1933 Bern, 14. November 2007 VOL C

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1 Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Frau Ständerätin Simonetta Sommaruga Jurablickstrasse Spiegel b. Bern 1933 Bern, 14. November 2007 VOL C Schutz vor Passivrauchen Sehr geehrte Frau Ständerätin Nach dem Nationalrat wird der Ständerat voraussichtlich in der Frühjahrssession 2008 das Bundesgesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen behandeln. Der Entwurf geht auf die parlamentarische Initiative Gutzwiller zurück. Auch der Kanton Bern fordert einen besseren Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Deshalb hat er sich von allem Anfang an für eine Regelung in einem Spezialgesetz ausgesprochen. Nur so lässt sich nämlich ein umfassender Schutz ohne Lücken sicherstellen. Zwar hat der Kanton Bern praktisch gleichzeitig wie der Bund eine vergleichbare Regelung erarbeitet. Er bevorzugt jedoch eine schweizweit einheitliche Lösung. Der Regierungsrat ersucht Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten. Die vom Nationalrat verabschiedete Fassung weist einen empfindlichen Mangel auf: Nach dem Willen des Nationalrats sollen Gastbetriebe und Nachtlokale auf Bewilligung hin als Raucherbetriebe geführt werden" können. Bewilligungsvoraussetzung ist, dass die Trennung in Raucher- und Nichtraucherräume nicht möglich oder unzumutbar" sei. Damit ist ein umfassender Schutz vor dem Passivrauchen in Frage gestellt. Die offene Formulierung ermöglicht sehr weitgehende Ausnahmen. Erfahrungen - beispielsweise in Spanien - zeigen, dass bis zu 80 Prozent der Betriebe von Ausnahmen Gebrauch machen, wenn ihnen diese Möglichkeit geboten wird. Umgekehrt zeigen andere Länder und auch der Kanton Tessin, dass ein umfassendes Rauchverbot mit der Möglichkeit von abgetrennten Raucherräumen (Fumoirs) dem Anliegen des Schutzes vor Passivrauchen ohne wirtschaftliche Nachteile für die Betriebe Rechnung trägt. Die wichtigsten Argumente gegen den Entscheid des Nationalrats sind aus unserer Sicht die Folgenden: Mit der Zulassung von Raucherbetrieben wird der Schutz vor Passivrauchen in Frage gestellt. Gerade in Restaurants, Cafés und Bars ist die Belastung besonders hoch. 85 Prozent der Bevölkerung sind an diesen Orten dem Tabakrauch ausgesetzt. Aufgrund ihres Freizeitverhaltens sind Jugendliche und junge Erwachsene von dieser Belastung noch stärker betroffen. Durchschnittlich sind 54 bzw. 62 Prozent mindestens eine Stunde je Tag dem Tabakrauch ausgesetzt. VOLDB-#21443-v2-SchPG_Ständerat-brief DOC mj 15254

2 Seite 2 In Raucherbetrieben ist der Schutz des Personals nicht gewährleistet. Wird die Bedienung in Raucherräumen zugelassen, sind die Angestellten nur zeitweise dem Rauch ausgesetzt, weil sie sich nur zum Bedienen in den Raucherraum begeben müssen. In Raucherbetrieben sind sie dagegen dauernd dem Rauch ausgesetzt, was besonders gesundheitsschädlich ist. Mit der Zulassung von Raucherbetrieben wird der Grundsatz der gleich langen Spiesse verletzt. Raucherbetriebe und alle übrigen Betriebe werden nicht gleich behandelt. Aufgrund der offenen Formulierung ist zudem zu befürchten, dass sich der Vollzug in den Kantonen sehr unterschiedlich entwickeln wird. Auch unsere Nachbarländer haben einen umfassenden Schutz bereits eingeführt oder sind an der Umsetzung. Für die Kantone Tessin und Solothurn würde der Antrag des Nationalrats einen Rückschritt bedeuten. Aus diesen Überlegungen bitten wir Sie, zur Fassung der Mehrheit der Nationalratskommission zurückzukehren, die auch vom Bundesrat unterstützt wurde. Wir danken Ihnen für die Unterstützung unseres gesundheitspolitisch wichtigen Anliegens. Mit freundlichen Grüssen Im Namen des Regierungsrates Der Präsident Der Staatsschreiber

