CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten

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1 CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird nur die männliche Form verwendet, wobei in allen Fällen jeweils die weibliche und männliche Form gilt. 12. Januar 2011

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. ABSCHNITT: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 2 ARTIKEL 1 NAME UND SITZ 2 ARTIKEL 2 ORGANISATORISCHE EINBETTUNG 2 ARTIKEL 3 ZWECK 2 ARTIKEL 4 LEITBILD 2 ARTIKEL 5 MITGLIEDSCHAFT 2 2. ABSCHNITT: ORGANE 3 ARTIKEL 6 PARTEIORGANE 3 ARTIKEL 7 WAHL- UND ABSTIMMUNGSVERFAHREN 3 I. GENERALVERSAMMLUNG 3 ARTIKEL 8 AUFGABEN UND KOMPETENZEN 3 ARTIKEL 9 EINBERUFUNG 4 II. VORSTAND 4 ARTIKEL 10 ZUSAMMENSETZUNG 4 ARTIKEL 11 AUFGABEN UND KOMPETENZEN 5 ARTIKEL 12 EINBERUFUNG 5 III. KONTROLLSTELLE 5 ARTIKEL 13 ZUSAMMENSETZUNG 5 ARTIKEL 14 AUFTRAG 5 3. ABSCHNITT: FINANZEN 6 ARTIKEL 15 EINNAHMEN 6 ARTIKEL 16 VERANTWORTLICHKEIT 6 4. ABSCHNITT: SCHLUSSBESTIMMUNGEN 6 ARTIKEL 17 STATUTENÄNDERUNG UND AUFLÖSUNG 6 ARTIKEL 18 ANNAHME UND INKRAFTSETZUNG 6 Seite 1

3 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Name und Sitz 1 Die Christlichdemokratische Volkspartei CVP von Schmitten ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. 2 Sie hat Ihren Sitz in 3185 Schmitten. Artikel 2 Organisatorische Einbettung Die CVP Schmitten ist als Ortspartei Mitglied der CVP des Sensebezirks. Artikel 3 Zweck 1 Die CVP Schmitten vereinigt Frauen und Männer jeglicher sozialer Herkunft und Konfessionen, die bereit sind, die Interessen der Gesellschaft zu verteidigen, gemäss der christlichen Auffassung der Würde des Menschen und nach den Grundsätzen der Freiheit, Solidarität und der Subsidiarität. 2 Sie bekennt sich zu den Grundsätzen der Schweizerischen Christlichdemokratischen Volkspartei unter Berücksichtigung der besonderen Belange der Gemeinde Schmitten. 3 Sie will namentlich: a. das Gedankengut der Partei vertreten und ihre Ziele verwirklichen; b. die Teilnahme der Bürger von Schmitten am politischen Leben fördern und sie zur aktiven Mitarbeit anregen; c. für die Interessen der Bevölkerung bei den zuständigen Stellen und Behörden eintreten; d. das politische Interesse der Jugend wecken; e. ihre Anliegen gegenüber Behörden, Verbänden und anderen Organisationen vertreten; f. eine angemessene Vertretung beider Geschlechter in politischen Gremien sicherstellen; Artikel 4 Leitbild Die CVP Schmitten erstellt zur Umsetzung ihrer Ziele ein Leitbild. Sie orientiert sich dabei an den Programmen der CVP Schweiz, der CVP Freiburg sowie der CVP des Sensebezirkes. Artikel 5 Mitgliedschaft 1 Alle in der Gemeinde Schmitten wohnhaften Schweizer sowie niederlassungsberechtigte Ausländer, welche den Parteizweck zu fördern bereit sind, können Mitglied werden. 2 Mitglieder können jederzeit durch den Vorstand aufgenommen werden. 3 Die Mitgliedschaft erlischt, wenn der Austrittsentscheid dem Vorstand mitgeteilt wird. 4 Nicht-Mitglieder, welche als Sympathisanten bezeichnet werden, werden zu den Anlässen eingeladen. Sympathisanten haben kein Stimmrecht und können nicht in die Organe der Partei gewählt werden. Seite 2

4 2. Abschnitt: Organe Artikel 6 Parteiorgane 1 Die CVP Schmitten hat folgende Organe: a. Generalversammlung; b. Vorstand; c. Kontrollstelle 2 In den Organen der Partei wird eine angemessene Vertretung beider Geschlechter angestrebt. Artikel 7 Wahl- und Abstimmungsverfahren 1 Die Parteiorgane fassen Entscheide mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. 2 Bei Wahlen und bei der Bezeichnung der Kandidaten für die ordentlichen Wahlen auf der Gemeindeebene und für kantonale Wahlen ist im ersten und zweiten Wahlgang das absolute Mehr notwendig; im dritten Wahlgang gilt das relative Mehr. 3 Bei Ersatzwahlen während der Legislaturperiode kann der Vorstand ohne Einberufung einer a.o. Generalversammlung Kandidaten bezeichnen, damit die Bezeichnung rechtzeitig erfolgen kann. Die Vorstellung der Kandidaten erfolgt anschliessend schriftlich. 4 Abstimmungen und Wahlen erfolgen geheim, wenn ein Drittel der Anwesenden dies verlangt. I. GENERALVERSAMMLUNG Artikel 8 Aufgaben und Kompetenzen 1 Die Generalversammlung ist das oberste Organ der CVP Schmitten. 2 Sie erfüllt die folgenden Aufgaben: a. entscheidet in allen ihr vom Vorstand unterbreiteten Fragen der Parteiorganisation sowie der örtlichen, regionalen, kantonalen und eidgenössischen Politik; b. wählt den Präsidenten und die übrigen Vorstandsmitglieder; c. wählt die Mitglieder der Kontrollstelle; d. bezeichnet die Kandidaten der CVP Schmitten für die Wahlen in den Gemeinderat, ins Oberamt und in den Grossen Rat. Die Generalversammlung kann die Kompetenz für die Bezeichnung von Kandidaten dem Vorstand erteilen; e. verabschiedet auf Vorschlag des Vorstandes ein Leitbild; f. setzt den Mitgliederbeitrag fest; g. genehmigt den Jahresbericht des Präsidenten; h. genehmigt die Jahresrechnung und erteilt dem Vorstand Decharge; i. genehmigt das Budget; j. beschliesst über Ausschlüsse von Mitgliedern; k. beschliesst über die Revision der Statuten und die Auflösung der Partei. 3 Die Vereinsmitglieder haben das Recht, Anträge zu stellen. Über Annahme oder Ablehnung solcher Anträge ist an der Generalversammlung Beschluss zu fassen. Seite 3

