17.40 Protokoll der Versammlung der Politischen Gemeinde Feuerthalen. Aula Schulhaus Stumpenboden, Feuerthalen
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- Ingelore Vogt
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1 17.40 Protokoll der Versammlung der Politischen Gemeinde Feuerthalen Datum Freitag, 11. Juni 2010 Ort Zeit Vorsitz Protokoll Anwesend Aula Schulhaus Stumpenboden, Feuerthalen Uhr bis Uhr Werner Künzle, Gemeindepräsident Markus Strobl, Gemeindeschreiber 51 Stimmberechtigte, 3 Gäste Werner Künzle begrüsst die Anwesenden und stellt fest, dass die Stimmberechtigten der Gemeinde Feuerthalen durch Inserat und durch Publikation der Einladung und Weisung im Feuerthaler Anzeiger Nr. 10 vom 14. Mai 2010 (Ergänzung der Namen der Bürgerrechtsbewerber im FA Nr. 11 vom 28. Mai 2010) zur Gemeindeversammlung für die Behandlung der folgenden Geschäfte eingeladen worden sind: 1. Genehmigung der Jahresrechnung Einbürgerungsgesuche Es sind zwei Anfragen im Sinne von 51 des Gemeindegesetzes eingegangen, die am Schluss der Traktandenliste beantwortet werden. Die Akten der heutigen Gemeindeversammlung sind vorschriftsgemäss und rechtzeitig bei der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht aufgelegen, die Publikation der Einladung im Feuerthaler Anzeiger erfolgte rechtzeitig und das Stimmregister liegt während der Versammlung auf. Der Präsident ersucht nicht stimmberechtigte Personen, sich separat in die vorderste Sitzreihe rechts zu setzen. Das Stimmrecht wird niemandem bestritten und es wird keine Änderung der Traktandenliste beantragt. Auf Vorschlag des Gemeindepräsidenten werden durch Handmehr als Stimmenzähler gewählt: Susanne Marty-Hämmerli, Rheingutstrasse 27, 8245 Feuerthalen Katharina Grau-Bucher, Schützenstrasse 55, 8245 Feuerthalen Dieses Protokoll ist ein Beschlussprotokoll gemäss 54 des Gemeindegesetzes. G:\GS\Daten2010\Gemeindeversammlungen\ \Protokoll GV doc 26/10/11/26/10/2011 Seite 1 von 9
2 10.6 Finanzen Politische Gemeinde Jahresrechnung 2009 Bericht und Antrag Der Finanzvorstand legt die Jahresrechnung 2009 der Politischen Gemeinde vor. Diese wird wie folgt genehmigt: Laufende Rechnung Aufwand Fr. 12'043' Ertrag Fr. 12'457' Ertragsüberschuss Fr. 413' Investitionsrechnung Ausgaben Fr. 349' Einnahmen Fr. 201' Nettoinvestitionen Fr. 148' Entwicklung des Eigenkapitals Eigenkapital per Fr. 5'699' Zuzüglich Ertragsüberschuss Fr. 413' Eigenkapital per Fr. 6'113' Die Bilanz weist Aktiven und Passiven von Fr. 15'974' auf. Die Sonderrechnung weist ein Guthaben an die Politische Gemeinde von Fr. 139' aus. Sie ist ordnungsgemäss verzinst worden. Beratung Referent Diskussion Matthias Huber, Finanzen Richard Wobmann, Informationen KBA Hard Die Diskussion wird nicht benützt Antrag Es werden keine Anträge gestellt Beschluss Auf Antrag des Gemeinderates GRB 47 vom 12. April 2010 und in Anwendung von Art. 9 Ziff. 16 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Feuerthalen vom 29. November 2009 G:\GS\Daten2010\Gemeindeversammlungen\ \Protokoll GV doc 26/10/11/26/10/2011 Seite 2 von 9
3 BESCHLIESST DIE GEMEINDEVERSAMMLUNG: 1.a) Die Rechnung der Politischen Gemeinde Feuerthalen für das Jahr 2009 wird genehmigt. b) Die Investitionsrechnung für das Jahr 2009 wird genehmigt. 2. Der Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung wird dem Eigenkapital zugeschrieben. Abstimmung Anwesende Stimmberechtigte 51 Ja-Stimmen einstimmig angenommen (nicht ausgezählt) Nein-Stimmen keine Gegenstimme G:\GS\Daten2010\Gemeindeversammlungen\ \Protokoll GV doc 26/10/11/26/10/2011 Seite 3 von 9