3 Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Herr Ständerat Hans Lauri Schwalbenweg Münsingen 1933 Bern, 14. November 2007 VOL C Schutz vor Passivrauchen Sehr geehrter Herr Ständerat Nach dem Nationalrat wird der Ständerat voraussichtlich in der Frühjahrssession 2008 das Bundesgesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen behandeln. Der Entwurf geht auf die parlamentarische Initiative Gutzwiller zurück. Auch der Kanton Bern fordert einen besseren Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Deshalb hat er sich von allem Anfang an für eine Regelung in einem Spezialgesetz ausgesprochen. Nur so lässt sich nämlich ein umfassender Schutz ohne Lücken sicherstellen. Zwar hat der Kanton Bern praktisch gleichzeitig wie der Bund eine vergleichbare Regelung erarbeitet. Er bevorzugt jedoch eine schweizweit einheitliche Lösung. Der Regierungsrat ersucht Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten. Die vom Nationalrat verabschiedete Fassung weist einen empfindlichen Mangel auf: Nach dem Willen des Nationalrats sollen Gastbetriebe und Nachtlokale auf Bewilligung hin als Raucherbetriebe geführt werden" können. Bewilligungsvoraussetzung ist, dass die Trennung in Raucher- und Nichtraucherräume nicht möglich oder unzumutbar" sei. Damit ist ein umfassender Schutz vor dem Passivrauchen in Frage gestellt. Die offene Formulierung ermöglicht sehr weitgehende Ausnahmen. Erfahrungen - beispielsweise in Spanien - zeigen, dass bis zu 80 Prozent der Betriebe von Ausnahmen Gebrauch machen, wenn ihnen diese Möglichkeit geboten wird. Umgekehrt zeigen andere Länder und auch der Kanton Tessin, dass ein umfassendes Rauchverbot mit der Möglichkeit von abgetrennten Raucherräumen (Fumoirs) dem Anliegen des Schutzes vor Passivrauchen ohne wirtschaftliche Nachteile für die Betriebe Rechnung trägt. Die wichtigsten Argumente gegen den Entscheid des Nationalrats sind aus unserer Sicht die Folgenden: Mit der Zulassung von Raucherbetrieben wird der Schutz vor Passivrauchen in Frage gestellt. Gerade in Restaurants, Cafés und Bars ist die Belastung besonders hoch. 85 Prozent der Bevölkerung sind an diesen Orten dem Tabakrauch ausgesetzt. Aufgrund ihres Freizeitverhaltens sind Jugendliche und junge Erwachsene von dieser Belastung noch stärker betroffen. Durchschnittlich sind 54 bzw. 62 Prozent mindestens eine Stunde je Tag dem Tabakrauch ausgesetzt. VOLDB-#21443-v3-SchPG_Standerat-brief DOC mj

4 Seite 2 In Raucherbetrieben ist der Schutz des Personals nicht gewährleistet. Wird die Bedienung in Raucherräumen zugelassen, sind die Angestellten nur zeitweise dem Rauch ausgesetzt, weil sie sich nur zum Bedienen in den Raucherraum begeben müssen. In Raucherbetrieben sind sie dagegen dauernd dem Rauch ausgesetzt, was besonders gesundheitsschädlich ist. Mit der Zulassung von Raucherbetrieben wird der Grundsatz der gleich langen Spiesse verletzt. Raucherbetriebe und alle übrigen Betriebe werden nicht gleich behandelt. Aufgrund der offenen Formulierung ist zudem zu befürchten, dass sich der Vollzug in den Kantonen sehr unterschiedlich entwickeln wird. Auch unsere Nachbarländer haben einen umfassenden Schutz bereits eingeführt oder sind an der Umsetzung. Für die Kantone Tessin und Solothurn würde der Antrag des Nationalrats einen Rückschritt bedeuten. Aus diesen Überlegungen bitten wir Sie, zur Fassung der Mehrheit der Nationalratskommission zurückzukehren, die auch vom Bundesrat unterstützt wurde. Wir danken Ihnen für die Unterstützung unseres gesundheitspolitisch wichtigen Anliegens. Mit freundlichen Grüssen Im Namen des Regierungsrates Der Präsident Der Staatsschreiber

