DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE

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1 Erfolgreicher Naturschutz ohne Artenwissen? DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE

2 Beispiele aus dem amtlichen Natur- und Artenschutz Arten- und Biotopschutzprogramm NatSchG 42 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFH-Richtlinie, BNatSchG Folie 2,

3 Das Artenschutzprogramm enthält... Artenverzeichnisse Rote Liste Artenschutz- programm 42 NatSchG ASP Folie 3,

4 Artenverzeichnisse Verzeichnisse der im Landesgebiet vorkommenden wild lebenden Tier- und Pflanzenarten Folie 4,

5 Rote Listen Bekanntgabe des wissenschaftlichen Standes der Erkenntnisse über ausgestorbene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten Folie 5,

6 Internet Folie 6,

7 Artenschutzprogramm des Landes Feuerwehrprogramm zum Erhalt der biologischen Vielfalt Vom Aussterben bedrohte, hochgradig gefährdete Tierund Pflanzenarten vor dem Verschwinden bewahren und Ausbreitung fördern Häufig Schirm- und Charakterarten: Von ihrem Schutz profitiert in der Regel die gesamte Lebensgemeinschaft der vorwiegend seltenen Biotope Folie 7,

8 Fachliche Grundlagen Die Grundlagenwerke bilden die fachliche Basis des Artenschutzprogramms (derzeit 46 Bände) Sie enthalten das zusammengetragene Wissen der Naturkundemuseen und zahlreicher Experten und Aktiven im Land zur Biologie, Lebensweise, Verbreitung, Gefährdung und über mögliche Schutzmaßnahmen der in Baden-Württemberg vorkommenden Arten Folie 8,

9 Organisation Auswertung (LUBW-25) Beispiel: Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling Untersuchungen ausgewählter Populationen / Abschätzung der Populationsgrößen Gefährdungsanalyse / Entwicklung von Schutzund Pflegemaßnahmen Folie 9,

10 Organisation Umsetzung (RP-56) Kontakt mit Grundstückseigentümer / Bewirtschafter / Untere Naturschutzbehörde / Landschaftspflegeverband, Forstverwaltung etc. Abschließen von Extensivierungs- / Pflegeverträgen Einsatz von Pflegetrupps (Maßnahmen) Erfolgskontrolle A. Grauel A. Grauel Folie 10,

11 Bearbeitungsstand Bisher wurden Populationen von 814 hochgradig gefährdeten Arten aus 10 Artengruppen aufgenommen (Stand: ) Folie 11,

12 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Sicherung der biologischen Vielfalt in Europa Konkrete Aufgaben der Mitgliedsstaaten: Errichtung eines europaweiten Schutzgebietsnetz zusammen mit den Schutzgebieten der Vogelschutzrichtlinie Natura 2000 Sicherung der Gebiete durch spezielle Erhaltungsmaßnahmen Managementplanung und Umsetzung Umsetzung eines europaweiten strengen Artenschutzes Kontinuierliche Überwachung der Erhaltungszustände Monitoring Folie 12,

13 FFH-Gebietsmeldung FFH-Gebietsmeldung für Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhang II) ist abgeschlossen 260 FFH-Gebiete mit ca. 11,6% der Landesfläche Vogelschutz- und FFH- Gebiete 17,3% als Natura 2000-Gebiet Folie 13,

14 Managementplan FFH Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Folie 14,

15 Strenger Artenschutz Anhang IV Nach Artikel 12 der FFH-Richtlinie treffen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen, um ein strenges Schutzsystem für die in Anhang IV genannten Tier- und Arten einzuführen BNatSchG 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten Verbotsbestimmungen. In Baden-Württemberg kommen 75 Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie vor. Folie 15,

16 Monitoring & Berichtspflicht Artikel 11 Überwachung des Erhaltungszustandes aller in der FFH-Richtlinie genannter Arten und Lebensräume M o n i t o r i n g Artikel 17 Mitgliedstaaten erstellen alle 6 Jahre einen Bericht über durchgeführte Maßnahmen sowie über Ergebnisse des Monitorings B e r i c h t s p f l i c h t Folie 16,

17 Bewertung des Erhaltungszustands Erhaltungszustand (Arten) Parameter günstig ungünstigunzureichend ungünstigschlecht unbekannt Aktuelles natürliches Verbreitungsgebiet ? Population ? Habitat der Art ? Zukunftsaussichten ? Gesamtbewertung alle grün oder 3 x grün + ein unbekannt ein oder mehrmals gelb (kein rot) ein oder mehrmals rot zwei oder mehrmals "unbekannt" (kein gelb oder rot) Folie 17,

18 Zusammenfassung und Fazit Erfolgreicher Natur- und Artenschutz ist nur möglich, wenn wir wissen... welche Arten in Baden-Württemberg vorkommen wo die jeweiligen Arten leben welche Lebensraumansprüche die Arten haben welche Arten in ihrem Bestand gefährdet sind was für die langfristige Erhaltung der Arten getan werden kann Folie 18,

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 19,

20 Copyright: Alle Fotos dieser Präsentation sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors bzw. der LUBW nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden! Folie 20,

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