4 6.31 Einbürgerung von Ausländern Müller Rasima (* ) Beratung Referent Werner Künzle, Gemeindepräsident Diskussion Die Diskussion wird nicht benützt Antrag Es werden keine Anträge gestellt Beschluss In Anwendung von 22 des Gemeindegesetzes und Art. 9 Abs. 10 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Feuerthalen vom 29. November 2009 BESCHLIESST DIE GEMEINDEVERSAMMLUNG: 1. Das Gesuch um Erteilung des Gemeindebürgerrechts für Müller geb. Licina, Rasima (w), geb von Bosnien und Herzegowina wohnhaft in 8245 Feuerthalen, Zürcherstrasse 114 wird gutgeheissen. 2. Die Einbürgerungsgebühr der Gemeinde beträgt Fr und wird separat in Rechnung gestellt. 3. Die Aufnahme erfolgt unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes und der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung. 4. Der Gemeindeversammlungsbeschluss wird im Feuerthaler Anzeiger vom 25. Juni 2010 publiziert. 5. Mitteilung an Rasima Müller, Zürcherstrasse 114, 8245 Feuerthalen Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abt. Einbürgerungen, Feldstrasse 40, 8090 Zürich Abstimmung Anwesende Stimmberechtigte 51 Ja-Stimmen eindeutige Mehrheit, nicht ausgezählt Nein-Stimmen 2 G:\GS\Daten2010\Gemeindeversammlungen\ \Protokoll GV doc 26/10/11/26/10/2011 Seite 4 von 9
5 17.41 Anfrage an Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2010 ( 51 GG) Walter Schwaninger Bahnhof Marthalen Gemäss 51 des Gemeindegesetzes hat Herr Walter Schwaninger mit Schreiben vom eine Anfrage zur finanziellen Unterstützung der Gemeinde Feuerthalen an die Gemeinde Marthalen für die Verschiebung des Bahnhofes Marthalen an die Gemeindevorsteherschaft zur Beantwortung an der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2010 gerichtet. Die Anfrage hat folgenden Wortlaut: Gemäss einem Bericht in den Schaffhauser Nachrichten bezahlt die Gemeinde Feuerthalen der Gemeinde Marthalen einen Betrag von CHF 50'000. für die Finanzierung der dort vorgesehenen Verlegung des Bahnhofes. a. Gibt es eine Vereinbarung, nach der Feuerthalen verpflichtet ist, diesen Betrag zu bezahlen? Wenn ja: - Was ist das für eine Vereinbarung und wo liegt der Nutzen für Feuerthalen? b. Oder ist diese Zahlung ein freiwilliger Beitrag der Gemeinde? Wenn dem so ist: - Warum wird das bezahlt? - Ist das ein vom Gemeinderat in Eigenkompetenz getroffener Entscheid? - War das ein einstimmiger oder nur ein Mehrheitsentscheid? Ich bedanke mich für die Beantwortung an der Gemeindeversammlung vom 11. Juni STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES Im kantonalen Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr vom 6. März 1988 heisst es: 6 Abs. 1 Die Gemeinden sorgen für eine gute Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltestellen für Fussgänger und für den Zubringerverkehr sowie für diejenigen Publikumsanlagen, welche über den Normalausbau hinausgehen. 6 Abs. 2 An Vorhaben, die für Nachbargemeinden von einem bedeutenden Interesse sind, haben sich diese finanziell zu beteiligen. Können sich die interessierten Gemeinden nicht über den Kostenverteilschlüssel einigen, wird er vom Regierungsrat verbindlich festgesetzt. An solche Anlagen kann der Staat Beiträge gewähren. Soweit die gesetzliche Grundlage resp. Verpflichtung zur Leistung eines Gemeindebeitrages an die Kosten der Fussgängeranlagen und die Haltestellen für den Zubringerverkehr in diesem Fall den Busverkehr. Die Kosten dafür werden auf insgesamt rund 4 Mio. Fr. geschätzt. Knapp die Hälfte davon entfällt auf die Gemeinden, die im Einzelnen folgende Beiträge entrichten: Benken CHF , Kleinandelfingen (Oerlingen) CHF , Laufen-Uhwiesen G:\GS\Daten2010\Gemeindeversammlungen\ \Protokoll GV doc 26/10/11/26/10/2011 Seite 5 von 9