5 Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Herr Ständerat Werner Luginbühl Alte Gasse Kräftigen 1933 Bern, 14. November 2007 VOL C Schutz vor Passivrauchen Sehr geehrter Herr Ständerat Nach dem Nationalrat wird der Ständerat voraussichtlich in der Frühjahrssession 2008 das Bundesgesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen behandeln. Der Entwurf geht auf die parlamentarische Initiative Gutzwiller zurück. Auch der Kanton Bern fordert einen besseren Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Deshalb hat er sich von allem Anfang an für eine Regelung in einem Spezialgesetz ausgesprochen. Nur so lässt sich nämlich ein umfassender Schutz ohne Lücken sicherstellen. Zwar hat der Kanton Bern praktisch gleichzeitig wie der Bund eine vergleichbare Regelung erarbeitet. Er bevorzugt jedoch eine schweizweit einheitliche Lösung. Der Regierungsrat ersucht Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten. Die vom Nationalrat verabschiedete Fassung weist einen empfindlichen Mangel auf: Nach dem Willen des Nationalrats sollen Gastbetriebe und Nachtlokale auf Bewilligung hin als Raucherbetriebe geführt werden" können. Bewilligungsvoraussetzung ist, dass die Trennung in Raucher- und Nichtraucherräume nicht möglich oder unzumutbar" sei. Damit ist ein umfassender Schutz vor dem Passivrauchen in Frage gestellt. Die offene Formulierung ermöglicht sehr weitgehende Ausnahmen. Erfahrungen - beispielsweise in Spanien - zeigen, dass bis zu 80 Prozent der Betriebe von Ausnahmen Gebrauch machen, wenn ihnen diese Möglichkeit geboten wird. Umgekehrt zeigen andere Länder und auch der Kanton Tessin, dass ein umfassendes Rauchverbot mit der Möglichkeit von abgetrennten Raucherräumen (Fumoirs) dem Anliegen des Schutzes vor Passivrauchen ohne wirtschaftliche Nachteile für die Betriebe Rechnung trägt. Die wichtigsten Argumente gegen den Entscheid des Nationalrats sind aus unserer Sicht die Folgenden: Mit der Zulassung von Raucherbetrieben wird der Schutz vor Passivrauchen in Frage gestellt. Gerade in Restaurants, Cafés und Bars ist die Belastung besonders hoch. 85 Prozent der Bevölkerung sind an diesen Orten dem Tabakrauch ausgesetzt. Aufgrund ihres Freizeitverhaltens sind Jugendliche und junge Erwachsene von dieser Belastung noch stärker betroffen. Durchschnittlich sind 54 bzw. 62 Prozent mindestens eine Stunde je Tag dem Tabakrauch ausgesetzt. VOLDB-a21443-v4-SchPG_Standerat-brief.DOC mj

6 Seite 2 In Raucherbetrieben ist der Schutz des Personals nicht gewährleistet. Wird die Bedienung in Raucherräumen zugelassen, sind die Angestellten nur zeitweise dem Rauch ausgesetzt, weil sie sich nur zum Bedienen in den Raucherraum begeben müssen. In Raucherbetrieben sind sie dagegen dauernd dem Rauch ausgesetzt, was besonders gesundheitsschädlich ist. Mit der Zulassung von Raucherbetrieben wird der Grundsatz der gleich langen Spiesse verletzt. Raucherbetriebe und alle übrigen Betriebe werden nicht gleich behandelt. Aufgrund der offenen Formulierung ist zudem zu befürchten, dass sich der Vollzug in den Kantonen sehr unterschiedlich entwickeln wird. Auch unsere Nachbarländer haben einen umfassenden Schutz bereits eingeführt oder sind an der Umsetzung. Für die Kantone Tessin und Solothurn würde der Antrag des Nationalrats einen Rückschritt bedeuten. Aus diesen Überlegungen bitten wir Sie, zur Fassung der Mehrheit der Nationalratskommission zurückzukehren, die auch vom Bundesrat unterstützt wurde. Wir danken Ihnen für die Unterstützung unseres gesundheitspolitisch wichtigen Anliegens. Mit freundlichen Grüssen Im Namen des Regierungsrates Der Präsident Der Staatsschreiber

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