5 Artikel 9 Einberufung 1 Die ordentliche Generalversammlung findet im 1. Quartal des Jahres statt und wird vom Vorstand einberufen. 2 Die Einberufung zu einer ausserordentlichen Generalversammlung kann von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich verlangt werden. 3 Die Mitglieder werden mindestens 10 Tage im Voraus persönlich eingeladen. Die Einladung muss die Tagesordnung enthalten. II. VORSTAND Artikel 10 Zusammensetzung 1 Der Vorstand setzt sich aus mindestens 5 Mitgliedern zusammen: a. dem Präsidenten; b. dem Vizepräsidenten; c. dem Kassier; d. dem Sekretär; e. dem Beisitzer. 2 Der Vorstand konstituiert sich selbst. 3 Behördenmitglieder, welche der Ortspartei angehören, sitzen von Amtes wegen und mit Stimmrecht im Vorstand. 4 Der gesamte Vorstand ist für eine Dauer von 3 Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Vorstandsmitglieder, welche aus ihrer Funktion zurücktreten wollen, müssen dies bis spätestens zum schriftlich dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten oder dem Sekretär mitteilen. 6 Wird der Präsident oder ein Vorstandsmitglied in ein höheres politisches Amt gewählt, ist ein sofortiger Rücktritt aus seiner Funktion möglich, sofern die Kontinuität gewährleistet bleibt. Seite 4

6 Artikel 11 Aufgaben und Kompetenzen 1 Der Vorstand ist das leitende und vollziehende Organ der Partei. Er erledigt die laufenden Geschäfte und ist für jeden Beschluss zuständig, der nicht ausdrücklich einem anderen Organ übertragen wurde. 2 Er erledigt namentlich die folgenden Aufgaben: a. beruft die Generalversammlung ein und bereitet deren Geschäfte vor; b. setzt die politische Ausrichtung der Partei fest und erarbeitet zuhanden der Generalversammlung ein Leitbild; c. zeichnet für die Umsetzung dieses Leitbilds verantwortlich; d. setzt die Beschlüsse der Generalversammlung um; e. erstellt jährlich ein Aktivitätsprogramm; f. erstellt die Jahresrechnung und das Budget; g. stellt die Verbindung zur CVP des Sensebezirkes, zur CVP Freiburg und zur CVP Schweiz sicher; h. ist für die politische Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich; i. behandelt aktuelle politische Probleme; j. bezeichnet die Delegierten für die Delegiertenversammlungen der CVP des Sensebezirkes sowie der CVP Freiburg; k. beschliesst über die Aufnahme von Mitgliedern. 3 Er kann Arbeitsgruppen einsetzen. Artikel 12 Einberufung Der Vorstand wird vom Präsidenten oder auf Verlangen von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern einberufen. III. KONTROLLSTELLE Artikel 13 Zusammensetzung Die Kontrollstelle besteht aus 2 von der Generalversammlung für die Dauer von jeweils 3 Jahren gewählte Personen. Die Wiederwahl ist möglich. Artikel 14 Auftrag Die Kontrollstelle prüft die Rechnung und erstattet der Generalversammlung jährlich schriftlichen Bericht. Seite 5

7 3. Abschnitt: Finanzen Artikel 15 Einnahmen Die Einnahmen der Partei setzen sich zusammen aus: a. Beiträgen von Mitgliedern; b. Spenden oder anderen öffentlichen oder privaten Zuwendungen; c. dem Erlös aus Anlässen, welche von der Partei durchgeführt werden; Artikel 16 Verantwortlichkeit Für die Verbindlichkeiten der CVP Schmitten haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. 4. Abschnitt: Schlussbestimmungen Artikel 17 Statutenänderung und Auflösung 1 Die Revision der vorliegenden Statuten und die Auflösung der Partei können durch eine Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung erfolgen. 2 Bei Auflösung der Ortspartei geht das Vermögen an die CVP des Sensebezirkes, bei deren Fehlen an die Gemeinde Schmitten über. Artikel 18 Annahme und Inkraftsetzung Die vorliegenden Statuten wurden von der Generalversammlung vom 12. Februar 2011 genehmigt. Sie ersetzen jene vom 19. Februar 1997 und treten sofort in Kraft. Die Präsidentin: Die Sekretärin: Marie-Anne Herrmann Anita Boschung Seite 6

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