Name des Kindes: männlich ( ) weiblich ( )
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- Annika Abel
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1 Anmeldung (Exemplar zum Verbleib bei den Eltern) Name des Kindes: männlich ( ) weiblich ( ) Geburtsdatum des Kindes: Unser Kind soll möglichst ab Datum: den Waldkindergarten 2002 e.v. in Rullstorf besuchen. Die Anmeldung ist mit der Unterschrift des Vorstandes des Waldkindergartens verbindlich. Name der Eltern: Anschrift: Tel: Ort, Datum: Unterschrift: Unterschrift Vorstand:
2 Anmeldung (Exemplar zum Verbleib beim Verein) Name des Kindes: männlich ( ) weiblich ( ) Geburtsdatum des Kindes: Unser Kind soll möglichst ab Datum: den Waldkindergarten 2002 e.v. in Rullstorf besuchen. Die Anmeldung ist mit der Unterschrift des Vorstandes des Waldkindergartens verbindlich. Name der Eltern: Anschrift: Tel: Ort, Datum: Unterschrift: Unterschrift Vorstand:
3 Beitrittserklärung Waldkindergarten 2002 e.v. Hiermit erkläre ich den Beitritt in den Verein Waldkindergarten 2002 e.v. Name: Vorname: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Unterschrift: Mitgliedsbeitrag 1/1 jährlich: 50,00 Euro pro Familie zum 1.1. eines Jahres
4 Betreuungsvereinbarung Vereinbarung zwischen dem Verein Waldkindergarten 2002 e.v. vertreten durch den Vorstand - und Name, Anschrift, Tel. nachfolgend Eltern genannt mit Name des Kindes, Geburtsdatum nachfolgend Kind genannt. 1 Es wird vereinbart, dass das Kind ab dem den Waldkindergarten besucht und dort betreut wird. 2 Die monatlichen Kosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung, die Teil dieses Vertrages ist (siehe Anhang). Sie sind bis zum fünften des jeweiligen Monats zu überweisen. Sind die Eltern von der Zahlung der Betreuungsgebühr befreit, so haben sie dafür Sorge zu tragen, dass der entsprechende Antrag auf Übernahme der Gebühr bei der Wohnortgemeinde rechtzeitig gestellt wird. Die entstehende Differenz, zwischen Zahlung der Betreuungsgebühr durch die Gemeinde und des zur Zeit gültigen Preises ist direkt von den Eltern an den Verein zu entrichten.
5 3 Die Eltern müssen dem Verein Waldkindergarten 2002 e.v. beigetreten sein. Die Eltern verpflichten sich, die Benutzungs- und Gebührensatzung mittels einer Unterschrift anzuerkennen. 4Es wird vereinbart, dass das Kind um 8:30 Uhr zu dem verabredeten Treffpunkt gebracht wird. Der Tag für die Kinder geht bis 12:30 Uhr, so dass sich eine Betreuungszeit von vier Stunden ergibt. Eventuelle Sonderöffnungszeiten unterliegen einer eigenen Gebührenordnung, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist. 5 Nehmen die Kinder nicht an jedem Tag der Woche an dem Angebot des Waldkindergartens teil, geschieht dies freiwillig; es ergibt sich daraus keine Reduzierung der monatlichen Gebühr. Die Betreuung wird für den Zeitraum eines Kindergartenjahres, d.h. vom 1.August bis 31. Juli des beginnenden Schuleintritts des Kindes vereinbart. Der Beginn ist der. 6 Eine Kündigung auch von Seiten des Vereins ist unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats schriftlich beizubringen. Wenn es auf der Warteliste einen passenden Nachrücker gibt, ist dieses auch zum Ende des Monats möglich. Letzte Kündigungsmöglichkeit für angehende Schulkinder ist der 29.Februar des Schuleintrittsjahres. In besonderen Fällen behält sich der Verein ein Sonderkündigungsrecht vor. 7 Die Eltern stellen den Verein und den Kindergarten von jeglicher Haftung frei, außer es ist dem Verein oder den Erzieherinnen grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Gefahren, die auf Grund der Nutzung und des Betriebes im Wald bestehen, werden billigend in Kauf genommen. 8 Die Eltern müssen 10 Stunden Vereinstätigkeit pro Kindergartenjahr dem Vorstand gegenüber erklären. Es genügt eine kurze, schriftliche und formlose Mitteilung. Dazu zählen z.b. Begleitung der Kinder bei Erkrankung der Erzieherinnen, Mithilfe bei Festen und Aktivitäten, Instandhaltung des Bauwagens, Vorstandsarbeit. Mehrarbeit ist erfreulich und gern gesehen, wird aber nicht gesondert vergütet. Nicht nachgewiesene Mitarbeitsstunden werden mit 10Euro pro nicht geleisteter Stunde in Rechnung gestellt. Ort, Datum Unterschrift Eltern Unterschrift Verein
6 Gebührenordnung Unser maßgebliches Bruttoeinkommen des letzten Jahres betrug nicht mehr als EUR a) ,00 b) ,00 c) über ,00 Daraus ergibt sich für uns eine monatliche Betreuungsgebühr von a) EURO 115,00 b) EURO 125,00 c) EURO 135,00 Die Betreuungsgebühr für das Kind wird nicht im letzten Jahr vor Eintritt in die Schule an den Verein Waldkindergarten 2002 e.v. gezahlt. Unabhängig von Einkommensverhältnissen oder anderen Umständen wird pro Kind und Monat eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 30,00 EURO erhoben. Diese Pauschale bleibt auch im letzten Kindergartenjahr bestehen.
7 Daraus ergibt sich folgende Gebührenordnung: 1.Jahr 2. Jahr 3. Jahr 30,00 Euro plus 30,00 Euro plus 30,00 Euro plus 115,00-135,00 Euro 115,00-135,00 Euro 0,00 Euro Bei Kindern, deren Geschwister auch in diesem Kindergarten betreut werden, reduziert sich die Betreuungsgebühr um 15 %. Die Pauschale bleibt in voller Höhe erhalten. Diese Erhebung erfolgt mit dem Vertrauen, dass die Angaben wirklich auf der Basis des eigenen maßgeblichen Bruttojahreseinkommens erfolgen. Die Überweisung erfolgt bis zum fünften des Monats auf das Konto bei der Sparkasse Lüneburg, BLZ Konto Nr Wir werden einen Dauerauftrag einrichten, um unserer Verpflichtung zu pünktlicher Zahlung nachzukommen. Uns ist bekannt, dass nach drei nicht erfolgten monatlichen Gebühren der Verein eine fristlose Kündigung des Vertrages aussprechen kann. Die Forderungen des ausstehenden Betrages bleiben weiterhin bestehen und müssen erfüllt werden. Gerichtsstand ist Lüneburg. Die obige Vereinbarung ist Bestandteil des Vertrages. Alle bisherigen Gebührenordnungen verlieren mit Inkrafttreten dieser Gebührenordnung ihre Gütligkeit. (Stand August 2007) Ort, Datum Unterschrift
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