6 CHF , Marthalen CHF , Rheinau CHF , Trüllikon CHF Zusammen mit den in diesem Umfeld doch eher bescheidenen CHF von Feuerthalen beträgt der Gemeindeanteil insgesamt CHF Der Gemeinderat hat sich vor der Zusicherung des Feuerthaler Kostenbeitrages eingehend über das Projekt informiert und festgestellt, dass aufgrund der zentralen Funktion des Bahnhofs Marthalen als Verkehrsspinne und trotz der finanziellen Unterstützung der SBB ein beachtlicher Teil der Kosten von Marthalen und den umliegenden Gemeinden zu übernehmen ist. Über den Nutzen des Bahnhofs Marthalen für uns hat sich der Gemeinderat folgendes überlegt und in seinem Schreiben an den Gemeinderat Marthalen (GRB 36 vom 29. März 2010) festgehalten: Die Gemeinde Feuerthalen befindet sich verkehrstechnisch in einer peripheren Lage und somit in einer speziellen Verkehrssituation. Einerseits profitieren wir von der Bahnlinie Kreuzlingen Schaffhausen und andererseits sind wir über die Buslinien 630/634 mit dem Weinland verbunden. Dies führt aber gleichzeitig auch zu erheblichen Kosten, welche die Gemeinde an das Defizit des Zürcher Verkehrsverbundes beisteuern muss (jährlich rund CHF 200'000.--). Zudem ist festzuhalten, dass die wirtschaftliche Ausrichtung der Gemeinde Feuerthalen eindeutig zur Agglomeration Schaffhausen tendiert. Trotzdem ist uns bewusst, dass der Bahnhof Marthalen für die Bewohner unserer Gemeinde durchaus eine gewisse Wichtigkeit hat und dass dieser für die Reise nach Winterthur gerne frequentiert wird. Gerade auch aus diesem Gesichtspunkt ist es für die Gemeinde Feuerthalen daher von hoher Priorität, keine Einbussen im Busverkehr (Linien 630/634) durch die Verschiebung Ihres Bahnhofs in Kauf nehmen zu müssen. Der Gemeinderat Feuerthalen hat deshalb beschlossen, sich an dem Projekt Verschiebung Bahnhof Marthalen, unter der Voraussetzung mit einem Sitz in der entsprechenden Arbeitsgruppe vertreten zu sein, mit einem einmaligen Beitrag von CHF 50' zu beteiligen. Der Gemeinderat hat diesen Beschluss gestützt auf Art. 15 Ziff. 4 GO im Rahmen seiner Finanzkompetenz gefasst. Kurze Stellungnahme des Fragestellers Walter Schwaninger bedankt sich für die ausführliche Antwort. G:\GS\Daten2010\Gemeindeversammlungen\ \Protokoll GV doc 26/10/11/26/10/2011 Seite 6 von 9
7 17.41 Anfrage an Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2010 ( 51 GG) Wolfgang Pfalzgraf Familienergänzende Betreuung Gemäss 51 des Gemeindegesetzes hat Herr Wolfgang Pfalzgraf mit Schreiben vom eine Anfrage zur familienergänzenden Betreuung an die Gemeindevorsteherschaft zur Beantwortung an der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2010 gerichtet. Die Anfrage hat folgenden Wortlaut: Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2009 einen Gegenvorschlag zur Kinderbetreuungsinitiative beschlossen. Dieser sieht vor, dass im Jugendhilfegesetz der Grundsatz verankert wird, dass alle Gemeinden für nachfragegerechte Angebote an familienergänzender Kinderbetreuung im Vorschulalter sorgen müssen. Der Gegenvorschlag wird zusammen mit der Kinderbetreuungsinitiative am 13. Juni 2010 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Gemeinderat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche familienergänzenden Angebote für Kinder im Vorschulalter existieren bereits heute in Feuerthalen? Wie werden sie genutzt? Wer bietet sie an? Wie ist die Finanzierung geregelt? 2. Welchen Erfolg hat die Zusammenarbeit mit dem Verein Zweidihei? 3. Wie gedenkt der Gemeinderat bei Inkrafttreten des Jugendhilfegesetzes den Bedarf an familienergänzenden Angeboten für Kinder im Vorschulalter abzuklären? Gibt es Vorstellungen zur Finanzierung des Angebots? Wie will der Gemeinderat sicherstellen, dass sich auch sozial weniger gut gestellte Familien solche Angebote leisten können? 4. Gibt es Überlegungen, die familienergänzende Betreuung für Kinder im Vorschulalter mit den im Rahmen des Volksschulgesetzes durch die Schulgemeinden organisierten schulischen Betreuungsangeboten zu koordinieren? Für die Beantwortung der Anfrage an der nächsten Gemeindeversammlung bedanke ich mich herzlich und verbleibe mit freundlichen Grüssen. STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES 1. Frage Familienergänzende Angebote in Feuerthalen In der Gemeinde Feuerthalen kann momentan die Spielgruppe von Frau Barbara Hostettler besucht werden. Diese wird seitens der Gemeinde vorwiegend für integrative Zwecke genutzt und deshalb vor allem Kinder von Asylbewerbern platziert. Zudem wird ab Spätsommer eine neue Kinderkrippe Wurzelzwergä des Vereins Kind und Natur in Feuerthalen ihre Türen öffnen. Zusätzlich bestehen noch die Angebote des Vereins für Kinderbetreuung ZweiDihei sowie des Arbeiterhilfswerkes, welche ebenfalls für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter genutzt werden können und genutzt werden. G:\GS\Daten2010\Gemeindeversammlungen\ \Protokoll GV doc 26/10/11/26/10/2011 Seite 7 von 9
