SBH Schrott- und Baustoff-Handelsges. mbh 1.2 Straße: Zum Suckwitzer See Staat: Deutschland Bundesland: MV Postleitzahl: Ort: Lohmen 2. Zertifizierte Tätigkeit 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: M72E43A nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: M53B nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Sammeln und Befördern von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: entfällt Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV entfällt Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 2 von 6
3 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfallbezeichnung Einschränkungen/ Bemerkungen * Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe * Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe * halogenfreie organische Holzschutzmittel * chlororganische Holzschutzmittel * metallorganische Holzschutzmittel * anorganische Holzschutzmittel * andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe * ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung * asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse * Abfälle, die gefährliche Stoffe * anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide * Abfälle aus der Asbestverarbeitung * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe * Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe * Filterstäube und Kesselstaub aus der Ölfeuerung * Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe * asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement * Abfälle aus der Dampfentfettung * chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis * Nicht chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis * synthetische Hydrauliköle * Nicht chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis * synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle * Biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle * andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle * Isolier- und Wärmeübertragungsöle die PCB * chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Nicht chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis * synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle * Biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle Seite 3 von 6
4 Abfallschlüssel Abfallbezeichnung Einschränkungen/ Bemerkungen * Andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle * Schlämme aus Öl - / Wasserabscheidern * Heizöl und Diesel * Abfälle a.n.g * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.b. Asbest), einschließlich geleerter Druckbehältnisse * Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Altfahrzeuge * Bestandteile, die PCB * asbesthaltige Bremsbeläge * gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter bis , und fallen * Transformatoren und Kondensatoren, die PCB * gebrauchte Geräte, die PCB oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe * gebrauchte Geräte, die freies Asbest * gefährliche Bestandteile de gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen * aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile * gefährliche Stoffe de Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) * Bleibatterien * ölhaltige Abfälle * Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe * andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe * Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe * Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * kohlenteerhaltige Bitumengemische * Kohlenteer und teerhaltige Produkte * Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe * Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält Seite 4 von 6
5 Abfallschlüssel Abfallbezeichnung Einschränkungen/ Bemerkungen * Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält * Dämmmaterial, das freies Asbest enthält * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält * asbesthaltige Baustoffe * Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber * Bau- und Abbruchabfälle, die PCB (z.b. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren) * sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe * Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe * andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe * sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe * feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe * Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe * Pestizide * Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe * Batterien und Akkumulatoren, die unter , oder fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien Seite 5 von 6
6 Überwachungszeichen der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG für die SBH Schrott- und Baustoff- Handelsges. mbh Seite 6 von 6
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