8 Die Finanzierung dieser Angebote läuft grundsätzlich auf privater Basis ab. Wer also einen Betreuungsplatz nutzen möchte, hat diesen selber zu bezahlen. Allerdings besteht die Möglichkeit für sozial schwächere Familien mittels eines Sozialhilfegesuches eine finanzielle Unterstützung bei der Gemeinde zu beantragen. 2. Frage Erfolg der Zusammenarbeit mit ZweiDihei Die Zusammenarbeit mit dem Verein ZweiDihei funktioniert soweit gut. Allerdings würde die Gemeinde Feuerthalen eine lokale Lösung also innerhalb des Dorfes bevorzugen. Dies einerseits aufgrund der kürzeren Wege für die betroffenen Familien und andererseits auch wegen der relativ hohen Kosten, welche eine Nutzung des ZweiDihei mit sich bringt. Die Gemeinde sieht deshalb positiv der Eröffnung der neuen Kinderkrippe Wurzelzwergä entgegen. 3. Frage Inkrafttreten des Jugendhilfegesetzes Das weitere Vorgehen des Gemeinderates hängt vor allem auch vom Ausgang der Abstimmung über die Volksinitiative Kinderbetreuung JA, resp. dessen Alternativ-Vorschlag Jugendhilfegesetz ab. Ein JA zum Jugendhilfegesetz würde die Gemeinden verpflichten, für ein bedarfsgerechtes Angebot zur familienergänzenden Betreuung zu sorgen. Zur Finanzierung besteht für die Gemeinden auch die Möglichkeit von den Eltern Beiträge einzufordern. Weitere Abklärungen finden zur Zeit weder zur Durchführung noch zur Finanzierung statt. Die Frage kann erst detailliert beantwortet werden, wenn die relevanten Bestimmungen angenommen und in Kraft gesetzt, sowie die Ausführungs-Bestimmungen und Rahmenbedingungen ausgearbeitet wurden. Die entsprechende Umsetzung obliegt dann allerdings dem neuen Gemeinderat. 4. Frage Koordination Die im Rahmen des Volksschulgesetzes durch die Schulgemeinde organisierten schulischen Betreuungsangebote umfassen zur Zeit einen täglichen Mittagstisch (Montag Freitag), sowie jeweils am Dienstag und Donnerstag ein Nachmittags-Angebot. Eine Ausdehnung dieser Dienstleistung ist aufgrund fehlender Nachfrage momentan nicht vorgesehen. Eine Koordination und die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Pflichtangeboten der Schule und einem familienergänzenden Betreuungsangebot seitens der Politischen Gemeinde wäre selbstverständlich sinnvoll und zu unterstützen. Die konkrete Vorgehensweise muss aber auch bei diesem Punkt vom Ausgang der Abstimmung vom 13. Juni 2010 abhängig gemacht werden. Kurze Stellungnahme des Fragestellers Wolfgang Pfalzgraf bedankt sich für die ausführliche Antwort G:\GS\Daten2010\Gemeindeversammlungen\ \Protokoll GV doc 26/10/11/26/10/2011 Seite 8 von 9
9 Schluss der Versammlung Auf die Anfrage des Vorsitzenden erhebt die Versammlung keine Einwände gegen die Geschäftsführung. Im Weiteren weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Beschlüsse der Gemeindeversammlung im Feuerthaler Anzeiger vom 25. Juni 2010 mit Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden und informiert über die Auflage des Protokolls. Für die Richtigkeit des Protokolls: Der Gemeindeschreiber 8245 Feuerthalen, 15. Juni 2010 Markus Strobl Die Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls bezeugen: Datum Der Präsident Werner Künzle Datum Die Stimmenzähler Susanne Marty-Hämmerli Katharina Grau-Bucher G:\GS\Daten2010\Gemeindeversammlungen\ \Protokoll GV doc 26/10/11/26/10/2011 Seite 9 von 9
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